AN/0929/2021
Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt schaffen und das Frischezentrum in Marsdorf zügig entwickeln
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 AN/0929/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.05.2021 Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt schaffen und das Frischezentrum in Marsdorf zügig entwickeln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ra- tes am 06.05.2021 aufzunehmen: Der Großmarkt hat eine zentrale Bedeutung in der Versorgung der Kölner Bürgerinnen und Bürger mit einer großen Vielfalt an regionalen, frischen und biologischen Lebensmitteln und stellt einen sehr wichtigen Baustein einer gesunden Ernährungsstrategie für Köln dar. Er dient der Absicherung und Stärkung der lokalen Märkte, wie den Kölner Wochenmärkten, dem ungebundenen Lebensmitteleinzelhandel und der Gastronomie. Der Großmarkt wird von einer Standortgemeinschaft kleiner und mittelständischer Unter- nehmen getragen. Das Unternehmertum und die Innovationskraft der hier tätigen Unterneh- men schaffen einen lebendigen Wirtschaftszweig. Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zum Erhalt des Kölner Großmarktes. Daher werden die planerischen, betrieblichen und baulichen Planungen des Frischezentrums in Marsdorf unter enger Einbeziehung der Marktakteu- er*innen vorangetrieben. Zu dieser befristeten Fortführung des Betriebes am jetzigen Standort in Raderberg besteht dringender Handlungsbedarf in den Bereichen Planungssicherheit, Sauberkeit und Verkehrs- führung. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen beauftragt: Beschluss: 1. In Abänderung seines Beschlusses aus dem Jahr 2018 (3124/2018) wird der Betrieb des Großmarkts am Standort Raderberg bis zum 31.12.2025 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsat- zung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet auch mit einem gesonderten Be- schluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in das neue Frischezentrum. - 2 - 2. Es wird ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung, IHK Köln und der Marktakteure geschaffen. Dieses Gremium erarbeitet einen Interessenausgleich zwischen der Stadt Köln und den auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen. Es etabliert einen vorzugsweise quartalsweisen Austausch. 3. Den ansässigen Unternehmen wird über individuelle Laufzeitverlängerungen in Raderberg ein nahtloser Übergang in das neue Frischezentrum ermöglicht. Für diese Verlängerungen soll durch das vorgenannte Gremium ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Zudem soll die Verwaltung darlegen, inwieweit es durch die Betriebsverlängerung des jetzigen Großmarkts in Raderberg Konsequenzen für die Umsetzung der beschlossenen Planung zur Parkstadt Süd gibt. Dem Wirtschaftsausschuss wird über den Stand der Vertragsverlängerungen be- richtet. 4. Der Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsge- mäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts erforderlich sind, wird festgestellt und die Ver- waltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen mit den erforderlichen Kosten beauftragt. Dies schließt u.a. auch die Wiederherstellung der Geländebegrenzung für eine sinnvolle Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle mit ein, eine Erhöhung der Sauberkeit, Aus- besserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine Verbesserung der Sanitäranlagen sowie die Belüftung und Heizung der Großmarkthalle. 5. Die personelle Ausstattung der Marktverwaltung wird dem gestiegenen Arbeitsaufkommen entsprechend angepasst und erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sommerpause 2021einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen. 6. Vor der geplanten Sperrung der jetzigen Hauptzufahrt an der Bonner Straße / Ecke Markt- straße entwickelt die Verwaltung ein Verkehrskonzept für das Gelände des Großmarktes in Raderberg, das einen uneingeschränkten Betrieb sicherstellt. 7. Der Rat steht zu seinem Beschluss von 2007, den Großmarkt mit einem neuen Frische- markt bis 2025 in Marsdorf zu verwirklichen. Die Verwaltung legt den Gremien des Rates in 2021 ein Raumkonzept für das neue Frischezentrum in Marsdorf vor sowie Optionen für die unterschiedlichen Größenmodelle. Ein dazu gehöriges Betreiberkonzept soll in dem in Punkt 2 geschaffenen Begleitgremium entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Mike Homann Grüne-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz gez. Michael Weisenstein CDU-Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jennifer Glashagen Volt-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0929/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 26.04.2021
- Erstellt
- 25.04.2021 21:42