V/0251/2011
Friesenring - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Dreifaltigkeitskirche"
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Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Friesenring - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Dreifaltigkeitskirche" Fahrtrichtung Polizeipräsidium - Baubeschluss - Beratungsfolge 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bushaltestelle „Dreifaltigkeitskirche“ auf dem Friesenring wird auf Grundlage der vom Tiefbau- amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Nr. 4077) im Rahmen des Haltestellen- programms 2011 barrierefrei ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allg. Umla- gen 2011 67.500 Kostenerstattung Land für den barrierefreien Umbau der Haltestel- len 75% Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 90.000 Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0251/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Begründung: 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0547/2010 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2011“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 02.12.2010 beschlossen. In der Vorlage ist die Haltestelle „Dreifaltigkeitskirche“ erst in späteren Jahren aufgeführt. In einer Sitzung der Arbeitsgruppe 5 der Kommission zur Förde- rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) wurde darauf hingewiesen, dass die Bushaltestelle nicht fußläufig oder mit dem Rollstuhl erreichbar sei, da dort regelmäßig auf dem Gehweg geparkt wird. Auch sei der Weg zum Buseinstieg sehr weit und führe über den stark frequentierten Radweg. Ebenso fehlen ein erhöhter Bordstein und ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Dadurch, dass dieser Haushaltsansatz im Rahmen der Konsolidierung von den politischen Gremien nicht so stark reduziert wurde wie ursprüng- lich vorgesehen, ist es möglich, dem Wunsch nach einem barrierefreien Ausbau kurzfristig nachzukommen. An dieser Haltestelle steigen täglich etwa 300 Fahrgäste zu. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Durch ein Verschwenken des Radweges ist es möglich, direkt am Buseinstieg eine ca. 4 m breite Aufstellfläche für Fahrgäste zu schaffen. Der Gehweg und der Radweg entlang der Häuser bleiben in einer Breite von jeweils 2,00 m erhalten. Die vorhandene WALL- Wartehalle wird auf die neue Aufstellfläche gesetzt, der Abstand der Seitenscheibe vom Fahrbahnrand wird mindestens 1,50 m betragen. Entlang des erhöhten Bordsteines wird ein Blindenleitsystem eingebaut. So entsteht eine komfortable Aufstellfläche für Fahrgäste mit kurzen Wegen zwischen Einstieg und Wartehalle. Die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert, die vorhandenen Fahrradständer auf eine separate Fläche versetzt. Zeitgleich mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle erfolgt die Instandsetzung der Fahr- bahn und der Busbucht zwischen der Grevener und der Kinderhauser Straße. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zuschussgebers voraussichtlich im 3. Quartal 2011. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ord- nungsamt und den Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird im 4. Quartal 2011 ge- rechnet. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wurde ein Förderan- trag nach dem ÖPNV G gestellt. Etwa 75 % der Baukosten sind förderfähig. Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen nicht an. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen : Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kinderhauser Straße
- Friesenring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0251/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37