1338/2024
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Parkverbot Einmündungsbereich Andersenstraße/Bechsteinstraße" AZ 157/23
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu definierten Personenkreis nicht möglich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Antwortschreiben der Verwaltung
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/ 2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Per E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 157/23 18.12.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen- straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.08.2023. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellung- nahme Folgendes mit: „Grundsätzlich besteht auf Gehwegen ein Parkverbot nach § 12 Absatz 3 i.V.m. § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). An der beklagten Örtlichkeit (Einmündungs- bereich Andersenstraße/Bechsteinstraße) ist der Gehweg u.a. durch seine bauliche Trennung zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmer als solcher zu erkennen. Das Parkverbot auf dem Gehweg in dem genannten Bereich ist somit eindeutig. Zudem sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die Voraussetzungen des § 45 Absatz 9 StVO zu berücksichtigen. So sind Verkehrszei- chen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonde- ren Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern durch bauliche Maßnahmen (z.B. Anbringung von Haltverboten oder Absperrpfosten) zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. Für die Durchsetzung der vorliegenden Regelung ist die Ahndung durch den Ver- kehrsdienst der Stadt Köln zuständig. Ich habe daher Ihr Schreiben an den Verkehrs- dienst weitergeleitet und um verstärkte Kontrollen gebeten. Sollten Sie konkrete Park- verstöße feststellen, haben Sie die Möglichkeit dies über das Servicetelefon des Ver- kehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221/221-32000, zu melden.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 - 2 - Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs- management, Herrn Knezevic unter Telefonnummer: 0221/221-36096 oder per E- Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 5 Fotos
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Anlage 4 Antwort
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Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Cc: Betreff: Datum: Anlagen: 64-Amt für Verkehrsmanagement Aw: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen-straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S Freitag, 22. Dezember 2023 15:22:39 20231222_Fotos_Bechsteinstraße_Andersenstraße.pdf ATT00001.png Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche mir, dass die "Angelegenheit" Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen-straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S in der Bezirksvertretung Mülheim beraten wird. Über Monate habe ich Fremdanzeigen erstellt und die Situation wurde nicht besser. Als Anlage sende ich Ihnen Fotos der Situation zu. Es handelt sich auch um einen Schulweg - Grundschule Neufelder Straße. Ich kann gerne die Situation in der BV noch einmal erläutern. Die Fotos sprechen aber eigentlich schon für sich. Ich hoffe, dass sich in Zukfunft die Gefahr für Fußgänger mindert, indem die Autos nicht mehr auf dem Gehweg dauerhaft parken. Mit freundlichen Grüßen Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 um 08:34 Uhr Von: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de An: Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen- straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S Sehr geehrter Herr, beigefügt sende ich Ihnen ein Antwortschreiben zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW Ludwigstr. 8 50667 Köln Telefon: E-Mail: Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 157/23 Vorlagen-Nummer 1338/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Parkverbot Einmündungsbereich Andersenstraße/Bechsteinstraße" AZ 157/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßen- verkehrstechnische Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent bittet um Überprüfung des Parkverbots im Einmündungsbereich Andersen- straße/Bechsteinstraße. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich besteht auf Gehwegen ein Parkverbot nach § 12 Absatz 3 i.V.m. § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). An der beklagten Örtlichkeit (Einmündungsbereich Ander- senstraße/Bechsteinstraße) ist der Gehweg u. a. durch seine bauliche Trennung zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmer als solcher zu erkennen. Das Parkverbot auf dem Geh- weg in dem genannten Bereich ist somit eindeutig. Zudem sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die Voraus- setzungen des § 45 Absatz 9 StVO zu berücksichtigen. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Ver- kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der beson- deren Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so we- nige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern durch bauliche Maß- nahmen (z.B. Anbringung von Haltverboten oder Absperrpfosten) zu unterbinden, besteht dar- über hinaus nicht. Ein solches Erfordernis liegt hier nicht vor. Für die Durchsetzung der vorliegenden Regelung ist die Ahndung durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig. Sollten konkrete Parkverstöße feststellen werden, besteht die Mög- lichkeit dies über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221/221-32000, zu melden. Durch einfache verkehrstechnische Mittel kann die Verkehrssituation nicht verbessert werden, daher wurde das Amt für Straßen und Radwegebau und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gebeten, den Einmündungsbereich gestalterisch aufzuwerten. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Eingabe 3 Antwortschreiben der Verwaltung 4 Antwort 5 Fotos
Anlage 2 Eingabe
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Anliegen: Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Telefon: Handy: E-Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, der Kreuzungsbereich bzw. Einmündungsbereich Andersenstraße/Bechsteinstraße in Holweide wird massiv regelmäßig von den gleichen Fahrzeugen zugeparkt. Die Fahrzeuge behindern die Sichtbeziehungen verschiedener Verkehrsteilnehmer und die Breite des Fußgängerüberwegs ist massiv eingeschränkt. Ich bitte zu prüfen wie in Zukunft das Zuparken in diesem Bereich beseitigt werden könnte. Poller wären ein Mittel den Bereich vor dem Beparken zu schützen. Mit freundlichen Grüßen Zustimmung zur Datenschutzerklärung: dsgvo_ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss- anregungen-beschwerden/index.html Von: online-formularversand@stadt-koeln.de An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Datum: Mittwoch, 2. August 2023 14:14:40 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 02.08.2023 14:14:34 an Sie geschickt -----
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Brückenstraße 5
- Ludwigstraße 8
- Andersenstraße
- Bechsteinstraße
- Neufelder Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1338/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 08:46