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1137/2019

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.04.2019

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Anlage 4 - Bedarfsprüfung RPA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 06.05.2019

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Anlage 1 Kostenübersicht

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Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

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Anlage 3 - Übersicht Personalkosten

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Anlage 2 Übersichtspläne Ost-West-Achse Linie 1

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Anlage 8 - Stellungnahme zur BV Lindenthal und Anfrage im VA

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Anlage 7 - Stellungnahme zum VA 02.05.2019

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Anlage 4 - Bedarfsprüfung RPA

8 Zeichen

Anlage 4

Beschlussvorlage Rat

16026 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1137/2019 
Freigabedatum 
 17.04.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, 
Wege, Plätze sowie desTeilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieur- und 
Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für den Stre-
ckenverlauf der Linie 1 von Weiden-West bis Heumarkt sowie den betroffenen Abschnitt der Linie 9 
fest. Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen werden ein tech-
nisches Büro und eine Anwaltskanzlei für die Rechtsberatung beauftragt. 
 
2. Für die Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt (Ertüchtigung 
und Verlängerung der oberirdischen Haltestellen) werden Generalplanungsleistungen von den 
Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungs-
phasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. 
 
3. Für die Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich (Heumarkt bis Eisenbahnring, U-Bahn und 
oberirdische Führung der Stadtbahn) werden Generalplanungsleistungen von den Leistungs-
phasen 1 bis 9 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) stufenweise vergeben. In 
der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. 
 
4. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe einer investiven Auszah-
lungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 50.000 € für die Planung der Ost-
West-Achse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
1088, Ost-West-Achse, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, sowie die erstmalige 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tun-
Verkehrsausschuss 02.05.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Verkehrsausschuss  
Rat 21.05.2019

2 
nel, Stadtbahn, ÖPNV- in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West 
Stadtbahn, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca.  29,4 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.151.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
A. Ausgangssituation 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung am 18.12.2018 in einem Grundsatzbeschluss die Verwal-
tung u. a. beauftragt (Vorlagen-Nr.: 3211/2018), zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse 
eine Vorlage für einen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den gesamten Streckenver-
lauf von Weiden West bis Bensberg sowie dem betroffenen Abschnitt der Linie 9 vorzulegen. Für den 
Bereich Heumarkt bis Eisenbahnring sind zwei Varianten zu planen: eine rein oberirdische und eine 
weitere mit einer unterirdischen Lösung. 
 
B. Arbeitspakete 
 
Die Verwaltung hat aus dem Beschluss Arbeitspakete für die Vergabe von externen Planungsleistun-
gen entwickelt, die eine sinnvolle Bearbeitung der verschiedenen Streckenabschnitte ermöglichen. 
 
I. Linksrheinischer Streckenabschnitt 
 
1. Beschlusspunkt 1: 
Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Generalplanungsleistungen 
 
Für die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben benötigt die Verwaltung externe Unterstützung. 
Das technische Büro erstellt u.a. die technischen Vergabeunterlagen, entwickelt Kriterien und Bewer-
tungs- und Gewichtungsmaßstäbe für die Auswahl der Generalplanungsleistungen. Die Anwaltskanz-
lei soll im Rahmen einer Qualitätssicherung dazu beitragen, dass das Verfahren rechts- und vergabe-
konform durchgeführt wird.

4 
2. Beschlusspunkt 2: 
Kapazitätserweiterung 
 
Die in dieser Beschlussvorlage genannten Planungsleistungen beinhalten den linksrheinischen Stre-
ckenabschnitt von Heumarkt bis Weiden-West. Die Generalplanungsleistungen enthalten den Auftrag, 
die Bahnsteigverlängerungen der Bestandshaltestellen zu planen. Die Haltestellen auf der Aachener 
Straße (Universitätsstraße bis Weiden-West) werden für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen 
Heumarkt bis Moltkestraße qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand geplant. In die-
sem Planungsrahmen werden auch alle Zusatzaufträge des Grundsatzbeschlusses (z. B. Entfall von 
PKW-Stellflächen, Veränderungen von Gleistrassen etc.) geprüft und bearbeitet. 
Mit der Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI inkl. aller dazugehörenden Gutachten ist 
gewährleistet, dass die Planungen stufenweise, nach weiteren Beschlussfassungen durch den Rat 
der Stadt Köln (z. B. Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahren, Baubeschluss) bis zur 
Vergabe der Baumaßnahmen, durchgeführt werden können. 
 
3. Beschlusspunkt 3: 
Variantenuntersuchung Innenstadt, Heumarkt bis Eisenbahnring 
 
Parallel zu den Planungen der Kapazitätserweiterungen werden Generalplanungsleistungen für die 
Variantenuntersuchung für den Innenstadtabschnitt vergeben. Auch hier enthält der Leistungsumfang 
die Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI. Zunächst werden die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 2 
(Grundlagenermittlung und Vorplanung) für beide Varianten erstellt. Mit den dann vorliegenden Pla-
nungen und der Kostenschätzung ist dann durch den Rat der Stadt Köln die Entscheidung zu treffen, 
welche Variante ausführungsreif zu Ende geplant wird. 
 
II. Rechtsrheinischer Abschnitt Deutz bis Bensberg 
 
Planungsleistungen für den rechtsrheinischen Abschnitt sind hier nicht aufgeführt. Hierzu wird die 
Verwaltung, soweit erforderlich, eine eigene Beschlussvorlage erstellen. 
 
1. Brandschutzertüchtigung der unterirdischen Bestandshaltestellen 
 
Die unterirdischen Bestandshaltestellen auf der Ost-West-Achse weisen eine ausreichende Bahn-
steiglänge auf, so dass eine Verlängerung der Haltestellen nicht erforderlich ist. Jedoch ist eine Er-
tüchtigung des Brandschutzes notwendig, da die Erhöhung des Platzangebotes in den Langzügen zu 
einer wesentlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen in den Zügen und auf den Bahnsteigen führt. Aus 
diesem Grund müssen die Nachweise für eine sichere Evakuierung im Ereignisfall neu geführt wer-
den. Diese Nachweise werden im Rahmen von Brandschutzkonzepten erstellt. In den Brandschutz-
konzepten sind dann alle Maßnahmen beschrieben die erforderlich sind, um die Haltestellen entspre-
chend den gültigen Vorschriften und der erhöhten Fahrgastzahlen zu ertüchtigen und sicher zu be-
treiben.  
 
Es ist bereits absehbar, dass sich aus dieser gutachterlichen Bewertung die Notwendigkeit von tech-
nischen Maßnahmen ergibt, die dann im Zuge des Bauprojektes umgesetzt werden.  
 
Die Notwendigkeit einer Brandschutzertüchtigung betrifft folgende Haltestellen: 
- Haltestelle Bf. Deutz/Messe 
Die Brandschutzertüchtigung erfolgt im Rahmen des Projektes der Neugestaltung der Halte-
stelle. Die Planungsvorbereitungen haben bereits begonnen und im Frühjahr 2019 wurde der 
Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss gefasst (Vorlagen-Nr. 1524/2018).  
- Haltestelle Deutz Technische Hochschule 
Die Brandschutzertüchtigung erfolgt im Rahmen des Projektes der Aufzugsnachrüstung der 
Stadtbahnhaltestelle. Dazu wird für Sommer 2019 der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe-
schluss vorbereitet.  
- Haltestellen Kalk Post, Kalk Kapelle und Fuldaer Str. 
Die Zuständigkeit der brandschutztechnischen Ertüchtigung wird derzeit in Abstimmung mit 
der KVB geprüft. 
- Haltestelle Vingst

5 
Die Stadtbahnhaltestelle Vingst ist von der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse 
nicht unmittelbar betroffen, da sie nur von der Linie 9 angefahren wird. Aus betrieblichen 
Gründen soll die Haltestelle ebenfalls ertüchtigt werden, um eine Anfahrbarkeit mit Langzügen 
grundsätzlich zu ermöglichen. Die Zuständigkeit der brandschutztechnischen Ertüchtigung 
wird derzeit in Abstimmung mit der KVB geprüft. 
 
2. Verlängerung der rechtsrheinischen oberirdischen Bestandshaltestellen auf dem Gebiet der Stadt Köln 
 
Die Haltestellenverlängerungen zwischen Höhenberg/Frankfurter Straße und der Stadtgrenze sollen 
von der KVB AG geplant werden. Dazu wird eine separate Beschlussvorlage für den Rat der Stadt 
Köln vorbereitet, die eine Änderung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 hinsichtlich der 
Federführung für die Maßnahmenplanung bis Leistungsphase 3 HOAI vorsieht. 
 
3. Verlängerung der oberirdischen Bestandshaltestellen auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach 
 
Die Haltestellenverlängerungen zwischen der Stadtgrenze und der Endhaltestelle Bensberg sollen 
ebenfalls von der KVB AG geplant werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen an die KVB AG 
erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Bergisch Gladbach durch eine separate Beschlussfassung. 
 
III. Weiterer kurzfristiger Arbeitsauftrag aus dem Ratsbeschluss vom 18.12.2018 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, eine Express-Buslinie auf einer eigenen ÖPNV-Spur zwischen 
Weiden und der Innenstadt (Eisenbahnring) einzurichten, um eine schnelle Kapazitätserhöhung auf 
der Aachener Straße zu erreichen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit in Abstimmung mit der KVB AG 
ein Konzept, mit dem eine sachgerechte Umsetzung des Beschlusses erreicht werden soll. Dieses 
Konzept soll dem Verkehrsausschuss so rechtzeitig vorgelegt werden, dass noch vor der Sommer-
pause eine Beschlussfassung erfolgen kann, um die Buslinie(n) zum nächsten Fahrplanwechsel im 
Dezember 2019 einrichten zu können. 
 
C. Externe Vergaben  
 
Auf Grund der Größe und Dringlichkeit des Projektes müssen Ingenieurleistungen und Gutachten an 
externe Dienstleister vergeben werden. Die Planungsleistungen für die unter Beschlusspunkt 2. und 
3. genannten Maßnahmen sollen an Generalplaner vergeben werden. Zudem sind zur Vorbereitung 
und Durchführung der Vergaben sowie als planungsbegleitende Dienstleistungen eine Vielzahl an 
Gutachten zu beauftragen. 
Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, das heißt, nach Auftragsvergabe 
werden zunächst für Beschlusspunkt 2 die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie für den Beschluss-
punkt 3 die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI bearbeitet. Nach Abschluss der Vorplanung werden die 
Ergebnisse der Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich den politischen Gremien zur Entschei-
dung vorgelegt. Eine weitere Beauftragung der folgenden Stufen erfolgt erst nach Vorlage der ent-
sprechenden Ratsentscheidungen. 
 
D. Zusätzlicher Personalbedarf 
 
Beim federführenden Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wurden im Stellenplan 2019 bereits 
Mehrbedarfe in Höhe von 422.100 € berücksichtigt (siehe Anlage 3). Zurzeit laufen die Stellenbeset-
zungsverfahren, so dass bei erfolgreichem Verfahren für die erste Planungsphase der Personalbedarf 
gedeckt ist. Spätestens nach einer Ratsentscheidung über die Vorzugsvariante bzw. nach Vergabe 
der Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterungen ist jedoch das Personal weiter aufzusto-
cken. Der Mehrbedarf wird dann zur gegebenen Zeit angemeldet. 
 
Die zur Planung und Umsetzung dieser bedeutenden Maßnahme zum Aus- und Neubau des Stadt-
bahnnetzes (ÖPNV-Roadmap) im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplans erforderlichen Personalkapazitä-
ten sind beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hingegen noch nicht vorhanden.  
Der ermittelte Personalbedarf für die Planungsphase zur Wahrnehmung der nicht delegierbaren bau-
herrenseitigen Aufgaben durch die Stadt Köln ergibt einen Mehrbedarf ab 2019/2020 in Höhe von 
729.300 € (siehe Anlage 3). Eine ausreichende Personalzusetzung ist zu gewährleisten. Die zusätzli-

6 
chen Mehrbedarfe sind in Abstimmung mit dem Personal- und Bedarfsmanagement anzumelden. 
 
E. Prüfung der prognostizierten Kostenorientierungswerte der Bau- und Planungsleistungen 
 
Die prognostizierten Kostenorientierungswerte wurden dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Anlage 4 beigefügt. 
 
Die Anmerkungen des RPA werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.  
 
F. Kosten und Finanzierung 
 
Die Planungskosten wurden auf Grundlage einer Kostenzusammenstellung der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG ermittelt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zusammengestellt wurden. Zusätzlich 
wurden die Kosten für Straßenanpassungen und –umgestaltungen und der technischen Ausstattung 
(Lichtsignalanlagen) prognostiziert (siehe Anlage 1). 
 
Finanzierung 
 
Anteil Individualverkehr (IV) 
 
Die im Rahmen der Planung in 2019 erforderlichen investiven Haushaltsmittel von 150.000 € stehen 
im Haushaltspan 2019 (50.000 €) sowie durch eine noch zu übertragende Haushaltsermächtigung 
aus dem Haushaltsjahr 2018 (100.000 €) im Teilfinanzplan 1201 - Straße, Wege, Plätze unter Fi-
nanzstelle 6601-1201-1088, Ost- West- Achse - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 
zur Verfügung. 
 
Von den darüber hinaus benötigten investiven IV-Planungsmitteln von 6,9 Mio. € wurden im HPL 
2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 an gleicher Stelle 1,5 Mio. € berücksichtigt. Die zu-
sätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 5,4 Mio. € werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan-
Aufstellungsverfahren im Teilfinanzplan 1201 entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht 
berücksichtigt. 
 
Anteil Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
 
Die im Rahmen der Planung in 2019 erforderlichen investiven Haushaltsmittel von 100.000 € stehen 
im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West Stadtbahn zur Ver-
fügung.  
 
Von den darüber hinaus benötigten investiven ÖPNV-Planungsmitteln von 22,2 Mio. € wurden im 
HPL 2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 an gleicher Stelle 12,9 Mio. € berücksichtigt. 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 9,3 Mio. € werden im Rahmen zukünftiger Haushalts-
plan-Aufstellungsverfahren im Teilfinanzplan 1202 entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsge-
recht berücksichtigt. 
 
Förderung 
 
Die Ost-West-Achse wurde in 2017 für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bun-
des mit einer „kurzen Tunnellösung Heumarkt bis Neumarkt“ angemeldet. Nach dem GVFG ist die 
Maßnahme in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig und wurde in die c-Zeile 
des Bundesprogramms aufgenommen. 
 
Die Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im Rah-
men des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwingend eine Standardisierte Bewertung 
durchzuführen ist. Grundlage hierfür ist die Verfahrensanleitung für die Standardisierte Bewertung, 
welche zuletzt im Jahr 2017 veröffentlicht und für verbindlich erklärt wurde. Die Bewertung dient dem 
Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens (Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0) und somit der 
Förderwürdigkeit des Vorhabens.

7 
 
Die Standardisierte Bewertung ist in den einzelnen Planungsphasen fortzuschreiben, um die Ge-
samtwirtschaftlichkeit und die Förderwürdigkeit des Vorhabens zu dokumentieren.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Kostenübersicht 
Anlage 2: Übersichtspläne 
Anlage 3: Übersicht Personalkosten 
Anlage 4: Bedarfsprüfung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 06.05.2019

3044 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 08.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksver tretung 
Lindenthal vom 06.05.2019  
öffentlich 
9.2.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse 
mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun-
gen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze sowie desTeilfi-
nanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn 
1137/2019 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von exter-
nen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf 
der Ost-West-Achse für den Streckenverlauf der Linie 1 von Weiden-West bis Heu-
markt sowie den betroffenen Abschnitt der Linie 9 fest. Die Verwaltung wird beauf-
tragt: 
 
1. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Generalplanungsleistungen 
werden ein technisches Büro und eine Anwaltskanzlei für die Rechtsberatung be-
auftragt. 
 
2. Für die Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt 
(Ertüchtigung und Verlängerung der oberirdischen Haltestellen) werden General-
planungsleistungen von den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI stufenweise vergeben. 
In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) 
beauftragt. 
 
3. Für die Variantenuntersuchung im Innenstadtbereich (Heumarkt bis Eisenbahn-
ring, U-Bahn und oberirdische Führung der Stadtbahn) werden Generalplanungs-
leistungen von den Leistungs-phasen 1 bis 9 HOAI (Honorarordnung für Architek-
ten und Ingenieure) stufenweise vergeben. In der ersten Stufe werden die Leis-
tungsphasen 1 und 2 beauftragt.

2 
 
 
4. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe einer inves-
tiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 50.000 € 
für die Planung der Ost-West-Achse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, sowie die erstmalige Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV- in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West Stadtbahn, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019.  
 
 
5. Dieser Beschluss ist vorbehaltlich der schriftlichen Aussage der techni-
schen Prüfungsanstalt bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verlänge-
rung der Züge (nach BOSTRAB) hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung. 
 
6. Beachtung der Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal vom 10.12.2018  
 
7. Berücksichtigung der Punkte des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich des 
Gesamtverkehrskonzeptes, der stadträumlichen und stadtbaulichen Qualifi-
zierungsprozesse und zeitliche Entwicklung des Gesamtprojektes (Rahmen-
terminplan) 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich beschlossen 
 
4 Nein Stimmen (SPD) 
 
1 Enthaltung (Linke)

Anlage 1 Kostenübersicht

1656 Zeichen

Ost-West-Achse Prognostizierte Kostenorientierungswerte der Stadt Köln und KVB-AG Stand 04.04.2019 
Los LP Gesamtkosten Baukosten Planungskosten Erste 
Auftragsstufe übrigen Stufen 
Los West 1-4 74.000.000 € 57.500.000 € 16.500.000 € 5.500.000 € 1 1.000.000 €
Los Innenstadt oberirdische Führung 1-2 94.000.000 € 7 8.000.000 € 16.000.000 € 2.000.000 € 14.000.000 €
Los Innenstadt Provisorien 1-4 22.500.000 € 17.500.000  € 5.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 €
Los Innenstadt Tunnel 1-2 678.000.000 € 568.000.000 € 1 10.000.000 € 16.500.000 € 93.500.000 €
Los Bestandstunnel 
Los Ost 
Zu Beschlusspunkt 2, Kapazitätserweiterung 
netto 96.500.000 € 75.000.000 € 21.500.000 € 7.500.000 € 14.000.000 €
brutto 114.835.000 € 89.250.000 € 25.585.000 € 8.925.000 € 16.660.000 €
Zu Beschlusspunkt 3, Variantenuntersuchung 
netto 94.000.000 € 78.000.000 € 16.000.000 € 2.000.000 € 14.000.000 €
brutto 111.860.000 € 92.820.000 € 19.040.000 € 2.380.000 € 16.660.000 €
netto 678.000.000 € 568.000.000 € 110.000.000 € 16.500.000 € 93.500.000 €
brutto 806.820.000 € 675.920.000 € 130.900.000 € 19.635.000 € 111.265.000 €
netto 5.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 €
brutto 5.950.000 € 2.380.000 € 3.570.000 €
Gesamtkosten brutto 33.320.000 €
abzgl. KVB-Anteil 3.920.000 €
Städt. Gesamtkosten 29.400.000 €
Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen bis zu einem Projektstand entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 bzw. 1 bis 4 der HOAI 
separate Beschlüsse 
Ergänzung Stadtbahnvertrag / separater Beschluss 
Gesamtkosten 
Los Innenstadt oberirdische Führung 
Öffentlichkeitsarbeit 
Gesamtkosten Los West 
+ Los Innenstadt Provisorien 
Gesamtkosten 
Los Innenstadt Tunnel

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

2631 Zeichen

1 
 
Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 15.05.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.05.2019  
öffentlich 
4.5 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ost-West-Achse 
mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun-
gen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn sowie Teil-
finanzplanes 1201, Straßen, Wege, Plätze 
1137/2019 
RM Pöttgen teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese noch Beratungsbedarf habe 
und er insofern vorschlage, die Vorlage heute ohne Votum zu verweisen. 
 
Die RM Hammer und Weisenstein nehmen kurz Stellung zur Verwaltungsvorlage und 
verweisen im Wesentlichen auf die bereits im Dezember 2018 geführten Diskussio-
nen. 
 
RM Sterck möchte wissen, in welcher Höhe Planungskosten für die verschiedenen 
Variantenuntersuchungen anfallen.  
 
RM Scholz merkt an, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage nur einen Teil des 
damaligen Beschlusses abdecke und er daher die Frage aufwerfen möchte, wie bei-
spielsweise der Planungsstand zur Busspur im Innenstadt-/Neumarktbereich sei. Er 
möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Gruppe GUT dieser Vorlage nur 
dann zustimmen werde, wenn ersichtlich sei, dass alle Beschlusspunkte aus De-
zember 2018 bei der Planung berücksichtigt werden.  
 
Die Frage von RM Sterck aufgreifend verweist BG Blome auf die in der Anlage ab-
gebildete Tabelle, der die nachgefragten Zahlen entnommen werden können. Sofern 
diese nicht selbsterklärend sei, stehe sie für bilaterale Gespräche gerne zur Verfü-
gung.  
 
In der Tat seien in dieser Verwaltungsvorlage noch nicht alle Beschlusspunkte des 
seiner zeitigen Antrages aus Dezember enthalten und abgebildet, beispielsweise der 
Rückbau von Parkplätzen oder Umgestaltung von Oberflächen auch unter städtebau-

2 
 
lichen Aspekten. Die Verwaltung müsse sich aktuell zunächst auf die Beauftragung 
der Objektplanungen konzentrieren, die ein EU-weites Vergabeverfahren vorausset-
zen, und eine Basis schaffen. Im Anschluss müsse und werde dann die straßen-
räumliche Planung und weitere Punkte wie die gesamte Verkehrsbetrachtung des 
Kölner Westens etc. angegangen. 
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und Einvernehmen besteht, keinen 2. 
Durchgang im hiesigen Ausschuss durchzuführen, stellt Vorsitzender Wolter ab-
schließend den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die 
nachfolgenden Gremien.

Anlage 3 - Übersicht Personalkosten

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Anlage 3
Stellenmehrbedarfe Kosten
2019
Amt 66 1 x EG14 99.800,00 €            
2 x EG12 180.800,00 €          
1 x EG11 78.800,00 €            
1 x EG6 62.700,00 €            
422.100,00 €         
2020
Amt 69 1 x EG 14 99.800,00 €            
1 x EG 13 91.900,00 €            
2 x EG 12 180.800,00 €          
1 x A 11 85.600,00 €            
458.100,00 €         
zusätzlich ab 2021
Amt 69 3 x EG 12 271.200,00 €         
Amt 66 NN NN
Gesamt Amt 66 422.100,00 €         
Gesamt Amt 69 729.300,00 €         
Gesamtsumme 1.151.400,00 €   
Voraussichtliche Personalkosten für OWA (basierend auf den vom 
Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement zur Verfügung 
gestellten durchschnittlichen Personalkosten je Besoldungs- und 
Entgeltgruppe für 2019 ; prognostizierte Tariferhöhungen 
eingerechnet)

Anlage 2 Übersichtspläne Ost-West-Achse Linie 1

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Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 
Los West 
Los 
Innenstadt 
Los Ost 
Legende 
 Haltestellen Los West 
 Haltestellen Los Innenstadt 
 Haltestellen Los Ost       
 Haltestellen Los Bestandstunnel       
  Brandschutzertüchtigungen bei       
unterirdischen Haltestellen 
 Haltestellen ohne Anpassungsbedarf 
Los  
Bestandstunnel 
Anlage 2

Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 
Weiden-
West 
Los West

Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 
Los 
 Innenstadt

Anlage 8 - Stellungnahme zur BV Lindenthal und Anfrage im VA

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1 
 
A nlage 8 
Stellungnahme zur Anfrage AN/0527/2019 aus dem Verkehrsausschuss am 
02.05.2019 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal am 06.05.2019  
 
Verkehrsausschuss am 02.05.2019 
  
 
Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 23.04.2019 betr. Kostenentwicklung bei der 
Ertüchtigung der Ost-West-Achse 
 
Die Anfrage lautet: 
 
„In der aktuellen Vorlage 1137/2019 werden für das Los Innenstadt Tunnel 806,82 Mio. Euro 
angesetzt. In der Vorlage 3211/2018 zur Ratssitzung am 18.12.2018 wurden die Kosten für 
den Tunnel in der Variante 2+ dagegen noch mit 760 Mio. Euro angegeben. 
 
1. Wie kommt es zu dieser Kostensteigerung und wie wirkt sich diese Kostensteigerung auf 
den Nutzen-Kosten-Index aus? 
2. Wie ist in der aktuellen Vorlage 1137/2019 der Abzweig in das Mauritiusviertel 
berücksichtigt, insbesondere: Welche Länge ist für diesen Abzweig angesetzt und wo liegt 
demnach der Tunnelmund?  
 
In der aktuellen Vorlage 1137/2019 werden für das Los Innenstadt oberirdische Führung 
111,86 Mio. Euro angesetzt. In der Vorlage 3211/2018 zur Ratssitzung am 18.12.2018 
wurden die Kosten für die oberirdische Lösung mit 250 Mio. Euro angegeben. 
 
3. Wie kommt es zu dieser erheblichen Kostensenkung und wie wirkt sich diese 
Kostensenkung auf den Nutzen-Kosten-Index aus?  
 
Bezüglich der Variantenuntersuchung zwischen oberirdischer Lösung und Tunnel in der 
Variante 2+, die durch den Kölner Rat am 18.12.2018 beschlossen wurde, sollen laut 
Vorlage die Leistungen der Leistungsphasen 1-2 beauftragt werden. 
 
4. Ist nach Einschätzung der Verwaltung die Variantenuntersuchung damit abgeschlossen 
oder ist es notwendig, in einem weiteren Schritt Leistungen späterer Leistungsphasen zu 
beauftragen? 
5. Wie lange wird die Erbringung der Leistungen aus den Leistungsphasen 1-2 dauern und 
wann liegt demnach das Ergebnis der Variantenuntersuchung vor?“

2 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die im Grundsatzbeschluss vom 18.12.2018 genannten Kosten in Höhe von 760 Mio. Euro 
sind Nettokosten und beziehen sich auf die Gesamtstrecke von Weiden-West bis Bensberg. 
Hierin sind nur die stadtbahnbedingten Kosten enthalten. Nur diese müssen in der Kosten-
Nutzen Abschätzung berücksichtigt werden. 
Bei den Kosten in Höhe von 806,82 Mio. Euro handelt es sich um die Bruttokosten für das 
Los Innenstadt. Die Nettokosten betragen 678 Mio. Euro. 
Im Rahmen der Kostenkalkulation für die Planungsleistungen sind zudem neben den 
stadtbahnbedingten Kosten z. B. für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Umgestaltung 
Straßenraum und Gutachterkosten etc.) Kosten anzusetzen, da diese Leistungen zum 
Planungsumfang gehören. Die für die Honorarermittlung kalkulierten Baukosten erhöhen die 
Gesamtkosten. 
Auswirkungen auf den Nutzen-Kosten-Index hat diese weitergehende differenzierte 
Kostenschätzung nicht.  
Die Planungskosten wurden 2018 nur mit pauschalen Ansätzen veranschlagt. Zur Ermittlung 
des nun zu beschließenden Planungsbedarfs erfolgte eine dezidierte Ermittlung der 
Planungs- und Gutachterleistungen. Bei den in der Anlage 1 der Vorlage 1137/2019 
aufgeführten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte. Die 
zukünftig tatsächlich anfallenden Planungskosten orientieren sich an den zukünftigen 
Baukosten und werden sich deswegen noch im Projektverlauf verändern. 
 
Zu Frage 2: 
 
In den Kosten ist der Abzweig in das Mauritiusviertel mit einer Rampe in der Jahnstraße 
berücksichtigt. Die genaue Lage soll im Rahmen der Planung durch eine 
Variantenuntersuchung ermittelt werden. 
 
Zu Frage 3: 
 
Die im Grundsatzbeschluss vom 18.12.2018 genannten Kosten in Höhe von 250 Mio. Euro 
sind Nettokosten und beziehen sich auf die Gesamtstrecke von Weiden West bis Bensberg.  
Die in der Vorlage 1137/2019 aufgeführten Bruttokosten in Höhe von 111,86 Mio. Euro 
umfassen nur die Kosten für die oberirdische Führung im Innenstadtbereich.  
Auch hier wurden 2018 die Planungskosten zunächst mit pauschalen Ansätzen 
veranschlagt. Diese wurden nun, zur Ermittlung des zu beschließenden Planungsbedarfs, 
differenzierter ermittelt.  
 
Zu Frage 4: 
 
Nach Einschätzung der Verwaltung kann der Rat der Stadt Köln nach Abschluss der 
Vorplanung und auf Basis der dann vorliegenden Kostenschätzung (Leistungsphase 2) eine 
qualifizierte Entscheidung für eine der beiden Varianten treffen. 
 
Zu Frage 5: 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Bearbeitungszeit für die Leistungsphasen 1 und 2 
nach Auftragsvergabe ca. 2 Jahre dauert. Sofern der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 
21. Mai 2019 die Verwaltung beauftragt, die Generalplanerleistungen zu vergeben, ist damit 
zu rechnen, dass eine Auftragsvergabe im Sommer 2020 erfolgen kann.

3 
 
Bezirksvertretung Lindenthal 06.05.2019, TOP 8.1.4 
 
Projektgruppe Ost-West Haltestellenverlängerung 
Gemeinsamer Antrag von der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, 
Lothar Müller/Die Linke 
 
 
Beschluss: 
  
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung der Stadt Köln, dass die zuständige 
Projektgruppe zur Verlängerung der Bahnsteige auf der Linie 1 von Bensberg bis Köln-
Weiden-West frühzeitig einen engen Kontakt zur Bezirksvertretung Lindenthal hält und in 
Gesprächen Informationen und Anregungen austauscht und die Bezirksvertretung somit die 
Planungen begleitet. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Verwaltung wird die beteiligen Bezirksvertretungen selbstverständlich zu gegebener Zeit 
an den Planungsprozessen beteiligen und in die Abstimmungsprozesse mit einbeziehen. 
 
 
 
Bezirksvertretung Lindenthal am 06.05.2019 
 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit gleichzeitiger 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1201, Straßen, 
Wege, Plätze sowie des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn 
 
 
Geänderter Beschluss der BV 3: 
 
„5. Dieser Beschluss ist vorbehaltlich der schriftlichen Aussage der technischen 
Prüfungsanstalt bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verlängerung der Züge (nach 
BOSTRAB) hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung. 
 
6. Beachtung der Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal vom 10.12.2018“ 
 
Zusatzantrag zu Top 9.2.5 (AN/1816/2018)  
Gemeinsamer Antrag von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Lothar Müller/ Die Linke 
 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in den  
Beschluss aufzunehmen und als Handlungsauftrag an die Verwaltung“: 
 
6.1. „Eine schriftliche Aussage der zuständigen technischen Aufsichtsbehörde bei der 
Bezirksregierung Düsseldorf über eine potentielle Ausnahmegenehmigung für den Betrieb 
von Straßenbahnzügen (90m) über die gesetzlich erlaubten 75m 
  
6.2. Erhalt des Abzweiges der Linie 9 vom Neumarkt nach Sülz 
  
6.3. Ebenso muss während der gesamten möglichen Bauzeit im Mauritiusviertel die 
Straßenbahn weiter von Köln-Sülz – Universität – Bahnhof Süd – Neumarkt erhalten 
bleiben. 
 
6.4. Langzüge auf der Aachener Straße

4 
 
  
6.4.1. Neben der Verlängerung werden auch die Haltestelle verbreitert, die ein hohes 
Aufkommen an Fahrgästen haben, zum Beispiel: Universitätsstraße , Melaten, Gürtel, 
Bahnstraße, Weiden Zentrum. 
 
6.4.2. Aufstellflächen an den Zu- und Abgängen und verbesserte Querung der Fahrgäste 
über die Aachener Straße. 
 
6.4.3 Keine Zusammenlegung von Haltestellen 
 
6.4.4. Keine Verlegung der Haltestellen 
  
6.4.5. Der Einsatz von Langzügen geschieht zur Kapazitätserweiterung. Daher wird  eine 
Taktausdünnung von  betroffenen Linien, auch bei den Verstärkern abgelehnt. 
 
7.  Berücksichtigung der Punkte des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich des 
Gesamtverkehrskonzeptes, der stadträumlichen und stadtbaulichen 
Qualifizierungsprozesse und zeitliche Entwicklung des Gesamtprojektes 
(Rahmenterminplan)“ 
 
 
   
Stellungnahmen der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 5: 
  
Seitens der KVB AG werden kurzfristig Abstimmungen mit der technischen Aufsichtsbehörde 
(TAB) geführt; Vor Betriebsaufnahme bedarf es einer Zustimmung durch die TAB.  
 
 
 
Zu den Fragen unter Punkt 6 
 
Zu Punkt 6.1. 
 
Siehe Antwort zur Frage 5 
  
Zu Punkt 6.2. 
 
Der Abzweig der Linie 9 bleibt erhalten und wird Bestandteil aller Planungsvarianten  
 
 
 
 
 
 
Zu Punkt 6.3. 
 
Als wesentlicher Planungsgegenstand wird angestrebt, die entsprechende Variante unter 
laufendem Betrieb und möglichst störungsfrei umzusetzen. Die Ergebnisse liegen erst nach 
Abschluss der Planung vor.

5 
 
 
 
Zu Punkt 6.4. 
 
Die Kapazitätserweiterung der Linie 1 beinhaltet auf der Gesamtstrecke von Weiden West 
bis Bensberg den Einsatz von Langzügen. 
  
Zu Punkt 6.4.1. 
 
Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. 
  
Zu Punkt 6.4.2. 
 
Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. 
 
Zu Punkt 6.4.3 
 
Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. 
 
Zu Punkt 6.4.4.  
 
Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Planungen prüfen. 
 
Zu Punkt 6.4.5.  
 
Eine Taktausdünnung ist nach heutigem Stand nicht vorgesehen. 
 
Zu Punkt 7 
 
Der stadträumliche und stadtbauliche Qualifizierungsprozess ist wie bereits in der 
Machbarkeitsstudie praktiziert ein klarer Meilenstein im Projektverlauf. Über die Entwicklung 
des Gesamtprojektes werden sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die politischen 
Vertreterinnen und Vertreter informiert.

Anlage 7 - Stellungnahme zum VA 02.05.2019

2128 Zeichen

Anlage 7 
 
Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ost-West-Achse mit 
gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des 
Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn sowie Teilfinanzplanes 1201, 
Straßen, Wege, Plätze 
1137/2019 
 
 
Die Verwaltung nimmt zur Diskussion im Verkehrsausschuss am 02.05.2019 wie folgt 
ergänzend Stellung: 
 
Der Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen-Nr. 3211/2018) enthält unter Punkt 2 
und 3 folgende Aufträge an die Verwaltung: 
 
- Zur schnellen Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Sachse wird in einem 
ersten Schritt eine Express-Buslinie auf einer eigenen ÖPNV-Spur von 
Weiden-West bis Höhe Eisenbahnring mit entsprechenden 
Umsteigemöglichkeiten zu SPNV und ÖPNV eingerichtet. 
- Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah zu prüfen, wie eine weitere Express-
Buslinie auf einer eigenen ÖPNV-Spur von Deutz/Messe bis zum Rudolfplatz 
realisiert werden kann. 
 
Die Verwaltung wird zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019 eine 
Beschlussvorlage „Busnetzerweiterung Interim“ (Vorlagen -Nr. 1103/2019) einbringen, 
in der zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 geplante Interims-Buslinien zur 
Angebotsausweitung und Kapazitätssteigerung im ÖPNV-Netz zur Entscheidung 
vorgeschlagen werden. Die Vorlage enthält den zur Umsetzung beschlossenen 
Express-Bus auf der Aachener Straße sowie eine neue Buslinie als 
Kapazitätssteigerung zur Linie 1 zwischen Kalk und der Innenstadt. Die Realisierung 
der Maßnahmen auf der Aachener Straße hat eine besondere Dringlichkeit im 
Zusammenhang mit den Zielen des Luftreinhalteplans. Die Prüfung der Express-
Buslinie von Deutz/Messe bis Rudolfplatz befindet sich in der Bearbeitung. Wegen 
der kurzfristig geplanten Umsetzung können beide Buslinien nur ohne aufwändigen 
Umbau des Straßenraums eingerichtet werden. Zudem wird das Ziel neuer und 
attraktiver Direktverbindungen verfolgt.  
 
Nach entsprechendem Beschluss wird somit im gesamten von sehr hohen 
Auslastungen in der Hauptverkehrszeit betroffenen Streckenabschnitt auf der Ost-
West-Achse/Linie 1 ein zusätzliches Angebot im Dezember eingerichtet.

Beratungsverlauf (5)

02.05.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.05.2019 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1137/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.04.2019
Erstellt
25.03.2019 12:06