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2010/0446

Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee

Magistratsvorlage 25.10.2010

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2010/0446

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2010/0446

3678 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0446  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee 
 
Vorlage vom: 26.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
2. Der Einteilung des Projekts in 2 Bauabschnitte, Ost und West, wird zugestimmt. 
3. Die Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6070 – Radstreifen in der Heidelberger 
Landstraße von Ringstraße bis OD-Grenzallee – wird zur Umsetzung des 2. Bauabschnitts (Ost) um 
180.000 Euro aufgestockt. Die Deckung wird durch Entnahme aus der Stellplatzrücklage erzielt. Im 
Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 sind die Haushaltsmittel in dem Haushaltsplan 2011 
einzuarbeiten. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Oktober 2010  
 
Begründung: 
 
Die Vorlage Nr. 0434/2003 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis 
Grenzallee – vom 27. März 2003, mit Kosten in Höhe von 165.000 Euro, wurde vom Magistrat am 
25. Juni 2003 und von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Juli 2003 beschlossen. Bei der 
Kostenaufstellung wurde davon ausgegangen, dass nur Markierungsarbeiten bzw. kleine 
Straßenbaumaßnahmen (Bordsteine) notwendig sind. 
 
Während der Ausschreibung der Maßnahme (Ende 2009) wurde allerdings deutlich, dass 
Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Radfahrstreifens unumgänglich waren. Aus diesem Grund 
wurden 2 Bauabschnitte gebildet. 
 
Der 1. Bauabschnitt beinhaltet die westliche Straßenseite der Heidelberger Landstraße, der 2. 
Bauabschnitt die östliche Straßenseite.  
 
Der Straßenausbau im Bereich der Radverkehrsanlage baut sich folgendermaßen auf: Die 
Fahrbahn wird je nach Radfahrstreifenbreite auf 10 cm abgefräst. Der neue Deckenaufbau sieht 
eine 6-8 cm dicke Asphaltbinderschicht und eine 4 cm dicke Asphaltdeckschicht vor. Der 
Radfahrstreifen wird mit der entsprechenden Markierung und Beschilderung versehen. 
 
Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts (West) erfolgte aus der Kostenstelle 066-100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6070 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis 
OD-Grenzallee – mit den dort vorhandenen Haushaltsausgaberesten aus 2009. Der 1. Bauabschnitt 
ist seit Juni 2010 fertig gestellt. 
 
Für den 2. Bauabschnitt (Ost) ist die Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6070 – 
Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis OD Grenzallee – um 180.000 Euro 
aufzustocken. Die Deckung wird durch Entnahme aus der Stellplatzrücklage erzielt. Im Rahmen der 
Beratungen zum Haushalt 2011 sind die Haushaltsmittel in dem Haushaltsplan 2011 einzuarbeiten. 
 
Projektkosten: 
1. Bauabschnitt   165.000 Euro 
2. Bauabschnitt   180.000 Euro 
 
Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. 
 
Die Maßnahme wurde dem Runden Tisch Radverkehr vorgestellt und fand dort einhellig 
Unterstützung. 
 
Darmstadt, 26. Oktober 2010 
VI-66/2S Tb 975-Bre-br 
Nst. 2836 
 
Der Dezernent II:    Der Dezernent VI: 
 
 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 32
TOP 587 beschließend
TOP 14

Orte (3)

  • Grenzallee
  • Heidelberger Landstraße
  • Ringstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0446
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00