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AN/0929/2021

Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt schaffen und das Frischezentrum in Marsdorf zügig entwickeln

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 26.04.2021

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 31.12.2026, TOP 2

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

5236 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 
 
AN/0929/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.05.2021 
 
Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt schaffen und das 
Frischezentrum in Marsdorf zügig entwickeln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ra-
tes am 06.05.2021 aufzunehmen: 
 
Der Großmarkt hat eine zentrale Bedeutung in der Versorgung der Kölner Bürgerinnen und 
Bürger mit einer großen Vielfalt an regionalen, frischen und biologischen Lebensmitteln und 
stellt einen sehr wichtigen Baustein einer gesunden Ernährungsstrategie für Köln dar. Er 
dient der Absicherung und Stärkung der lokalen Märkte, wie den Kölner Wochenmärkten, 
dem ungebundenen Lebensmitteleinzelhandel und der Gastronomie. 
 
Der Großmarkt wird von einer Standortgemeinschaft kleiner und mittelständischer Unter-
nehmen getragen. Das Unternehmertum und die Innovationskraft der hier tätigen Unterneh-
men schaffen einen lebendigen Wirtschaftszweig. Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zum 
Erhalt des Kölner Großmarktes. Daher werden die planerischen, betrieblichen und baulichen 
Planungen des Frischezentrums in Marsdorf unter enger Einbeziehung der Marktakteu-
er*innen vorangetrieben.  
 
Zu dieser befristeten Fortführung des Betriebes am jetzigen Standort in Raderberg besteht 
dringender Handlungsbedarf in den Bereichen Planungssicherheit, Sauberkeit und Verkehrs-
führung. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen beauftragt: 
 
Beschluss: 
 
1. In Abänderung seines Beschlusses aus dem Jahr 2018 (3124/2018) wird der Betrieb des 
Großmarkts am Standort Raderberg bis zum 31.12.2025 verlängert (im Sinne der Satzung 
für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - 
vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsat-
zung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet auch mit einem gesonderten Be-
schluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen Standort und 
dem nahtlosen Übergang in das neue Frischezentrum.

- 2 - 
 
2. Es wird ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung, IHK Köln 
und der Marktakteure geschaffen. Dieses Gremium erarbeitet einen Interessenausgleich 
zwischen der Stadt Köln und den auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen. Es etabliert 
einen vorzugsweise quartalsweisen Austausch.  
 
3. Den ansässigen Unternehmen wird über individuelle Laufzeitverlängerungen in Raderberg 
ein nahtloser Übergang in das neue Frischezentrum ermöglicht. Für diese Verlängerungen 
soll durch das vorgenannte Gremium ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Zudem soll die 
Verwaltung darlegen, inwieweit es durch die Betriebsverlängerung des jetzigen Großmarkts 
in Raderberg Konsequenzen für die Umsetzung der beschlossenen Planung zur Parkstadt 
Süd gibt. Dem Wirtschaftsausschuss wird über den Stand der Vertragsverlängerungen be-
richtet.  
 
4. Der Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsge-
mäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts erforderlich sind, wird festgestellt und die Ver-
waltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen mit den erforderlichen Kosten beauftragt. 
Dies schließt u.a. auch die Wiederherstellung der Geländebegrenzung für eine sinnvolle 
Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle mit ein, eine Erhöhung der Sauberkeit, Aus-
besserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine Verbesserung der Sanitäranlagen sowie 
die Belüftung und Heizung der Großmarkthalle.  
 
5. Die personelle Ausstattung der Marktverwaltung wird dem gestiegenen Arbeitsaufkommen 
entsprechend angepasst und erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sommerpause 
2021einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten 
vorzulegen. 
 
6. Vor der geplanten Sperrung der jetzigen Hauptzufahrt an der Bonner Straße / Ecke Markt-
straße entwickelt die Verwaltung ein Verkehrskonzept für das Gelände des Großmarktes in 
Raderberg, das einen uneingeschränkten Betrieb sicherstellt. 
 
7.  Der Rat steht zu seinem Beschluss von 2007, den Großmarkt mit einem neuen Frische-
markt bis 2025 in Marsdorf zu verwirklichen. Die Verwaltung legt den Gremien des Rates in 
2021 ein Raumkonzept für das neue Frischezentrum in Marsdorf vor sowie Optionen für die 
unterschiedlichen Größenmodelle. Ein dazu gehöriges Betreiberkonzept soll in dem in Punkt 
2 geschaffenen Begleitgremium entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
werden. 
 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Mike Homann    
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
  
gez. Niklas Kienitz     gez. Michael Weisenstein 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer    DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Jennifer Glashagen                                                      
Volt-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (2)

06.05.2021 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0929/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
26.04.2021
Erstellt
25.04.2021 21:42