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V/0251/2011

Friesenring - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Dreifaltigkeitskirche"

Vorlagen 12.04.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.05.2011, TOP 4.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4410 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Friesenring - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Dreifaltigkeitskirche" Fahrtrichtung 
Polizeipräsidium 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Bushaltestelle „Dreifaltigkeitskirche“ auf dem Friesenring wird auf Grundlage der vom Tiefbau-
amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Nr. 4077) im Rahmen des Haltestellen-
programms 2011 barrierefrei ausgebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allg. Umla-
gen 
2011 67.500 Kostenerstattung Land 
für den barrierefreien 
Umbau der Haltestel-
len  75% 
  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2011 90.000 Barrierefreier Umbau 
der Bushaltestelle 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei 
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0251/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 Mit der Vorlage V/0547/2010 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2011“ in 
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
am 02.12.2010 beschlossen. In der Vorlage ist die Haltestelle „Dreifaltigkeitskirche“ erst in 
späteren Jahren aufgeführt. In einer Sitzung der Arbeitsgruppe 5 der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) wurde darauf hingewiesen, dass 
die Bushaltestelle nicht fußläufig oder mit dem Rollstuhl erreichbar sei, da dort regelmäßig 
auf dem Gehweg geparkt wird. Auch sei der Weg zum Buseinstieg sehr weit und führe über 
den stark frequentierten Radweg. Ebenso fehlen ein erhöhter Bordstein und ein Leitsystem 
für blinde und sehbehinderte Menschen. Dadurch, dass dieser Haushaltsansatz im Rahmen 
der Konsolidierung von den politischen Gremien nicht so stark reduziert wurde wie ursprüng-
lich vorgesehen, ist es möglich, dem Wunsch nach einem barrierefreien Ausbau kurzfristig 
nachzukommen. An dieser Haltestelle steigen täglich etwa 300 Fahrgäste zu. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
   Durch ein Verschwenken des Radweges ist es möglich, direkt am Buseinstieg eine ca. 4 m    
   breite Aufstellfläche für Fahrgäste zu schaffen. Der Gehweg und der Radweg entlang der    
Häuser bleiben in einer Breite von jeweils 2,00 m erhalten. Die vorhandene WALL-
Wartehalle wird auf die neue Aufstellfläche gesetzt, der Abstand der Seitenscheibe vom 
Fahrbahnrand wird mindestens 1,50 m betragen. Entlang des erhöhten Bordsteines wird ein 
Blindenleitsystem eingebaut. So entsteht eine komfortable Aufstellfläche für Fahrgäste mit 
kurzen Wegen zwischen Einstieg und Wartehalle. Die vorhandenen Baumscheiben werden 
vergrößert, die vorhandenen Fahrradständer auf eine separate Fläche versetzt. 
 
Zeitgleich mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle erfolgt die Instandsetzung der Fahr-
bahn und der Busbucht zwischen der Grevener und der Kinderhauser Straße. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zuschussgebers 
voraussichtlich im 3. Quartal 2011. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ord-
nungsamt und den Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird im 4. Quartal 2011 ge-
rechnet. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wurde ein Förderan-
trag nach dem ÖPNV G gestellt. Etwa 75 % der Baukosten sind förderfähig. Beiträge Dritter 
(KAG/BauGB) fallen nicht an. 
 
5.  Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6.      Liegenschaftliche Regelungen : 
 Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhauser Straße
  • Friesenring

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0251/2011
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37