0357/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Aegidienbergerstr., Unkelerstr., Erpelerstr. in Lindenthal (Az.: 02-1600-224/18)
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Anlage 1- Eingabe.pdf
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Parksituation im Bereich Aegidienbergerstr, Unkelerstr, Erpelerstr seit dem in Sülz-Nord das Anwohnerparken eingeführt wurde, ist die ohnehin schon angespannte Parksituation in den oben genannten Straßen äußerst prekär geworden. Ich bin Rentner und gebe ungern meinen Parkplatz auf der Aegidienbergerstr auf, um zum Einkaufen zu fahren. Der Parkplatz ist zu jeder Zeit weg, wenn ich zurückkomme. Insbesondere ist ab 17:00 Uhr kein Parkplatz mehr zu finden, da diese zu einem hohen Anteil durch Autos mit auswärtigen Nummernschildern belegt sind. Eine Ursache ist, dass die Autofahrer, die im Bereich Sülz-Nord arbeiten oder einkaufen wollen nun auf der östlichen Seite der Luxemburgerstr parken und hier den Anwohnern die Parkplätze wegnehmen. Ich bitte daher, die Anwohnerparkzone auf die oben genannten Straßen auszudehnen und auch zu kontrollieren. Mit freundlichem Gruß
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 0357/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Aegidienbergerstr., Unkelerstr., Erpelerstr. in Lindenthal (Az.: 02-1600-224/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe und beauftragt die Verwal- tung in angemessener Zeit nach Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Sülz-Nord I und II mit der Durchführung von Verkehrserhebungen im Bereich zwischen Luxemburger Straße – Klettenberggür- tel – Rhöndorfer Straße – Weißhausstraße und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraum- konzept in der Bezirksvertretung Lindenthal. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 2 Begründung: Der Petent beklagt die sehr angespannte Parkplatzsituation im Bereich seiner Wohnanschrift Aegidi- enberger Straße und den angrenzenden Bereichen der Unkeler Straße und der Erpeler Straße, die seiner Einschätzung nach durch die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz- Nord I verstärkt wird. Seit Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sei es ihm nicht mehr möglich einen freien Parkplatz an seiner Wohnanschrift zu finden, da der gesamte Bereich durch auswärtige Stellplatznachfrager belegt werde. Der Petent bittet, in den oben genannten Stra- ßen gleichfalls eine Bewohnerparkregelung einzuführen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich hat das öffentliche Straßenland die Aufgabe, für alle Verkehrsteilnehmenden (Bewoh- nerinnen und Bewohner, Lieferantinnen und Lieferanten, Besucherinnen und Besucher etc.) entspre- chenden Parkraum bereit zu halten. Bewohnerparkvorrechte können nicht für einzelne Straßen oder Straßenzüge angeordnet werden, damit eine Verdrängung der Problematik in Nachbarstraßen ver- mieden wird. Eine solche Planung für ein Bewohnerparkgebiet erfolgt nur für größere Gebiete, da nur hierdurch eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden kann. Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist zunächst ein Beschluss der zuständigen Bezirks- vertretung zur Durchführung vorbereitender Verkehrserhebungen und anschließend für die Umset- zung des Parkraumkonzeptes erforderlich. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung mit Beschluss vom 09.03.2015 beauftragt, im Bereich zwischen Zülpicher Straße – Universitätsstraße – Luxemburger Straße und Sülzgürtel eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten zur Verbesserung der Parkplatzsituation einzuführen (s. Vorlagen-Nr.: 0267/2015). Da für eine Großstadt wie Köln in der Straßenverkehrs-Ordnung eine Ausdehnung von bis zu 1.000 m als maximale Gebietsausdehnung für ein Bewohnerparkgebiet festgelegt ist, war dieser Bereich in die Bewohnerparkgebiete Sülz Nord I und II aufzuteilen. Die Inbetriebnahme des angrenzenden Bewoh- nerparkgebietes Sülz-Nord II ist zum 17.12.2018 erfolgt. Die Bedenken des Petenten hinsichtlich der Erhöhung des Parkdrucks in seinem Wohnumfeld nach Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sind nachvollziehbar. Erfah- rungsgemäß sinkt der Parkdruck innerhalb eines Bewohnerparkgebietes unter anderem zu Lasten der umliegenden Bereiche, da Berufspendler und Besucher auf diese ausweichen. Um die Auswir- kungen der künftigen Bewohnerparkgebiete auf die umliegenden Stadtteile zu überprüfen, wozu auch der vom Petenten genannte Bereich zählt, sollen nach Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I und II Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs durchgeführt werden, um festzustel- len, ob sich der ruhende Verkehr aus dem Bewohnerparkgebiet in die umliegenden Bereiche verla- gert. Für die Durchführung dieser Verkehrserhebungen ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal erforderlich. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0357/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 25.01.2019 10:52