1258/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Intveen aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 23.02.2026 betr. "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025" (2779/2025)
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Anlage 1 - Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz (barrierefreies Dokument)
21050 Zeichen
Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz Anlage 1 Stand 31.11.2025 zur Vorlage 2779/2025 „ÖPNV-Netzentwicklung – Sachstand 2025“ 1. Kapazitätserweiternde Maßnahmen Nr. T eilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ A) Ertüchtigung der Ost-West-Achse (Linie 1) zum Betrieb mit Langzügen (90m-Züge) A1 „West“: Hst. Weiden West – Hst. Universitätsstraße Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum 3. Nahverkehrsplan (NVP) (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3211/2018); Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1137/2019); Einrichtung polit. Begleitgremium (Vorlagen-Nr. 3997/2021); 1. erw. Planungsbeschluss für A1 (Vorlagen- Nr. 2494/2023 i. V. m. AN/0384/2024); 2. erw. Planungsbeschluss für A1 (Vorlagen- Nr. 2011/2024 zzgl. Vorlagen-Nr. 2431/2022 i. V. m. AN/0155/2023); 3. erw. Planungsbeschluss für A1 (Vorlage 0385/2024 i. V. m. AN/0704/2025) Politischer Variantenentscheid für A2 (Vorlagen- Nr. 1037/2024 i. V. m. AN/0332/2025) Eine Bürgerbeteiligung wurde in 2018 abge- schlossen. Die Ergebnisse sind in die politische Beratung eingeflossen. Im Zuge der Vorplanung wurde ein Konzept zur Einbindung der politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgelegt. Ein politisches Begleitgremium wurde be- schlossen und konstituiert. Die Einbindung der Stakeholder erfolgt über flankierende Fach- gespräche. Für den Bereich „West“ wurde 2022 eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt; Bürgerinformation und -beteili- gung für den Bereich „Innenstadt“ werden nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchungen und anschließender Wiederholung von Teilen der Lph 2 durchgeführt. Erstellung Verkehrsgutachten, Beauftragung und Durchführung von Fachgutachten, Ab- schluss Vorplanung (Lph 2) mit Ausnahme der Haltestellen Junkersdorf und Weiden West in 2023. Derzeit laufen Entwurfs- und Genehmi- gungsplanung (Lph 3–4) parallel. ab 2023 ab 2026 ab 2028, abhängig von Genehmigung und Förderung x A2 „Innenstadt“: Hst. Moltkestraße – Hst. Heumarkt Stadt Köln Erstellung Verkehrsgutachten, Beauftragung und Durchführung von Fachgutachten, Ab- schluss der Vorplanung (Lph 2) für den Verwal- tungsentwurf in 2024, Derzeit laufen die Machbarkeitsuntersuchungen für die gewünschten Änderungen und Ergänzun- gen zum Verwaltungsentwurf. 2. Quartal 2025 abhängig vom Änderungs- und Ergänzungsauf- wand; ab 2030 ab 2033, abhängig von Genehmigung und Förderung (Bauprovisorien zur Inbetriebnah- me vor 2035 mög- lich; Abschluss der Bauarbeiten nach 2035) x A3 „Bestandstunnel“: Hst. Deutz TH – Hst. Fuldaer Str. Übertragung auf KVB (Vorlagen-Nr. 2411/2021) Für die vier Bestandshaltestellen liegen Brand- schutzgutachten vor. Alle Planungsbüros sind beauftragt, die Planung läuft aktuell in den Leistungsphasen 1–2. / ergibt sich in den anstehenden Planungen, nach Klärung der Be- troffenheiten Baustart kann erst nach Planungs- beginn genannt werden. x A4 „Ost“: Hst. Kalker Friedhof – Hst. Bensberg & lrh. Stadionhaltestelle (Sonderverkehr) Übertragung auf KVB (Vorlagen-Nr. 2399/2019) Für die rrh. Haltestellen ist die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen. Derzeit läuft die Entwurfsplanung (Lph 3). Für die Stadionhaltestelle wird ein Bedarfsfests- tellungs- und Planungs beschluss erstellt. / ab 2026 ab 2028, Voraus- setzung ist die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch den Förder- mittelgeber. x B) Bahnsteigverlängerung auf den Linien 4, 13 und 18 (zum Betrieb mit 70m-Zügen) B1 Linie 4 (Schlebusch bis Stegerwaldsiedlung, außer Wiener Platz zzgl. Bocklemünd inkl. Wende- anlage) Übertragung auf KVB (Vorlagen-Nr. 2723/2018) Planungsbeschluss bis Lph. 3 (Vorlagen- Nr. 2723/2018); Baubeschluss für 1. Haltestellenpaket ( Aachener Str./ Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./ Gürtel, Im Weidenbruch, M. Berliner Str.) (Vorlagen-Nr. 2430/2021); Baubeschluss für 2. Haltestellenpaket Schle- busch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, Von-Sparr-Str., Stegerwald-siedlung (Vorlagen- Nr. 2751/2022); Ergänzende Übertragung der Planung der Hst. Bocklemünd inkl. Wendeanlage, Weinsbergstr./ Gürtel, Melatengürtel, Euskirchener Str. an die KVB (Vorlagen-Nr. 2389/2024) Baubeschluss für 3. Haltestellen-paket Sülz- gürtel, Wichheimer Str., Holweide Vischeringstr., Thielenbruch (Vorlagen-Nr. 0655/2025) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Planung läuft seit 2019 / läuft seit 2020 läuft seit 2022 x B2 Linie 13 (Holweide Vischeringstraße inkl. Wendeanla- ge, Wichheimer Straße, Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Euskirchener Str., Melatengürtel, Weinsberg- str./ Gürtel) x B3 Linie 18 (Thielenbruch, Holweide Vischeringstraße, Wichheimer Straße, Zoo/Flora) Übertragung Planung von Hst. Thielenbruch und Vischerings- straße auf KVB; Stadt Köln plant Hst. Zoo/Flora (Vorlagen-Nr. 2662/2019) Planungsbeschluss bis Lph. 3 (Vorlagen- Nr. 2662/2019) Baubeschluss für 3. Haltestellen-paket Sülz- gürtel, Wichheimer Str., Holweide Vischeringstr., Thielenbruch (Vorlagen-Nr. 0655/2025) Planung läuft seit 2020 / ab 2022 läuft seit 2025 x Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz Anlage 1 Stand 31.11.2025 zur Vorlage 2779/2025 „ÖPNV-Netzentwicklung – Sachstand 2025“ 2. Netzerweiternde und -optimierende Maßnahmen Nr. T eilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ C) Neubau Haltestelle am Bf. Köln-Süd (Linie 18) C Hst. Barbarossaplatz – Hst. Eifelwall Stadtarchiv Stadt Köln/ DB AG Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 5139/2011) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Erste Konzepte für die Abstimmung mit der DB AG wurden erarbeitet (Ersatzneubau EÜ Luxem- burger Straße, Aufweitungswunsch Stadt Köln) frühestens ab 2030 frühestens ab 2030 ab 2035 x D) Neubau von zwei Haltestellen auf lrh. Gürtel- strecke (Linie 13) D Hst. Neusser Straße/Gürtel – Hst. Slabystraße (Neubau Hst. Niehler Str./Gürtel“ und „Bol- tensternstr./Gürtel“) Stadt Köln Planungsauftrag (Vorlagen-Nr. AN/1091/2020) Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0152/2023) Eine Bürgerbeteiligung über das Portal mei- nungfuer.koeln hat stattgefunden. Die Ergeb- nisse wurden der BV Nippes am 14.03.2023 zur Verfügung gestellt. Die MBS für die beiden zusätzlichen Stadt- bahn-haltestellen auf dem Gürtel wurde abgeschlossen. Der Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss wurde eingeholt und die Planungsleistungen für die LP 1-4 beauftragt. ist erfolgt ab 2027 abhängig von der Dauer der Geneh- migung x E) Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13) E1 „lrh. Gürtelverlängerung“: Hst. Sülzgürtel – Rheinufer (lrh.) Stadt Köln E1: Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen- Nr. 0958/2017); E1 + E2a: Planungsauftrag (Vorlagen-Nr. AN/0843/2021) Eine Bürgerbeteiligung über das Portal mei- nungfuer.koeln hat im März 2024 stattgefunden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Rück- meldungen wurde mitgeteilt (1498/2024). Die MBS wurde im 1. Quartal 2023 abge- schlossen und im September den politischen Gremien vorgestellt. Für die Weiterplanung wird eine oberirdische Variante entlang des Gürtels empfohlen. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Projektgruppe und Vergabe der ersten Planungsleistungen sowie der Beginn der Planung ist zurzeit nicht absehbar. offen/nicht perso- nalisiert abhängig von der Personalisierung abhängig von der Personalisierung x E2a „rrh. Gürtelverlängerung/Ringschluss“: Rheinufer (lrh.) – Hst. Bf Mülheim (rrh.) Im Rahmen der MBS zur lrr. Gürtelverlängerung wurden mögliche Linienführungen betrachtet. offen/nicht perso- nalisiert x E2b „rrh. Gürtelverlängerung/Frankfurter Str. “: Hst. Bf Mülheim – Ostheim/Gremberghoven Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Planung zurückgestellt aktuell keine Aussage möglich x F) Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 bis Langel F1 1. Abschnitt „Rheinquerung“ (Linie 17): Godorf – Langel Süd Das Projekt wird von den drei Aufgabenträger*innen Rhein- Sieg-Kreis, Stadt Bonn und Stadt Köln vorangetrieben; Gesamtprojektleitung beim Rhein-Sieg-Kreis; Teilprojektleitung der Strecken auf Kölner Stadtgebiet liegt für Linie 17 bei der Stadt Köln und für Linie 7 bei der KVB (Vorlagen-Nr. 0250/2020). Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 1709/2019); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0054/2022); Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen- Nr. 1196/2024) Am 29.03.2023 hat durch die Stadt Köln eine Online-Informationsveranstaltung stattgefun- den (abrufbar u. a. über meinung.fuer.koeln). Eine Projekthomepage ist in Vorbereitung. Nach gefasstem Bedarfsfeststellungsbeschluss werden im 4. Quartal 2024 die Leistungen von Umweltuntersuchungen und Projektsteuerung durch den Rhein-Sieg-Kreis vergeben. Die Durchführung ist bis zum Ende des Förder- zeitraumes (Dezember 2027) vorgesehen. Die Ergebnisse der Umweltunter-suchungen bilden die Basis für die im Anschluss geplante MBS einer Rheinquerung (Abschnitt F1). steht noch aus abhängig von VE abhängig von VE x F2 2. Abschnitt (Linie 17): Langel Süd – Stadtgrenze (bzw. Niederkassel – Bonn) / abhängig von VE (F1) abhängig von VE (F1) x F3 1. Abschnitt (Linie 7): Hst. Zündorf – Zündorf Süd (Ranzeler Str.) Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0250/2020) Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen- Nr. 1196/2024) Im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Die Ausschreibung der Genehmigungsplanung durch die KVB erbrachte keine Angebote. Eine erneute Ausschreibung ist für 2026 geplant. / 2028 2030 x F4 2. Abschnitt (Linie 7): Hst. Zündorf Süd (Ranzeler Str.) – Langel Süd Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0054/2022); Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen- Nr. 1196/2024) Wird geplant. Die Vorplanung wird aufgenommen, sobald die Lage der Verknüpfungshaltestelle mit der Linie 17 südlich von Langel fixiert ist. / abhängig von VE (F1) abhängig von VE (F1) x G) Neubau Haltestelle Sürth Süd (Linie 16) G Hst. Sürth Bf – Hst. Godorf Bf. Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3549/2020) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Aufgrund von veränderten Randbedingungen soll vor weiteren Planungsschritten zunächst ein externes Büro mit der Abwägung von Vor- und Nachteilen der neuen Haltestelle beauftragt werden. / ab 2028 (in Ab- hängigkeit der Untersuchungs- ergebnisse) ab 2030 (in Ab- hängigkeit der Untersuchungs- ergebnisse) x H) Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd und Stammheim/Flittard H1 „Mülheim Süd“: Hst. Koelnmesse – Hst. Wiener Platz Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3245/2018); Bedarfsfeststel- lungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1218/2021); Fortschreibung Bedarfsfeststellung und erweiterter Planungs- beschluss (Vorlagen-Nr. 2360/2023) ab 2022 Die Vorplanung wurde Anfang 2023 ab- geschlossen. Im 2. Quartal 2024 wurde der fortgeschriebenen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss eingeholt. Derzeit wird die Ausschreibung und Vergabe der weiteren Planungsleistungen vorbereitet. / ab 2028 ab 2033 x H2 „Stammheim/Flittard“: Hst. Keupstraße – Flittard Übertragung der Durch-führung der MBS auf KVB (Vorlagen-Nr. 0866/2020) Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0866/2020) Beginn mit dem Vorliegen der Ergebnisse aus der MBS Die MBS für die Stadtbahnanbindung Stamm- heim / Flittard ist noch nicht abgeschlossen. Es liegen Ergebnisse vor, die noch nicht aus- sagekräftig sind, da unter anderem noch eine gemeinsame Voruntersuchung zur standardi- sierten Bewertung mit dem Projekt „Stadt- bahnanbindung Mülheim-Süd“ beauftragt und abgeschlossen sein muss, um die Förderwürdig- keit zu belegen. steht noch aus ab 2030 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) ab 2033 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) x I) StadtBahn Süd – Stadtbahnanbindung von Rondorf und Meschenich I1 Hst. Arnoldshöhe – Meschenich Nord Stadt Köln I1: Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen- Nr. 0958/2017); I1+I2: Planungs- und Bedarfs-feststellungsbe- schluss (Vorlagen-Nr. 1614/2018) I1+I2: Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (Vorlagen-Nr. 3065/2022), Ergänzungsbe- schluss zur Brücke (3114/2023), Ergänzungsbeschluss zur Bödinger Straße (0440/2024), Ergänzungsbeschluss zum Endhaltepunkt Meschenich (2742/2024) 2021 wurde eine umfangreiche Öffentlich- keitsbeteiligung durchgeführt. Eine Online- Informationsveranstaltung wurde im Februar 2023 durchgeführt. Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Infotermine vor Ort) wurden durchgeführt. Der Rat hat die Linienführung, die den Verteiler- kreis mit einer Brücke quert, und ergänzend die Brückengestaltung beschlossen. Des Weiteren steht bereits fest, dass eine Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den motorisierten Durchgangsverkehr in Höhe des Wasserwerks unumgänglich ist, um die Gesamtrisiken in der Wasserschutzzone II zu verringern. Hier hat der Rat beschlossen, die Entscheidung über den Zeitpunkt der Änderung der weiteren Nutzung der Straße Im Wasserwerkswäldchen vom Verlauf der Bauarbeiten und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen abhängig zu machen. Die bevorzugte Linienführung der StadtBahn Süd wurde beschlos- sen (Vorlagen- Nr. 3065/2022) + (2742/2024) Ab Ende 2026 abhängig von der Dauer der Geneh- migung x I2 Meschenich Nord – Meschenich Süd x J) Stadtbahnvorhaben Köln – Bergheim-Nieder- außem (Linie 4) J Einteilung wird in der MBS vorgenommen. Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln stellen als ÖPNV-Aufgaben- träger die Projektpartner*innen dar. Die Federführung der MBS liegt beim Rhein-Erft-Kreis. Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3454/2021); Bedarfsfeststel- lungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1083/2025) Die Ergebnisse der Vorstudie wurden im Februar 2021, im Juni/Juli 2021 und im September 2021 konsultativ vorgestellt. Weitere Öffentlichkeits- beteiligung sukzessive im Laufe des Projektes. Vorbereitung zur Vergabe einer MBS und zur Einreichung eines Förderantrags durch den Rhein-Erft-Kreis in enger Abstimmung mit der Stadt Köln steht noch aus ab 2030 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) ab 2035 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) x K) Stadtbahnanschluss Neubrück K Einteilung wird in der MBS vorgenommen. Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) nach MBS Die Durchführung der MBS wurde im Septem- ber 2025 an ein Gutachterbüro beauftragt. steht noch aus ab 2029 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) x Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz Anlage 1 Stand 31.11.2025 zur Vorlage 2779/2025 „ÖPNV-Netzentwicklung – Sachstand 2025“ 3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit Nr. T eilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ L) Bahnsteiganhebungen L1 Hst. Berrenrather Str./Gürtel – Hst. Venloer Str./Gürtel (Linie 13) Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0743/2016); Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0150/2021) Wird geplant. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Pro- jektgruppe und Vergabe der ersten Planungs- leistungen sowie der Beginn der Planung ist zurzeit nicht absehbar. nicht vorgesehen abhängig von der Personalisierung abhängig von der Personalisierung x L2 Hst. Subbelrather Str./Gürtel – Hst. Nußbaumerstraße (Linie 5, 13) Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3911/2015), Erw. Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3358/2021) Festlegung der Variante (3118/2023) Baubeschluss (0049/2025) Eine Bürgerbeteiligung über das Portal meinungfuer.koeln hat stattgefunden, die Ergeb- nisse wurden der BV Ehrenfeld am 26.10.2021 vorgestellt. Die Leistungsphase 3 wurde 2025 abgeschlos- sen. Der Baubeschluss wurde Mitte 2025 gefasst. ist erfolgt 2025/2026 ab 2027 x L3 Hst. Barbarossaplatz (Linie 16, 18) Stadt Köln Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 0330/2019) Baubeschluss (Vorlagen-Nr. 2646/2022) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Die Leistungsphase 3 wurde Mitte 2023 abge- schlossen. Der Baubeschluss wurde Ende 2023 gefasst. Die Leitungsverlegungen beginnen Anfang 2026. nicht vorgesehen 2024 ab 2026 x -- Hst. Longerich Friedhof (Linie 15) Stadt Köln / Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Die Planung wird aufgenommen, sobald Perso- nalkapazitäten vorhanden sind. abhängig von der Personalisierung x M) Aufzugnachrüstungen M1 Hst. Friesenplatz (Linie 3, 4, 5, 12, 15) Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 2303/2012) Erweiterter Planungsbeschluss (Vorlage- Nr. 1230/2019) Ergänzungsbeschluss zu den zusätzlichen Aus- gängen (2996/2023) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Die Leistungsphase 3 wird derzeit bearbeitet. nicht vorgesehen ab 2028 x M2 Hst. Reichenspergerplatz (Linie 16,18) Stadt Köln Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 1337/2023) Nach dem Beschluss des Rates soll die Beauf- tragung der Planungs- und Gutachterleistungen in 2026 erfolgen. nicht vorgesehen ab 2029 x M3 Hst. Lohsestraße (Linie 12, 15) Stadt Köln Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 3064/2014) Baubeschluss (0557/2024) Die Leistungsphase 6 wird derzeit bearbeitet und die Ausschreibung als GU-Vergabe für 2026 vorbereitet. nicht vorgesehen ab 2026 x M4 Hst. Technische Hochschule Deutz (Linie 1, 9) und Fuldaer Straße (Linie 1) Übertragung auf KVB (Vorlage-Nr.2411/2021) Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2411/2021) siehe Maßnahme A3 siehe Maßnahme A3 siehe Maß nahme A3 x M5 Hst. Geldernstr./Parkgürtel (Linie 13) KVB im Rahmen der Brand- schutzertüchtigungen des Pro- jektes Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Kein Beschluss vorhanden Die Leistungsphase 3 wird derzeit bearbeitet. nicht vorgesehen 2026 ab 2027 x -- Hst. Escher Straße (Linie 13), Hst. Appellhofplatz/ Zeughaus (Linie 5), Slabystraße Süd (Linie 18) + Nord (Linie 13) Stadt Köln / Die Planung wird aufgenommen, sobald Perso- nalkapazitäten vorhanden sind. abhängig von der Personalisierung x Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie 4. Weitere netzerweiternde und -optimierende Prüfaufträge Nr. T eilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten-ent- scheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ N) Linie 5 / Esch – Pesch – Auweiler N Hst. Am Butzweilerhof – Pesch – Esch / Auweiler Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert aktuell keine Aussage möglich x O) Barbarossaplatz / Linie 18 tief O Unterführung Barbarossaplatz Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. AN/0042/2020) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert aktuell keine Aussage möglich x P) Durchbindung Barbarossaplatz – Severinsbrücke P Gleisverbindung der Linien 3, 4 und 18 an der Hst. Poststraße Stadt Köln aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert aktuell keine Aussage möglich x Q) „Linie 12“ / Merkenich – Feldkassel Q Hst. Merkenich – Rheinkassel – Feldkassel – Langel Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert aktuell keine Aussage möglich x R) Deutzer Hafen – Deutzer Bf. R Gleisverbindung Deutzer Brücke Stadt Köln aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert aktuell keine Aussage möglich x S) Weiterer Stadtbahnanschluss Parkstadt Süd S Stadtbahnanschluss in Richtung Westen Stadt Köln Politischer Prüfauftrag (Vorlagen-Nr. AN/0330/2025) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert aktuell keine Aussage möglich, in Abhängigkeit der Ergebnisse zur S-Bahn x
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 18.05.2026 1258/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 26.05.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Intveen aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 23.02.2026 betr. "ÖPNV- Netzentwicklung - Sachstand 2025" (2779/2025) Herr Intveen hatte in der Sitzung am 23.02.2026 an die Verwaltung zwei Wünsche und eine Nachfrage formuliert: „1. Er bittet darum, die Anlage zur Mitteilung in einem barrierefreien Dokument zu erhalten. 2. Er bittet ferner darum, alle zu den Themen Mobilität und Ausbauplänen zuständigen Ver- antwortlichen in der Verwaltung um ein Fachgespräch zur Barrierefreiheit unter Einbezie- hung des Arbeitskreises Barrierefreies Köln. 3. Er fragt nach, ob der jährliche Qualitätsbericht um das Kapitel Barrierefreiheit ergänzt wer- den kann. Aus diesem neuen Kapitel soll dann erkennbar sein, wie weit die Barrierefreiheit in Köln schon gediehen ist und welche laufenden sowie geplanten Maßnahmen es noch gibt. Der Bericht soll mit konkreten zeitlichen Zielvorgaben hinterlegt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung Zu Pkt. 1: Die Anlage 1 der Mitteilung wurde inzwischen barrierefrei erstellt und liegt als Anlage 1 bei. Zu Pkt. 2: Die Verwaltung befindet sich bezüglich des Wunsches nach einem Fachgespräch in der Ter- minabstimmung. Zu Pkt. 3: Die Herstellung von Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung und eine gesamtstädti- sche Aufgabe. Barrierefreiheit ist kein eigenständiges Qualitätskriterium im Qualitätsbericht, wie z. B. Pünktlichkeit oder Fahrtenausfälle von Bussen und Bahnen. Sie wird deshalb in die- sem Bericht nicht ausgewiesen. Dies soll weiterhin so bleiben. Die Verwaltung kann den Wunsch eines Sachstandsberichts zur Barrierefreiheit jedoch nachvollziehen. Deshalb wird sie künftig hierüber regelmäßig in geeigneter Form – z. B. durch eine gesonderte jährliche Mit- teilung – berichten. Gez. Egerer Anlagen Anlage 1 - Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz (zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025")
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1258/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.05.2026
- Erstellt
- 28.04.2026 09:20