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Umlegungsanordnung für das Umlegungsgebiet U 457 in Köln-Porz-Elsdorf (Südlich Friedensstraße)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1878/2021 vom 13.07.2021

Stand: Am 16.09.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3_U 457 südlich Friedensstrasse grossräumig

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    KölnGIS Mittelpunkt: 365396, 5637753 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 04.06.2021Seite 1 / 1 Anlage 3
  • Anlage 1 Plan Umlegungsgebiet

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    KölnGIS Mittelpunkt: 365439, 5637690 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 04.06.2021Seite 1 / 1 Anlage 1
  • Anlage 2 Bestandsplan U 457

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    KölnGIS Mittelpunkt: 365426, 5637712 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 04.06.2021Seite 1 / 1 Anlage 2
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 234/1 Vorlagen-Nummer 1878/2021 Freigabedatum 04.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umlegungsanordnung für das Umlegungsgebiet U 457 in Köln-Porz-Elsdorf (Südlich Friedensstraße) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017, bekannt ge- macht am 10.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, für das in der Anlage (Gren- zen des Umlegungsgebietes grün umrandet) dargestellte nord-westliche Teilgebiet des im Rat der Stadt Köln am 29.06.2020 unter TOP 2.2 (Vorlagen-Nummer 0935/2020) beschlossenen Bebauungs- planes Nr. 76380/03 (Arbeitstitel: „Südlich Friedensstraße – Westteil - in Köln-Porz-Elsdorf) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 457 an. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkungen zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Bebauungsplan Nr. 76380/03 mit dem Arbeitstitel: „Südlich Friedensstraße – Westteil“ - in Köln- Porz-Elsdorf ist seit dem 23.09.2020 rechtskräftig. Die in dem Bebauungsplan vorgesehene Wohnbebauung nebst Erschließung wird im Wesentlichen von zwei Investorengruppen umgesetzt. Im nord-westlichen Plangeltungsbereich befinden sich einige private Flächen, die wegen fehlender Einigung mit den Eigentümern dieser Flächen von den Investoren nicht mit erschlossen werden kön- nen. Um die betreffenden Grundstücke dennoch entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erschließen und eine Bebauung zu ermöglichen, ist eine Grundstücksneuordnung im Rahmen ei- nes Umlegungsverfahrens erforderlich. Ohne die Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Umle- gungsverfahrens gemäß §§ 45 ff Baugesetzbuch wäre damit zu rechnen, dass ein Teil des Bebau- ungsplangebiets auf Dauer nicht erschlossen und bebaut würde. Aus dem Kreis der Eigentü- mer*innen erfolgte bereits zu Anfang des Jahres eine Nachfrage bei der Geschäftsstelle des Umle- gungsausschusses, wann mit dem Beginn des Umlegungsverfahrens zu rechnen ist. Die Geschäfts- stelle wird sich um eine ausgewogene Lösung für die Neuordnung der Grundstücke bemühen, die möglichst im Einvernehmen mit den Umlegungsbeteiligten erzielt werden soll. Diese Neuordnung wird dem Umlegungsausschuss der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt. In der Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 76380/03 ist beabsichtigt, dass nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes der entsprechende Anordnungsbe- schluss des Rates der Stadt Köln eingeholt werden soll. In der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 76380/03 sind die Flächen eines möglichen Umle- gungsbereiches bereits dargestellt. Da in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich die Durchführung eines Bodenordnungsver- fahrens vorgesehen ist, bittet die Verwaltung darum, diese Beschlussvorlage nach der Anhörung der Bezirksvertretung Porz unmittelbar dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Um das Umlegungsverfah- ren zügig vor den Sitzungsferien einleiten zu können, sollte - sofern die Bezirksvertretung keine Ein- wände hat - auf eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss verzichtet werden. In der als Anlage beigefügten Planzeichnung sind die Grenzen des Umlegungsgebietes grün umran- det dargestellt. Aus dem ebenfalls beigefügten Bestandsplan des Umlegungsgebiets ist ersichtlich, welche Grundstücke der Stadt Köln gehören und welche sich im Privateigentum befinden. Anlagen: Anlage 1 - Plan Umlegungsgebiet Anlage 2 – Bestandsplan U 457 3 Anlage 3 – U 457 südl. Friedensstr. großräumig

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 6.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 16.09.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 15.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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