1596/2022
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2021
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Beschlussvorlage Rat
2547 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1596/2022 Freigabedatum 23.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 20.000 T€ an die Stadt Köln ausge- schüttet wird. Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von rd. 72.731 T€ ab. Ausweislich des Anhangs zum Jahresabschluss schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahres- überschuss eine Ausschüttung in Höhe von 20.000 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht der im städtischen Haushalt 2022 eingeplanten Ausschüttung. Da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Ukraine-Krise derzeit mit hohen Unsicherhei- ten für den SWK-Konzern als auch für den städtischen Haushalt, der von den Ausschüttungen profi- tiert, behaftet ist, schafft eine Einstellung des den Haushaltsansatz übersteigenden Betrages in die Gewinnrücklage die nötige operative Flexibilität sowohl für die Stadt als auch für SWK, um auf negati- ve Entwicklungen in den nächsten Jahren durch einen entsprechenden Rückgriff auf angesparte Rücklagenmittel reagieren zu können.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1596/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.05.2022
- Erstellt
- 10.05.2022 14:01