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2949/2021

Verwendung der Mittel aus dem Sonderausstellungsetat, 2. Fortschreibung 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 30.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.09.2021, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6121 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 2949/2021 
Freigabedatum 
 30.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der Mittel aus dem Sonderausstellungsetat, 2. Fortschreibung 2021 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss stimmt der Mittelverwendung aus dem Sonderausstellungsetat 2021 und 2022 – vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 – für die nachfolgend aufgeführten Ausstel-
lungsprojekte im Rautenstrauch-Joest-Museum, dem Museum Schnütgen und dem Rheinischen Bild-
archiv zu. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  38.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    63.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu den vom Rat festgelegten Aufgaben der Museen gehören u. a. das Präsentieren und die Vermitt-
lung musealer Inhalte. Dieses erfolgt schwerpunktmäßig durch Sonderausstellungen. Als Aushänge-
schild der Museen ziehen sie die Aufmerksamkeit und damit zusätzliche Besucher an. Gerade auch 
für Drittmittelgeber und Sponsoren sind sie daher von besonderem Interesse. Zudem strahlen die 
Sonderausstellungen auch auf die Ständigen Sammlungen in Form von anteiligen Eintrittsgeldern, 
Katalogverkauf etc. ab. 
Aus diesem Grund werden die Sonderausstellungen der Museen regelmäßig durch Mittel aus dem 
zentralen Sonderausstellungsetat unterstützt, ohne die diese Ausstellungen nicht möglich wären. 
Unter Bezugnahme auf die in der Mitteilung 0198/2021 aufgeführten Sonderausstellungen im Jahr 
2021 werden die Mittel des zentralen Sonderausstellungsetats 2021 und 2022 wie folgt eingesetzt:

3 
Vorhandene Mittel 2021 796.000 €    
Rautenstrauch-Joest-Museum 191.500 €    
„Liebe global…“  bereits vorab beschlossen 80.000 €      
Photoszenefestival (Beyound) 13.000 €      
Kenia Projekt/Invisible inventories 20.000 €      
Ainu 20.000 €      
rethink fashion 4.000 €        
Gegenbilder 25.000 €      
360-Grad-Ausstellung 29.500 €      neu
Museum für Angewandte Kunst Köln 130.000 €    
Danish Jewellery Box 70.000 €      
WORK IN PROGRESS – How work affects life 50.000 €      
Artist meets Archive: Rosangela Rennó 10.000 €      
Museum für Ostasiatische Kunst 61.500 €      
Brennpunkt Asien - Von der Europäischen Reisediplomatie zum Kolonialismus 30.000 €      
Artist meets Archive 1.500 €        
100 Ansichten des Mondes 30.000 €      
Museum Schnütgen 90.000 €      
Franka Hörnschemeyer: Gipskartonfeuerschutz 30.000 €      
„Von Frauenhand. Mittelalterliche Handschriften aus Kölner Sammlungen“ 60.000 €      
Kölnisches Stadtmuseum 180.000 €    
Köln 1945 70.000 €      
Sonderausstellung „Alaaf auf Abstand“ 40.000 €      
im Haus Sauer: Die erste Sonderausstellung „Modehaus goes Museum“ 40.000 €      
Tell me who you are: interaktive Online-Ausstellung in Köln 30.000 €      
NS-DOK 94.000 €      
Die Cellistin von Auschwitz – Die Geschichte von Anita Lasker Wallfisch 14.000 €      
Philibert & Fifi. Karikaturen und Zeichnungen eines französischen Zwangsarbeiters 80.000 €      
Rheinisches Bildarchiv 49.000 €      
Artist meets Archive #2: Image Cycle - Philipp Goldbach 25.000 €      
Chargesheimer fotografiert Jazz 15.000 €      
Chargesheimer fotografiert Jazz, Umplanungen aufgrund Wasserschaden 9.000 €        neu
Summe 796.000 €    
Rautenstrauch-Joest-Museum -  €            
Restmittel -  €            
Museum Schnütgen für 2022 Harald Naegeli in Köln 63.000 €      neu
 
Für die Sonderausstellung 360 Grad werden bereits Mittel i.H.v. 29.500 € benötigt. Die Mittel in Höhe 
von 29.500 € stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 16 – sonstige ordent-
liche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und werden nach Beschlussfassung in die 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Teilergebnisplans 0404 – Rau-
tenstrauch-Joest-Museum umgeschichtet. 
Für die Sonderausstellung Chargesheimer fotografiert Jazz wurden bereits Mittel i.H.v. 15.000 € be-
reitgestellt. Aufgrund eines Wasserschadens am Ausstellungsort werden weitere Mittel wie o.a. benö-
tigt. Die Mittel in Höhe von 9.000 € stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und werden nach Be-
schlussfassung in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Teiler-
gebnisplans 0409 – Kunst- und Museumsbibliothek/Rheinisches Bildarchiv umgeschichtet. Für die 
Sonderausstellung Harald Nägeli in Köln werden die Mittel des Sonderausstellungsetats 2022 im 
Vorgriff auf den Haushalt 2022 benötigt, da bereits jetzt vertragliche Verpflichtungen eingegangen 
werden müssen. Die Mittel in Höhe von 63.000 € stehen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat, 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl.-Entwurf 2022 zur Verfügung 
und werden nach Beschlussfassung in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen des Teilergebnisplans 0407 – Museum Schnütgen umgeschichtet 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Da für die rechtzeitige Planung und Abwicklung ein Beginn der Maßnahmen noch in 2021 erfolgen 
muss, ist eine kurzfristige Beschlussfassung erforderlich. 
Eine frühere Einbringung in den Sitzungslauf war aufgrund der erforderlichen Abstimmungen nicht 
möglich.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2949/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.08.2021
Erstellt
17.08.2021 17:17