Mandari Insight

1878/2021

Umlegungsanordnung für das Umlegungsgebiet U 457 in Köln-Porz-Elsdorf (Südlich Friedensstraße)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.07.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 15.1

Anlage 3_U 457 südlich Friedensstrasse grossräumig

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Bestandsplan U 457

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Plan Umlegungsgebiet

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_U 457 südlich Friedensstrasse grossräumig

138 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 365396, 5637753
1:10000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 04.06.2021Seite 1 / 1
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

3952 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23 
234/1 
Vorlagen-Nummer 
 1878/2021 
Freigabedatum 
04.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umlegungsanordnung für das Umlegungsgebiet U 457 in Köln-Porz-Elsdorf (Südlich 
Friedensstraße) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017, bekannt ge-
macht am 10.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, für das in der Anlage (Gren-
zen des Umlegungsgebietes grün umrandet) dargestellte nord-westliche Teilgebiet des im Rat der 
Stadt Köln am 29.06.2020 unter TOP 2.2 (Vorlagen-Nummer 0935/2020) beschlossenen Bebauungs-
planes Nr. 76380/03 (Arbeitstitel: „Südlich Friedensstraße – Westteil - in Köln-Porz-Elsdorf) mit dem 
Umlegungsgebiet Nr. 457 an. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage falls die Bezirksvertretung Porz 
ohne Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Bebauungsplan Nr. 76380/03 mit dem Arbeitstitel: „Südlich Friedensstraße – Westteil“ - in Köln-
Porz-Elsdorf ist seit dem 23.09.2020 rechtskräftig. 
 
Die in dem Bebauungsplan vorgesehene Wohnbebauung nebst Erschließung wird im Wesentlichen 
von zwei Investorengruppen umgesetzt. 
 
Im nord-westlichen Plangeltungsbereich befinden sich einige private Flächen, die wegen fehlender 
Einigung mit den Eigentümern dieser Flächen von den Investoren nicht mit erschlossen werden kön-
nen.  
 
Um die betreffenden Grundstücke dennoch entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
zu erschließen und eine Bebauung zu ermöglichen, ist eine Grundstücksneuordnung im Rahmen ei-
nes Umlegungsverfahrens erforderlich. Ohne die Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Umle-
gungsverfahrens gemäß §§ 45 ff Baugesetzbuch wäre damit zu rechnen, dass ein Teil des Bebau-
ungsplangebiets auf Dauer nicht erschlossen und bebaut würde. Aus dem Kreis der Eigentü-
mer*innen erfolgte bereits zu Anfang des Jahres eine Nachfrage bei der Geschäftsstelle des Umle-
gungsausschusses, wann mit dem Beginn des Umlegungsverfahrens zu rechnen ist. Die Geschäfts-
stelle wird sich um eine ausgewogene Lösung für die Neuordnung der Grundstücke bemühen, die 
möglichst im Einvernehmen mit den Umlegungsbeteiligten erzielt werden soll. Diese Neuordnung wird 
dem Umlegungsausschuss der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
In der Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 76380/03 ist 
beabsichtigt, dass nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes der entsprechende Anordnungsbe-
schluss des Rates der Stadt Köln eingeholt werden soll.  
 
In der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 76380/03 sind die Flächen eines möglichen Umle-
gungsbereiches bereits dargestellt.  
 
Da in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich die Durchführung eines Bodenordnungsver-
fahrens vorgesehen ist, bittet die Verwaltung darum, diese Beschlussvorlage nach der Anhörung der 
Bezirksvertretung Porz unmittelbar dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Um das Umlegungsverfah-
ren zügig vor den Sitzungsferien einleiten zu können, sollte - sofern die Bezirksvertretung keine Ein-
wände hat - auf eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss verzichtet werden. 
 
In der als Anlage beigefügten Planzeichnung sind die Grenzen des Umlegungsgebietes grün umran-
det dargestellt. Aus dem ebenfalls beigefügten Bestandsplan des Umlegungsgebiets ist ersichtlich, 
welche Grundstücke der Stadt Köln gehören und welche sich im Privateigentum befinden.  
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 - Plan Umlegungsgebiet 
Anlage 2 – Bestandsplan U 457

3 
Anlage 3 – U 457 südl. Friedensstr. großräumig

Anlage 2 Bestandsplan U 457

136 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 365426, 5637712
1:625
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 04.06.2021Seite 1 / 1
Anlage 2

Anlage 1 Plan Umlegungsgebiet

136 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 365439, 5637690
1:625
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 04.06.2021Seite 1 / 1
Anlage 1

Beratungsverlauf (3)

17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1878/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.07.2021
Erstellt
18.05.2021 12:29