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1532/2022

Beantwortung einer Anfrage 0742/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.09.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.10.2022, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6602 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
22/230/42 
Vorlagen-Nummer 16.09.2022 
 1532/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der  Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 26.09.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke vom 31.03.2022, AN/0742/2022 betr. Was 
geschieht mit Raum 13 
In der 10. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 05.04.2022 hat die Fraktion Die Linke fol-
gende Fragen gestellt und gleichzeitig um die Beantwortung in den Ausschüssen Kunst und Kultur, 
Stadtentwicklungsausschuss und Liegenschaftsausschuss gebeten: 
 
1. Nur die raum13 gGmbH kann mit ihrer Expertise und den vielen Partnerinnen und Partnern 
sowie ihrem Netzwerk das Haus beleben und die Kölnerinnen und Kölner an den Ort ihrer Geschichte 
und ihrer Zukunft teilhaben lassen! Die Erfahru ngen von der raum13 gGmbH sind unverzichtbar für 
einen schnellen Start in die Zukunft. Inwieweit wird diese Expertise genutzt und welche Kommunikati-
onsform und organisatorische Form wählen Sie dafür? Bitte beschreiben Sie, wie Sie dafür die Vo-
raussetzungen zeitnah schaffen wollen. 
 
2. Dem im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäude und auch dem in den vergangenen Jahren 
von vielen engagierten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geschützten und gepflegten kul-
turelle Erbe sowie der lebendigen Kultur -und Quartiersarbeit droht die fortschreitende Zerstörung. 
Was wollen Sie unternehmen um dies zu verhindern? Bitte beschreiben Sie konkrete Schritte und die 
zeitliche Umsetzung.  
 
3. Für die anstehende und gewünschte Arbeit am Ort benötigt die raum13 gGmbH neben finan-
zieller auch organisatorische Planungssicherheit. Wie werden Sie diese kurzfristig herstellen?  
 
4. Wie sieht die zeitliche und organisatorische Planung der Verwaltung für die Wiederbelebung 
des raum13 Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste aus und wie kann der Schaden behoben wer-
den, welcher der raum13 gGmbH durch die Nichtplanbarkeit entsteht?   
 
5. Wie ist das denkmalgeschützte Gebäude und die zum Teil historische Inneneinrichtung vor 
Zerstörungswut und Witterungseinflüssen geschützt und gibt es einen Etat dafür. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Verwaltung befindet sich bereits seit Ende 2021, vor der Inbesitznahme des Objektes durch die

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Stadt Köln, im Austausch mit raum13. An den Gesprächen nahmen neben den Vertretenden von 
raum13 auch Mitarbeitende der Kulturverwaltung, Stadtplanung, B auaufsicht und Liegenschaftsver-
waltung teil. Die Gespräche dienten der Abstimmung der möglichen mietvertraglichen Inhalte, der 
Besichtigung der Örtlichkeit, sowie der Klärung der bauplanungs - und bauordnungsrechtlichen De-
terminanten. Die Abstimmungen erfol gen mit dem Ziel, raum13 einen Mietvertrag für die schnellst-
mögliche Nutzung von Räumlichkeiten im Objekt zu ermöglichen. 
 
Die raum13 gGmbH hat sich im Rahmen ihrer künstlerischen Arbeit in den letzten Jahren intensiv mit 
der Historie des Ortes als bedeutender Industriestandort für Köln und darüber hinaus auseinanderge-
setzt. Eine Zwischennutzung von Räumen in der ehemaligen Verwaltungszentrale der Deutz AG in 
der Deutz Mülheimer Straße durch die raum13 gGmbH wird aus Sicht der Verwaltung angestrebt. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Das kulturelle Erbe und die historische Bedeutung des Otto-Langen Quartiers sind unumstritten. Das 
für die Qualifizierung als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes 
notwendige öffentliche Interesse ist gegeben. 
Ziel ist das Objekt zu erhalten und zu schützen. Unbefugtes Eindringen auf das Gesamtareal, Vanda-
lismus und illegale Nutzungen werden seitens der Eigentümer seit Jahren auf dem gesamten Areal 
wahrgenommen. Das Objekt war bereits zum Zeitpunkt des Besitzüberganges z um 01.01.2022 in 
einem durch Vandalismus stark beschädigten Zustand und kommt einem edlen Rohbau mit Fenstern 
ohne Heizung, Wasser- und Stromversorgung gleich.  
Mit der angestrebten Zwischennutzung durch raum13 kann zumindest in Teilbereichen eine gewisse 
Kontrolle ausgeübt und die Wirksamkeit der vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen regelmäßig 
überprüft werden. Zu den konkreten Sicherungsmaßnahmen gegen eine potenzielle weitere Zerstö-
rung der Gebäude siehe Beantwortung Frage 5. 
 
Zu Frage 3: 
 
Finanzierungsleistungen für raum13 können den Fördergrundsätzen nach durch das Kulturamt erfol-
gen. Die derzeitige Förderung endet jedoch mit dem Jahr 2022. Raum 13 kann sich auf die Aus-
schreibung um institutionelle Förderung ab 2023 wieder bewerben. Eine Ausschreibung ist erfolgt aus 
dem Budget der Kulturverwaltung.  
Allerdings ist – damit die Arbeit auch weiterhin förderwürdig ist – durch raum 13 an dem Standort 
mehr künstlerischer innovativer Output wesentlich. Raum13 hat sich in den letzten Jahren stark auf 
den Erhalt des Zentralwerks der schönen Künste konzentriert. Für eine Förderung der künstlerischen 
Zwischennutzung müssen künstlerische Kooperationen und Produktionen am Standort im Vorder-
grund stehen. 
Für die anstehende und gewünschte Arbeit am Ort sind im ersten Schritt die genehmigungsrechtli-
chen Fragen zu klären. Hierzu stehen raum13 und die Verwaltung in Kontakt. 
Die langfristige organisatorische Planbarkeit ergibt sich aus der weiteren bauleitplanerischen Entwick-
lung und der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse. Ob die diesbezüglichen Aussagen der Landes-
regierung hierauf Einfluss nehmen, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung hat hierzu Kontakt mit den zu-
ständigen Ministerien aufgenommen und wird den Ausschuss unterrichten, sobald neue Informatio-
nen vorliegen. 
 
Zu Frage 4: 
 
Siehe Beantwortung Frage 1. 
 
Zu Frage 5: 
 
Die Sicherung vor Feuchte erfolgt durch Instandsetzung von Schäden an Fenstern und Türen. Als 
weitere Maßnahmen wurde zum Erhalt des Gebäudes Graffiti an der Fassade, als auch aus Sicher-
heitsgründen herabzustürzen drohende Jalousien ordnungsgemäß entfernt. Schutz vor Vandalismus 
wird durch Bewachung und Sicherheitsvorkehrungen wie die Abwehr des Zutritts Unbefugter verfolgt. 
Die Sicherung des Gebäudes vor unbefugtem Eindringen wird seit Besi tzübergang am 01.01.2022

3 
 
durch tägliche Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. So können unbefugte Zugriffe 
kurzfristig festgestellt und wieder verschlossen werden. Sowohl die Bewachung als auch notwendige 
Reparaturen/Maßnahmen des Objektes werden aus dem Etat der Liegenschaftsabteilung finanziert. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (3)

26.09.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1532/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.09.2022
Erstellt
05.05.2022 13:49