0961/2020
Planungsänderungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen der Straßenbaumaßnahme Abshofstraße in Köln-Merheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 0961/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsänderungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen der Straßenbaumaßnahme Abshofstraße in Köln-Merheim hier: geänderte Planungsvoraussetzungen auf Grundlage des politischen Fachgesprächs vom 02.09.2019 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, abweichend von ihrem Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe- schluss zum Vollausbau der Abshofstraße vom 22.06.2017 unter TOP 8.1.1 (0970/2017), die Ausfüh- rungsplanung nur noch mit den Bausteinen 1 (Gehwegausbau) und 2 (Mischverkehrsfläche an der Engstelle Haus Nr. 57) weiterzuführen. Alternative: Als Alternative bleibt der ursprünglich beschlossene Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung, hier: „Erstmaliger, endgültiger Ausbau der Abshofstraße in Köln- Merheim“ (s. Vorlagen-Nr.: 0970/2017), bestehen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ca. 75.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Baustein 1: KAG 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Parallel zu dem Beschluss der Sanierung der Stützwand des Faulbachs (s. Vorlagen-Nr.:0949/2015) erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 22.06.2017 unter TOP 8.1.1 der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung, hier: „Erstmaliger, endgültiger Ausbau der Abshofstraße in Köln-Merheim“ (s. Vorlagen-Nr.: 0970/2017). 2. Planung Im Zuge der im Planungsverlauf durchgeführten Bürgerbeteiligungen sowie als Ergebnis des Fachge- sprächs vom 02.09.2019 soll auf das ursprüngliche Vorhaben des Vollausbaus der Abshofstraße ver- zichtet werden und nur die zwei aus Sicht der Verwaltung zwingend notwendigen Umgestaltungen erfolgen: Baustein 1: Zwischen Ostmerheimer Straße und Abshofstraße Haus Nr. 35 fehlt auf der südlichen Seite der Gehwegausbau. Dieser Straßenabschnitt verfügt somit über keine verkehrssichere Führung der zu Fuß Gehenden. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres ist die öffentliche 3 Verkehrsfläche somit in diesem Abschnitt auf der Seite gegenüberliegend der Spundwand mit einem Gehweg zum Schutz der zu Fuß gehenden Menschen auszubauen. Der Gehweg wird an den Eng- stellen eine Mindestbreite von 1,50 m erhalten und ist auf den Spundwandbau abgestimmt. Baustein 2: Durch das Haus Abshofstraße 57 erfolgt eine punktuelle, starke Einengung der öffentli- chen Verkehrsfläche. Eine sichere Führung der zu Fuß Gehenden ist hier mit einem Gehwegausbau nicht möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung in diesem Bereich, zwischen den Häusern Nr. 53 bis 61, den Ausbau einer Mischverkehrsfläche vor. 3. Straßenausbaubeiträge Der Neubau des Gehweges löst im Abschnitt von Ostmerheimer Straße bis Grülshofstraße eine Bei- tragspflicht der Anliegenden nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die Ausbaukosten für Baustein 1 betragen nach einer derzeitigen Kostenschätzung auf Grundlage der Leistungsphase 2 HOAI ca. 120.000 €. Der Ausbau der Mischverkehrsfläche unterliegt nicht der Beitragspflicht nach § 8 KAG. Die Ausbaukosten für Baustein 2 betragen nach einer derzeitigen Kostenschätzung auf Grundlage der Leistungsphase 2 HOAI ca. 125.000 €. 4. Finanzierung Da auf Grund dieser geänderten Rahmenbedingungen eine Vertragsanpassung mit dem beauftragten Ingenieurbüro erforderlich wird, bedarf es jetzt dieses Planungsänderungsbeschlusses durch die Be- zirksvertretung Kalk. Die voraussichtlichen Planungskosten betragen ca. 75.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1120, Ausbau Abshofstraße zur Verfügung. 5. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür- gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1: Übersichtslageplan 2 mit den Bausteinen 1 und 2 Anlage 2: Entscheidungsmatrix mit der Darstellung des Ergebnisses aus dem politischen Fachge- spräch (grün hinterlegt)
Anlage 2: Entscheidungsmatrix mit der Darstellung des Ergebnisses aus dem politischen Fachgespräch (grün hinterlegt)
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Entscheidungsmatrix Seite 1/2 A Spundwandbau Spundwandbau mit Anpassung der Entwässerung Räumliche Ausdehnung: 360 m entlang Faulbach Bemerkungen: Kosten Spundwand 2.000.000 € Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal- a bgabengesetz NRW (KAG) - 70% der beitragsfähigen Kosten für die Anpassung der Entwässerung 200.000 € Kosten. Gesamtkosten A) Spundwandbau 2.200.000 € B Straßenbau Variante Vollausbau Bemerkungen: Räumliche Ausdehnung: rd. 540 m (von Ostmerheimer- bis Rüdigerstraße) Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal- a bgabengesetz NRW (KAG) - 70% der beitragsfähigen Kostenschätzung für den Vollausbau 1.500.000 € Kosten. Variante östliche Gehwegergänzung (Baustein 1) Räumliche Ausdehnung: Auf der südlichen Straßenseite auf etwa 200 m Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal- a bgabengesetz NRW (KAG) - 70% der beitragsfähigen Kostenschätzung für östliche Gehwegergänzung 120.000 € Kosten. Variante Mischverkehrsfläche (Baustein 2) Räumliche Ausdehnung: Umfahrung Haus Nr. 57, Ausdehnung rd. 50 m Keine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal - abgabengesetz NRW (KAG). Kostenschätzung für Mischverkehrsfläche 125.000 € Anlage 2 Entscheidungsmatrix Seite 2/2 Kombinationsmöglichkeiten der Varianten Umlagefähige Kombinationen Teilweise umlagefähige Kombinationen Spundwandbau mit Anpassung der Entwässerung 2.200.000 € 2.200.000 € 2.200.000 € 2.200.000 € 2.200.0 00 € Variante Vollausbau 1.500.000 € Variante östliche Gehwegergänzung (Baustein 1) 120.000 € 120.000 € Variante Mischverkehrsfläche (Baustein 2) 125.000 € 125.000 € Gesamtsumme 2.200.000 € 3.700.000 € 2.320.000 € 2.445.000 € 2.325.000 €
Anlage 1: Übersichtslageplan 2 mit den Bausteinen 1 und 2
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Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Rüdigerstraße
- Ostmerheimer Straße
- Abshofstraße 57
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Details
- Aktenzeichen
- 0961/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.03.2020
- Erstellt
- 25.03.2020 12:08