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2664/2021

Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.08.2021

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Anlage 1 Berechnungsergebnisse KHB aus Kostenzuschätzung_14.04.21

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Berechnungsergebnisse KHB aus Kostenzuschätzung_14.04.21

46870 Zeichen

Sanierung der Bühnen der Stadt Köln 
 
Berechnungen zum Abschreibungsverlauf  
und zu den Finanzierungskosten (Aktualisierung) 
(Basis: Planungs- u. Baukosten 618 Mio. Euro) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 14.04.2021

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                
Stand: 14.04.2021
Seite 1 
1. Zeitplanung (für die Berechnungen) Erl. Zeitbezug
Projektlaufzeit insgesamt (1) Q3/2010 - 2024
Erste Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2010 - Q2/2012
Erste Sanierungsphase (1) Q2/2012 - Q3/2015
Zweite Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2015 - Q2/2021
Zweite Sanierungsphase (1) Q3/2021 - Ende Q1/2024
voraussichtliche Fertigstellung Bühnentechnik (1) Ende Q3/2021
voraussichtliche Fertigstellung sonstige Betriebsanlagen (1) Ende Q2/2023
voraussichtliche Übergabe Opernhaus/Kinderoper, Schauspielhaus und Studiobühne (1) Ende Q1/2024
Schlussabwicklung / Abrechnung (1) Q2/2024 - Q4/2024
2. Mittelabfluss der Sanierungsinvestitionen Erl. vor 2018/2019 2018/2019 2019/2020 2020/2021
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 229.500 0 0 0
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 1.028.128 0 0 0
Planungs- und Baukosten
Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 1.893.876 150.617 71.581 127.414
Baukonstruktion (KG 300) (4) 102.156.060 8.516.696 4.497.673 8.005.822
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 93.650.061 11.082.262 9.435.495 16.795.105
Außenanlagen (KG 500) (4) 4.263.975 479.920 389.594 693.474
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 1.380.400 363.300 132.659 456.736
Baunebenkosten (KG 700) (4) 110.162.451 12.619.379 10.754.000 18.921.450
313.506.824 33.212.174 25.281.002 45.000.000
Bauzeitzinsen (5) 12.778.312 4.910.230 4.895.159 5.604.942
Summe 327.542.764 38.122.404 30.176.161 50.604.942
Erl. 2021/2022 2022/2023 nach 31.8.2023 Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 0 0 0 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 0 0 0 1.028.128
Planungs- und Baukosten
Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 331.276 218.016 19.822 2.812.602
Baukonstruktion (KG 300) (4) 20.815.150 13.698.626 1.245.478 158.935.506
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 43.667.298 28.737.817 2.612.836 205.980.874
Außenanlagen (KG 500) (4) 1.803.033 1.186.591 107.885 8.924.472
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 4.897.728 9.128.690 749.451 17.108.964
Baunebenkosten (KG 700) (4) 45.485.515 24.030.261 2.264.528 224.237.583
117.000.000 77.000.000 7.000.000 618.000.000
Bauzeitzinsen (5) 5.531.113 7.240.292 4.266.100 45.226.148
Summe 122.531.113 84.240.292 11.266.100 664.483.776

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
Stand: 14.04.2021
Seite 2
3. Bilanzielle Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Sanierungsinvestitionen
Abschreibungs- (Rest-) Nutzungs-
beginn dauer in Jahren
EUR EUR
Grundstück (6)(7) - 0 1.159.575
Gebäude (einschließlich 
gebäudetechnische Anlagen) (6)(7) 1.4.2024 40 490.449.992
Bühnentechnik (6)(7) 1.10.2021 25 93.610.485
betriebstechnische Anlagen (6)(7) 1.7.2023 20 25.545.081
1.7.2023 15 25.159.549
1.7.2023 12 4.033.808
1.7.2023 10 1.055.671 55.794.109
Einrichtungen und Ausstattungen (6)(7) laufend 12 838.820
laufend 10 2.099.292
laufend 7,5 3.087.862
laufend 5 6.282.476 12.308.450
Außenanlagen (6)(7) 1.4.2024 20 10.497.255
1.4.2024 10 663.910 11.161.165
Summe 664.483.776
4. Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen
Erl. Darlehens-   
beträge Laufzeit in Jahren tilgungs-          
freie Jahre
Zinsbindung in 
Jahren Zinssatz gleichbleibende 
Tilgungsraten
Datum                        
Abruf
Datum Til-   
gungsbeginn
EUR % p.a.
Darlehensgeber
Europäische Investitionsbank (I) (8) 30.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 0,8640 quartalsmäßig 02.05.2016 01.05.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen I) (8) 65.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 30.06.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen II) (8) 100.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,2910 jährlich 30.09.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen III) (8) 35.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 12.10.2016 31.08.2019
NRW.Bank (8) 10.000.000,00 10 1 ges. Laufzeit 0,1600 quartalsmäßig 19.12.2016 01.12.2017
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) (8) 100.000.000,00 40 5 ges. Laufzeit 1,9375 jährlich 22.09.2017 31.08.2022
Kfw Bankengruppe (I) (8) 24.027.027,00 17 0 10 Jahre bis 
15.11.2025 0,0500 quartalsmäßig 18.10.2018 15.02.2019
Kfw Bankengruppe (II) (8) 7.526.053,00 10 2 ges. Laufzeit 0,0500 quartalsmäßig 21.11.2018 15.11.2020
Europäische Investitionsbank (II) (9) 25.000.000,00 24 4 ges. Laufzeit 0,5520 quartalsmäßig 16.12.2019 30.11.2023
Diverse (Schuldscheindarlehen V) (9) 100.000.000,00 40 4,67 ges. Laufzeit 0,9800 jährlich 28.12.2020 31.08.2025
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen V) (9) 100.000.000,00 40 3,67 ges. Laufzeit 2,0000 jährlich 31.12.2021 31.08.2025
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) (9) 50.000.000,00 40 2,67 ges. Laufzeit 2,5000 jährlich 31.12.2022 31.08.2025
PLAN: NN (Restmittel) (9) 18.446.920,00 20 0 ges. Laufzeit 3,0000 quartalsmäßig 30.06.2023 31.08.2025
Summe 665.000.000
Erl. Herstellungs- / 
Anschaffungskosten

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 14.04.2021
Seite 3
Erl. Abstimm- 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019
summen EUR EUR EUR EUR EUR
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992 0 0 0 0 0
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594 0 0 0 0 0
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171
Außenanlagen (10) -11.161.166 0 0 0 0 0
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887 0 0 0 0 0
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408 0 0 0 0 0
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873 0 0 0 0 0
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561 0 0 0 0 0
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763 -84.173 -725.642 -912.108 -921.364 -1.081.171
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000 0 0 0 -833.340 -2.891.119
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201 0 0 0 833.340 2.891.119
Restzahlung am Planungsende 1.675.799 0 0 0 0 0
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 0 0 0 0 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - 0 0 0 0 0
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 14.04.2021
Seite 4
Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 9/2023-3/2024
EUR EUR EUR EUR EUR
0 0 0 0 0
0 0 -3.432.384 -4.310.465 -4.165.405
-1.064.645 -672.760 -894.417 -1.068.828 -677.095
0 0 0 0 0
-1.064.645 -672.760 -4.326.801 -5.379.294 -4.842.500
-80.970 -135.155 -1.718.336 -1.823.516 -1.542.910
0 -89.292 -218.533 -9.583 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-80.970 -224.446 -1.936.870 -1.833.099 -1.542.910
-1.145.615 -897.206 -6.263.671 -7.212.393 -6.385.410
-1.064.645 -672.760 -4.326.801 -5.379.294 -4.842.500
1.064.645 672.760 4.326.801 5.379.294 4.842.500
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 14.04.2021
Seite 5
Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
4-8/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028
EUR EUR EUR EUR EUR
-5.108.854 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-2.975.289 -7.140.694 -7.140.694 -7.140.694 -7.140.694
-432.705 -1.034.191 -924.574 -709.080 -494.329
-246.356 -591.254 -591.254 -591.254 -591.254
-8.763.204 -21.027.389 -20.917.772 -20.702.278 -20.487.527
-4.142.068 -9.189.149 -9.147.701 -8.908.902 -8.583.577
-660.052 -1.269.654 -1.202.388 -1.135.121 -1.067.855
-33.340 -158.517 -260.099 -359.153 -441.434
-4.835.460 -10.617.320 -10.610.188 -10.403.176 -10.092.866
-13.598.664 -31.644.709 -31.527.961 -31.105.454 -30.580.393
-12.573.508 -23.902.350 -23.902.350 -23.068.930 -22.791.203
8.763.204 21.027.389 20.917.772 20.702.278 20.487.527
0 0 0 0 0
-3.810.304 -2.874.961 -2.984.578 -2.366.652 -2.303.676
-3.810.304 -6.685.265 -9.669.843 -12.036.494 -14.340.170

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2028/2029 2029/2030 2030/2031 2031/2032 2032/2033
EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-7.140.694 -7.140.694 -7.140.694 -7.140.694 -7.123.100
-289.552 -180.751 -82.522 -20.111 -20.111
-591.254 -591.254 -591.254 -591.254 -591.254
-20.282.750 -20.173.949 -20.075.720 -20.013.309 -19.995.715
-8.258.538 -7.933.794 -7.609.050 -7.284.305 -6.959.561
-1.000.588 -933.322 -866.055 -798.789 -731.522
-515.624 -571.446 -630.983 -693.646 -758.100
-9.774.750 -9.438.561 -9.106.088 -8.776.740 -8.449.184
-30.057.500 -29.612.510 -29.181.808 -28.790.049 -28.444.898
-21.850.470 -21.850.470 -21.850.470 -21.850.470 -21.850.470
20.282.750 20.173.949 20.075.720 20.013.309 19.995.715
0 0 0 0 0
-1.567.720 -1.676.521 -1.774.750 -1.837.161 -1.854.756
-15.907.890 -17.584.411 -19.359.161 -21.196.323 -23.051.078

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2033/2034 2034/2035 2035/2036 2036/2037 2037/2038
EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-7.035.127 -6.979.102 -6.698.977 -6.698.977 -6.419.426
-9.159 -9.159
-563.591 -524.863 -524.863 -524.863 -524.863
-19.869.128 -19.774.374 -19.485.089 -19.485.089 -19.205.539
-6.634.817 -6.310.072 -5.998.777 -5.709.894 -5.421.011
-664.256 -596.990 -529.723 -462.457 -395.190
-1.001.961 -1.149.815 -1.230.354 -1.272.246 -1.317.283
-8.301.034 -8.056.876 -7.758.854 -7.444.597 -7.133.484
-28.170.161 -27.831.251 -27.243.944 -26.929.686 -26.339.023
-21.850.470 -21.850.426 -20.416.018 -20.416.018 -20.416.018
19.869.128 19.774.374 19.485.089 19.485.089 19.205.539
0 0 0 0 0
-1.981.343 -2.076.052 -930.929 -930.929 -1.210.479
-25.032.421 -27.108.472 -28.039.401 -28.970.330 -30.180.809

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2038/2039 2039/2040 2040/2041 2041/2042 2042/2043
EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-5.021.673 -5.021.673 -5.021.673 -5.021.673 -4.808.798
-524.863 -524.863 -524.863 -524.863 -524.863
-17.807.786 -17.807.786 -17.807.786 -17.807.786 -17.594.910
-5.132.938 -4.854.585 -4.578.662 -4.302.739 -4.026.816
-327.924 -260.657 -193.391 -126.125 -58.858
-1.379.042 -1.454.224 -1.504.095 -1.553.965 -1.603.637
-6.839.903 -6.569.467 -6.276.148 -5.982.829 -5.689.311
-24.647.689 -24.377.253 -24.083.934 -23.790.615 -23.284.221
-19.666.018 -18.916.018 -18.916.018 -18.916.018 -18.685.432
17.807.786 17.807.786 17.807.786 17.807.786 17.594.910
0 0 0 0 0
-1.858.232 -1.108.232 -1.108.232 -1.108.232 -1.090.521
-32.039.042 -33.147.274 -34.255.506 -35.363.738 -36.454.259

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2043/2044 2044/2045 2045/2046 2046/2047 2047/2048
EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-3.744.419 -3.744.419 -3.744.419 -312.035
-306.170
-16.311.839 -16.005.669 -16.005.669 -12.573.285 -12.261.250
-3.769.465 -3.527.601 -3.286.163 -3.044.725 -2.803.287
-4.204
-1.638.135 -1.618.069 -1.565.489 -1.551.522 -1.656.909
-5.411.804 -5.145.670 -4.851.652 -4.596.247 -4.460.196
-21.723.643 -21.151.339 -20.857.321 -17.169.532 -16.721.446
-16.106.795 -14.837.206 -14.837.206 -14.837.206 -14.837.206
16.311.839 16.005.669 16.005.669 12.573.285 12.261.250
0 0 0 0 0
205.044 1.168.463 1.168.463 -2.263.921 -2.575.956
-36.249.215 -35.080.752 -33.912.289 -36.176.210 -38.752.166

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2048/2049 2049/2050 2050/2051 2051/2052 2052/2053
EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-2.561.849 -2.320.412 -2.078.974 -1.837.536 -1.596.098
-1.772.827 -1.888.745 -2.004.663 -2.120.581 -2.236.499
-4.334.676 -4.209.157 -4.083.637 -3.958.117 -3.832.597
-16.595.926 -16.470.406 -16.344.887 -16.219.367 -16.093.847
-14.837.206 -14.837.206 -14.837.206 -14.837.206 -14.837.206
12.261.250 12.261.250 12.261.250 12.261.250 12.261.250
0 0 0 0 0
-2.575.956 -2.575.956 -2.575.956 -2.575.956 -2.575.956
-41.328.122 -43.904.078 -46.480.035 -49.055.991 -51.631.947

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2053/2054 2054/2055 2055/2056 2056/2057 2057/2058
EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250
-1.354.660 -1.113.222 -859.543 -630.347 -465.496
-2.352.417 -2.468.335 -2.584.253 -2.640.960 -2.488.786
-3.707.077 -3.581.558 -3.443.797 -3.271.307 -2.954.282
-15.968.327 -15.842.807 -15.705.046 -15.532.557 -15.215.532
-14.837.206 -14.837.206 -14.837.202 -9.574.040 -6.796.270
12.261.250 12.261.250 12.261.250 12.261.250 12.261.250
0 0 0 0 0
-2.575.956 -2.575.956 -2.575.952 2.687.210 5.464.980
-54.207.903 -56.783.859 -59.359.811 -56.672.602 -51.207.622

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -490.449.992
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -149.404.594
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -12.308.450
Außenanlagen (10) -11.161.166
5.1. Abschreibungen gesamt -663.324.201
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -5.300.887
Verwahrentgelte bis 3/2024 (Fertigstellung Gebäude) (11) -317.408
Darlehenszinsen ab 4/2024 (12) -162.971.273
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -13.285.121
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -56.764.873
5.2. Finanzierungskosten gesamt -238.639.561
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -901.963.763
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -665.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 663.324.201
Restzahlung am Planungsende 1.675.799
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2058/2059 2059/2060 2060/2061 2061/2062 2062-2063 9/2063-3/2064
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -7.152.396
-12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -12.261.250 -7.152.396
-348.186 -234.015 -119.844 -32.895 0 0
-2.242.862 -1.996.938 -1.719.764 -1.318.434 -811.086 -198.634
-2.591.048 -2.230.952 -1.839.607 -1.351.329 -811.086 -198.634
-14.852.297 -14.492.202 -14.100.857 -13.612.579 -13.072.336 -7.351.030
-6.796.270 -6.796.270 -4.018.492 -1.315.790 0 0
12.261.250 12.261.250 12.261.250 12.261.250 12.261.250 7.152.396
0 0 0 0 1.675.799
5.464.980 5.464.980 8.242.758 10.945.460 12.261.250 8.828.195
-45.742.642 -40.277.662 -32.034.904 -21.089.444 -8.828.194 0

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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7. Erläuterungen / Berechnungsgrundlagen
7.1. Allgemeine Berechnungsgrundlagen
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- Auftragsgemäß wurden die finanziellen Auswirkungen von Folgeinvestitionen, die innerhalb der Abschreibungsdauer der sanierten Gebäude bei wirtschaftlichem Verbrauch einzelner
betriebstechnischer Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen anfallen und erneut finanziert werden müssen, nicht in die Berechnungen einbezogen.
Ein mögliches Ausfallrisiko bezogen auf den von den Bühnen bei der zwischenzeitlich insolventen Bremer Greensill Bank angelegten Betrag von 15,0 Mio. EUR aus ausgezahlten und
noch nicht unmittelbar benötigten Darlehensmitteln wurde in der vorliegenden Berechnung nicht berücksichtigt.
Einzelheiten zu den von den Bühnen in Auftrag gegebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Berechnungen sowie den Auftragsgrundlagen/-bedingungen ergeben
sich aus der von den Bühnen erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung vom 23.1.2019 und den Ergänzungen vom 15.7.2019 sowie vom 15.3.2021. Für die Durchführung dieses
Auftrages und die Verantwortlichkeit des Erstellers sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2017 maßgebend, die den Bühnen vorliegen.
Berechnet wurden die zusätzlichen städtischen Zuschussmittel, die aufgrund der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln am Offenbachplatz zum Ausgleich von Abschreibungen und
Finanzierungskosten als Folge der getätigten Investitionen im Rahmen des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses nach heutigem Kenntnisstand und auf Basis der
nachfolgenden Berechnungsgrundlagen erforderlich würden. Die Berechnungen beziehen sich auf einen Planungszeitraum bis 3/2064, der durch die (Rest-)nutzungsdauer der zu
sanierenden bzw. zu errichtenden Gebäude / Gebäudeteile Opernhaus, Schauspielhaus, Studiobühne sowie Kinderoper nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bestimmt wird.
Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden dabei als Negativbeträge ausgewiesen. Mit den Sanierungsmaßnahmen ggf. verbundene weitere Kosten, Kosteneinsparungen
oder Zusatzerlöse wurden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Kosten im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb der Bühnenwerkstätten, des
Orchesterprobezentrums und externer Probebühnen nicht in die Berechnungen einbezogen.
Die Berechnungen gehen von einer vollständigen Fremdfinanzierung des Projekts durch die Bühnen aus. Sie basieren dabei auf den von den Bühnen bereits getroffenen
Finanzierungsvereinbarungen bzw. von diesen geplanten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Aussagen zur gewählten bzw. geplanten Art der Finanzierung, der Finanzierungsstruktur
sowie zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes weiterer Fremdfinanzierungsmittel waren nicht Gegenstand des Auftrages. Sofern aus dem kalkulierten Abschreibungsverlauf
Rahmenbedingungen für die weitere Finanzierungsstruktur abgeleitet werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Bühnen.
Auch denkbare, bei den Bühnen als Projektträger verbleibende Risiken in der Ausführung einzelner Gewerke bzw. übergeordnete Projektrisiken wurden auftragsgemäß in den
Berechnungen nicht berücksichtigt. Ebenso blieben mögliche Schadenersatzansprüche der Bühnen aus werkvertraglichen Mängelrechten außer Betracht. Mögliche Anpassungen der
ermittelten Herstellungskosten durch eventuelle nachträgliche Abbruchmaßnahmen einzelner Bauteile im Verlauf der weiteren Sanierungsarbeiten waren auskunftsgemäß im Zeitpunkt
der Erstellung der Berechnungen nicht absehbar. 
Den Berechnungen liegen nominale Größen zugrunde. Zukünftig erwartbare Preissteigerungen wurden auskunftsgemäß im Rahmen der Kostenprognose berücksichtigt. Bei den
Kostenansätzen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt es sich um Bruttobeträge. Nur soweit die Kostenansätze auf den späteren Gastronomiebereich entfallen (gemäß Stand
12/2017: 5,77% der Objektgesamtflächen), wurden Nettowerte kalkuliert, da die Bühnen in Höhe dieses Anteils Vorsteuerbeträge aus den Planungs- bzw. Baukosten geltend machen
können.
Die Berechnungen basieren auf einer Kostenprognose des von den Bühnen beauftragten Projektsteuerers zum 31.5.2019 vom 9.7.2019; der Aktualisierung der Berechnung vom
14.4.2021 liegt eine pauschale und unspezifierte Schätzung eines Anstiegs der Planungs- und Baukosten von 554,127 Mio. EUR um 63,873 Mio. EUR aus 618,000 Mio. EUR
zugrunde. Die aktualisierten Planungs- und Baukosten von 618,000 Mio. EUR basieren auf der Mittelabflussplanung des Projektsteuerers ohne Einbezug von Risiken, Stand
31.12.2020.

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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7.2. Einzelerläuterungen
(1) Gemäß Rahmenterminplan des Projektsteuerers vom 15.7.2019, aktualisiert im März 2021.
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- Die Herstellungskosten der Außenanlagen betreffen Planungs- und Baukosten sowie die Kosten der Möblierung des Offenbachplatzes.
-
Bei den Kosten für die Bühnentechnik handelt es sich i.W. um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ober- und Untermaschinerie, der Antriebe, des Bühnenholzes und der
Druckstationen in den einzelnen Spielstätten. Die Bühnentechnik soll nach aktuellen Auskünfte zum Ende von Q3/2021 fertiggestellt sein.
Die betriebstechnischen Anlagen entfallen vor allem auf festeingebaute Beleuchtungsanlagen und -vorrichtungen, Beschallungs- und Medienanlagen, Verkabelung etc.. 
Die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Ausstattungen entstammen i.W. der Kostengruppe 600, teilweise auch der Kostengruppe 400 (Werkstatt- und Lagereinrichtung,
Transportsysteme, Scheinwerfer, bewegliche Ton- und Medientechnik, Kücheneinrichtungen etc.).
Die Baunebenkosten (i.W. Kostengruppe 700) wurden den direkt zurechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagegruppe prozentual zugeschlagen. Dabei wurde ein Kostenblock auf
alle hergestellten Anlagen (Grundstück, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, Bühnentechnik und Außenanlagen) und ein weiterer Kostenblock nur auf die Anlagen ohne
Grundstück und Außenanlagen verrechnet.
Bei den Kosten für das Grundstück handelt es sich um Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden
(alternativ: laufender Aufwand) führen können.
Aus dem Bereich der Planungsmaßnahmen der vorherigen Sanierungs- und Neubauvarianten sind nach derzeitiger Beurteilung Leistungen im Gesamtwert von EUR 229.500 noch für
das aktuelle Sanierungsprojekt verwendbar. Diese Kosten wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.4.2010 wurde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem aktuellen Sanierungsprojekt ein Betrag von EUR 1.300.000
genehmigt. Die in diesem Zusammenhang insgesamt aufgewendeten Kosten von EUR 1.028.128 wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Ausgewiesen werden die voraussichtlichen Mittelabflüsse für Planungs- und Baukosten im Rahmen der Sanierungsinvestitionen nach Kostengruppen gemäß der Kostenprognose des
Projektsteuerers nach DIN 276. Die Verteilung der prognostizierten Gesamtkosten auf den Planungs- und Bauzeitraum erfolgte auf der Grundlage des Zahlungsplans des technischen
Betriebsleiters der Bühnen, Stand 15.7.2019, die mittels Schätzung auf Basis der Mitelabflussplanung (ohne Darstellung der Risiken), Stand 31.12.2020, aktualisiert wurde.
Die Bauzeitzinsen im Rahmen der Gesamtherstellung wurden mit bereits abgerechneten bzw. erwartbaren Zinssätzen zwischen 0,050% und 3,000% p.a. kalkuliert und als
Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB), soweit sie zu Auszahlungen führen und auf den Zeitraum der Herstellung (10/2010 - 3/2024) entfallen. Für die Berechnung der
Bauzeitzinsen (wie auch der übrigen Zinsen für Investitionskredite) wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich die Investitionsausgaben gleichmäßig über das jeweilige Jahr
verteilen. Die Bauzeitzinsen sollten nicht über den Betriebskostenzuschuss finanziert, sondern im Rahmen der Gesamtherstellungskosten in die endgültige Projektfinanzierung
einbezogen werden. Soweit die Bauzeitzinsen auf die Bühnentechnik bzw. sonstigen Betriebsanlagen entfallen, wurden sie zeitanteilig bis zu deren Fertigstellung (Ende Q3/2021 bzw.
Q2/2023) eingerechnet. 
Die nach Kostengruppen sortierten Planungs- und Baukosten der Kostenprognose wurden auf bilanzielle Anlagegruppen der Sanierungsinvestitionen aufgeteilt, soweit dies auf der
Grundlage der erteilten Auskünfte bzw. Betextungen der einzelnen Kostenarten bzw. Gewerke möglich war. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Aufteilung vor dem
Hintergrund des im Juli 2019 verfügbaren Daten- und Informationstands sowie der üblichen Prognoseungenauigkeiten nur schätzungsweise vorgenommen werden konnte. Eine
konkrete Zuordnung zu einzelnen Anlagegruppen bzw. Anlagegütern der Bühnen kann erst nach Abschluss und Abrechnung des Gesamtprojekts bzw. vorgezogener (Teil-)
Fertigstellungen erfolgen. Zur Kostenaufteilung werden folgende Hinweise gegeben:
Die Aufteilung der Planungs- und Baukosten der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen (i.W. Kostengruppen 300 und 400) auf das Opernhaus, das Schauspielhaus, die
Kinderoper und die Studiobühne erfolgte in einem ersten Schritt anhand der konkreten Bezeichnungen der Gewerke bzw. Investitionsmaßnahmen. Soweit eine solche Zuordnung
nicht möglich war, wurden die Kosten auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts (BRI) des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils verteilt. Vom Projektsteuerer wurde hier ein BRI-
Schlüssel von 69% (Opernhaus), 22% (Schauspielhaus), 4% (Studiobühnen) und 5% (Kinderoper) vorgegeben.

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Für 2021 und 2022 wurde jeweils ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 100.000.000 bzw. EUR 50.000.000 mit Laufzeiten von 40 Jahren sowie entsprechender
Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 2,0 bzw. 2,5% einkalkuliert. Die zur Vollfinanzierung der Herstellungskosten erforderlichen Restmittel (EUR 18.446.920) wurden auf der
Basis eines 20-jährigen Kommunalkredits zum festen Zinssatz von 3,0% p.a. ab Q3/2023 einkalkuliert.
Die berechneten planmäßigen Abschreibungen führen über einen Zeitraum von 40 Jahren (prognostizierte (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude) über die jährlichen
Betriebskostenzuschüsse zu einem Mittelzufluss bei den Bühnen von insgeamt EUR 663.324.201. Dies entspricht den gesamten Anschaffungs- / Herstellungskosten (EUR
664.483.776) abzüglich des Kostenanteils für das Grundstück (EUR 1.159.575).
Ausgewiesen werden zum einen die Darlehenszinsen, die auf die Finanzierung der innerhalb der Planungs- und Bauphase vorzeitig fertiggestellten Anlagegüter entfallen. Diese Zinsen
können nicht bzw. nicht mehr als Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einbezogen werden und müssen dementsprechend unmittelbar über den städtischen Betriebskostenzuschuss
finanziert werden. Des Weiteren werden Verwahrentgelte ausgewiesen. Diese fallen für an die Bühnen im Bauzeitraum ausgezahlte und noch nicht unmittelbar verwendete
Darlehensmittel in Höhe von derzeit 0,5% p.a. an, soweit die kurzzeitig angelegten Mittel einen Sockelbetrag von 3,0 Mio. EUR übersteigen. 
Es handelt sich um die Darlehenszinsen, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind und die ab 4/2024 laufend über den städtischen Betriebskostenzuschuss zu finanzieren sind.
Soweit Tilgungsraten auf die von den Bühnen vereinbarten Darlehen vor der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu zahlen sind (insgesamt EUR 58.448.423) und noch nicht durch
Abschreibungsgegenwerte (EUR 20.008.535) ausgeglichen werden können, wurde dieser Finanzierungsbedarf (EUR 38.439.888) auf der Grundlage einer Darlehenskreditierung ab
4/2024 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem kalkulierten festen Zinssatz von 3,5% p.a. in die Berechnungen einbezogen.
Die jeweiligen Nutzungsdauern als Grundlage für die jährlichen Abschreibungen der einzelnen Anlagegruppen nach der linearen Methode wurden sachgerecht anhand von
Abschreibungstabellen bzw. den bisherigen Abschreibungsverläufen bei den Bühnen geschätzt. Nach Vorgaben der Bühnen soll bezüglich der (Rest-)nutzungsdauer der Gebäude und
gebäudetechnischen Anlagen von einem Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies wäre die unveränderte (Rest-)
Nutzungsdauer, die den Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Betriebskostenzuschuss, Stand 21.11.2011, auf der Grundlage der
damaligen Erkenntnisse und Kostenplanungen zugrunde gelegt wurde. Die gegenüber der früheren Planung aktuell erheblich gestiegenen Kosten sollen sich auskunftsgemäß nicht
dergestalt auf die (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude bzw. gebäudetechnischen Anlagen auswirken, dass dies zu einer Änderung der Abschreibungsdauer führen würde. Die neue
Bühnentechnik soll vor dem Hintergrund des Funktionsumfangs, der Qualität und technischen Leistungsfähigkeit der eingebauten Anlagen mindestens 25 Jahre nutzbar sein. Die
betriebstechnischen Anlagen, die Außenanlagen und die Einrichtungen und Ausstattungen wurden mit Nutzungsdauern von 5 bis 20 Jahren veranschlagt.
Im Rahmen der Finanzierungsstruktur werden hier zunächst alle Darlehen einschließlich Darlehenskonditonen ausgewiesen, welche die Bühnen zum aktuellen Zeitpunkt vertraglich
vereinbart haben (EUR 496.553.080). 
Der Gesamtbetrag der aktuell geschätzten Mehrkosten von 63,873 Mio. EUR (siehe Anmerkung 7.1, 3. Spiegelstrich) wurde pauschal auf der Basis der zuvor berechneten
Kostenanteile auf alle Kostengruppen bzw. Gewerke  verteilt.
Der Abschreibungsverlauf auf Basis der dargestellten bilanziellen Aufteilung der Anlageinvestitionen, die zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf und damit im Abschreibungsbeginn
sowie der frühzeitige Tilgungsbeginn der Finanzierungsdarlehen zwecks Sicherung langfristiger, günstiger Zinskonditionen führen dazu, dass die von den Bühnen zu zahlenden
jährlichen Tilgunsgraten über einen längeren Zeitraum über den jährlichen Abschreibungsbeträgen liegen, welche über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen zurückfließen.
Unabhängig von der Frage, ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang für die Bühnen ein tatsächlicher Finanzierungsbedarf (vgl. dazu Abschnitt 6 der
Berechnungsübersichten) entstehen wird, wurde ein kalkulatorischer zusätzlicher Finanzierungsbedarf in die Berechnungen einbezogen. Hierbei wurde von Zinssätzen von 3,5% p.a.
(2023 - 2033) bzw. dauerhaft von 4,5% p.a (ab 2034) ausgegangen.

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(17) Ausgewiesen werden die Tilgungsteilbeträge pro Spielzeit sowie kummuliert, die im Verlauf des Planungszeitraums zunächst nicht durch Abschreibungsgegenwerte kompensiert und
später überdeckt werden. Die auf diesen Finanzierungsbedarf entfallenden Zinsaufwendungen wurden im Rahmen der Finanzierungskosten der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt
5.2. der Berechnungsübersichten bzw. Erläuterung Tz. 14) berücksichtigt. Mit dem Ziel, den künftigen Abschreibungsverlauf näher an den Liquiditätsbedarf aus den Darlehenstilgungen
heranzuführen, könnten im weiteren Projektverlauf ggf. verschiedene Alternativen analysiert werden (z.B. Veränderung des Abschreibungsverlaufs auf die Gebäude durch Anwendung
von Komponentenabschreibung, Vereinbarung alternativer Tilgungsverläufe bezüglich der noch einzugehenden Darlehensverpflichtungen, Reduzierung des
Fremdfinanzierungsbedarfs durch Einbezug von Eigenkapital der Bühnen).
Auf der Grundlage der dargestellten Berechnungsprämissen führen die Berechnungen zu den Sanierungsinvestitionen (ohne Folgeinvestitionen, siehe Abschnitt 7.1.) zu einer
Erhöhung des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich von Abschreibungen und Zinsen um durchschnittlich rd. EUR 21.569.000, in der Spitze um rd. EUR
31.645.000 (2024/2025). 
Es handelt sich um die Tilgungsraten, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind.

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8. Zusammenfassung der Ergebnisse
EUR
8.1. Gesamtkosten der Sanierung nach Kostengruppen
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie 1.028.128
Planungs- und Baukosten 618.000.000
Bauzeitzinsen 45.226.148
Summe 664.483.776
8.2. Bilanzielle Herstellungskosten der Sanierung (Rest-) Nutzungs-
dauer in Jahren
Grundstück - 1.159.575
Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) 40 490.449.992
Bühnentechnik 25 93.610.485
betriebstechnische Anlagen 10 - 20 55.794.109
Einrichtungen und Ausstattungen 5 - 12 12.308.450
Außenanlagen 10 - 20 11.161.165
Summe 664.483.776
8.3. Finanzierungsstruktur der Sanierung
Laufzeit in 
Jahren Zinssatz Zinsbindung in 
Jahren
Datum                        
Abruf
Darlehens-   
beträge
% p.a. EUR
Darlehensgeber:
Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00
Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre bis 
15.11.2025 18.10.2018 24.027.027,00
Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00
Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 40 2,0000 ges. Laufzeit 31.12.2021 100.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 40 2,5000 ges. Laufzeit 31.12.2022 50.000.000,00
PLAN: NN (Restmittel) 20 3,0000 ges. Laufzeit 30.06.2023 18.446.920,00
Summe 665.000.000
8.4. Mehrbelastungen des jährlichen Betriebskostenzuschusses EUR
aus den Sanierungsinvestitionen (ohne Reinvestitionen):
   maximale Zusatzbelastung (in der Spielzeit 2024/2025) rd. 31.645.000
   durchschnittliche Zusatzbelastung pro Spielzeit rd. 21.569.000

Beschlussvorlage Rat

16258 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 2664/2021 
Freigabedatum 
27.08.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und 
Kreditermächtigungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanierung der Büh-
nen am Offe nbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget 
von 554,1 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermöglichen, wird das Budget um 88,6 Mio. € 
auf 642,7 Mio. € angehoben. 
 
2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabev orbehalt wird nicht ausgespro-
chen. 
 
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 642,7 Mio. € aufzunehmen. Der 
Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus, Kredite für Bauzeitzinsen in Anspruch zu nehmen. 
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 07.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Neuausricht ung der Sanierung der 
Bühnen Köln am Offenbachplatz beschlossen (0262/2016). Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde 
den Bühnen Köln genehmigt, Verpflichtungen bis zu einer Höhe von 347,8 Mio. € einzugehen. Mit 
seinen Beschlüssen vom 04.11.2016 (3218/2016) und 26.09.2019 (1142/2019) wurden die Verpflich-
tungs- und Kreditermächtigungen vom Rat der Stadt Köln erst auf 404 Mio. € und dann auf 554,1 Mio. 
€ angehoben. 
 
Die letzte Erhöhung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen vom September 2019 beruht auf 
der Termin- und Kostenprognose der Projektsteuerung vom 24.06.2019, die dem Betriebsausschuss 
Bühnen am 25.06.2019 vorgestellt wurde. Eine weitere Termin - und Kostenprognose war ursprüng-
lich für Mitte 2021 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Neuaufstellung der Planung und 
einem wesentlich über der Kostenkalkulation liegenden Ausschreibungsergebnis für zentrale haus-
technische Gewerke wurde eine erneute Termin- und Kostenprognose bereits zum Datum 31.12.2020 
erstellt. Diese wurde dem Betriebsausschuss Bühnen (02 32/2021) und der Öffentlichkeit am 
26.01.2021 vorgestellt. Danach können die fertigen Bühnenhäuser am Offenbachplatz im ersten 
Quartal 2024 an den Spielbetrieb übergeben werden. Die Baukosten sind nunmehr mit 617,6 Mio. € 
ermittelt. Sollten alle bisher bek annten Risiken eintreten ist mit Kosten von 651,1 Mio. € (Stand 
30.06.2021) zu rechnen.

3 
 
Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung werden die Kosten monatlich fortgeschrieben, die Risi-
ken werden vierteljährlich neu bewertet. Im Zeitraum vom Dezember 2020 bis Juni 2021 haben sich 
die Kosten von 617,6 Mio. € auf 618,7 Mio. € erhöht. Die Risiken (als Saldo aus Risiken und Chan-
cen) sind von 26,3 Mio. € im Dezember 2020 auf 33,5 Mio. € im Juni 2021 gestiegen. Diese Steige-
rung ist ausschließlich darauf zurückz uführen, dass das Ausfall-Risiko der Anlage bei der sich in ei-
nem Insolvenzverfahren befindenden Greensill-Bank in die Projektrisiken mit aufgenommen wurde. 
Die Risiken auf der Baustelle selbst sind in diesem Zeitraum um 3,2 Mio. € zurückgegangen.  
 
Trotz dieser im Rahmen des Projektverlaufs bekannten Veränderungen der Kosten im Zeitablauf, 
sollen die Daten der Termin- und Kostenprognose vom 31.12.2020 bei den Kosten als Basis zugrun-
de gelegt werden. Die Summe 617,6 Mio. € ist die Zielzahl, die monatlichen Fortschreibungen sind 
Momentaufnahmen, die Schwankungen unterworfen sind. Bei den Risiken dagegen soll der aktuelle 
Wert vom 30.06.2021 zugrunde gelegt werden. Zwar unterliegen auch die Risiken Schwankungen, 
mit fortschreitendem Baugeschehen sind diese jedoch immer besser eingrenzbar.  
 
 
Gründe der Kostensteigerung 
 
Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 wurde deutlich, dass die Ausführungsplanung nicht wie 
vorgesehen in der Mitte des Jahres 2020 vollständig und kollisionsfrei würde vorliegen können. Dafür 
waren die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen an den als 3D -Modell gelieferten Plänen zu 
aufwendig sowie die Planprüfung und die Nacharbeitung der Pläne zu umfangreich. Zu dem verein-
barten Termin 25.08.2020 lag zwar die Ausführungsplanung in gro ßem Umfang vor, notwendige Er-
gänzungen und Nacharbeiten haben sich jedoch bis zum Jahresende 2020 hingezogen.  
 
Nach Abschluss der Firmengespräche Mitte 2019 konnten in der zweiten Hälfte 2019 die Markterkun-
digungen zur Neuausschreibung von fünf zentralen Gewerken der Haustechnik erfolgen. Die Aus-
schreibungsunterlagen lagen Ende 2019 vollständig vor. Das Vergabeverfahren für die fünf Gewerke 
Wärme, Kälte, Lüftung, Elektro und Sprinkler hat sich dann als Verhandlungsverfahren mit vorge-
schaltetem Teilnahmewettbewerb über das gesamte Jahr 2020 erstreckt. Aufgrund der Besonderheit 
der zwingenden Weiterbearbeitung des 3D-Modells durch die beauftragten Firmen wurde eine zweite 
Verhandlungsrunde vordringlich zu dieser Thematik zusätzlich im Verfahren vorgesehen. Außerdem 
wurde aus technischen Gründen im laufenden Verfahren aus dem Gewerk Lüftung das Gewerk der 
Rauchschutzdruckanlagen herausgelöst. Letztendlich ist es gelungen, für alle Gewerke qualifizierte 
Firmen zu beauftragen, allerdings überstiegen die Auftragssummen die kalkulierten Kosten erheblich. 
Während für die nunmehr sechs Gewerke Kosten in Höhe von ca. 34 Mio. € kalkuliert worden waren, 
mussten Aufträge für ca. 49,5 Mio. € vergeben werden. Eine Aufhebung der Ausschreibung und eine 
Neuausschreibung wären durch den damit verbundenen Zeitverzug noch teurer geworden, deshalb 
war es wirtschaftlich diese Aufträge zu vergeben.  
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für die Kostensteigerung gegenüber der Termin- und Kos-
tenprognose vom 25.06.2019 vorrangig die a ufgrund notwendiger Nacharbeiten verlängerte Pla-
nungszeit und die Mehrkosten bei den Vergaben zu nennen sind. 
 
 
Bau- und Planungsfortschritt am Offenbachplatz 
 
Seit dem 04.01.2021 arbeiten die beauftragten Firmen auf der Grundlage der Ausführungsplanung an 
ihrer Werkstatt- und Montageplanung. Diese wird auch bereits von dem beauftragten Haustechnik-
planer und von der Objektüberwachung für die haustechnischen Gewerke geprüft. Das Kleine Haus 
wurde zum 31.01.2021 wieder in die Baustelle integriert. 
 
Seit dem 1 2.04.2021 befinden sich die Firmen auf der Baustelle und führen Demontagearbeiten 
durch, mit den Neumontagearbeiten der haustechnischen Gewerke wurde im Mai 2021 begonnen.

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Kostensteuerung und Controlling 
 
Das Controlling der Kosten und Termine wird kont inuierlich durch die Projektsteuerung wahrgenom-
men. Neben der laufenden Kostenbeobachtung finden dazu zweiwöchige Abstimmungstermine mit 
allen Planern und Objektüberwachern statt. Das Risikomanagement wird durch vierteljährliche Ab-
stimmungen der einzelnen Risikofaktoren zwischen allen am Projekt Beteiligten gewährleistet. Der 
Betriebsausschuss Bühnen, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss werden 
über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig auf der Grundlage von Monatsberichten informiert.  
 
 
Finanzierung der Bühnensanierung 
 
Der Rat hat am 12.05.2015 (1034/2015) ein Finanzierungskonzept zur Bühnensanierung beschlos-
sen. Das Konzept wurde auf Grundlage des Baubeschlusses des Rates vom 24.11.2011 von der Be-
triebsleitung der Bühnen Köln im Einvernehmen mit der Kämmerei und unter Beteiligung eines exter-
nen Experten für die Kommunalfinanzierung von Großprojekten erstellt.  
 
Die Refinanzierung der aufgenommenen Fremdmittel für die Sanierungskosten erfolgt durch von der 
Stadt Köln gewährte Betriebskostenzuschüsse für Zinsen und Abschreibungen an die eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung Bühnen Köln innerhalb der nächsten 40 Jahre. Diese zusätzlich zum Spielbe-
trieb und Interim erforderlichen Betriebskostenzuschüsse werden gemäß Ratsbeschluss in den Wirt-
schaftsplänen der Bühnen veranschlagt und gemäß weiterem Ratsbeschluss vom 07.06.2018 
(1209/2018) aufgeteilt in die Teilbereiche Spielbetrieb (Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim sowie 
Aufwendungen für Sanierung (Zinsen/Abschreibungen) dargestellt.  
Ausgehend von einem Zielwert der Planungs- und Baukosten von 617,6 Mio. € besteht für die Büh-
nen unter Einschluss der mit zu finanzierenden Bauzeitzinsen der Jahre 2011 bis 2015 ein Finanzie-
rungsbedarf von ca. 665 Mio. €.  
Die im Zeitpunkt der aktuellen Kostenprognose vereinbarten bzw. geplanten Darlehen zur Finanzierung 
der Bühnensanierung weisen folgende Konditionen auf: 
 
 
Laufzeit 
in Jah- 
ren  
 Zins-  
satz  
Zinsbindung 
in Jahren  
Datum  
Abruf  
Darlehens -     
beträge  
 % p.a.   
EUR 
Darlehensgeber:      
Europäische Investitionsbank (I) 23 0,864 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,500 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,291 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,500 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00 
NRW.Bank 10 0,160 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,938 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00 
Kfw  Bankengruppe (I) 17 0,050 
10 Jahre bis 
18.10.2018 24.027.027,00 
15.11.2025 
Kfw  Bankengruppe (II) 10 0,050 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00 
Europäische Investitionsbank (II) 24 0,552 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen V 40 0,980 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00 
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 40 2,000 ges. Laufzeit 31.12.2021 100.000.000,00 
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) 40 2,500 ges. Laufzeit 31.12.2022 50.000.000,00 
PLAN: NN (Restmittel) 20 3,000 ges. Laufzeit 30.06.2023 18.446.920,00 
Summe     665.000.000  
 
Mit dieser Finanzierungsstruktur wurden Finanzierungskosten über die gesamte Laufzeit der Darle-
hen in Höhe von rd. 239 Mio. € kalkuliert.

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Mit Ratsbeschluss 1142/2019 vom 26.9.2019 wurden die Bühnen bislang ermächtigt, Kredite bis zur 
Höhe eines Finanzierungsbedarfs von 598 Mio. € in Anspruch zu nehmen. In diesem Rahmen haben 
die Bühnen im Dezember 2020 weitere zinsgünstige Darlehensmittel bei der Landesbank Baden -
Württemberg in Form eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 100 Mio. € aufgenommen. Das Dar-
lehen ist 4,67 Jahre tilgungsfrei, hat eine Laufzeit bis Dezem ber 2060 und wird mit 0,980% p.a. ver-
zinst. Damit sind die Bühnen im Zusammenhang mit der Sanierung aktuell (15.03.2021) Darlehens-
verpflichtungen in Höhe 496,6 Mio. € eingegangen. 
 
 
Berücksichtigung der Risiken 
 
In jedem Großprojekt gibt es nicht unerhebliche Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn es, wie bei den 
Bühnenbauten am Offenbachplatz, um die Sanierung von denkmalgeschützten Bestandsgebäuden 
mit einer komplexen Haustechnik sowie einer sehr speziellen Nutzertechnik - in diesem Fall der Büh-
nentechnik - geht. Diese Risiken werden im Sanierungsprojekt seit 2016 differenziert betrachtet, wenn 
notwendig wird gegen den Eintritt dieser Risiken gearbeitet. Es ist trotzdem nicht auszuschließen, 
dass einzelne Risiken ganz oder teilweise eintreten werden. Dabei werden gegen die Risiken auch 
Chancen gerechnet, hier der Schadensausgleich aus der abgeschlossen Bau-Risk-All-in-One Versi-
cherung. Die betrachtete Risikosumme stellt somit den Saldo aus Chancen und Risiken dar. 
 
Die Hauptrisiken liegen nach wie vor in der Komplexität der Aufgabe, so kann auch nach sorgfältigs-
ter Überprüfung der Planung nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass einzelne technische 
Lösungen aufgrund unzureichend berücksichtigter Rahmenbedingungen auf der Baustelle nicht wie 
geplant umgesetzt werden können. Das Risiko der Insolvenz eines beteiligten Unternehmens besteht 
über die gesamte Bauzeit, aber auch mangelnde Kapazitäten bei den für die Abnahme der Arbeiten 
unverzichtbaren Sachverständigen stellen ein Risiko dar. Ein neu aufgetretenes Risiko bilden mögli-
che Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung aufgrund von Problemen in den Lieferketten als Fol-
ge der Corona-Pandemie. Aber auch die Finanzierung kann ein Risiko darstellen, wie es sich im Fall 
der kurzfristig angelegten Beträge bei der Greensill-Bank gezeigt hat.  
 
Allerdings kann auch sicher davon ausgegangen werden, dass nicht die Summe aller betrachteten 
Risiken eintreten wird. Mit dieser Beschlussvorlage soll deshalb - anders als in den bislang gefassten 
Beschlüssen des Rates zur  Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen - auch eine 
teilweise Einbeziehung der Risiken in die Finanzierung vorgenommen werden.  
 
Die Praxis des Risikomanagements zeigt, dass sich die pauschale Abschätzung eines Risikomaßes 
als „Wert im Ri siko“ als realistisch erwiesen hat. Zum Stichtag 30.06.2021 betrug die Summe aller 
Risiken (als Saldo aus Chancen und Risiken) im Projekt Sanierung Bühnen Köln ca. 33,5 Mio. €. Der 
„Wert im Risiko“ wird mit 75 % angesetzt, gerundet ergeben sich dadurch 25,1 Mio. €. In dieser Risi-
kobetrachtung sind alle bautechnischen Risiken erfasst, aber auch das im März 2021 aufgetretene 
Risiko des Verlustes, der bei der Greensill -Bank eingelegten Gelder in Höhe von zweimal 7,5 Mio. € 
ist dabei mit einer Eintrittswahrsche inlichkeit von 70 % erfasst. Es ist vorgesehen, dieses Risiko mit 
dieser pauschalen Erhöhung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigung mit abzudecken. Die Höhe 
der Verpflichtungs- und Kreditermächtigung steigt damit auf 642,7 Mio. €.  
 
Die Kreditaufnahmen am Finanzmarkt werden sodann gemäß dem konkreten Liquiditätsbedürfnis der 
Bühnen in enger Abstimmung mit der Kämmerei erfolgen.  
 
Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss 
Die Finanzierung der Investition von insgesamt 617,6 Mio. € wirkt sich in den näc hsten Jahren auf 
den Haushaltsplan der Stadt Köln und den Betriebskostenzuschuss der Bühnen aus. Aus der als An-
lage 1 anliegenden Berechnung der Wirtschaftsprüfungskanzlei Kremer - Hamböker - Boddenberg 
ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von ca. 21,6 
Mio. € für vierzig Jahre. Diese errechnete Mehrbelastung ist trotz der um ca. 63,5 Mio. € gestiegenen 
Baukosten aufgrund der zwischenzeitlich realisierten günstigen Finanzierung gegenüber den 2019 
errechneten Zahlen um ca. 160.000 € pro Jahr oder ca. 6 Mio. € in der Gesamtsumme niedriger. Bei

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dem Berechnungsergebnis ist zu beachten, dass in den bilanziellen Anschaffungs - bzw. Herstel-
lungskosten von ca. 665 Mio. € nicht nur die Baukosten, sondern auch die  Bauzeitzinsen und die 
Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 enthalten sind (siehe hierzu auch die Darstellung im Wirt-
schaftsplan 2017/18 (0581/2017)). Sollten nicht nur die Baukosten von 617,6 Mio. € sondern auch der 
„Wert im Risiko“ bis zu 642,7 Mio. € in Anspruch genommen werden müssen, so erhöhen sich die 
jährlichen Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss um maximal ca. 4 %. 
Die durchschnittliche Belastung verteilt sich allerdings ungleichmäßig über die kommenden Jahre . 
Kosten für notwendige Reinvestitionen werden in dieser Rechnung nicht betrachtet. 
 
 
Interim der Bühnen Köln 
 
Hinsichtlich der Verlängerung des Interimsspielbetriebes bis 2024 wird kurzfristig eine gesonderte 
Beschlussvorlage vorgelegt. 
 
 
Anlage 
 
Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu den Finanzierungskosten der Wirtschafts-
prüfungskanzlei Kremer - Boddenberg & Partner vom 14.04.2021

Beratungsverlauf (3)

07.09.2021 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2664/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.08.2021
Erstellt
26.07.2021 10:11