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0377/2017

Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 - 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 10.3

Anlage 5 Stellungnahme RPA

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Anlage 2 Beschaffungsübersicht-Stadtgrün

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Anlage 4 Beschaffungsübersicht-Friedhöfe

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Anlage 3 Beschaffungsübersicht-Forst

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Anlage 1-Konzept

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Stellungnahme RPA

2260 Zeichen

14 £ 4.03.2017
141/1 Frau Allerödder
24875

PR

© Stadt Köln }

3 . sche Ro
67 inganc 28. März 2017 Bu) far, #5
| 67 - Amt für Lendschaftspfiege
und Grünflächen

Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept des Amtes für Landschaftspflege und Grün-
flächen für die Bereiche Stadtgrün - Forst - Friedhof

hier: Stellungnahme zur Beratung in den Ratsgremien

h

Ei

Sehr geehrte Damen und Herren, . .
mit E-Mail vom 07.03.2017 haben Sie mir die Schlussfassung des Fahrzeug- und Arbeitsma-
schinenkonzeptes übersandt, die dem Rat am 18.05.2017 nach Vorberatung im Ausschuss
Umwelt und Grün am 04.05.2017 vorgelegt werden soll.

Hierzu möchte ich folgende Anmerkungen machen:

Das Konzept ist plausibel und nachvollziehbar und fasst erstmalig die übergreifenden Be-
triebsbereiche, den Betriebsbereich Stadtgrün, den Betriebsbereich Forst und den Betriebs-
bereich Friedhof zusammen. Es beschreibt die Besonderheiten der einzelnen Bereiche mit
deren speziellen Anforderungen an eine geplante Fahrzeug- und Maschinenausstattung des
gesamten Amtes zum heutigen Stand.

Die Laufzeit wird auf die Jahre 2017 - 2025 festgelegt und bedingt daher aus Sicht des RPA
eine laufende Betrachtung hinsichtlich des technischen Fortschritts, der Personalsituation,
des organisatorischen Ablaufs und Arbeitsanfalls, der Nutzungsdauern und der haushalts-
mäßigen Voraussetzungen mit den sich ergebenden notwendigen Anpassungen (siehe hier-
zu auch Prüfbericht Fahrzeug-und Maschinenkonzept zum Teilbereich Grünerhaltung vom
04.05.2005).

Daher mache ich vorsorglich darauf aufmerksam, dass die jetzige geplante Beschlussfas-
sung in den politischen Gremien zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept den grundsätzlichen
Rahmen beschreibt und festlegt.

Sofern die einzelnen Bedarfe aus den verschiedenen Bereichen Ihres Amtes zu konkreten
Beschaffungsmaßnahmen gemeldet werden, sind gesonderte Bedarfsprüfungen von Ihnen
vorzunehmen und zu dokumentieren. Erreichen diese Bedarfsprüfungen die festgelegten
Vorlagegrenzen zur Einbindung des RPA bitte ich diese zur Stellungnahme vorzulegen.
Werden die Wertgrenzen der Zuständigkeitsordnung zur Einbindung der Ratsgremien er-
reicht, sind anschließend die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

—_—

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Anlage 2 Beschaffungsübersicht-Stadtgrün

24059 Zeichen

Fahrzeug- und Maschinen Bruttokostenplan als Anlage zum Konzept 2016
Stadtgrün 
Nächste Beschaffung inkl. 3 % Kostensteigerung pro Jahr
Kapitel BereichFahrzeug /
Maschinentyp
An-
zahl
letzte 
Beschaffu
ngen
Einzelkosten
brutto (2016)
Gesamtkosten 
brutto (2016)
Nutzungs-
dauer
Menge
2017
Kosten
2017
Menge
2018
Kosten
2018
Menge
2019
Kosten
2019
Menge
2020
Kosten
2020
Menge
2021
Kosten
2021
Menge
2022
Kosten
2022
Menge
2023
Kosten
2023
Menge
2024
Kosten
2024
Menge
2025
Kosten
2025
2 Übergreifende Betriebsbereiche
2.1 Winterdienst
2.1.2 Winterdienst-Equipment im Bereich Stadtgrün
Schmalspurschlepper bis 35 kW 9 2014 45.000 € 405.000 € 10 Jahre 9 513.042 €
Schmalspurschlepper bis 50 kW mit 
Frontlader 3 2014 60.000 € 180.000 € 10 Jahre 3 228.019 €
Frontkehrbesen 12 2014 6.000 € 72.000 € 8 Jahre 12 85.972 €
Schneeräumschilder einteilig  9 2014 1.500 € 13.500 € 10 Jahre 9 17.101 €
Schneeräumschilder zweiteilig  3 2014 3.000 € 9.000 € 10 Jahre 3 11.401 €
Splittstreuer Heckanbau 12 2014 9.000 € 108.000 € 10 Jahre 12 136.811 €
Kehrbesen  Arbeitsbreite 1,25 m, 
Frontanbau an GT aus Straßenbegleitgrün 6 2011 3.500 € 21.000 € 8 Jahre 2 7.210 € 4 15.298 €
Kastenstreuer Heckanbau an GT aus 
Straßenbegleitgrün 6 2011 9.000 € 54.000 € 10 Jahre 2 18.540 € 4 41.734 €
Schneeräumschild einteilig                ca. 1300 
mm 6 2011 2.000 € 12.000 € 10 Jahre 2 4.120 € 4 9.274 €
2.2 Maschinenpool
PKW Kleinwagen 12
2002
2015 15.000 € 180.000 € 10 Jahre 2 31.827 € 2 33.765 € 2 35.822 € 2 36.896 € 2 38.003 €
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank, 
Kipper, Bordwanderhöhung , AHK
2 60.000 € 120.000 € 10 Jahre 2 131.127 €
LKW bis 7,49 t mit Kipppritsche 1 2015 74.000 € 74.000 € 10 Jahre 1 96.553 €
Tandem-Kippanhänger 8,6 t 3 2002 18.500 € 55.500 € 10 Jahre 2 40.431 € 1 21.447 €
Leichte Maschinen-Transportanhänger bis 
2,3 t Nutzlast 2 2010 8.800 € 17.600 € 10 Jahre 2 21.646 €
Tandem Anhänger (Tieflader) bis 8 t für 
Maschinentransporte 1 14.000 € 14.000 € 10 Jahre 1 15.298 €
Tandem-Anhänger für den Transport von 
Hakenliftcontainern, Anbau über K80-
Kupplung an Schleppern
1 62.000 € 62.000 € 10 Jahre 1 67.749 €
Radlader bis 5 t, Standardschaufel, 
Palettengabel 2 70.000 € 140.000 € 8 Jahre 1 74.263 € 1 76.491 €
Radlader bis 6 t, Standardschaufel, 
Klappschaufel, Palettengabel 1 2002 82.000 € 82.000 € 8 Jahre 1 86.994 €
Raupenbagger 4,5 t, Grablöffel, Planierlöffel 1 50.000 € 50.000 € 8 Jahre 1 56.275 €
Maschinentransportanhänger für  
Raupenbagger 1 12.000 € 12.000 € 10 Jahre 1 13.506 €
Minibagger mit Kette 2 t mit Graben-
Räumlöffel, Tiefenlöffel, Erdbohrgerät 1 30.000 € 30.000 € 8 Jahre 1 31.827 €
Maschinentransportanhänger für 
Minibagger 1 8.000 € 8.000 € 10 Jahre 1 8.487 €
Laubladewagen / Mähcontainer mit 
Schlegelwerk-Pickup bis 16 m³ Ladevolumen 1 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 60.100 €
Laubsaugeinheit zum Fördern von Laub z.B. 
auf Anhänger oder Pritsche 
Saugschlauchdurchmesser ca. 400 mm
3 11.500 € 34.500 € 10 Jahre 3 36.601 €
Laubblasgeräte mit ca. 200 m³/min für  
Frontanbau am Schlepper 7 2016 6.500 € 45.500 € 10 Jahre 4 28.411 €
Geräteträger für den variablen Einsatz 
/Mahd, Heckenschnitt, Laubblasen) 1 80.000 € 80.000 € 10 Jahre 1 87.418 €
Ausleger mit Schlegel-Heckenschneidkopf 
für Heckenschnitt mittels GT 3 25.000 € 75.000 € 7 Jahre 3 79.568 € 3 97.858 €
Heckenscheren Anbau Front- oder 
Heckausleger an Schlepper oder GT 2 7.000 € 14.000 € 7 Jahre 2 14.853 € 2 18.267 €
Frontschlegelmulcher bis 2 m Arbeitsbreite, 
Anbau Schleppern oder GT 2 2010 8.000 € 16.000 € 5 Jahre 2 16.974 € 2 19.678 €
Schlegelmulcher  Arbeitsbreite ca. 2,0 m mit 
Seitenverschiebung, Heckanbau an 
Schlepper oder GT 
1 15.000 € 15.000 € 5 Jahre 1 16.391 € 1 19.002 €
Ferngesteuerte Mulchmäher für unwegsame 
Geländestücke (Forst, Brückenrampen etc.) 2 25.000 € 50.000 € 7 Jahre 1 26.523 € 1 28.138 € 1 32.619 €
Seilwinde bis 5 t  Heckanbau an Schlepper 
oder GT 1 6.000 € 6.000 € 10 Jahre 1 6.365 €
Standardschlepper bis 160 PS mit 
Rückfahreinrichtung, Frontkraftheber, 
Frontzapfwelle
1 140.000 € 140.000 € 10 Jahre 1 152.982 €
Forstmulcher in 2,00 m Arbeitsbreite zum 
Anbau an Schlepper (Anwendungen: 
mulchen bis d=25 cm)
1 45.000 € 45.000 € 7 Jahre 1 49.173 €
Kreiselegge Arbeitsbreite 1,50 m, 
Dreipunktanbau an Schlepper oder GT 1 8.000 € 8.000 € 10 Jahre 1 8.487 €

Kehrmaschine mit Auffangbehälter, 
Frontanbau an Schlepper oder GT  
(Arbeitsbreite bis 2,30 m)
1 7.000 € 7.000 € 8 Jahre 1 7.426 €
Wiesenschleppe bis 5 m Arbeitsbreite, 
Anbau Schlepper 1 3.500 € 3.500 € 10 Jahre 1 4.434 €
Erdbohrer Heckanbau Schlepper 1 5.000 € 5.000 € 10 Jahre 1 5.305 €
Schmalspurtransporter mit aufgesattelter 
Einheit zur thermischen 
Wildkrautbekämpfung, Front-Sprühbalken  
1 95.000 € 95.000 € 10 Jahre 1 110.131 €
Mobiler Hochdruckreiniger, montiert auf 
PKW-Anhänger 1 1996 20.000 € 20.000 € 10 Jahre 1 21.218 €
Häcksler bis 22 cm Einzugsdurchmesser als 
selbstfahrendes Kettenfahrzeug auf 
Transportanhänger
7 2010 39.200 € 274.400 € 8 Jahre 7 308.840 €
Häcksler Einzugsdurchmesser bis 28 cm als 
PKW-Anhänger, eigener Antrieb 2 2010 46.000 € 92.000 € 8 Jahre 2 103.547 €
Häcksler bis 20 cm Einzugsdurchmesser, 
Heckanbau an Schlepper oder GT 3 2010 35.000 € 105.000 € 8 Jahre 3 118.178 €
Kreiselpumpe zum Heckanbau an Schlepper 1 37.000 € 37.000 € 10 Jahre 1 40.431 €
Einachsschlepper bis 10 kW mit Anbaufräse, 
Kreiselegge, Wildkrautbürste, Kehrbesen  2 24.000 € 48.000 € 8 Jahre 1 26.225 € 1 27.823 €
2.4 Reparaturwerkstatt und Schlosserei
2.4.1 Fahrzeuge 
Kolonnenfahrzeug L2 bis 5 t, Doppelkabine, 
Festpritsche, AHK 1 2010 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 61.903 €
Kolonnenfahrzeug L3 bis 5 t, Einzelkabine, 
Festpritsche, Spriegel, Plane, AHK 1 2015 48.000 € 48.000 € 10 Jahre 1 62.629 €
Kastenwagen bis 3,5 t mit Werkstatt-
Innenausbau, AHK 1 2006 25.000 € 25.000 € 10 Jahre 1 26.523 €
Kastenwagen bis 3,5 t mit Werkstatt-
Innenausbau, AHK, reines Servicemobil 1 25.000 € 25.000 € 10 Jahre 1 26.523 €
Maschinentransportanhänger bis 2300 kg 
Nutzlast 1 2010 8.800 € 8.800 € 10 Jahre 1 9.904 €
Teleskop-Gabelstapler bis 2000 kg Hublast 1 1996 35.000 € 35.000 € 10 Jahre 1 38.245 €
2.4.2 Werkzeugmaschinen 
Drehmaschine, (Spitzenhöhe 280 mm, 
Spitzenweite 2500 mm) 1 1965 40.000 € 40.000 € 20 Jahre 1 41.200 €
Tischbohrmaschine (Spindelaufnahme MK2, 
Bohrleistung 25 mm) 1 1979 2.000 € 2.000 € 15 Jahre 1 2.122 €
Säulenbohrmaschine (Spindelaufnahme 
MK3,  Bohrleistung 30 mm) 1 1960 4.000 € 4.000 € 15 Jahre 1 4.502 €
Säulenbohrmaschine, (Spindelaufnahme 
MK4, Bohrleistung 50 mm) 1 2014 5.800 € 5.800 € 15 Jahre
Metallkreissäge, (Schnittleistung ca. 70 mm)  1 2014 12.000 € 12.000 € 15 Jahre
Metall-Bandsäge,                     (Schnittleistung 
ca. 254 mm)  1 1980 6.000 € 6.000 € 15 Jahre
Doppel-Schleifbock, (Schleifscheiben d=250 
x 40 mm) 1 2014 1.500 € 1.500 € 15 Jahre
Doppel-Schleifbock, (Schleifscheiben d=175 
x 25 mm) 4 1979 1.200 € 4.800 € 15 Jahre 1 1.351 €
Bandschleifmaschine, (Schleifband: B = 150 
mm; L = 2000 mm) 1 2014 1.500 € 1.500 € 15 Jahre
Hebebühne, Traglast 3.000 kg 2 2002
2008 6.000 € 12.000 € 15 Jahre 1 6.956 €
Hebebühne, Traglast 4.000 kg 1 2012 6.000 € 6.000 € 15 Jahre
Profil-Winkelbiegemaschine (bis 90° und 2 
Zoll Rohr) 1 2000 13.000 € 13.000 € 15 Jahre
Ringbiegemaschine(für Flachstahl und Rohr 
bis 2 Zoll)  1 2013 12.000 € 12.000 € 20 Jahre
Kettenschleifautomat für Sägeketten 2 2009
2016 17.000 € 34.000 € 10 Jahre 1 18.576 €
Messerschleif-Halbautomaten  (nutzbar für 
alle geraden Sichelmesser) 1 2000 12.000 € 12.000 € 10 Jahre
Messerschleifautomat (nutzbar für alle 
eingesetzten Sichelmesser) 2 2016 66.000 € 132.000 € 10 Jahre 1 67.980 €
Druckluft-Schraubenkompressor (Kessel 500 
ltr.; 7,5 kW Anschlussleistung ) 1 2011 10.000 € 10.000 € 12 Jahre 1 12.299 €
Arbeitshubtische (Traglast 500 kg) 6 1990 2.500 € 15.000 € 20 Jahre 6 18.448 €
Ausklinkmaschine für Rundrohr bis 2,5 Zoll   1 2009 3.500 € 3.500 € 10 Jahre 1 3.825 €
Blechschere (Arbeitsbreite 1250 mm; 
Blechdicke 2 mm) 1 1975 7.000 € 7.000 € 20 Jahre 1 7.426 €
Blechkantbank (Arbeitsbreite 1000 mm; 
Blechdicke bis 1,5 mm) 1 1975 4.000 € 4.000 € 20 Jahre 1 4.371 €
MIG / MAG Schutzgasschweißanlage Bj. 
2016 (Schweißstrom von 40 bis 350 A, 
wassergekühlt)
1 2015 5.000 € 5.000 € 15 Jahre
WIG-Schweißgerät für Aluminium und 
Edelstahl (Schweißstrom 230 A) 1 2000 3.000 € 3.000 € 15 Jahre 1 3.278 €
2.5 Ausbildungsbetriebe
2.5.1 Fahrzeuge und Maschinen Galabau

Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank, 
Kipper, aufsteckbare Bordwanderhöhung
1 60.000 € 60.000 € 10 Jahre 1 63.654 €
Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit Einzelkabine 
Rollladen-Werkzeugschrank, aufsteckbare 
Bordwanderhöhung, AHK 
1 2002 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 58.350 €
Kolonnenfahrzeug bis 7,49 t mit 
Doppelkabine, Kipper, AHK 1 2010 85.000 € 85.000 € 10 Jahre 1 90.177 €
Arbeiter-Schutzwagen einachsig 1 18.000 € 18.000 € 10 Jahre 1 19.669 €
Tandem-Kippanhänger bis 3,5 t mit 
aufsteckbaren Bordwanderhöhungen 
(Lochblech) für Material- und 
Maschinentransport (Vibrationswalze) 
1 12.000 € 12.000 € 10 Jahre 1 12.731 €
Radlader bis 5 t Betriebsgewicht, 
Fahrgeschwindigkeit bis 20 km/h, 
Klappschaufel, Palettengabel 
1 2012 64.000 € 64.000 € 8 Jahre 1 72.033 €
Betonmischschaufel bis 1 m³, Anbau an 
Radlader 1 6.000 € 6.000 € 10 Jahre 1 6.365 €
Minibagger mit Kette 3,5 t mit 
Grabenräumlöffel, Tiefenlöffel, 
Erdbohrgerät 
1 25.000 € 25.000 € 10 Jahre 1 26.523 €
Tandem-Vibrationswalze bis 1,8 t 1 22.000 € 22.000 € 8 Jahre 1 24.040 €
Rüttelplatte bis 50 kN 1 8.000 € 8.000 € 10 Jahre 1 9.004 €
Rüttelplatte bis 25 kN 1 6.000 € 6.000 € 10 Jahre 1 6.365 €
3.1 Allgemeine Grünunterhaltung 
3.1.1 Fahrzeuge visuelle Regelkontrolle Spielplätze
kompakte Kastenfahrzeuge mit 
Elektroantrieb bis 3,5 t 10 2015 25.000 € 250.000 € 10 Jahre 10 326.193 €
3.1.2 Fahrzeuge Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank, 
Kipper, Bordwanderhöhung, Abdeckplane, 
AHK  
33
2012
2010
2004
55.000 € 1.815.000 € 10 Jahre 7 408.447 € 7 420.700 € 9 557.127 € 10 656.729 €
Kolonnenfahrzeuge bis 7,49 t mit mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank, 
Kipper, Bordwanderhöhung, Abdeckplane, 
AHK, Zweikreis-Hydraulikanlage für 
Kippanhänger-Betrieb
3 2013 85.000 € 255.000 € 10 Jahre 3 313.618 €
3.1.3 Pflege und Unterhaltung von Straßenbaumscheiben
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank, 
Kipper, Bordwanderhöhung, Abdeckplane, 
AHK, Dachwarntafel
12 2004 60.000 € 720.000 € 10 Jahre 6 370.800 € 6 393.382 €
3.1.4 Arbeitsmaschinen Mähen und Pflege von Rasenflächen <3000 m²
Aufsitzmäher im Schnittbreitensegment 1,50 
m mit Frontmulchmähwerk, klimatisierte 
Kabine 
14 2010 33.000 € 462.000 € 6 Jahre 14 490.136 € 14 € 585.248 €
Aufsitzmäher im Schnittbreitensegment 1,20 
m mit Frontmulchmähwerk, klimatisierte 
Kabine
9 2010 26.000 € 234.000 € 6 Jahre 9 248.251 € 9 296.424 €
Maschinen-Transportanhänger (Nutzlast bis 
2,3 t) 23 8.800 € 202.400 € 10 Jahre 13 128.758 € 10 108.229 €
Mähtrac mit Geräteträgerfunktion im 
Schnittbreitensegment 3 m mit 
klimatisierter Kabine
9 2015
2016 75.000 € 675.000 € 8 Jahre 3 253.239 € 3 276.722 € 3 285.023 €
Frontmulchmähwerke mit 3 m schnittbreite 
zum Anbau an o.g. Mähtracs 9 2015
2016 30.000 € 270.000 € 5 Jahre 3 95.481 € 3 101.296 € 3 104.335 € 3 110.689 € 3 117.430 €
3.1.5 Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung von Gehölzflächen
Häcksler bis 22 cm Einzugsdurchmesser als 
selbstfahrendes Kettenfahrzeug auf 
Transportanhänger
3 2010 39.000 € 117.000 € 8 Jahre 3 131.685 €
3.2.6 Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung befestigter Flächen
3.2 Fahrzeuge- und Arbeitsmaschinen Straßenbegleitgrün und Sonderdienste 
3.2.2 Fahrzeuge  und Arbeitsmaschinen  Allgemeine Transporte Transportaufgaben und Entsorgung
LKW 18 t mit Ladekran 3 210.000 € 630.000 € 10 Jahre 1 222.789 € 2 501.502 €
Tandem-Kippanhänger 8,6 t 2 2002 16.000 € 32.000 € 10 Jahre 2 36.016 €
3.2.3 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung von wassergebundenen Wegen 
LKW 7,49 t mit Kipppritsche 1 2015 74.000 € 74.000 € 10 Jahre 1 96.553 €
Aufsitz-Tandem-Vibrationswalze bis 2 t 1 20.000 € 20.000 € 8 Jahre 1 20.600 € 1 26.095 €
Transportanhänger für Tandemwalze 1 2016 7.000 € 7.000 € 10 Jahre
Kolonnenfahrzeug, DoKa, Festpritsche, 2000 
ltr. Wasserfass und Wasserpumpe (mit 
Verbrennungsmotor) 
1 2015 60.000 € 60.000 € 10 Jahre 1 78.286 €
Radlader bis 6 t mit Standardschaufel, 
Klappschaufel, Palettengabel 1 2002 75.000 € 75.000 € 8 Jahre 1 77.250 € 1 97.858 €
Schmalspurschlepper bis 40 kW, 
Frontkraftheber, Frontzapfwelle 1 2015 48.000 € 48.000 € 10 Jahre 1 62.629 €
Flächenbesander (Anhänger) bis 4 t 
Arbeitsbreite 1,50 m 1 2014 22.000 € 22.000 € 10 Jahre 1 27.869 €
Kreiselegge, Anbau an Schmalspurschlepper 1 8.000 € 8.000 € 10 Jahre 1 9.552 €

Einachsschlepper mit Kreiselegge, 
Frontanbau 1 15.000 € 15.000 € 10 Jahre 1 17.389 €
3.2.4 Arbeitsmaschinen Großrasenflächenmahd
Standardschlepper ca. 160 PS mit 
Frontkraftheber, Frontzapfwelle, Frontlader, 
Standardschaufel, Palettengabel, 
Gestrüppgreifer
2 2004 130.000 € 260.000 € 10 Jahre 2 267.800 €
Mulchmähwerke bis 5,50 m Schnittbreite, 
zum Heckanbau an Schlepper 2 2014 35.000 € 70.000 € 5 Jahre 2 72.100 € 2 83.584 €
Standardschlepper ca. 120 PS mit 
Rückfahreinrichtung 1 2009 110.000 € 110.000 € 10 Jahre 1 120.200 €
Mulchmähwerk, Anbau Schlepper  
(Arbeitsbreite ca. 4,20 m) 1 2009 30.000 € 30.000 € 5 Jahre 1 30.900 € 1 35.822 €
3.2.6 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung Straßenbegleitgrün
PKW mit Pritsche, Dachwarntafel, AHK 1 2009 30.000 € 30.000 € 10 Jahre 1 33.765 €
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t, Doppelkabine, 
Automatikgetriebe, drehbarer 
Dachwarntafel, Festpritsche, Ladehilfe, AHK
6 2012 76.000 € 456.000 € 10 Jahre 2 156.560 € 4 362.992 €
Schmalspurtransporter (GT) mit 
Frontausleger und Schlegelmulcher (100 cm 
breit),  sowie Heckblaseinheit, drehbare 
Dachwarntafel
5 2008
2010 175.500 € 877.500 € 7 Jahre 2 361.530 € 3 575.321 € 2 444.636 €
Verkehrssicherungsanhänger 4 2012 17.300 € 69.200 € 10 Jahre 4 € 82.628 €
Knickgelenkte Geräteträger mit 
Frontmulcher 6 2016 83.000 € 498.000 € 6 Jahre 2 170.980 €
Tandem-Plateauanhänger für 
Maschinentransporte (Nutzlast 2,3 t) 5 2010 9.800 € 49.000 € 10 Jahre 1 10.094 € 4 44.120 €
Handgeführte Schlegelmulcher  (Einachser 
60 cm breit mit maximalem Eigengewicht 
von 120 kg)
12 2015 3.400 € 40.800 € 5 Jahre 4 14.008 € 8 30.614 € 4 € 16.239 €
3.2.7 Fahrzeuge Spielplatzservice und Schreinerei
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t, Kastenwagen mit 
Werkstattausstattung, Unterflurgenerator 7 2016 72.000 € 504.000 € 10 Jahre
Kolonnenfahrzeug bis 6,5 t, Kastenwagen L3 
mit Werkstattausstattung, 
Unterflurgenerator
1 2014 85.000 € 85.000 € 10 Jahre 1 107.675 €
Gabelstapler 2,5 t 1 2009 27.000 € 27.000 € 10 Jahre 1 30.389 €
Schwerlast-Anhänger für interne 
Materialtransporte; angehängt am 
Gabelstapler
1 10.000 € 10.000 € 10 Jahre
3.2.7 Arbeitsmaschinen Spielplatzservice und Schreinerei
Langband-Schleifmaschine Bj. 2007,  
Arbeitslänge 3000 mm, Querschlitten-
Arbeitsbreite 800 mm, Schleifbandbreite 
150mm
1 2007 13.000 € 13.000 € 20 Jahre
Vakuum-Schleifarbeitstisch,  BJ. 2007,  
Fixierfläche 2000 x 1000 mm 1 2007 8.000 € 8.000 € 15 Jahre 1 9.552 €
Feinstaubsauganlage für Schleifstäube,  Bj. 
2010,  2400 Pa 1 2007 5.000 € 5.000 € 15 Jahre 1 6.149 €
Kanten-Bandschleifmaschine  Bj. 2007,  
Arbeitslänge 1100 mm 1 2007 9.000 € 9.000 € 15 Jahre 1 11.069 €
Formatkreissäge Bj. 2016, Schnitthöhe bis 
200 mm, Sägeblatt bis 550 mm 
Durchmesser, Schnittlänge am Schlitten 
3300 mm, Schlittenlänge 4300 mm
1 2016 52.000 € 52.000 € 20 Jahre
Formatkreissäge Bj. 1996, Schnitthöhe bis 
100 mm, Sägeblatt bis 500 mm 
Durchmesser, Schnittlänge am Schlitten 
2500 mm, Schlittenlänge 2200 mm
1 1996 22.000 € 22.000 € 20 Jahre 1 26.269 €
Bandsäge  Bj. 2001,  Werkstückhöhe max. 
460 mm, Durchgangsbreite 780 mm, 
Leistung 4 kW 
1 2001 13.000 € 13.000 € 20 Jahre 1 15.988 €
Pendel-Kappsäge bis 200 mm 
Langholzquerschnitt 1 2002 6.000 € 6.000 € 10 Jahre
Plattensäge  Bj. Ca. 1980,  Arbeitsbreite 
5000 mm, Arbeitshöhe 2300 mm,  
Plattendicke bis 65 mm
1 1977 23.000 € 23.000 € 20 Jahre 1 23.690 €
Dickenhobel, Bj. 2000,  600 mm 
Arbeitsbreite, bis 280 mm Werkstückhöhe 1 2000 12.000 € 12.000 € 20 Jahre 1 14.758 €
Abrichthobel,  Bj. 2011,  Arbeitsbreite bis 
500 mm, Einlauftischlänge 2000 mm, 
Auslauf 1200 mm
1 2011 10.000 € 10.000 € 20 Jahre
Standbohrmaschine 3 kW,  max. 
Werkstückhöhe 650 mm,  Bohrtiefe 160 mm 1 2000 4.000 € 4.000 € 20 Jahre 1 4.919 €
Horizontal-Tischbohrmaschine zum 
Kopfholzbohren bis 63 mm Durchmesser 
und 600 mm Bohrtiefe
1 1995 1.500 € 1.500 € 20 Jahre 1 1.639 €
Tischfräse  Bj. 1967,  Fräserdurchmesser bis 
170 mm, Schaft 30 mm, Fräserdrehzahl bis 
9000 1/min, Tischlänge 1000 mm
1 1967 18.000 € 18.000 € 20 Jahre 1 22.138 €

Tischfräse  Bj. 2011,  Fräserdurchmesser bis 
250 mm, Schaft 30 mm, Fräserdrehzahl bis 
12.000 1/min, Tischlänge 2400 mm
1 2011 25.000 € 25.000 € 20 Jahre
Vorschubeinheiten 2 1980 2.000 € 4.000 € 20 Jahre
Langloch-Fräsmaschine,  Bj. 2014, 
Langlöcher bis 150 mm Länge und 30 mm 
Breite
2 2014 5.000 € 10.000 € 20 Jahre
Ketten-Stemmmaschine,  Bj. 1955,  
Stemmtiefe bis 170 mm,  Stemmquerschnitt 
18x50 mm
1 1955 3.000 € 3.000 € 20 Jahre
Furnierpresse Bj. Ca. 1980,  Pressbreite 2500 
mm und Tiefe 1200 mm,  Pressdruck bis 600 
kP/cm²   
1 1980 10.000 € 10.000 € 20 Jahre 1 12.299 €
Absaugwand für Lackierarbeiten,  
Saugleistung 5500 m³/h,  Saugfläche 3,2 m² 1 2006 8.000 € 8.000 € 20 Jahre
3.3 Fahrzeuge zur Baumkontrolle sowie Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Straßenbäume
36.953 € Fahrzeuge Baumkontrolle von Straßenbäumen und an städtischen Kitas und Schulen
3.3.2 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Straßenbäume
LKW mit Teleskop-Hubarbeitsbühne, 
Rollladen-Werkzeugschrank 
(Arbeitsbühnenhöhe bis 20 m)
5 2013 155.000 € 775.000 € 8 Jahre 5 898.437 €
Schmalspur-LKW mit Teleskop-
Hubarbeitsbühne,  Rollladen-
Werkzeugschrank (Arbeitsbühnenhöhe bis 
18 m)
3 2013 152.000 € 456.000 € 8 Jahre 3 528.629 €
LKW mit Teleskop-Hubarbeitsbühne, 
Rollladen-Werkzeugschrank 
(Arbeitsbühnenhöhe bis 30 m)
3 2013 225.000 € 675.000 € 8 Jahre 1 238.703 € 2 521.673 €
LKW 18 t mit Ladekran, Bordwanderhöhung 3 2008
2015 215.000 € 645.000 € 10 Jahre 2 456.187 € 1 280.526 €
LKW bis 7,49 t mit Kipper, 
Bordwanderhöhung, AHK 2 2008 68.000 € 136.000 € 10 Jahre 2 144.282 €
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank, 
Kipper, Bordwanderhöhung, 
AHK,Dachwarntafel
4 2009
2015 60.000 € 240.000 € 10 Jahre 3 196.691 € 1 78.286 €
3.4 Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung Pflege und Unterhaltung Objektgrün mit Spielplatzkontrolle 
3.5.1 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung Objektgrün 
Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit 
Doppelkabine, Rollladen-Werkzeugschrank,  
Kipper, Bordwanderhöhung, AHK
9 2015 55.000 € 495.000 € 10 Jahre 9 645.863 €
Tandemanhänger bis 3,5 t mit aufsteckbaren 
Laubgitteraufsätzen für Maschinen- und 
Grünschnitttransporte 
9 2001 12.000 € 108.000 € 10 Jahre 3 37.080 € 3 40.518 €
Aufsitzmäher mit Frontsichelmähwerk bis 
1,25 m Schnittbreite 6 2010 18.000 € 108.000 € 6 Jahre 6 111.240 € 6 132.826 €
Wechselmähwerk im Schnittbreitensegment 
bis 1,25m 6 2010 1.700 € 10.200 € 5 Jahre 6 10.506 € 3 5.573 € 6 12.179 €
Aufsitzmäher mit Kabine und 
Frontsichelmähwerk ca. 1,50 m Schnittbreite 3 2010 33.000 € 99.000 € 6 Jahre 3 105.029 € 3 125.410 €
3.4.2. Fahrzeuge Kontrolle Kinderspielplätze an Kitas, Kids und Schulen
siehe Maschinenpool
3.5 Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung Pflege und Unterhaltung der Sondergärten 
3.5.1 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung des Botanischen Gartens und der Flora
Elektro-Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipper, Laubgitteraufsatz, 
Abdeckplane 
1 2008 30.000 € 30.000 € 10 Jahre 1 32.782 €
Kompakt-Radlader (möglichst mit 
Elektroantrieb), Hublast bis 1500 kg, Breite 
bis 1200 mm,  Wendekreis <2000 mm; mit 
Schaufel, Palettengabel
1 2012 48.000 € 48.000 € 8 Jahre 1 57.315 €
Schmalspurschlepper bis 35 kW,  
Frontkraftheber, Frontzapfwelle 1 1999 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 60.100 €
Einachsanhänger bis 2 t, Kippfunktion, 
Laubgitteraufsatz 1 1985 15.000 € 15.000 € 10 Jahre 1 16.391 €
Kehrbürste als Frontanbaugerät an 
Schmalspurschlepper 1 1999 5.500 € 5.500 € 8 Jahre 1 5.835 €
Schneeräumschild als Frontanbaugerät an 
Schmalspurschlepper 1 1999 2.000 € 2.000 € 10 Jahre 1 2.185 €
Splitstreuer als Heckanbaugerät an 
Schmalspurschlepper 1 1999 6.000 € 6.000 € 10 Jahre 1 6.556 €
Bodenfräse als Heckanbaugerät an o.g. 
Schmalspurschlepper 1 1999 6.000 € 6.000 € 10 Jahre 1 6.556 €
Aufsitzmäher bis 1,5 m Schnittbreite, mit 
hochentleerbarem Sammelbehälter 1 2008 30.000 € 30.000 € 6 Jahre 1 31.827 €
Rasendüngerstreuer, Anbau an 
Aufsitzmäher 1 2008 2.500 € 2.500 € 10 Jahre 1 2.652 €
Einachsschlepper bis 10 kW 1 1996 10.000 € 10.000 € 10 Jahre 1 10.300 €
Bodenfräse als Anbaugerät am o.g. Ein-
achsschlepper (Arbeitsbreite ca. 90 cm) 1 1996 3.000 € 3.000 € 10 Jahre 1 3.090 €
Kehrbürste zum Frontanbau an o.g. 
Einachsschlepper 1 1996 3.000 € 3.000 € 8 Jahre 1 3.090 €

Schneeräumschild, Frontanbau an 
Einachsschlepper (Arbeitsbreite ca. 80 cm) 
für Winterdienst
1 1996 1.500 € 1.500 € 10 Jahre 1 1.545 €
Wegepflegeeinheit als Frontanbau an  
Einachsschlepper, Arbeitsbreite ca. 80 cm 1 3.500 € 3.500 € 8 Jahre 1 3.713 €
Balkenmäher als Frontanbau an 
Einachsschlepper (Arbeitsbreite ca. 100 cm) 1 3.000 € 3.000 € 5 Jahre 1 3.183 € 1 3.690 €
Einachsanhänger zum Anbau an o.g. 
Einachsschlepper 1 1995 4.500 € 4.500 € 10 Jahre 1 4.774 €
Häcksler auf Einachsanhänger bis 20 cm 
Einzugsdurchmesser 1 2012 28.000 € 28.000 € 8 Jahre 1 31.514 €
3.5.2 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung des Rheinparks, sowie für das „Mobile Grün“ (Schmuckanlagen)
Rheinpark 
Kolonnenfahrzeuge bis 4,6 t, Rollladen-
Werkzeugschrank, Kipper 2 2005
2012 60.000 € 120.000 € 10 Jahre 1 63.654 € 1 71.643 €
Elektro-Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipper, Laubgitteraufsatz, 
Abdeckplane 
1 1985 33.000 € 33.000 € 10 Jahre 1 35.010 €
Elektro-Hoflader (Hublast bis 1500 kg) mit 
Greifer-Schaufel und Palettengabel 1 2004 40.000 € 40.000 € 8 Jahre 1 41.200 € 1 52.191 €
Zweiachs-Dreiseitenkipper bis 3,5 t für 
Transportarbeiten mit dem Radlader 1 1985 15.000 € 15.000 € 10 Jahre 1 15.914 €
Aufsitzmäher mit Kabine und 
Frontsichelmähwerk 1,5 m Schnittbreite 1 2010 33.000 € 33.000 € 6 Jahre 1 35.010 €
Einachsschlepper bis 10 kW 1 2015 10.000 € 10.000 € 10 Jahre 1 13.048 €
Bodenfräse als Anbaugerät an Ein-
achsschlepper (Arbeitsbreite ca. 90 cm) 1 2015 3.000 € 3.000 € 10 Jahre 1 3.914 €
Kehrbürste als Frontanbaugerät an 
Einachsschlepper (Arbeitsbreite ca. 100 cm) 1 1999 3.500 € 3.500 € 8 Jahre 1 3.713 €
Mobiles Grün 
Kolonnenfahrzeug bis 4,6 t mit 
Doppelkabine, langer Radstand, Kipper 1 2012 60.000 € 60.000 € 10 Jahre 1 71.643 €
LKW Kastenwagen bis 4,6 t 1 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 58.350 €
PKW Kastenwagen bis 3,5 t 1 2013 25.000 € 25.000 € 10 Jahre 1 30.747 €
Radlader (Hublast bis 2000 kg; Höhe <2350 
mm) mit Erdschaufel 1,20 m breit, 
Leichtgutschaufel 1,60 m breit, 
Palettengabel
1 2008 65.000 € 65.000 € 8 Jahre 1 71.027 €
Pflanz-Palettenfüller, Leistung: ca 600 
Platten pro Stunde 1 2008 25.000 € 25.000 € 15 Jahre 1 30.747 €
Topfmaschine , Leistung ca. 2000 
Topffüllungen pro Stunde 1 1997 18.000 € 18.000 € 20 Jahre 1 22.138 €
motorisiertes Gurtförderband 3 m lang 1 1993 4.000 € 4.000 € 20 Jahre 1 4.502 €
motorisiertes Gurtförderband 6 m lang 1 1993 5.000 € 5.000 € 20 Jahre 1 5.628 €
Gurtförderbänder ohne Antrieb je  6 m 5 1993 2.500 € 12.500 € 20 Jahre 4 11.593 €
pneumatische Sähmaschine für 144er, 150er 
und 273er Saatplatten 1 1998 20.000 € 20.000 € 15 Jahre 1 21.855 €
Kisten-Waschanlage 1 8.000 € 8.000 € 15 Jahre 1 9.839 €
Gesamt-Investitionssumme 17.817.500 € 1.933.413 € 3.456.412 € 2.850.488 € 2.250.117 € 2.299.420 € 2.119.443 € 1.235.531 € 2.840.099 € 2.186.800 €

Anlage 4 Beschaffungsübersicht-Friedhöfe

6830 Zeichen

Fahrzeug- und Maschinen Bruttokostenplan als Anlage zum Konzept 2016
Friedhöfe 
Nächste Beschaffung inkl. 3 % Kostensteigerung pro Jahr
KapitelBereichFahrzeug /
Maschinentyp
An-
zahl
letzte
Beschaffu
ngen
Einzelkosten
brutto (2016)
Gesamtkosten
brutto (2016)
Nutzungs-
dauer
Menge
2017
Kosten
2017
Menge
2018
Kosten
2018
Menge
2019
Kosten
2019
Menge
2020
Kosten
2020
Menge
2021
Kosten
2021
Menge
2022
Kosten
2022
Menge
2023
Kosten
2023
Menge
2024
Kosten
2024
Menge
2025
Kosten
2025
2 Übergreifende Betriebsbereiche
2.1 Winterdienst
2.1.3 Winterdienst-Equipment im Bereich Friedhöfe
Schneeräumschilder, Frontanbau an 
Schlepper 10 2013 4.100 € 41.000 € 10 Jahre 1 4.350 € 9 45.382 €
Splittstreuer für den Heckanbau an 
Schleppern 10 2013 9.000 € 90.000 € 10 Jahre 1 9.548 € 9 99.620 €
Schneeräumschilder 1,20 Arbeitsbreite, 
Frontanbau an Einachs-GT 9 2013 800 € 7.200 € 10 Jahre 3 2.623 € 3 3.040 € 3 3.131 €
2.5.2 Fahrzeuge und Maschinen Ausbildungsbetrieb Friedhofsgärtner
Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit 
Doppelkabine, Kipppritsche und 
Bordwanderhöhung
1 2008 60.000 € 60.000 € 10 Jahre 1 63.654 €
Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit Einzelkabine, 
Kipper, Bordwanderhöhung 1 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 58.350 €
Tandem-Dreiseitenkipp-Anhänger für 
Material- und Maschinentransport 1 12.000 € 12.000 € 10 Jahre 1 12.731 €
5.2 Fahrzeuge für den Kolonnentransport Bestattung und Grünpflege 
Kolonnenfahrzeuge Doppelkabine bis 3,5 t  
Kipper, Bordwanderhöhung, AHK 22 60.000 € 1.320.000 € 10 Jahre 7 432.600 € 6 381.924 € 4 270.122 € 5 358.216 €
Kolonnenfahrzeuge Einzelkabine bis 3,5 t 
Kipper, Bordwanderhöhung, AHK 3 55.000 € 165.000 € 10 Jahre 3 175.049 €
Kolonnenfahrzeuge Doppelkabine bis 7,49 t 
Kipper, Bordwanderhöhung, kurzer 
Radstand, AHK
4 65.000 € 260.000 € 10 Jahre 4 319.767 €
Schmalspurtransporter Kolonnenfahrzeuge  
Einzelkabine bis 7,49 t Kipper, 
Bordwanderhöhung, AHK
12 2015 45.000 € 540.000 € 10 Jahre 2 92.700 € 10 587.148 €
Elektro Schmalspurtransporter Einzelkabine 
bis 3,5 t Kipper, Laubgitteraufsatz, AHK 15 28.000 € 420.000 € 10 Jahre 6 173.040 € 9 267.347 €
Einachs-Anhänger bis 750 kg für 
friedhofsinterne Transporte am Elektro-
Transporter
7 4.000 € 28.000 € 10 Jahre 7 28.840 €
5.3 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Bestattungen 
Elektro-Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipppritsche zum Ziehen der 
Barwagen
0 2016 28.000 € 0 € 10 Jahre
Schmalspur-Muldenkipper/Hoflader bis 
1.500 kg Nutzlast 7 45.000 € 315.000 € 8 Jahre 7 324.450 €
Gräberbagger mit Schnellwechselkupplung 
für Anbaugreifer und -geräte 15
2008, 
2009, 
2013
115.000 € 1.725.000 € 7 Jahre 5 592.250 € 4 502.654 € 6 799.899 €
Zweischalengreifer mit 
Schnellwechselkupplung, Anbau an 
Gräberbagger 
20
2008, 
2009, 
2013
7.000 € 140.000 € 7 Jahre 12 86.520 € 8 64.919 €
Erdlöffel mit Schnellwechselkupplung, 
Anbau an Gräberbagger 15
2008, 
2009, 
2013
5.000 € 75.000 € 7 Jahre 15 92.241 €
Erdbohrer, Anbaugerät über 
Schnellkupplung an Gräberbagger 3 - 6.000 € 18.000 € 7 Jahre 3 18.540 €
5.4 Grünunterhaltung der Friedhöfe 
5.4.1 Arbeitsmaschinen zur Rasenpflege auf Friedhöfen 
Aufsitzmäher Knick-oder Hecklenker mit 
FSM 0,95 bis 1,25 m Schnittbreite 18 2016 18.000 € 324.000 € 6 Jahre 18 386.873 €
Wechselmähwerk 0,95 bis 1,25 m 
Schnittbreite 18 2016 3.000 € 54.000 € 5 Jahre 18 64.479 €
Aufsitzmäher, Fahrerkabine, Knick-oder 
Hecklenker mit FSM, bis 2,50 m 
Schnittbreite 40 km/h 
5 2008 105.000 € 525.000 € 6 Jahre 4 432.600 € 1 129.137 €
Frontschlegelmähwerk zum Anbau an 
Kabinen-Aufsitzmäher 6 2008,
2010 12.000 € 72.000 € 5 Jahre 3 40.518 € 3 46.972 €
Aufsitzmäher mit Frontmähwerk ca. 1,20 m, 
Sammelbehälter, Hochentleerung 2 2.007 26.000 € 52.000 € 6 Jahre 2 53.560 € 2 67.848 €
Material- und Maschinen-
Transportanhänger, Kippfunktion 8 12.000 € 96.000 € 10 Jahre 8 98.880 €
5.4.2 Arbeitsmaschinen zur Gehölz- und Vegetationspflege 
Schmalspurschlepper mit Frontkraftheber, 
Frontzapfwelle, Frontlader mit 
Klappschaufel, Palettengabel 
10 2014 85.000 € 850.000 € 10 Jahre 1 87.550 € 9 940.854 €
Bodenfräse mit Sämaschine (Kombination), 
Heckanbau Schlepper 4 12.000 € 48.000 € 10 Jahre 4 60.805 €
Hydraulischer Frontausleger für Schlepper 1 22.000 € 22.000 € 8 Jahre 1 26.269 €

Hydraulische Astkreissäge, Anbau an 
Auslegerarm 1 7.500 € 7.500 € 8 Jahre 1 8.955 €
Hydraulische Heckenschere, Anbau an 
Auslegerarm 1,60 Schnitthöhe 2 7.200 € 7.500 € 8 Jahre 1 7.416 € 1 9.394 €
Gras- und Laubaufnahmewagen mit 3,5 m³ 
Ladevolumen, Heckanbau  Schlepper 7 45.000 € 315.000 € 10 Jahre 7 324.450 €
Laubsaugeinheit als Nachläufer an 
Kolonnenfahrzeug 1 2015 11.500 € 11.500 € 10 Jahre 1 15.005 €
Grubber , Heckanbau Schlepper 1 6.000 € 6.000 € 10 Jahre 1 6.365 €
Material- und Maschinen-
Transportanhänger, Kippfunktion 4 12.000 € 48.000 € 10 Jahre 4 49.440 €
Einachsschlepper (ca. 20 PS) 9 2002
2013 14.700 € 132.300 € 10 Jahre 3 48.189 € 6 108.475 €
Umkehrfräsen (ca. 85 cm breit), Frontanbau 
Einachs-GT 6 2013 3.600 € 21.600 € 10 Jahre 6 26.565 €
Safety-Mulchmähwerk (ca. 105 cm breit), 
Frontanbau Einachs-GT 18 2013 5.900 € 106.200 € 5 Jahre 9 58.024 € 9 67.265 €
Balkenmähwerk, Frontanbau Einachs-GT 2 / 4.000 € 8.000 € 5 Jahre 2 9.004 €
5.5 Arbeitsmaschinen zur Reinigung und Pflege von Friedhofswegen 
Selbstfahrende Aufsitzkehrmaschinen bis 
2,50 m Arbeitsbreite 2 2010 95.000 € 190.000 € 6 Jahre 1 100.786 € 1 103.809 €
Kehrbürstenvorsätze 1,55 m Arbeitsbreite, 
Frontanbau Schlepper  11 2014 6.000 € 66.000 € 8 Jahre 1 6.180 € 9 66.413 € 1 7.829 €
Kehrbürstenvorsätze (ca. 1,20 m 
Arbeitsbreite), Frontanbau Einachs-GT                    9 2002
2013 2.800 € 25.200 € 8 Jahre 3 9.179 € 6 20.060 €
Wildkrautbürsten, Frontanbau  Schlepper 2 2014 7.100 € 14.200 € 8 Jahre 2 17.464 €
Wegepflegegeräte, Heckanbau Schlepper 5 2014 6.600 € 33.000 € 8 Jahre 2 14.424 € 3 24.352 €
Wegepflegegeräte (90 cm),               
Frontanbau Einachs-GT 9 2002
2013 4.600 € 41.400 € 8 Jahre 3 15.080 € 6 33.945 €
Tandem-Vibrationswalze 2 2002 22.000 € 44.000 € 8 Jahre 1 23.340 € 1 24.040 €
5.6 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Transporte, Erdaufbereitung, Entsorgung 
LKW  mit Hakenlift 26 t für Container 
Transporte 3
2009
2012 200.000 € 600.000 € 10 Jahre 1 212.180 € 2 450.204 €
Containermulden bis 30 m³, Bordwandhöhe 
bis 2,25 m 20 8.000 € 160.000 € 10 Jahre 6 49.440 € 6 50.923 € 8 72.033 €
Containermulden (Flach) für Schüttgüter 9 8.000 € 72.000 € 10 Jahre 6 50.923 € 3 27.012 €
Radlader 9 t mit Standardschaufel, 
Palettengabel 3 2008
2012 120.000 € 360.000 € 8 Jahre 1 127.308 € 2 286.573 €
Sperrgut-Schaufel mit Niederhalter 
(Greiferfunktion) 3 7.000 € 21.000 € 8 Jahre 1 7.210 € 2 16.717 €
Schaufelseparator 2 19.200 € 38.400 € 8 Jahre 1 19.776 € 1 25.052 €
Gesamt-Investitionssumme: 9.643.000 € 2.885.442 € 1.544.776 € 778.022 € 868.893 € 864.818 € 1.168.141 € 1.904.214 € 131.111 € 762.379 €

Anlage 3 Beschaffungsübersicht-Forst

4478 Zeichen

Fahrzeug- und Maschinen Bruttokostenplan als Anlage zum Konzept 2016
Forst
Nächste Beschaffung inkl. 3 % Kostensteigerung pro Jahr
Kapitel BereichFahrzeug /
Maschinentyp
An-
zahl
letzte
Beschaffu
ngen
Einzelkosten
brutto (2016)
Gesamtkosten 
brutto (2016)
Nutzungs-
dauer
Menge
2017
Kosten
2017
Menge
2018
Kosten
2018
Menge
2019
Kosten
2019
Menge
2020
Kosten
2020
Menge
2021
Kosten
2021
Menge
2022
Kosten
2022
Menge
2023
Kosten
2023
Menge
2024
Kosten
2024
Menge
2025
Kosten
2025
2.5.3 Fahrzeuge und Maschinen Ausbildungsbetrieb Forstwirt
Kolonnenfahrzeuge 3,5 t mit Doppelkabine, 
Rollladen-Werkzeugschrank, Festpritsche, 
Bordwanderhöhung, AHK
2 55.000 € 110.000 € 10 Jahre 1 56.650 € 1 60.100 €
Leichtbau-Tandem-Transportanhänger bis 3 
t mit Zurrpunkten, Bordwanderhöhung 2 2002 12.000 € 24.000 € 10 Jahre 1 12.731 € 1 13.506 €
Arbeiter-Schutzwagen mit eingebauter 
Werkstattausstattung 2 18.000 € 36.000 € 10 Jahre 1 19.096 € 1 19.669 €
4.3.1 Pflege und Durchforstung des Waldes, Verkehrssicherung
Forstspezialschlepper bis 120 kW 2 2007
2009 250.000 € 500.000 € 10 Jahre 1 265.225 € 1 273.182 €
1 Vorrückeraupe mit 5 t Seilwinde 1 57.900 € 57.900 € 8 Jahre 1 63.269 €
4.3.2 Freischnitte an Waldrändern und von Wegebanketten, Erstellung von Lichtraumprofilen
Standardschlepper in Forstausführung bis 
180 PS mit Frontkraftheber, Frontzapfwelle 1 2011 150.000 € 150.000 € 10 Jahre 1 173.891 €
Frontausleger bis 6 m Reichweite, Anbau 
Schlepper 1 2011 25.000 € 25.000 € 7 Jahre 1 26.523 €
Hecken -/Astschere bis 2 m Arbeitsbreite, 
Anbau an Frontausleger 1 2011 9.000 € 9.000 € 7 Jahre 1 9.548 €
Schlegelmulcher bis 1,50 m, Anbau 
Frontausleger 2 2011 7.000 € 14.000 € 5 Jahre 1 7.426 € 1 8.609 €
Forst-Schlegelmulcher mit 
Seitenverschiebung Heckanbau 1 45.000 € 45.000 € 7 Jahre 1 50.648 €
4.3.3 Verkehrssicherheitskontrollen der Waldbestände
PKW Elektroantrieb 2 2015 20.000 € 40.000 € 10 Jahre 2 52.191 €
4.3.4 Pflege und Unterhaltung Forstgärten, Tierparks und anderen Erholungseinrichtungen 
Standardschlepper bis 75 kW, 
Frontkraftheber, Frontzapfwelle, Frontlader 
mit Klappschaufel, Palettengabel, 
Ballenspieß, Reisiggabel, rechtsrheinisch
1 75.000 € 75.000 € 10 Jahre 1 79.568 €
Schmalspurschlepper bis 75 kW, 
Frontkraftheber, Frontzapfwelle, Frontlader 
mit Klappschaufel, Palettengabel, 
Ballenspieß, Reisiggabel, linksrheinisch
1 75.000 € 75.000 € 10 Jahre 1 79.568 €
Tandem-Dreiseiten-Kippanhänger bis 8 t mit 
aufsteckbarer Bordwanderhöhung, 
Standardbreite, rechtsrheinisch
1 15.000 € 15.000 € 10 Jahre 1 16.391 €
Tandem-Dreiseiten-Kippanhänger bis 8 t mit 
aufsteckbarer Bordwanderhöhung, 
Schmalspur, linksrheinisch
1 15.000 € 15.000 € 10 Jahre 1 16.391 €
Schlegelmähwerk (Arbeitsbreite 2 m)  
Frontanbau Standardschlepper, 
rechtsrheinisch
2 5.900 € 11.800 € 5 Jahre 1 6.259 € 1 7.256 €
Schlegelmähwerk (Arbeitsbreite 1,60 m)  
Frontanbau Schmalspurschlepper, 
linksrheinisch 
2 5.200 € 10.400 € 5 Jahre 1 5.517 € 1 6.395 €
Schleuder-Düngerstreuer Heckanbau 
Schlepper 1 5.000 € 5.000 € 10 Jahre 1 5.305 €
Kehrmaschine (Arbeitsbreite ca. 2,30 m) 
Frontanbau Schlepper 1 6.200 € 6.200 € 8 Jahre 1 6.775 €
4.3.5 Personen- und Materialtransport
Kolonnenfahrzeuge 3,5 t für 
Waldpflegebetrieb mit Doppelkabine, 
Dachwarnanlage, Rollladen-
Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, AHK
3 2007 60.000 € 180.000 € 10 Jahre 3 185.400 €
Kolonnenfahrzeuge 3,5 t für 
Waldpflegebetrieb mit Doppelkabine, 
Rollladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, AHK
1 2007 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 58.350 €
Kolonnenfahrzeuge 3,5 t (Forstbetrieb rrh.) 
mit Doppelkabine, Rollladen-
Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, AHK
2 2007 55.000 € 110.000 € 10 Jahre 1 58.350 € 1 60.100 €
Kolonnenfahrzeug 3,5 t (Forstbetrieb lrh.) 
mit Doppelkabine, Rollladen-
Werkzeugschrank, 
Kipppritsche,Bordwanderhöhung, AHK
1 2007 55.000 € 55.000 € 10 Jahre 1 60.100 €
Waldarbeiterschutzwagen mit 
Werkstattausstattung 3 1991
1998 18.000 € 54.000 € 12 Jahre 1 19.096 € 2 39.338 €
Tandem-Transportanhänger bis 3 t, mittlere 
Bordwandhöhe, Kastenlänge ca. 3,5 m 4 12.000 € 48.000 € 10 Jahre 2 26.225 € 2 27.012 €
4.3.6 Kontrolle und Steuerung des Betriebslaufs

PKW in Kastenwagen-Ausführung mit Forst-
Innenausbau, Allradantrieb, Klimaanlage, 
einer Bodenfreiheit >=175 mm, AHK
8 2005 35.000 € 280.000 € 10 Jahre 1 36.050 € 2 74.263 € 5 191.227 €
Gesamt-Investitionssumme 2.006.300 € 278.100 € 726.823 € 832.767 € 91.166 € 173.891 € 0 € 22.261 € 0 € 52.191 €

Anlage 1-Konzept

172689 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
 
 
Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept 
Stadtgrün - Forst - Friedhof 
 
2. Fortschreibung 
2017 - 2025 
 
 
Gliederung 
 
Vorwort 
 
1  Ausgangssituation und aktuelle Herausforderungen 
1.1 Umsetzung der Konzepte von 2008 (Stadtgrün) / 2 007 (Friedhof) 
1.2 Änderungen gegenüber den Konzepten von 2008 / 2 007 
1.3 Komplexe Maschinentechnik und Qualifizierung de s Bedienungspersonals 
1.4 IT-gestützte Maschinenverwaltung und Warenwirts chaft 
1.5 Aufbau eines Maschinenpools 
1.6 Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten m it alternativen  
Antriebsenergien 
1.7 Standards und Sicherheit im Umgang mit Maschine n 
1.8 Einführung eines Servicemobils im Bereich der i nternen Reparaturwerkstatt 
1.9 Weiterentwicklung der Leistungsbeziehungen mit der Reparaturwerkstatt der 
AWB Köln 
1.10 Anpassung der Nutzungszeiträume von Fahrzeugen  und Maschinen

2 
 
 
 
 
2  Übergreifende Betriebsbereiche 
2.1 Winterdienst 
 2.1.1 Fahrzeuge des Amtes 67 im Winterdiensteinsat z 
 2.1.2 Zusatzmaschinen für den Winterdiensteinsatz im Bereich Stadtgrün 
 2.1.3 Zusatzmaschinen für den Winterdiensteinsatz im Bereich Friedhöfe  
2.2 Ausstattung des Maschinenpools mit Fahrzeugen u nd Arbeitsmaschinen 
2.3 Ausstattung der städtischen Reparaturwerkstatt und Schlosserei 
  2.3.1 Fahrzeuge im Bereich Reparaturwerkstatt und  Schlosserei 
2.3.2 Stationäre Werkzeugmaschinen in der Reparatur werkstatt und Schlosse- 
rei 
 2.4 Ausbildungsbetriebe 
2.4.1  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen im Ausbildungsbetrieb „Garten- und 
Landschaftsbau“ 
  2.4.2 Fahrzeuge im Ausbildungsbetrieb  „Friedhofs gärtner“ 
  2.4.3 Fahrzeuge im Ausbildungsbetrieb  „Forstwirt “ 
 2.5 Anmietung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen 
 
3  Betriebsbereich Stadtgrün 
3.1  Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung Allg emeine Grünunterhaltung  
3.1.1  Fahrzeuge Regel-Inspektionen Spielplätze 
3.1.2  Fahrzeuge Allgemeine Grünunterhaltung / Spie lplatzunterhaltung 
3.1.3 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung von Straßen baumstandorten 
3.1.4  Arbeitsmaschinen Mähen und Pflegen von Rasen flächen < 3.000 m² 
3.1.5  Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung von  Gehölzflächen 
3.1.6  Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung bef estigter Flächen 
3.1.7  Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung von  Spielplätzen 
 
3.2 Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung Straß enbegleitgrün und Sonder- 
dienste 
3.2.1  Fahrzeuge Sonderdienste  
3.2.2 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Allgemeine Tra nsportaufgaben  
und Entsorgung

3 
 
 
 
 
3.2.3 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Unt erhaltung von  
wassergebundenen Wegen 
3.2.4 Arbeitsmaschinen Mähen und Pflege von Großras enflächen 
3.2.5 Pflege und Unterhaltung von Langgraswiesen  
3.2.6 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Unt erhaltung von  
Straßenbegleitgrün 
3.2.7 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Spielplatzserv ice und Schreinerei 
 
3.3 Fahrzeuge für die Baumkontrolle sowie  Arbeitsm aschinen und Fahrzeuge zur 
Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume  
3.3.1  Fahrzeuge Baumkontrolle von Straßenbäumen un d an städtischen Kitas  
und Schulen 
3.3.2 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Straßenbäum e 
3.3.3 Arbeitsmaschinen Straßenbaumpflege 
 
3.4 Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung Pfleg e und Unterhaltung Objekt- 
grün mit Spielplatzkontrolle 
3.4.1  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Un terhaltung Objektgrün 
3.4.2 Fahrzeuge Kontrolle Kinderspielplätze an Kita s, Ki d S und Schulen 
 
3.5 Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung Pfleg e und Unterhaltung der 
Sondergärten  
3.5.1 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Rheinpark/Stad tgärtnerei 
3.5.2 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Botanischer Ga rten 
3.5.3 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Finkens Garten  
 
4  Betriebsbereich Forst 
4.1 Ausgangslage 
 
 4.2 Aufgaben und Organisation der städtischen Forst verwaltung 
 4.3 Fahrzeuge und Maschinen im Betriebsbereich For st 
  4.3.1 Pflege und Durchforstung des Waldes, Verkeh rssicherung 
  4.3.2 Freischnitte an Waldrändern und Wegebankett en, Erstellung von  
Lichtraumprofilen

4 
 
 
 
 
  4.3.3 Verkehrssicherheitskontrollen der Waldbestä nde 
  4.3.4 Pflege und Unterhaltung von Forstgärten, Ti erparks und weiteren  
Erholungseinrichtungen 
  4.3.5 Personen- und Materialtransport 
  4.3.6 Kontrolle und Steuerung des Betriebsablaufs   
 
5  Betriebsbereich Friedhöfe 
5.1 
Organisationsstruktur und Berechnungsgrundlagen für die  
Bemessung des Fahrzeug- und Maschineneinsatzes 
5.2 Fahrzeuge für den Kolonnentransport Bestattung und Grünpflege 
5.3 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Bestattungen  
 5.4 Grünunterhaltung der Friedhöfe 
  5.4.1 Arbeitsmaschinen zur Rasenpflege auf Friedh öfen 
  5.4.2 Arbeitsmaschinen Gehölz- und Vegetationspfl ege  
 5.5 Arbeitsmaschinen zur Reinigung und Pflege von Friedhofswegen 
 5.6 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Transporte, Erd aufbereitung und Entsorgung 
 
6  Investitionen und Beschaffungsprogramm 2017 bis 2025 
 
 
7  Abkürzungen und Begriffserläuterungen 
- 7.1 Abkürzungen 
- 7.2 Begriffe

5 
 
 
 
 
Vorwort 
 
Liebe Ratsmitglieder, 
die Nutzungsansprüche an die öffentlichen Grünflächen sind in einem stetigen Wandel begriffen. Stand 
ursprünglich die Erholungsnutzung im Vordergrund, so erfüllt das Stadtgrün heute vielfältige Funktio- 
nen wie Klimaschutz, Biotop, Landschafts- und Denkmalschutz sowie Freizeit und Sport. 
Um dieser Funktionsvielfalt gerecht zu werden, benötigt das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- 
chen differenzierte Pflegekonzepte, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte gleicher- 
maßen berücksichtigen. Das aktualisierte Fahrzeug- und Maschinenkonzept berücksichtigt diese Vor- 
gaben und legt den Bedarf für die nächsten neun Jahre fest. Die Festsetzungen und Ausführungen in 
dieser zweiten Überarbeitung des erstmals im Jahre 2000 erarbeiteten Konzepts bauen auf den strate- 
gischen Zielen und der spezifischen Aufgabenstruktur des Amtes auf. 
Mit dem Konzept möchte das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein attraktives und benutzer- 
freundliches Grünsystem als Bestandteil einer urbanen Struktur nachhaltig und wirtschaftlich sichern, 
pflegen, gestalten und entwickeln. Dieses soll dazu beitragen, das Stadtbild und die Lebensqualität in 
Köln zu verbessern. Damit sich die öffentlichen Grünanlagen den Ansprüchen der Besucherinne ge- 
recht und in ansprechendem Pflegezustand präsentieren können, bedarf es ausreichender personeller 
Ressourcen.   
Das Konzept stellt Fahrzeuge und Maschinen in ausreichender Zahl für die Mitarbeiterinnen und Mit- 
arbeiter bereit, die den hohen Arbeitssicherheitsanforderungen genauso wie den differenzierten An- 
sprüchen an die Pflege und Unterhaltung des Stadtgrüns gerecht werden. Gleichzeitig wurden innova- 
tive Aspekte aufgegriffen, wie alternative Antriebstechniken und neue logistische Steuerungsmetho- 
den. Daraus abgeleitet schlägt das Konzept eine deutliche Vergrößerung des Maschinenpools vor. Die- 
ser soll die Auslastung von Spezialmaschinen weiter erhöhen, die nur für spezielle Arbeitseinsätze er-
forderlich sind. Das kann die Zahl dieser Maschinen und damit die Kosten verringern.   
Bei der Entwicklung des Fahrzeug- und Maschinenkonzepts spielten auch die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter eine große Rolle. Sowohl alle Führungsebenen als auch die direkt mit den jeweiligen Fahr- 
zeugen und Maschinen arbeitenden Beschäftigten wurden bei der Erstellung des Konzepts mit einbe- 
zogen. Auch das gewährleistet, dass die Auswahl der Fahrzeuge und Maschinen der jeweiligen Aufga- 
benstellung und Organisationsstruktur gerecht wird. 
Aufbauend auf dem vorliegenden Konzept bedarf es noch weitergehender Veränderungen und Ent- 
wicklungen zur Optimierung der Verwaltung und des Einsatzes der Fahrzeuge und Maschinen. So wer- 
den zurzeit eine EDV-Anwendung zur Maschinen- und Lagerverwaltung aufgebaut und laufend Gesprä- 
che mit dem Partner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) geführt, um die Wartung und Reparaturleistun- 
gen weiter zu verbessern. Fortlaufende Aufgabe ist es auch, die Arbeitssicherheitsaspekte für die Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter und die der Erholungssuchenden in den Grünflächen ausreichend zu 
berücksichtigen. Gefährdungsbeurteilungen, Marktsichtungen und regelmäßige Schulung des Personals 
tragen dazu bei, dass die Unfallzahlen – obwohl schon auf niedrigem Niveau – zurückgingen.

6 
 
 
 
 
1   Ausgangssituation und aktuelle Herausforderungen  
1.1  Umsetzung der Konzepte aus 2008 (Stadtgrün) und 2007 (Friedhof) 
Die Laufzeiten der letzten Maschinenkonzepte, die seit 2008 und 2007 als Leitfaden für Ersatz- 
und Neubeschaffungen Geltung hatten, endeten mit den Jahren 2015 (Stadtgrün) und 2013 
(Friedhof). Sie lehnten sich an die bereits im Jahr 2000 festgelegte Organisationsstruktur der Ab- 
teilung 671 „Stadtgrün und Forst“ und 670 „Friedhof“ innerhalb des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen an. 
Die seinerzeit definierte Ausstattung der Betriebsbereiche und -kolonnen wurde bis auf wenige 
Ausnahmen realisiert. In einigen Fällen unterblieben jedoch Neubeschaffungen wegen – aus wirt- 
schaftlichen oder organisatorischen Gründen – neu definierter Prioritäten. Auch die teilweise sehr 
langen Beschaffungszeiten führten zu Verschiebungen in der Realisierung des geplanten Fuhr- 
parks. Blieb die Beschaffung geplanter Maschinen aus, so mussten die damit verbundenen Lei- 
stungen extern ausgeschrieben und eingekauft werden. 
Den ursprünglich für den Bereich Straßenbegleitgrün geplanten Unimog hat die Abteilung nicht 
beschafft, weil die multifunktionalen Kompakt-LKW (Multicar) der vier Kolonnen wegen des tech- 
nischen Fortschritts die ihm angedachten Aufgaben besser erledigen können. 
Auch der zusätzliche Schlepper mit Forstmulcher für die Großflächenmahd ist wegen anderer 
Prioritäten nicht beschafft worden. Die  Arbeiten wurden extern ausgeschrieben und vergeben. 
Die Anschaffung eines Schleppers für die Stadtgärtnerei blieb aus, weil der Radlader den größten 
Teil der Aufgaben vor Ort übernehmen konnte und die Indienststellung des Schleppers damit an 
Priorität verlor. 
Im Bereich Wegebau wurde die Beschaffung eines Vier-Tonnen-Baggers bis heute ebenfalls immer 
wieder zurückgestellt, weil andere Dinge dringender waren. Auch der Aufbau einer zweiten We- 
gebaukolonne blieb wegen der Personalsituation aus. 
Für den Betriebsbereich Friedhöfe hat die Abteilung die geplante Beschaffung von zwei Tieflade- 
anhängern mit rund sechs Tonnen Nutzlast zwischenzeitlich verworfen. Sie kann die gegebenen- 
falls notwendigen Transporte von schweren Maschinen (Bagger etc.) zur Werkstatt der AWB mitt- 
lerweile über diese mit Werkstattaufträgen durchführen. 
Auch vier Muldenkipper und fünf Laubaufnahmegeräte, die im Konzept von 2007 vorgesehen wa- 
ren, konnten wegen fehlender Kapazitäten und anderer Dringlichkeiten bisher nicht beschafft  
werden. 
Schließlich wurde die Beschaffung von drei Einachs-Geräteträgern und drei Kolonnenfahrzeugen 
wegen des noch ausreichenden Zustands der vorhandenen Geräte und Fahrzeuge zunächst zu- 
rückgestellt. 
 
1.2  Änderungen gegenüber der Konzepte von 2008 / 2007 
Hier die wesentlichen Gliederungs-Änderungen gegenüber dem letzten Konzept in der Übersicht: 
• Die Punkte 4.1 bis 4.4 aus dem bisherigen Konzept „Stadtgrün 2008“ werden unter 3.1 in 
sieben Unterpunkten neu strukturiert.

7 
 
 
 
 
• Der Punkt 4.5 „Sammeln und Abfahren von Unrat“ entfällt, weil die AWB Köln diese Auf- 
gabe vertraglich geregelt übernommen haben. 
• Die Punkte 4.6 bis 4.9 werden neu unter 3.2 „Fahrzeuge- und  Arbeitsmaschinen-
Ausstattung Straßenbegleitgrün und Sonderdienste“ zusammengefasst. 
• 4.10 „Unterhaltung von Objektgrün“  wird unter 3.4 neu gegliedert. 
• Die Sondergärten (ehemals 4.11) werden unter 3.5 neu abgebildet. 
• 4.12 „Winterdienst“ findet sich in den bereichsübergreifenden Diensten unter Punkt 2.1 
wieder. 
• Die Fahrzeug- und Maschinenausstattung der Ausbildungsbetriebe im Garten- und Land- 
schaftsbau und die Fahrzeuge für die Friedhofsgärtner-Auszubildenden werden nun unter 
Punkt 2.5 dargestellt. 
• Der Werkstattbetrieb für die Maschinenreparaturen ist auch übergreifend für alle Be- 
triebsbereiche tätig und gehört daher ebenso zum Punkt 2. 
• Die Schreinerei ist zwar stadtweit im Einsatz, aber nicht für alle Betriebsbereiche. Sie wird 
daher entsprechend der Personalstruktur unter Punkt 3.3 „Fahrzeuge- und  Arbeitsma- 
schinen-Ausstattung Zentrale Dienste“ geführt. 
• Baumpflege und -kontrolle sind unter Punkt 3.4 neu gegliedert. 
• Neu hinzu kommt mit Punkt 2.2 das betriebsbereichsübergreifende Kapitel Fahrzeug- und 
Maschinenpool. 
• Im Betriebsbereich Friedhöfe sind die Fahrzeuge für den Kolonnentransport für die Berei- 
che Bestattungen und Grünpflege im Punkt 5.2 zusammengefasst. 
Diese waren bisher in den Punkten 3.1 und 3.2.3 enthalten. 
• Der frühere Abschnitt 3.1 ‚Bestattung‘ findet sich jetzt unter 5.3 „Fahrzeuge und Arbeits- 
maschinen für Bestattungen“ wieder. 
• Der Abschnitt 3.2 „Grünpflege“ mit den Unterpunkten 3.2.1 „Schmalspurtraktoren“, 3.2.2 
„Einachsgeräteträger“ und 3.2.4 „Rasenpflege“ des alten Konzeptes werden unter den 
Unterpunkten 5.4.1 „Arbeitsmaschinen zur Rasenpflege auf Friedhöfen“ und 5.4.2 „Ar- 
beitsmaschinen Gehölz- und Vegetationspflege“ abgebildet. 
• Den früheren Abschnitt 3.2.5 „Wegepflege“ beschreibt nun Punkt 5.5 „Arbeitsmaschinen 
zur Reinigung und Pflege von Wegen auf Friedhöfen“. 
• Die zuletzt in 3.3 „Transportaufgaben“, 3.6 „Entsorgung“ und 3.7 „Verwertung von Grün- 
schnitt“ beschriebenen Bereiche sind nun unter Punkt 5.6 „Fahrzeuge und Arbeitsmaschi- 
nen Transporte, Erdaufbereitung und Entsorgung“ zusammengefasst. 
• Die im alten Konzept unter Punkt 3.4 beschriebenen Anbaugeräte werden unter den 
Punkten 5.4 und 5.5 aufgabenbezogen dargestellt. 
• Punkt 3.5 „Winterdienst“ findet sich in den betriebsübergreifenden Diensten unter Punkt 
2.1 wieder. 
Aufgabenverschiebungen oder zusätzliche Aufgaben machten es erforderlich, die Gliederung 
des vorliegenden Konzepts gegenüber den Versionen von 2008 / 2007 anzupassen. Außerdem

8 
 
 
 
 
sind  neben den Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen erstmals auch sämtliche Anbaugeräte se- 
parat aufgeführt. In den nachstehenden Tabellen werden daher der besseren Übersicht we- 
gen die Anbaugeräte von Schleppern oder Geräteträgern in kursiver Schrift dargestellt.  
 
 
1.3  Komplexe Maschinentechnik und Qualifizierung des Bedienungspersonals 
Die moderne Arbeitsmaschinentechnik stellt immer höhere Anforderungen an das Bedienungs- 
personal. Neben traditionell mechanischen Lösungen halten heute Elektrohydraulik, Elektronik, 
Bordrechner und Computer Einzug in nahezu alle Arbeitsmaschinen. 
Gerade im Bereich der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wächst der Anspruch an das Bedie- 
nungspersonal am stärksten. Um dieses mit größtmöglicher Effizienz und Wirtschaftlichkeit ein- 
setzen zu können, bedarf es bestimmter Qualifikationen und intensiver Schulungen. Entsprechen- 
de Fort- und Weiterbildungskosten müssen Berücksichtigung finden.  
 
1.4  IT-gestützte Maschinenverwaltung und Warenwirtschaft 
Im Dezember 2015 hat die Einführung eines rechnergestützten Warenwirtschaftssystems des Her- 
stellers Logistische Informationssysteme GmbH (LIS) begonnen. Diese Software unterstützt bereits 
seit einigen Jahren in gleicher Form die Instandhaltungswerkstatt der Kölner Berufsfeuerwehr. In 
Verbindung mit der zur selben Zeit vorgenommenen Inventur aller Fahrzeuge, Maschinen und Ge- 
räte liegen damit erstmals verlässliche Bestandsdaten im Rahmen einer IT-gestützten Fahrzeug- 
und Maschinenverwaltung vor. Diese ermöglichen ab 2017 einerseits eine moderne Lagerhaltung 
und ein wirtschaftliches Ersatzteilmanagement sowie eine übersichtliche Koordination sämtlicher 
Reparatur- und Instandhaltungsaufträge. 
Während im ersten Schritt das Auftragswesen für Instandhaltungsvorgänge innerhalb der städti- 
schen Reparaturwerkstatt am Bauhof Stolberger Straße eingeführt wird, soll mittelfristig auch ei- 
ne EDV-Schnittstelle zur externen Werkstatt der AWB Köln geschaffen werden. Diese repariert, 
prüft und wartet nach wie vor alle Fahrzeuge und einen Teil der Arbeitsmaschinen (zum Beispiel 
Gräberbagger, Radlader und teilweise Schlepper). 
Künftig kann das System die Instandhaltungskosten einzelner Maschinen oder Maschinengruppen 
auswerten. Dies ermöglicht nicht nur eine qualifiziertere Beurteilung vorhandener Fahrzeuge und 
Arbeitsmaschinen, es unterstützt auch die Auswahl geeigneter Maschinentypen bei Neubeschaf- 
fungen.  
Auch die Verwaltung des neu eingerichteten Maschinenpools wird über die LIS-Software erfolgen. 
 
1.5  Aufbau eines Maschinenpools 
Im Rahmen eines modernen Fuhrpark-Managements führt ein Maschinenpool vor allem Fahrzeu- 
ge und Maschinen, die in ihrer Einsatzzeit dezentral in einzelnen Abteilungen nicht ausreichend 
ausgelastet wären.  
Der Bereich Stadtgrün, Forst und Friedhöfe führt ab 2017 die erste Ausbaustufe eines Maschinen- 
pools ein. Darin sollen sich alle Fahrzeuge und Maschinen wiederfinden, deren Auslastung in den 
zurzeit zugeordneten Arbeitsbereichen oder Kolonnen eher gering ist. Die zentrale Steuerung und

9 
 
 
 
 
Verteilung der Maschinen soll zu einer Steigerung der Maschinenauslastung und zu Einsparungen 
im Bereich der Neubeschaffungen oder zur Reduzierung von Maschinen-Anmietungskosten füh- 
ren. 
Im Rahmen des Maschinenpool-Aufbaus in den kommenden Jahren prüft das Amt für Land- 
schaftspflege und Grünflächen auch eingehend das Thema Car-Sharing und stellt entsprechende 
Kalkulationsmodelle auf. Dabei verfolgt es das Ziel, die dienstliche Nutzung von Privat-PKW auf 
ein Minimum zu reduzieren.  
Die Verwaltung des Fahrzeug- und Maschinenpools ist gegebenenfalls nicht ohne Zusetzung von 
Stellenanteilen möglich. Neben einer den Anforderungen der verschiedenen Betriebsbereiche ge- 
recht werdenden Ausgabe und kontrollierten Rücknahme der Maschinen gehören beispielsweise 
auch die Steuerung von erforderlichen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten und die Disposi- 
tion zum Aufgabengebiet dieser Beschäftigten. Der genaue Bedarf wird im Rahmen der Imple- 
mentierung dieses Konzepts noch mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation ermit- 
telt. 
Ferner prüft das Amt derzeit, die Materialtransporte per LKW für das gesamte Amt zentral zu or- 
ganisieren. Aktuell sind die kostenintensiven Groß-LKW den drei Bereichen Baumpflege, Friedhöfe 
und Transporte (Sonderdienste) zugeordnet. Eine zentrale Einsatzsteuerung dieser teuren Fahr- 
zeuge könnte nicht nur ihre Auslastung deutlich erhöhen und Leerfahrten reduzieren, sondern 
auch gegebenenfalls zur Einsparung eines kompletten Fahrzeugs führen. Da die Lkw für eine der- 
artige Steuerung jedoch zwingend mit Positionserkennungssystemen (GPS) ausgerüstet sein müs- 
sen, bedarf es zuvor einer Reihe klärender Gespräche und der Zustimmung der Personalvertre- 
tung.  
 
1.6   Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten mit alternativen Antriebsener- 
gien 
Überwiegend elektrisch geladene Akkus prägen die Entwicklung auf dem Markt von alternativen 
Antriebsenergien. Dabei dominieren im Bereich der handgeführten Geräte Lithium-Ionen-Akkus, 
während in Fahrzeugen vielfach noch konventionelle Akkumulatoren zum Einsatz kommen. In 
scheinbar immer kürzeren Abständen präsentieren die Hersteller neue und leistungsfähigere ak- 
kubetriebene Maschinen und Geräte, um entscheidende Marktanteile in dieser zukunftsweisen- 
den Technologie zu erlangen. Die vielseitigen Innovationen in der Antriebstechnologie erfordern 
bei allen Neu- und Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Maschinen eine intensive wirtschaft- 
liche, rechtliche  und ökologische Prüfung hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen legt den Schwerpunkt aktuell auf die nachhaltige 
Umstrukturierung einiger Gruppen von handgeführten Geräten, aber auch von Fahrzeugen mit 
vorwiegend internen Transportaufgaben. So werden seit 2014 alle Handblasgeräte (nicht Rücken-
Blasgeräte) und alle Heckenscheren nach Ablauf ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit grundsätzlich 
auf die leiseren, umweltverträglicheren Akku-Geräte umgestellt. Aber auch bei Freischneidern, 
Hochentastern und Motorsägen mit kürzeren Schwertern verzichtet das Amt, sofern es der Ein- 
satzzweck erlaubt, auf Verbrennungsmotoren.  
Auch Handrasenmäher mit Akkubetrieb werden immer wieder in der Praxis getestet. Nach Ab- 
schluss der Wirtschaftlichkeitsprüfungen soll auch auf diesem Gebiet der Einstieg in die Akku-
Technologie erfolgen. Die Investitionskosten für die neue Technik liegen bekanntlich höher als für 
konventionelle Geräte, Betriebskosten und Emissionswerte fallen dafür deutlich geringer aus.

10 
 
 
 
 
Elektrobetriebene Fahrzeuge kommen bereits seit vielen Jahren auf den großen Kölner Friedhöfen 
bei Bestattungen zum Einsatz. 2016 wurden diese Fahrzeuge durch moderne Elektrotransporter 
mit Kipppritsche ersetzt. Mit einer Reichweite von 100 Kilometern und Maximal-
Geschwindigkeiten von 40 Kilometern pro Stunde ist ein stadtweiter Einsatz möglich. Prädestinier- 
te Einsatzorte für elektrobetriebene Fahrzeuge sind darüber hinaus die Sondergärten Rheinpark 
und Botanischer Garten, in denen die reduzierten Lärmemissionswerte und der ausbleibende 
Schadstoffausstoß von besonderer Bedeutung sind. 
Im PKW-Bereich werden Elektrofahrzeuge künftig für innerstädtische Kontrollfahrten (zum Bei- 
spiel Baum- und Spielplatzkontrolle) oder für Botendienste (zum Beispiel Urnentransport) einge- 
setzt.  
Mit der intensiveren Nutzung  der elektrischen Akku-Technologien an Arbeitsmaschinen, -geräten 
und Fahrzeugen wachsen  auch die Ansprüche an die dazu erforderliche Infrastruktur an den Be- 
triebsstandorten. Auf den Betriebshöfen müssen im größeren Stil Ladestationen in dafür geeigne- 
ten Räumen mit entsprechender Be- und Entlüftung und Lagerplätze mit einer professionellen 
Elektroversorgung und -verteilung eingerichtet werden. Für elektrisch betriebene Fahrzeuge ent- 
stehen in einem Bereich der Fahrzeughalle Ladeanschlussmöglichkeiten mit entsprechenden Absi- 
cherungen. 
Nach wie vor soll aber auch das Dienstfahrrad nicht an Bedeutung verlieren. Besonders für über- 
schaubare Strecken, zum Beispiel in geschlossenen Anlagen wie Friedhöfen und Sondergärten, soll 
der Einsatz von Fahrrädern gefördert werden. Auch die Nutzung von E-Bikes und E-Rollern über- 
prüft das Amt im Einzelfall auf Wirtschaftlichkeit, sie kann wegen der hohen räumlichen Flexibili- 
tät, ökologischen Aspekten oder der Gesundheitsförderung sinnvoll sein.  
 
1.7  Standards und Sicherheit im Umgang mit Maschinen  
Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz des städtischen Personals kommt berechtigterweise seit 
Jahren eine sehr hohe Bedeutung zu. Zu allen Arbeitsverfahren werden Gefährdungsbeurteilun- 
gen und Betriebsanweisungen erstellt, auf deren Basis die Beschäftigten regelmäßig unterrichtet 
und auf mögliche Gefahren hingewiesen werden. 
Damit verbunden unterliegt die Beschaffung von Maschinen und Geräten ebenfalls den Anforde- 
rungen  der Arbeitssicherheit. So erhalten beispielsweise Aufsitzmäher, wenn es der Einsatzzweck 
und die Verfügbarkeit der Maschinenhersteller erlauben, klimatisierte Kabinen und luftgefederte, 
in alle Richtungen verstellbare Komfortsitze, um den Anforderungen an Dauerarbeitsplätze zu ge- 
nügen. Auch soll die Lärmbelastung für die städtischen Beschäftigten gezielt reduziert werden. 
Die damit verbundenen zum Teil erheblich höheren Investitionskosten sind zur Gesunderhaltung 
des  Personals  zwingend notwendig. Gleichzeitig steigt die Motivation der Beschäftigten. 
Nicht nur der Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch der Passanten 
in der näheren Arbeitsumgebung hat eine große Bedeutung im Sicherheitskonzept der täglichen 
Grünpflege. So werden Anbieter von Maschinen bereits im Rahmen der Ausschreibungen aufge- 
fordert, den Gefährdungsbereich ihrer Produkte in Form von Sicherheitsabständen (zum Beispiel  
von Mähwerken) anzugeben. Dies führt nicht selten zur Einschränkung des potenziellen Lieferan- 
tenkreises. So reduzierte sich beispielsweise die Zahl der möglichen Anbieter bei der Ausschrei- 
bung der 2014 beschafften 5,50 Meter breiten Großflächenmäher auf nur ein Unternehmen, das 
die städtischen Sicherheitsanforderungen garantieren konnte.

11 
 
 
 
 
Bei der Maschinengruppe der Freischneider führt die Angabe des Sicherheitsabstands seitens der 
Hersteller dazu, dass bewährte Arbeitstechniken zu Gunsten aufwändigerer Verfahren mit gerin- 
gerer Flächenleistung umgestellt werden müssen. So können Fadenmäher mit Sicherheitsabstän- 
den von 15 oder mehr Metern weder an Straßenrändern noch in der Nähe von Gehwegen in 
Parkanlagen zum Einsatz kommen, es sei denn, die Umgebung wird mit Stellwänden und zusätzli- 
chem Personal aufwändig abgesichert. Mittlerweile haben die Hersteller die Technik der Frei- 
schneider für diese Bereiche vom Faden- auf das Scherenprinzip oder Grasschneideblätter umge- 
stellt. Während das Scherenprinzip eine deutliche Reduzierung der Flächenleistung mit sich 
bringt, verursachen die Grasschneideblätter durch häufiges Schärfen erhebliche zusätzliche In- 
standhaltungskosten. 
Weiterhin wurden für die Beschaffung von Kolonnenfahrzeugen Standards definiert, die künftig 
die Sicherheit im alltäglichen Umgang mit den Fahrzeugen erhöhen sollen. So erhält beispielswei- 
se jedes Kolonnenfahrzeug zwischen Kabine und Pritsche einen Rolladenwerkzeugschrank, in dem 
sämtliches Handwerkzeug und Zubehör verkehrssicher gelagert und transportiert werden kann.  
Um eine bestmögliche Ladungssicherung bei Transporten zu gewährleisten, werden außerdem al- 
le Pritschenfahrzeuge mit Zurrpunkten ausgestattet, die ungefähr alle 50 Zentimeter entlang der 
linken und rechten Bordwand im Pritschenboden montiert sind.  
 
1.8  Einführung eines Servicemobils im Bereich der internen Reparaturwerkstatt 
Arbeitsmaschinen des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen fahren bis auf wenige Aus- 
nahmen auf eigener Achse oder Anhängern zu Inspektionen oder Reparaturen zur städtischen Re- 
paraturwerkstatt Stolberger Straße. Dies führt bereits bei kleineren Defekten nicht nur zu Ausfall- 
zeiten, sondern auch zu erheblichen Wegezeiten und den damit verbundenen Transport- und Ver- 
schleißkosten.  
Für den Messerwechsel an Aufsitz- und Handrasenmähern kommen diese zurzeit ebenfalls immer 
in die Werkstatt, was dieselben oben genannten Nachteile mit sich bringt. Das betrifft sowohl die 
Maschinen der Grünunterhaltung wie auch die der Friedhöfe. 
Es ist geplant, im Bereich der städtischen Reparaturwerkstatt ein Servicemobil zu stationieren, das 
sowohl Stand- als auch Wegezeiten von Arbeitsmaschinen reduzieren und damit deren Verfüg- 
barkeit erhöhen soll. Dabei nimmt ein Mitarbeiter der Werkstatt kleinere Reparaturen, Messer- 
wechsel oder sogar den Austausch ganzer Mähdecks vor Ort auf Friedhöfen und an sonstigen Ein- 
satzorten vor. Der Einsatz derartiger Werkstattmobile ist in einschlägigen Landmaschinen-
Werkstätten ein nicht mehr wegzudenkender Standard. Auch die Werkstatt der Abfallwirtschafts- 
betriebe (AWB), die bekanntlich alle Kolonnenfahrzeuge und einige Spezialmaschinen wie Grä- 
berbagger und Radlader des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen instand setzt, nutzt aus 
den gleichen Gründen bereits zwei Servicemobile. 
Die Einrichtung dieser internen Serviceleistung erfordert eine zusätzliche Stelle eines Landmaschi- 
nenmechanikers in der Reparaturwerkstatt.

12 
 
 
 
 
1.9  Weiterentwicklung der Leistungsbeziehungen mit der Reparaturwerkstatt der  
AWB Köln 
Seit Abschluss des Instandhaltungsvertrags im Dezember 2000 werden alle Kolonnenfahrzeuge, 
LKW und ein Teil der Arbeitsmaschinen und Anbaugeräte (zum Beispiel Gräberbagger) in der 
Werkstatt der AWB Köln geprüft, gewartet und instandgesetzt. Regelmäßige monatliche Gesprä- 
che zwischen AWB-Werkstattleitung und den fuhrparkverantwortlichen Personal beim Amt 67 
verbessern die Zusammenarbeit und erhöhen die Wirtschaftlichkeit. Beispielsweise sind die AWB 
zurzeit angehalten, mehr in die Arbeit mit Servicemobilen zu investieren, um die Ausfallzeiten un- 
serer oben genannten Fahrzeuge und Maschinen zu minimieren. 
Wegen der Kapazitätsgrenzen am Standort Gießener Straße planen die AWB derzeit den Neubau 
eines größeren Reparatur- und Betriebshofs am Standort Christian-Sünner-Straße in Kalk, der die 
Serviceleistungen der AWB auf der rechten Rheinseite deutlich erhöhen wird. Damit müssen die 
Fahrzeuge der rechtsrheinischen städtischen Betriebshöfe nicht mehr quer durch die Stadt zum 
AWB-Standort Maarweg fahren. 
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Aufbau einer tagesaktuellen Instandhaltungsdaten-
Schnittstelle zwischen den AWB und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Bislang 
wird erst mit Eintreffen der AWB-Rechnung erkennbar, dass ein Fahrzeug oder eine Maschine zu 
Instandhaltungsarbeiten in der dortigen Werkstatt war. Künftig soll eine zeitnahe und wirtschaft- 
liche Auftragsverfolgung möglich sein. So werden Stillstands- und Reparaturzeiten transparent, 
Prüfungs- und Inspektionstermine übersichtlich koordinierbar, und Auswertungen von Instandhal- 
tungskosten einzelner Fahrzeug- oder Maschinengruppen sind kurzfristig erstellbar. 
 
1.10  Anpassung der Nutzungszeiträume von Fahrzeugen und Maschinen 
Die Abschreibungszeiten und damit verbunden die Wiederbeschaffungszeitpunkte für Fahrzeuge 
und Maschinen leiten sich grundsätzlich von der im Steuerrecht festgelegten Nutzungsdauer ab. 
Die tatsächlichen Einsatzbedingungen im Betriebsalltag führen jedoch dazu, dass besonders die 
Spezialmaschinen einem erhöhten Verschleiß unterliegen und zur Vermeidung hoher, nicht wirt- 
schaftlicher Reparaturkosten früher ersatzbeschafft werden müssen. Aus diesem Grund weicht 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Abstimmung mit der Kämmerei in Einzelfällen 
von der oben beschriebenen starren Verfahrensweise ab und setzt eine betriebliche Nutzungs- 
dauer an. Sie ermöglicht im Rahmen der Ermessensspielräume der Steuergesetzgebung eine an- 
forderungsgerechte Wiederbeschaffung der Fahrzeuge und Maschinen. 
Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass dieses Verfahren auch bei weiteren Fahrzeuggruppen 
sinnvoll erscheint, um das hohe durch Verschleiß bedingte Reparaturaufkommen künftig weiter 
zu reduzieren. Dazu ist eine detaillierte Abstimmung mit der Kämmerei erforderlich.

13 
 
 
 
 
2   Übergeordnete Betriebsbereiche  
2.1   Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für den Winterdienst 
2.1.1   Fahrzeuge des Amtes 67 im Winterdienst-Einsatz  
Im Rahmen der allgemeinen Anliegerverpflichtung zum Winterdienst obliegt dem Amt für Land- 
schaftspflege und Grünflächen die Räumung der öffentlichen Verkehrsflächen, die an Grünanla- 
gen anschließen (einschließlich der Hauptverbindungswege durch die Anlagen), Kinderspielplätze, 
Forstflächen und Friedhöfe.  
Bis 2010 haben diese Aufgabe vornehmlich die Bereiche „Grünunterhaltung“, „Straßenbegleit- 
grün“ und „Friedhöfe“ eigenverantwortlich wahrgenommen. Die maschinelle Winterdienstaus- 
stattung belief sich damals auf vier Selbstfahrer-Geräteträger-Knicklenker,  jeweils ausgestattet 
mit Frontanbau-Kehrmaschine, einteiligem Schneeräumschild und Kastenstreuer. Zusätzlich wur- 
den seinerzeit noch vier Schmalspurtraktoren der Grünunterhaltung mit Winterdienst-
Anbauteilen für die maschinelle Räumung bestückt. 
Während des strengen Winters 2010/2011 zeigte sich jedoch, dass diese Grundausstattung allzu 
schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stieß, was seinerzeit heftige Kritik von Politik und Medien auslö- 
ste. Daraufhin wurde 2011 eine amtsübergreifende Winterdienstorganisation eingeführt, wobei 
sämtliche Abteilungen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen seither in die Aufga- 
benerledigung eingebunden sind. Im Rahmen dieser Neuorganisation wurden die Streustrecken 
einer Evaluierung unterzogen, woraus sich eine maschinelle Gesamtstreustrecke von 103.000 
Frontmetern innerhalb des Stadtgebietes ergab. 
Dies bedeutete im Vergleich zu 2008 eine gewaltige Zunahme. Vor diesem Hintergrund fiel die 
Entscheidung, den Winterdienstfuhrpark zu erneuern und auszuweiten. Es wurden neun  Schmal- 
spur-Schlepper mit Frontkraftheber und drei weitere zusätzlich mit Frontlader nebst allen erfor- 
derlichen Winterdienstanbauteilen neu beschafft. 
Aus der sich stetig ändernden Rechtsprechung zum Winterdienst resultiert die Notwendigkeit, das 
Winterdienstkonzept auch weiterhin laufend anzupassen. Aus diesem Grund gilt ab der Win- 
tersaison 2016/2017 ein neues Konzept: Durch Strecken- und Kolonnenumstrukturierung verrin- 
gert sich die Gesamtmaschinenstreustrecke zwar auf 92.000 Frontmeter, gleichzeitig verkürzt sich 
jedoch auch wegen der Vorgaben der Straßenreinigungssatzung (Räumung bis 7 Uhr) das Zeitfen- 
ster für die Aufgabenerledigung. 
Die Umstellung des Winterdienstkonzepts kann dazu führen, dass in den nächsten Jahren gege- 
benenfalls auch die Maschinenausstattung angepasst werden muss. 
 
2.1.2   Zusatzmaschinen für den Winterdienst-Einsatz im Bereich Stadtgrün 
Auf der Grundlage des aktuellen Winterdienstkonzepts und der Ausweitung der Maschinenstreu- 
strecken ergibt sich folgende Abweichung gegenüber dem Maschinenkonzept von 2008.

14 
 
 
 
 
<2008 2017 
 9 Schmalspurschlepper bis 35 kW mit Front- 
kraftheber und Frontzapfwelle   
 3 Schmalspurschlepper bis 50 kW mit Front- 
kraftheber, Frontzapfwelle sowie Frontlader mit 
Klapp- und Leichtgutschaufel 
4 Winterdienstgeräte für Schmalspurtraktoren 12 Kehrbesen  bis 160 cm Arbeitsbreite zum 
Frontanbau an o.g. Schmalspurschlepper 
 9 Schneeräumschilde, einteilig, zum Frontanbau 
an o.g. Schmalspurschlepper 
 3  Schneeräumschilde, zweiteilig, zum Frontan- 
bau an o.g. Schmalspurschlepper 
 12 Splittstreuer für Heckanbau an o.g. Schmal- 
spurschlepper  
4 Winterdienstgeräte für Schmalspurtranspor- 
ter 
- 
4 Winterdienstgeräte für Einachsschlepper - 
3 Winterdienstgeräte (z.B. Stahlbesen)  
 4 Kehrbesen, 125 cm Arbeitsbreite, zum Front- 
anbau an Geräteträger von Straßenbegleitgrün 
 4 Kastenstreuer zum Heckanbau an Geräteträ- 
ger von Straßenbegleitgrün 
Tabelle 1:  Maschinen im Winterdiensteinsatz, Bereich Stadtgrün

15 
 
 
 
 
 
Schmalspurschlepper mit Frontkraftheber, Schneeräumschild und Streuer  
 
 
2.1.3   Zusatzmaschinen für den Winterdienst-Einsatz im Bereich Friedhöfe 
Auf der Grundlage des aktuellen Winterdienstkonzepts und der Ausweitung der Maschinenstreu- 
strecken ergibt sich folgende Abweichung gegenüber dem Maschinenkonzept von 2008. 
 
<2008 2017 
 10   Schneeräumschilde für den Frontanbau am 
Schlepper 
9 Kehrbürstenvorsätze für den Frontanbau an 
Schmalspurschleppern  
10  Kehrbürstenvorsätze für den Frontanbau am 
Schlepper (siehe auch Kapitel 5.5) 
9 Splittstreuer für den Heckanbau an Schmal- 
spurschleppern 
10  Split tstreuer für den Heckanbau an Schle p- 
pern 
10 Kehrbürstenvorsätze für den Frontanbau an 
Schmalspur-LKW (siehe auch Kapitel 5.5) 
- 
10 Splittstreuer für den Heckanbau an Schmal- 
spur-LKW 
- 
6 Schneeräumschilde (1,20 m breit) für den 
Frontanbau an Einachs-Geräteträgern 
9 Schneeräumschilde (1,20 m breit) für den 
Frontanbau an Einachs-Geräteträgern 
9 Kehrbürstenvorsätze (1,20 m breit) für den 
Frontanbau an Einachs-Geräteträgern (siehe 
auch Kapitel 5.5) 
9 Kehrbürstenvorsätze (1,20 m breit) für den 
Frontanbau an Einachs-Geräteträgern (siehe 
auch Kapitel 5.5) 
Tabelle 2:  Zusatzmaschinen im Winterdienst der Friedhöfe

16 
 
 
 
 
 
Kehrbürstenvorsatz zum Front-Anbau an Schmalspurschlepper 
 
2.2   Ausstattung des Maschinenpools mit Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen 
Mit dem vorliegenden Maschinenkonzept richtet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
eine neue Form des Fahrzeug- und Maschinenpools ein. In diesen werden Maschinen aus ver- 
schiedenen Abteilungen verschoben, deren Auslastung im bisherigen Einsatzbereich zu gering 
war. Die amtsweite, alle Bereiche übergreifende Verfügbarkeit vieler Maschinen rechtfertigt fer- 
ner die Anschaffung von Spezialmaschinen oder Anbaugeräten, die bezogen auf einzelne Gruppen 
wirtschaftlich betrachtet keine Beschaffung rechtfertigen würden. Der Einbezug in den Maschi- 
nenpool kann die Auslastung der Maschinen erhöhen und die Beschaffung auf das notwendige 
Maß reduzieren. 
Der neue Maschinenpool verwaltet und stellt folgende Maschinengruppen und Spezialmaschinen 
bereit:  
• PKW 
Die Personenwagen aus den Bereichen Baumkontrolle, Schreinerei, Objektpflege und 
Zentrale Dienste finden sich künftig zusammen mit weiteren Fahrzeugen, die die dienstli- 
che Nutzung von Privat-Pkw reduzieren sollen, in einem Car-Sharing Modell wieder. Die 
Umstrukturierung erfolgt schrittweise in Verbindung mit der Neugestaltung und des Um- 
baus des zentralen Bauhofs Stolberger Straße. Ziel ist, die Gesamtzahl der PKW durch eine 
höhere Auslastung zu verringern, um Stellfläche zu gewinnen und die Umwelt zu schonen. 
Das neue Konzept beinhaltet gegenüber 2008 vier weitere PKW, die die Gebäudewirt- 
schaft gänzlich finanziert beziehungsweise refinanziert. Sie werden seit Anfang 2016 für 
die Baum- und Spielgerätekontrolle an städtischen Schulen und Kitas eingesetzt. 
• Kolonnen- und Transportfahrzeuge 
Zwei Transportfahrzeuge für Kolonnen (Doppelkabiner) oder Material können bei länge- 
ren Fahrzeugausfällen und für Sondertransporte zur Unterstützung eingesetzt werden. 
• Transportanhänger für Maschinen und Material

17 
 
 
 
 
Da Anhänger zum Transport von Maschinen nur im Bedarfsfall zum Einsatz kommen, ist 
die Koordination durch einen Maschinenpool, auf den alle zugreifen können, vielfach effi- 
zienter. Deshalb werden mindestens zwei Maschinentransportanhänger dem Pool zuge- 
ordnet. Auch zwei der Tandem-Materialtransportanhänger (8,6 t), die aktuell noch der 
Transportgruppe zugeordnet sind, finden im Pool eine höhere Auslastung, da sie nicht nur 
von Schleppern, sondern auch von LKW gezogen werden können.  
Ein Tandem-Tieflader soll zusätzlich ermöglichen, schwerere Maschinen wie Bagger, Rad- 
lader oder Sondermaschinen in weiter entfernte Stadtteile oder auch in eine Werkstatt zu 
befördern, was aktuell nicht möglich ist.  
Weiter optimiert wird das Material-Transportwesen durch den Einsatz eines Anhängers, 
mit dem Hakenliftcontainer befördert werden. Dessen Kompatibilität erlaubt es, die im 
Amt eingesetzten Container sowohl wie bisher auf LKW als auch auf dem Anhänger an 
Schleppern zu transportieren. Dank deren relativ hoher Geschwindigkeit bietet sich eine 
wirtschaftliche Alternative zum Hakenlift-LKW. Außerdem können so auch Bedienstete 
ohne LKW-Führerschein die Container befördern. 
 
• Radlader und Bagger  
Maschinen zum Laden und Bewegen von Materialien, wie beispielsweise Bagger, Kom- 
pakt- oder Radlader, hat das Amt bisher entweder angemietet, die Leistungen an Dritte 
vergeben oder ein abgeschriebenes Fahrzeug  vorgehalten. Für eine wirtschaftliche In- 
standhaltung der wassergebundenen Wegeflächen (Bagger),  den regelmäßigen Sandaus- 
tausch auf Kinderspielplätzen und sämtliche sonstigen Ladetätigkeiten stehen künftig ein 
Kompakt- und ein Minibagger sowie drei kleinere Radlader im Maschinenpool bereit. 
• Spezialmaschinen / Anbaugeräte  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen setzt eine Reihe von Maschinen und An- 
baugeräte für spezielle Aufgaben ein. Der künftige Maschinenpool macht sie für alle Be- 
triebsbereiche zugänglich und erhöht ihre Auslastung.  
Die Bereitstellung eines Laubladewagens (auch Mähcontainer genannt) ermöglicht die 
wirtschaftliche Aufnahme und Entsorgung von Blättern, Heckenschnitt sowie das Mähen 
und Aufnehmen von Langgras auf extensiv bewirtschafteten Wiesenflächen. Schwenkbare 
Laubblasgeräte, die im Frontanbau an allen Schleppern des Amtes betrieben werden kön- 
nen, unterstützen die Laubaufnahme. Drei Laubsaugeinheiten ermöglichen zusätzlich das 
schnelle Befördern von Laubhaufen auf Transportfahrzeuge oder in Containermulden. 
Der Forstmulcher, der an den leistungsstarken Schleppern des Bereichs Großflächenmahd 
eingesetzt werden kann, hält Wiesenränder und Wegebankette von einwachsenden Ge- 
hölzen frei. Damit erfährt der vierte Schlepper des Bereichs Großflächenmahd die erfor- 
derliche Auslastung.    
Die aufgeführten Frontausleger mit den Heckenschneidköpfen sorgen für eine starke Aus- 
lastung der Geräteträger in der allgemeinen Grünunterhaltung. Während die Fahrzeuge 
bis November mit den drei Meter breiten Frontmähdecks in der Wiesenmahd unterwegs 
sind, tragen sie in den Wintermonaten erheblich zu einem effizienten Gehölzrückschnitt 
bei.

18 
 
 
 
 
Spezielle Anbaugeräte wie eine Fünf-Tonnen-Seilwinde, eine Kreiselegge, ein Hochdruck- 
reiniger auf einem Anhänger oder eine Kehrmaschine für Schlepper sind heute bereits in 
Gebrauch, wurden allerdings wegen ihres Anbaugeräte-Status in bisherigen Konzepten 
nicht aufgeführt. 
Ein kleiner Einachsschlepper mit diversen Anbaugeräten muss allen Bereichen im Pool zur 
Verfügung stehen. Er ermöglicht die Bodenbearbeitung und Rasensaat oder -mahd auf 
kleineren oder unwegsamen Parzellen. Auch die mechanische Pflege von schmalen was- 
sergebundenen Wegen kann damit ausgeführt werden. 
Ein Geräteträger mit aufgesatteltem Heißwassererzeuger und Ausbringlanze soll den Ein- 
stieg in die thermische Wildkrautbekämpfung auf wassergebundenen Wegen schaffen. 
Während andere Kommunen dieses Verfahren bereits häufig anwenden, gibt es bei der 
Stadt Köln nahezu keine Erfahrungen mit dieser Technik. Der Einsatz dieses Fahrzeugs in 
allen Bereichen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen soll Aufschluss über Ko- 
sten, Effizienz und Nutzen bringen. 
 
 
• Häcksler 
Holzhäcksler waren bisher nahezu allen Betriebsbereichen zugeordnet, jedoch teilweise 
nur sporadisch im Einsatz. Auch wenn diese Maschinen vorwiegend in den Herbst- und 
Wintermonaten zum Einsatz komme, kann die Poolverwaltung deren Auslastung deutlich 
steigern.  Drei der neun Häcksler bleiben jedoch dem Bereich Allgemeine Grünunterhal- 
tung fest zugeordnet.  
 
 
<<2008 2017 
9 PKW 
In den Bereichen Objektpflege, Schreinerei, 
Transporte, Baumkontrolle, Forst und Baum- 
pflege 
12 PKW Kleinwagen 
 2  Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung und AHK  
1 LKW 9t 
(Wegebau, zweite Kolonne)  
1 LKW bis 7,49 t mit Kipppritsche

19 
 
 
 
 
 
Lkw 7,49 t mit Kippritsche und AHK

20 
 
 
 
 
2 Tandem-Kippanhänger, 8,6 t (Wegebau und 
Transporte) 
 
3 Tandem-Kippanhänger, 8,6 t  
2 leichte Maschinen-Transportanhänger bis 2,3 
t Nutzlast  (Städt. Werkstatt und Grünunterhal- 
tung)  
2 leichte Maschinen-Transportanhänger bis 2,3 
t Nutzlast  
 1 Tandem Anhänger (Tieflader) bis 12 t für Ma 
schinentransporte 
1 Tandem-Kippanhänger, 8,6 t (Wegebau und 
Transporte)  
1 Tandem-Anhänger für den Transport von Ha- 
kenliftcontainern zum Anbau über K80-
Kupplung an Schleppern 
 2 Radlader bis 5 t mit Standardschaufel und 
Palettengabel  
1 Radlader    
(Wegebau, zweite Kolonne)  
1 Radlader bis 6 t mit Standard- und Klapp- 
schaufel sowie Palettengabel 
 
  
Radlader bis 6 t mit Schaufel

21 
 
 
 
 
1 Raupenbagger, 4,5 t, mit Graben- und  Pla- 
nierlöffel  (Wegebau) 
 
1 Raupenbagger, 4,5 t, mit Graben- und  Pla- 
nierlöffel 
 1 Maschinentransportanhänger für o.g. Rau- 
penbagger 
 1 Minibagger mit Kette, 2 t, mit Graben-Räum-
und  Tiefenlöffel sowie Erdbohrgerät  
 
 
Minibagger mit Kette 
 
 
 
 1 Maschinentransportanhänger für o.g. Mini- 
bagger  
 1 Laubladewagen / Mähcontainer mit Schlegel- 
werk-Pickup bis 16 m³ Ladevolumen  
 3 Laubsaugeinheiten zum Fördern von Blättern 
z. B. auf einen Anhänger oder eine Pritsche 
(Saugschlauchdurchmesser ca. 400 mm)

22 
 
 
 
 
 
Laubsaugeinheit zum Fördern von Blättern als Nachläufer an Kolonnenfahrzeug  
 
 7 Laubblasgeräte mit ca. 200 m³/min für  Front- 
anbau am Schlepper 
 1 Geräteträger für den variablen Einsatz  
(Mahd, Heckenschnitt, Laubblasen) 
 3  Ausleger mit Schlegel-Heckenschneidkopf für 
Heckenschnitt mittels Geräteträger 
4 Heckenscheren für Auslegeranbau  (Straßen- 
begleitgrün)  
2 Heckenscheren zum Anbau an Front- oder 
Heckausleger von Schleppern oder Geräteträ- 
gern 
  
 Frontschlegelmulcher (Grünunterhaltung) 2 Front-Sc hlegelmulchmähwerke bis 2 m Ar- 
beitsbreite zum Anbau an Schleppern oder Ge- 
räteträgern

23 
 
 
 
 
 
 
Geräteträger mit Heckenschneidkopf 
 
Front-Schlegelmulchmähwerk zum Anbau an Schlepper oder Geräteträger

24 
 
 
 
 
 
Ferngesteuerter Mulchmäher für unwegsames Gelände 
 
 1 Schlegelmulchmähwerk,  Arbeitsbreite ca. 2,0 
m, mit Seitenverschiebung zum Heckanbau an 
Schlepper oder Geräteträger  
 2 ferngesteuerte Mulchmäher für unwegsames 
Gelände (Forst, Brückenrampen etc.) 
 1 Seilwinde bis 5 t zum Heckanbau an Schlepper 
oder Geräteträger 
 1 Standardschlepper bis 160 PS mit Rück- 
fahreinrichtung, Frontkraftheber und -zapfwelle  
 1 Forstmulcher mit 2,00 m Arbeitsbreite zum 
Anbau an vorgenannten Schlepper (Anwendun- 
gen: Mulchen bis d=25 cm, Fräsen bis 30 cm 
Tief, Wegefräsen bis 10 cm Tiefe) 
 1 Kreiselegge, Arbeitsbreite 1,50 m, zum Drei- 
punktanbau an Schlepper oder GT 
 1 Kehrmaschine mit Auffangbehälter zum 
Frontanbau an Schlepper oder Geräteträger  
(Arbeitsbreite bis 2,30 m)

25 
 
 
 
 
        
Standardschlepper mit Mulch-Mähwerk im Heck         Forstmulcher 
 
        
Schmalspurschlepper mit Kreiselegge                              Standardschlepper mit Kehrmaschine 
 
 
 1 Wiesenschleppe bis 5 m Breite zum Heckan- 
bau an Schlepper 
 
 
1 Erdbohrer  
als Heckanbaugerät an Schlepper   
 1 Schmalspurtransporter mit aufgesattelter 
Einheit zur thermischen Wildkrautbekämpfung 
und Front-Sprühbalken   
 1 mobiler Hochdruckreiniger, montiert auf PKW-
Anhänger

26 
 
 
 
 
     
Häcksler als selbstfahrendes Kettenfahrzeug    Häcksler als Pkw-Anhänger, eigener Antrieb 
 
 
10 Häcksler mit Einzugsdurchmesser 20 cm  
(allg. Grünunterhaltung (7), Objektpflege (2) 
und Straßenbegleitgrün (1)) 
7 Häcksler bis 22 cm Einzugsdurchmesser als 
selbstfahrendes Kettenfahrzeug auf Transport- 
anhänger 
(3 weitere sind den Pflegebereichen der Allg. 
Grünunterhaltung fest zugeordnet)  
5 Häcksler mit Einzugsdurchmesser 26 cm  
(Baumpflege (3),  allg. Grünunterhaltung (2))  
2 Häcksler, Einzugsdurchmesser bis 28 cm als 
PKW-Anhänger mit eigenem Antrieb 
 3 Häcksler bis 20 cm Einzugsdurchmesser zum 
Heckanbau an Schlepper oder Geräteträger  
 1 Kreisel-Wasserpumpe bis 1200 m³/h Förder- 
leistung zum  Heckanbau an Schlepper 
 1 Einachsschlepper bis 10 kW mit Anbaufräse, 
Kreiselegge, Wildkrautbürste und Kehrbesen   
Tabelle 3:  Fahrzeuge Und Arbeitsmaschinen im Maschinenpool

27 
 
 
 
 
 
 
Einachsschlepper mit Wildkrautbürste im Front-Anbau 
 
 
2.3   Ausstattung der städtischen Reparaturwerkstatt und Schlosserei  
2.3.1   Fahrzeuge im Bereich Städtische Reparaturwerkstatt und Schlosserei 
Schlosserei und Reparaturwerkstatt standen erstmals im Fahrzeug- und Maschinenkonzept von 
2008, dieser führt sie seitdem als Service-Betrieb für alle Pflegebereiche des Amtes für Land- 
schaftspflege und Grünflächen. Zu seinen Aufgaben gehört im Wesentlichen die Instandsetzung 
und -haltung von etwa 2.000 Arbeitsmaschinen und Anbaugeräten aus den Bereichen Stadtgrün 
und Forst, Sondergärten, allgemeine Grünunterhaltung und Friedhöfe. Der Umfang der zu betreu- 
enden Maschinen reicht von handgeführten Geräten, wie Motorsägen, Freischneidern, Hochenta- 
stern, Heckenscheren, Blasgeräten oder Handrasenmähern bis hin zu Aufsitzmähern, Schleppern 
und Geräteträgern mit deren vielfältigen Anbaugeräten. Auch eine Vielzahl von Aggregaten, wie 
Pumpen, Kompressoren, Hochdruckreiniger und Stromerzeuger, werden repariert und verwaltet. 
Ferner steuert der Betrieb die Ausgabe der Betriebsmittel, wie Kettenöle, Schmierstoffe, und Er- 
satzteile, und übernimmt das Schleifen sämtlicher Messer von Mähern und das fachgerechte 
Schärfen der etwa 1500 Sägeketten. 
Zurzeit werden alle Instandhaltungsarbeiten in der Werkstatt auf dem Bauhof Stolberger Straße 
durchgeführt. Durch den geplanten Einsatz eines Servicemobils sollen künftig auch Arbeiten de- 
zentral am Einsatzort der jeweiligen Maschine oder auf den kleineren Bauhöfen des Friedhofbe- 
reichs erfolgen. Das reduziert Wege- und Transportzeiten der Arbeitsmaschinen und Transport- 
fahrzeuge und soll zu einer höheren Maschinenauslastung führen.  
Der Betrieb des Servicemobils ermöglicht selbstständige Arbeiten vor Ort wie zum Beispiel kleine- 
re Reparaturen, Messer- oder auch Mähwerkswechsel. Das Mitführen von Ersatzmähwerken mit 
einer Schnittbreite von bis zu 125 Zentimetern kann die Stillstandszeiten deutlich reduzieren.

28 
 
 
 
 
Auch die Mitnahme von defekten Geräten oder Mähwerken zur Schlosserei gehört zu den Aufga- 
ben des Servicemobils, das eine zusätzliche Personalressource erfordert. 
Die Schlosserei montiert und repariert Einfriedungen, Barrieren, Absperrungen, Drängelgitter, 
Schrankenanlagen, Fahrradständer oder Baumschutzgitter im gesamten Stadtgebiet. Auch die Re- 
paratur von Spielgeräten aus Metall zählt zu den Aufgaben dieser Gruppe. Für den Transport der 
zu montierenden Objekte müssen die Kolonnenfahrzeuge die entsprechende Nutzlast bereitstel- 
len. 
Für eine platzsparende Lagerung von Anbaugeräten, Aggregaten und Kleinmaschinen ist im Rah- 
men der Optimierung des Betriebshofs Stolberger Straße der Aufbau eines Hochregallagers vorge- 
sehen. Zur Bestückung des Regallagers und für den Transport von Materialien soll anstatt eines 
Standardstaplers ein Teleskop-Gabelstapler angeschafft werden. 
 
<2008 2017 
2 Mannschaftstransporter 1 + 6 1 Kolonnenfahrzeug L 2 bis 5 t mit Doppelkabi- 
ne, Festpritsche und AHK 
 1 Kolonnenfahrzeug L3 bis 5 t mit Einzelkabine, 
Festpritsche, Spriegel mit Plane  und AHK 
1 Werkstattwagen mit Anhängerkupplung 1 Kastenwagen  bis 3,5 t mit Werkstatt-
Innenausbau und AHK 
 1 Kastenwagen 
 bis 3,5 t mit Werkstatt-Innenausbau und AHK 
als reines Servicemobil 
2 Anhänger, 2,0 t 1 Maschinentransportanhänger bis 2300 kg 
Nutzlast 
1 Gabelstapler  1 Teleskop-Gabelstapler mit 2 t Hub last 
Tabelle 4:  Fahrzeuge Reparaturwerkstatt / Schlosserei  
 
2.3.2   Stationäre Werkzeugmaschinen im Bereich Städtische Reparaturwerkstatt und 
Schlosserei 
Die Reparaturwerkstatt des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wartet und repariert 
neben den handgeführten Arbeitsmaschinen auch eine Reihe von Spezialmaschinen (zum Beispiel 
Aufsitzmäher). Hier ist eine Reparatur durch Dritte (zum Beispiel Abfallwirtschaftsbetriebe, exter- 
ne Werkstätten) wegen fehlender Fachkenntnisse oder längeren Bearbeitungs- und damit ver- 
bundenen Ausfallzeiten nicht möglich. Fahrzeugreserven stehen in der Regel nicht oder nur in mi- 
nimalem Umfang zur Verfügung.

29 
 
 
 
 
 
Schlosserei - Werkstatt Kommunaltechnik 
 
Die Schlosserei ist maßgeblich an der Reparatur der Spielgeräte auf den rund 750 öffentlichen 
Spielplätzen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beteiligt. Beide Betriebsteile sind somit 
wichtige Dienstleister für das Stadtgrün, die Friedhöfe und den Forstbereich und reparieren in 
Amtshilfe außerdem Maschinen für die städtischen Schulen und die Berufsfeuerwehr. 
Die hier eingesetzten stationären Werkzeugmaschinen waren bisher nicht in den Fahrzeug- und 
Maschinenkonzepten enthalten. Dringend erforderliche Ersatzbeschaffungen mussten deshalb 
stets gesondert finanziert werden. Zur besseren Planbarkeit der Investitionen nimmt das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen diese Maschinen jetzt in das Konzept auf. 
 
 
Schlosserei - Metallbau

30 
 
 
 
 
Um mehr Mähermesser professionell schleifen zu können ist geplant, möglichst bald einen zwei- 
ten Schleifautomaten  zu beschaffen. Mit dem 2016 in Betrieb genommenen Gerät lassen sich et- 
wa 100 Messer pro Woche präzise und annähernd vollautomatisch schleifen. Künftig sollen alle 
Mähermesser einmal wöchentlich nachgeschliffen werden, um eine optimale Schnittleistung und 
Qualität zu erhalten.  Die Kapazität dieses ersten Schleifautomaten erlaubt es jedoch nur, die 
Messer des Bereichs Stadtgrün zu bearbeiten. Weil auch die Mäher des Friedhofsbereichs mit 
mehr als 100 Messern bestückt sind, soll der zweite Automat  dort beschafft werden.  
 
<2008 2017 
1 Drehmaschine   
(Spitzenhöhe 280 mm, Spitzenweite 2500 mm)  
1 Drehmaschine   
(Spitzenhöhe 280 mm, Spitzenweite 2500 mm)  
1 Tischbohrmaschine  
(Spindelaufnahme MK2,  Bohrleistung 25 mm) 
1 Tischbohrmaschine  
(Spindelaufnahme MK2, Bohrleistung 25 mm) 
1 Säulenbohrmaschine  
(Spindelaufnahme MK3,  Bohrleistung 30 mm) 
1 Säulenbohrmaschine  
(Spindelaufnahme MK3,  Bohrleistung 30 mm) 
1 Säulenbohrmaschine  
(Spindelaufnahme MK4, Bohrleistung 50 mm)  
1 Säulenbohrmaschine  
(Spindelaufnahme MK4, Bohrleistung 50 mm) 
1 Metallkreissäge   
(Schnittleistung ca. 70 mm) 
1 Metallkreissäge   
(Schnittleistung ca. 70 mm) 
1 Metall-Bandsäge   
(Schnittleistung ca. 254 mm) 
1 Metall-Bandsäge   
(Schnittleistung ca. 254 mm) 
1 Doppel-Schleifbock  
(Schleifscheiben d=250 x 40 mm) 
1 Doppel-Schleifbock  
(Schleifscheiben d=250 x 40 mm)  
4 Doppel-Schleifböcke  
(Schleifscheiben d=175 x 25 mm) 
4 Doppel-Schleifböcke  
(Schleifscheiben d=175 x 25 mm) 
1 Bandschleifmaschine 
(Schleifband: B = 150 mm; L = 2000 mm) 
1 Bandschleifmaschine 
(Schleifband: B = 150 mm; L = 2000 mm) 
2 Hebebühnen, Traglast 3.000 kg 2 Hebebühnen, Tragl ast 3.000 kg 
1 Hebebühne, Traglast 4.000 kg 1 Hebebühne, Traglas t 4.000 kg 
1 Profil-Winkelbiegemaschine 
(bis 90° und 2 Zoll-Rohr)  
1 Profil-Winkelbiegemaschine 
(bis 90° und 2 Zoll-Rohr)

31 
 
 
 
 
1 Ringbiegemaschine  
(für Flachstahl und Rohr bis 2 Zoll) 
1 Ringbiegemaschine  
(für Flachstahl und Rohr bis 2 Zoll) 
2 Kettenschleifautomaten für Sägeketten 2 Kettensch leifautomaten für Sägeketten 
2 Messerschleif-Halbautomaten 
(nutzbar für alle geraden Sichelmesser) 
1 Messerschleif-Halbautomat 
(nutzbar für alle geraden Sichelmesser) 
 2 Messerschleifautomaten 
(nutzbar für alle eingesetzten Sichelmesser) 
 
 
Schlosserei - Messerschleifautomat

32 
 
 
 
 
2 Druckluft-Kolbenkompressoren 
(Kessel 250 ltr., einer davon für Schreinerei) 
1 Druckluft-Schraubenkompressor 
(Kessel 500 ltr., 7,5 kW Anschlussleistung ) 
4 Arbeitshubtische (Traglast 500 kg) 4 Arbeitshubti sche (Traglast 500 kg) 
1 Ausklinkmaschine  
für Rundrohr bis 2,5 Zoll 
1 Ausklinkmaschine  
für Rundrohr bis 2,5 Zoll  
1 Blechschere 
(Arbeitsbreite ca. 400 mm; Blechd. 1,5 mm) 
(entfällt) 
1 Blechschere 
(Arbeitsbreite 1250 mm, Blechdicke 2 mm) 
1 Blechschere 
(Arbeitsbreite 1250 mm, Blechdicke 2 mm) 
1 Blechkantbank  
(Arbeitsbreite 1000 mm, Blechdicke bis 1,5 
mm) 
1 Blechkantbank  
(Arbeitsbreite 1000 mm, Blechdicke bis 1,5 mm)  
1 MIG / MAG Schutzgasschweißanlage  1 MIG / MAG Sch utzgasschweißanlage  
Bj. 2016   
1 WIG-Schweißgerät für Aluminium und Edel- 
stahl (Schweißstrom 230 A) 
1 WIG-Schweißgerät für Aluminium und Edel- 
stahl (Schweißstrom 230 A)  
Tabelle 5:  Stationäre Arbeitsmaschinen Schlosserei  
 
2.4   Ausbildungsbetriebe  
2.4.1  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen im Ausbildungsbetrieb Garten- und Land- 
schaftsbau 
Zurzeit besteht der Ausbildungsbetrieb aus einem Ausbildungs-Gärtnermeister, drei Facharbeitern 
und sieben Auszubildenden. Darüber hinaus werden ein bis zwei Praktikanten beschäftigt. Eine 
Aufstockung auf neun Azubis ist weiterhin geplant.  
Im Rahmen der Ausbildung werden alle anfallenden Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus im 
gesamten Stadtgebiet ausgeführt. In der Regel beschäftigen sich die Auszubildenden mit einer  
größeren Hauptaufgabe und weiteren kleineren Nebenaufgaben. Der Schwerpunkt liegt in der 
Fertigstellung von landschaftsgärtnerischen Gesamtgewerken. Der Einsatz von unterschiedlichen 
Maschinen dient auch der Vermittlung von Ausbildungsinhalten.

33 
 
 
 
 
<2008 2017 
1 Mannschaftstransporter 1+4 / Zugmaschine 
mit Anhängerkupplung 
1 Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit Doppelkabine, 
Rolladenwerkzeugschrank, Kipppritsche und 
aufsteckbarer Bordwanderhöhung 
 1 Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit Einzelkabine, 
Rolladenwerkzeugschrank, aufsteckbarer 
Bordwanderhöhung und AHK  
1 Mannschaftstransporter 1 + 6, 7,49 t, mit 
Anhängerkupplung  
1 Kolonnenfahrzeug bis 7,49 t mit Doppelkabi- 
ne, Kipppritsche und AHK 
 1 Arbeiter-Schutzwagen einachsig  
1 Anhänger, 2,0 t 1 Tandem-Kippanhänger bis 3,5 t m it aufsteck- 
baren Bordwanderhöhung für Material- und 
Maschinentransport (Vibrationswalze, Minibag- 
ger etc.)  
1 Radlader 1 Radlader bis 5 t Betriebsgewicht, Fahr ge- 
schwindigkeit bis 20 km/h,  mit Klappschaufel 
und Palettengabel  
 1 Betonmischschaufel bis 1 m³ zum Anbau an 
o.g. Radlader 
 1 Minibagger mit Kette, 3,5 t, mit Graben-
Räumlöffel, Tiefenlöffel und Erdbohrgerät  
 1 Vibrations-Tandemwalze bis 1,8 t  
 1 Rüttelplatte bis 50 kN  
 1 Rüttelplatte bis 25 kN 
Tabelle 6:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Ausbildungsbetrieb Garten- und Landschaftsbau  
 
2.4.2  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen im Ausbildungsbetrieb Friedhofsgärtner 
Im Bereich Friedhof werden sechs bis sieben Auszubildende zum Friedhofsgärtner oder zur Fried- 
hofsgärtnerin ausgebildet. Für diese steht bisher lediglich ein Kolonnenfahrzeug zur Verfügung. 
Bei der derzeitigen Zahl von Auszubildenden ist es jedoch unerlässlich, dauerhaft ein zweites Ko- 
lonnenfahrzeug zur Verfügung zu haben. 
Die beiden bestehenden Auszubildenden-Kolonnen werden auf allen 55 Kölner Friedhöfen einge- 
setzt, um sowohl erhaltenswerte Grabanlagen, als auch Kriegsgräber und Grabstätten für verdien- 
te Kölner Bürger anzulegen und zu pflegen.

34 
 
 
 
 
Ferner werden die Auszubildenden zu Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im gesamten Kölner 
Norden eingesetzt. Auch eine Reihe von Sonderaufgaben, wie zum Beispiel das Anlegen von spe- 
ziellen Grabflächen oder die Bepflanzung von größeren Wechselbeeten, gehören zum Aufgaben- 
gebiet. 
 
<2007 2017 
 1 Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit Doppelkabine, 
Kipppritsche und Bordwanderhöhung 
 1 Kolonnenfahrzeug bis 3,5 t mit Einzelkabine, 
Kipppritsche und Bordwanderhöhung 
 1 Tandem-Kippanhänger bis 3 t mit aufsteckba- 
ren Laubgitteraufsätzen für Maschinen- und 
Grünschnitttransporte 
Tabelle 7:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Ausbildungsbetrieb Friedhofsgärtner  
 
2.4.3  Fahrzeuge  und Arbeitsmaschinen im Ausbildungsbetrieb Forstwirt 
Die Ausbildung zum Forstwirt und zur Forstwirtin übernimmt der Waldpflegebetrieb. Bis zum Jahr 
2005 wurden die Nachwuchskräfte (teilweise bis zu sechs Azubis in unterschiedlichen Ausbil- 
dungsjahren) in die Forstwirtteams integriert. Seit 2006 sind sie in speziellen Ausbildungsteams 
zusammengefasst. Diese Organisation hat sich bewährt. Da sie sowohl im links- als auch im 
rechtsrheinischen Teil des Waldpflegebetriebs erfolgt, müssen zwei Kolonnenfahrzeuge für die 
Ausbildungsgruppen zur Verfügung stehen.  
 
2004 2017 
 2 Kolonnenfahrzeuge, 3,5 t, mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Festpritsche, 
Bordwanderhöhung und AHK 
 2 Leichtbau-Tandem-Transportanhänger bis 3 t 
mit Zurrpunkten und Bordwanderhöhung 
 2 Arbeiter-Schutzwagen mit eingebauter Werk- 
stattausrüstung 
Tabelle 8:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Ausbildungsbetrieb Forstwirt

35 
 
 
 
 
2.5   Anmietung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen  
Geräte und Fahrzeuge, die nur gezielt für Sondermaßnahmen benötigt werden, also eine geringe 
Auslastung erfahren, mietet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nach wie vor an. 
Für die vorgenannten Zwecke, aber auch zur Kompensation von Fahrzeugausfällen wegen Repara- 
turen, fielen in den vergangenen Jahren für Fahrzeug- und Maschinenanmietungen im Bereich 
Stadtgrün durchschnittlich rund  50.000 Euro an. In der Vergangenheit wurden sie zu Lasten der 
Mittel für die Unterhaltung der Grünanlagen und des Forstes finanziert. Diese Haushaltsmittel 
sind auch künftig vorzuhalten. 
 
 
 
3      Betriebsbereich Stadtgrün  
3.1   Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung „Allgemeine Grünunterhaltung“  
In drei Pflegeabschnitte (zwei linksrheinisch, einer rechtsrheinisch) gliedert sich die Allgemeine 
Grünunterhaltung, jeder umfasst das Gebiet von jeweils drei Stadtbezirken. Die Allgemeine Grü- 
nunterhaltung ist unterteilt in mehrere Aufgabenbereiche, bei denen jeweils eigenes Personal  
beschäftigt ist. 
 
/square4 Visuelle Regelkontrolle Spielplätze, zehn Beschäftigte 
/square4 Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung, 109 Beschäftigte 
/square4 Pflege und Unterhaltung von Straßenbaumscheiben, 36 Beschäftigte 
/square4 Mähen und Pflege von Rasenflächen größer als 3000 Quadratmeter, Mäher mit drei 
Meter Schnittbreite, neun Beschäftigte 
 
Darüber hinaus gibt es weitere Arbeitsbereiche,  denen kein eigenes Personal zugeordnet ist. 
/square4 Pflege und Unterhaltung von Gehölzflächen  
/square4 Pflege und Unterhaltung befestigter Flächen 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bei der Allgemeinen Grünunterhaltung in den 
vergangenen Jahren  wesentliche Veränderungen in der Organisation des Betriebs vorgenommen, 
die Auswirkungen auf das jetzige  Maschinenkonzept haben. 
Kontrolle der Spielplätze: 
Bis zum Jahr 2008 nahm die jeweilige Kolonne des Stadtbezirks im Rahmen der Spielplatz-
Sichtkontrolle auch die Unterhaltungsarbeiten wie Rasen- und Gehölzpflege vor. Wegen der ver- 
schärften Rechtsprechung und den höheren Anforderungen an die Kontrollen mussten die Über- 
prüfungen organisatorisch von den Unterhaltungsarbeiten getrennt werden. Mittlerweile ist 
ein(e) Mitarbeiter(in) ausschließlich mit den Kontrollen auf den Spielplätzen beschäftigt. Die 
Spielplatzunterhaltung kam in Folge dieser Umstellung zum Bereich Allgemeine Grünunterhal- 
tung. Das Personal, das bis zu diesem Zeitpunkt mit der Spielplatzunterhaltung beschäftigt war, 
gehört jetzt zum neuen Bereich Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung.

36 
 
 
 
 
Kolonnenstärke: 
Wegen Pflegerückständen, Zuwächsen von Flächen und veränderten Nutzungsansprüchen der 
Bevölkerung hat das Amt Effizienz und Präsenz des Personals in den Stadtbezirken anpassen müs- 
sen. Erfahrungen und Beobachtungen ergaben, dass Kolonnen mit drei bis  vier Beschäftigten in 
der Summe deutlich effektiver und leistungsfähiger sind als die früheren Kolonnen mit vier bis 
fünf Beschäftigten. 
Die Verringerung der Kolonnenstärken machte die Bildung weiterer Kolonnen bei gleichem Perso- 
nalbestand möglich und vergrößerte so die Präsenz. Die zusätzlichen Kolonnen kommen heute  in 
der Spielplatzunterhaltung, beim Abbau von Pflegerückständen und zur Aufrechterhaltung der 
Pflegestandards zum Einsatz.  
Auswirkungen auf das Maschinenkonzept: 
Die oben aufgeführte Beschreibung der veränderten Organisation wirkt sich auf das Maschinen- 
und Gerätekonzept aus. Die Fahrzeuge zur visuellen Regelkontrolle sind nur noch mit einem Mit- 
arbeiter besetzt. (siehe Punkt 3.2.1  Fahrzeuge visuelle Regelkontrolle Spielplätze  und 3.2.2  Fahr- 
zeuge „Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung). 
Für die Aufgabe Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung wird anders als im Maschinenkon- 
zept von 2008 nicht die Anzahl der Mähkolonnen für die Bemessung der Fahrzeuge zu Grunde ge- 
legt, sondern die Anzahl der Beschäftigten dieses Bereichs (siehe Punkt 3.2.2  Fahrzeuge „Allge- 
meine Grün- und Spielplatzunterhaltung). 
 
 
3.1.1  Fahrzeuge Regelkontrolle Spielplätze 
Aufgabe 
Im Rahmen der DIN 1176 und der Dienstanweisung müssen visuelle Regelkontrollen die Verkehrs- 
sicherheit auf den öffentlichen Spielplätzen und solchen in Kleingartenanlagen gewährleisten. Da- 
bei nehmen die Sichtkontrolleurinnen und -kontrolleure die Anlagen  in Augenschein, um offen- 
sichtliche Gefahrenquellen festzustellen, zu dokumentieren und zu melden. Dabei hatten die Be- 
schäftigten kleinere Reparaturen (wie Entfernen von Schaukelsitzen, überstehenden Nägeln und 
Schrauben) sowie leichte Reinigungsarbeiten unmittelbar selbst erledigt. Zu diesem Zweck führ- 
ten sie Werkzeug und gegebenenfalls  eine Leiter mit. Alle darüber hinaus erforderlichen Repara- 
turen und Transportarbeiten nahmen die Schreinerei, die Allgemeinen Grün- und Spielplatzunter- 
haltung oder Fremdfirmen vor. 
Wie oben unter 3.1 beschrieben hat sich das Vorgehen bei der Spielplatzkontrolle organisatorisch 
gegenüber dem Maschinenkonzept von 2008 verändert. Die Sichtkontrolleurinnen und                    
-kontrolleure beschränken sich mittlerweile auf reine Kontrolltätigkeiten. In der Regel überprüft 
ein Beschäftigter im Durchschnitt 77 Spielplätze pro Woche. Nur kleinere Reparaturen (wie Ent- 
fernen von Schaukelsitzen, überstehenden Nägeln und Schrauben) erledigen die Beschäftigten 
unmittelbar selbst. Zu diesem Zweck führen sie Werkzeug und gegebenenfalls  eine Leiter mit. Al- 
le darüber hinaus erforderlichen Reparaturen und Transportarbeiten nehmen die Schreinerei, die 
Allgemeinen Grün- und Spielplatzunterhaltung oder Fremdfirmen vor. Wegen dieser Neuregelung 
ist nur noch ein Kastenfahrzeug pro Sichtkontrolleurin oder -kontrolleur erforderlich.

37 
 
 
 
 
Bemessungsgrundlage  der Fahrzeuge: 
• Öffentliche Spielplätze: 729  
• Spielplätze in Kleingartenanlagen: 45 
 
Gesamtanzahl der Spielplätze: 650  
 
Gesamtanzahl der Spielplätze: 774  
<2008 2017 
11 Mannschaftstransporter 1 + 2  10 kompakte Kastenfahrzeuge mit Elektroan- 
trieb bis 3,5 t  
Tabelle 9:  Fahrzeuge Spielplatzkontrolle 
 
3.1.2  Fahrzeuge „Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung“ 
Aufgabe: 
Die Fahrzeuge für diesen Aufgabenbereich dienen dem Transport von Arbeitsmaschinen und  
-geräten, Materialien (Entsorgungs- und Schüttgüter) und Personal zum Einsatzort. Darüber hin- 
aus nutzen die Beschäftigten die Doppelkabinen zum Aufenthalt während der Pausenzeiten. Für 
jede Kolonne muss ein Fahrzeug zur Verfügung stehen, damit diese ihre Aufgaben effektiv und 
unabhängig wahrnehmen kann. 
 
Wie viele Fahrzeuge werden benötigt? 
Grundlegend für die Bemessung ist die Zahl der Beschäftigten in der allgemeinen Grün- und Spiel- 
platzunterhaltung und die Festlegung, dass drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eine Kolonne 
bilden. Daraus ergibt sich bei 109 Beschäftigten ein Bedarf von 36 Kolonnenfahrzeugen. 
 
 
2008 2017 
20 Mannschaftstransporter, 4,2 t,  1 + 6  33 Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, Abdeckplane und AHK   
3 Mannschaftstransporter, 7,49 t,  1 + 6 3 Kolonnenfahrzeuge bis 7,49 t mit Doppelkab i- 
ne, Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, Abdeckplane, AHK und 
Zweikreis-Hydraulikanlage für Kippanhänger-
Betrieb 
Tabelle 10:  Fahrzeuge Allgemeine Grünunterhaltung

38 
 
 
 
 
 
Kolonnenfahrzeug bis 5 t mit Doppelkabine, Bordwanderhöhung, Rolladen-Werkzeugschrank, AHK 
 
 
Kolonnenfahrzeug bis 7,49 t mit Doppelkabine, Kipppritsche, AHK

39 
 
 
 
 
3.1.3 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung von Straßenbaumscheiben 
Aufgabe 
Zur Verbesserung des Stadtbilds trägt die Pflege und Unterhaltung der Straßenbaumstandorte 
wesentlich bei. Die Aufgabe besteht aus dem Rückschnitt der bodendeckenden Bepflanzung, der 
Beseitigung von Wildwuchs und der Entfernung von Wurzelaustrieben der Bäume. Bei insgesamt 
76.000 Straßenbäumen müssen 40.600 Straßenbaumscheiben gepflegt und unterhalten werden. 
Hieraus ergibt sich bei 36 Beschäftigten ein Bedarf von zwölf Kolonnenfahrzeugen. 
 
 
2008 2017 
12 Mannschaftstransporter 1 + 6 mit Warnein- 
richtung  
12 Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, Abdeckplane, AHK und 
Dachwarntafel 
Tabelle 11:  Fahrzeuge zur Pflege Straßenbaumscheiben  
 
3.1.4  Arbeitsmaschinen Mähen und Pflege von Rasenflächen <3000 Quadratmeter 
Aufgabe 
Das Mähen und Pflegen von Rasenflächen unterteilt sich in zwei Aufgabengebiete: 
/square4 Großrasenmahd größer als 3000 Quadratmeter (siehe unter Punkt 3.3.4  Arbeitsmaschi- 
nen Großrasenflächenmahd) 
/square4 Rasenmahd kleiner als 3000 Quadratmeter 
 
In Teilbereichen (zum Beispiel Innerer und Äußerer Grüngürtel) erfolgt die Großrasenmahd auf 
den zusammenhängenden großen Innenflächen und die Rasenmahd in den Randbereichen. 
Die Rasenmahd kleiner als 3000 Quadratmeter beinhaltet den Schnitt der Rasenflächen in Grün- 
anlagen und auf Spielplätzen in unterschiedlicher Häufigkeit je nach Funktion und Lage. In der Re- 
gel sind diese Flächen zwischen circa 50 und 3000 Quadratmeter groß. Auf ihnen stehen Bäume 
einzeln oder in Gruppen, Bänke und Abfallbehälter, mitunter wachsen auf dem Rasen auch Blu- 
men. Abhängig von ihrer Größe nutzt die Bevölkerung die Rasenflächen zum Liegen oder Sport- 
treiben.  
Bei der Großrasenmahd muss zwischen den Hindernissen (wie zum Beispiel Bäumen, Sitzbänken, 
Papierkörben, etc.) ausgemäht werden. Zudem sind auch Freischnitte, zum Beispiel um Bäume 
oder sonstige Gegenstände herum  mit Rasentrimmern und handgeführten Rasenmähern erfor- 
derlich. Bei der Mähleistung ist zu berücksichtigen, dass die geringe Größe dieser Flächen häufige 
Ortswechsel notwendig macht.

40 
 
 
 
 
Bemessung der Maschinen 
Mäher mit 1,25 bis 1,50 Meter Breite (herstellerabhängig) und Mäher mit drei Meter Breite 
Die Rasenmahd kleiner als 3000 Quadratmeter umfasst 606 Hektar (bisher 280 Hektar) zu bear- 
beitende Flächen. Hinzu kommen rund 130 Hektar aus dem Aufgabengebiet der Großrasenmahd 
(zum Beispiel Gehölzsäume und Kronenbereiche von Bäumen). 
Die Mähsaison dauert grundsätzlich von März bis Oktober/November, verändert und konzentriert 
sich aber innerhalb dieses Zeitraums in Abhängigkeit von Witterung und Wachstums des Rasens. 
Ausgehend von dieser Mahdzeit gibt die Personal- und Maschinenausstattung ein Pflegeintervall 
von acht Schnitten, also im Abstand von etwa vier Wochen, als Pflegestandard vor. 
Der im Konzept von 2008 beschriebene Maschinenbestand hat sich in der Praxis als effizient und 
leistungsfähig erwiesen und soll auch künftig so beibehalten werden. 
 
Maschinen-Transportanhänger 
Auch die Zuordnung der Mäher mit 1,25 bis 1,50 Meter Breite zu den Maschinen-
Transportanhängern (Nutzlast bis 2,3 Tonnen) hat sich in der Praxis als effizient und leistungsfähig 
erwiesen. In diesem Bereich bleibt das Maschinenkonzept von 2008 daher unverändert. In den 
Wintermonaten dienen diese Anhänger zum Transport von kettenbetriebenen Häckslern und 
Räumfahrzeugen des Winterdienstes. 
Im Bereich der Mäher mit drei Metern Breite hat sich im Betrieb gezeigt, dass die Rüstzeiten für 
die äußeren Stadtbezirke Rodenkirchen, Chorweiler und Porz viel Zeit benötigen und die langen 
Anfahrten auf der Straße die Maschinen stark beanspruchen. Dies führte zu Schäden und in der 
Folge zu einer geringeren Auslastung. Um diese zu verbessern stehen den drei Stadtbezirken künf- 
tig im Maschinenpool Maschinentransportanhänger (Tieflader) mit höherer Nutzlast zur Verfü- 
gung.  
 
Anteil Pflegefläche Sitzmäher 1,25-1,50 Meter 
(abhängig vom Hersteller) 
rund 300 Hektar 
 
Anteil Pflegefläche Sitzmäher 3,00 Meter 
 
Summe Anteil Pflegeflächen 3,00 m 
rund 306 Hektar 
zzgl. rund 130 Hektar (Anteil Gehölzsäume etc.) 
rund 436 Hektar 
Gesamtpflegefläche rund 736 Hektar 
 
Mäher 1,25 bis 1,50 Meter Breite 
Die Gesamtfläche beträgt 300 Hektar, daraus resultiert die zu bearbeitende Fläche von 2.400 Hek- 
tar (300 Hektar x 8 Schnitte). Die tatsächliche Arbeitsleistung einer Maschine nach Auswertung 
der Berechnungstabelle (siehe Anhang) liegt bei  1128 Quadratmeter pro Stunde. 
Bei einer „Mähsaison“ von 30 Wochen und 40,5 Wochenstunden ergeben sich 1.215 Arbeitsstun- 
den, abzüglich 25 Prozent für Rüst- und Wegezeiten verbleiben 911 Arbeitsstunden. Daraus er- 
rechnet sich bei einer Arbeitsleistung von 0,113 Hektar pro Stunde eine Gesamtleistung von 103

41 
 
 
 
 
Hektar im Jahr je Maschine. Der Bedarf beträgt damit 23 Mähmaschinen (2400 Hektar : 103 Hek- 
tar/Maschine/Jahr = 23,30). 
 
 
 
Aufsitzmäher mit Frontsichelmähwerk 
 
Mäher 3 Meter Breite 
Die Gesamtfläche beträgt 436 Hektar, daraus resultiert eine zu bearbeitende Fläche von 3488 
Hektar (436 Hektar x 8 Schnitte). Die tatsächliche Arbeitsleistung einer Maschine nach Auswer- 
tung der Berechnungstabelle (siehe Anhang) liegt bei 4229 Quadratmeter pro Stunde. 
Bei einer „Mähsaison“ von 30 Arbeitswochen und 40,5 Wochenstunden ergeben sich 1.215 Ar-
beitsstunden, abzüglich 25 Prozent für Rüst- und Wegezeiten verbleiben 911 Arbeitsstunden. 
Daraus errechnet sich bei einer Arbeitsleistung von 0,423 Hektar/Stunde eine Gesamtleistung von 
385 Hektar im Jahr je Maschine. Der Bedarf beträgt damit (3488 Hektar : 385 Hek-
tar/Maschine/Jahr = 9,06) 9 Mähmaschinen. 
 
Die Bemessung der für die Gesamtrasenfläche notwendigen Zahl an Mähern erfolgte auf Basis von 
Berechnungsmethoden aus einer Hausarbeit an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Höxter aus 
dem Jahr 2015 (Benedikt Filmar: Leistungsberechnung von Pflegemaschinen, Höxter 2015). Diese 
Arbeit beruhte wiederum auf dem Fachbuch ‚Leistungsermittlungshandbuch für Baumaschinen 
und Bauprozesse‘ von Prof. Dr.-Ing. Gerhard Girmscheid, Zürich 2010. Die Berechnungen mit den 
entsprechenden Einflussfaktoren und Parametern sind im Anhang hinterlegt.

42 
 
 
 
 
 
Aufsitzmäher mit Kabine, Geräteträgerfunktion 
 
 
<2008 2017 
23 Sitzmäher, 1,10 m Schnittbreite  14 Aufsitzmäher  im Schnittbreitensegment 1,50 
m mit Frontmulchmähwerk und klimatisierter 
Kabine  
 9 Aufsitzmäher im Schnittbreitensegment 1,20 
m mit Frontmulchmähwerk und klimatisierter 
Kabine 
23 Tieflader, 2 t 23 Maschinen-Transportanhänger (N utzlast bis 
2,3 t) 
9 Sitzmäher,  3 m Schnittbreite, 
davon 3 mit Geräteträgerfunktion 
 
9 Mähtrac mit Geräteträgerfunktion im Schnitt- 
breitensegment 3 m  mit klimatisierter Kabine  
 9 Frontmulchmähwerke zum Anbau an o.g. 
Mähtrac / Geräteträger  
Tabelle 12: Arbeitsmaschinen Mähen und Pflege von Rasenflächen <3000 m²

43 
 
 
 
 
 
Maschinen-Transportanhänger hinter Kolonnenfahrzeug 
 
 
Mähtrac mit Geräteträgerfunktion mit Frontsichelmähwerk (3 m)

44 
 
 
 
 
3.1.5  Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung von Gehölzflächen 
Die Aufgabe gliedert sich in zwei Bereiche, die Pflege und Unterhaltung der baumartigen und die 
der strauchartigen Gehölzflächen und Hecken. Das Amt erarbeitet zurzeit neue Konzeptionen für 
die Bearbeitung dieser Flächen, die auch im Maschinenkonzept Berücksichtigung finden. Ein er- 
ster Entwurf wurde im Ausschuss Umwelt und Grün vorgestellt. 
Der Bearbeitungszeitraum für die Pflege und Unterhaltung der Gehölzflächen ist nach § 39, Abs. 
5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2, LG NW auf den der Zeitraum von 1. Oktober bis zum 28. oder 29. 
Februar festgelegt. 
 
 
<2008 2017 
7 Buschholzhacker (d=20 cm) 3 Häcksler bis 22 cm Ei nzugsdurchmesser als 
selbstfahrendes Kettenfahrzeug auf Transport- 
anhänger 
(3 weitere im Maschinenpool) 
3 Buschholzhacker (d=26 cm) (siehe Maschinenpool) 
Tabelle 13:  Arbeitsmaschinen Gehölzrückschnitte  
 
3.1.6  Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung befestigter Flächen 
Die Aufgabe gliedert sich in die Reinigung von gebundenen (asphaltierten oder gepflasterten) und 
wassergebundenen Bereichen.  Erstere werden teilweise mit Kehrbesen und Bläsern gereinigt, die 
in Form von Anbaugeräten an Schleppern oder Geräteträgern aus dem Maschinenpool zur Verfü- 
gung stehen.  
Die Reinigung der wassergebundenen Flächen erfolgt ausschließlich mit Blasgeräten. In den 
Herbst- und Wintermonaten liegt der Arbeitsschwerpunkt wegen des zu Boden gefallenen Laubs 
auf diesen Tätigkeiten.  
 
<2008 2016 
 (siehe Fahrzeugpool) 
Tabelle 14:  Arbeitsmaschinen zur Pflege von befestigten Flächen

45 
 
 
 
 
3.2  Fahrzeuge- und Arbeitsmaschinen  Straßenbegleitgrün und Sonderdienste 
3.2.1  Fahrzeuge Sonderdienste  
Die Teilbereiche Allgemeine Transportaufgaben, Wegebau und die Pflege von Großrasenflächen 
sind dem Aufgabenbereich Sonderdienste zugeordnet. Diese Arbeiten fallen im gesamten Stadt- 
gebiet an.  
 
3.2.2  Fahrzeuge  und Arbeitsmaschinen  Allgemeine Transportaufgaben und  
Entsorgung  
Für den Transport von Stammholz, Grünschnitt und Häckselgut, Schüttgütern und Wegebaumate- 
rial (zum Beispiel Belieferung der Wegebaukolonne), die Abfall- und Materialentsorgung, die Hil- 
festellung beim Sandwechsel auf Spielplätzen und beim Abbau von mangelhaften Spielgeräten 
sind nach bisherigem Konzept drei Lastwagen (18 Tonnen) mit Ladekran mit je einem Tandeman- 
hänger (8,6 Tonnen) eingesetzt. 
Die Transportfahrzeuge werden nach Bedarf angefordert. Im diesem Aufgabenbereich stehen drei 
Fahrer zur Verfügung. Im täglichen Betrieb hat sich diese Ausstattung bewährt. 
Nach dem neuem Konzept soll jedoch ein Anhänger für Hakenliftcontainer, der im  Maschinen- 
pool bereit steht, einen Tandemanhänger ersetzen.  Er bringt mehr Flexibilität ins Transportwe- 
sen, weil sowohl die Lastwagen der Friedhöfe als auch Schlepper mit Anhängern die Container be- 
fördern können. 
Zuvor waren dem Bereich Pflege und Unterhaltung wassergebundener Wege zwei Radlader zuge- 
ordnet. Wegen der tatsächlichen Einsätze wird künftig einer der beiden dem Fahrzeug- und Ma- 
schinenpool zugeordnet, aber vorwiegend im Bereich Transportaufgaben und Entsorgung einge- 
setzt. 
 
 
2008 2016 
3 LKW 18 t mit Ladekran 3 LKW 18 t mit Ladekran 
3 Tandem-Anhänger 7,5 t 2 Tandem-Kippanhänger 8,6 t  
 
 
3.2.3  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Pflege und Unterhaltung von wassergebunde- 
nen Wegen 
Mit dem Maschinenkonzept 2000 ist dieser Aufgabenbereich neu entstanden. Die Ausstattung mit 
Spezialfahrzeugen und -geräten hat die Einheit  in die Lage versetzt, Schäden an Wegen mit was- 
sergebundener Decke frühzeitig zu beseitigen. Damit konnte sie häufige Generalinstandsetzungen 
zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vermeiden. Eine konsequente und fachlich ein- 
wandfreie Pflege trägt dazu bei, die Lebensdauer der Wege auf 25 bis 30 Jahre zu verlängern. Zu 
dieser Aufgabe gehören die regelmäßige Reparatur und Sanierung der Wege wie zum Beispiel die

46 
 
 
 
 
Ausbesserung, das Aufbrechen verdichteter Oberflächen, Stützkorn aufbringen, Eggen und Wal- 
zen. Das zu unterhaltende Wegenetz ist 512 Kilometer lang. 
Im Maschinenkonzept 2000 war die Einrichtung von zwei Kolonnen mit je vier Mitarbeiterinnen 
oder Mitarbeitern vorgesehen. Wegen Einsparungsvorgaben konnte jedoch nur eine Kolonne zu- 
sammengestellt und mit Fahrzeugen samt Geräten ausgestattet werden. Deshalb verringert sich 
die Zahl der Maschinen im vorliegenden Konzept. Eine personelle Verstärkung würde eine ent- 
sprechende Fahrzeug- und Maschinenbeschaffung erforderlich machen. 
In Hinblick auf die Zahl der Fahrzeuge und Maschinen ist zu berücksichtigen, dass bei der Ge- 
samtwegstrecke von 512 Kilometern eine zu bearbeitende Breite von 2,50 Meter im Durchschnitt 
zu Grunde liegt. Bei einer Arbeitsbreite des Flächenbesanders von 1,50 Meter sind daher zwei Ar- 
beitsgänge erforderlich, um eine Wegstrecke zu sanieren. Die Gesamtarbeitsstrecke beträgt 
deshalb rund 1.024 Kilometer.  
Für die Ausführung der Arbeiten sowie den Transport von Schüttgütern und Arbeitsgerät ist ein 
Lastwagen (7,5 Tonnen) erforderlich. Tätigkeiten in den Pflegeabschnitten, wie Rodungen, Aus- 
graben von Wurzeln, Anpflanzungen, Unterstützung beim Sandwechsel, Verladen etc. sorgen für 
eine ganzjährige Auslastung. 
Die Praxis hat gezeigt, dass ein Kompaktbagger fehlt. Im Wegebau lassen sich nicht alle Arbeiten 
mit dem Radlader ausführen, zum Ansetzen und Abziehen von Banketten und Böschungen, zum 
Planieren und Abziehen von Wegeflächen und für Ladearbeiten wird ein kompakter Bagger benö- 
tigt. Weiterer Bedarf für diesen besteht in der gesamten Grünunterhaltung, zum Beispiel zum 
Ausgraben von Fundamenten auf Spielplätzen. Wegen seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten 
wird der Kompaktbagger dem Maschinenpool zugeordnet. Sein Transport erfolgt mit Lastwagen 
(7,49 t) und dem dazugehörigen ebenfalls im Fahrzeugpool befindlichen Maschinentransportan- 
hänger mit Auffahrrampe. 
 
2008 2016 
2 LKW (9 t) mit Anhänger  1 LKW (7,49 t) mit Kipppr itsche 
2 Tandemwalzen 1 Aufsitz-Tandem-Vibrationswalze bis  2 t 
 1 Transportanhänger für Tandemwalze 
2 Mannschaftstransporter 1 + 6 1 Kolonnenfahrzeug m it Doppelkabine und 
Pritsche sowie  2000-Liter-Wasserfass und  
-pumpe (mit Verbrennungsmotor)

47 
 
 
 
 
 
Lkw 7,49 t mit Kipppritsche und Anhänger 
 
Aufsitz-Tandem-Vibrationswalze

48 
 
 
 
 
 
Kolonnenfahrzeug mit Doppelkabine, Pritsche, 2000-ltr-Wasserfass und Wasserpumpe 
 
 
2 Radlader 1 Radlader bis 6 t mit Standardschaufel,  Klapp- 
schaufel und Palettengabel  
2 Schmalspurtraktoren  mit Besander 1 Schmalspursch lepper bis 40 kW mit Front- 
kraftheber und Frontzapfwelle 
 1 Flächenbesander (Anhänger) bis 4 t, Arbeits- 
breite 1,50 m 
 1 Kreiselegge zum Anbau an o.g. Schmal- 
spurschlepper  
2 Einachsschlepper 1 Einachsschlepper mit Kreiseleg ge im Frontan- 
bau  
1 Kompaktbagger Siehe Maschinenpool 
Tabelle 15:  Fahrzeuge und Maschinen Instandhaltung wassergebundener Wege

49 
 
 
 
 
 
Radlader bis 6 t mit Standardschaufel 
 
Schmalspurschlepper bis 40 kW mit Wegepflegegerät im Frontanbau

50 
 
 
 
 
 
Kreiselegge (Wegepflegegerät) im Front-Anbau an Schmalspurschlepper und Besander an AHK 
 
3.2.4  Arbeitsmaschinen Großrasenflächenmahd 
Die Aufgabe besteht im Mähen der Großrasenflächen in unterschiedlicher Häufigkeit (je nach 
Funktion und Lage des Rasens) unter Beachtung der Langgraswiesen- und des Beweidungskonzep- 
tes. Wegen ihrer Größe nutzt die erholungssuchende Bevölkerung diese Flächen in der Regel in- 
tensiv zum Liegen, Spielen oder Sporttreiben. 
Das Amt hat für deren Mahd zwei Traktoren mit Schlegelmulchmähern und einen Traktor mit Si- 
chelmulchmäher beschafft. Diese Ausstattung hat sich bewährt.  
Bei der Anschaffung dieser Maschinen muss der Sicherheitsaspekt (bezogen auf Sicherheitsab- 
stände) im Vordergrund stehen. Eine Gefährdung Dritter durch herausschleudernde Teile wäh- 
rend des Mähvorgangs muss ausgeschlossen sein. Das schränkt den Kreis der potenziellen Herstel- 
ler erheblich ein. 
Zur Bemessung des Fahrzeug- und Maschinenbedarfs wurden die Leistungsdaten der Fahrzeuge 
und Maschinen, Arbeitsstunden unter Berücksichtigung von Wege- und Rüstzeiten und zu bear- 
beitende Flächen zugrunde gelegt. 
Die Gesamtfläche der Großrasenpflege liegt nach digitaler Auswertung bei 884 Hektar (1.000 Hek- 
tar nach Maschinenkonzept 2000). Einen Anteil von etwa 15 Prozent  davon (circa 130 Hektar) 
mähen künftig die Sitzmäher mit drei Meter Schnittbreite (siehe Ziffer 3.2.4). Damit beträgt die zu 
bearbeitende Fläche 754 Hektar  x 4 Schnitte = 3.016 Hektar gesamt. 
Die tatsächliche Arbeitsleistung einer Maschine nach Auswertung der Berechnungstabelle (siehe 
Anhang) beträgt 7701 Quadratmeter pro Stunde. Die Arbeitsgeschwindigkeit von acht Kilometer 
pro Stunde wird durch die Größe und Leistungsfähigkeit der Maschinen und Schlepper sowie 
durch Großzügigkeit in der Aufteilung der Flächen erreicht.

51 
 
 
 
 
Eine exakte Berechnung erfordert die Unterscheidung zwischen den 5,50-Meter- und 4,20-Meter-
Mähern. Etwa 20 Prozent der Gesamtfläche bearbeitet der 4,20 Meter breite Mäher und 80 Pro- 
zent teilen sich die beiden 5,50 Meter breiten Mäher. Das ergibt 603 Hektar für den 4,20-Meter-
Mäher und 2413 Hektar für den 5,50-Meter-Mäher. 
Die tatsächliche Arbeitsleistung einer Maschine nach Auswertung der Berechnungstabelle (siehe 
Anhang) beträgt bei den 5,50-Meter-Mähern 7314 Quadratmeter pro Stunde, bei dem 4,20-
Meter-Mäher 5585 Quadratmeter pro Stunde. Die Arbeitsgeschwindigkeit von sieben Kilometer 
pro Stunde wird durch die Größe und Leistungsfähigkeit der Maschinen und Schlepper sowie 
durch Großzügigkeit in der Aufteilung der Flächen erreicht.  
Besonderheit: 
Das 5,50-Meter-Segment  wird seit 2000 wegen personeller und maschineller Kürzungen im 
Schichtbetrieb von zwei Schichten je 35,5 Wochenstunden, gesamt also 70 Wochenstunden je 
Maschine, geführt. Das ermöglicht es, trotz der Reduzierung von vier auf zwei Mähmaschinen die 
Flächenleistung weiterhin gleich halten zu können. 
Die Bemessung der für die Gesamtrasenfläche notwendigen Zahl an Mähern erfolgte wie unter 
Ziffer 3.1.4 auf Basis von Berechnungsmethoden aus einer Hausarbeit an der Hochschule Ostwest- 
falen-Lippe in Höxter (siehe S. 31/32). Die Berechnungen mit den entsprechenden Einflussfakto- 
ren und Parametern sind im Anhang hinterlegt. 
Da für die Mahd, wie ebenfalls unter Ziffer 3.1.4 ausgeführt, von einem Zeitraum von etwa 30 
Wochen auszugehen ist, ergeben sich bei 35,5 Wochenstunden im Teilschichtdienst für die 5,50-
Meter-Mäher 1.065 Arbeitsstunden, abzüglich 15 Prozent Rüst- und Wegezeiten verbleiben 
905,25 Arbeitsstunden. Daraus errechnet sich bei einer Arbeitsleistung von 0,731 Hektar pro 
Stunde eine Gesamtleistung von 662 Hektar je Maschine. Der Bedarf liegt damit bei vier Mähma- 
schinen (2413 Hektar :  662 Hektar/Maschine = 3,65). 
Durch den Zweischichtdienst à 35,5 Wochenstunden, also 70 Wochenstunden pro Mähmaschine, 
steigt die Arbeitsleistung gegenüber dem normalen Dienst mit einmalig 40,5 Wochenstunden um 
87 Prozent. Diese Zahl ist der Berechnung von vier Mähern gegenüber zu stellen und auf die Flä- 
chenleistung der Maschine aufzuschlagen. Somit erhöht sich diese auf 1238 Hektar/Maschine 
(662 Hektar x 1,87/Maschine). Der tatsächliche Bedarf im 5,50-Meter-Segment im Schichtdienst- 
verfahren beträgt damit zwei Mähmaschinen (2413 Hektar : 1238 Hektar/Maschine = 1,95). 
Schichtdienst für das Mähsegment mit 4,20 Meter Breite ist wegen struktureller und personeller 
Vorgaben nicht möglich. Daher ergeben sich bei 40,5 Wochenstunden ausgehend von einem  Zeit- 
raum der Mahd von 30 Wochen 1215 Arbeitsstunden. Abzüglich 15 Prozent für Rüst- und Wege- 
zeiten verbleiben 1032,75 Arbeitsstunden. Daraus errechnet sich bei einer Arbeitsleistung von 
0,586 Hektar/Stunde eine Gesamtleistung von 605 Hektar je Maschine. Der Bedarf beträgt damit 
eine Mähmaschine (603 Hektar : 605 Hektar/Maschine = 0,997). 
Alle Schlepper im Bereich Großrasenflächen verfügen über Frontlader mit Standardschaufel, Pa- 
lettengabel und Gestrüppgreifer,  Frontkraftheber und -zapfwelle, K80-Kupplung und hohe Stütz- 
last für Hängerbetrieb. Sie können deshalb zusätzlich sowohl den Forstmulcher betreiben als auch 
entsprechende Ladetätigkeiten und Transportaufgaben übernehmen. 
Der Forstmulcher soll zentral über den Maschinenpool angeschafft und dort vorgehalten werden.

52 
 
 
 
 
<2008 2016 
2 Standard-Schlepper, 160 PS mit Frontlader, 
(inkl. Standardschaufel, Palettengabel, Ge- 
strüppgreifer) sowie Frontkraftheber und  
-zapfwelle 
2 Standard-Schlepper, 160 PS mit Frontlader, 
(inkl. Standardschaufel, Palettengabel, Ge- 
strüppgreifer) sowie Frontkraftheber und 
-zapfwelle 
1 Sichelmähwerk, Heckanbau 
Schnittbreite 4,60 m 
2 Mulchmähwerke, 5,50 m Schnittbreite, Heck- 
anbau an Schlepper 
Schlegelmähwerk, Heckanbau 
Schnittbreite 4,60 m 
 
1 Standardschlepper bis 120 PS mit Front- 
kraftheber und -zapfwelle  
1 Standardschlepper bis 120 PS mit Rück- 
fahreinrichtung, Frontkraftheber und  
-zapfwelle 
1 Frontsichelmähwerk für Schlepperanbau (Ar- 
beitsbreite ca. 4,20 m)  
1 Mulchmähwerk für Schlepperanbau (Arbeits- 
breite ca. 4,20 m) 
Tabelle 16:  Arbeitsmaschinen Großflächenmahd  
 
 
Standardschlepper, 160 PS, mit Mulch-Mähwerk im Heck-Anbau

53 
 
 
 
 
3.2.5  Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung von Langgraswiesen 
Eine Alternative zur regelmäßigen Mahd der unter 3.3.4 beschriebenen Großrasenflächen bietet 
die extensive Bewirtschaftung als Langgraswiese. Nach heutigem Stand könnten etwa 100 Hektar 
der Großrasenflächen auf diese Weise bewirtschaftet werden.  
Ein Konzept für die Bewirtschaftung von Langgraswiesen wird noch erarbeitet.  
 
 
 
 
 
 
3.2.6  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Pflege und Unterhaltung von Straßenbe- 
gleitgrün 
Die Aufgabe besteht in einem regelmäßigen Schnitt der Rasen- und Gehölzflächen durch Maschi- 
nen, einer manuellen Bearbeitung von Kleinflächen an Ampeln und Verkehrszeichen sowie einer 
pflegebegleitenden Reinigung der Flächen. In den Sommermonaten liegt der Schwerpunkt bei 
Mäharbeiten, in den Wintermonaten beim Gehölzrückschnitt. 
Der Zustand des Straßenbegleitgrüns trägt wesentlich zu einem gepflegten Erscheinungsbild der 
Stadt bei. Eine Optimierung der Maschinenausstattung auf den neuesten Stand der Technik und 
der Sicherheitsanforderungen steigert dabei Leistungsfähigkeit und Qualität. 
Das Maschinenkonzept von 2008 legte eine zu pflegende Arbeitsstrecke von 500 Kilometern zu- 
grunde. Nach den zwischenzeitlich vorgenommenen detaillierteren Aufzeichnungen beträgt die zu 
bearbeitende Strecke tatsächlich circa 410 Straßenkilometer. Auf dieser Grundlage errechnet sich 
die zu pflegende Arbeitsstrecke pro Straßenkilometer durch 
/square4 eine Arbeitsbreite von 1,20 Metern 
/square4 die tatsächliche Breite der Fläche 
/square4 hinzu kommende Mittel- und 
/square4 Radweg-Trennstreifen 
/square4 linkes und rechtes Bankett. 
Demnach ist die tatsächlich zu pflegende Arbeitsstrecke mit dem Faktor 4,2 zu multiplizieren und 
liegt somit bei 1.722 Kilometern. Legt man durchschnittlich acht Pflegegänge im Jahr zugrunde, 
kommt eine Gesamtstrecke von 13.776 Kilometern zusammen. 
Wegen des hohen Aufwands zur Absicherung der Arbeitsbereiche im Verkehr sind die Kolonnen 
mit je sechs oder fünf Beschäftigten (zwei Fahrerinnen oder Fahrer, drei Arbeitskräfte für die 
notwendigen manuellen Pflegearbeiten und Sicherung der „wandernden Baustelle“) besetzt.  Sie 
benötigen jeweils zwei Fahrzeuge (eins zur Sicherung  und eins für den Schnitt).  
Die angeschafften Maschinen haben sich in der Praxis bewährt. Wegen der aus Sicherheitsgrün- 
den vorgenommenen Umstellung von Freischneidern mit Fadenkopf auf Grasschneideblätter

54 
 
 
 
 
wurden als Ergänzung acht leistungsfähige handgeführte Schlegelmäher angeschafft, die sich 
ebenfalls als geeignet erwiesen haben. Um diese auch in schwerer zugänglichen Bereichen einset- 
zen zu können (zum Beispiel bei Hindernissen oder Barrieren wie Leitplanken) und aus Gründen 
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Eigengewicht der Mäher: 103 Kilogramm) wurden zusätz- 
lich Ladehilfen an den Mannschaftstransportern montiert. Diese ermöglichen das einfache und si- 
chere Auf- und Absetzen der handgeführten Mulcher zwischen Fahrzeugpritsche und Grünstrei- 
fen. 
Neben den Fahrzeugen mit Auslegermähern kommen auch Geräteträger mit Knicklenkung und 
Frontmähwerk zum Einsatz. Diese ermöglichen eine rationelle Pflege von Rasen- und Grasflächen 
mit größeren Breiten, wie zum Beispiel die Mittelstreifen der Inneren Kanal-, Aachener, Rhein- 
ufer- und Frankfurter Straße sowie des Walter-Pauli-Rings.  
Zur Verbesserung des Stadtbilds vor allem im Bereich der Innenstadt und der Ausfallstraßen 
kommen 2017 zehn zusätzliche Stellen hinzu. Mit diesen werden zwei weitere Kolonnen gebildet. 
Folglich muss auch die Fahrzeug- und Maschinenausstattung entsprechend aufgestockt werden. 
Wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit ist der Unimog im künftigen Konzept nicht mehr aufge- 
führt. 
 
<2008 2017 
1 Dienstwagen Pick-up mit Anhängerkupplung 1 PKW mi t Pritsche, Dachwarntafel und AHK  
5 Mannschaftstransporter 1 + 6 6 Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit Doppelkabine, 
Automatikgetriebe, drehbarer Dachwarntafel, 
Festpritsche, Ladehilfe und AHK 
4 Schmalspurtransporter mit Auslegermäher 
und Warneinrichtung  
5 Schmalspurtransporter (Geräteträger) mit 
Frontausleger und Schlegelmulcher (140 cm 
breit),  sowie Heckblaseinheit und drehbarer 
Dachwarntafel 
4 Verkehrssicherungsanhänger 4 Verkehrssicherungsan hänger 
4 Sitzmäher, 1,10 Schnittbreite, Safetymulcher 6 kn ickgelenkte Geräteträger mit seitlich ver- 
schiebbarem Front-Schlegel-Mulchmähwerk, 
Schnittbreite 1,40 m,  
(im Winterdienst mit Bürste und Streuer)

55 
 
 
 
 
 
Schmalspurtransporter mit Frontausleger und drehbarer Dachwarntafel 
 
Verkehrssicherungsanhänger

56 
 
 
 
 
 
Knicklenker-Geräteträger mit Schlegelmulcher (Mähwerk) 
 
4 Anhänger-Tieflader, 2 t 5 Tandem-Plateauanhänger für Maschinen- 
transporte 
( Nutzlast 2,3 t)   
1 Unimog mit Kombinationsmähwerk und 
Warneinrichtung, Rechts- / Linksbetrieb 
- 
 12 handgeführte Schlegelmulcher  (Einachser 
60 cm breit mit maximalem Eigengewicht von 
120 kg) 
1 Buschholzhacker Siehe Maschinenpool 
Tabelle 17:  Fahrzeuge und Maschinen Straßenbegleitgrün

57 
 
 
 
 
 
Handgeführter Schlegelmulcher (Rasenmäher) mit Ladehilfe am Kolonnenfahrzeug 
 
 
3.2.7  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Spielplatzservice und Schreinerei 
Die regelmäßige Inspektion nach DIN EN 1176 (Haupt- und Funktionskontrolle) und die Reparatur 
der Spielgeräte auf allen öffentlichen Spielplätzen, der Slacklineanlagen und der Bewegungspar- 
cours führt eigenständig die Schreinerei durch. Darüber hinaus behebt sie Mängel, die im Rahmen 
der visuellen Regelkontrolle festgestellt wurden. 
 
 
Schreinerei - Formatkreissäge

58 
 
 
 
 
Im Einsatz sind sieben mobile Kolonnen, denen je ein Werkstattwagen mit Werkzeug und Material 
für Reparaturarbeiten vor Ort zugeteilt ist. Wegen der stetig wachsenden Anzahl der zu betreu- 
enden Einrichtungen kamen 2016 drei Beschäftigte hinzu, die Zahl der Kolonnen erhöhte sich da- 
mit auch acht. Das macht die Beschaffung eines weiteren Werkstattwagens notwendig. 
Das Maschinenkonzept 2008 legte eine Zahl von 625 zu überprüfenden Kinderspielplätzen zu- 
grunde. Aktuell kontrollieren Spielplatzservice und Schreinerei  725 Spielplätze mit über 4.200 
Spielgeräten, acht Slacklineanlagen und acht Bewegungsparcours mit insgesamt über 135 Gerä- 
ten. Die Tendenz ist bei allen Arten von Anlagen steigend.  
Der Einsatz der geschlossenen Werkstattwagen hat sich bewährt, es zeigte sich jedoch, dass nach 
Zuladung von mobiler Werkstattausrüstung (Kompressor, Generator etc.) die Nutzlast nicht aus- 
reichte. Daher wurden Anfang 2016 bereits Fahrzeuge mit einer höheren Zuladung beschafft.  
Alle Werkstattwagen sind mit einem Unterflurgenerator für den mobilen Betrieb handgeführter 
Maschinen ausgestattet. Damit entfällt der Einsatz der mobilen Stromerzeuger, und das Personal 
ist keinen Benzindämpfen mehr ausgesetzt. 
Ein Gabelstapler im Betriebshof Stolberger Straße übernimmt die dort  notwendigen Holztrans- 
porte vom Lager zum Werkstattgebäude und zur Beschickung des Lagers. 
 
 
Kolonnenfahrzeug bis 5 t als Kastenwagen mit Werkstatt-Innenausbau für Reparaturen vor Ort

59 
 
 
 
 
 
2008 2016 
6 geschlossene Werkstattwagen, zul. Gesamtgew. 
3,5 t 
7 Kolonnenfahrzeuge bis 5 t als Kastenwagen mit 
Werkstattausstattung und Unterflurgenerator  
1 geschlossener Werkstattwagen, 5 t,  
Laderaum 4,70 m 
1 Kolonnenfahrzeug bis 6,5 t als Kastenwagen L3 mit 
Werkstattausstattung und Unterflurgenerator 
1 Kompressor (siehe 2.2 Werkstatt, Schlosserei) 
1 PKW  (siehe Maschinenpool) 
1 Gabelstapler 1 Gabelstapler, 2,5 t 
 1 Schwerlast-Anhänger für interne Materialtranspor - 
te, angehängt am Gabelstapler 
Tabelle 18:  Fahrzeuge aus dem Bereich Schreinerei und Spielplatzunterhaltung  
 
Im Konzept 2016 werden erstmalig die stationären Arbeitsmaschinen des Bereichs aufgeführt. 
 
2008 2016 
 1 Langband-Schleifmaschine, Bj. 2007, Arbeitslänge  
3000 mm, Querschlitten-Arbeitsbreite 800 mm, 
Schleifbandbreite 150mm 
 1 Vakuum-Schleifarbeitstisch, Bj. 2007,  Fixierfläc he 
2000 x 1000 mm 
 1 Feinstaubabsauganlage für Schleifstäube, Bj. 201 0,  
2400 Pa  
 1 Kanten-Bandschleifmaschine, Bj. 2007,  Arbeits- 
länge 1100 mm 
 1 Formatkreissäge, Bj. 2016, Schnitthöhe bis 200 
mm, Sägeblatt bis 550 mm Durchmesser, Schnittlän- 
ge am Schlitten 3300 mm, Schlittenlänge 4300 mm 
 1 Formatkreissäge, Bj. 1996, Schnitthöhe bis 100 
mm, Sägeblatt bis 500 mm Durchmesser, Schnittlän- 
ge am Schlitten 2500 mm, Schlittenlänge 2200 mm 
 1 Bandsäge, Bj. 2001,  Werkstückhöhe max. 460 mm, 
Durchgangsbreite 780 mm, Leistung 4 kW  
 1 Pendel-Kappsäge bis 200 mm Langholzquerschnitt  
 1 Plattensäge, Bj. ca. 1980,  Arbeitsbreite 5000 m m, 
Arbeitshöhe 2300 mm, Plattendicke bis 65 mm 
 1 Dickenhobel, Bj. 2000, 600 mm Arbeitsbreite, bis  
280 mm Werkstückhöhe

60 
 
 
 
 
 1 Abrichthobel, Bj. 2011, Arbeitsbreite bis 500 mm , 
Einlauftischlänge 2000 mm, Auslauf 1200 mm 
 1 Standbohrmaschine, 3 kW, max. Werkstückhöhe 
650 mm, Bohrtiefe 160 mm 
 1 Horizontal-Tischbohrmaschine zum Kopfholzboh- 
ren bis 63 mm Durchmesser und 600 mm Bohrtiefe 
 1 Tischfräse, Bj. 1967, Fräserdurchmesser bis 170 
mm, Schaft 30 mm, Fräserdrehzahl bis  9000 1/min, 
Tischlänge 1000 mm 
 1 Tischfräse, Bj. 2011, Fräserdurchmesser bis 250 
mm, Schaft 30 mm, Fräserdrehzahl bis 12.000 1/min, 
Tischlänge 2400 mm 
 2 Vorschubeinheiten 
 1 Langloch-Fräsmaschine, Bj. 2014, Langlöcher bis 
150 mm Länge und 30 mm Breite 
 1 Ketten-Stemmmaschine, Bj. 1955,  Stemmtiefe bis 
170 mm,   
Stemmquerschnitt 18 x 50 mm 
 1 Furnierpresse, Bj. ca. 1980, Pressbreite 2500 mm  
und Tiefe 1200 mm,  Pressdruck bis 600 kP/cm²    
 1 Absaugwand für Lackierarbeiten, Saugleistung 
5500 m³/h, Saugfläche 3,2 m² 
Tabelle 19:  Stationäre Arbeitsmaschinen städtische Schreinerei  
 
 
3.3   Fahrzeuge zur Baumkontrolle sowie Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge für Pflege 
und Unterhaltung von Straßenbäumen 
3.3.1  Fahrzeuge für Kontrolle von Bäumen an Straßen, an städtischen Kitas und Schulen 
Die Baumkontrolle überprüft in regelmäßigen Abständen die derzeit 76.000 städtischen Straßen- 
bäume. Dafür setzt sie zurzeit drei PKW ein.  
Seit Januar 2016 kontrolliert das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für die Gebäudewirt- 
schaft der Stadt Köln auch die Bäume auf den Grundstücken von rund 1.200 städtischen Objekten 
wie Schulen und Kitas. Die hohe zu erwartende Fahrleistung von mehr als 10.000 Kilometern im 
Jahr erforderte die Beschaffung von zwei weiteren Dienst-Pkw für diese hinzugekommene Aufga- 
be. 
Alle fünf PKW werden zurzeit organisatorisch in der Fachabteilung geführt. Künftig soll der Einsatz 
der Fahrzeuge entweder über einen stadteigenen Fahrzeugpool oder ein externes Car Sharing 
Modell erfolgen.

61 
 
 
 
 
2008 2017 
3 PKW-Dienstwagen 5 PKW-Dienstwagen aus Fahrzeugpool 
Tabelle 20:  Fahrzeuge zur Baumkontrolle  
 
3.3.2  Fahrzeuge für Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen 
Die Baumpflege umfasst die Überwachung der Jungbäume und die Wahrnehmung der Verkehrssi- 
cherungspflicht auf Grundlage der Feststellungen der Baumkontrolle und anderer Meldungen 
über Schäden an oder von Bäumen ausgehende Gefahren. 
Die Personalausstattung wurde auf Basis der vorgeschriebenen Kontrollintervalle, der regelmäßi- 
gen und gefahrenabhängigen Pflege und des dafür notwendigen Zeitaufwands festgelegt. Sie um- 
fasst acht Meisterinnen oder Meister  für die Baumkontrolle und 46 Arbeitskräfte für die Baum- 
pflege. Hinzu kommen vier Ingenieurinnen oder Ingenieure und drei Meisterinnen oder Meister 
für das in drei Pflegeabschnitte gegliederte Aufgabengebiet. 
Die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte, besonders die gegenüber früher veränderte Technik der 
eingesetzten Hubarbeitsbühnen (Teleskop statt Knickgelenk), haben sich bewährt. Sie brachten 
erhebliche Arbeitserleichterungen bei Pflegearbeiten im und am Baum mit sich. 
Die Technik kann entsprechend dem freien Arbeitsfeld am jeweiligen Einsatzstandort eine best- 
mögliche Nutzung der Arbeitsmaschinen gewährleisten. Vor allem erhöht sie die Reichweite des 
Arbeitskorbs deutlich, ohne zuvor das Fahrzeug umzusetzen zu müssen. Die Teleskoptechnik er- 
möglicht auch den Einsatz von kleineren Hubarbeitsbühnen an mehr Einsatzorten und die Einspa- 
rung von Rüstzeiten. Das führt zu einer höheren Wirtschaftlichkeit.  
Zusammengefasst haben Teleskop-Hubarbeitsbühnen eine Reihe von Vorteilen: 
• Bessere Handhabung des Gesamtgeräts, dadurch insgesamt rationelleres Arbeiten 
• Schnelleres Ansteuern bestimmter Arbeitspunkte im und am Baum 
• Ansteuern verschiedener Arbeitspositionen ohne Umsetzen des Fahrzeuges 
• Das Sperren eines größeren Sicherungsraums entfällt, weil die Gerätearme nicht in den 
Verkehrsraum hineinragen  
In der täglichen Praxis zeigte sich, dass bei künftigen Ersatzbeschaffungen von LKW-
Hubarbeitsbühnen individuell ausfahrbare Abstützungen notwendig sind.  
Im Maschinenkonzept von 2008 war die Beschaffung von elf LKW mit Teleskop-Hubarbeitsbühnen  
vorgesehen. Das elfte Fahrzeug wurde wegen fehlenden Personals in den vergangenen Jahren je- 
doch zurückgestellt. Nachdem das Personal aufgestockt wurde, ist die Beschaffung nun für 2017 
geplant. 
Die Lastwagen mit 7,49 Tonnen Gesamtgewicht sind für den Transport von Schnitt- und Häcksel- 
material vorgesehen. Wegen der Nähe zur Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) 
wird im Pflegeabschnitt 2 (Stadtbezirke  4, 5 und 6) das Schnittgut nicht mehr gehäckselt, sondern 
direkt zur Müllverbrennung gefahren. Dadurch können ein Lastwagen (bis 7,49 Tonnen) und ein 
Häcksler eingespart werden.

62 
 
 
 
 
Der bislang nicht beschaffte LKW mit Teleskop-Arbeitsbühne erforderte  ein zusätzliches Kolon- 
nenfahrzeug. Dies kann nach der Beschaffung der elften  Arbeitsbühne ebenfalls entfallen. 
Auch vier Verkehrssicherungsanhänger werden künftig nicht mehr benötigt, weil die Kolonnen- 
fahrzeuge mit abklappbaren Warntafeln ausgestattet sind. Für seltene Extremeinsätze sollte je- 
doch ein Verkehrssicherungshänger im Fahrzeugpool verfügbar sein. 
 
 
 
2008 2017 
10 Hubsteiger, Teleskop 17 m  5 LKW mit Teleskop-Hubarbeitsbühne und 
Rolladen-Werkzeugschrank 
°(Arbeitsbühnenhöhe bis 20 m) 
 3 Schmalspur- 
LKW bis 7,5 t mit Teleskop-Hubarbeitsbühne 
und Rolladen-Werkzeugschrank 
°(Arbeitsbühnenhöhe  bis 18 m) 
1 Hubsteiger, Teleskop 26 m 3 LKW mit Teleskop-Huba rbeitsbühne und 
Rolladen-Werkzeugschrank 
°(Arbeitsbühnenhöhe bis 30 m) 
3 LKW, 18 t, mit Ladekran  3 LKW, 18 t, mit Ladekra n und Bordwanderhö- 
hung 
3 LKW, 7,5 t 2 LKW bis 7,49 t mit  
Kipppritsche, Bordwanderhöhung und AHK 
3 Mannschaftstransporter 1 + 6 4 Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung, Abdeckplane, AHK und 
Dachwarntafel 
4 Verkehrssicherungsanhänger 1 Verkehrssicherungsan hänger, siehe Fahr- 
zeugpool 
Tabelle 21:  Fahrzeuge Straßenbaumpflege

63 
 
 
 
 
 
Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühne, Rollden-Werkzeugschrank 
 
Lkw 18 t mit Ladekran und Bordwanderhöhung

64 
 
 
 
 
 
Lkw 7,49 t, Kipppritsche, Bordwanderhöhung und AHK mit Häcksler auf Anhänger 
 
 
3.3.3  Arbeitsmaschinen Straßenbaumpflege 
Der zurzeit im Einsatz befindliche Häcksler besitzt eine Einzugsstärke von maximal 30 Zentimeter 
Durchmesser, um den überwiegenden Anteil des Schnittguts von Kronenholz vor Ort verarbeiten 
zu können. Künftig genügt ein Einzugsdurchmesser von 26 Zentimetern, weil das Stammholz sepa- 
rat entsorgt wird. 
Die bislang diesem Bereich zugeordneten Häcksler kommen nun in den Maschinenpool. 
 
2008 2017 
 2 Buschholzhacker Ø 26 cm  (siehe Maschinenpool) 
Tabelle 22:  Arbeitsmaschinen Straßenbaumpflege  
 
3.4   Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung für Pflege und Unterhaltung von 
Objektgrün mit Spielplatzkontrolle  
Die Aufgabe umfasst die Pflege und Unterhaltung der Außenflächen an insgesamt 538 städtischen 
Schulen, Kindertagesstätten und elf Einrichtungen von KidS sowie die Sicherheitskontrolle 
(Hauptuntersuchung) von Spielgeräten  
Flächen- und Leistungsverteilung:

65 
 
 
 
 
• Die Leistungen an 238 Kindertageseinrichtungen: 
o Mäharbeiten mit Handgeräten auf 51.170 Quadratmeter (ca. 215 m²/Kita) 
o Mäharbeiten mit Aufsitzmäher auf 131.138 Quadratmeter (ca. 551 m²/Kita) 
o Gehölzschnittflächen: 84.099 Quadratmeter  
o Heckenschnitt: ca. 32.960 Quadratmeter 
• Die Leistungen an den 300 weiteren Schulen: 
o Mäharbeiten mit Handgeräten auf 73.200 Quadratmeter (ca. 244 m²/Schule) 
o Mäharbeiten mit Aufsitzmähern auf 382.200 Quadratmeter (ca. 1274 m²/Schule) 
o Gehölzschnittflächen: 567.724 Quadratmeter  
o Heckenschnitt: 88.860 Quadratmeter 
Die kleinteiligen Flächen und die veränderten Strukturen in den Kitas (Aufnahme von U3-Kindern) 
und Schulen mit OGTS- Betrieb (in der Regel bis 16.30 Uhr) erfordern besondere Arbeitskriterien 
bei der Pflege. Wendige Maschinen und Geräte müssen die Bereiche schnell, oftmals gar mit Zeit- 
limit, leise und flexibel  bearbeiten. 
 
3.4.1  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Pflege und Unterhaltung von Objektgrün  
Die 30 Beschäftigten verteilen sich auf neun Kolonnen, denen je ein Kolonnenfahrzeug und ein 
Transportanhänger mit Aufsitzmäher zugeordnet sind. Dabei beschränkt sich das zulässige Ge- 
samtgewicht derzeit auf  3,5 Tonnen. Wegen des erforderlichen Aufbaus mit Doppelkabine, 
Kipppritsche und Werkzeugschrank bleibt nur noch eine Nutzlast von wenigen hundert Kilo- 
gramm. Um die Kapazität für die Abfuhr von Schnittgut etc. zu erhöhen, sieht das Konzept die An- 
schaffung von Transportern mit  4,6-Tonnen Gesamtgewicht vor. 
Die vorhandenen sechs  Aufsitzmäher mit Frontsichelmähwerk bis 1,25 Meter Schnittbreite haben 
sich in ihrem Schnittbreitensegment bewährt. 
Die ursprünglich geplanten zwei  Aufsitzmäher mit 1,80 m Schnittbreite wurden wegen der klein- 
teiligen Mähflächen an Schulen und Kitas nicht beschafft. Stattdessen kamen drei  Aufsitzmäher 
mit Frontsichelmähwerken im Mähsegment 1,50 Meter zum Einsatz.

66 
 
 
 
 
<2008 2017 
9 Mannschaftstransporter 1 + 6 9 Kolonnenfahrzeuge bis 5 t mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank,  Kipppritsche, 
Bordwanderhöhung und AHK. 
9 Anhänger 9 Tandem-Kippanhänger bis 3 t mit aufste ckba- 
ren Laubgitteraufsätzen für Maschinen- und 
Grünschnitttransporte  
9 Sitzmäher mit 1,10 m Schnittbreite 6 Aufsitzmäher  mit Frontsichelmähwerk bis 
1,25 m Außenbreite  
2 Sitzmäher mit ca. 180 cm Schnittbreite  3 Aufsitz mäher mit Kabine und Frontsichel- 
mähwerk, ca. 1,50 m Schnittbreite 
2 Buschholzhacker (Einzugsdurchmesser 20 cm)  (siehe Maschinenpool) 
Tabelle 23:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Objektpflege  
 
3.4.2   Fahrzeuge für die Kontrolle von Kinderspielplätzen an Kitas, Kids und Schulen 
Für die 2016 vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommene Funktionskontrolle 
in den Kitas und Kids-Einrichtungen sind zwei Dienstwagen für die Kontrolleurinnen und Kontrol- 
leure erforderlich. Sie sind dem Fahrzeug- und Maschinenpool des Amtes zugeordnet.  
 
<2008 2017 
 2 PKW für Objektkontrolleure/innen  
(siehe Maschinenpool) 
Tabelle 24:  Fahrzeuge Objektkontrolle  
 
 
3.5   Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenausstattung für die Pflege und Unterhaltung der 
Sondergärten  
Die hohe Besucherfrequenz in den Sondergärten und ihre große Beliebtheit beim Publikum erfor- 
dern der technischen Entwicklung entsprechend  den Einsatz von Maschinen mit alternativer An- 
triebstechnik. Dies geschieht im Botanischen Garten und im Rheinpark bereits in Form von akku- 
betriebenen Laubblasgeräten und erfährt im Rahmen der Ersatzbeschaffungen seine Fortsetzung. 
Das vorliegende Konzept führt jedoch nur selbstfahrende Maschinen auf.

67 
 
 
 
 
3.5.1   Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung von Flora und Bo- 
tanischem Garten 
Auf einer Fläche von 11,5 Hektar beherbergen Flora und Botanischer Garten rund  11.000 Pflan- 
zenarten. Auf dem Flora-Gelände arbeiten 24 Beschäftigte (einschließlich Spät- und Nachtdienst 
und eine halbe Stelle Sekretariat), 13 Auszubildende, vier Praktikantinnen und Praktikanten im 
Freiwilligen Ökologischen Jahr, zwei Bundesfreiwillige, zwei Mitarbeiter der Gemeinnützigen 
Werkstätten Köln (GWK) und etwa  20 stundenweise beschäftigte ehrenamtliche Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeiter, die in den verschiedenen Pflegebereichen zum Einsatz kommen. Rund 6.000 
Pflanzenarten wachsen in den vier Schaugewächshäusern, in denen die Hälfte des Personals ar- 
beitet. 
Zu den Pflegebereichen gehören der Rasen, Flächen mit hochwertigen einzelnen Gehölzen oder 
Gehölzgruppen, Schmuckstaudenbeete und besonders aufwändige, historische Wechselbeete. 
Die vier Schaugewächshäuser umfassen den Komplex aus Eingangshalle, Nutzpflanzenhaus (Tro- 
pen), großem Tropenhaus, Wüstenhaus, und  dem separat stehenden Subtropenhaus, unter an- 
derem  mit der international ausgezeichneten Kamelien-Sammlung. Bis auf letzteres werden alle 
Häuser durch Neubauten ersetzt. Dazu kommen eine Anzuchtabteilung mit acht Anzuchthäusern, 
ein Kamelien-Folienhaus und das Überwinterungshaus für die Kübelkollektion. Für das Freiland 
gibt es eine weitere Anzuchtgärtnerei mit zwei Anzuchthäusern. 
Wegen der kleinteiligen Flächenzusammensetzung und der spezifischen Aufgabe des Botanischen 
Gartens bedarf es zur Pflege und Unterhaltung einer angepassten Maschinenausstattung. Primär 
sollen in diesem Bereich auch Maschinen mit Elektroantrieb zum Einsatz kommen. 
Neben dem Klein-LKW mit Pritsche, der dem innerbetrieblichen Transport von Pflanzen, Erde und 
Material dient, sieht das Maschinen- und Gerätekonzept für alle größeren Materialtransporte 
(Pflanzen) und Fahrten zum Stadthaus, zur Stadtgärtnerei und zum Rheinpark ein Kolonnenfahr- 
zeug mit geschlossenem Kasten vor. Dieses gehört organisatorisch zur Stadtgärtnerei. 
Die neuen Schaugewächshäuser sollen bis 2020 fertiggestellt sein. Wegen deren Höhe von 16 Me- 
tern im Großen Tropenhaus und acht Metern im Wüsten- und Nutzpflanzenhaus ist für die Be- 
wirtschaftung (Rückschnitt, Glasreinigung und Wartung) ein elektrischer Hubsteiger erforderlich. 
Die genaue Anzahl der Einsatzstunden ist noch nicht abschätzbar, weil sich die Pflege- und War- 
tungsintervalle erst im Betrieb des Neubaus ergeben, ebenso die erforderliche 
rung.  Im ersten Schritt wird daher eine Hubarbeitsbühne angemietet. Sollte sich eine stadteigene 
Anschaffung wirtschaftlich darstellen lassen, findet diese spätestens im Folgekonzept 2025 Be- 
rücksichtigung. 
Die Sondergärten behalten einen Häcksler auf einem Einachsanhänger für den Einsatz an ihren 
verschiedenen Standorten.

68 
 
 
 
 
<2008 2017 
1 Klein-LKW mit Plane + Spriegel + Kipper 1 Elektro -Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipppritsche, Laubgitteraufsatz 
und Abdeckplane  
1 Radlader 1 Kompakt-Radlader (möglichst mit Elektr oan- 
trieb), Hublast bis 1500 kg, Breite bis 1200 mm, 
mit Schaufel und Palettengabel 
1 Schmalspurtraktor 1 Schmalspurschlepper bis 35 kW  mit Front- 
kraftheber und -zapfwelle 
1 Anhänger-Kipper, offener Kasten  1 Einachsanhänge r bis 2 t mit Kippfunktion und 
Laubgitteraufsatz 
 1 Kehrbesen  zum Frontanbau an o.g. Schmal- 
spurschlepper  
 1 Schneeräumschild zum Frontanbau an o.g. 
Schmalspurschlepper  
 1 Splitstreuer zum Heckanbau an o.g. Schmal- 
spurschlepper  
 1 Bodenfräse als Heckanbaugerät an o.g. 
Schmalspurschlepper 
1 Sitzmäher mit Mähgutaufnahme, Hochent- 
leerung, Winterdienstausrüstung 
1 Aufsitzmäher bis 1,5 m Schnittbreite mit hoch 
entleerbarem Sammelbehälter und Zwi- 
schenachsmähwerk 
 1 Rasendüngerstreuer zum Anbau an o.g. Auf- 
sitzmäher 
1 Einachsschlepper mit Fräse 1 Einachsschlepper bis  10 kW

69 
 
 
 
 
  
Einachsschlepper bis 10 kW

70 
 
 
 
 
 1 Bodenfräse als Anbaugerät am o.g. Ein- 
achsschlepper (Arbeitsbreite ca. 90 cm) 
 1 Kehrbürste als Frontanbaugerät am o.g. Ein- 
achsschlepper  
 1 Schneeräumschild als Frontanbaugerät am 
o.g. Einachsschlepper  
 1 Wegepflegeeinheit als Frontanbaugerät am 
o.g. Einachsschlepper 
 1 Balkenmäher als Frontanbaugerät am o.g. 
Einachsschlepper (Arbeitsbreite ca. 100 cm)  
 1 Einachsanhänger zum Heckanbau an o.g. Ein- 
achsschlepper 
1 Buschholzhacker (Einachser, Einzug 20 cm) 1 Häcks ler auf Einachsanhänger bis 20 cm Ein- 
zugsdurchmesser 
Tabelle 25:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Botanischer Garten 
 
 
Einachsschlepper mit Anhänger

71 
 
 
 
 
3.5.2   Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung des Rheinparks, 
sowie für das „Mobile Grün“ (Schmuckanlagen) 
16 Beschäftigte arbeiten in drei Kolonnen aufgeteilt im Rheinpark, der sich auf 46,2 Hektar zwi- 
schen Hohenzollernbrücke und Mülheimer Hafen erstreckt. Jeder Kolonne unterstehen mehrere 
Pflegebereiche (zum Beispiel Heidegarten, Blumenhof, Rhododendrongarten, Brunnengarten und 
Jugendpark). Die Pflegebereiche setzen sich aus Rasen- (60 bis 70 Prozent) und Gehölzflächen, 
einzelnen Gehölzen und Gehölzgruppen, Schmuckstauden- und Wechselbeeten (circa 2600 Qua- 
dratmeter) zusammen. 
Das neue Maschinen- und Gerätekonzept ersetzt den Schmalspurschlepper mit Frontlader durch 
einen Elektro-Hoflader, der künftig die vielfältigen Transport-, Hebe-  und Ladetätigkeiten im 
Rheinpark übernehmen soll. Dieser wird beispielsweise Pflanzen, Laub und Gehölzschnitt sowie 
Schüttgüter (Oberboden, Dolosand etc.) bewegen. Auch der jährliche Sandaustausch auf dem 
Spielplatz gehört zu seinen Aufgaben. Das Fahrzeug erhält eine Anhängekupplung, um einen 
Zweiachs-Anhänger ziehen zu können. 
Ein Einachsschlepper kommt bei der Bodenbearbeitung, Vorbereitung der Pflanzbeete und der 
Pflege der Wege zum Einsatz. Zur Laubentsorgung auf den großen Flächen und Wegen kann auf 
einen Laubladewagen aus dem Maschinenpool zurückgegriffen werden. Dessen Einsatz  reduziert 
die Lärmemission deutlich, weil weniger Fläche zeitaufwendig mit den sehr lauten Rückentrag-
Blasgeräten bearbeitet werden muss.  
 
<2008 2017 
2 Mannschaftstransporter 1+6 2 Kolonnenfahrzeuge bi s 4,6 t mit Doppelkabi- 
ne, Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche  
2 Schmalspurtraktoren 1 Elektro-Schmalspurtransport er bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipppritsche, Laubgitteraufsatz  
 1 Elektro-Hoflader (Hublast bis 1500 kg) mit 
Greifer-Schaufel und Palettengabel  
2 Anhänger, 1,2 t 1 Zweiachs-Dreiseitenkipper bis 3 ,5 t für Trans- 
portarbeiten mit dem Radlader  
2 Sitzmäher, 1,10 m/1,80 m 1 Aufsitzmäher mit Kabin e und Frontsichel- 
mähdeck, 1,5 m Schnittbreite  
2 Einachs-Schlepper  1 Einachs-Geräteträger bis 10 kW 
 1 Bodenfräse als Anbaugerät am o.g. Einachs-
Schlepper (Arbeitsbreite ca. 90 cm) 
 1 Kehrbürste als Frontanbaugerät am o.g. Ein- 
achs-Schlepper (Arbeitsbreite ca. 100 cm)

72 
 
 
 
 
 
 
Elektro-Schmalspurtransporter mit Kipppritsche und Laubgitteraufsatz  
 
Fahrzeug- und Maschinenpark Mobiles Grün (Schmuckanlagen)  
Die Stadtgärtnerei züchtet mit sechs Beschäftigten und zehn Auszubildenden 500.000 Pflanzen im 
Jahr für die Sondergärten, Friedhöfe und acht Wechselbeete in der Innenstadt an.  
Für den Transport dieser Gewächse in die Sondergärten und zur Pflege der Wechselbeete in der 
Innenstadt und in Rodenkirchen kommen ein Kolonnenfahrzeug mit Doppelkabine und Kippprit- 
sche sowie ein Kastenwagen bis 4,6 t zum Einsatz. Der Pritschenwagen ist auch für den Winter- 
diensteinsatz eingeplant. 
 
Die Pflanzenaufzucht geschieht mit Hilfe einer Topfmaschine. Für deren Befüllung und den Trans- 
port der Jungpflanzen muss ein Rad- oder Hoflader ständig verfügbar sein. Außerdem führt er die 
zahlreichen Hebe- und Transportaufgaben in und um die Stadtgärtnerei aus. 
Ein Zweiachsanhänger mit Plane und Spriegel ist für den Pflanzentransport zum Botanischen Gar- 
ten und zum Rheinpark vorgesehen und kann sowohl von dem Rad/Hoflader aus dem Rheinpark 
und der Gärtnerei als auch vom Winterdienstschlepper gezogen werden. 
Mit einem PKW-Kastenwagen werden die Schmuckbeete regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf 
mit einem integrierten Schlauchwagen gegossen. Ferner dient dieses Fahrzeug zu Material- und 
Werkzeugtransporten und zu Dienstfahrten innerhalb des Amtes. Das Fahrzeug kann künftig auch 
mit alternativen Antriebstechnologien ausgestattet sein.

73 
 
 
 
 
Für die Pflanzenanzucht steht der Stadtgärtnerei eine Reihe von stationären Arbeitsmaschinen zur 
Verfügung.  
Der Palettenfüller (Trayfiller) füllt bis zu 600 Waben- oder Topfplatten in der Stunde mit Erde.  Die 
Topfmaschine schafft die notwendigen 2000 Topffüllungen in der Stunde und kann dabei Gefäße 
zwischen acht und 13 Zentimeter Durchmesser verarbeiten. Von der Topfmaschine aus werden 
die Gebinde zunächst über ein drei Meter langes motorisiertes Förderband und weiter über bis zu 
sechs Sechs-Meter-Bänder, von denen eines motorisch angetrieben sein muss, zu den Tischstand- 
orten transportiert. 
Ferner steht eine pneumatische Sämaschine zur Verfügung, die es ermöglicht, Kisten mit 144, 150 
oder 273 Saatplätzen verarbeiten zu können. Nach dem Gebrauch werden die Kisten und Topf- 
platten in einer Waschanlage gesäubert und desinfiziert. 
 
<2008 2017 
2 Mannschaftstransporter 1+6 1 Kolonnenfahrzeug bis  4,6 t mit Doppelkabine, 
langem Radstand , Kipppritsche und AHK  
 1 Kolonnenfahrzeug bis 4,6 t mit Einzelkabine 
und geschlossenem Kasten 
1 Multifunktionsfahrzeug (Traktor) 1 PKW Kastenwage n bis 3,5 t 
1 Niederfluranhänger (Siehe Maschinenpool) 
1 Radlader 1  Radlader (Hublast bis 2000 kg, Höhe < 2350 
mm) mit Erdschaufel, 1,20 m breit, Leichtgut- 
schaufel, 1,60 m breit, und Palettengabel 
 1 Pflanz-Palettenfüller  
Leistung: ca. 600 Platten pro Stunde 
 1 Topfmaschine   
Leistung: ca. 2000 Topffüllungen je Stunde 
 1 motorisiertes Gurtförderband, 3 m lang 
 1 motorisiertes Gurtförderband, 6 m lang 
 5 Gurtförderbänder ohne Antrieb à 6 m 
 1 pneumatische Sämaschine 
für 144er, 150er und 273er Saatplatten 
 1 Kisten-Waschanlage 
Tabelle 26:  Fahrzeuge und Maschinen „Mobiles Grün“, Stadtgärtnerei

74 
 
 
 
 
Finkens Garten 
In dem Rodenkirchener Naturerlebnisgarten werden keine städtischen Mitarbeiter beschäftigt. 
Das Kolpingwerk und ein Gärtnermeister pflegen die Anlage der Stadt Köln. Dazu gehört auch die 
Mahd der Wiesenflächen, die mit einem Balkenmäher als Anbaugerät an einem Einachs-Schlepper 
erfolgt. Diese Maschine kommt auch im Rheinpark und im Botanischen Garten zum Einsatz.  
Die drei Standorte Rheinpark, Botanischer Garten und Finkens Garten teilen sich also zwei Ein- 
achs-Schlepper, unter dem Stichwort Finkens Garten wird keine zusätzliche Maschine aufgeführt. 
Der erforderliche Frontmähbalken zum Schneiden von Langgras kommt sowohl im Botanischen als 
auch in Finkens Garten zum Einsatz.

75 
 
 
 
 
4   Betriebsbereich Forst 
4.1   Ausgangslage 
Im Jahr 2004 hat die Stadtverwaltung ein umfassendes Fahrzeug- und  Maschinenkonzept für den 
Forstbereich erarbeitet, das vom Finanzausschuss beschlossen wurde. Die Fortschreibung baut 
darauf auf. Gleichzeitig mit dem Beschluss des Maschinenkonzepts wurde die städtische Forst- 
verwaltung neu organisiert. Diese Grundlage erlaubt nach zwölf Jahren Aussagen in Bezug auf die 
Eignung des beschafften Maschinenbestands. Ebenso zeigte sich Verbesserungspotenzial sowohl 
hinsichtlich der Maschinenausstattung als auch bestimmter Arbeitsverfahren und der Arbeitsor- 
ganisation. Die Fortschreibung basiert auf den gewonnenen Erkenntnissen. 
 
 
4.2   Aufgaben und Organisation der städtischen Forstverwaltung 
 
Flächen in Zuständigkeit des Betriebsbereichs Forst 
 
• Gesamtfläche    rund 4.000 Hektar 
• davon städtische Waldflächen  rund 3.600 Hektar 
• betreute Waldflächen (RheinEnergie) rund    400 Hek tar 
 
Die städtische Forstverwaltung gehört mit etwa 4000 Hektar bewirtschaftetem Wald zu den größ- 
ten kommunalen Forstbetrieben in Nordrhein-Westfalen. Die Waldflächen liegen, zum Teil stark 
parzelliert, in der gesamten Stadt. Teilflächen befinden sich auf dem Gebiet der Städte Hürth und 
Bergisch Gladbach. Auf Grundlage eines Vertrags betreut die städtische Forstverwaltung auch den 
Waldbesitz der RheinEnergie. 
Die Aufgaben der Forstverwaltung ergeben sich aus dem Landesforstgesetz, das den Kommunen 
vorschreibt, ihren Waldbesitz ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Dementsprechend hat die 
Waldbewirtschaftung das Ziel, einen stabilen, artenreichen und naturnahen Wald zu entwickeln, 
der die herausgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen in der Großstadt Köln optimal erfüllt. 
Diese Zielsetzung verfolgt die Forstverwaltung mit einer Vielzahl von Leistungen, die von der Auf- 
forstung über die Bestandspflege bis zur Holzernte reichen. Über die rein forstlichen Arbeiten hin- 
aus pflegt sie die Erholungseinrichtungen „Forstbotanischer Garten“ und „Friedenswald“ in Ro- 
denkirchen, das Erholungsgebiet „Gut Leidenhausen“ in Porz-Eil, das „Waldlabor“ an der Ba- 
chemer Landstraße in Junkersdorf, den Tierpark Lindenthal, die Wildgehege in Dünnwald, Brück 
und Leidenhausen sowie diverse Erholungseinrichtungen wie Schutzhütten, Bänke und einen 
Waldlehrpfad. Die Lage der städtischen Forstflächen in unmittelbarer Randlage zu Bebauung und 
Straßen erfordert einen hohen Aufwand für die Verkehrssicherung.

76 
 
 
 
 
Organisation der Forstverwaltung 
Die städtische Forstverwaltung gliedert sich in zwei Forstbetriebsbezirke (links- und rechtsrheini- 
scher Wald) und den Waldpflegebetrieb. Als zentrale Einheit führt letzterer alle forstlichen Arbei- 
ten stadtweit aus. Außerdem setzt die Forstverwaltung private Unternehmen ein.  
 
Innendienst: 
• Ein(e) Forstbeamtin oder-beamter im höheren Dienst als Leiter(in) der städtischen Forst- 
verwaltung 
• Ein(e) Verwaltungsangestellte/r im gehobenen Dienst  
 
Außendienst: 
• Drei Forstbeamtinnen oder -beamte im gehobenen Dienst als Forstbetriebsbezirksleiter(innen) 
und Leiter(in) des Waldpflegebetriebs 
• Vier Forstwirtschaftsmeister(innen) 
• Ein(e) Gärtnermeister(in) 
• 15 Forstwirtinnen oder -wirte, zwei Gärtner(innen), zwei Hilfsforstwirtinnen oder-wirte, fünf 
Tierpfleger(innen), ein(e) Schreiner(in) 
• Fünf Auszubildende 
• Zwei Baumkontrolleurinnen oder-kontrolleure (die Stellen wurden beantragt) für Verkehrssi- 
cherungskontrollen 
 
4.3   Fahrzeuge und Maschinen im Betriebsbereich Forst 
Die folgenden Ausführungen sind nach den verschiedenen Aufgaben der Forstverwaltung geglie- 
dert. 
  
4.3.1   Pflege und Durchforstung des Waldes, Verkehrssicherung  
Schwerpunkte der Arbeiten sind die turnusmäßigen Durchforstungen, die Waldpflege und die 
Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Ziel ist die Entwicklung eines stabilen, naturnahen Wald- 
bestandes, der die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion im großstädtischen Ballungsraum nach- 
haltig sicherstellt. Die dabei anfallenden Holzmengen werden vermarktet und liefern einen Bei- 
trag zur Kostendeckung. Zur sicheren und bestandspfleglichen Fällung waren ursprünglich drei 
Forstspezialschlepper geplant. Bis heute wurden jedoch lediglich zwei dieser Spezialfahrzeuge be- 
schafft. Einschlägige Erfahrung von Forstunternehmen zeigen, dass die Arbeit durch den Einsatz 
einer sogenannten Vorrückeraupe anstelle eines weiteren Forstschleppers deutlich effizienter ge- 
staltet werden kann. Sie unterstützt die Fällungen und zieht die motormanuell gefällten Bäume zu 
den Rückegassen. Durch Transport mit einem Kolonnenfahrzeug auf einem Anhänger ist die Rau- 
pe flexibel im gesamten Stadtgebiet um- und einsetzbar.

77 
 
 
 
 
Entsprechend dieser Erfahrungen soll statt eines dritten Forstspezialschleppers eine deutlich ko- 
stengünstigere Vorrückeraupe eingesetzt werden. 
 
<2004 2017 
3 Forstspezialschlepper 2 Forstspezialschlepper 
bis 120 kW 
 1 Vorrückeraupe mit 5-t-Seilwinde 
Tabelle 27:  Arbeitsmaschinen Waldpflege, Verkehrssicherung  
 
 
 
Vorrückeraupe mit 5-t-Seilwinde

78 
 
 
 
 
 
Forstspezialschlepper mit Seilwinde 
 
4.3.2   Freischnitt an Waldrändern und von Wegebanketten, Herstellung von Lichtraum- 
profilen 
Arbeitsschwerpunkt ist der Rückschnitt von Überhang an Waldrändern entlang von Wegen und 
die Herstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Lichtraumprofils an Straßen. Zusätzlich werden 
die Bankette an Wirtschafts- und Reitwegen gepflegt. Für diese Arbeiten steht ein Schlepper zur 
Verfügung, der modular mit einer Astschere oder einem Schlegelmulcher an einem Frontausleger 
den Rückschnitt durchführt. Um die Arbeiten effizienter zu gestalten, kann ein am Heck des 
Schleppers angebauter zusätzlicher robuster seitenverschiebbarer Schlegelmulcher wahlweise 
gleichzeitig oder nach dem Rückschnitt das Astwerk mulchen. 
Wahlweise ist es auch möglich, auf den Forstmulcher aus dem Maschinenpool zurückzugreifen.

79 
 
 
 
 
<2004 2017 
1 allradgetriebenes Nutzfahrzeug (LKW) mit 
Heckanbaukran und Tandemanhänger, Anbau- 
schere mit Astknackvorrichtung 
1 Standardschlepper in Forstausführung bis 180 
PS mit Frontkraftheber und Frontzapfwelle  
 1 Frontausleger bis 6 m Reichweite zum Anbau 
an o.g. Schlepper  
 1 Hecken-/Astschere bis 2 m Arbeitsbreite zum 
Anbau an o.g. Frontausleger  
 1 Schlegelmäher (Schnittbreite bis 1,50 m) zum 
Anbau an o.g. Frontausleger  
 1 Forst-Schlegelmulcher  mit Seitenverschiebung 
zum Heckanbau an o.g. Schlepper  
Tabelle 28:  Arbeitsmaschinen zur Bankett- und Waldrandpflege

80 
 
 
 
 
 
Standardschlepper in Forstausführung mit Hecken-/Astschere im Front-Anbau 
4.3.3   Verkehrssicherheitskontrollen der Waldbestände 
Zwei Beschäftigte des Waldpflegebetriebs (je ein(e) Kontrolleur(in) pro Forstbetriebsbezirk) kon- 
trollieren die Verkehrssicherheit der Waldbestände entlang öffentlicher Straßen, zur Bebauung 
und entlang von Eisenbahnlinien. Die Überprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, die Modali- 
täten in einer „Dienstanweisung zur Durchführung der Verkehrssicherheitskontrollen“ festgelegt. 
Die Aufgabe setzt unabhängige Mobilität voraus. Das Konzept von 2004 sah für die Kontrolleurin- 
nen und Kontrolleure keine eigenen Fahrzeuge vor. Forstwirtinnen und -wirte, die in den Forst- 
wirtteams mitarbeiteten,  nahmen die Kontrollen wahr. Mittlerweile sind diese so umfangreich 
geworden, dass die Beschäftigten ausschließlich mit den Verkehrssicherheitskontrollen beschäf- 
tigt sind. Deshalb hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eine Organisationsuntersu- 
chung beantragt, um zwei zusätzlichen Stellen für die Baumkontrolle im städtischen Forstbetrieb 
einrichten zu können. Das Personal soll unabhängig und eigenständig arbeiten, zu seinen Aufga- 
ben gehören die Durchführung der laufenden Kontrollen, deren Dokumentation im Kontrollbuch 
und die Einweisung von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder Unternehmen in die Durchführung 
von Verkehrssicherungsmaßnahmen. Für diese Aufgaben wurden deshalb im März 2015 zwei 
Kleinwagen beschafft.  
 
<2004 2017 
 2 PKW mit Elektroantrieb 
Tabelle 29: Fahrzeuge zur Verkehrssicherungskontrolle Waldbestände

81 
 
 
 
 
4.3.4   Pflege und Unterhaltung von Forstgärten, Tierparks und anderen Erholungsein- 
richtungen  
Sowohl die Tier- und Wildparks, der Forstbotanische Garten, der Friedenswald und das Erho- 
lungsgebiet Höhenfelder See als auch die Naturspielplätze, das Waldlabor und der Landschafts- 
park Belvedere erfreuen sich als Erholungsgebiete einer starken Besucherfrequenz. Die Pflege er- 
folgt in teilzentralisierter Organisation, um einen möglichst rationellen Personal- und Maschinen- 
einsatz zu gewährleisten. So beschafft der linksrheinische Forstbetriebsbezirk das Futter sowohl 
für den Lindenthaler Tierpark und auch für das rechtsrheinische Erholungsgebiet Leidenhausen 
mit dem Wildgehege und pflegt auch beide Anlagen. Für die Erhaltung der Erholungsgebiete und 
sämtlicher Wiesen ist wegen der örtlichen Nähe der jeweilige Forstbetriebsbezirk zuständig. 
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bewirtschaftung der Erholungsgebiete in Rodenkirchen 
(Forstbotanischer Garten und Friedenswald) in Einheit mit dem 2010 entstandenen „Waldlabor“ 
an der Bachemer Landstraße und den neu angelegten Forstflächen im Landschaftspark Belvedere. 
Für diese Liegenschaften standen bisher zwei Kleinschlepper vom Typ „Holder“ zur Verfügung. Die 
Fahrzeuge (Baujahr 1994 und 1996) entsprechen weder hinsichtlich der Ausstattungsmöglichkei- 
ten mit Anbaugeräten noch Leistungsfähigkeit den tatsächlichen Anforderungen. Deshalb können 
die Aufgaben wegen der mangelhaften technischen Ausrüstung nur mit größten Einschränkungen 
erledigt werden.  
Mulcharbeiten müssen vergeben werden (Kosten pro Mulchdurchgang auf allen Flächen 5000 Eu- 
ro, erforderlich sind vier Durchgänge im Jahr). Mit der verfügbaren Großflächenmähtechnik im 
Amt lässt sich die Mahd im Friedenswald nur eingeschränkt gewährleisten. Da ein geeignetes Ge- 
rät fehlt, greift der Betrieb hier auf ein Leihgerät zurück. In den Forstbetriebsbezirken kommen 
momentan verschiedene Kleinmaschinen zum Einsatz, die völlig überaltert und deshalb sehr repa- 
raturanfällig sind. Dieser Pool an unterhaltungsintensiven Kleinmaschinen soll abgeschafft wer- 
den. Als Ersatz sind zwei Schlepper mittlerer Leistungsklasse mit Anbaugeräten zur Bewirtschaf- 
tung der Wildgehege und Erholungswaldeinrichtungen vorgesehen. Der Einsatz dieser Maschinen 
in Verbindung mit den unten aufgeführten Anbaugeräten soll auch eine ergonomische Arbeits- 
weise sicherstellen, die schwere Hand- und Transportarbeiten maschinell unterstützt.  
Für das Mähen und Mulchen von Flächen, die wegen ihrer Abmessungen und Ausformung nicht 
mit Großmaschinen bearbeitet werden können, setzen die Forstbetriebsbezirke bislang sieben 
handgeführte Mäher ein. Wegen deren beschränkter Leistungsfähigkeit ist dieser Einsatz sehr 
personalintensiv. Deshalb sollen als teilweiser Ersatz und Ergänzung für die handgeführten Ma- 
schinen zwei selbstfahrende Mulchmäher mit Fernbedienung beschafft werden. Diese verbessern 
neben der höheren Leistungsfähigkeit auch die Arbeitssicherheit und den Mitarbeiterschutz. Fer- 
ner können diese robusten Mäher auch an stark geneigten, unwegsamen Stellen und im Unter- 
holz unter tief hängenden Baumschleppen problemlos eingesetzt werden. Da die Maschinen auch 
in Steillagen im Bereich Straßenbegleitgrün (Brückenrampen etc.) zum Einsatz kommen, werden 
sie dem Maschinenpool zugeordnet.   
Mit den zu beschaffenden Schleppern und Anbaugeräten sollen in den beiden Forstbetriebsbezir- 
ken erledigt werden:

82 
 
 
 
 
Hebe- und Ladearbeiten (Schlepper-Frontlader, Palettengabel, Schaufel, Ballenspieß) 
• Heben von Paletten (Futtermittel oder Dünger)  auf Fahrzeuge oder Anhänger 
• Heben schwerer Lasten (Bau) zur Erhaltung von Gebäuden und Zäunen 
• Heben von Holz (Stapel, Stämme, Pfähle) und Wild 
Transportarbeiten (Tandem-Kippanhänger)  
• Allgemeine Transporte, Beförderung von Schotter für die Reparatur wassergebundener 
Wege  
• Transport von Holzmaterialien aller Art (Pfähle, Bänke und Tische)  zu Erholungsstandor- 
ten 
• Transportieren von betäubten oder toten Tieren (Wildbergung), gegebenenfalls auch bei 
Wildunfällen  
• Transport von Pflanzen und des Wasserfasses zum Wässern von Großbaumpflanzungen 
und Sonderflächen im Forstbotanischen Garten 
Wiesenpflege (Schlegelmähdeck, Mulchmäher, Wiesenschleppe, Düngerstreuer) 
• Mähen und Mulchen der Wiesenflächen innerhalb und außerhalb der Gehege sowie im 
Forstbotanischen Garten und Friedenswald  
• Mulchen von Wegebanketten im Bereich der Erholungsflächen und Wildgehege mit ei- 
nem zu beschaffenden Schlegelmähdeck (circa zwei Meter Schnittbreite) für den Frontan- 
bau am Schlepper  
• Wiesenschleppe zum Schleifen der Flächen 
• Düngerstreuer zum Kalken und Düngen der Weideflächen in den Wildgehegen 
• Ausputzen der Ecken und Ränder mit zwei selbstfahrenden Mulchern anstelle der handge- 
führten Mäher 
Straßen-, Wege- und Parkplatzpflege (Kehrmaschine, Blasgerät, Reisiggabel) 
• Kehren und Reinigen von asphaltierten Wegen (circa 25 Kilometer) und der sieben Park- 
plätze (Rasengittersteine) mit Kehrmaschine im Frontanbau am Schlepper  
• Nutzung eines Anbaublasgeräts mit schwenkbarem Rüssel zum Freiblasen von Wegen und 
Wegrändern vornehmlich im Herbst    
• Reinigen der gepflasterten Wege um den Höhenfelder See mit Kehrmaschine im Frontan- 
bau  
• jahreszeitlich bedingte Reinigung von asphaltierten Wegen im Äußeren Grüngürtel und 
asphaltierten Radwegen im linksrheinischen Wald  
• Räumen des Gehölzschnitts mit der Reisiggabel, der im Rahmen des Freischnitts der 
Lichtraumprofile anfällt

83 
 
 
 
 
Instandhaltung von Erholungseinrichtungen (Klappschaufel, Erdbohrer) 
• 37 Schutzhütten und 280 Bänke aus Holz instand halten  
• 20 Kilometer Zäune instand halten  
• Erdbohrungen zum Setzen von Zaunpfählen, Pfosten, Papierkörben, Bänken und Tischen 
mit einem hydraulischen Erdbohrer (Durchmesser 40 Zentimeter) für den Anbau am Heck 
des Schleppers  
• Großpflanzen setzen mit dem Erdbohrer 
• Schlaglöcher in Wegen mit Klappschaufel schließen  
• Parkplätze und Asphaltwege mit Klappschaufel abziehen 
 
<2004 2017 
1 Kleinschlepper 1 Standardschlepper (rechtsrheinis ch) bis 75 
kW mit Frontkraftheber, -zapfwelle und -lader 
mit Klappschaufel, Palettengabel, Ballenspieß 
und Reisiggabel  
 1 Schmalspurschlepper (linksrheinisch) bis 75 
kW  mit Frontkraftheber, -zapfwelle und -lader 
mit Klappschaufel, Palettengabel, Ballenspieß 
und Reisiggabel 
 1 Tandem-Dreiseiten-Kippanhänger (rechtsrhei- 
nisch) bis 8 t mit aufsteckbarer Bordwanderhö- 
hung, Standardbreite 
 1 Tandem-Dreiseiten-Kippanhänger (linksrhei- 
nisch) bis 8 t mit aufsteckbarer Bordwanderhö- 
hung, Schmalspur 
 1 Schlegelmähwerk (rechtsrheinisch),  (Arbeits- 
breite 2 m) zum Frontanbau an o.g. Standard- 
schlepper 
 1 Schlegelmähwerk (linksrheinisch),  (Arbeits- 
breite 1,60 m) zum Frontanbau an o.g. Schmal- 
spurschlepper 
 1 Schleuder-Düngerstreuer als Heckanbaugerät 
an o.g. Schlepper   
 1 Kehrmaschine (Arbeitsbreite ca. 2,30 m) als 
Frontanbaugerät an o.g. Schlepper   
Tabelle 30:  Arbeitsmaschinen zur Pflege und Unterhaltung der Erholungseinrichtungen

84 
 
 
 
 
 
Standardschlepper mit Frontkraftheber, Frontlader und Schlegelmulchwerk (Mäher) 
 
  
Schlegelmulcher (Mähwerk) im Front-Anbau an Standardschlepper

85 
 
 
 
 
 
Kehrmaschine als Frontanbaugerät am Standardschlepper 
 
4.3.5   Personen- und Materialtransport  
In diesem Bereich musste das Konzept von 2004 ebenfalls angepasst werden. Für den Personal- 
transport des Waldpflegebetriebs (15 Forstwirtinnen und -wirte) gibt es zurzeit vier Ford Ranger 
mit insgesamt 16 Sitzplätzen. Zum Transport sperrigen Materials stehen Anhänger unterschiedli- 
cher Spezifikation zur Verfügung. Künftig werden vier Anhänger benötigt, die etwas weniger als 
die bisherigen wiegen. Diese Leichtbau-Fahrzeuge sollten eine Tandemachse, eine mittlere Bord- 
wandhöhe, ein zulässiges Gesamtgewicht von circa drei Tonnen und eine Kastenlänge von 3,5 Me- 
tern haben.   
Da die Arbeiten in der Regel in unterkunftsfernen Waldflächen erfolgen, stehen für das Personal 
aktuell fünf Waldarbeiterschutzwagen zur Verfügung, zwei davon für die Auszubildenden, die al- 
lerdings durchweg annähernd 20 Jahre alt sind. Zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs ist in 
absehbarer Zeit die Ersatzbeschaffung der fünf mobilen Waldarbeiterschutzwagen mit Werkstatt- 
bereich erforderlich. 
 
<2004 2017 
4 Mannschaftstransporter für Waldpflegeb e- 
trieb 3 Kolonnenfahrzeuge, 3,5 t, mit Doppelkabine, 
Verkehrswarntafel, Rolladen-Werkzeugschrank, 
Kipppritsche mit Bordwanderhöhung und AHK. 
 1 Kolonnenfahrzeug, 3,5 t, mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche mit 
Bordwanderhöhung und AHK. 
2 Mannschaftstransporter für rechtsrhein i- 
schen Forstbetriebsbezirk 2 Kolonnenfahrzeuge, 3,5 t, mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche mit 
Bordwanderhöhung und AHK.

86 
 
 
 
 
1 Mannschaftstransporter für linksrheinischen 
Forstbetriebsbezirk 1 Kolonnenfahrzeug, 3,5 t, mit Doppelkabine, 
Rolladen-Werkzeugschrank, Kipppritsche mit 
Bordwanderhöhung und AHK. 
3 Waldarbeiterschutzwagen  3 Waldarbeiterschutzwagen mit Werkstattaus- 
stattung 
4 Anhänger  4 Tandem-Transportanhänger bis 3 t, mittlere 
Bordwandhöhe, Kastenlänge ca. 3,5 m  
Tabelle 31:  Fahrzeuge für Personen- und Materialtransporte  
 
4.3.6   Kontrolle und Steuerung des Betriebsablaufs  
Die Forstbetriebsleitung nutzt im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben  (Verwaltung, Wirtschafts- 
planung und Steuerung des Betriebs) einen PKW. Auch die Forstbetriebsbeamten und Forstwirt- 
schaftsmeister in den Forstbetriebsbezirken und vom Waldpflegebetrieb setzen PKW ein. Sie be- 
nötigen die Autos für die Einsatzplanung, Koordination und Kontrolle der Arbeiten der Beschäftig- 
ten und beauftragten Unternehmen, zur Bergung von verendetem oder erlegtem Wild, die ho- 
heitlichen Aufgaben nach dem Landesforstgesetz und andere Forstverwaltungsaufgaben. 
 
Entsprechend dem Konzept von 2004 wurden beschafft: 
• Forstbetriebsleitung    1 PKW 
• Forstbetriebsbezirk, Waldpflegebetrieb  3 PKW 
• Forstwirtschaftsmeister    1 PKW, 3 PKW-Kastenwagen  
• Gärtnermeister     1 PKW 
 
Die Fahrzeuge vom Typ Ford Fusion oder Tourneo Connect haben sich im Forstbetrieb nicht be- 
währt (zu klein, eingeschränkte Geländetauglichkeit). Die Forstwirtschaftsmeister benötigen dar- 
über hinaus zum Transport von Werkzeug, Material und verunglücktem Wild inclusive Transport- 
wanne mehr Stauraum.  
Weil das Personal der Forstverwaltung im Außendienst bei jedem Wetter (auch Regen und 
Schnee) tätig ist, dienstlich  Jagdhunde mit sich führt und erlegtes oder verunglücktes Wild trans- 
portiert, wird übermäßig viel Feuchtigkeit in die Fahrzeuge getragen. Um die Verkehrssicherheit 
gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, mit einer Klimaanlage das Beschlagen der 
Fahrzeugscheiben zu vermeiden. Diese verhindert außerdem Feuchteschäden an der Innenein- 
richtung.  
Die Fahrzeuge müssen eine Reihe von Eigenschaften aufweisen: 
Die Forstbetriebsleitung benötigt einen Kompakt-PKW mit erhöhter Bodenfreiheit und möglichst 
Allradantrieb. Dieser wird künftig im Fahrzeugpool geführt. 
Forstbetriebsbezirksleitung, Waldpflegebetriebsleitung, der Leiter des Forstbotanischen Gartens 
und die vier Forstwirtschaftsmeister benötigen jeweils PKW in Kastenwagen-Ausführung mit All-

87 
 
 
 
 
radantrieb, einer leistungsfähigen Klimaanlage, einer hohen Bodenfreiheit und einer Anhänger- 
kupplung. Letztere muss eine Mindeststützlast von 75 kg haben, um darauf mithilfe von Zu- 
satzequipment verunglücktes oder erlegtes Wild transportieren zu können. Die acht Fahrzeuge 
sind mit einem forstspezifischen Innenausbau zu versehen, um eine Jagdwaffe verkehrssicher und 
Kleinwild in einer ausziehbaren Wanne befördern zu können. Ein Kompaktwaschbecken bietet da- 
zu die nötige Hygiene. 
 
<2004 2017 
6 PKW  + 
3 PKW-Kastenwagen 
8 PKW in Kastenwagen-Ausführung mit Forst-
Innenausbau, Allradantrieb, Klimaanlage, einer 
Bodenfreiheit >175 mm und AHK 
Tabelle 32:  Fahrzeuge zur Kontrolle und Steuerung des Betriebsablaufs

88 
 
 
 
 
5   Betriebsbereich Friedhöfe 
5.1   Organisationsstruktur und Berechnungsgrundlagen für die Bemessung des  
Fahrzeug- und Maschineneinsatzes 
Der Betriebsbereich Friedhöfe stellt die ordnungsgemäße und würdevolle Bestattung der Verstor- 
benen auf den 55 städtischen und zwei christlichen Friedhöfen sowie einem jüdischen Friedhof si- 
cher, außerdem gehört die Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen zu seinen Aufgaben. Die 
städtischen Begräbnisstätten erstrecken sich auf einer Gesamtfläche von 490 Hektar, sind unter- 
schiedlich groß und dicht belegt. 2015 wurden 8505 Verstorbene bestattet, einschließlich 89 Be- 
stattungen auf den oben genannten konfessionellen, nicht städtischen Friedhöfen. Der Anteil der 
Urnenbestattungen lag bei circa 62 Prozent (2006:  41 Prozent). 
Der Betriebsbereich Friedhöfe gliedert sich in neun Meisterbereiche. In jedem von ihnen sind be- 
nachbarte Friedhöfe unterschiedlicher Anzahl (zwei bis 11) und Größe zusammengefasst, die ein 
Gärtnermeister von einem Standort aus zentral führt. Hinzu kommen in einzelnen Meisterberei- 
chen kleinere Bauhöfe, von denen aus zum Beispiel Friedhöfe in Streulagen betreut werden. Die 
Meisterbereiche sind zwischen 30  und 80 Hektar groß, die Zahl der Bestattungen liegt zwischen 
424 und 2105.  
Im gesamten Betriebsbereich Friedhöfe sind derzeit 247 Mitarbeitende beschäftigt: drei Ingenieu- 
re, zehn Gärtnermeister, ein Technischen Zeichner, 36 Pförtnerinnen oder Pförtner und 197 Be- 
schäftigte in der Grünpflege und Bestattung. Die Anzahl der Mitarbeitenden pro Meisterbereich 
liegt zwischen 15 und 35 Beschäftigten, einschließlich Gärtnermeister und Pförtnerinnen oder 
Pförtner. Die Mitarbeitenden in den Aufgabenbereichen Bestattung und Grünpflege sind in Ko- 
lonnen von drei bis vier Personen organisiert. Zusätzlich zu diesen Kolonnen, die im Regelfall nur 
auf den Friedhöfen des jeweiligen Meisterbereichs eingesetzt werden, arbeiten drei spezialisierte 
Kolonnen, die zwar einem Meisterbereich zugeordnet sind, aber stadtweit zum Einsatz kommen 
(Transporte, Erdaufbereitung und Entsorgung, Kriegsgräber, Wegebau und Sonderaufgaben). 
Seit einigen Jahren vollzieht sich in der Bestattungskultur ein starker Wandel, was sich auch auf 
die Aufgabenverteilung des Betriebsbereichs Friedhöfe auswirkt. Zu den wesentlichen Trends 
zählt die stetige Zunahme der Zahl von Urnenbestattungen. Diese Entwicklung hat einerseits ei- 
nen geringeren Personalbedarf im Bereich Bestattungen zu Folge, weil für eine Urnenbeisetzung 
nicht so viel Personal wie für eine Sargbeisetzung (weniger Träger) erforderlich ist. Andererseits 
wird durch die zunehmende Zahl von Urnenbestattungen die Fläche immer größer, die der Be- 
triebsbereich Friedhöfe unterhalten muss (im Regelfall als Rasen).  
Denn das reguläre Urnenwahlgrab ist kleiner als eine vergleichbare Sarggrabstätte. Auch die stark 
in Anspruch genommenen neuen Bestattungsangebote (zum Bespiel im Naturwald, pflegefreie 
Urnen- oder Baumwahlgrabstätte) lassen die Fläche auf den Friedhöfen wachsen, die die Fried- 
hofsverwaltung zu pflegen hat. Nach der aktuellen Flächenermittlung hat sich die Größe der Ra- 
senflächen auf den Kölner Friedhöfen im Vergleich zum letzten Fahrzeug- und Maschinenkonzept 
um etwa 37 Hektar erhöht. 
 
Die immer kürzer werdende Nutzungszeit der Grabstellen führt ebenfalls zur Zunahme der Rasen- 
flächen auf den Friedhöfen. Während die Zahlen beim Ersterwerb von Nutzungsrechten an Grab- 
stellen noch relativ konstant bleiben, geht der Wiedererwerb von Grabnutzungsrechten stetig zu- 
rück. Grabstätten werden heute also früher an die Stadt zurückgegeben, abgeräumt und dann re-

89 
 
 
 
 
gelmäßig als Rasenfläche angelegt. Wegen des Rückbaus von Friedhofsfluren mit ehemaligen 
Wahlgrabstätten werden Gehölze gerodet, um größere einheitlich zu pflegende Flächen zu erhal- 
ten. Auch diese Areale werden fast immer als Rasen angelegt und gepflegt. Nicht zuletzt wandelt 
die Friedhofsverwaltung nicht mehr benötigte wassergebundene Wege zu Rasenflächen um, weil 
sie die aufwendige Unterhaltung der Wegeflächen vermeiden möchte. 
Für das aktuelle Konzept sind ermittelt worden: 
• Bestattungsflächen circa 64 Hektar 
• Rasenflächen  circa 247 Hektar 
• Pflanzflächen  circa  105 Hektar 
• Wegeflächen  circa  75 Hektar 
• Gesamtfläche  circa  493 Hektar 
Als Basis für die Flächenermittlungen dienten in erster Linie die Daten der vom Sachgebiet Bau- 
mangelegenheiten durchgeführten Digitalisierung im Geoinformationssystem, außerdem wurden 
Grunddaten aus dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement und der Kostenleistungsrechnung 
im Amt ausgewertet und Aufmaße der einzelnen Friedhöfe erstellt. 
Auswirkungen auf das Fahrzeug- und Maschinenkonzept ergeben sich aus den genannten Rah- 
menbedingungen vor allem in Form einer größeren Zahl an Kolonnenfahrzeugen, einhergehend 
mit einer stärkeren Differenzierung der Fahrzeugtypen, einer kleineren Zahl an Gräberbaggern 
und einer größeren Zahl an Aufsitzmähern. 
 
5.2   Fahrzeuge für Kolonnentransport,  Bestattung und Grünpflege 
Die frühere strikte Trennung der Aufgabenbereiche Bestattung und Grünpflege hat die Friedhofs- 
verwaltung im Laufe der Zeit aufgehoben. Die oben beschriebene Verschiebung hin zu Urnenbe- 
stattungen mit einem geringeren Arbeitskräftebedarf pro Bestattung und dem gegebenenfalls 
unmittelbar folgenden Einsatz bei einer Sargbestattung mit deutlich höherem Arbeitskräfteeinsatz 
erfordert eine hohe Flexibilität in der Arbeitsplanung und in der Arbeitsweise der Beschäftigten. 
 
Auch die stärkere Dienstleistungsorientierung, etwa die mögliche Bestattung an Samstagen, er- 
fordert eine bewegliche Arbeitsplanung. Parallel steigen, wie oben dargelegt, die Anforderungen 
in der Grünpflege. Um auf diesen Wandel reagieren zu können, müssen die Beschäftigten heute 
flexibel zwischen den Aufgabenbereichen wechseln können. Dies bedingt höhere Anforderungen 
an die Mobilität der Kolonnen, die im Regelfall in einer Stärke von drei bis vier Mitarbeitenden 
zum Einsatz kommen. 
Zu den Aufgaben der Beschäftigten in der Bestattung gehören die Vor- und Nachbereitung der 
Beisetzungen (Öffnen und Schließen sowie Vorbereitung des unmittelbaren Umfelds der Grab- 
stätte), Trägerdienst, Vorbereitung der Trauerhalle für die Trauerfeier etc.). Die in der Grünpflege 
Beschäftigten unterhalten die Pflanz-, Gehölz- und Rasenflächen, die Wege, Plätze  und alle  wei- 
teren Friedhofsinfrastruktureinrichtungen (Einfriedungen, Wasserschöpfstellen etc.). 
Die hier aufgelisteten Fahrzeuge dienen zur Beförderung der Mitarbeitenden aus den Aufgaben- 
bereichen Bestattung und Grünpflege zu ihren Einsatzorten auf den Friedhöfen, dem Transport 
der benötigten Arbeitsmaschinen und -geräte sowie Arbeitsmitteln, Schüttgütern, Grünschnitt 
usw. In Ausnahmefällen halten sich die Beschäftigten auch während der Pausenzeiten in den 
Fahrzeugen auf. Die beschriebenen Rahmenbedingungen erfordern, dass jeder Kolonne ein Fahr-

90 
 
 
 
 
zeug zur Verfügung stehen sollte. Bei 197 Mitarbeitenden und einer durchschnittlichen Kolonnen- 
stärke von zwei bis vier Mitarbeitenden ergibt sich hier ein Bedarf von 56 Fahrzeugen für diesen 
Aufgabenbereich. 
Entsprechend der jeweiligen Transportaufgaben teilt sich diese Gesamtzahl in fünf verschiedene 
Fahrzeuggruppen auf: Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Doppelkabine 
und Pritsche für Kolonnen mit drei und mehr Beschäftigten, Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges 
Gesamtgewicht mit Einzelkabine und Pritsche für Kolonnen mit bis zu drei Personen, Fahrzeuge 
bis zu 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Doppelkabinen und Pritsche für schwerere Gü- 
ter (etwa Bodenaushub im Bestattungsbereich) und Schmalspurfahrzeuge bis 7,49 Tonnen zuläs- 
siges Gesamtgewicht mit Einzelkabine und Pritsche für Transportaufgaben in engen Friedhofsflu- 
ren. 
 
Neu in diesem Segment ist der Einsatz von Schmalspurtransportern mit Elektroantrieb, die sich 
wegen ihrer geringen Abmessungen und des geräuscharmen Antriebs bei einer für viele Trans- 
portaufgaben ausreichenden Kapazität besonders für den Einsatz auf den Friedhöfen eignen. Die- 
ser Fahrzeugtyp kann sowohl in der Bestattung als auch in der Grünpflege eingesetzt werden. Er- 
gänzend ist die Anschaffung von leichten Transportanhängern geplant. 
 
<2007 2017 
18 Kolonnenfahrzeuge bis 3,5 t mit Doppelka- 
bine, Kipppritsche und hohen Bordwänden  
22 Kolonnenfahrzeuge bis 3,5 t mit Doppelkabi- 
ne, Kipppritsche, Bordwanderhöhung und AHK 
 3 Kolonnenfahrzeuge bis 3,5 t mit Einzelkabine, 
Kipppritsche, Bordwanderhöhung und AHK 
6 Kolonnenfahrzeuge bis 7,49 t mit Doppelka- 
bine, Kipppritsche, kurzem Radstand und ho- 
hen Bordwänden 
4 Kolonnenfahrzeuge bis 7,49 t mit Doppelkabi- 
ne, Kipppritsche, kurzem Radstand, Bordwan- 
derhöhung und AHK 
10 Schmalspur-Kolonnenfahrzeuge bis 7,49 t 
mit Einzelkabine, Kipppritsche und hohen 
Bordwänden 
12 Schmalspur-Kolonnenfahrzeuge bis 7,49 t 
mit Einzelkabine, Kipppritsche, Bordwanderhö- 
hung und AHK 
 15 Elektro-Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipppritsche, Laubgitteraufsatz 
und AHK 
 7 Einachs-Anhänger bis 750 kg für friedhofsin- 
terne Transporte mit Elektro-Transporter 
Tabelle 33:  Fahrzeuge für Kolonnentransporte Bestattung und Grünpflege

91 
 
 
 
 
 
Kolonnenfahrzeug bis 7,49 t mit Doppelkabine, Kipppritsche, Bordwanderhöhung und AHK 
 
 
Schmalspur-Kolonnenfahrzeug bis 7,49 t mit Einzelkabine, Kipppritsche, Laubsaugeinheit als Nachläufer

92 
 
 
 
 
 
Elektro-Schmalspurtransporter mit Kipppritsche und Laubgitteraufsatz 
 
5.3   Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Bestattungen 
Hauptarbeitsgerät der Beschäftigten in der Bestattung ist der Gräberbagger. Deren Zahl soll von 
derzeit 17 auf künftig 15 Maschinen reduziert werden. Damit reagiert die Friedhofsverwaltung auf 
den oben beschriebenen Rückgang an Sargbestattungen. Eine weitere Reduzierung erscheint der- 
zeit nicht sinnvoll, weil dieser Gerätetyp unter hohem Verschleiß leidet und es zu relativ langen 
Ausfallzeiten durch Reparaturen kommt. Da das Öffnen und Schließen der Gräber nach vorgege- 
benen Terminen erfolgt, sind ständig Gräberbagger in ausreichender Zahl betriebsbereit zu hal- 
ten. 
 
Besonders verschleißanfällig ist der Zweischalengreifer als Anbaugerät. Die geplante Anschaffung 
von fünf zusätzlichen Greifern als Ausfallreserve macht es möglich, die Ausfallzeiten des gesamten 
Geräts durch Reparaturen am Greifer zu reduzieren. Um die Bagger zusätzlich für leichte Erdarbei- 
ten außerhalb der Bestattungen einsetzen zu können, wird jeder von ihnen mit einem Erdlöffel als 
weiteres Anbaugerät ausgestattet. Drei Erdbohrer als Anbaugeräte ermöglichen die Verwendung 
der Bagger für die Vorbereitung von Urnenbestattungen. Deren Einsatz erfolgt bereichsübergrei- 
fend. 
Weiterhin ist die Beschaffung von weiteren Arbeitsmaschinen für den Bestattungsbereich geplant, 
die vor allem zum Transport von überschüssigem Erdreich bei Beerdigungen in engen Friedhofs- 
fluren eingesetzt werden können. Hier sind sieben Schmalspur-Muldenkipper angedacht. Alterna- 
tiv wären auch Schmalspur-Hoflader denkbar, die zwar über ein geringeres Ladevolumen im Ver- 
gleich zu Muldenkippern verfügen, den Boden jedoch selbsttätig aufnehmen können. Maschinen 
dieses Typs sind auch mit Elektroantrieb im Angebot.

93 
 
 
 
 
Neben den Arbeitsmaschinen setzt der Aufgabenbereich Bestattungen Elektro-
Schmalspurtransporter ein. Sie ziehen bei Beerdigungen die Särge von der Trauerhalle auf Bahr- 
wagen zum Grab. Gleichzeitig ist die Beförderung von Kränzen, Gestecken und Schalen auf der 
Ladefläche zum Grab möglich. Diese Elektro-Fahrzeuge können, mit Zulassung nach Straßenver- 
kehrsordnung (StVO) und bis 40 Kilometer pro Stunde schnell, auch bei Urnenbestattungen auf 
Friedhöfen in Streulagen zum Einsatz kommen und ersparen so die Beförderung mit größeren Ko- 
lonnentransportern. Ein weiteres Aufgabengebiet der elektrischen Schmalspurtransporter ist die 
Vor- und Nachbereitung der Grabstellen für Bestattungen. 
 
 
<2007 2017 
11 Elektro-Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipppritsche zum Ziehen der 
Bahrwagen  
13 Elektro-Schmalspurtransporter bis 3,5 t mit 
Einzelkabine, Kipppritsche zum Ziehen der 
Bahrwagen 
4 Muldenkipper  7 Schmalspur-Muldenkipper/Hoflader  bis 1500 
kg Nutzlast 
17 Gräberbagger mit Zweischalengreifer und 
Erdlöffel sowie Schnellwechselkupplung für 
Schaufelwerkzeug  
15 Gräberbagger mit Zweischalengreifer und 
Erdlöffel sowie Schnellwechselkupplung für 
vorhandene Schaufelwerkzeuge 
17 Zweischalengreifer mit Schnellwechselkupp- 
lung zum Anbau an Gräberbagger 
20 Zweischalengreifer mit Schnellwechselkupp- 
lung zum Anbau an Gräberbagger 
17 Erdlöffel mit Schnellwechselkupplung zum 
Anbau an Gräberbagger 
15 Erdlöffel mit Schnellwechselkupplung zum 
Anbau an Gräberbagger 
 3 Erdbohrer als Anbaugerät über Schnellkupp- 
lung an Gräberbagger 
Tabelle 34:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Bestattungen 
 
 
Elektro-Schmalspurtransporter mit Bahrwagen

94 
 
 
 
 
 
Gräberbagger mit Zweischalengreifer 
 
 
Erdbohrer für Urnengräber als Anbaugerät an Gräberbagger 
 
 
5.4   Grünunterhaltung der Friedhöfe 
5.4.1  Arbeitsmaschinen  zur Rasenpflege auf Friedhöfen 
Die Pflege des Rasens auf den Friedhöfen verlangt eine höhere Schnittintensität. Angestrebt ist 
ein Schnittintervall von wenigstens 14 Tagen während der Vegetationsperiode. Nur diese Fre- 
quenz kann die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Grabstätten für die Trauernden jederzeit 
gewährleisten und das Umfeld der Gräber stets in einem gepflegten Zustand halten.

95 
 
 
 
 
Die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur und die daraus resultierenden Folgen für 
die Gestaltung der Friedhofsflächen wurden unter Punkt 5.1 bereits ausgeführt. Auf alle Friedhöfe 
bezogen hat sich die Größe der Rasenflächen seit 2007 um etwa 37 Hektar erhöht. Im täglichen 
Betrieb stellte sich heraus, dass die nach dem letzten Konzept beschafften Mäher in Hinblick auf 
Zahl und Typ nicht mehr ausreichen, um die Anforderungen zu erfüllen. 
 
Da die angestrebten Schnittintervalle nicht einzuhalten waren, und das Gras zu lang wurde, kam 
es immer häufiger zu Überlastungen der vorhandenen Mäher und reparaturbedingten Ausfällen, 
was die Situation weiter verschärfte. In nicht unerheblichem Umfang musste die Friedhofsverwal- 
tung Rasenflächen, die normalerweise mit leistungsstärkeren Aufsitzmähern gemäht werden kön- 
nen, personalintensiv mit Handrasenmähern bearbeiten. Zum Teil war es notwendig, Unterneh- 
men mit dem Mähen zu beauftragen. Trotzdem beschwerten sich immer mehr Bürgerinnen und 
Bürger über den mangelhaften Pflegezustand einzelner Begräbnisstätten. 
Die Rasenflächen auf den Friedhöfen verteilen sich nicht einheitlich. Ein großer Teil besteht aus 
kleinteiligen, zergliederten Flächen, vor allem in Wahlgrabfluren, wo zwischen einzelnen, noch 
bestehenden Grabstellen ehemalige Gräber mit Rasen eingesät wurden und zu mähen sind. Auch 
in noch weitgehend geschlossenen Grabfluren finden sich zunehmend nicht genutzte Grabstellen, 
die als Rasenflächen gepflegt werden müssen. Baumgruppen, Gehölze und Beete, Bäume, Was- 
serbecken, Bänke etc. gliedern die Flächen zusätzlich. 
 
Bei den Grabangeboten ohne Pflegeverpflichtung für die Nutzungsberechtigten (Pflegefreies Ur- 
nengrab, Pflegefreie Grabkammer) sind die Oberflächen als Rasen angelegt, in der Regel innerhalb 
der Grabflure ohne gliedernde Strukturen. Allerdings verhindern hier die einheitlich liegenden 
Grabsteine eine Rasenpflege mit größeren Mäheinheiten. 
 
Neben diesen kleinteilig strukturierten Rasenflächen finden sich auch Bereiche mit mehr oder 
weniger weitläufigen Rasenflächen, die eine Mahd mit größeren Mähern ermöglichen. Zum Teil 
wurden diese bereits in der ursprünglichen Planung so angelegt, zumeist auf den großen und mitt- 
leren Friedhöfen. Zunehmend handelt es sich aber auch um ehemalige Reihengrabflure oder 
größtenteils abgeräumte Wahlgrabflure mit nur noch wenigen von Angehörigen gepflegten Grab- 
stellen. Die Flure für Baumwahlgrabstätten zählen ebenfalls zu den größeren zusammenhängen- 
den Rasenflächen. 
Wegen dieser Anforderungen und Rahmenbedingungen hat das Amt zwei Mähertypen definiert, 
die für eine Rasenpflege mit größtmöglicher Effizienz geeignet sind. Zum einen ist das ein Auf- 
sitzmäher als Knick- oder Hecklenker mit Frontsichelmähwerk und, abhängig vom Hersteller oder 
Modell,  einer Schnittbreite zwischen 0,95 und 1,25 Meter. Dieser Mähertyp eignet sich für die 
oben beschriebenen kleinteiligen Rasenflächen und wird den jeweiligen Meisterbereichen zuge- 
ordnet. 
 
Die größeren Flächen soll ein Aufsitzmäher mit Fahrerkabine als Knick- oder Hecklenker mit Front- 
sichelmähwerk und variabler Schnittbreite von 1,50 bis 2,50 Meter mähen. Dieser Typ eignet sich 
für die mittleren und großen Rasenflächen auf den Friedhöfen. Durch die variablen Schnittbreiten 
ist ein sehr flexibler Einsatz dieses Mähertyps gewährleistet. Sein Einsatz ist bereichsübergreifend 
geplant, mit jeweils fest der Maschine zugeordnetem Fahrpersonal. 
Die Bemessung der für die Gesamtrasenfläche notwendigen Zahl an Mähern erfolgte wie unter 
Ziffer 3.1.4 auf Basis von Berechnungsmethoden aus einer Hausarbeit an der Hochschule Ostwest-

96 
 
 
 
 
falen-Lippe in Höxter (siehe S. 31/32). Die Berechnungen mit den entsprechenden Einflussfakto- 
ren und Parametern sind im Anhang hinterlegt. 
Herausgekommen ist ein Bedarf an 17 Aufsitzmähern mit einer Schnittbreite zwischen 0,95 und 
1,25 Meter. Zusätzlich soll ein weiteres Gerät für den Einsatz als Ersatzmaschine bei einem Gerä- 
teausfall beschafft werden. Zu diesem Gerätetyp ist außerdem die Anschaffung von 18 Wechsel- 
mähdecks geplant, um lange Standzeiten durch Reparaturen und Wartungen zu kompensieren. 
Beispielsweise kann die Maschine beim turnusmäßigen Schleifen der Messer des einen Mähdecks 
mit dem zweiten Deck ohne nennenswerte Reibungsverluste weiterarbeiten. 
 
Im Fall des zweiten Mähertyps für die größeren Rasenflächen mit einer variablen Schnittbreite 
von 1,50 bis 2,50 Meter ergab die Berechnung einen Bedarf von fünf Aufsitzmähern. Ergänzend zu 
diesem Gerät sollen drei weitere Frontschlegelmähwerke beschafft werden. 
Zusätzlich zu den oben genannten Mähern ist die Wiederbeschaffung von zwei Aufsitzmähern mit 
Frontmähwerk und circa 1,20 Meter Schnittbreite, Sammelbehälter und Hochentleerung geplant. 
Diese Maschinen mit der Möglichkeit zur Aufnahme des Schnittgutes sind in Bereichen mit be- 
sonderen Pflegeansprüchen im Einsatz, etwa auf den Kriegsgräberstätten. 
Zum innerbetrieblichen Transport der 18 Aufsitzmäher zwischen den einzelnen Friedhöfen der 
jeweiligen Meisterbereiche werden acht Maschinen-Transportanhänger mit bis zu 3,5 Tonnen zu- 
lässigem Gesamtgewicht beschafft. 
 
Die größeren Mähertypen sollen gemäß StVO ausgestattet sein und Geschwindigkeit von bis zu 40 
Kilometer pro Stunde erreichen, um einen selbstständigen Wechsel zwischen den Einsatzorten 
ohne Bindung zusätzlicher Transportkapazitäten zu ermöglichen. 
 
<2007 2017 
11 Aufsitzmäher  18 Aufsitzmäher als Knick- oder He cklenker mit 
Frontsichelmähwerk,  0,95 - 1,25 m Schnittbreite  
 18 Wechsel-Mähwerke  
in den Schnittbreiten 0,95 - 1,25m 
4 Aufsitzmäher   
mit Schnittbreite von 1,60, 1,80 und 2,12 m  
5 Aufsitzmäher mit Fahrerkabine als Knick- oder 
Hecklenker mit Frontsichelmähwerk und variabler 
Schnittbreite 1,50 bis 2,50 m  
3 Schlegelmähwerke für Aufsitzmäher 3 Frontschlegel mähwerke zum Anbau an o.g. Kabi- 
nen-Aufsitzmäher  
2 Aufsitzmäher mit Frontmähwerk, Sammelbehälter 
und Hochentleerung 
2 Aufsitzmäher mit Frontmähwerk (ca. 1,20 m), 
Sammelbehälter und Hochentleerung 
 8 Maschinen-Transportanhänger (Plateau) bis 3,5 t 
zul. Gesamtgewicht   (B= max. 2300 mm, Pritschen- 
länge min. 3500 mm) 
Tabelle 35:  Arbeitsmaschinen zur Rasenpflege auf Friedhöfen

97 
 
 
 
 
 
Aufsitzmäher als Knick- oder Hecklenker mit Frontsichelmähwerk 
 
Aufsitzmäher mit Frontmähwerk, Sammelbehälter und Hochentleerung   
 
5.4.2  Arbeitsmaschinen  zur Gehölz- und Vegetationspflege 
Der Aufgabenbereich der Gehölz- und Vegetationspflege umfasst die Unterhaltung von Flächen 
mit baumartigen Gehölzen, Flächen mit strauchartigem Bewuchs und Hecken. Auch die Boden- 
vorbereitung von Vegetationsflächen zur Neupflanzung oder Raseneinsaat und die Laubentfer- 
nung auf den Friedhöfen gehören dazu.

98 
 
 
 
 
Die Arbeiten in diesem Aufgabenbereich werden mit Hilfe von Schmalspurschleppern und hand- 
geführten Einachsgeräteträgern, jeweils mit entsprechenden Anbaugeräten, ausgeführt. Derzeit 
sind neun Schmalspurschlepper im Betriebsbereich Friedhöfe im Einsatz, einer in jedem Meister- 
bereich. Die betriebliche Praxis hat gezeigt, dass im Bereich Friedhof Mülheim ein zusätzlicher 
Schlepper benötigt wird. Zu diesem Bereich gehören neben der Mülheimer Begräbnisstätte  (in 
Höhenberg) die ähnlich großen Friedhöfe Deutz und Kalk. Der Friedhof Kalk wird vom Friedhof 
Mülheim aus betreut, der Friedhof Deutz verfügt über einen eigenen Bauhof. Der zusätzliche 
Schlepper soll dem Friedhof Deutz zugeordnet werden. Die Fahrzeuge sind jeweils mit Front- 
kraftheber,  
-zapfwelle und -lader sowie mit Klappschaufel und Ladegabel ausgestattet. 
 
Die Schmalspurschlepper dienen zusätzlich als Grundgerät von verschiedenen Anbaugeräten für 
die Wegepflege (siehe Abschnitt 5.5) und den Winterdienst (siehe Abschnitt 2.1.3). Die Gehölz- 
pflege ermöglichen ein hydraulischer Frontausleger als Grundträger, eine hydraulische Astkreissä- 
ge und eine hydraulische Heckenschere zum Anbau an den Ausleger. Diese Geräte sind nach Be- 
darf zwischen den Meisterbereichen auszutauschen und einzusetzen. Zur Bodenbearbeitung 
kommen vier Bodenfräsen mit Sämaschinen zur Raseneinsaat zum Einsatz. Für die Bodenvorberei- 
tung soll zusätzlich ein Grubber als Anbaugerät beschafft werden. Auch diese Geräte tauschen die 
Bereiche untereinander aus. 
Um die Friedhöfe möglichst effizient und zeitnah von Laub befreien zu können, ist die Anschaf- 
fung von sieben Gras- und Laubaufnahmewagen mit circa 3,5 Kubikmeter Ladevolumen geplant. 
Diese Geräte können Laub in der Fläche aufnehmen, aber auch von Wegen, auf denen zuvor das 
Laub vom unmittelbaren Umfeld der Grabstellen zusammengekehrt wurde. Die oben genannten 
Schlepper betreiben die Laubaufnahmewagen. Um Synergien zwischen den einzelnen Bereichen 
zu nutzen, soll nicht für jeden Meisterbereich eine Maschine beschafft werden, sondern lediglich 
sieben Stück. Für die punktuelle Laubaufnahme ist eine Laubsaugeinheit im Einsatz, die als Nach- 
läufer an Kolonnenfahrzeugen betrieben wird. 
Eine weitere Maschinengruppe in diesem Aufgabenbereich sind handgeführte Einachsgeräteträ- 
ger. Diese werden als Grundträger in Verbindung mit entsprechenden Anbaugeräten eingesetzt. 
Neun solcher Geräteträger sind derzeit im Einsatz, dazu sechs Umkehrfräsen zur Bodenbearbei- 
tung und sechs Safety-Mulcher für die Gehölzränder. Mit der Ersatzbeschaffung von drei derzeit 
noch im Betrieb befindlichen Einachsern älterer Bauart soll die Gesamtzahl der Safety-Mulcher 
auf neun erhöht werden. Zwei Balkenmäher als weitere Anbaugeräte für die Mahd von höherem 
Grasaufwuchs in weniger intensiv gepflegten Randbereichen sind als Ergänzung geplant.  
Die Einachsgeräteträger dienen zusätzlich als Grundgerät für verschiedene Anbaugeräte zur We- 
gepflege (siehe Abschnitt 5.5) und für den Winterdienst (siehe Abschnitt 2.1.3). Zum Transport 
von Arbeitsmaterial, Grünabfällen und Arbeitsmaschinen sollen vier Transportanhänger bis 3,5 
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit Kipppritsche, Laubaufsatzgitter und integrierten Auffahr- 
rampen für diesen Aufgabenbereich beschafft werden.

99 
 
 
 
 
<2007 2017 
9  Schmalspurschlepper mit Frontkraftheber,  
-zapfwelle und -lader mit Klappschaufel und Palet- 
tengabel 
10 Schmalspurschlepper mit Frontkraftheber, Front- 
zapfwelle sowie Frontlader mit Klappschaufel und 
Palettengabel  
 
Schmalspurschlepper mit Frontkraftheber, Frontzapfwelle und Sammelbehälter mit Hochentleerung  
 
2 Schlegelmähwerke zum Front-/Heckanbau an 
Schlepper  
 
4 Bodenfräsen mit Sämaschine (Kombination) zum 
Heckanbau an Schlepper  
4 Bodenfräsen mit Sämaschine (Kombination) zum 
Heckanbau an Schlepper

100 
 
 
 
 
 
Bodenfräse mit Sämaschine zum Heckanbau an Schlepper 
 
1 hydraulischer Frontausleger für Schlepper 1 hydra ulischer Frontausleger für Schlepper 
1 hydraulische Astkreissäge zum Anbau an Ausle- 
gerarm  
1 hydraulische Astkreissäge zum Anbau an Ausleger- 
arm 
 1 hydraulische Heckenschere zum Anbau an Ausle- 
gerarm 
1 Gras- und Laubaufnahmewagen  7 Gras- und Laubaufn ahmewagen mit 3,5 m³ Lade- 
volumen, Heckanbau an Schlepper

101 
 
 
 
 
 
Gras- und Laubaufnahmewagen zum Heckanbau an Schlepper 
 
 1 Laubsaugeinheit als Nachläufer an Kolonnenfahr- 
zeugen 
 1 Grubber , Heckanbau an Schlepper 
 4 Tandem-Kippanhänger bis 3 t mit aufsteckba- 
ren Laubgitteraufsätzen für Maschinen- und 
Grünschnitttransporte  
9 Einachsschlepper (ca. 20 PS) 9 Einachsschlepper ( ca. 20 PS) 
6 Umkehrfräsen (ca. 85 cm breit)  für Frontanbau an 
Einachsgeräteträger 
6 Umkehrfräsen (ca. 85 cm breit)  für Frontanbau an 
Einachsgeräteträger

102 
 
 
 
 
 
Einachsschlepper mit Umkehrfräse zum Frontanbau 
 
6 Safety-Mulcher (ca. 105 cm breit) für Frontanbau 
an Einachsgeräteträger 
9 Safety-Mulchmähwerke (ca. 105 cm breit) für 
Frontanbau an Einachsgeräteträger  
 2 Balkenmähwerke für Frontanbau an Einachsgerä- 
teträger  
Tabelle 36:  Arbeitsmaschinen zur Gehölzpflege auf Friedhöfen  
 
5.5   Arbeitsmaschinen zur Reinigung und Pflege von Friedhofswegen 
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Maschinen und Geräte kommen bei der Reinigung und 
Pflege der befestigten Flächen auf den Friedhöfen zum Einsatz. Dazu zählen sowohl asphaltierte 
und gepflasterte Wege oder Plätze als auch solche mit wassergebundener Decke. 
 
Die Wege auf den Friedhöfen sind einer ständigen Verschmutzung durch zumeist organische Stof- 
fe ausgesetzt, zum Beispiel Laub und Nadeln, Blütenblätter, Rasenschnittgut, Materialien für Pfle- 
gearbeiten, Erdreich usw. Diese Verunreinigungen führen zu einem ungepflegten Erscheinungs- 
bild und können auch Unfallgefahren für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher  hervorrufen. 
Der Betriebsbereich Friedhöfe setzt zwei selbstfahrende Aufsitzkehrmaschinen für die Reinigung 
asphaltierter oder gepflasterter Wege und Plätze ein. Die Geräte sind jeweils mit einem Aufnah- 
mesystem und Sammelbehälter ausgerüstet, um den anfallenden Kehricht unmittelbar während 
der Reinigung aufzunehmen.

103 
 
 
 
 
Für jeden der im Abschnitt 5.4 beschriebenen Schmalspurschlepper verfügt der Betriebsbereich 
Friedhöfe über einen Kehrbürstenvorsatz mit 1,55 m Arbeitsbreite zum Frontanbau. Diese Kehr- 
bürstenvorsätze werden auch im Winterdienst eingesetzt. 
Zur Reinigung von mit Unkraut bewachsenen asphaltierten oder gepflasterten Flächen stehen 
zwei Wildkrautbürsten als Frontanbaugeräte für die Schlepper zur Verfügung. Diese Geräte kom- 
men im Bedarfsfall bereichsübergreifend zum Einsatz. 
Für die ebenfalls unter Punkt 5.4 genannten Einachsgeräteträger verfügt der Bereich über einen 
Kehrbürstenvorsatz mit 1,20 m Arbeitsbreite zum Frontanbau. Auch dieses Gerät wird zusätzlich 
im Winterdienst eingesetzt. 
Die Pflege von Wegen mit wassergebundener Decke (Überarbeiten der Deckschichten, Beseiti- 
gung von Wildkräutern) übernehmen bereichsübergreifend drei Wegepflegegeräte zum Heckan- 
bau an die oben genannten Schlepper. Ihre Zahl wird um zwei Geräte aufgestockt, um die Trans- 
portzeiten zwischen den Meisterbereichen zu verringern. Ergänzend stehen neun Wegepflegege- 
räte mit geringerer Arbeitsbreite zum Frontanbau an die oben genannten Einachsgeräteträger zur 
Verfügung. 
Für die Verdichtung von Oberbauschichten bei Wegebauarbeiten und Deckschichten beim Bau 
und bei der Pflege von Wegen mit wassergebundener Decke sind zwei Vibrationswalzen im Be- 
triebsbereich Friedhöfe im Einsatz. 
 
<2007 2017 
2 selbstfahrende Aufsitzkehrmaschinen bis 2,50 m 
Arbeitsbreite 
2 selbstfahrende Aufsitzkehrmaschinen bis 2,50 m 
Arbeitsbreite  
 
 
Selbstfahrende Aufsitzkehrmaschine

104 
 
 
 
 
9 Kehrbürstenvorsätze, 1,55 m Arbeitsbreite, Front-
anbau Schlepper   
(Nutzung auch im Winterdienst, siehe 2.1.4) 
10 Kehrbürstenvorsätze, 1,55 m Arbeitsbreite, 
Frontanbau Schlepper   
(Nutzung auch im Winterdienst, siehe 2.1.4) 
9 Kehrbürstenvorsätze (ca. 1,20 m Arbeitsbreite),   
Frontanbau an Einachsgeräteträger (Nutzung auch 
im Winterdienst,  siehe 2.1.4) 
9 Kehrbürstenvorsätze (ca. 1,20 m Arbeitsbreite) ,   
Frontanbau an Einachsgeräteträger (Nutzung auch 
im Winterdienst,  siehe 2.1.4) 
2 Wildkrautbürsten, Frontanbau Schlepper 2 Wildkrau tbürsten, Frontanbau Schlepper 
 
 
 
 
Wildkrautbürste zum Frontanbau an Schlepper

105 
 
 
 
 
3 Wegepflegegeräte, Heckanbau Schlepper  5 Wegepfle gegeräte, Heckanbau Schlepper 
9 Wegepflegegeräte (90 cm), Frontanbau Ein- 
achsgeräteträger  
9 Wegepflegegeräte (90 cm), Frontanbau Einachsge- 
räteträger  
2 Vibrationswalzen 2 Tandem-Vibrationswalzen bis 40  kN 
Tabelle 37:  Arbeitsmaschinen Reinigung und Pflege von Friedhofswegen 
 
5.6   Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Transporte, Erdaufbereitung, Entsorgung  
Dieser Bereich stellt die innerbetriebliche Materiallogistik sicher (Transport von Grünschnitt, Laub, 
überschüssigem Erdreich von Bestattungen, Wegebaumaterial, Oberboden, Kompost zur weiteren 
Aufbereitung oder zu den Einbringungsorten). Außerdem bereitet er Erdreich und organische 
Stoffe auf (zum Beispiel Aushubboden für eine erneute Verwendung als Oberboden) und gewähr- 
leistet die Entsorgung von störenden Stoffen (zum Beispiel Bauschutt aus abgeräumten Grabauf- 
bauten und Fundamenten). 
Bewährt hat sich der Einsatz von drei Lkw-Hakenliftfahrzeugen mit absetzbaren Wechselcontai- 
nern. Eine größere Zahl von Containermulden könnte die Effizienz der Fahrzeuge weiter steigern. 
Derzeitig stehen Mulden in zwei verschiedenen Ausführungen zur Verfügung („Containermulde 
hoch“ für Volumentransporte mit relativ geringem Gewicht wie Grünschnitt oder Laub und „Con- 
tainermulde flach“ für schwere Schüttgüter wie Boden oder Schotter). 
Bei der jetzigen Zahl von Containermulden müssen die Trägerfahrzeuge in den meisten Fällen 
während der Beladung warten (unter Umständen auch über einen Zeitraum von mehreren Stun- 
den oder Tagen). Dadurch wird jedoch ein wesentlicher Vorteil dieses Systems, die Möglichkeit 
Ladevorgänge unabhängig vom Transportfahrzeug durchführen zu können, nicht genutzt. 
Diese Fälle erfordern bisher eine Zwischenlagerung der abzufahrenden Stoffe und einen geson- 
derten Ladevorgang mit dem entsprechend bereit zu stellenden Ladegerät. Beim Einsatz des in 
Abschnitt 5.4 genannten Laubladewagens ist beispielsweise ein direktes Umladen des gesammel- 
ten Laubs in eigens bereitgestellte Containermulden sinnvoll, ohne dass der Lkw wartet, bis der 
Container befüllt wurde. Die Aufstockung der Zahl an Containermulden mit hohen Bordwänden 
auf 20 Stück und neun mit flachen Bordwänden würde die Effizienz des Transportwesens deutlich 
steigern und ist deshalb Bestandteil des Konzepts 2017.  
Für Erd- und Bodenarbeiten auf den Friedhöfen, zum Wegebau, für Ladetätigkeiten im Zusam- 
menhang mit den oben genannten Transporten, zur Aufbereitung von Boden, Grünschnitt und 
Laub werden im Betriebsbereich Friedhöfe drei Radlader mit einem Gewicht von neun Tonnen 
eingesetzt. Diese sind mit Standardschaufel und Ladegabel ausgestattet. Für spezielle Ladetätig- 
keiten, zum Beispiel von Gehölzschnittgut, gibt es eine Schaufel mit Niederhalter, um die sperri- 
gen Massen geordnet verladen zu können. 
 
Zusätzlich ist die Beschaffung eines hydraulischen Schaufel-Separators als Anbaugerät geplant. 
Dieses macht es bei der Aufbereitung von Boden- oder Bauschutt möglich, unterschiedliche Be- 
standteile voneinander zu trennen. Dadurch können gegebenenfalls anfallende Entsorgungsko- 
sten gesenkt werden.

106 
 
 
 
 
<2007 2017 
3 LKW  mit Hakenlift, 26 t, für Container-Transporte 3 LKW  mit Hakenlift, 26 t, für Container-Transpo rte  
4 Containermulden bis 30 m³ 20 Containermulden bis 30 m³, Bordwandhöhe bis 
2,25 m 
 
Lkw 26 t mit Hakenlift für Containertransporte  
 
3 Containermulden (flach) für Schüttgüter 9 Contain ermulden (flach) für Schüttgüter 
2 Containermulden, 25 m³, mit Ladekran - 
3 Radlader, 9 t, mit Standardschaufel und Paletten-
gabel 
3 Radlader, 9 t, mit Standardschaufel und Paletten-
gabel 
1 Schaufel mit Niederhalter (Greiferfunktion) zum 
Anbau an Radlader 
3 Schaufeln mit verzahntem Niederhalter (Sperrgut- 
schaufel) zum Anbau an Radlader 
 1 hydraulischer Schaufel-Separator zum Anbau an 
Radlader 
Tabelle 38:  Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen Erdaufbereitung, Transporte und Entsorgung

107 
 
 
 
 
 
Radlader 9 t mit Standardschaufel und Palettengabel 
 
 
 
6  Investitionen und Beschaffungsprogramm 2017 bis 2025 
 
Analog zu den im Fahrzeug- und Maschinenkonzept eingebetteten Tabellen gibt es einen de- 
taillierten Investitionskostenplan. Er ist dem Konzept als Anlage beigefügt und stellt anschau- 
lich dar, welche Fahrzeuge und Maschinen im Verlauf der kommenden 8 Jahre in welchem 
Jahr zur Beschaffung anstehen. Die Summen der Jahre sind getrennt für die Bereiche Stadt- 
grün, Forst und Friedhöfe in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.

108 
 
 
 
 
Jahr Stadtgrün  Forst Friedhöfe 
2017 1.922 T€ 294 T€ 2.886 T€  
2018  3.017 T€ 227 T€  1.545 T€ 
2019 2.938 T€  817 T€  779 T€ 
2020 2.116 T€   92 T€  869 T€ 
2021  2.628 T€  174 T€  890 T€ 
2022 2.273 T€   0 T€ 1.147 T€  
2023 692 T€   0 T€  1.973 T€ 
2024  1.124 T€  0 T€  465 T€ 
2025  2.039 T€ 53 T€   591 T€ 
Summe 18.749 T€ 1.657 T€ 11.145 T€ 
 
7  Abkürzungen und Begriffserläuterungen 
 
7.1 Abkürzungen 
AHK: Anhängekupplung 
GT: Geräteträger 
AK: Arbeitskräfte  
L1: Fahrzeug mit kurzem Radstand 
L2: Fahrzeug mit mittlerem Radstand 
L3: Fahrzeug mit langem Radstand 
H3: Fahrzeug mit Hochdach 
 
7.2 Begriffe 
Mulchen: Mähen und gleichzeitiges Häckseln des Mähg utes 
Mahd:  Das Mähen 
Schlegel: Messer, das sich um eine vertikale Achse dreht im Gegensatz zur Sichel, die um 
eine horizontale Achse rotiert.  
 Radlader: Baumaschine mit Schaufel und (meist) mit  Knicklenkun g

Beschlussvorlage Rat

7706 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0377/2017 
Freigabedatum 
03.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 - 2025 
Stadtgrün - Forst - Friedhof 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt das als Anlage beigefügte Fahrzeug - und Arbeitsmaschinenkonzept (II. For t-
schreibung) 2017 - 2025 für die Teilbereiche Stadtgrün, Forst und Friedhof.  
 
Die Bedarfsfeststellungen und Finanzmittelfreigaben für die im Konzept beabsichtigten Neu - und Er-
satzbeschaffungen erfolgen – nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes – im Einzelfall durch 
Beschluss des Fach - und Finanzausschusses entsprechend der Zuständigkeitsregelung bei Freig a-
ben von investiven Auszahlungen gemäß aktuellem Beschluss des Finanzausschusses und der Z u-
ständigkeitsordnung der Stadt Köln in der jeweils geltenden Fassung.  
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   siehe Begründ. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   siehe Begründung € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
In den Anlagen zu dieser Beschlussvorlage werden die Fortschreibung des Fahrzeug - und Arbeits-
maschinenkonzeptes 2017 – 2025 (Anlage 1) und konzeptionelle fachbereichsbezogene Bescha f-
fungsübersichten (Anlage 2 - 4) vorgestellt.  
In einem gesonderten Absatz des Konzeptes (Ziff. 1.6) wird auf die Elektrifizierungsbemühung von 
Fahrzeugen, Maschinen und Geräten eingegangen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
ist zur Erreichung von Klimaschutzzielen be müht, einen wichtigen Beitrag zum Klima - und Lär m-
schutz, zur Luftreinhaltung und zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern zu leisten. In diesem Si n-
ne soll sukzessive eine Umstellung auf emissionsarme Antriebe, abhängig von der technischen und 
betriebswirtschaftlichen Machbarkeit, erfolgen. Zu beachten ist hier ein anfangs hoher Investitionsb e-
darf bei der Beschaffung und Aufbau einer Lade - und Stellplatzinfrastruktur, dem in der Regel niedr i-
gere Unterhaltungskosten (nach Umstellung der Werkstattbetriebe) gegenüberstehen. Diese infr a-
strukturellen Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil des Konzepts. Die finanziellen Mehraufwendu n-
gen wären allerdings im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung aufgrund fehlender Deckungsa l-
ternativen nicht darstellbar.   
Zu thematisierende Problemfelder bei der Ersetzung von Verbrennungsmotoren durch Stromer sind z. 
B.: Leistungs- und Zuverlässigkeitseinbußen der Akkus bei tiefen Temperaturen, mangelnde Model l-
verfügbarkeit (nur Prototypen), geringere Zuladung wegen Akkugewicht, sc hwerere Fahrzeuge mit 
höherer Wegebelastung, Produktabhängigkeit bei bestimmten Akkuentscheidungen, kritischer Ei n-
stieg bei hohen Fortschrittsintervallen, Vereinbarkeit von betriebsnotwendigen schnellen Ladezyklen 
mit der Verringerung von Lebensdauerphasen  bei Akkus, fortlaufende Technikbewertungen bei Flo t-
tenanwendungen usw.   
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen des Beschaffungsprogramms 2017 bis 2025 
Analog der im Fahrzeug und Maschinenkonzept eingebetteten Tabellen wurde ein detaillierter Invest i-

3 
tionskostenplan (konzeptionelle Beschaffungsübersicht) erstellt. Er ist dem Konzept als Anlagen 2 - 4 
beigefügt und stellt anschaulich dar, welche Fahrzeuge und Maschinen im Verlauf von 9 Jahren in 
welchem Jahr zur Beschaffung anstehen. 
 
Die zugrunde gelegten betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern basieren grundsätzlich auf der hau s-
haltskonformen Regelungsthematik der bilanziellen Abschreibungen. Darüber hinaus sind im Sinne 
des Wirtschaftlichkeitsgebots auch fahrzeug - und maschinenspezifische Erfahrungswerte in der B e-
messung der Nutzungsdauern berücksichtigt mit der Option, nach Ablauf des Abschreibungszeitra u-
mes betriebsfähige Fahrzeuge und Maschinen im Einsatz zu belassen, wenn der absehbare Instan d-
setzungsaufwand angemessen und die Betriebssicherheit weiterhin gewährleistet ist.   
 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind getrennt für die Bereiche Stadtgrün, Forst und Friedhöfe in 
der nachstehenden mittel- bzw. langfristigen Finanzplanung zusammengefasst.  
 
Die nachfolgenden Übersichten stellen  bedarfskalkulierte Planw erte dar, die optimale, idealtypische 
Beschaffungsszenarien unterstellen, gleichsam jedoch in der Praxis selten 1 : 1 antizipierbar sind. 
Diverse Faktoren, insbesondere z. B. Dauer der Beschaffungsverfahren (erforderliche Fahrzeugspezi-
fikationen, Marktverfügbarkeit, Ausschreibungsverfahren, Lieferzeiten der Hersteller etc.) können zu 
Verschiebungen von Zahlungswirksamkeiten in Folgejahre führen. Dem wird bei der Haushaltspl a-
nung durch das haushaltsrechtliche Instrument der Veranschlagung von Verpflichtungse rmächtigun-
gen Rechnung getragen.  
 
Der Investitionsbedarf wurde nach aktueller Marktsichtung (Brutto) ermittelt unter Berücksichtigung 
marktüblicher Preissteigerungen in Folgejahren incl. durchschnittlicher Beschaffungskosten durch die 
AWB.  
 
Jahr Stadtgrün Forst Friedhöfe Gesamt 
  Mio. / € Mio. / € Mio. / € Mio. / € 
2017 1,934 0,279 2,886 5,099 
2018 3,457 0,727 1,545 5,729 
2019 2,851 0,833 0,779 4,463 
2020 2,251 0,092 0,869 3,212 
2021 2,300 0,174 0,865 3,339 
2022 2,120 0 1,169 3,289 
2023 1,236 0,023 1,905 3,164 
2024 2,841 0 0,132 2,973 
2025 2,187 0,053 0,763 3,003 
Gesamt 21,177 2,181 10,913 34,271 
 
Der aktuelle Investitionsbedarf ist im Hpl. 2016/2017 in den Teilfinanzplänen 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen und  1303 Friedhöfe, Zeile 9 Auszahlungen für den E r-
werb von beweglichem Anlagevermögen, einschl. Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt. Die 
Auszahlungsermächtigungen der Folgejahre korrespondieren nicht mit den konzeptionell ausgewi e-
senen Bedarfen, sondern müssen sich zunächst an den Möglichkeiten des jeweiligen Etats bzw. der 
jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen orientieren.  
Basierend auf v.g. jährlichen Investitionen ergeben sich folgende bilanzielle Abschreibungsaufwe n-
dungen, deren Ergebniswirksamkeit sich - wie oben dargestellt -  teilweise in Folgezeiträume verl a-
gern kann.  
Jahr Stadtgrün Forst Friedhöfe 
  Mio./€ Mio./€ Mio./€ 
2018 0,241 0,028 0,360 
2019 0,675 0,104 0,525

4 
2020 0,993 0,188 0,639 
2021 1,259 0,199 0,730 
2022 1,548 0,217 0,854 
2023 1,776 0,217 1,012 
2024 1,921 0,221 1,219 
2025 2,301 0,221 1,238 
 
 
Die Mittelfristplanung des Hpl. 2016/201 7 berücksichtigt in den Teilergebnisplänen 1301 Öffentliches 
Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen und 1303 Friedhöfe, in Zeile 14 Bilanzielle A b-
schreibungen, die Abschreibungsaufwendungen des aktuell vorhandenen Anlagevermögens. In den 
Ergebnisplänen der nachfolgenden Haushaltsjahre incl. Mittelfristplanung ist eine Anpassung der A b-
schreibungsaufwendungen an die geplanten Investitionsbedarfe erforderlich. 
 
Anlage 1 Fahrzeug- und Maschinenkonzept 
Anlage 2 Beschaffungsübersicht Stadtgrün 
Anlage 3 Beschaffungsübersicht Forst 
Anlage 4 Beschaffungsübersicht Friedhöfe

Beratungsverlauf (3)

04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Stolberger Straße
  • Frankfurter Straße
  • Bachemer Landstraße
  • Hohenzollernbrücke
  • Waldlehrpfad
  • Christian-Sünner-Straße
  • Gießener Straße
  • Gut Leidenhausen
  • Mülheimer Hafen
  • Im Garten
  • Markt
  • Maarweg

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Details

Aktenzeichen
0377/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27