Wiedereinrichten der Gehwege im Bereich der Gocher Straße in Nippes
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1582/2018 vom 25.05.2018
Stand: Am 30.05.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665 Vorlagen-Nummer 1582/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Wiedereinrichten der Gehwege im Bereich der Gocher Straße in Nippes hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 26.04.2018, TOP 7.2.6 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wieso wurden die Gehwege nach den Verlegungen der Leitungen nicht wieder mit Plattenbelag aus- geführt bzw. der ursprüngliche Plattenbelag wieder hergestellt?“ Antwort der Verwaltung: Der gesamte Gehweg in der Gocher Straße weist größtenteils eine bituminöse Oberfläche auf. Nur im Bereich des Hauses Nr. 5 liegt ein Plattenstreifen entlang der Hauswand. Da der Gehweg wie oben beschrieben größtenteils bituminös befestigt ist, wurde auch in diesem Fall mit den Versorgungsträ- gern vereinbart, dass der vorhandene Plattenstreifen durch eine bituminöse Schicht ersetzt werden kann. Frage 2: „Ist geplant, kurzfristig wieder einen Gehwegplattenbelag herzustellen? Wenn nein, wieso nicht?“ Antwort der Verwaltung: Eine Instandsetzung des Gehweges mit einem Plattenbelag ist derzeit durch die Verwaltung nicht vorgesehen. Der Gehweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Herstellung des Gehweges mit Plattenbelägen wäre sicherlich wünschenswert, wird jedoch derzeit von der Verwal- tung nicht weiter verfolgt. Inwieweit hier eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner nach dem kommunalen Abgabegesetz erfolgen muss, wird erst im Zuge einer Umgestaltung der Fläche geprüft. Frage 3: „Kontrolliert die Verwaltung bei Arbeiten durch Dritte/Versorgungsunternehmen nach Abschluss der Arbeiten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung bespricht vor Verlegung einer Leitungstrasse bzw. der Reparatur einer Leitung mit 2 den Versorgungsträgern die genaue Art und Weise der Wiederherstellung. Weiterhin wird während der Arbeiten die ordnungsgemäße Wiederherstellung stichprobenartig überprüft. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Übernahme durch die Stadt Köln. In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass teilweise mit den Versorgungsträgern gemeinsame Wiederherstellungen von Flä- chen durchgeführt werden. In diesen Fällen wird im Vorfeld eine Kostenteilung besprochen.
Beratungsverlauf
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30.05.2018
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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