Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1252/2017 vom 25.04.2017
Stand: Am 04.05.2017 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 1252/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Herrn Donath vom 15.09.2016 Text der Anfrage SE Herr Donath merkt an, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln neue Entsorgungs- und Ver- wertungswege für den anfallenden Klärschlamm, der bisher mitverbrannt wurde, suchen und planen. Er möchte wissen, wie weit die Planungen gediehen seien und ob dabei eine Rückgewinnung des wertvollen Düngerrohstoffes Phosphat integriert werde. Die Primärgewinnung von Phosphat werde weltweit immer knapper und Rückgewinnung damit be- deutsamer. Phosphat sei für eine nachhaltige Landwirtschaft von großer Bedeutung. Er fragt welche Mengenpotenziale es in Köln gebe und welche Erfahrungen es in Deutschland mit Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm gebe. Antwort Die Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, ist als Anlage 1 beigefügt. -
Anlage 1 Stellungnahme StEB
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Stadtentwässerungs- betriebe Köln, AöR em, 2 ur Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Aöl Se Zent ie Aufgaben 68000 Postfach 910754 - 51077 Köln Mi, 3 N ya U, ° ap Sährherleimer Straße 555 - 51109 Köln ZI % Stadt Köln Ing Vor Öffnungszeiten Dezernat V Fıcp no: - Do. 08.00 - 16.00 Uhr erzop 18.00 - 12.00 Uhr Umwelt und Verbraucherschutzamt Cop Frau Bültge-Oswald 77 u nach Vereinbarung Willy-Brandt-Platz 2 KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim FR Linie 13/18 Haltestelle Holweide 0078 Köln DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Joern Kleimann Zimmer: Geb.94 Raum 94.3.06 fon 0221 221 - 23625 fax 0221 221 - e-mail: joern.kleimann@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB/TB/O Kl 10.03.2017 Ausschuss Umwelt und Grün vom 15.09.2016 9.1 Anfrage SE Donath, Phosphatrückgewinnung Sehr geehrte Frau Bültge-Oswald, ich bitte um Entschuldigung, die Anfrage bisher nicht beantwortet zu haben. Durch ein StEB- internes Missverständnis ist die Beantwortung ausgeblieben. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) haben bisher 5 bis 10% des Kölner Klär- schlammes, nämlich einen Teil des Klärschlammes der Klärwerke Langel und Weiden, der die geringste Schadstoffbelastung aufweist, in der Landwirtschaft verwertet und somit ohne industrielle Vorverarbeitung direkt dem Stoffkreislauf wieder zugeführt. Die im Entwurf vorliegende Klärschlammverordnung (AbfKlärV) verbietet mit einer Über- gangsfrist von 12 Jahren für Klärwerke der in Köln vorliegenden Größenordnung die direkte landwirtschaftliche Verwertung. Dafür verlangt die Verordnung eine Phosphorrückgewinnung mit einer Ausbeute von 50% aus Klärschlamm oder 80% aus Klärschlammasche. Der ver- bleibende P-arme Klärschlamm ist geeignet zu entsorgen. Diese gesetzliche Änderung wird die Entsorgungsströme stark verändern. Insbesondere wird ein deutlich höherer Anteil der Schlämme verbrannt werden müssen. Die StEB verfügen über keine Verbrennungsanlage. Auch gibt es in der südlichen Kölner Bucht keine weiteren für die Verbrennung von Klärschlamm geeigneten Monoverbrennungsanlagen, wenn man von den sehr kleinen und sanierungsbedürftigen Anlagen in Bonn und Düren absieht. Dafür bietet die RWE Power AG an drei Standorten in Hürth und Frechen große Mitverbrennungskapazitäten in Braunkohlekraftwerken an. Damit liegt bei RWE eine sehr große Marktmacht. Die Zu- kunftsfähigkeit des Einsatzes von Braunkohle als Brennstoff wird kritisch gesehen und dar- über hinaus eher von Entwicklungen in der Energiewirtschaft als von denen der Wasserwirt- schaft getrieben. Daher untersuchen die StEB gemeinsam mit den Kläranlagenbetreibern Stadt Bonn, Erftver- band und Wasserverband Eifel-Rur die technische Machbarkeit der Errichtung und des Be- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.:430 329 60 12 2 triebs einer eigenen Monoklärschlammverbrennungsanlage. Dies umfasst auch die Identifi- zierung eines möglichen Standortes für den Bau dieser Anlage. Die städtischen Gesellschaf- ten AVG Köln GmbH und Rheinenergie AG werden in diese Untersuchungen ebenfalls mit einbezogen. Gemeinsam produzieren die 4 genannten Betreiber 67.000 tmr Klärschlamm pro Jahr. Mit dieser Menge lässt sich eine Verbrennungsanlage mit hoher Wirtschaftlichkeit be- treiben. Der Kölner Anteil davon beträgt 20.000 tmr/a Für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder aus Klärschlammasche wurden eine Fülle von Verfahren vorgestellt. Einige wenige Anbieter werben mit der Aussage, ihre Verfah- ren würden keine oder geringe Mehrkosten im Vergleich mit der eingeführten Monoverbren- nung aufweisen. Der Nachweis dazu wurde bisher nicht erbracht. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass die Kosten der Phosphorrückgewinnung den Verkaufserlös um den Faktor 5 bis 10 übersteigen. Viele Verfahren befinden sich auch erst in der Entwicklung und können noch nicht in Großanlagen nachgewiesen werden. Auf mehreren Kläranlagen wird Phosphor in Teilströmen rückgewonnen. Meistens geschieht dies in Form von Fällungsver- fahren, die Ammoniummagnesiumphosphat (Struvit) erzeugen. Es ist bei den StEB keine Anlage bekannt, bei der im Hauptstrom die von der Klärschlammverordnung vorgegebenen Ausbeuten erzielt werden. Interessante großtechnische Versuche sind e das Tetraphos-Verfahren, bei dem Phosphorsäure als Rohstoff für die chemische In- dustrie erzeugt wird (Kläranlage Köhlbrandhöft, Hamburg) und e das Mephrec-Verfahren, das in einem Verhüttungsprozess Klärschlamm-Schlacke produziert (Kläranlage Nürnberg). Die Entwicklung wird aufmerksam beobachtet. Die StEB haben bisher keinem Verfahren den Vorzug gegeben. Vielmehr sieht die bisherige Vorgehensweise vor, nach einer Monoverbrennung die Asche zu lagern und für eine spätere Wiederaufnahme bereit zu halten. Für die genannte große Klärschlammmenge bietet sich als thermisches Verfahren die Verbrennung in der Wirbelschicht an. Der Kölner Klärschlamm weist einen Gehalt von 3,3 bis 3,7% Phosphor auf, somit eine Fracht von ca. 700 t/a. Die Pflicht zur Rückgewinnung gilt für Gehalte über 2%. Mit frgdndlichen Grüßen u) Otto Schaaf Vorstand
Beratungsverlauf
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04.05.2017
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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