AFW/0003/2016
Platzierung und Ausrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung an der Havixbecker Straße
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Originalanfrage
833 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 04. August 2016 ANFRAGE Die Verwaltung wird angefragt, die Gründe (monetär, emissionsrechtlich, städtebaulich, nachbarschaftlich) für die Platzierung bzw. Ausrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung, Havixbecker Straße, darzulegen. Des Weiteren wird die Verwaltung angefragt warum keine Einbindung der Bezirksvertretung West, trotz anderslautenden Beschluss, zur Ausrichtung erfolgt ist. gezeichnet: B e r n d K r e k e l e r P e t e r H a m a n n C h r i s t i a n H i n z m a n n Christa Neugebauer T h o m a s L i l g e Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten Nils Schappler
Antwort der Verwaltung
1747 Zeichen
AFW0003J2046 STADT MÜNSTE! Eher 31. AUG. 2016 31.08.2016 Frau Schulte-Sienbeck Arser- u. Raissorvk Tel.: 5998 a enerwaltung Woet Fax: 7780 Geplante Flüchtlingseinrichtung an der Havixbecker Straße _ Anfrage der CDU-Fraktion in der BV West vom 04.08.2016, eingegangen am 24.08.2016 Der Änderungsbeschluss der BV West vom 21.01.2016, mit dem insbesondere eine gesonderte Vorlage Rinsichtlich des genauen Mikrostandortes der Einrichtung an der Havixbecker Straße’erfolgen sollte, wurde vom Rat der Stadt Münster.nicht aufgegriffen. Die Verwaltung hat in der Ergänzungsvorlage V/1038/2015/1 vorgeschlagen, die Detailplanungen in der BV West zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzustellen. Vor diesem Hintergrund haben Herr Schniedenharn, Amt für Immobilienmanagement, und Herr Lembeck, Sozialamt, den geplanten Mikrostandort in der Sitzung der BV West am 19.05.2016 dargestellt und erläutert. Ausschlaggebend für die vorgesehene Ausrichtung des Gebäudes ist die Immissionssituation. Die für den Flüchtlingsstandort ausgewählte Fläche stellt laut Ergebnis des Geruchsimmissionsschutzgutachtens (Stand Oktober 2015) die am geringsten belastete Fläche innerhalb des Bereiches östlich Havixbecker Straße und nördlich der Zufahrtsstraße dar. Die nördlich angrenzenden Flächen in Richtung der Hofstelle Holtstiege sind geruchsmäßig stärker belastet. Die Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück wurde so vorgenommen, dass möglichst geringe Leitungslängen für Wasser und Abwasser erforderlich sind. Die Zuwegung wird von. der Hauptstraße aus erfolgen, da sich die Stichstraße - teilweise in Privateigentum befindet. Dadurch wird eine zusätzliche Lärmbelastung direkt vor den benachbarten Wohngebäuden vermieden. Im Auftrag gez. Schulte-Sienbeck
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Havixbecker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0003/2016
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 24.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37