AN/0087/2019
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden
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Dringlichkeitsantrag SPD und Grüne_Vorhalten Notfallpraxis rechtsrheinisch
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands 18.01.2019 Bündnis 90/Die Grünen Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs -Bezirksrathaus Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der BV 9 am 21.01.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019 zu setzen. Antrag zum Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird damit beauftragt sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dafür einzusetzen, dass für den rechtsrheinischen Norden eine Notfallpraxis vorgehalten wird. Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an ihrem Vorhaben festhält, die Notfallpraxis Genovevastraße zu schließen, bittet die Bezirksvertretung Mülheim unverzüglich um die Vorlage einer belastbaren Datengrundlage, aus der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte befürchtete Unterversorgung und Verlagerung des Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht stattfinden wird. Begründung: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein beabsichtigt, die Notfallpraxis in der Genoveva Straße aufzulösen. Damit würden rechtsrheinisch nur noch zwei Notfallambulanzen in Kalk und in Porz zur Verfügung stehen, während linksrheinisch vier Standorte zur Verfügung stünden. Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon aus, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht die Notfallambulanz in Kalk aufsuchen wird, sondern sich stattdessen an das Klinikum Holweide wenden wird. Unabhängig von dem offensichtlichen Ungleichgewicht in der Notdienstlandschaft und der damit einhergehenden Unterversorgung des rechtsrheinischen Nordens, würde das verstärkte Aufsuchen des Klinikums Holweide dazu beitragen, dass dort weniger Kapazitäten für tatsächliche Notfälle zur Verfügung stehen würden. Begründung der Dringlichkeit: Die Kassenärztliche Vereinigung hat die Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung bereits zum Jahreswechsel eingeleitet. Ein Gegensteuern ist somit dringend und zeitnah erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Alexander Lünenbach Winfried Seldschopf Fraktionsvors. SPD Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0087/2019
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 21.01.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 09:39