V/0089/2019
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster
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Anlage A
1050 Zeichen
Anlage A zur V/0089/2019 Kurzüberblick Es wird über den Stand zum Abbau von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bei der Stadt Münster berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde beauftragt prekäre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen und zukünftig zu vermeiden. Im Rahmen der Berichtsvorlage wird über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte berichtet. Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Berichtsvorlage
4486 Zeichen
V/0089/2019
V/0089/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster
Beratungsfolge
12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government
Bericht
Bericht:
1. Hintergrund
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2015 auf der Basis der Vorlage V/0569/2015 die Verwal tung
beauftragt, die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – so-
weit organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren.
Über den Stand der Umsetzung soll jährlich berichtet werden.
2. Umsetzung
Zum Schuljahr 2016/2017 wurde im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (OGS) ein Teil der Stellen
zu sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen zusammengefasst.
Hierzu erhalten die OGS seit dem anstelle der zuvor bereitgestellten 21 Wochenstunden für den Ei n-
satz von Niedrigteilzeitkräften entsprechend pro Gruppe eine Unterstützungskraftstelle in Teilzeit.
In der Zwischenzeit wurden insgesamt 79 Unterstützungskraftstellen besetzt.
3. Ergebnis
Im Ergebnis sind durch den Einsatz dieser Unterstützungskräfte nun insgesa mt 1.659 NTK -Stunden
weggefallen. Dies entspricht ca. 237 Niedrigteilzeit-Beschäftigungsverhältnissen.
Von den insgesamt vorhandenen 219 Unterstützungskraftstellen (= 116,07 VZÄ) sind zurzeit 36 %
besetzt (79 Stellen = 41,87 VZÄ).
Aufgrund eines sehr geringen Interesses der NTK an der Übernahme einer Unterstützungskraftstelle
und somit einer Stundenaufstockung auf 20,5 Stunden, konnten nicht mehr Unterstützungskraftstellen
Personal- und
Organisationsamt
29.01.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehlert
Telefon: 492-1122
Ehlert@stadt-muenster.de
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V/0089/2019
besetzt werden. Dies drückt sich in den niedrigen Bewerberzahlen auf die internen Stellenausschrei-
bungen aus.
Die Gesamtzahl der NTK beträgt zurzeit 927 (Stand Oktober 2018). Die Aufteilung auf die einzelnen
Bereiche stellt sich wie folgt dar:
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen:
Amt/Einrichtung Anzahl
07/2015
Anzahl
10/2016
Anzahl
10/2017
Anzahl
10/2018
33
Bestuhlung Stadtweinhaus 4 4 4 4
Hiltrup (Stadthalle) 12 11 12 10
Nord 1 1 1 1
40
Schulen¹ 209 185 154 167
VHS 19 19 19 23
41
Begegnungszentrum Meerwiese 1 1 1 1
BKI 6 7 7 4
51
offene Kinder- und Jugendarbeit 196 185 186 183
Schulen² 566 534 488 527
MM 4 4 3 4
Villa ten Hompel 2 2 2 1
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 0 5 2
Summe 1.023 953 882 927
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB)
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen)
Dadurch, dass im OGS -Bereich zum neuen Schuljahr wiederum neue Gruppen eingerichtet wurden,
jedoch weiterhin nicht umfänglich Unterstützungskräfte gewonnen werden konnten, ist im Bereich der
OGS ein leichter Anstieg der Niedrigteilzeitkräfte festzustellen.
Hinweis:
Nicht alle Niedrigteilzeitkräfte arbeiten auch sozialversicherungsrechtlich in einem geringfügigen B e-
schäftigungsverhältnis. Bei ca. 160 Personen liegt das durchschnittliche monatliche Entgelt mittlerwei-
le durch z. B. Tariferhöhungen, Stufenanstiege etc. über 450 €, so dass sie sozialversicherungspflich-
tig beschäftigt sind.
4. Weiteres Vorgehen
Da - wie oben beschrieben - bei den vorhandenen NTK-Kräften kein großes Interesse an einer Stu n-
denaufstockung besteht, wurden die zu besetzenden Stellen nun erstmals extern ausgeschrieben.
Weitere Ausschreibungsverfahren werden folgen, um diese Stellen zu besetzen und entsprechende
NTK-Stunden abzubauen. Eine Besetzung ist jedoch nur möglich, wenn auch entsprechende NTK -
Stunden durch z. B. Personalfluktuation oder auch durch auslaufende Verträge abgebaut werden
können.
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V/0089/2019
Im Bereich der offenen Kinder - und Jugendarbeit im Amt für Kinder , Jugendliche und Familien wird
zurzeit geprüft, ob eine weitere Umwandlung von Niedrigteilzeitstellen in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen möglich ist.
In vielen Bereichen ist der Einsatz von Niedrigteilzeitkräften jedoch aufgrund der erforderlichen „Kopf-
zahl“ bzw. der nur für eine geringe Stundenzahl benötigten Anwesenheit nur schwer zu reduzieren.
Die Verwaltung wird jedoch weiterhin versuchen auch hier möglichst auf den Einsatz von Niedrigtei l-
zeitkräften zu verzichten.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0089/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37