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1338/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Parkverbot Einmündungsbereich Andersenstraße/Bechsteinstraße" AZ 157/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Antwortschreiben der Verwaltung

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Anlage 5 Fotos

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Anlage 4 Antwort

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

936 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen 
klar zu definierten Personenkreis nicht möglich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Antwortschreiben der Verwaltung

3148 Zeichen

/ 2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Per E-Mail: 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
157/23 18.12.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen-
straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S 
Sehr geehrter Herr , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.08.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellung-
nahme Folgendes mit:  
„Grundsätzlich besteht auf Gehwegen ein Parkverbot nach § 12 Absatz 3 i.V.m. § 12 
Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). An der beklagten Örtlichkeit (Einmündungs-
bereich Andersenstraße/Bechsteinstraße) ist der Gehweg u.a. durch seine bauliche 
Trennung zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmer als solcher zu erkennen. 
Das Parkverbot auf dem Gehweg in dem genannten Bereich ist somit eindeutig. 
Zudem sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die 
Voraussetzungen des § 45 Absatz 9 StVO zu berücksichtigen. So sind Verkehrszei-
chen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonde-
ren Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so 
wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine 
Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern 
durch bauliche Maßnahmen (z.B. Anbringung von Haltverboten oder Absperrpfosten) 
zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht.  
Für die Durchsetzung der vorliegenden Regelung ist die Ahndung durch den Ver-
kehrsdienst der Stadt Köln zuständig. Ich habe daher Ihr Schreiben an den Verkehrs-
dienst weitergeleitet und um verstärkte Kontrollen gebeten. Sollten Sie konkrete Park-
verstöße feststellen, haben Sie die Möglichkeit dies über das Servicetelefon des Ver-
kehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221/221-32000, zu melden.“ 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

- 2 -
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs-
management, Herrn Knezevic unter Telefonnummer: 0221/221-36096 oder per E-
Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 5 Fotos

21 Zeichen

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Anlage 4 Antwort

1867 Zeichen

Von:
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Cc:
Betreff:
Datum:
Anlagen:
64-Amt für Verkehrsmanagement
Aw: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen-straße/Bechsteinstraße“, 
Aktenzeichen 157/23 S
Freitag, 22. Dezember 2023 15:22:39
20231222_Fotos_Bechsteinstraße_Andersenstraße.pdf
ATT00001.png
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wünsche mir, dass die "Angelegenheit" Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot 
Einmündungsbereich Andersen-straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S in der 
Bezirksvertretung Mülheim beraten wird.
Über Monate habe ich Fremdanzeigen erstellt und die Situation wurde nicht besser. Als Anlage 
sende ich Ihnen Fotos der Situation zu. Es handelt sich auch um einen Schulweg - Grundschule 
Neufelder Straße.
Ich kann gerne die Situation in der BV noch einmal erläutern. Die Fotos sprechen aber eigentlich 
schon für sich.
Ich hoffe, dass sich in Zukfunft die Gefahr für Fußgänger mindert, indem die Autos nicht mehr 
auf dem Gehweg dauerhaft parken.
Mit freundlichen Grüßen
Gesendet: Montag, 18. Dezember 2023 um 08:34 Uhr
Von: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
An: 
Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot Einmündungsbereich Andersen-
straße/Bechsteinstraße“, Aktenzeichen 157/23 S
Sehr geehrter Herr,
beigefügt sende ich Ihnen ein Antwortschreiben zu Ihrer oben genannten 
Bürgereingabe zu.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Innenstadt

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW 
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefon:
E-Mail:  
Internet: stadt.koeln
www.instagram.com/stadt.koeln
www.youtube.com/user/Koeln
www.facebook.com/stadt.koeln50
https://social.cologne/@koeln
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2619 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
157/23 
Vorlagen-Nummer 
 1338/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Parkverbot Einmündungsbereich 
Andersenstraße/Bechsteinstraße" AZ 157/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßen-
verkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent bittet um Überprüfung des Parkverbots im Einmündungsbereich Andersen-
straße/Bechsteinstraße. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Grundsätzlich besteht auf Gehwegen ein Parkverbot nach § 12 Absatz 3 i.V.m. § 12 Abs. 4 
Straßenverkehrsordnung (StVO). An der beklagten Örtlichkeit (Einmündungsbereich Ander-
senstraße/Bechsteinstraße) ist der Gehweg u. a. durch seine bauliche Trennung zur Fahrbahn 
deutlich für alle Verkehrsteilnehmer als solcher zu erkennen. Das Parkverbot auf dem Geh-
weg in dem genannten Bereich ist somit eindeutig. 
 
Zudem sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die Voraus-
setzungen des § 45 Absatz 9 StVO zu berücksichtigen. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Ver-
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der beson-
deren Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so we-
nige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung 
der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern durch bauliche Maß-
nahmen (z.B. Anbringung von Haltverboten oder Absperrpfosten) zu unterbinden, besteht dar-
über hinaus nicht. Ein solches Erfordernis liegt hier nicht vor.  
 
Für die Durchsetzung der vorliegenden Regelung ist die Ahndung durch den Verkehrsdienst 
der Stadt Köln zuständig. Sollten konkrete Parkverstöße feststellen werden, besteht die Mög-
lichkeit dies über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 
0221/221-32000, zu melden.  
 
Durch einfache verkehrstechnische Mittel kann die Verkehrssituation nicht verbessert werden, 
daher wurde das Amt für Straßen und Radwegebau und das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen gebeten, den Einmündungsbereich gestalterisch aufzuwerten. 
 
 
Anlagen 
 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Eingabe 
3 Antwortschreiben der Verwaltung 
4 Antwort 
5 Fotos

Anlage 2 Eingabe

1158 Zeichen

Anliegen:
Vorname:
Familienname:
Straße und
Hausnummer:
Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
Handy:
E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kreuzungsbereich bzw. Einmündungsbereich
Andersenstraße/Bechsteinstraße in Holweide wird massiv regelmäßig 
von den gleichen Fahrzeugen zugeparkt.
Die Fahrzeuge behindern die Sichtbeziehungen verschiedener 
Verkehrsteilnehmer und die Breite des Fußgängerüberwegs ist 
massiv eingeschränkt. Ich bitte zu prüfen wie in Zukunft das 
Zuparken in diesem Bereich beseitigt werden könnte.
Poller wären ein Mittel den Bereich vor dem Beparken zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Zustimmung zur
Datenschutzerklärung: dsgvo_ja
Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-
anregungen-beschwerden/index.html
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Datum: Mittwoch, 2. August 2023 14:14:40
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 02.08.2023
14:14:34 an Sie geschickt
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Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brückenstraße 5
  • Ludwigstraße 8
  • Andersenstraße
  • Bechsteinstraße
  • Neufelder Straße

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Details

Aktenzeichen
1338/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.06.2024
Erstellt
18.04.2024 08:46