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AN/0845/2018

Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Denkmalschutz im Bezirk Ehernfeld

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 29.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 8.5

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

3075 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0845/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Denkmalschutz im Bezirk Ehernfeld 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU -  Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung IV, Köln Ehrenfeld möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftrag, die Liste aller denkmalgeschützter 
und denkmalwürdigen Gebäude, sowie  
denkmalgeschützter und denkmalwürdigen Ensemble, die sich im 
Stadtbezirk Köln Ehrenfeld befinden zu aktualisieren und in Karten 
mit ihrem jeweiligen Standort einzutragen. 
 
2. Die aktualisierte Denkmalschutzliste für den Stadtbezirk Ehrenfeld 
ist dann der Bezirksvertretung für Stadtbezirk IV vorzulegen und 
nach deren Kenntnisnahme zu veröffentlichen. 
 
3. Bauherrnrinnen oder Bauherren sind im 
Baugenehmigungsverfahren, bei Vorliegen der Voraussetzung, auf 
die Denkmalwürdigkeit des zu verändernden Gebäudes oder der 
Umgebung und die Folgen der Nichtbeachtung hinzuweisen.  
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
 
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten 
Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten 
und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter 
dauerhaft gesichert werden.  
Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von 
Kulturdenkmalen notwendig sind. 
 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld ist festzustellen, dass seit einiger Zeit, in zum Teil empörender Weise 
gegen das baulich, kulturelle Erbe dieses Stadtviertels verstoßen wird.  
 
Die Presse hat mehrfach darüber berichtet, das alte Gebäude, die das Bild von Ehrenfeld über 
lange Zeit geprägt haben, bedenkenlos abgebrochen und zerstört werden.  
Wenn dies geschieht, ist dort nicht nur ein altes Haus abgebrochen, sondern auch kulturelle 
Identität zerstört. 
 
In der Hansemannstraße wurde ein Haus im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf dem 
Nachbargrundstück dermaßen in Mitleidenschaft gezogen, dass ein Abriss unausweichlich scheint. 
Es steht unter Denkmalschutz.  
 
Es muss ein allgemeines Bewusstsein für das kulturelle Erbe hergestellt werden. Die 
Aktualisierung der Liste aller denkmalgeschützter und denkmalwürdigen Gebäude, sowie  
denkmalgeschützter und denkmalwürdigen Ensemble, die sich im Stadtbezirk Köln Ehrenfeld 
befinden ist ein erster, wichtiger Schritt dazu.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Martin Berg                                                            gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0845/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
29.05.2018
Erstellt
29.05.2018 13:47