1137/2019
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse
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Anlage 4 - Bedarfsprüfung RPA
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Anlage 4
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 Vorlagen-Nummer 1137/2019 Freigabedatum 17.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze sowie desTeilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für den Stre- ckenverlauf der Linie 1 von Weiden-West bis Heumarkt sowie den betroffenen Abschnitt der Linie 9 fest. Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen werden ein tech- nisches Büro und eine Anwaltskanzlei für die Rechtsberatung beauftragt. 2. Für die Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt (Ertüchtigung und Verlängerung der oberirdischen Haltestellen) werden Generalplanungsleistungen von den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungs- phasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. 3. Für die Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich (Heumarkt bis Eisenbahnring, U-Bahn und oberirdische Führung der Stadtbahn) werden Generalplanungsleistungen von den Leistungs- phasen 1 bis 9 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. 4. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe einer investiven Auszah- lungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 50.000 € für die Planung der Ost- West-Achse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 1088, Ost-West-Achse, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, sowie die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tun- Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 Verkehrsausschuss Rat 21.05.2019 2 nel, Stadtbahn, ÖPNV- in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West Stadtbahn, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ca. 29,4 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.151.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung A. Ausgangssituation Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung am 18.12.2018 in einem Grundsatzbeschluss die Verwal- tung u. a. beauftragt (Vorlagen-Nr.: 3211/2018), zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse eine Vorlage für einen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den gesamten Streckenver- lauf von Weiden West bis Bensberg sowie dem betroffenen Abschnitt der Linie 9 vorzulegen. Für den Bereich Heumarkt bis Eisenbahnring sind zwei Varianten zu planen: eine rein oberirdische und eine weitere mit einer unterirdischen Lösung. B. Arbeitspakete Die Verwaltung hat aus dem Beschluss Arbeitspakete für die Vergabe von externen Planungsleistun- gen entwickelt, die eine sinnvolle Bearbeitung der verschiedenen Streckenabschnitte ermöglichen. I. Linksrheinischer Streckenabschnitt 1. Beschlusspunkt 1: Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Generalplanungsleistungen Für die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben benötigt die Verwaltung externe Unterstützung. Das technische Büro erstellt u.a. die technischen Vergabeunterlagen, entwickelt Kriterien und Bewer- tungs- und Gewichtungsmaßstäbe für die Auswahl der Generalplanungsleistungen. Die Anwaltskanz- lei soll im Rahmen einer Qualitätssicherung dazu beitragen, dass das Verfahren rechts- und vergabe- konform durchgeführt wird. 4 2. Beschlusspunkt 2: Kapazitätserweiterung Die in dieser Beschlussvorlage genannten Planungsleistungen beinhalten den linksrheinischen Stre- ckenabschnitt von Heumarkt bis Weiden-West. Die Generalplanungsleistungen enthalten den Auftrag, die Bahnsteigverlängerungen der Bestandshaltestellen zu planen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Universitätsstraße bis Weiden-West) werden für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Heumarkt bis Moltkestraße qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand geplant. In die- sem Planungsrahmen werden auch alle Zusatzaufträge des Grundsatzbeschlusses (z. B. Entfall von PKW-Stellflächen, Veränderungen von Gleistrassen etc.) geprüft und bearbeitet. Mit der Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI inkl. aller dazugehörenden Gutachten ist gewährleistet, dass die Planungen stufenweise, nach weiteren Beschlussfassungen durch den Rat der Stadt Köln (z. B. Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahren, Baubeschluss) bis zur Vergabe der Baumaßnahmen, durchgeführt werden können. 3. Beschlusspunkt 3: Variantenuntersuchung Innenstadt, Heumarkt bis Eisenbahnring Parallel zu den Planungen der Kapazitätserweiterungen werden Generalplanungsleistungen für die Variantenuntersuchung für den Innenstadtabschnitt vergeben. Auch hier enthält der Leistungsumfang die Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI. Zunächst werden die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für beide Varianten erstellt. Mit den dann vorliegenden Pla- nungen und der Kostenschätzung ist dann durch den Rat der Stadt Köln die Entscheidung zu treffen, welche Variante ausführungsreif zu Ende geplant wird. II. Rechtsrheinischer Abschnitt Deutz bis Bensberg Planungsleistungen für den rechtsrheinischen Abschnitt sind hier nicht aufgeführt. Hierzu wird die Verwaltung, soweit erforderlich, eine eigene Beschlussvorlage erstellen. 1. Brandschutzertüchtigung der unterirdischen Bestandshaltestellen Die unterirdischen Bestandshaltestellen auf der Ost-West-Achse weisen eine ausreichende Bahn- steiglänge auf, so dass eine Verlängerung der Haltestellen nicht erforderlich ist. Jedoch ist eine Er- tüchtigung des Brandschutzes notwendig, da die Erhöhung des Platzangebotes in den Langzügen zu einer wesentlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen in den Zügen und auf den Bahnsteigen führt. Aus diesem Grund müssen die Nachweise für eine sichere Evakuierung im Ereignisfall neu geführt wer- den. Diese Nachweise werden im Rahmen von Brandschutzkonzepten erstellt. In den Brandschutz- konzepten sind dann alle Maßnahmen beschrieben die erforderlich sind, um die Haltestellen entspre- chend den gültigen Vorschriften und der erhöhten Fahrgastzahlen zu ertüchtigen und sicher zu be- treiben. Es ist bereits absehbar, dass sich aus dieser gutachterlichen Bewertung die Notwendigkeit von tech- nischen Maßnahmen ergibt, die dann im Zuge des Bauprojektes umgesetzt werden. Die Notwendigkeit einer Brandschutzertüchtigung betrifft folgende Haltestellen: - Haltestelle Bf. Deutz/Messe Die Brandschutzertüchtigung erfolgt im Rahmen des Projektes der Neugestaltung der Halte- stelle. Die Planungsvorbereitungen haben bereits begonnen und im Frühjahr 2019 wurde der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss gefasst (Vorlagen-Nr. 1524/2018). - Haltestelle Deutz Technische Hochschule Die Brandschutzertüchtigung erfolgt im Rahmen des Projektes der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle. Dazu wird für Sommer 2019 der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe- schluss vorbereitet. - Haltestellen Kalk Post, Kalk Kapelle und Fuldaer Str. Die Zuständigkeit der brandschutztechnischen Ertüchtigung wird derzeit in Abstimmung mit der KVB geprüft. - Haltestelle Vingst 5 Die Stadtbahnhaltestelle Vingst ist von der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse nicht unmittelbar betroffen, da sie nur von der Linie 9 angefahren wird. Aus betrieblichen Gründen soll die Haltestelle ebenfalls ertüchtigt werden, um eine Anfahrbarkeit mit Langzügen grundsätzlich zu ermöglichen. Die Zuständigkeit der brandschutztechnischen Ertüchtigung wird derzeit in Abstimmung mit der KVB geprüft. 2. Verlängerung der rechtsrheinischen oberirdischen Bestandshaltestellen auf dem Gebiet der Stadt Köln Die Haltestellenverlängerungen zwischen Höhenberg/Frankfurter Straße und der Stadtgrenze sollen von der KVB AG geplant werden. Dazu wird eine separate Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln vorbereitet, die eine Änderung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 hinsichtlich der Federführung für die Maßnahmenplanung bis Leistungsphase 3 HOAI vorsieht. 3. Verlängerung der oberirdischen Bestandshaltestellen auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach Die Haltestellenverlängerungen zwischen der Stadtgrenze und der Endhaltestelle Bensberg sollen ebenfalls von der KVB AG geplant werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen an die KVB AG erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Bergisch Gladbach durch eine separate Beschlussfassung. III. Weiterer kurzfristiger Arbeitsauftrag aus dem Ratsbeschluss vom 18.12.2018 Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, eine Express-Buslinie auf einer eigenen ÖPNV-Spur zwischen Weiden und der Innenstadt (Eisenbahnring) einzurichten, um eine schnelle Kapazitätserhöhung auf der Aachener Straße zu erreichen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit in Abstimmung mit der KVB AG ein Konzept, mit dem eine sachgerechte Umsetzung des Beschlusses erreicht werden soll. Dieses Konzept soll dem Verkehrsausschuss so rechtzeitig vorgelegt werden, dass noch vor der Sommer- pause eine Beschlussfassung erfolgen kann, um die Buslinie(n) zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2019 einrichten zu können. C. Externe Vergaben Auf Grund der Größe und Dringlichkeit des Projektes müssen Ingenieurleistungen und Gutachten an externe Dienstleister vergeben werden. Die Planungsleistungen für die unter Beschlusspunkt 2. und 3. genannten Maßnahmen sollen an Generalplaner vergeben werden. Zudem sind zur Vorbereitung und Durchführung der Vergaben sowie als planungsbegleitende Dienstleistungen eine Vielzahl an Gutachten zu beauftragen. Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, das heißt, nach Auftragsvergabe werden zunächst für Beschlusspunkt 2 die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie für den Beschluss- punkt 3 die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI bearbeitet. Nach Abschluss der Vorplanung werden die Ergebnisse der Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich den politischen Gremien zur Entschei- dung vorgelegt. Eine weitere Beauftragung der folgenden Stufen erfolgt erst nach Vorlage der ent- sprechenden Ratsentscheidungen. D. Zusätzlicher Personalbedarf Beim federführenden Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wurden im Stellenplan 2019 bereits Mehrbedarfe in Höhe von 422.100 € berücksichtigt (siehe Anlage 3). Zurzeit laufen die Stellenbeset- zungsverfahren, so dass bei erfolgreichem Verfahren für die erste Planungsphase der Personalbedarf gedeckt ist. Spätestens nach einer Ratsentscheidung über die Vorzugsvariante bzw. nach Vergabe der Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterungen ist jedoch das Personal weiter aufzusto- cken. Der Mehrbedarf wird dann zur gegebenen Zeit angemeldet. Die zur Planung und Umsetzung dieser bedeutenden Maßnahme zum Aus- und Neubau des Stadt- bahnnetzes (ÖPNV-Roadmap) im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplans erforderlichen Personalkapazitä- ten sind beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hingegen noch nicht vorhanden. Der ermittelte Personalbedarf für die Planungsphase zur Wahrnehmung der nicht delegierbaren bau- herrenseitigen Aufgaben durch die Stadt Köln ergibt einen Mehrbedarf ab 2019/2020 in Höhe von 729.300 € (siehe Anlage 3). Eine ausreichende Personalzusetzung ist zu gewährleisten. Die zusätzli- 6 chen Mehrbedarfe sind in Abstimmung mit dem Personal- und Bedarfsmanagement anzumelden. E. Prüfung der prognostizierten Kostenorientierungswerte der Bau- und Planungsleistungen Die prognostizierten Kostenorientierungswerte wurden dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Anlage 4 beigefügt. Die Anmerkungen des RPA werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. F. Kosten und Finanzierung Die Planungskosten wurden auf Grundlage einer Kostenzusammenstellung der Kölner Verkehrs- Betriebe AG ermittelt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zusammengestellt wurden. Zusätzlich wurden die Kosten für Straßenanpassungen und –umgestaltungen und der technischen Ausstattung (Lichtsignalanlagen) prognostiziert (siehe Anlage 1). Finanzierung Anteil Individualverkehr (IV) Die im Rahmen der Planung in 2019 erforderlichen investiven Haushaltsmittel von 150.000 € stehen im Haushaltspan 2019 (50.000 €) sowie durch eine noch zu übertragende Haushaltsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 (100.000 €) im Teilfinanzplan 1201 - Straße, Wege, Plätze unter Fi- nanzstelle 6601-1201-1088, Ost- West- Achse - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Von den darüber hinaus benötigten investiven IV-Planungsmitteln von 6,9 Mio. € wurden im HPL 2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 an gleicher Stelle 1,5 Mio. € berücksichtigt. Die zu- sätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 5,4 Mio. € werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan- Aufstellungsverfahren im Teilfinanzplan 1201 entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. Anteil Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die im Rahmen der Planung in 2019 erforderlichen investiven Haushaltsmittel von 100.000 € stehen im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West Stadtbahn zur Ver- fügung. Von den darüber hinaus benötigten investiven ÖPNV-Planungsmitteln von 22,2 Mio. € wurden im HPL 2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 an gleicher Stelle 12,9 Mio. € berücksichtigt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 9,3 Mio. € werden im Rahmen zukünftiger Haushalts- plan-Aufstellungsverfahren im Teilfinanzplan 1202 entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsge- recht berücksichtigt. Förderung Die Ost-West-Achse wurde in 2017 für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bun- des mit einer „kurzen Tunnellösung Heumarkt bis Neumarkt“ angemeldet. Nach dem GVFG ist die Maßnahme in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig und wurde in die c-Zeile des Bundesprogramms aufgenommen. Die Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im Rah- men des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwingend eine Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Grundlage hierfür ist die Verfahrensanleitung für die Standardisierte Bewertung, welche zuletzt im Jahr 2017 veröffentlicht und für verbindlich erklärt wurde. Die Bewertung dient dem Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens (Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0) und somit der Förderwürdigkeit des Vorhabens. 7 Die Standardisierte Bewertung ist in den einzelnen Planungsphasen fortzuschreiben, um die Ge- samtwirtschaftlichkeit und die Förderwürdigkeit des Vorhabens zu dokumentieren. Anlagen Anlage 1: Kostenübersicht Anlage 2: Übersichtspläne Anlage 3: Übersicht Personalkosten Anlage 4: Bedarfsprüfung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 06.05.2019
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksver tretung Lindenthal vom 06.05.2019 öffentlich 9.2.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun- gen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze sowie desTeilfi- nanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn 1137/2019 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von exter- nen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für den Streckenverlauf der Linie 1 von Weiden-West bis Heu- markt sowie den betroffenen Abschnitt der Linie 9 fest. Die Verwaltung wird beauf- tragt: 1. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen werden ein technisches Büro und eine Anwaltskanzlei für die Rechtsberatung be- auftragt. 2. Für die Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt (Ertüchtigung und Verlängerung der oberirdischen Haltestellen) werden General- planungsleistungen von den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. 3. Für die Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich (Heumarkt bis Eisenbahn- ring, U-Bahn und oberirdische Führung der Stadtbahn) werden Generalplanungs- leistungen von den Leistungs-phasen 1 bis 9 HOAI (Honorarordnung für Architek- ten und Ingenieure) stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leis- tungsphasen 1 und 2 beauftragt. 2 4. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe einer inves- tiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 50.000 € für die Planung der Ost-West-Achse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plät- ze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, sowie die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV- in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost- West Stadtbahn, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019. 5. Dieser Beschluss ist vorbehaltlich der schriftlichen Aussage der techni- schen Prüfungsanstalt bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verlänge- rung der Züge (nach BOSTRAB) hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung. 6. Beachtung der Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal vom 10.12.2018 7. Berücksichtigung der Punkte des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich des Gesamtverkehrskonzeptes, der stadträumlichen und stadtbaulichen Qualifi- zierungsprozesse und zeitliche Entwicklung des Gesamtprojektes (Rahmen- terminplan) Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen 4 Nein Stimmen (SPD) 1 Enthaltung (Linke)
Anlage 1 Kostenübersicht
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Ost-West-Achse Prognostizierte Kostenorientierungswerte der Stadt Köln und KVB-AG Stand 04.04.2019 Los LP Gesamtkosten Baukosten Planungskosten Erste Auftragsstufe übrigen Stufen Los West 1-4 74.000.000 € 57.500.000 € 16.500.000 € 5.500.000 € 1 1.000.000 € Los Innenstadt oberirdische Führung 1-2 94.000.000 € 7 8.000.000 € 16.000.000 € 2.000.000 € 14.000.000 € Los Innenstadt Provisorien 1-4 22.500.000 € 17.500.000 € 5.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € Los Innenstadt Tunnel 1-2 678.000.000 € 568.000.000 € 1 10.000.000 € 16.500.000 € 93.500.000 € Los Bestandstunnel Los Ost Zu Beschlusspunkt 2, Kapazitätserweiterung netto 96.500.000 € 75.000.000 € 21.500.000 € 7.500.000 € 14.000.000 € brutto 114.835.000 € 89.250.000 € 25.585.000 € 8.925.000 € 16.660.000 € Zu Beschlusspunkt 3, Variantenuntersuchung netto 94.000.000 € 78.000.000 € 16.000.000 € 2.000.000 € 14.000.000 € brutto 111.860.000 € 92.820.000 € 19.040.000 € 2.380.000 € 16.660.000 € netto 678.000.000 € 568.000.000 € 110.000.000 € 16.500.000 € 93.500.000 € brutto 806.820.000 € 675.920.000 € 130.900.000 € 19.635.000 € 111.265.000 € netto 5.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € brutto 5.950.000 € 2.380.000 € 3.570.000 € Gesamtkosten brutto 33.320.000 € abzgl. KVB-Anteil 3.920.000 € Städt. Gesamtkosten 29.400.000 € Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen bis zu einem Projektstand entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 bzw. 1 bis 4 der HOAI separate Beschlüsse Ergänzung Stadtbahnvertrag / separater Beschluss Gesamtkosten Los Innenstadt oberirdische Führung Öffentlichkeitsarbeit Gesamtkosten Los West + Los Innenstadt Provisorien Gesamtkosten Los Innenstadt Tunnel
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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1 Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 15.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 4.5 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun- gen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn sowie Teil- finanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze 1137/2019 RM Pöttgen teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese noch Beratungsbedarf habe und er insofern vorschlage, die Vorlage heute ohne Votum zu verweisen. Die RM Hammer und Weisenstein nehmen kurz Stellung zur Verwaltungsvorlage und verweisen im Wesentlichen auf die bereits im Dezember 2018 geführten Diskussio- nen. RM Sterck möchte wissen, in welcher Höhe Planungskosten für die verschiedenen Variantenuntersuchungen anfallen. RM Scholz merkt an, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage nur einen Teil des damaligen Beschlusses abdecke und er daher die Frage aufwerfen möchte, wie bei- spielsweise der Planungsstand zur Busspur im Innenstadt-/Neumarktbereich sei. Er möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Gruppe GUT dieser Vorlage nur dann zustimmen werde, wenn ersichtlich sei, dass alle Beschlusspunkte aus De- zember 2018 bei der Planung berücksichtigt werden. Die Frage von RM Sterck aufgreifend verweist BG Blome auf die in der Anlage ab- gebildete Tabelle, der die nachgefragten Zahlen entnommen werden können. Sofern diese nicht selbsterklärend sei, stehe sie für bilaterale Gespräche gerne zur Verfü- gung. In der Tat seien in dieser Verwaltungsvorlage noch nicht alle Beschlusspunkte des seiner zeitigen Antrages aus Dezember enthalten und abgebildet, beispielsweise der Rückbau von Parkplätzen oder Umgestaltung von Oberflächen auch unter städtebau- 2 lichen Aspekten. Die Verwaltung müsse sich aktuell zunächst auf die Beauftragung der Objektplanungen konzentrieren, die ein EU-weites Vergabeverfahren vorausset- zen, und eine Basis schaffen. Im Anschluss müsse und werde dann die straßen- räumliche Planung und weitere Punkte wie die gesamte Verkehrsbetrachtung des Kölner Westens etc. angegangen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und Einvernehmen besteht, keinen 2. Durchgang im hiesigen Ausschuss durchzuführen, stellt Vorsitzender Wolter ab- schließend den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Anlage 3 - Übersicht Personalkosten
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Anlage 3 Stellenmehrbedarfe Kosten 2019 Amt 66 1 x EG14 99.800,00 € 2 x EG12 180.800,00 € 1 x EG11 78.800,00 € 1 x EG6 62.700,00 € 422.100,00 € 2020 Amt 69 1 x EG 14 99.800,00 € 1 x EG 13 91.900,00 € 2 x EG 12 180.800,00 € 1 x A 11 85.600,00 € 458.100,00 € zusätzlich ab 2021 Amt 69 3 x EG 12 271.200,00 € Amt 66 NN NN Gesamt Amt 66 422.100,00 € Gesamt Amt 69 729.300,00 € Gesamtsumme 1.151.400,00 € Voraussichtliche Personalkosten für OWA (basierend auf den vom Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement zur Verfügung gestellten durchschnittlichen Personalkosten je Besoldungs- und Entgeltgruppe für 2019 ; prognostizierte Tariferhöhungen eingerechnet)
Anlage 2 Übersichtspläne Ost-West-Achse Linie 1
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Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 Los West Los Innenstadt Los Ost Legende Haltestellen Los West Haltestellen Los Innenstadt Haltestellen Los Ost Haltestellen Los Bestandstunnel Brandschutzertüchtigungen bei unterirdischen Haltestellen Haltestellen ohne Anpassungsbedarf Los Bestandstunnel Anlage 2 Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 Weiden- West Los West Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 Los Innenstadt
Anlage 8 - Stellungnahme zur BV Lindenthal und Anfrage im VA
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1 A nlage 8 Stellungnahme zur Anfrage AN/0527/2019 aus dem Verkehrsausschuss am 02.05.2019 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal am 06.05.2019 Verkehrsausschuss am 02.05.2019 Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 23.04.2019 betr. Kostenentwicklung bei der Ertüchtigung der Ost-West-Achse Die Anfrage lautet: „In der aktuellen Vorlage 1137/2019 werden für das Los Innenstadt Tunnel 806,82 Mio. Euro angesetzt. In der Vorlage 3211/2018 zur Ratssitzung am 18.12.2018 wurden die Kosten für den Tunnel in der Variante 2+ dagegen noch mit 760 Mio. Euro angegeben. 1. Wie kommt es zu dieser Kostensteigerung und wie wirkt sich diese Kostensteigerung auf den Nutzen-Kosten-Index aus? 2. Wie ist in der aktuellen Vorlage 1137/2019 der Abzweig in das Mauritiusviertel berücksichtigt, insbesondere: Welche Länge ist für diesen Abzweig angesetzt und wo liegt demnach der Tunnelmund? In der aktuellen Vorlage 1137/2019 werden für das Los Innenstadt oberirdische Führung 111,86 Mio. Euro angesetzt. In der Vorlage 3211/2018 zur Ratssitzung am 18.12.2018 wurden die Kosten für die oberirdische Lösung mit 250 Mio. Euro angegeben. 3. Wie kommt es zu dieser erheblichen Kostensenkung und wie wirkt sich diese Kostensenkung auf den Nutzen-Kosten-Index aus? Bezüglich der Variantenuntersuchung zwischen oberirdischer Lösung und Tunnel in der Variante 2+, die durch den Kölner Rat am 18.12.2018 beschlossen wurde, sollen laut Vorlage die Leistungen der Leistungsphasen 1-2 beauftragt werden. 4. Ist nach Einschätzung der Verwaltung die Variantenuntersuchung damit abgeschlossen oder ist es notwendig, in einem weiteren Schritt Leistungen späterer Leistungsphasen zu beauftragen? 5. Wie lange wird die Erbringung der Leistungen aus den Leistungsphasen 1-2 dauern und wann liegt demnach das Ergebnis der Variantenuntersuchung vor?“ 2 Antworten der Verwaltung: Zu Frage 1: Die im Grundsatzbeschluss vom 18.12.2018 genannten Kosten in Höhe von 760 Mio. Euro sind Nettokosten und beziehen sich auf die Gesamtstrecke von Weiden-West bis Bensberg. Hierin sind nur die stadtbahnbedingten Kosten enthalten. Nur diese müssen in der Kosten- Nutzen Abschätzung berücksichtigt werden. Bei den Kosten in Höhe von 806,82 Mio. Euro handelt es sich um die Bruttokosten für das Los Innenstadt. Die Nettokosten betragen 678 Mio. Euro. Im Rahmen der Kostenkalkulation für die Planungsleistungen sind zudem neben den stadtbahnbedingten Kosten z. B. für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Umgestaltung Straßenraum und Gutachterkosten etc.) Kosten anzusetzen, da diese Leistungen zum Planungsumfang gehören. Die für die Honorarermittlung kalkulierten Baukosten erhöhen die Gesamtkosten. Auswirkungen auf den Nutzen-Kosten-Index hat diese weitergehende differenzierte Kostenschätzung nicht. Die Planungskosten wurden 2018 nur mit pauschalen Ansätzen veranschlagt. Zur Ermittlung des nun zu beschließenden Planungsbedarfs erfolgte eine dezidierte Ermittlung der Planungs- und Gutachterleistungen. Bei den in der Anlage 1 der Vorlage 1137/2019 aufgeführten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte. Die zukünftig tatsächlich anfallenden Planungskosten orientieren sich an den zukünftigen Baukosten und werden sich deswegen noch im Projektverlauf verändern. Zu Frage 2: In den Kosten ist der Abzweig in das Mauritiusviertel mit einer Rampe in der Jahnstraße berücksichtigt. Die genaue Lage soll im Rahmen der Planung durch eine Variantenuntersuchung ermittelt werden. Zu Frage 3: Die im Grundsatzbeschluss vom 18.12.2018 genannten Kosten in Höhe von 250 Mio. Euro sind Nettokosten und beziehen sich auf die Gesamtstrecke von Weiden West bis Bensberg. Die in der Vorlage 1137/2019 aufgeführten Bruttokosten in Höhe von 111,86 Mio. Euro umfassen nur die Kosten für die oberirdische Führung im Innenstadtbereich. Auch hier wurden 2018 die Planungskosten zunächst mit pauschalen Ansätzen veranschlagt. Diese wurden nun, zur Ermittlung des zu beschließenden Planungsbedarfs, differenzierter ermittelt. Zu Frage 4: Nach Einschätzung der Verwaltung kann der Rat der Stadt Köln nach Abschluss der Vorplanung und auf Basis der dann vorliegenden Kostenschätzung (Leistungsphase 2) eine qualifizierte Entscheidung für eine der beiden Varianten treffen. Zu Frage 5: Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Bearbeitungszeit für die Leistungsphasen 1 und 2 nach Auftragsvergabe ca. 2 Jahre dauert. Sofern der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 21. Mai 2019 die Verwaltung beauftragt, die Generalplanerleistungen zu vergeben, ist damit zu rechnen, dass eine Auftragsvergabe im Sommer 2020 erfolgen kann. 3 Bezirksvertretung Lindenthal 06.05.2019, TOP 8.1.4 Projektgruppe Ost-West Haltestellenverlängerung Gemeinsamer Antrag von der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung der Stadt Köln, dass die zuständige Projektgruppe zur Verlängerung der Bahnsteige auf der Linie 1 von Bensberg bis Köln- Weiden-West frühzeitig einen engen Kontakt zur Bezirksvertretung Lindenthal hält und in Gesprächen Informationen und Anregungen austauscht und die Bezirksvertretung somit die Planungen begleitet. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung wird die beteiligen Bezirksvertretungen selbstverständlich zu gegebener Zeit an den Planungsprozessen beteiligen und in die Abstimmungsprozesse mit einbeziehen. Bezirksvertretung Lindenthal am 06.05.2019 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze sowie des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn Geänderter Beschluss der BV 3: „5. Dieser Beschluss ist vorbehaltlich der schriftlichen Aussage der technischen Prüfungsanstalt bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verlängerung der Züge (nach BOSTRAB) hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung. 6. Beachtung der Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal vom 10.12.2018“ Zusatzantrag zu Top 9.2.5 (AN/1816/2018) Gemeinsamer Antrag von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Lothar Müller/ Die Linke „Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in den Beschluss aufzunehmen und als Handlungsauftrag an die Verwaltung“: 6.1. „Eine schriftliche Aussage der zuständigen technischen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf über eine potentielle Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Straßenbahnzügen (90m) über die gesetzlich erlaubten 75m 6.2. Erhalt des Abzweiges der Linie 9 vom Neumarkt nach Sülz 6.3. Ebenso muss während der gesamten möglichen Bauzeit im Mauritiusviertel die Straßenbahn weiter von Köln-Sülz – Universität – Bahnhof Süd – Neumarkt erhalten bleiben. 6.4. Langzüge auf der Aachener Straße 4 6.4.1. Neben der Verlängerung werden auch die Haltestelle verbreitert, die ein hohes Aufkommen an Fahrgästen haben, zum Beispiel: Universitätsstraße , Melaten, Gürtel, Bahnstraße, Weiden Zentrum. 6.4.2. Aufstellflächen an den Zu- und Abgängen und verbesserte Querung der Fahrgäste über die Aachener Straße. 6.4.3 Keine Zusammenlegung von Haltestellen 6.4.4. Keine Verlegung der Haltestellen 6.4.5. Der Einsatz von Langzügen geschieht zur Kapazitätserweiterung. Daher wird eine Taktausdünnung von betroffenen Linien, auch bei den Verstärkern abgelehnt. 7. Berücksichtigung der Punkte des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich des Gesamtverkehrskonzeptes, der stadträumlichen und stadtbaulichen Qualifizierungsprozesse und zeitliche Entwicklung des Gesamtprojektes (Rahmenterminplan)“ Stellungnahmen der Verwaltung: Zu Punkt 5: Seitens der KVB AG werden kurzfristig Abstimmungen mit der technischen Aufsichtsbehörde (TAB) geführt; Vor Betriebsaufnahme bedarf es einer Zustimmung durch die TAB. Zu den Fragen unter Punkt 6 Zu Punkt 6.1. Siehe Antwort zur Frage 5 Zu Punkt 6.2. Der Abzweig der Linie 9 bleibt erhalten und wird Bestandteil aller Planungsvarianten Zu Punkt 6.3. Als wesentlicher Planungsgegenstand wird angestrebt, die entsprechende Variante unter laufendem Betrieb und möglichst störungsfrei umzusetzen. Die Ergebnisse liegen erst nach Abschluss der Planung vor. 5 Zu Punkt 6.4. Die Kapazitätserweiterung der Linie 1 beinhaltet auf der Gesamtstrecke von Weiden West bis Bensberg den Einsatz von Langzügen. Zu Punkt 6.4.1. Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. Zu Punkt 6.4.2. Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. Zu Punkt 6.4.3 Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. Zu Punkt 6.4.4. Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. Zu Punkt 6.4.5. Eine Taktausdünnung ist nach heutigem Stand nicht vorgesehen. Zu Punkt 7 Der stadträumliche und stadtbauliche Qualifizierungsprozess ist wie bereits in der Machbarkeitsstudie praktiziert ein klarer Meilenstein im Projektverlauf. Über die Entwicklung des Gesamtprojektes werden sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter informiert.
Anlage 7 - Stellungnahme zum VA 02.05.2019
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Anlage 7 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn sowie Teilfinanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze 1137/2019 Die Verwaltung nimmt zur Diskussion im Verkehrsausschuss am 02.05.2019 wie folgt ergänzend Stellung: Der Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen-Nr. 3211/2018) enthält unter Punkt 2 und 3 folgende Aufträge an die Verwaltung: - Zur schnellen Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Sachse wird in einem ersten Schritt eine Express-Buslinie auf einer eigenen ÖPNV-Spur von Weiden-West bis Höhe Eisenbahnring mit entsprechenden Umsteigemöglichkeiten zu SPNV und ÖPNV eingerichtet. - Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah zu prüfen, wie eine weitere Express- Buslinie auf einer eigenen ÖPNV-Spur von Deutz/Messe bis zum Rudolfplatz realisiert werden kann. Die Verwaltung wird zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019 eine Beschlussvorlage „Busnetzerweiterung Interim“ (Vorlagen -Nr. 1103/2019) einbringen, in der zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 geplante Interims-Buslinien zur Angebotsausweitung und Kapazitätssteigerung im ÖPNV-Netz zur Entscheidung vorgeschlagen werden. Die Vorlage enthält den zur Umsetzung beschlossenen Express-Bus auf der Aachener Straße sowie eine neue Buslinie als Kapazitätssteigerung zur Linie 1 zwischen Kalk und der Innenstadt. Die Realisierung der Maßnahmen auf der Aachener Straße hat eine besondere Dringlichkeit im Zusammenhang mit den Zielen des Luftreinhalteplans. Die Prüfung der Express- Buslinie von Deutz/Messe bis Rudolfplatz befindet sich in der Bearbeitung. Wegen der kurzfristig geplanten Umsetzung können beide Buslinien nur ohne aufwändigen Umbau des Straßenraums eingerichtet werden. Zudem wird das Ziel neuer und attraktiver Direktverbindungen verfolgt. Nach entsprechendem Beschluss wird somit im gesamten von sehr hohen Auslastungen in der Hauptverkehrszeit betroffenen Streckenabschnitt auf der Ost- West-Achse/Linie 1 ein zusätzliches Angebot im Dezember eingerichtet.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1137/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.04.2019
- Erstellt
- 25.03.2019 12:06