Mandari Insight

0357/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Aegidienbergerstr., Unkelerstr., Erpelerstr. in Lindenthal (Az.: 02-1600-224/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 11.03.2019, TOP 5.1

Anlage 1- Eingabe.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1- Eingabe.pdf

890 Zeichen

Parksituation im Bereich Aegidienbergerstr, Unkelerstr, Erpelerstr  
 
seit dem in Sülz-Nord das Anwohnerparken eingeführt wurde, ist die ohnehin schon 
angespannte Parksituation in den oben genannten Straßen äußerst prekär geworden. Ich bin 
Rentner und gebe ungern meinen Parkplatz auf der Aegidienbergerstr auf, um zum 
Einkaufen zu fahren. Der Parkplatz ist zu jeder Zeit weg, wenn ich zurückkomme. 
Insbesondere ist ab 17:00 Uhr kein Parkplatz mehr zu finden, da diese zu einem hohen 
Anteil durch Autos mit auswärtigen Nummernschildern belegt sind. Eine Ursache ist, dass 
die Autofahrer, die im Bereich Sülz-Nord arbeiten oder einkaufen wollen nun auf der 
östlichen Seite der Luxemburgerstr parken und hier den Anwohnern die Parkplätze 
wegnehmen. Ich bitte daher, die Anwohnerparkzone auf die oben genannten Straßen 
auszudehnen und auch zu kontrollieren.  
 
Mit freundlichem Gruß

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3937 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0357/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Aegidienbergerstr., Unkelerstr., 
Erpelerstr. in Lindenthal (Az.: 02-1600-224/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe und beauftragt die Verwal-
tung in angemessener Zeit nach Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Sülz-Nord I und II mit der 
Durchführung von Verkehrserhebungen im Bereich zwischen Luxemburger Straße – Klettenberggür-
tel – Rhöndorfer Straße – Weißhausstraße und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraum-
konzept in der Bezirksvertretung Lindenthal. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beklagt die sehr angespannte Parkplatzsituation im Bereich seiner Wohnanschrift Aegidi-
enberger Straße und den angrenzenden Bereichen der Unkeler Straße und der Erpeler Straße, die 
seiner Einschätzung nach durch die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-
Nord I verstärkt wird. Seit Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sei es ihm nicht 
mehr möglich einen freien Parkplatz an seiner Wohnanschrift zu finden, da der gesamte Bereich 
durch auswärtige Stellplatznachfrager belegt werde. Der Petent bittet, in den oben genannten Stra-
ßen gleichfalls eine Bewohnerparkregelung einzuführen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich hat das öffentliche Straßenland die Aufgabe, für alle Verkehrsteilnehmenden (Bewoh-
nerinnen und Bewohner, Lieferantinnen und Lieferanten, Besucherinnen und Besucher etc.) entspre-
chenden Parkraum bereit zu halten. Bewohnerparkvorrechte können nicht für einzelne Straßen oder 
Straßenzüge angeordnet werden, damit eine Verdrängung der Problematik in Nachbarstraßen ver-
mieden wird. Eine solche Planung für ein Bewohnerparkgebiet erfolgt nur für größere Gebiete, da nur 
hierdurch eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden kann.  
Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist zunächst ein Beschluss der zuständigen Bezirks-
vertretung zur Durchführung vorbereitender Verkehrserhebungen und anschließend für die Umset-
zung des Parkraumkonzeptes erforderlich. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung mit 
Beschluss vom 09.03.2015 beauftragt, im Bereich zwischen Zülpicher Straße – Universitätsstraße – 
Luxemburger Straße und Sülzgürtel eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten zur 
Verbesserung der Parkplatzsituation einzuführen (s. Vorlagen-Nr.: 0267/2015). 
Da für eine Großstadt wie Köln in der Straßenverkehrs-Ordnung eine Ausdehnung von bis zu 1.000 m 
als maximale Gebietsausdehnung für ein Bewohnerparkgebiet festgelegt ist, war dieser Bereich in die 
Bewohnerparkgebiete Sülz Nord I und II aufzuteilen. Die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewoh-
nerparkgebietes Sülz-Nord II ist zum 17.12.2018 erfolgt. 
 
Die Bedenken des Petenten hinsichtlich der Erhöhung des Parkdrucks in seinem Wohnumfeld nach 
Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sind nachvollziehbar. Erfah-
rungsgemäß sinkt der Parkdruck innerhalb eines Bewohnerparkgebietes unter anderem zu Lasten 
der umliegenden Bereiche, da Berufspendler und Besucher auf diese ausweichen. Um die Auswir-
kungen der künftigen Bewohnerparkgebiete auf die umliegenden Stadtteile zu überprüfen, wozu auch 
der vom Petenten genannte Bereich zählt, sollen nach Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes 
Sülz-Nord I und II Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden, um festzustel-
len, ob sich der ruhende Verkehr aus dem Bewohnerparkgebiet in die umliegenden Bereiche verla-
gert.  
Für die Durchführung dieser Verkehrserhebungen ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
erforderlich. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0357/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.02.2019
Erstellt
25.01.2019 10:52