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3841/2021

Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 10.2.4

Kompensation_Plan_Stadtbezirk_2

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Kompensation_Plan_Stadtbezirk_2

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1:200.000
0 2.800 5.600 8.4001.400
Meter
Auszug Kompensationskataster 
Stand: 06.07.2022
Bezugsmaßstab: 1:15.000
Maßstab: 1:18.000
Die dargestellten Flächendaten sind u.U. nicht vollständig. Als Planungsgruindlage geben sie aber
eine Übersicht über festgesetzte städtische Kompensationen.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Pläne und Unterlagen des jeweiligen B-PlanVerfahrens,
aus denen diese Daten zusammengetragen wurden.
Stadtbezirk 2 |   Rodenkirchen
Maßstab: 1:18.000
Städtischer Ausgleich
auf der Grundlage B-Plan ist
festgesetzt
festgesetzt und realisiert
67  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
3	BP Nr. 6439/02-01 Güterverkehrszentrum Eifeltor, Köln-Rondorf
7	BP Nr. 67379/04 Reiherstr. / Sperberweg - Köln-Rondorf
59	BP Nr. 71379/07  Südlich Am Feldrain,  Köln Sürth
68	BP Nr. 65360/05  Weststraße Köln-Meschenich
79	BP Nr. 71370/03  Heinrich-Erpenbach-Str.,  in Köln-Sürth
179	BP Nr. 66378/03 Südlich Bödingerhof /  Köln-Rondorf
191	BP Nr. 70369/03 Bergstraße in Köln Sürth
203	BP Nr. 71380/03 Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen
226	BP Nr. 6250/04 Gewerbe- und Medienpark Ossendorf in Köln-Ossendorf
227	BP Nr. 69370/02 Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald
238	BP Nr. 72381/03 Heinrichstraße/Im Salzgrund in Köln-Weiß
268	BP Nr. 68360/05 Gewerbegebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf
279	BP Nr. 58461/02  Am Randkanal in K. Lövenich
353	BP Nr. 68409/06-00-02 Robert-Heuser-Str. in Köln-Marienburg, 2. Änderung
361	BP Nr. 68400/03 westlich Schillingsrotter Weg 2. Änderung
370	BP Nr. 64398/02  Melia Deponie, Köln Rondorf
409	BP Nr. 67370.02 Pastoratsstraße in Köln Rondorf 
419	BP Nr. 66380/03 Husarenstraße in Köln-Rondorf
430	BP Nr. 66379/02 Tal Straße
444	BP Nr. 66380/02 Kapellenstraße, Köln-Rondorf

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3143 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
AN/1712/2021 
Vorlagen-Nummer 
 3841/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
 
Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen 
8.1.12 Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im  
Bezirk Rodenkirchen,  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/1712/2021 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, alle im Bezirk befindlichen Ausgleichsflächen zu erfassen und 
diese zur besseren Übersicht und zur Information der Bürger:innen mit entsprechend bebil-
derten Tafeln, bzw. Schildern für alle sichtbar zu kennzeichnen und den Status und Sinn der 
Ausgleichsmaßnahme zu erläutern. 
 
 
Antwort der Verwaltung  
Die Verwaltung begrüßt den Antrag nach mehr Transparenz und zur Veröffentlichung und 
Beschilderung von Ausgleichsflächen. 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind derzeit auf städtischen Flächen ca. 30 ha Ausgleich reali-
siert (siehe Anlage).  
 
Diese Flächen sollen mit dem Schild  
 „Stadtgrün Naturnah - Ökologisch hochwertige Fläche“  
gekennzeichnet werden.  
 
 
 
 
Weiterhin sollen zusätzliche DIN A 3 große Standard-Informationstafeln zunächst testweise 
auf drei ausgewählten Flächen

2 
 
 interner Ausgleich für Bebauungsplan Nr. 71380/03 Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen  
 externer Ausgleich für Bebauungsplan Nr. 70369/03 Bergstraße in Köln-Sürth  
 und am städtischen Ökokonto Steinneuer Hof  
über Anlass, Ziel und Zweck der Maßnahme informieren.  
 
Veröffentlichung: 
Bei der Veröffentlichung von Ausgleichsmaßnahmen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob 
es sich um städtische oder private (incl. öffentliche Hand: Landes- und Bundesflächen) 
Kompensationsflächen handelt. 
Nur auf städtischen Flächen/Vorhaben kann die Stadt ohne weitere Prüfung eine Beschilde-
rung vornehmen. Ansonsten sind die privaten Eigentümer, bei Landes- und Bundesflächen 
und -Vorhaben ggf. die höhere / oberste Naturschutzbehörde zuständig oder zumindest zu 
beteiligen.  
Um eine landesweit einheitliche Regelung vorzugeben, hat der Gesetzgeber seit dem 
1.2.2022 im § 34 LNatSchG NRW gesetzlich geregelt, dass 
„Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 sind „durch das Landesamt für Natur, Umw elt 
und Verbraucherschutz“ im Internet unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen 
Vorgaben landesw eit zentral zu veröffentlichen.  
Hierfür stellt das Landesamt für Natur, Umw elt und Verbraucherschutz den nach Ab-
satz 1 bis 3 zur Führung der Verzeichnisse zuständigen Stellen einheitliche informati-
onstechnische Systeme zur Verfügung.“ 
Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 umfassen u.a. auch Kompensationsmaßnahmen. Im 
Hinblick auf die Veröffentlichung von Katasterdaten und weitere Beschilderung (insbesonde-
re der nicht städtischen Flächen) soll diese landesweite Kataster abgewartet werden, da in 
diesem Zusammenhang die rechtlichen Fragen geklärt und insbesondere die eigentums- und 
datenschutzrechtlichen Aspekte geprüft werden.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Reiherstraße
  • Weststraße
  • Heinrich-Erpenbach-Straße
  • Heinrichstraße
  • Claudiusstraße
  • Robert-Heuser-Straße
  • Pastoratsstraße
  • Husarenstraße
  • Kapellenstraße
  • Sperberweg
  • Kiesgrubenweg
  • Schillingsrotter Weg 2
  • Am Feldrain
  • Am Randkanal
  • Bergstraße
  • Im Salzgrund
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3841/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.07.2022
Erstellt
02.11.2021 17:45