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V/0276/2024

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2024

Vorlagen 18.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.05.2024, TOP 5.2

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Richtlinien

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Ansehen

Anlage 2 - Zuschussliste

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Ansehen

Anlage A

1788 Zeichen

Anlage A zur V/0276/2024 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot  
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der 
Stadtgesellschaft“  
 
Das Teilziel lautet:  
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Ost.“  
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2024 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 31.880 Euro durch die Bezirksvertretung Münster -Ost zur 
Verfügung gestellt.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von 
Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und 
Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.

Beschlussvorlage

2190 Zeichen

V/0276/2024 
V/0276/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen, 
Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen   
11.770 
bereitgestellt 
31.880 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
Bezirksverw altung Münster-
Ost 
 
24.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Müller 
Telefon: 492-1624 
MuellerBeatrice@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0276/2024 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten 
Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-Ost am 11.04.2024 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. 
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftl iche Mitteilung 
nach Beschlussfassung über diese Vorlage. 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost 
Anlage 2  Übersicht der eingegangenen Anträge

Anlage 1 - Richtlinien

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Anlage 2 - Zuschussliste

2482 Zeichen

Anlage 2 
 
Nr. 
 
Vereine Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veran-
staltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
1.  Bürgerschützen Handorf e.V. 420  300.  300,00 
2.  Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e.V. 137   X 300,00 
3.  Chorgemeinschaft Constantia Gelmer von 1881 44 X   100,00 
4.  Chorgemeinschaft St. Petronilla  33  50.  200,00 
5.  DieWerseKultur.de 2 X   500,00 
6.  Eintracht Münster e.V. 416  40.  500,00 
7.  Förderverein Matthias-Claudius-Schule Handorf 96   X 300,00 
8.  Freiwillige Feuerwehr Gelmer 48  125.  300,00 
9.  Handorfer Kaufmannsgilde e.V. - Maibaumfest 51   X 1.000,00 
10.  Handorfer Kaufmannsgilde e.V. – Handorfer Herbst 51  30.  0 
11.  Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 170 X   300,00 
12.  kfd St. Josef Gelmer 66 X   
300,00 
13.  kfd St. Josef Gelmer 66  75.  
14.  kfd St. Konrad 95   X 
300,00 
15.  kfd St. Konrad 95 X

Anlage 2 
 
Nr. 
 
Vereine Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veran-
staltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
16.  kfd St. Petronilla  310 X   300,00 
17.  Kulturtreff CrossOver 14   X 220,00 
18.  Kuratorium Mehrzweckhalle Gelmer - X   1.000,00 
19.  Leiterrunde St. Margareta 80   X 250,00 
20.  MGV „Cäcilia“ – Weihnachtskonzert 18   X 
300,00 
21.  MGV „Cäcilia“ 18 X   
22.  MC „Liederhort“ Sudmühle 23 X   100,00 
23.  Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost 12 X   500,00 
24.  Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer von 1865 e.V. 208 X   300,00 
25.  Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e.V. von 1857 195 X   300,00 
26.  Schützengilde Hornheide 32  70.  200,00 
27.  Seniorenbüro Mauritz-Ost - Demenznetz Mauritz-Ost, 
Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 48 X   
1.000,00 
28.  Seniorenbüro Mauritz-Ost - Initiative „Älter werden in Mauritz-
Ost“ 500 X   
29.  Seniorenbüro Mauritz-Ost - Initiative „Älter werden in Mauritz-
Ost“ 500   X 
30.  Seniorenbüro Mauritz-Ost - Projekt „Mutmachbriefe in Mauritz-
Ost“ 500 X

Anlage 2 
 
Nr. 
 
Vereine Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veran-
staltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
31.  Seniorenbüro Mauritz-Ost 500  10.  
32.  SG DJK Dyckburg 296  50.  500,00 
33.  Stift Mauritz 33  400.  0 
34.  TC Handorf e.V. 465   X 500,00 
35.  TeaoterFrönde Gelmer e.V. 29 X   100,00 
36.  TSV Handorf 1926/64 e.V. - Fußballcamp 2515   X 500,00 
37.  TSV Handorf 1926/64 e.V. - Sportfest 2515   X 500,00 
38.  TuS Saxonia Münster e.V. von 1883 1302   X 500,00 
39.  VPMM, Verein zur Pflege der Musizierpraxis d. 15.-17. Jh. 13   X 0 
 Gesamt     11.770,00

Beratungsverlauf (1)

23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0276/2024
Typ
Vorlagen
Datum
18.04.2024
Erstellt
18.04.2024 16:31