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1582/2018

Wiedereinrichten der Gehwege im Bereich der Gocher Straße in Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2510 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 1582/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
 
Wiedereinrichten der Gehwege im Bereich der Gocher Straße in Nippes 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 26.04.2018, 
TOP 7.2.6 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1: 
 
„Wieso wurden die Gehwege nach den Verlegungen der Leitungen nicht wieder mit Plattenbelag aus-
geführt bzw. der ursprüngliche Plattenbelag wieder hergestellt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der gesamte Gehweg in der Gocher Straße weist größtenteils eine bituminöse Oberfläche auf. Nur im 
Bereich des Hauses Nr. 5 liegt ein Plattenstreifen entlang der Hauswand. Da der Gehweg wie oben 
beschrieben größtenteils bituminös befestigt ist, wurde auch in diesem Fall mit den Versorgungsträ-
gern vereinbart, dass der vorhandene Plattenstreifen durch eine bituminöse Schicht ersetzt werden 
kann. 
 
 
Frage 2: 
 
„Ist geplant, kurzfristig wieder einen Gehwegplattenbelag herzustellen? Wenn nein, wieso nicht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Instandsetzung des Gehweges mit einem Plattenbelag ist derzeit durch die Verwaltung nicht 
vorgesehen. Der Gehweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Herstellung des 
Gehweges mit Plattenbelägen wäre sicherlich wünschenswert, wird jedoch derzeit von der Verwal-
tung nicht weiter verfolgt. Inwieweit hier eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner nach 
dem kommunalen Abgabegesetz erfolgen muss, wird erst im Zuge einer Umgestaltung der Fläche 
geprüft. 
 
 
Frage 3: 
 
„Kontrolliert die Verwaltung bei Arbeiten durch Dritte/Versorgungsunternehmen nach Abschluss der 
Arbeiten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung bespricht vor Verlegung einer Leitungstrasse bzw. der Reparatur einer Leitung mit

2 
 
den Versorgungsträgern die genaue Art und Weise der Wiederherstellung. Weiterhin wird während 
der Arbeiten die ordnungsgemäße Wiederherstellung stichprobenartig überprüft. Nach Abschluss der 
Arbeiten erfolgt eine Übernahme durch die Stadt Köln. In diesem Zusammenhang sei noch darauf 
hingewiesen, dass teilweise mit den Versorgungsträgern gemeinsame Wiederherstellungen von Flä-
chen durchgeführt werden. In diesen Fällen wird im Vorfeld eine Kostenteilung besprochen.

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gocher Straße

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Details

Aktenzeichen
1582/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.05.2018
Erstellt
14.05.2018 07:27