AN/0262/2021
Rassismus in den Medien
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H. Özkücük u.a. - Antrag zu Rassismus in den Medien
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Turan Özküçük Köln, d. 03.02.2021 Malik Karaman Gönül Topuz Christophe Twagiramungu An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Integrationsrates bezüglich des Rassismus beim WDR Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 13.04.2021 Rassismus in den Medien – AN/0262/2020 Sehr geehrter Herr Keltek, Wir bitten das Thema „Rassismus in den Medien“ für die nächste Sitzung auf die Tagesordnung des Integrationsrates zu setzen und den folgenden Entschließungsantrag zur Abstimmung vorzulegen: Beschluss: „Der Integrationsrat beschließt, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und den Landesintegrations- rat NRW zu bitten, dass sie jeweils Protestschreiben an den WDR schicken, in denen sie die Anstalt auffordern, bezüglich der mehrfach ausgestrahlten Sendung „Die letzte Instanz“ in dem mitunter Menschen mit Migrationsgeschichte massiv diskriminiert und rassistische Aussagen verbreitet wur- den, zu kritisieren und Wiedergutmachung über die bereits ausgesprochene wirkungslose Entschuldi- gung hinaus zu fordern. Der Integrationsrat ist der Auffassung, dass dieses offensichtlich absichtliche Fehlverhalten perso- nelle, wie auch administrative Konsequenzen haben muss, was in den jeweiligen Protestschreiben Platz finden sollte. Darüber hinaus sollte als Wiedergutmachung eine Sendung verlangt werden, von richtigen Personen und mit richtigen Akteuren produziert, welche mehrfach mit geeigneten Abstän- den ausgestrahlt wird.“ Begründung: Dass die erwähnte Sendung eine Vielzahl von rassistischen und diskriminierenden Elementen ent- hielt, steht außer Frage. Dabei handelte es sich nicht etwa um eine Live-Sendung, wo Ausrutscher möglich wären, sondern um die Ausstrahlung einer Aufnahme, die vor der Sendung gesichtet worden sein muss. Hinzu kommt, dass sie noch ein zweites Mal gesendet wurde. Die Verantwortlichen für diese Sendung haben demnach vorsätzlich gehandelt. Bestenfalls waren sie unfähig, die Wirkung ih- res „Werkes“ einzuschätzen. In beiden Fällen sind sie nicht geeignet solche Sendungen zu produzie- ren und gehören verabschiedet. Eine Entschuldigung kann den entstandenen Schaden nicht wieder gut machen. Beim WDR handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Medienanstalt, die von den Gebühren aller Menschen im Lande finanziert wird und dem Allgemeinwohl verpflichtet ist. Es darf nicht sein, dass unter der Pressefreiheit eine Narrenfreiheit der Medien, bez. der ‚Möchtegernjournalisten‘ verstan- den wird. Deshalb müsste die Administration des WDR geeignete Regeln erlassen und Prüfpunkte festlegen, damit solche schädlichen Sendungen nicht zustande kommen können. Mit freundlichen Grüßen Turan Özküçük, Malik Karaman, Gönül Topuz, Christophe Twagiramungu
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0262/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 10.02.2021 14:50