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4177/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII;

Beschlussvorlage Ausschuss 09.02.2022

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Anlage 2 päd. Konzeption AKZ Köln-Porz

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Anlage 1 Satzung Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 AKZ Köln-Porz Flyer aktuelles Programm

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Anlage 2 päd. Konzeption AKZ Köln-Porz

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Pädagogisches Konzept des Alevitischen Kulturzentrums Köln-Porz e.V.

1. Das Alevitische Kulturzentrum Köln-Porz e.V.

Seit dem Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei im Jahre 1961 fand eine
Abwanderung der anatolischen Alevitinnen und Aleviten statt. Oft mit dem Ziel einige Jahre
als Gastarbeiter zu arbeiten und dann in die Heimat zurückzukehren. Jedoch war die Anzahl
der Wurzelschlagenden größer als die der Rückkehrer. Nach heutigen Schätzungen leben ca.
500.000 — 800.000 Alevitinnen und Aleviten in Deutschland und bilden somit eine der
großen Religionsgemeinschaften in Deutschland. Man geht davon aus, dass ca. 75 % der
Alevitinnen und Aleviten über die deutsche Staatsbürgerschaft oder über die

Doppelbürgerschaft verfügen.

Die Alevitische Gemeinde Deutschland ist die einzige Dachorganisation der in Deutschland
lebenden Alevitinnen und Aleviten und vertritt nach Untersuchungen des
Bundesministeriums des Inneren ca. 255.000 - 275.000 Aleviten. Bundesweit gehören dem
Dachverband 160 Gemeinden, die sog. Cemhäuser, an.

Diese Gemeinden sind in der Regel als Migrantenselbstorganisationen, in der Rechtsform

eines gemeinnützigen Vereins, organisiert.

Bei dem 2006 gegründeten Verein handelt es sich um eine solche
Migrantenselbstorganisation (folgend als MSO bezeichnet), die seit 2009 anerkanntes
Interkulturelles Zentrum und seit 2009 Mitgliedsorganisation des Paritätischen

Wohlfahrtsverbandes ist.

Das Alevitische Kulturzentrum Köln-Porz e.V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt,
freundschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen verschieden Nationalitäten zu
fördern und Vorurteile zu beseitigen. Dies geht mit einer Integration in das soziale Umfeld

und die Teilhabe an diesem einher.

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Der interkulturelle Dialog und die Zusammenarbeit in stadtteilbezogenen Arbeitskreisen, wie
2.B. Kinder Abrahams, stehen in diesem Zusammenhang an vorderster Stelle, um den Dialog
zwischen den verschiedenen Kulturen und Glaubensgemeinschaften zu fördern. Die MSO ist
zudem bestrebt, im Zuge einer erfolgreichen Partizipation weitere Netzwerke im eigenen
Stadtteil zu bilden und sich im nachbarschaftlichen Geschehen Vorort einzubringen. Hierzu
wird insbesondere der interkulturelle Dialog zu Einrichtungen der Verwaltungen und der

Wohlfahrtspflege gefördert und gepflegt.

Um eine bessere Integration zu gewährleiten, nimmt das Thema Familie und Bildung eine
besondere Stellung im Rahmen der Vereinsarbeit ein. Insbesondere durch eine
ausgewogene Kinder- und Jugendhilfe, sollen die Partizipation an der Mehrheitsgesellschaft
unterstützt und demokratische Verhaltensweisen begünstigt werden. Ziel ist es durch
künftige ausgewogene und familienbildende Angebote ein Familien- und Bildungszentrum in
dem Stadtteil zu errichten, welches jedermann offensteht und ein Sinnbild für eine

harmonische Nachbarschaft sein soll.

Ferner handelt es sich seit der Gründung bei der MSO um eine generationsübergreifende
Einrichtung, die sich um ihre jungen als auch alten Mitglieder bemüht und diesen durch

bedarfs- und bedürfnisorientiere Angebote unterstützt oder an einem Ort zusammenführt.

2. Der Sozialraum Porz

Zum Stadtbezirk Porz gehören 16 Stadtteile mit einer Gesamtfläche von 78,80
Quadratkilometern und circa 109.000 Menschen.

Im Stadtteil Porz gibt es verschiedene Integrationsanlaufstellen. Die Erwerbslosigkeit
befindet sich unter dem Kölner Schnitt. In Porz gibt es ein starkes Engagement der
Bevölkerung. Ein Verein der Handwerksmeister mit über 100 Mitgliedsbetrieben ist ebenfalls
sozial engagiert. In Porz gibt es ein Hospiz, das nach einem Brand durch Unterstützung der
Bevölkerung binnen eines Jahres wieder errichtet wurde. Im Stadtbezirk gibt es ein'reges

und lebhaftes Vereinsleben, und das karnevalistische Leben ist stark ausgeprägt. Die

Musikschule in Porz betreibt in allen Grundschulen Musikerziehung.

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Der Stadtbezirk Porz verfügt über jeweils drei Gymnasien, Realschulen und Hauptschule n,
zudem gibt es ein Berufskolleg, eine Gesamtschule und eine Förderschule sowie zahlreiche
Grundschulen und Kindergärten. In Finkenberg lebt ein überproportionaler Anteil der
Bevölkerung von Transferleistungen. Das Problem des Stadtteils beruht hauptsächlich
darauf, dass Teile der Hochhaussiedlungen über Jahrzehnte Spekulationsobjekte sind und
die soziale Belegung sich daher der öffentlichen Kontrolle entzieht. In Finkenberg gibt es
viele staatlich geförderte Maßnahmen.

In der katholischen Tradition sind insbesondere Bürger im Geiste Kolpings aktiv. Es gibt eine
ausgeprägte SKM- und SKF-Struktur. Über europäische und andere Mittel werden zudem
wenig verankerte Projekte finanziert.

Die aufsuchende Beratung zur Wohnraumsicherung im Kölner Stadtteil Porz-Finkenberg ist
ein Angebot der Diakonie Michaelshoven für Familien oder Einzelpersonen im Stadtteil,

. deren Mietverhältnis gefährdet ist oder die Unterstützung bei der Lösung schwieriger
Lebenssituationen suchen.

Gemeinsam mit der Arge Köln, dem Amt für Stadtentwicklung und der Jugendwerkstatt Porz
hat die Diakonie Michaelshoven ein Stadtteil-Projekt zur Qualifizierung und

Arbeitsmarktintegration von Frauen in Porz entwickelt.

3. Zielgruppe des Alevitischen Kulturzentrum Köln-Porz e.V.

Die Gründung des Alevitischen Kulturzentrums Köln-Porz e.V. basiert auf einer Initiative von
Familien mit alevitischen Wurzeln. Bei den ersten Mitgliedern des Vereines mag es sich
zunächst ausschließlich um Alevitinnen und Aleviten gehandelt haben, allerdings hat der
Verein relativ früh in seiner Geschichte die Türen für Menschen anderer ethnischer und
religiöser Zugehörigkeit geöffnet und ist nun eines der Interkulturellen Zentren in Köln.

Nur eines hat sich in dieser Gemeinde nicht geändert und dies ist die Besonderheit, dass es
sich um ein generationsübergreifendes Haus handelt, dass sich um seine jungen als auch
alten Mitglieder sorgt.

Somit ist jeder willkommen, der die demokratischen und freiheitlichen Werte unserer

Gesellschaft wahrt und sich für diese im Sinne eines Miteinanders in Porz einsetzt.

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4. ‚Angebote - Insbesondere der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Es werden den Jugendlichen (15 — 27 Jahre) durch die Aktivitäten des Vereins Räume
geboten, in denen sie soziale und kulturelle Anknüpfungspunkte finden können. Neben
Angeboten wie vVolkstanz, Nachhilfe und Musik werden bildende Seminare,
Diskussionsrunden und Kulturabende durch die Jugendlichen in eigener Verantwortung
organisiert und veranstaltet. Vorzugsweise werden Themen wie Antisemitismus, politische
Bildung, Erhaltung und Entwicklung des Kulturgutes des Herkunftslandes und vieles mehr
herangezogen, um Fragen der Identität und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender in
zwei unterschiedlichen Kulturen positiv beantworten zu können. Chancengleichheit und das
gegenseitige Verständnis sind für einen interkulturellen Dialog in einer

Zuwanderungsgesellschaft unverzichtbare Güter, die es zu fördern gilt.

Aleviten bilden in der Türkei eine Minderheit, die seit Jahrhunderten Repressionen
ausgesetzt ist und somit in Bedrängnis mit der eigenen Identität gebracht wird. Diese
Problematik wurde oftmals aus dem Herkunftsland der Eltern mit nach Deutschland
gebracht oder findet nach wie vor Niederschlag in späteren Generationen. Oft fällt es
Jugendlichen schwer mit diesem Konflikt die eigene Identität zu definieren und eine
Selbstreflexion vorzunehmen. Deshalb steht es den Jugendlichen frei, an Bildungsangeboten,
die wiederum durch die Jugendlichen selbst oder durch den Bund der Alevitischen Jugend in
Deutschland (BDAJ) organisiert werden, teilzunehmen. Dies dient als Unterstützung zur
Selbstreflexion und Förderung der Selbstwahrnehmung. Angebote, die unmittelbar mit dem
Alevitentum in Verbindung stehen, dienen der Brauchtumspflege und ermöglichen, die
eigenen Traditionen besser zu verstehen. Das Verständnis für die Herkunftstraditionen und
der Traditionen der Mehrheitsgesellschaft sind wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches
Konfliktmanagement. Klar ist an diesem Punkt zu erwähnen, dass das Alevitentum eine
Missionierung deutlich ablehnt. Insofern werden diese Angebote nicht mit dem Gedanken
der Religiosität gestaltet, sondern richten sich deutlich nach der Anfrage der Jugendlichen
selbst. Diesem Sinn und Zweck nach sollen auch künftige Angebote durch Selbstbestimmung
der Jugendlichen ausgearbeitet werden.

Ferner werden Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten geplant und organisiert.

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Um den Anforderungen der Jugendlichen gerecht zu werden, unterhält der Verein seit 2006
Freizeit- und Bildungsangebote und bietet den Jugendlichen Räumlichkeiten zu freien
Entfaltung an. Seit 2006 hat der Verein ca. 600 Kinder- und Jugendliche erreicht. Aktuell
nehmen 47 Mädchen und Jungen kontinuierlich an den künstlerischen und musikalischen
Freizeitangeboten teil. Weitere 25-30 Jugendliche beteiligen sich an der selbstorganisierten

Freizeitgestaltung und nehmen an den Bildungsangeboten.

Im Bereich der Klein- und Kinder (3 - 10 Jahre) werden durch die Initiative der Eltern
gemeinsame Freizeitangebote ausgearbeitet und gestaltet. Dies dient einerseits dazu, das
Eltern-Kind-Verhältnis und die Kompetenzen der Kinder in einem sozialen Umfeld zu fördern
und das Selbstbewusstsein zu stärken. Gemeinsame Ausflüge, Kinobesuche, Besuche von
Freizeitparks, gemeinsames Essen o.ä. werden in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und
den Eltern geplant. Diese Angebote sollen im Rahmen eines Familien- und Bildungszentrums
weiter entwickelt und qualifiziert werden, um eine Grundlage zu schaffen, die die
Lebensqualität der Kinder und insbesondere der Kinder aus sozial schwachen Familien

steigert und ihnen einen Chancengleichheit in der Gesellschaft gewährt.

Die Arbeitsgruppe BDA) organisiert gemeinsame Kochgruppen für die 9 - 16 jährigen, plant
Veranstaltungen der Politischen Bildung und fördert die Identitätsfindung durch die
Methode „Lernen am Spiel“. Überwiegend finden Kinder und Jugendliche, die am
Alevitischen Religionsunterricht in der Schule teilnehmen, in ihrer Freizeit zu den Angeboten

dieser Arbeitsgruppe.

5. Geplante Angebote
Künftig soll ein Vorbereitungskurs angeboten werden, der Kinder ab der ersten Klasse an auf
den Unterricht in der Schule vorbereitet und somit Eltern dabei unterstützt ihre Kinder

während der Schulzeit erfolgreich zu begleiten.

Zudem soll Kindern und Jugendlichen der Klassen fünf bis neun im Rahmen einer Nachhilfe in

den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch geholfen werden. Hierbei richtet sich der

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Unterricht insbesondere an Teilnehmer aus sozialen schwachen und bildungsfernen

Familien. Hiermit soll dem Anspruch nach einer Chancengleichheit entsprochen werden.

In der Gemeinde befinden sich Kinder und junge Erwachsene mit Behinderungen bis 27
Jahre. Um dem Grundsatz einer inklusiven Gesellschaft gerecht zu werden, sollen neue
Angebote wie Saz-Kurse, Mal-Kurse, Kochkurse und Ausflüge so ausgerichtet werden, dass
eine Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen ermöglicht
wird.

Um generationsübergreifende Angebote auszurichten, sollen Jugendliche und SeniorInnen in
einem Raum der geteilten Geschichte zusammengeführt werden. Hier soll zudem den
Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden, in Themenbereichen wie Technik, Kino,

Soziale Netzwerke o.ä. als Mentoren für die ältere Generation aktiv zu werden.

6. Personal und Ressourcen

“Sämtliche Arbeiten in der Alevitischen Gemeinde sind ehrenamtlich ausgerichtet.
Unterstützt und begleitet werden die Arbeiten der Jugendlichen durch eine pädagogische
Koordination, die im Auftrag und in Zusammenarbeit des Vorstandes agiert. Desweiteren
wird die Arbeit von einer Jugendgruppenleiterin oder einem Jugendgruppenleiter
ehrenamtlich begleitet und unterstützt. Regelmäßig werden Jugendliche oder Erwachsene

im Rahmen einer Jugendleiterausbildung qualifiziert.

7. Gesetzliche Grundlagen

Um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach $$ 8a und 72a SGB Vlll
sicherzustellen, soll zwischen der Koordination und Leitern der Angebote kontinuierlich ein
Austausch stattfinden und bei einer etwaigen Kindeswohlgefährdung das Jugendamt
verständigt werden. Zudem ist es unverzichtbar, dass immer mindestens zwei BetreuerInnen
Vorort die Aktivitäten begleiten. Voraussetzungen für die Tätigkeit als BetreuerInnen oder

AngebotsleiterInnen ist das Vorliegen eines erweiterten Führungszeugnisses.

Der Vorstand Köln, 16.04.2018

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Anlage 1 Satzung Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V.

15239 Zeichen

Satzung

Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V.

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1.

52

2.

Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen: Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz
und Umgebung e.V.

. Der Verein führt den Namen mit der Abkürzung AKZ Köln-Porz

. Der Verein hat seinen Sitz in Köln-Porz.

Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Köln
eingetragen.

. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Zweck

. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabeordnung.

Zweck des Vereins sind die Förderung

e der interkulturellen Kinder- und Jugendhilfe

« der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

« der Altenhilfe

+ der Familienhilfe

« der Erziehung, Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,

«e der Hilfe für politisch, rassistisch, ethnisch oder religiös
Verfolgter, insbesondere in Bezug auf Zugewanderte

+ internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedanken

« die Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Er bezweckt insbesondere

« die Förderung des sozialen Friedens und der demokratischen
Solidarität,

° die Förderung des friedlichen und interkulturellen
Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund,

e die Förderung der Integration und Teilhabe von Migrantinnen
und Migranten

e die Revitalisierung des alevitischen Glaubens und ihrer Lehre,
insbesondere der Kultur und der eigenen Identitätsfindung.

e die Wahrung des Diskriminierungsverbots nach Art. 14 EMRK
(Europäische Menschenrechtskonvention).

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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende
Aktivitäten:

a) AKZ Köln-Porz initiiert Aktivitäten und ergreift notwendige
Maßnahmen, um das Zusammenleben zwischen Menschen mit
Migrationshintergrund und der Mehrheitsgesellschaft zu gestalten,
gegenseitige Vorurteile abzubauen, den Zusammenhalt in der
Gesellschaft, die Völkerverständigung und den sozialen Frieden zu
fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, organisiert AKZ Köln-Porz
Bildungsmaßnahmen und Hilfen, um die Teilhabe, Inklusion und
Integration zu fördern.

Dies können beispielsweise folgende Aktivitäten sein:

(a) Beratung und Unterstützung für Familien, Eltern und
Kinder

(b) Hilfe bei Dolmetscher- /Übersetzungstätigkeiten

(c) Einrichtung von Sprachkursen

(d) Bildungspolitische Angebote

(e) Außerschulische Aktivitäten, Hausaufgabenbetreuung
und Nachhilfe für Schüler/innen

(f) Beratung in Bildung und Erziehung

(9) Musikkurse

(h) Kurse zur Förderung der Kulturarbeit

(i) Durchführung von Sport- und Freizeitangeboten

(j) Mitwirkung in kommunalen und landesweiten Gremien und
Netzwerken

(k) Information und Beratung für Seniorinnen und
Senioren

(l) Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von
Ehrenamtlichen.

b) AKZ Köln-Porz setzt sich die Aufgabe, die demokratische

Solidarität und den sozialen Frieden zu verwirklichen, indem es
den interkulturellen Dialog innerhalb der Gesellschaft fördert.

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83

84

Der Verein darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der
Erreichung und Förderung des Hauptzwecks des Vereins unmittelbar
oder mittelbar dienlich sind. Er kann sich an anderen Unternehmen
bzw. Organisationen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und solche
gründen oder übernehmen. Er kann andere wegen Gemeinnützigkeit
oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Organisationen, die denselben
Hauptzweck verfolgen, unterstützen.

AKZ Köln-Porz ist überparteilich organisiert und verfolgt keine
kommerziellen Ziele.
Gemeinnützigkeit

Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke,

insbesondere für integrative und bildungsorientierte Maßnahmen
sowie Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Familienhilfe,
Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe verwendet werden. Der Verein ist
verpflichtet 0. g. Maßnahmen zu organisieren und zu realisieren.

. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden, bei der Auflösung oder

der Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens
erhalten. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.

Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke wird das Vermögen des Vereins an die Alevitische
Kulturgemeinde Solingen und Umgebung e. V. übertragen, die es
ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mitgliedschaft

. Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die

a) sich mit dem Vereinszweck und der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung identifizieren,

Seite 3 von 9

b) in Deutschland wohnen,
c) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

d) sich zur Mitarbeit bei der Verwirklichung der Zwecke des Vereins
bereit erklärt haben und

e) die Satzung des Vereins billigen.

2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Der Antrag zur Mitgliedschaft kann nur über das Mitgliedsformular
beantragt werden. Der Antragsteller muss bestätigen, dass er die
Satzung gelesen hat.

3. Der Vorstand prüft den Antrag und teilt dem Antragsteller innerhalb
von vier Wochen schriftlich mit, ob seinem Antrag entsprochen wird
oder nicht.

4. Jeder, der sich um den Verein verdient gemacht hat, kann durch
Beschluss des Vorstands Ehrenmitglied werden.

5. Die Mitglieder müssen mindestens 6 Monate Mitgliedsbeitrag zahlen,
um wahlberechtigt zu sein.

6.Arten der Mitgliedschaft:
a) Einzelmitgliedschaft ab 16 Jahren

b) Familienmitgliedschaft: Eltern, Kinder und Jugendliche. Bei
Jugendlichen gilt insbesondere die Regelung des Ausschlusses aus
der Familienmitgliedschaft, sobald eine Ersterwerbstätigkeit
ausgeübt wird.

7.Einzelmitglieder und Familienmitglieder sind ab Vollendung des 16.

Lebensjahr stimm- und wahlberechtigt. Anderes gilt für Mitglieder, die

ihren Mitgliedsbeitrag 3 Monate lang nicht bezahlt haben. Diese

werden von dem Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Bei

Familienmitgliedschaft gilt diese Regelung für die gesamten

Familienmitglieder.

85 Kündigung Ausschluss eines Mitgliedes

1. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des
Vorstandes ausgesprochen werden, wenn

a) das Mitglied Ansehen oder Interessen des Vereins schädigt oder
den Vereinszwecken zuwider handelt.

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86

b) Das Mitglied nach 3-maliger Abmahnung seine
Zahlungsrückstände (Mitgliedsbeiträge) nicht begleicht.

. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen schriftlich

mitzuteilen.

. Widerspricht das betroffene Mitglied dem Ausschluss, so entscheidet

die nächste ordentliche Mitgliederversammlung endgültig. Bis dahin
ruhen alle Rechte des Mitgliedes.

. Ausgeschiedener und ausgeschlossenen Mitgliedern stehen keinerlei

Rechte an dem Vereinsvermögen zu.

. Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Kündigungserklärung des

Mitgliedes mit der Wahrung von einer dreimonatigen Kündigungsfrist
gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode des Mitglieds.

Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von
zwei Jahren in geheimer Wahl. Der Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer,
dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart und vier
weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Aufgabeverteilung nimmt der
gewählte Vorstand in Eigenverantwortung vor.

Der Vorstand bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand von der
Mitgliederversammlung gewählt wurde. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand besteht aus 9 ordentlichen und 2 Ersatzmitgliedern.
Seine Aufgabe besteht darin, die Zwecke des Vereins und die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu verwirklichen.

. Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende vertreten

gemeinsam oder mit einem anderen ordentlichen Vorstandsmitglied
den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß 8 26 BGB.

Der Vorsitzende leitet den Verein gemäß dem in & 2 festgelegten
Vereinszweck und auf Grundlage der Beratungsergebnisse der
Mitgliederversammlung.

Der Vorstand hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der
Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er fasst
seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt
ein Antrag als abgelehnt.

. Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein.

Seite 5 von 9

57

88

. Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und

vom Schriftführer und dem Vorstand zu unterzeichenen.

Organe

. Die Revisionskommission

Die Revisionskommission besteht aus drei ordentlichen und zwei
Ersatzmitgliedern. Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Sie
trifft sich mindestens alle 3 Monate
einmal, um Kassen- und Beschlussheft, sowie die Mitgliederliste zu
kontrollieren.

Wenn die Revisionskommission feststellt, dass der Vorstand sich
satzungswidrig verhalten hat, so hat sie das Recht, den Vorstand
aufzufordern, eine Mitgliederversammlung aufzurufen, oder in der
nächsten Mitgliederversammlung vorzuschlagen, den Vorstand
abzulösen.

Die Disziplinarkommission

Die Disziplinarkommission wählt in ihrer ersten Versammlung aus
ihrer Mitte den Vorsitzenden.

Sie wird bei Verstoß gegen die Prinzipien des Vereins oder
satzungswidrigem Verhalten eines Mitgliedes durch den Vorstand zur
Beratung beigerufen.

In besonderen Fällen soll die Disziplinarkommission durch Recherche
und Beistand dem Vorstand bei der Entscheidungsfindung behilflich
sein. Ihre Beurteilung ist stets schriftlich dem Vorstand mitzuteilen.

Mitgliederversammlung
Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung schriftlich unter

Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung ein.

. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied

eröffnet. Mit offener Stimmabgabe wird für die Dauer der
Mitgliederversammlung eine Versammlungsleitung gewählt, die aus
einem Vorsitzenden und zwei Schriftführern besteht. Die Mitglieder
der Versammlungsleitung können nicht in die Organe des Vereins
gewählt werden. Die Schriftführer führen ein Protokoll, in welchem
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgehalten werden. Das
Protokoll wird von der gesamten Versammlungsleitung unterzeichnet
und ist allen Vereinsmitgliedern auf Verlangen zur Einsicht
vorzulegen.

Seite 6 von 9

2.

10.

89

Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es
an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene
Adresse gerichtet ist.

. Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung müssen wenigstes

eine Woche vor der betreffenden Mitgliederversammlung beim
Vorsitzenden oder einem seiner Vertreter eingereicht werden.
Dringlichkeitsanträge sind noch auf der Mitgliederversammlung
möglich. Die Dringlichkeit ist zu begründen. In der
Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, das zum
Zeitpunkt der Mitgliederversammlung wenigstens sechs Monate
Vereinsmitglied ist und seiner Beitragspflicht genügt hat, sein
Stimmrecht. Die Art der Abstimmung wird durch die
Mitgliederversammlung bestimmt.

. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienen

Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen
und von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.

. Der ordentlichen Mitgliederversammlung ist ein Bericht über das

abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten.

. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat über die Entlastung des

Vorstandes zu befinden.

. Die Gäste haben kein Stimmrecht. Sie können Ihre Großbotschaften

der Mitgliederversammlung jedoch vortragen.

. Die Wahlen des Vorstands, der Revisionskommission und der

Disziplinarkommission finden durch geheime Stimmabgaben und
durch offene Auszählung statt.

. Der Vorstand, die Revisionskommission und die

Disziplinarkommission bleiben bis zur Neuwahl der betreffenden
Vereinsorgane im Amt.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal in jedem einem
Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand einberufen.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

|
Wenn der Vorstand es für notwendig hält, kann er eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auch, wenn die
Einberufung mindestens von vierzig (40) % der Vereinsmitglieder|
unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt
wird, ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von drei Wochen eine

außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Seite 7 von 9

810 Satzungsänderungen

1:

511

|
. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder|

. Nur der Kassenwart und der stellvertretende Kassenwart sind

. Über jegliche Geldbewegungen sind Bücher nach den Grundsätzen

|
. Bei notwendigen Ausgaben darf der Vorstandsvorsitzende für bis zu

Für Satzungen ist eine 2/3 Mehrheit der durch die
Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich. Über
Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur)
abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in,
der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und
der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene
Satzungstext beigefügt worden waren.

Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der)
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen|
müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden. |

Finanzen, Kasse, Rechnungslegung

berechtigt eine gemeinsame Kasse mit einem Höchstbestand von)
500 Euro zu führen. Die übrigen Gelder sind auf das Vereinskonto
einzuzahlen.

ordnungsgemäßer Buchführung nach deutschem Steuerrecht zu)
führen. Für jede Einnahme oder Ausgabe ist ein Beleg zu erstellen. |
Die Belege sind Grundlage jeglicher Buchungen. Daher sind die,
Belege vollständig und geordnet aufzubewahren. Zu jedem
Jahresende ist eine Jahresrechnung anzufertigen. |

300 Euro, der stellvertretende Vorstandvorsitzende für bis zu 200
Euro Entscheidungen treffen.

Der Vorstand bestimmt über die Verwendung der Vereinsgelder zur,
Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins.

Prüfberichte, Bücher und Belege sind in der,
Hauptmitgliederversammlung zur Einsicht für die Mitglieder
bereitzuhalten. |

Einnahme und Ausgabe aller Art müssen schriftlich belegt werden.

Seite 8 von 9

812 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sind oder
werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Satzung
nicht berührt werden. Für diesen Fall soll die nichtige Bestimmung
der Satzung durch eine rechtsgültige Regelung ersetzt werden, die
dem angestrebten Zweck, soweit als möglich, entspricht. In gleicher
Weise ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu verfahren,
sofern sich bei der Durchführung der Satzung herausstellt, dass die
Satzung eine EIPIEIANTE Lücke enthält.

Köln, den "3°: PORZ ALEVI KÜLTÜR MERKEZI:'J"
rorzumı ALEVITISS May -Porz ae

Josefstr. 24 - 51143 Köln-Porz
Tel.: 02203 - 1833939 - Fax: 02203 - 1ar107°

Unterschriften uÄch$tömpef'des Vereins

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Beschlussvorlage Ausschuss

8279 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 4177/2021 
Freigabedatum 09.02.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; 
hier: "Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Aleviti-
sches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V.“, Josefstr. 24, 51143 Köln gemäß § 75 Abs. 2 
SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 
Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 
Integrationsrat 22.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verein „Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V.“, („AKZ Köln-Porz“), Josefstr. 
24, 51143 Köln, wurde 2006 gegründet und am 22.12.2006 mit Sitz in Köln in das Vereinsregister des 
Amtsgerichtes Köln unter VR-Nr. 15270 eingetragen. 
 
Der Verein hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. 
 
Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung 
 der interkulturellen Kinder- und Jugendhilfe 
 der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 
 der Altenhilfe 
 der Familienhilfe 
 der Erziehung, Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, 
 der Hilfe für politisch, rassistisch, ethnisch oder religiös Verfolgter, insbesondere in Bezug auf 
Zugewanderte 
 Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverstän-
digungsgedanken 
 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 
 
Den Vorstand des Vereins bilden: 
- Abbas Fidan 
- Ayla Genc 
- Ibrahim Salman 
- Halil Zengin 
- Müslüm Sakinc 
- Abidin Aydin 
- Yusuf Yilmaztürk 
- Kerim Cinar 
- Nüretdin Aydin 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Das Finanzamt Köln-Porz hat zuletzt mit Schreiben vom 13.07.2017 einen Freistellungsbescheid für 
2014-2016 zur Körperschaftsteuer erteilt. 
 
Das „AKZ Köln-Porz“ ist als Interkulturelles Zentrum der Stadt Köln anerkannt und finanziert sich vor-
wiegend über Mitgliedsbeiträge. Das „AKZ Köln-Porz“ versteht sich als Migrantenselbstorganisation, 
welche aktiv an der Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft mitwirkt und dazu beiträgt, dass 
Migranten mehr am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben. Ihre Ziele sind als Plädoyer 
für Humanismus, Selbstbestimmung, Emanzipation und gegen Rassismus und Ausgrenzung zu inter-
pretieren. Der Verein zeichnet sich insbesondere durch seine humanistische Weltanschauung und 
offene Haltung zur Mehrheitsgesellschaft aus. Das Alevitentum wird verstanden als philosophischer

3 
Glaube. Die Gesamtheit der Welt ist einheitlich und sinnvoll. Damit löst sich der vermeintliche Gegen-
satz zwischen Religion und Wissenschaft, Rationalität und Empfindung auf. Das selbständige Den-
ken, Bildung, Forschen, Suche nach Wahrheit sind nicht nur erlaubt, sondern grundlegende Forde-
rungen.  
Insbesondere durch Beratungsangebote und eine sinnvolle Freizeitgestaltung möchte der Verein auf 
dem Gebiet der Teilhabe von Migranten in der Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten. 
Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind hier vor allem Bildungs- und Kulturangebote wirk-
sam. Seit Jahren wird konstant Musikunterricht angeboten und Hausaufgabenhilfe geleistet. Für die 
Hausaufgabenbetreuung werden Lehrer*innen oder auf Lehramt Studierende eingestellt, ebenso 
spezielle Fachkräfte für den Musikunterricht. Viele der teilnehmenden Jugendlichen besuchen das 
Gymnasium. Sie nutzen das Vereinshaus als Treffpunkt und zum Austausch, beschäftigen sich mit 
Musik, Theater, Folklore, können dort für sich sein oder die Räumlichkeiten für eine eigene Feier ge-
stalten. Eine besondere Bedeutung wird dem Musikunterricht zuteil, um das Instrument „Baglama“ zu 
erlernen.  
Für das kommende Jahr ist in Kooperation mit dem „Deutsch-Griechischen Kulturzentrum Porz e.V.“ 
ein Kindergipfel zu den Themen Kinderrechte, Jugendschutz, Menschenrechte, Nachhaltigkeit ge-
plant. Ebenso soll im kommenden Jahr ein Theaterstück von Stefan Zweig im Rathaussaal aufgeführt 
werden. Eingeladen sind Jugendliche aus der Türkei. Die Übersetzung soll simultan durch das „AKZ 
Köln-Porz“ erfolgen.  
Im September 2021 haben sich Mitglieder des „AKZ Köln-Porz“ und hier insbesondere Jugendliche 
aktiv am 1. Porzer Klimagipfel beteiligt. Zur Bundestagswahl 2021 bereiteten Jugendliche des „AKZ 
Köln-Porz“ eine Infoveranstaltung mit allen demokratischen Parteien vor und führten die Veranstal-
tung unter zahlreicher Beteiligung durch.  
Allgemein engagieren sie sich auf vielen Porzer Kulturveranstaltungen oder Stadtteilfesten. 
Verantwortlich für die pädagogische Arbeit ist Frau Ayla Genc, die auf Lehramt ein pädagogisches 
Studium abgeschlossen hat. An ihrer Seite wirkt Frau Nurhan Arslan, die Jura studierte. Weitere Mit-
arbeiter*innen arbeiten auf Honorarbasis oder sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Sie arbeiten mit 
dem Ziel, das Potenzial von jungen, engagierten Menschen mit Migrationshintergrund aufzugreifen 
und für Migrantenjugendliche und andere nutzbar zu machen.  
Das „AKZ Köln-Porz“ hat im Rahmen der Flüchtlingswelle viele Menschen dabei unterstützt, ein neu-
es Zuhause zu finden. Hierbei waren sie sehr darum bemüht, auch den Bedarf an Sozialberatungen 
abzudecken, der während der Corona Krise deutlich gestiegen ist. Seit dieser Zeit bietet das „AKZ 
Köln-Porz“ regelmäßig 1 x pro Woche einen Mittagstisch für Obdachlose an. Ehrenamtliche bereiten 
eine warme Mahlzeit für 50 bis 60 obdachlose Personen zu. Die finanziellen Mittel hierzu werden ge-
spendet. Das „AKZ Köln-Porz“ organisiert in Kooperation mit der Synagogengemeinde Porz Ausflüge 
für ältere Menschen, um sie aus ihrer Isolation und Einsamkeit zu holen.  
Der Verein ist im Stadtbezirk gut vernetzt und arbeitet mit den bezirklichen Multiplikatoren der sozia-
len Trägerlandschaft zusammen. So beispielsweise mit den Interkulturellen Zentren, Interkulturellen 
Dienst, Jugendeinrichtungen und Treffs, Sozialraumkoordinatoren, Seniorennetzwerk, Schulen, Be-
zirksjugendpflege. Das „AKZ Köln-Porz“ ist festes Mitglied im Porzer Arbeitskreis der Kinder Abra-
hams und engagiert bei der Durchführung interreligiöser/interkultureller Feste.  
Wiederholt organisiert der Verein öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zum Thema Rassismus 
und Demokratieförderung, die insbesondere von jungen Menschen gut besucht werden. Viele weitere 
Projekte mit Jugendlichen sind in Planung und werden vom Interkulturellen Dienst und der Bezirksju-
gendpflege befürwortet. 
Der Verein ist weder religiös gebunden noch politisch in eine bestimmte Richtung motiviert. Migran-
tenselbstorganisationen wie das „Alevitische Kulturzentrum Köln-Porz“ nehmen eine wichtige Aufgabe 
im Bereich der Jugend- und Bildungsarbeit, der Erziehung sowie der gesellschaftlichen Teilhabe 
wahr. Sie sind Unterstützer im Bereich der Integrationsarbeit vor Ort und verdienen sowohl die Aner-
kennung als auch die Förderung und Begleitung im Prozess der Professionalisierung.  
Der Verein wird aktuell bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes gem. §§ 8a und 72 SGB VIII fach-
lich begleitet.

4 
Mit seinen Angeboten erfüllt der Verein die Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der 
Jugendhilfe. Er trägt zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen bei und hilft beim 
Abbau von Benachteiligung.  
Aus Sicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein „Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und 
Umgebung e.V.“ die dem § 75 SGB VIII zu Grunde liegenden Zielsetzungen.  
Da der Verein bereits seit weit mehr als 3 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist er ge-
mäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Satzung, pädagogische Konzeption und Programmflyer sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 
4177/2021 hinterlegt.

Anlage 3 AKZ Köln-Porz Flyer aktuelles Programm

5069 Zeichen

Alevitisches Kulturzentrum Köln Porz und Deutsch -
Griechisches Kulturzentrum Köln-Porz anlässlich der
Bundestagswahlen 2021

Am 17.09.2021 um 18 Uhr

Moderatoren:
Metin Serefoglu und Deniz Zengin

Karsten Möring

pieLngg, Matthias W. Birkwald

Reinhard Houben

Josefstraße 24 Pu
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Kırmancki(Zazaki)
Sprachkurse

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Möchtest auch du die Sprache
Zazaki-Kırmancki lernen?
Dann melde dich einfach!
Kontakt:

Hasan Öztürk (Handy:
Sonntags 015114044979)

14 bis 15 Uhr: Für Jugendliche
15:15 bis 16:15 Uhr: Für Erwachsene

Adresse: Alevitisches Kulturzentrum Köln

az. Porze. aY ‚V. Josef str. 24. 51143 Köln
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MONTAG: Si,
* 14:00 - 15:30 Mathe Nachhilfe für 5.& 6. Klasse

* 15:30 - 17:00 Mathe Nachhilfe für 7.Klasse
* 17:00 - 18:30 Mathe Nachhilfe (gemischte Gruppe)

DIENSTAG:
* 18:00 - 19:30 Deutsch Nachhilfe (gemischte Gruppe)

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SONNTAG:

* 11:00- 12:30 Mathe Nachhilfe für 10.Klasse

* 12:30 - 14:00 Mathe, Englisch, Französisch Nachhilfe für
7.Klasse

* 14:00 - 15:30 Mathe, Englisch, Französisch Nachhilfe für 5.&
6. Klasse

Alevitisches Kulturzentrum Köln Porz e.V. Josefstr.24 51143 Köln
TEL: 0162 9271280

42

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Hast Du Lust
Schauspiel oder

Theater
auszuprobieren?

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Wir laden Dich ein zu
einem Ausprobier-Treffen!

= Gruppe ca. 8-11 Jahre

Sa. 25.09.21 12:00 - 13:30 Uhr

in Gruppe ca. 12 - 18 Jahre K

Sa. 25.09.21 14:00 - 15:30 Uhr

wo? 5
Alevitisches Kulturzentrum,
Josefstr.24, 51143 Köln Porz u
ee ee]
h Anmeldung
=

Für Rückfragen meldet Euch bei:
Abbas Fidan 0162 927 1280
oder

Liuba Cazin 0162 232 9664
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2022 begeht der Arbeitskreis sein 10-jähriges Bestehen. Dieser Anlass wird gefeiert
mit zwei Veranstaltungen!

» am Freitag, 10.06.2022 mit einer Ausstellung in der Galerie des Porzer Bürgeramtes
» am Sonntag, 19.06.2022 mit einem interreligiösen/interkulturellen Fest am Bürgeramt

Unter dem Leitmotiv

„Porzer Religionen begegnen sich“

freuen wir uns auf viele künstlerische Arbeiten und Darstellungen aus Kitas, Schulen, Ju-
gendeinrichtungen, interkulturellen Zentren für die Ausstellung sowie auch von Porzer Künst-
lerinnen und Künstlern.

Die Eröffnung der Ausstellung im Bürgeramt findet am 10. Juni 2022 um 16 Uhr statt.

Künstlerische Beiträge können z. B. sein
Fotos, Collagen, gemalte Bilder als Einzel- oder Gemeinschaftsarbeiten oder

Videos.

Leitfragen für künstlerische Beträge können sein:

Welche Religionsgemeinschaften gibt es in Porz?

Wo und wie üben die Gläubigen jeweils ihre Religion aus?

Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen den Religionsgemeinschaften?
Was ist mir besonders in imeiner, was in anderen Religionen wichtig?

Termine:

1. Der Arbeitskreis benötigt bis zu den Herbstferien 2021 die Mitteilung, wer sich mit
einem künstlerischen Beitrag bzw. künstlerischen Beiträgen beteiligen möchte, und
welcher Art der Beitrag sein wird.

2. 07.06.22 Anlieferung der Arbeiten.Die Kunstwerke sollten für die Aufhängung mit
Rahmen oder für die Präsentation an Stellwänden entsprechend ausgestattet sein.

Auch Darbietungen am Fest am 19.06.22 sind herzlich willkommen, wie etwaTextvorträge,
Musik/Gesang, Tänze u. a. m.

Die Schirmherrschaft hat Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller übernommen.

Detaillierte Planungen erfolgen noch. Die Veranstaltungen finden nur statt, wenn das Pan-
demiegeschehen dies zulässt.

Kontakte:

Monika Möller, AK-Leitung, E-Mail mo.moeller@gmx.de, Tel. 02203-37613

Ursula Hübenthal, Interkultureller Dienst Porz im Amt für Integration und Vielfalt, E-Mail:
ursula.huebenthal@stadt-koeln.de, Tel. 0221-22197345

Porzer Arbeitskreis der Kinder Abrahams - Religionen im Dialog:

Begegnungszentrum Porz der Synagogengemeinde Köln, Kath. Dekanat Köln-Porz, Mevlana-Moscheegemeinde,
Serbisch-Orthodoxe Gemeinde, Alevitisches Kulturzentrum Porz, Ev. Kirchengemeinden Porz und
Wahn/Wahnheide, Gesellschaft für chr.-jüd. Zusammenarbeit, Städtepartnerschaftsverein Köln-Tel Aviv

GITAR KURSU

KAYITLARI BASLADI

Alevı kültür merkezi e.V. Köln-Porz
alevitische I RSEISEL 24 BABES Köln

Alevitisches Kulturzentrumesv.
, KolmEROTZ

Josef str.24. 51143 Köln Porz

Jeden Donnerstag 16.30-18.30
Jeden Sonntag 10.00-12.00

Pflegeberätung Termin nach Absprache.
sozialberatung. akzporz@outlook.de

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Wann? : Ab dem *06. Mai 2021/  .“

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Uhrzeit? : 16:00-18:00 Uhr “
Wo? : ALEVITISCHES KULTUR ZENTRUM
e.V. Köln-Porz

Josefstr. 24 51143 (Nähe Porz Markt

Zielgruppen:
Wohnungslose, Menschen mit
Behinderung, Senioren,
»inkommensschwache Familien,..

-

WICHTIG: Bitte bringt Geschirr und/oder
Aufbewahrungsboxen mit.
Der Verzehr ist aufgrund der anhaltenden
Pandemie im Kulturzentrum leider nicht
gestattet.

Beratungsverlauf (3)

17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2022 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4177/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.02.2022
Erstellt
26.11.2021 15:03