1532/2022
Beantwortung einer Anfrage 0742/2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 22/230/42 Vorlagen-Nummer 16.09.2022 1532/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 26.09.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke vom 31.03.2022, AN/0742/2022 betr. Was geschieht mit Raum 13 In der 10. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 05.04.2022 hat die Fraktion Die Linke fol- gende Fragen gestellt und gleichzeitig um die Beantwortung in den Ausschüssen Kunst und Kultur, Stadtentwicklungsausschuss und Liegenschaftsausschuss gebeten: 1. Nur die raum13 gGmbH kann mit ihrer Expertise und den vielen Partnerinnen und Partnern sowie ihrem Netzwerk das Haus beleben und die Kölnerinnen und Kölner an den Ort ihrer Geschichte und ihrer Zukunft teilhaben lassen! Die Erfahru ngen von der raum13 gGmbH sind unverzichtbar für einen schnellen Start in die Zukunft. Inwieweit wird diese Expertise genutzt und welche Kommunikati- onsform und organisatorische Form wählen Sie dafür? Bitte beschreiben Sie, wie Sie dafür die Vo- raussetzungen zeitnah schaffen wollen. 2. Dem im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäude und auch dem in den vergangenen Jahren von vielen engagierten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geschützten und gepflegten kul- turelle Erbe sowie der lebendigen Kultur -und Quartiersarbeit droht die fortschreitende Zerstörung. Was wollen Sie unternehmen um dies zu verhindern? Bitte beschreiben Sie konkrete Schritte und die zeitliche Umsetzung. 3. Für die anstehende und gewünschte Arbeit am Ort benötigt die raum13 gGmbH neben finan- zieller auch organisatorische Planungssicherheit. Wie werden Sie diese kurzfristig herstellen? 4. Wie sieht die zeitliche und organisatorische Planung der Verwaltung für die Wiederbelebung des raum13 Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste aus und wie kann der Schaden behoben wer- den, welcher der raum13 gGmbH durch die Nichtplanbarkeit entsteht? 5. Wie ist das denkmalgeschützte Gebäude und die zum Teil historische Inneneinrichtung vor Zerstörungswut und Witterungseinflüssen geschützt und gibt es einen Etat dafür. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Verwaltung befindet sich bereits seit Ende 2021, vor der Inbesitznahme des Objektes durch die 2 Stadt Köln, im Austausch mit raum13. An den Gesprächen nahmen neben den Vertretenden von raum13 auch Mitarbeitende der Kulturverwaltung, Stadtplanung, B auaufsicht und Liegenschaftsver- waltung teil. Die Gespräche dienten der Abstimmung der möglichen mietvertraglichen Inhalte, der Besichtigung der Örtlichkeit, sowie der Klärung der bauplanungs - und bauordnungsrechtlichen De- terminanten. Die Abstimmungen erfol gen mit dem Ziel, raum13 einen Mietvertrag für die schnellst- mögliche Nutzung von Räumlichkeiten im Objekt zu ermöglichen. Die raum13 gGmbH hat sich im Rahmen ihrer künstlerischen Arbeit in den letzten Jahren intensiv mit der Historie des Ortes als bedeutender Industriestandort für Köln und darüber hinaus auseinanderge- setzt. Eine Zwischennutzung von Räumen in der ehemaligen Verwaltungszentrale der Deutz AG in der Deutz Mülheimer Straße durch die raum13 gGmbH wird aus Sicht der Verwaltung angestrebt. Zu Frage 2: Das kulturelle Erbe und die historische Bedeutung des Otto-Langen Quartiers sind unumstritten. Das für die Qualifizierung als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes notwendige öffentliche Interesse ist gegeben. Ziel ist das Objekt zu erhalten und zu schützen. Unbefugtes Eindringen auf das Gesamtareal, Vanda- lismus und illegale Nutzungen werden seitens der Eigentümer seit Jahren auf dem gesamten Areal wahrgenommen. Das Objekt war bereits zum Zeitpunkt des Besitzüberganges z um 01.01.2022 in einem durch Vandalismus stark beschädigten Zustand und kommt einem edlen Rohbau mit Fenstern ohne Heizung, Wasser- und Stromversorgung gleich. Mit der angestrebten Zwischennutzung durch raum13 kann zumindest in Teilbereichen eine gewisse Kontrolle ausgeübt und die Wirksamkeit der vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden. Zu den konkreten Sicherungsmaßnahmen gegen eine potenzielle weitere Zerstö- rung der Gebäude siehe Beantwortung Frage 5. Zu Frage 3: Finanzierungsleistungen für raum13 können den Fördergrundsätzen nach durch das Kulturamt erfol- gen. Die derzeitige Förderung endet jedoch mit dem Jahr 2022. Raum 13 kann sich auf die Aus- schreibung um institutionelle Förderung ab 2023 wieder bewerben. Eine Ausschreibung ist erfolgt aus dem Budget der Kulturverwaltung. Allerdings ist – damit die Arbeit auch weiterhin förderwürdig ist – durch raum 13 an dem Standort mehr künstlerischer innovativer Output wesentlich. Raum13 hat sich in den letzten Jahren stark auf den Erhalt des Zentralwerks der schönen Künste konzentriert. Für eine Förderung der künstlerischen Zwischennutzung müssen künstlerische Kooperationen und Produktionen am Standort im Vorder- grund stehen. Für die anstehende und gewünschte Arbeit am Ort sind im ersten Schritt die genehmigungsrechtli- chen Fragen zu klären. Hierzu stehen raum13 und die Verwaltung in Kontakt. Die langfristige organisatorische Planbarkeit ergibt sich aus der weiteren bauleitplanerischen Entwick- lung und der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse. Ob die diesbezüglichen Aussagen der Landes- regierung hierauf Einfluss nehmen, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung hat hierzu Kontakt mit den zu- ständigen Ministerien aufgenommen und wird den Ausschuss unterrichten, sobald neue Informatio- nen vorliegen. Zu Frage 4: Siehe Beantwortung Frage 1. Zu Frage 5: Die Sicherung vor Feuchte erfolgt durch Instandsetzung von Schäden an Fenstern und Türen. Als weitere Maßnahmen wurde zum Erhalt des Gebäudes Graffiti an der Fassade, als auch aus Sicher- heitsgründen herabzustürzen drohende Jalousien ordnungsgemäß entfernt. Schutz vor Vandalismus wird durch Bewachung und Sicherheitsvorkehrungen wie die Abwehr des Zutritts Unbefugter verfolgt. Die Sicherung des Gebäudes vor unbefugtem Eindringen wird seit Besi tzübergang am 01.01.2022 3 durch tägliche Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. So können unbefugte Zugriffe kurzfristig festgestellt und wieder verschlossen werden. Sowohl die Bewachung als auch notwendige Reparaturen/Maßnahmen des Objektes werden aus dem Etat der Liegenschaftsabteilung finanziert. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1532/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.09.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 13:49