0846/2021
Mitteilung zu Dringlichkeitsentscheidungen während der Coronakrise
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 09.03.2021 0846/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 11.03.2021 Mitteilung zu Dringlichkeitsentscheidungen während der Coronakrise In der Zeit der Coronakrise waren Entscheidungen erforderlich geworden, für die aufgrund der Ein- schränkungen keine Beratung in der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge erfolgen konnte. Die in der Anlage beigefügten Entscheidungen erfolgten durch den Rat ohne Vorberatung im Sportausschuss. Dazu verweist die Verwaltung insbesondere auf die geänderte Beschlussfassung im Rat zur Zu- schussgewährung an den Kölner-Rennverein (Anlage 1 und 2). Anlagen Gez. Voigtsberger
Anlage 6 - Förderantrag KölnBäder GmbH
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Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss Page 1 ofl BESCHLUSSVORLAGE RAT BZW. HAUPTAUSSCHUSS 8 0171/2021 Förderantrag für das Projekt der KölnBäder GmbH „KidsSpa im Zollstockbad - 520/1 Wassergewöhnung für Kleinkinder” Förderantrag für das Projekt der KölnBäder GmbH "KidsSpa im Zollstockbad - Wassergewöhnung für Kleinkinder Vorlageart: Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss Verfasser: Gritsch, Marco Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Bearbeiter: Gritsch, Marco WWW-Status: öffentlich BERATUNGEN # Rat/0005/2021 04.02.2021 Ö 10.27 ungeändert beschlossen file:///C:/Users/willmspe/AnpData/Local/somacos/stadtverwaltung koeln/session.htm 08.03.2021 | RA Vorlagen-Nummer EZ 0171/2024 Die Oberbürgermeisterin . Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 04.02.2021 1V/52/520 520/1 Beschlussvorlage zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Betreff Förderantrag für das Projekt der KölnBäder GmbH "KidsSpa im Zollstockbad - Wassergewöhnung für Kleinkinder Beschlussorgan Rat | Gremium Datum | Rat 04.02.2021 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag für das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zu stellen. Im Zollstockbad soll durch den Umbau der ehemaligen Sauna ein Wassererlebnis- und Pädagogik-Bereich für Kleinkinder (KidsSpa) entstehen (s. Anlage 1 - Projektbeschreibung) (2) stimmt zu, unter Vorbehalt der Förderzusage des Landes NRW an die Stadt Köln, den Zu- schuss an die KölnBäder GmbH in Höhe von 852.477 € verteilt auf fünf Jahre weiterzuleiten. Durch die beantragte Förderung des Landes NRW in Höhe von 767.229 € (= Zuschuss von 90%) ergibt sich ein kommunaler Eigenanteil (= 10%) in Höhe von insgesamt 85.248 € (2021: 4.262 €, 2022: 21.312 €, 2023: 25.574 €, 2024: 21.312 €, 2025: 12.788 €), welcher aus dem Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ04 - KölnBäder Zollstockbad finanziert wird. Die Vorfinanzierung der Maßnahme ist von der KölnBäder GmbH sichergestellt. (3) beschließt gleichzeitig die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 42.624 € (Förderung: 38.362 € + Eigenanteil 4.262 €) im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11-Auszahlungen von akti- vierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ04-KölnBäder Zollstockbad. Haushaltsmäßige Auswirkungen U Nein RX Ja, investiv Investitionsauszahlungen 852.477 € Zuwendungen/Zuschüsse []Nein X Ja 767.229 90% [U] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse []Nein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 4.262,40 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein m Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) DU Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Ministerium für Heimat, Kommuna- les, Bau und Gleichstellung des Landes NRW haben im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewälti- gungspaktes das neue Städtebauförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beschlossen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Be- schäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Inf- rastruktur gestärkt werden. Für das Programmjahr 2021 stehen für das Land NRW 31 Mio. Euro zur Verfügung. Antrags- und empfangsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Es be- steht jedoch die Möglichkeit, die Mittel an Dritte weiterzuleiten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen Förderantrag für das oben genannte Förderprogramm zu stellen. Für die Teilnahme an diesem Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich. 3 Die KölnBäder GmbH plant im Zollstockbad durch den Umbau der ehemaligen Sauna ein Wasserer- lebnis- und Pädagogik-Bereich für Kleinkinder (KidsSpa). Hierdurch soll die Wassergewöhnung bei Kleinkindern gefördert werden, was zum Erwerb einer positiven Beziehung zu dem Element „Wasser“ ‚als erste Grundlage auf dem Weg zum sicheren Schwimmen führt. In dem betroffenen Bereich entsteht eine Wasserlandschaft mit unterschiedlichen animierenden Was- serspielbereichen, eine Wärmezone, altersentsprechende Sanitäreinrichtungen sowie ein Rückzugs- raum, in dem auch Gruppenbetreuungen sowie Lehreinheiten stattfinden können. Mit dem erstellten Programm der KölnBäder GmbH können jährlich ca. 35.000 Kleinkinder erreicht werden. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme betragen 852.477 €. Abzüglich des Eigenan- teils von 10% (85.248 €) beträgt die beantragte Förderung durch den Investitionspakt 767.229 €. Die Vorfinanzierung der Maßnahme ist von der KölnBäder GmbH sichergestellt. Die investive Zu- schussauszahlung erfolgt analog der Zuweisung des Landes NRW über fünf Jahre (s. Anlage 2 - Mittelverteilungsplan). Das Förderprogramm verlangt, dass der Eigenanteil von 10 % (85.248 €) durch die Kommune zu er- bringen ist. Die KölnBäder GmbH ist zwar mittelbar im städtischen Besitz, die Übertragung des Ei- genanteils ist jedoch ausgeschlossen, sodass die Finanzierung durch das Budget des Sportamts er- folgt. Im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung, Teilfinanzplan 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 — Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendun- gen, sind im Haushaltsjahr 2021 bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP / Sportbaubei- hilfe Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € veranschlagt. Für die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Köln können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 4.262 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe in Finanzstelle 5200-0801-0-AZ04 - KölnBäder Zollstockbad, umgeschichtet. Für die ab dem Hj. 2022 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen für den Eigenanteil in Höhe von insg 80.986 € (2022: 21.312 €, 2023: 25.574 €, 2024: 21.312 €, 2025: 12.788 €) wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsaufstel- lungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. Die Ein-/ sowie die Auszahlungen der Fördermittel werden ebenfalls über fünf Jahre verteilt (2021: 38.362 €, 2022: 191.807 €, 2023: 230.169 €, 2024: 191.807 €, 2025: 115.084 €). Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Er- füllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistung durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von "4.262,40 € p.a. an. Diese werden über den Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Die genannten Aufwendungen führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus- haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud- gets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Köln Bäder GmbH erhält den Zuschuss zu 100% (= 10% städt. Eigenanteil zzgl. 90% Fördermit- tel). Der Zuschuss wird sich langfristig positiv auf das Ergebnis der KölnBäder GmbH auswirken. Nach den Bestimmungen des Organschaftsvertrages werden Verluste der KölnBäder durch die Stadtwerke Köln (SWK) GmbH ausgeglichen. Perspektivisch hat dies positive Auswirkungen auf die Ausschüttungen der SWK an die Stadt Köln. Als Antragssteller hat die Verwaltung die umfassende Gesamtverantwortung und Verpflichtung für eine förderkonforme Umsetzung des Projektes. Zudem ist die Verwaltung auch Empfänger der För- 4 dermittel. Diese werden bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen an die KölnBäder GmbH weiter- geleitet. Die Abwicklung der Fördermittel und die Auszahlung der städtischen Mittel werden durch einen Vertrag erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob die Maßnahme überhaupt gefördert wird. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Städtebauministerium des Landes NRW und kann daher nicht garantiert werden. Sollte das Projekt KidsSpa nicht berücksichtigt werden, obliegt es der Köln- Bäder GmbH, ob sie dieses Projekt vollständig finanziert und selbstständig umsetzt. Die Vorlage wird verfristet eingebracht, da ein positives Votum des Rates schnellst möglichst dem Förderantrag zum Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ nachgereicht werden muss. Nach Informationen der Verwaltung ist mit Blick auf das För- derthema nicht gesichert zu sagen, ob eine Beratung im Rat am 23.03.2021 ausreichend wäre. Die Vorlage hatte intensive Abstimmungen verschiedener städtischer Dienststellen sowie der KölnBäder GmbH zur Grundlage. Anlagen Anlage 1: Projektbeschreibung KidsSpa Anlage 2: Mittelverteilungsplan a. . -ZZKÖLNBÄDER mi Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ KidsSpa im Zollstockbad Umbau der ehemaligen Sauna in einen Wassererlebnis- und Pädagogik-Bereich für Kleinkinder Hauptzweck der Maßnahme Förderung der Wassergewöhnung bei Kleinkindern zum Erwerb einer positiven Beziehung zu dem Element „Wasser“ als erste Grundlage auf dem Weg zum sicheren Schwimmen. Ausgangslage Die Frühforderung gem. Förderungszweck im Bereich „Schwimmen“ in Richtung Breiten- und Bewegungssport hat allein schon durch die notwendigen Sicherheitsbestimmungen und den „geschützten Raum“ ein wesentlich komplexeren Investitionsrahmen als die Erstellung von Open-Air-Sportanlagen in gleichem Förderungszweck. i In Köln betreibt die KölnBäder GmbH nachhaltige und vielfältige Schwimmsportanlagen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge und möchte mit diesem Projekt nun erstmals in ein sportliches und pädagogisches Angebot für Kleinkinder bis zu 6 Jahren investieren. Projektbeschreibung Durch die Schaffung einer speziell auf die Bedürfnisse von Kleinkindern sowie ihren Eltern ausgerichteten Wasserlandschaft sollen verschiedene Zielgruppen angesprochen und motiviert werden, Kinder schon frühzeitig mit dem Element Wasser vertraut zu machen. Hier können sich zum einen Kinder zielgerichtet und mit Spaß mit vielfältigen Wasserangeboten auseinandersetzen und so eine erste Wassergewöhnung erzielen. Im Fokus steht dabei die Sicherheit der Kinder in einem reizvollen und anspornenden Bewegungsumfeld, so dass die instinktiv vermittelte „Bedrohlichkeit‘ von Wasser schnell ihren Schrecken verliert. Zum anderen sollen Kleinkinder hier künftig unter dem Thema „WASSER - Quell des Lebens“ in kindgerechter Pädagogik den Umgang mit dem Wasser, den Schutz des Wassers und die Bewegung im Wasser ganzheitlich erleben. So etwas gibt es in Köln noch nicht! Dazu gehört eine Wasserlandschaft mit unterschiedlichen animierenden Wasserspiel- bereichen, eine Wärmezone, altersentsprechende Sanitäreinrichtungen sowie ein Rückzugsraum, in dem auch Gruppenbetreuungen sowie Lehreinheiten stattfinden können. Der gesamte Bereich ist ideal an das bereits bestehende Kinderplanschbecken sowie das Lehrschwimmbecken angebunden und vervollständigt somit den Nutzen des Zollstockbades für Kinder jeden Alters. Die geplante räumliche Konstellation kann von unterschiedlichen Nutzergruppen in Anspruch genommen werden: 1. Institutionelle Nutzergruppen wie zum Beispiel Kindergärten oder Grundschulen finden hier ideale. Rahmenbedingungen, um Kindern in einem sicheren Umfeld die 0.9. Fähigkeiten zu vermitteln. 2. Für alle im Zollstockbad stattfindenden Schwimmkurse (Vereine, KölnBäder GmbH, Schwimmschulen ...) bedeutet diese Erweiterung einen enormen Zugewinn im Bereich der Wassergewöhnung verbunden mit schnelleren und besseren Lernerfolgen der kursteilnehmenden Kinder. = Projektbeschreibung KidsSpa im Zollstockbad 3. Junge Familien können diesen Bereich zu festgelegten Zeiten ebenfalls nutzen, um das Wassererlebnis und der ‘damit in Verbindung stehende Zugewinn an Wassersicherheit für ihre Kinder zu steigern. 4. Der Lehrraum kann außerhalb definierter Nutzungsfenster von organisierten oder privaten Kleingruppen gemietet werden (z.B. Kindergeburtstage ...). Rahmenbedingungen Das Zollstockbad ist an ca. 350 Tagen im Jahr geöffnet, so soll auch der Wassererlebnis- und Pädagogik-Bereich unter folgenden Aspekten geöffnet sein: - Wochentags von 08.00 - 14.00 Uhr für institutionelle Kindergarten und Kleinkindgruppen - Wochentags von 14.00 — 18.00 Uhr sowie am Wochenende für Individual-Gruppen wie Kindergeburtstage - Abends ab 18.00 Uhr für (Groß-) Eltern und Kind-Programme Kalkulation der Besucher (bei Vollbetrieb) - Institutionelle Gruppen: 45 Kleinkinder/ WoTag = 225 Wo. 10.125 Kleinkinder/Jahr - Individual Gruppen: 40 Kleinkinder/ WoTag = 200 Wo. 10.000 Kleinkinder/Jahr - 80 Kleinkinder/ WE = 160 Wo. = 8.000 Kleinkinder/Jahr - Familien 20 Kleinkinder/ Tag = 140 Wo. = 7.000 Kleinkinder/Jahr Geförderte Kleinkinder p.a. 35.125 Kleinkinder/Jahr In der Summe der geplanten Programme können jährlich ca. 35.000 Kleinkinder in der Wassergewöhnung gefördert werden. 3 ee v 30 1a4ueuadı3 =. Dweoen | bass onen] | or %ST %0E En ET Bayef-"yH Jne Yals-IunlaonJusZzold awwnsjonuoy | Sszoz an Basar 2202 En [| veozvm | Toms | LLLLLL—„]=_| 3 21v°758 Neysneysopue7] pun -sepung wi uaßunßejyssuesan Jeweß BunjspaAjayIw.ioaaylwiopıo „eds spIy Jopequjoy, ueye}syods uoA BunJapıg anz Joyedsuoysaauj In4Yneıapuog uinz Beuyueiopıo
Anlage 3 - Aufstockung Corona-Notfalltopf 3505_2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 3505/2020 Freigabedatum 09.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstockung des Hilfsprogramms für durch die Corona-Pandemie betroffene Kölner Sportvereine Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufstockung des Hilfsprogramms für durch die Corona- Pandemie betroffene Kölner Sportvereine (s. Anlage 1) auf nunmehr insgesamt bis zu 600.000 €. Zur Erhöhung des bereits gestarteten Hilfsprogramms über den bisher bereits eingesetzten Betrag von 300.000,- € hinaus sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,- € erforderlich. Die Verwaltung wird ermächtigt für die Auszahlung der vorgesehenen Zuschüsse den Stadtsportbund mit der Abwicklung der Zuschussverfahren zu beauftragen. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermäch- tigt, die Mittel zur sofortigen Auszahlung der Zuschüsse an den Stadtsportbund Köln zu überweisen. Die erforderlichen konsumtiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2020 zur Verfügung. Die Aufwendungen im städtischen Haushalt entstehen in dem Jahr, in dem der Stadtsportbund die Hilfe an einen Verein gewährt. Für das Jahr 2020 stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 300.000 € im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Haushaltsjahr 2020, zur Verfügung. Die Belastungen für das Jahr 2021 werden im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV finanziert. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: nur 2021: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 200.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Kölner Vereinssport ist von der Corona-Pandemie erheblich betroffen. Die mit dem Virus verbun- denen Einschränkungen für den Sport- und Vereinsbetrieb führen zu zahlreichen Problemen mit er- heblichen finanziellen Auswirkungen auf die Sportvereine, die absehbar existenzbedrohend werden können. Auch von Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes wird auf Notwendigkeit zum Er- halt der Vereinslandschaft und deren Funktion für das Zusammenleben, die psychische und physi- sche Gesundheit, Inklusion, Integration und die Lebensqualität hingewiesen. Aus diesem Grunde hatte die Stadt Köln schon im Frühjahr 2020 gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln und in Zusammenarbeit mit dem RheinAhrCampus Remagen der Hochschule Koblenz, Herrn Prof. Dr. Lutz Thieme, ein Notfallprogramm entwickelt, das die Verluste der Kölner Sportvereine in Ergänzung zu Regelungen auf Bundes– und Landesebene abmildern soll. Kern des Notfallprogramms ist ein Hilfsprogramm, das - mit Wirkung vom 23.04.2020 - mit einem Budget von 300.000 € ausgestattet war. Nachdem die Corona-Krise weiterhin anhält und daher der Sport bzw. die Sportvereine unter den Einschränkungen leiden, sieht die Verwaltung die Notwendig- keit, den Notfalltopf um weitere 300.000 € aufzustocken und die maximal zu gewährenden Summen von 5.000,- € auf 10.000,- € anzupassen. 3 Neben den bisher bereits geltenden Gründen für die Beantragung einer Hilfe aus dem Hilfsprogramm beabsichtigt die Verwaltung, die Vereine in die Lage zu versetzen, eine Unterstützung aus dem Hilfs- programm auch in den Fällen zu beantragen, bei denen Einnahmeverluste durch den Wegfall von Sponsorenleistungen entstehen, wenn der Sponsor die zugesagten Leistungen aufgrund einer dro- henden oder eingetretenen eigenen Insolvenz nicht mehr zahlen kann. Hier ist eine maximale Kom- pensation von 75.000,- € möglich Verwaltet und ausgezahlt wird dieses Hilfsprogramm vom Stadtsportbund, bei dem die Vereine An- träge auf Hilfe stellen können. In den Fällen des § 3 Abs. (5) erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen der Auszahlung durch die Stadt Köln. Die erforderlichen konsumtiven Auszahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2020 zur Verfügung. Die Aufwendungen im städtischen Haushalt entstehen in dem Jahr, in dem der Stadtsportbund die Hilfe an einen Verein gewährt. Die Beiträge für die Jahre 2020 (400.000 €) und 2021 (200.000 €) wurden auf Basis aktueller Erkenntnisse geschätzt. Für die Aufstockung stehen im Bedarfsfall im Jahr 2020 Aufwandsermächtigungen bis zu einer Höhe von 300.000,- € im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung in Teilplanzeile 15 -- Transferaufwendungen, Haushaltsjahr 2020, zur Verfügung. Die Mittel können durch die geringere Inanspruchnahme der städtischen Baubeihilfen bereitgestellt werden. Die Mittel der Baubeihilfe wer- den vor allem durch das gleichzeitige Förderprogramm des Landes „Moderne Sportstätte 2022“ in geringerem Umfang nachgefragt. Die Belastungen für das Jahr 2021 werden im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernats IV finanziert. Dringlichkeitsbegründung Die Vereine sind aufgrund des erneuten Lockdowns und der damit einhergehenden nochmaligen Verschärfung der Situation für den Sport auf eine ganz kurzfristige Mittelaufstockung dringend ange- wiesen. Hier sollen noch in 2020 Auszahlungen erfolgen. Dadurch sollen die Sportstrukturen auf- rechterhalten und die Funktionsfähigkeit der Vereine zum Zeitpunkt einer Lockerung und Wiederauf- nahme des Sportbetriebes ermöglicht werden. Die Kurzfristigkeit der Vorlage resultiert aus komplexen verwaltungsinternen Abstimmungen sowie aus solchen mit dem externen Partner, dem Stadtsport- bund. Anlagen Hilfsprogramm
Anlage 4 - Jugendbeihilfe 2020 3419_2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 3419/2020 Freigabedatum 09.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung der Jugendbeihilfe 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise mit der Aufstockung der Jugendbei- hilfe von bisher 1.251.918 € auf insgesamt 2.251.918 € und der sofortigen Auszahlung an die förder- berechtigten Kölner Sportvereine. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel zur sofortigen Auszah- lung der Zuschüsse an den Stadtsportbund Köln zu überweisen. Die erforderlichen konsumtiven Aus- zahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2020 zur Verfügung. Die zusätzlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € stehen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, Haushaltsjahr 2020, zur Verfügung da die Zuschüsse für andere Maßnahmen reduziert werden können. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Stadt Köln gewährt Kölner Sportvereinen, die nach der Beihilfenordnung zur Förderung des Köl- ner Sports beihilfeberechtigt sind, eine Jugendbeihilfe zur Förderung des Sports von Kindern und Jugendlichen. Die Prüfung der Beihilfeberechtigung sowie die Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch den Stadtsportbund Köln. Im Jahr 2020 wurden zu Beginn des Jahres den Kölner Sportvereinen bisher Beihilfemittel in Höhe von insgesamt 1.251.918 € ausgezahlt. Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Krise geraten immer mehr Vereine in eine besondere Situation. Nachdem durch die aktuellen Maßnahmen der Vereins- und Breitensport nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist, schwindet auch die Bindung der Mitglieder an ihren Verein. Dies betrifft im besonderen Maße Kinder und Jugendliche. Da jedoch ge- nau die Heranführung dieser Personengruppe ein besonderes Anliegen der Stadt Köln ist, sollen die Vereine – neben dem Corona-Hilfsprogramm für Sportvereine -- durch eine zusätzliche Unterstützung in die Lage versetzt werden, besondere Angebote für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und zu etablieren. Um alle Vereine mit entsprechender Jugendarbeit zu erreichen, erfolgt die Aufstockung der Jugendbeihilfe niederschwellig ohne Antrags- und Bewilligungsverfahren. Damit soll erreicht wer- den, dass das Geld zeitnah und unmittelbar bei den Vereinen für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung steht. Durch die vorher nicht absehbaren Einsparungen, die sich hauptsächlich im Bereich der konsumtiven Baubeihilfe durch das primäre Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erge- ben haben, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Bekämp- fung der Folgen der Corona-Pandemie einzusetzen. Insgesamt stehen Aufwandsermächtigungen in 3 Höhe von 1.000.000 € für eine Aufstockung zur Verfügung. Die Mittel sollen unmittelbar nach einer entsprechenden Beschlussfassung an den Stadtsportbund zur Auszahlung überwiesen werden, der wiederum durch die Auszahlung der bisherigen Jugendbeihilfe die Kontodaten und die Eckdaten der förderberechtigten Sportvereine nutzen kann, um die Mittel noch im Jahr 2020 den Vereinen zukommen zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung soll durch die zusätzliche Mittelausstattung insgesamt ermöglicht werden, dass der Sport für die Kinder und Jugendlichen als sinnvolles Freizeitangebot erhalten und diese Per- sonengruppe für den Sport begeistert bleibt. Die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sport Bund schreibt dazu: „Der vierte Kinder- und Jugendsportbericht der Krupp-Stiftung zeigt auf, dass mehr als 80% der Her- anwachsenden nicht mehr die von der Weltgesundheitsorganisation WHO geforderte tägliche Bewe- gungszeit von 60 Minuten erreichen. Das allein ist schon alarmierend. Die starken Ein- und Be- schränkungen zu Beginn des Jahres haben nunmehr gezeigt, wie sehr Kinder und Jugendliche phy- sisch und psychisch unter Bewegungsmangel leiden. Dies hat nicht nur Einfluss auf die Gesundheit und die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch auf deren Lernverhal- ten und das soziale Miteinander. Sport ist demnach ein wichtiger Faktor für gesundes Aufwachsen, aber eben auch Kulturgut und bietet ein großes Bildungspotenzial, wie es der 16. Kinder- und Ju- gendbericht der Bundesregierung beschreibt. “ Die zusätzliche Aufwandsermächtigungen zur Erhöhung der Jugendbeihilfe in Höhe von 1.000.000 € stehen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, Haus- haltsjahr 2020, zur Verfügung, da auf die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse im Jahr 2020 verzich- tet werden kann bzw. diese Zuschüsse nicht in der ursprünglich geplanten Höhe geleistet werden: - Konsumtive Baubeihilfe in Höhe von 700.000 € - Sportstättenunterhaltungsbeihilfe in Höhe von 200 .000 € - Selbsthilfemaßnahmen Sportvereine in Höhe von 100 .000 € Dringlichkeitsbegründung Die Sportvereine sind aufgrund des erneuten Lockdowns und der damit einhergehenden nochmaligen Verschärfung der Situation für den Sport auf eine ganz kurzfristige Mittelaufstockung dringend ange- wiesen. Damit ist die Grundlage für eine Auszahlung der Jugendbeihilfe noch in 2020 gelegt, die für die Kinder- und Jugendlichen in den Sportvereinen sehr wichtig ist. Die Kurzfristigkeit der Vorlage ergibt sich aus komplexen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, sowie solche mit dem exter- nen Partner, dem Stadtsportbund.“
Anlage 1 - Zuschuss Rennverein 3698_2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 3698/2020 Freigabedatum 13.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Renn-Verein 1897 e. V. Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützen Anlage der Pferderennbahn Köln, Scheibenstr., Köln-Weidenpesch Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000 € an den Kölner Renn- Verein 1897 e. V. zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der eben- falls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheibenstr./Rennbahnstr. Sportausschuss 21.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In dem Haushaltsplan 2020/2021 sind für die Sanierung denkmalgeschützter Sportanlagen im Teiler- gebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 300.000,- € pro Jahr im Rahmen des politischen Ver- änderungsnachweises veranschlagt. Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der Erhalt sowie die Instandhaltung der gesamten Anlage. Lt. Angaben des Renn-Vereins belaufen sich die regelmä- ßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2021 voraussichtlich auf rd. 319.000,- €. Die Mittel werden vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung der 56 Hektar großen Anla- ge, die überwiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für den Erhalt der denkmalgeschütz- ten Anlage soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zuschuss in Höhe von 300.000,- € für die Sa- nierung der denkmalgeschützten Anlage gewährt werden. Bereits für das Jahr 2020 wurde ein ent- sprechender Zuschuss gewährt und bis zum 30.11.2020 von den zur Verfügung gestellten 300.000,- € insgesamt 269.788,89 € auf Grund der Verwendungsnachweise ausgezahlt. Für den Zuschuss an den Kölner Renn-Verein zur Sanierung der denkmalgeschützten Anlage können die Mittel in Höhe von 300.000,- € von der Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 3 Dienstleistungen herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Entsprechende Aufwandsermächtigungen werden innerhalb des Teilergebnisplans 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten finanziert und bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen, Hj. 2021 bereitgestellt. Die Auszahlung des Zuschusses ist notwendig, um die Anlage der Kölner Pferderennbahn durch den Kölner Renn-Verein dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere die Einschränkungen im Rahmen der Coronakrise bedeuten für den Kölner Renn-Verein erhebliche Einnahmeverluste, die letztendlich zu weiteren Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der gesamten Anlage führen. Da diese fast vollumfänglich unter Denkmalschutz steht, ist der Erhalt der Anlage jedoch unbedingt sicherzustellen. Der Zuschuss dient nur dem Erhalt und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die sachgerechte Verwendung der Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende nachzuweisen. Derzeit bestehen besondere Bewirtschaftungsvorgaben für die Auszahlung von konsumtiven Mitteln. Danach darf die Verwaltung insbesondere nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflich- tet ist. Außerdem ist die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, für die weder eine rechtliche Verpflich- tung noch eine unaufschiebbare sachliche Notwendigkeit besteht, zurückzustellen. Diese Regelung findet ihre Ausnahme, wenn diese Leistungen - innerhalb des bestehenden Budgets - wegen akuter Krisenbewältigung oder zur Sicherung bestehender Strukturen notwendig sind. Aus Sicht der Verwal- tung liegen im vorliegenden Fall beide Voraussetzungen vor. Die Vorlage erfolgt aufgrund der Dringlichkeit trotz Verfristung, da der Kölner Renn-Verein auch im Hinblick auf die Einschränkungen aus der Coronakrise und die dadurch entfallenen Einnahmen drin- gend auf die Auszahlung des Zuschusses zum Erhalt der Anlage an der Rennbahnstr., Köln- Weidenpesch angewiesen ist. Die Vorlage konnte aufgrund einer umfangreichen Abstimmung nicht fristgemäß zur Vorberatung in den Fachausschüssen erfolgen.
Anlage 5 - Ersatzbeschaffung Steganlage Fühlinger See
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 0212/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Ersatzbeschaffung von Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Begründung für die Dringlichkeit: Da die planmäßige Sitzung der BV entfällt und die Ratssitzung am 04.02.2021 erreicht werden muss, erfolgt die Anhörung der BV auch im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung. Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme ist dringend erforderlich, da die Ratsentscheidung Bedingung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW ist. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die vo- raussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen ca. 760.000,-- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushalts- jahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6- 5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd- Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert. Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Alba- no-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der darüber hinausge- henden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaf- tung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Alternative: keine 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 760.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 30.400,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Regattabahn am Fühlinger See ist seit jeher Trainingsstätte für den Breiten-/ und Leistungssport und stellt für Rudern und Kanu auch den Landesleistungsstützpunkt dar. Darüber hinaus wird er zu- künftig der Landesstützpunkt für Pararudern sein. Neben dem Training werden auch für hochkarätige Sportevents - Deutsche Meisterschaften Rudern, Deutsche Meisterschaften im Kanu - Rennsport, Triathlon, Deutsche und internationale Meisterschaf- ten Wakeboard am Boot und künftig diversen Meisterschaften Kanu – Polo- Start und Steganlagen benötigt. Die jetzt bestehenden Anlagen sind bereits Jahrzehnte vorhanden (seit 2003 abgeschrieben) und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere entsteht in den letzten Jahren ein erheblicher Reparaturaufwand aufgrund Durchrostung der Eisenschwimmer, was in der Folge öfter zum Untergang einzelner Anlagenteile führte. Eine Planungssicherheit hinsichtlich der Funktionstüch- tigkeit der Anlagen ist nicht mehr gegeben. Daneben stellen die Altanlagen zukünftig ggf. ein Sicher- heitsrisiko (Verletzungsgefahr an scharfkantigen und stark korrodierten Teilen) dar. Bei der Beurteilung einer Neuinvestition ist die zwischenzeitliche Entwicklung der Sportarten, insbe- sondere neuer Trendsportarten im Breitensport und Individualsport (Taucher, Stand Up Paddler, Tri- 4 athleten etc.) zu berücksichtigen. Auch hierdurch werden neue Anforderungen an Steganlagen ge- stellt, die derzeit nicht erfüllt sind. Heutzutage ist eine flexible Nutzung der Anlagen erforderlich, d. h. die Steganlagen müssen in Modul- bauweise auch variabel dem jeweiligen Einsatzzweck kurzfristig angepasst werden können. Dies ist mit modernen Stegelementen in Leichtbauweise (Aluminium) gegeben, da die einzelnen Bau- teile durch genormte Verbinder eine in Länge und Breite anpassbare Struktur ermöglichen. Dies führt dazu, dass aufgrund der schnell anzupassenden Länge der Steganlagen diese sowohl als Plattform für Schiedsrichter, Trainer oder als Ruheflächen für Triathleten genutzt, aber auch als breite Schwimmpontons dem Breitensport zugeführt werden können. Selbst die Errichtung schwimmender Bühnen für Kulturveranstaltungen wäre denkbar. Zielsetzung ist die Erneuerung aller vorhandenen Steg- und Startanlagen durch ein ausreichendes Kontingent moderner Stegmodule, die den heutigen Anforderungen des Breiten- und Leistungssports entsprechen. Kosten, Finanzierung und Förderung: Mit beigefügtem Prüfbericht bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Gesamtkosten in Höhe von 760.000,-- € brutto für die geplante Maßnahme. Zur Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 760.000,-- € ist die Bereitstellung ei- ner außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe 300.000,-- € erforderlich, da im Jahr 2021 ein entsprechender Auftrag für das Jahr 2022 vergeben werden muss. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringerer Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA) Darüber hinaus werden im Jahr 2021 investive Kassenmittel in Höhe von 460.000,-- € benötigt. Hier- von sind bei der angegebenen Finanzstelle für das Jahr 2021 260.000,-- € im Hpl. 2020/2021 veran- schlagt. Für das Jahr 2020 waren darüber hinaus 200.000,-- € veranschlagt. Diese werden im Rah- men der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, entsprechend für das Jahr 2021 bereitgestellt. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 18.400,-- € p. a. für 2021 an. Ab dem Haushaltsjahr 2022 erhöhen sich diese auf 30.400,-- € p.a. Für das Haushaltsjahr 2021 sind diese im Teilergebnisplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits be- rücksichtigt. Für die ab dem Hj. 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die erfor- derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,-- € zur Ablösung der Ver- pflichtungsermächtigung wird das Dezernat IV die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsauf- stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. Diese führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung. Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021“ ausgerufen. Die Sportverwaltung beabsichtigt, die Maßnahme im Rahmen dieses Förderpro- gramms zu melden. Für die Teilnahme am Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die Maßnahme über- haupt gefördert wird. Eine Maximalförderung in Höhe von 684.000,-- € (90 Prozent) ist ebenso denk- bar wie die Möglichkeit, dass die Maßnahme für eine Förderung nicht in Frage kommt. Durch die be- reits im HH-Plan zur Verfügung gestellten Mittel ist die Finanzierung unabhängig von der Beschei- dung des Förderantrages durchführbar und sichergestellt. Sollte eine Förderung zum Tragen kommen, wird die Sportverwaltung die beratenden und entschei- 5 denden Gremien im Nachgang über die tatsächliche Höhe der Förderung sowie die damit verbunde- nen finanziellen Auswirkungen (in diesem Falle Verbesserungen) für den städtischen Haushalt unter- richten. Weitere Vorgehensweise: Unmittelbar nach dem Beschluss wird die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. Klimafolgeabschätzung: Bei der Ersatzbeschaffung der Steganlagen handelt es sich ausschließlich um einen Austausch. Da- bei könnte es von Vorteil sein, dass die neuen Steganlagen aus rostfreiem Aluminium bestehen sol- len und so kein Rost in das Gewässer gelangt. Darüber hinaus wird es keine Folgen für das Klima haben. Anlage
Anlage 2 - Zuschuss Rennverein Änderungsantrag_nach_167_13_Gruene_
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.02.2021 AN/0251/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.02.2021 TOP 10.20: Kölner Rennverein 1897 e.V., Zuschuss zu Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderennbahn Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 04.02.2021 aufzunehmen. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bezirksvertretung Nip- pes zur Sanierung und zum Erhalt der denkmalgeschützten Fußballtribüne in Wei- denpesch (ehemalige VFL-99 Tribüne). 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Renn- verein ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung für diese Fußballtribüne im Jahr 2021 den zuständigen Ausschüssen vorzulegen. Dabei sind etwaige Zuschussmög- lichkeiten von Bundes- und Landesebene zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit dem Rennverein die Verkehrssicherheit der Tribüne bis zur Sanierung sicher. 4. Der Rennverein gibt die Verwendung der Zuschussmittel für 2020 und 2021 „zum Er- halt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten“ den zuständigen Aus- schüssen zur Kenntnis." - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jennifer Glashagen gez. Ulrich Breite Volt-Fraktionsvorsitzende FDP-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann ratsgruppe GUT Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Bonner Straße
- Scheibenstraße
- Rennbahnstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0846/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.07.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 13:18