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1596/2022

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.05.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2547 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1596/2022 
Freigabedatum 
 23.05.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH 
im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 20.000 T€ an die Stadt Köln ausge-
schüttet wird. 
Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH 
wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 
schließt die SWK das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von rd. 
72.731 T€ 
ab. 
Ausweislich des Anhangs zum Jahresabschluss schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahres-
überschuss eine Ausschüttung in Höhe von 20.000 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht der im 
städtischen Haushalt 2022 eingeplanten Ausschüttung. 
 
Da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Ukraine-Krise derzeit mit hohen Unsicherhei-
ten für den SWK-Konzern als auch für den städtischen Haushalt, der von den Ausschüttungen profi-
tiert, behaftet ist, schafft eine Einstellung des den Haushaltsansatz übersteigenden Betrages in die 
Gewinnrücklage die nötige operative Flexibilität sowohl für die Stadt als auch für SWK, um auf negati-
ve Entwicklungen in den nächsten Jahren durch einen entsprechenden Rückgriff auf angesparte 
Rücklagenmittel reagieren zu können.

Beratungsverlauf (2)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1596/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.05.2022
Erstellt
10.05.2022 14:01