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3548/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO "Lärmschutz ernst nehmen - Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel" AZ 91/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.12.2024, TOP 4.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Eingabe AZ 91/23

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1525 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 3548/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO "Lärmschutz ernst nehmen - Tempo 30 für die Riehler und 
Neusser Straße im Agnesviertel" AZ 91/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung eine 
Lärmuntersuchung im Bereich Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel anzustoßen und 
basierend auf den gewonnenen Daten über Tempo 30 Anordnungen zu entscheiden.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Grundsätzlich bedarf es vor einer Geschwindigkeitsreduzierung die Durchführung eines Lärm-
gutachtens um festzustellen, ob die zulässigen Grenzwerte an den gemessenen Stellen über-
schritten werden. Erst wenn dies zutrifft, werden Maßnahmen geprüft um die Emissionswerte 
zu reduzieren. Zu beachten ist, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung dabei nur eine von 
verschiedenen potenziellen Lösungen darstellt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Grundsätzlich kann durch Tempo 30 Zonen und damit einhergehende Schadstoffreduzierun-
gen, ein positiver Einfluss auf das Klima erreicht werden.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Eingabe AZ 91/23

3858 Zeichen

Sehr geehrte Politiker:innen und Mitarbeitende der Stadtverwaltung,
Verkehrslärm macht krank, indem dieser u.A. das Herzinfarktrisiko und den Blutdruck 
erhöht. Obwohl dies schon längst bekannt ist, betreibt die Stadtverwaltung keinen 
proaktiven Lärmschutz der Bevölkerung, gefährdet diese sogar durch langwierige 
Gerichtsprozesse und setzt sich somit nicht für eine gesunde Stadt ein. 
Das Thema ist sehr präsent: Die Stadt Köln verlor in den letzten zwei Jahren zahlreiche, 
wenn nicht sogar alle Prozesse, in denen engagierte Bürger:innen verkehrslärm-
reduzierende Maßnahmen forderten. Erst nach der Klage setzte die Stadt daraufhin 
zögerlich Tempo 30 nur an den Abschnitten um, an denen geklagt wurde, obwohl klar ist, 
dass die angrenzenden Straßenabschnitte ebenso belastet sind (z.B. Gottesweg). Auf der 
Krefelder Straße, dem Gottesweg, der Mommsenstraße, dem Clevischen Ring und 
weiteren Straßen ist aufgrund der verlorenen Prozesse seither Tempo 30 aufgrund von 
Lärmschutz angeordnet. Die StVO steht Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme nicht 
entgegen und lässt dies gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO ausdrücklich zu. Andere 
Städte wie Bonn und Dortmund haben damit begonnen, lärmbelastete Straßen nun 
gezielt auf verkehrslärmreduzierende Maßnahmen zu prüfen.



Als Anwohner des Agnesviertels fordere ich 
die Prüfung von Tempo 30 ausdrücklich als 
Lärmschutzmaßnahme auf der Neusser 
Straße sowie auf der Riehler Straße im 
Bezirk 1. Aus dem persönlichem Umfeld 
weiß ich, dass besonders Familien mit 
Kindern die Riehler Straße trotz neuem 
breiten Radfahrstreifen aufgrund der 
Geschwindigkeiten mit dem Rad meiden. 
Auch wenn die Riehler Straße wohl Teil des 
MIV-Grundnetzes sein wird, steht dem Tempo 30 nicht entgegen. Durch einen geringeren 
Abstand zwischen den fahrenden Autos können an T30-Straßen genauso viele Autos pro 
Stunde fahren, wie bei Tempo 50, wie eine Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 
2016 ergab. Zudem wurden die Ampelanlagen auf der Riehler Straße erst vor kurzem 1
erneuert und sollten auf Tempo 30 umprogrammierbar sein. Tempo 30 reduziert den 
wahrgenommenen Verkehrslärm um die Hälfte und steigert durch einen geringeren 
Bremsweg ebenfalls die Verkehrssicherheit. Auch die Luftreinhaltung wird positiv 
beeinflusst, wie ein Reallabor in der Essener Alfredstraße im Jahr 2021 zeigte, in dem der 
Wert der NO2-Belastung um 1,0 μg/m3 sank.
2
Die Neusser Straße zwischen Ebertplatz und Weißenburgstraße wird im aktuellen 
Lärmaktionsplan der Stadt Köln als Handlungsbedarf erster Ordnung eingestuft. Der 3
Abschnitt zwischen Weißenburgstraße und Innerer Kanalstraße sowie die Riehler Straße 
zwischen Ebertplatz und Elsa-Brändström-Str. als Handlungsbedarf zweiter Ordnung 
(Siehe Abb. 1). Die Lärmkartierung NRW bestätigt die Belastung ebenfalls (siehe Abb. 2).
 Umweltbundesamt 2016: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen. Online abrufbar unter https://1
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/
wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf. Seite 5.
 Stadt Essen 2020: Vorlage 0773/2020. Seite 2. Online abrufbar unter https://ris.essen.de/sdnetrim/2
UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZenXWn5jlsi0DoX7QVTgl-ibUN8NNzvpcYPvNNw4dXvW/Vorlage_0773-2020-6.pdf
 LK ARGUS GmbH 2019: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Köln. Online abrufbar unter https://3
www.stadt-koeln.de/artikel/03305/index.html
Bürgereingabe nach §24 GO NRW: 

Lärmschutz ernst nehmen — Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel

Abb. 1: Ausschnitt des Lärmaktionsplans der Stadt Köln aus 2019, 

Lila = Sehr hohe Lärmbelastung, Blau = Hohe Lärmbelastung. Hervorgehoben sind Riehler und Neusser Straße
Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landesportal www.umgebungslärm.nrw.de 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW: 

Lärmschutz ernst nehmen — Tempo 30 für die Riehler und Neusser Straße im Agnesviertel

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

940 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es um die Durchführung eines Lärmgutachtens geht ist hier keine Öffentlichkeitsbeteiligung 
erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Brückenstraße 5
  • Krefelder Straße
  • Mommsenstraße
  • Riehler Straße
  • Neusser Straße
  • Gottesweg
  • Ebertplatz
  • Elsa-Brändström-Straße
  • Weißenburgstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3548/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.11.2024
Erstellt
08.11.2024 06:38