3548/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO "Lärmschutz ernst nehmen - Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel" AZ 91/23
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 3548/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO "Lärmschutz ernst nehmen - Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel" AZ 91/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung eine Lärmuntersuchung im Bereich Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel anzustoßen und basierend auf den gewonnenen Daten über Tempo 30 Anordnungen zu entscheiden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Grundsätzlich bedarf es vor einer Geschwindigkeitsreduzierung die Durchführung eines Lärm- gutachtens um festzustellen, ob die zulässigen Grenzwerte an den gemessenen Stellen über- schritten werden. Erst wenn dies zutrifft, werden Maßnahmen geprüft um die Emissionswerte zu reduzieren. Zu beachten ist, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung dabei nur eine von verschiedenen potenziellen Lösungen darstellt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Grundsätzlich kann durch Tempo 30 Zonen und damit einhergehende Schadstoffreduzierun- gen, ein positiver Einfluss auf das Klima erreicht werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Eingabe AZ 91/23
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Sehr geehrte Politiker:innen und Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Verkehrslärm macht krank, indem dieser u.A. das Herzinfarktrisiko und den Blutdruck erhöht. Obwohl dies schon längst bekannt ist, betreibt die Stadtverwaltung keinen proaktiven Lärmschutz der Bevölkerung, gefährdet diese sogar durch langwierige Gerichtsprozesse und setzt sich somit nicht für eine gesunde Stadt ein. Das Thema ist sehr präsent: Die Stadt Köln verlor in den letzten zwei Jahren zahlreiche, wenn nicht sogar alle Prozesse, in denen engagierte Bürger:innen verkehrslärm- reduzierende Maßnahmen forderten. Erst nach der Klage setzte die Stadt daraufhin zögerlich Tempo 30 nur an den Abschnitten um, an denen geklagt wurde, obwohl klar ist, dass die angrenzenden Straßenabschnitte ebenso belastet sind (z.B. Gottesweg). Auf der Krefelder Straße, dem Gottesweg, der Mommsenstraße, dem Clevischen Ring und weiteren Straßen ist aufgrund der verlorenen Prozesse seither Tempo 30 aufgrund von Lärmschutz angeordnet. Die StVO steht Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme nicht entgegen und lässt dies gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO ausdrücklich zu. Andere Städte wie Bonn und Dortmund haben damit begonnen, lärmbelastete Straßen nun gezielt auf verkehrslärmreduzierende Maßnahmen zu prüfen. Als Anwohner des Agnesviertels fordere ich die Prüfung von Tempo 30 ausdrücklich als Lärmschutzmaßnahme auf der Neusser Straße sowie auf der Riehler Straße im Bezirk 1. Aus dem persönlichem Umfeld weiß ich, dass besonders Familien mit Kindern die Riehler Straße trotz neuem breiten Radfahrstreifen aufgrund der Geschwindigkeiten mit dem Rad meiden. Auch wenn die Riehler Straße wohl Teil des MIV-Grundnetzes sein wird, steht dem Tempo 30 nicht entgegen. Durch einen geringeren Abstand zwischen den fahrenden Autos können an T30-Straßen genauso viele Autos pro Stunde fahren, wie bei Tempo 50, wie eine Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016 ergab. Zudem wurden die Ampelanlagen auf der Riehler Straße erst vor kurzem 1 erneuert und sollten auf Tempo 30 umprogrammierbar sein. Tempo 30 reduziert den wahrgenommenen Verkehrslärm um die Hälfte und steigert durch einen geringeren Bremsweg ebenfalls die Verkehrssicherheit. Auch die Luftreinhaltung wird positiv beeinflusst, wie ein Reallabor in der Essener Alfredstraße im Jahr 2021 zeigte, in dem der Wert der NO2-Belastung um 1,0 μg/m3 sank. 2 Die Neusser Straße zwischen Ebertplatz und Weißenburgstraße wird im aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Köln als Handlungsbedarf erster Ordnung eingestuft. Der 3 Abschnitt zwischen Weißenburgstraße und Innerer Kanalstraße sowie die Riehler Straße zwischen Ebertplatz und Elsa-Brändström-Str. als Handlungsbedarf zweiter Ordnung (Siehe Abb. 1). Die Lärmkartierung NRW bestätigt die Belastung ebenfalls (siehe Abb. 2). Umweltbundesamt 2016: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen. Online abrufbar unter https://1 www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/ wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf. Seite 5. Stadt Essen 2020: Vorlage 0773/2020. Seite 2. Online abrufbar unter https://ris.essen.de/sdnetrim/2 UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZenXWn5jlsi0DoX7QVTgl-ibUN8NNzvpcYPvNNw4dXvW/Vorlage_0773-2020-6.pdf LK ARGUS GmbH 2019: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Köln. Online abrufbar unter https://3 www.stadt-koeln.de/artikel/03305/index.html Bürgereingabe nach §24 GO NRW: Lärmschutz ernst nehmen — Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel Abb. 1: Ausschnitt des Lärmaktionsplans der Stadt Köln aus 2019, Lila = Sehr hohe Lärmbelastung, Blau = Hohe Lärmbelastung. Hervorgehoben sind Riehler und Neusser Straße Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landesportal www.umgebungslärm.nrw.de Bürgereingabe nach §24 GO NRW: Lärmschutz ernst nehmen — Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es um die Durchführung eines Lärmgutachtens geht ist hier keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Brückenstraße 5
- Krefelder Straße
- Mommsenstraße
- Riehler Straße
- Neusser Straße
- Gottesweg
- Ebertplatz
- Elsa-Brändström-Straße
- Weißenburgstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3548/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.11.2024
- Erstellt
- 08.11.2024 06:38