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0961/2020

Planungsänderungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen der Straßenbaumaßnahme Abshofstraße in Köln-Merheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 14.05.2020, TOP 1.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2: Entscheidungsmatrix mit der Darstellung des Ergebnisses aus dem politischen Fachgespräch (grün hinterlegt)

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Anlage 1: Übersichtslageplan 2 mit den Bausteinen 1 und 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0961/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsänderungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen der 
Straßenbaumaßnahme Abshofstraße in Köln-Merheim 
hier: geänderte Planungsvoraussetzungen auf Grundlage des politischen Fachgesprächs vom 
02.09.2019 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, abweichend von ihrem Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe-
schluss zum Vollausbau der Abshofstraße vom 22.06.2017 unter TOP 8.1.1 (0970/2017), die Ausfüh-
rungsplanung nur noch mit den Bausteinen 1 (Gehwegausbau) und 2 (Mischverkehrsfläche an der 
Engstelle Haus Nr. 57) weiterzuführen. 
 
 
Alternative: 
 
Als Alternative bleibt der ursprünglich beschlossene Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für 
die Vergabe einer Planungsleistung, hier: „Erstmaliger, endgültiger Ausbau der Abshofstraße in Köln-
Merheim“ (s. Vorlagen-Nr.: 0970/2017), bestehen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca. 75.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja Baustein 1: KAG 
 70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
Parallel zu dem Beschluss der Sanierung der Stützwand des Faulbachs (s. Vorlagen-Nr.:0949/2015) 
erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 22.06.2017 unter TOP 8.1.1 der Planungs- und 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe einer Planungsleistung, hier: „Erstmaliger, endgültiger 
Ausbau der Abshofstraße in Köln-Merheim“ (s. Vorlagen-Nr.: 0970/2017). 
 
2. Planung 
Im Zuge der im Planungsverlauf durchgeführten Bürgerbeteiligungen sowie als Ergebnis des Fachge-
sprächs vom 02.09.2019 soll auf das ursprüngliche Vorhaben des Vollausbaus der Abshofstraße ver-
zichtet werden und nur die zwei aus Sicht der Verwaltung zwingend notwendigen Umgestaltungen 
erfolgen: 
 
Baustein 1: Zwischen Ostmerheimer Straße und Abshofstraße Haus Nr. 35 fehlt auf der südlichen 
Seite der Gehwegausbau. Dieser Straßenabschnitt verfügt somit über keine verkehrssichere Führung 
der zu Fuß Gehenden. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres ist die öffentliche

3 
Verkehrsfläche somit in diesem Abschnitt auf der Seite gegenüberliegend der Spundwand mit einem 
Gehweg zum Schutz der zu Fuß gehenden Menschen auszubauen. Der Gehweg wird an den Eng-
stellen eine Mindestbreite von 1,50 m erhalten und ist auf den Spundwandbau abgestimmt. 
 
Baustein 2: Durch das Haus Abshofstraße 57 erfolgt eine punktuelle, starke Einengung der öffentli-
chen Verkehrsfläche. Eine sichere Führung der zu Fuß Gehenden ist hier mit einem Gehwegausbau 
nicht möglich. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung in diesem Bereich, zwischen den Häusern 
Nr. 53 bis 61, den Ausbau einer Mischverkehrsfläche vor. 
 
3. Straßenausbaubeiträge 
Der Neubau des Gehweges löst im Abschnitt von Ostmerheimer Straße bis Grülshofstraße eine Bei-
tragspflicht der Anliegenden nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die Ausbaukosten für 
Baustein 1 betragen nach einer derzeitigen Kostenschätzung auf Grundlage der Leistungsphase 2 
HOAI ca. 120.000 €. 
 
Der Ausbau der Mischverkehrsfläche unterliegt nicht der Beitragspflicht nach § 8 KAG. 
Die Ausbaukosten für Baustein 2 betragen nach einer derzeitigen Kostenschätzung auf Grundlage 
der Leistungsphase 2 HOAI ca. 125.000 €. 
 
4. Finanzierung 
Da auf Grund dieser geänderten Rahmenbedingungen eine Vertragsanpassung mit dem beauftragten 
Ingenieurbüro erforderlich wird, bedarf es jetzt dieses Planungsänderungsbeschlusses durch die Be-
zirksvertretung Kalk. Die voraussichtlichen Planungskosten betragen ca. 75.000 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1120, Ausbau Abshofstraße  zur Verfügung. 
 
5. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies 
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerinnen und 
Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt 
dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1: Übersichtslageplan 2 mit den Bausteinen 1 und 2 
Anlage 2: Entscheidungsmatrix mit der Darstellung des Ergebnisses aus dem politischen Fachge-
spräch (grün hinterlegt)

Anlage 2: Entscheidungsmatrix mit der Darstellung des Ergebnisses aus dem politischen Fachgespräch (grün hinterlegt)

1645 Zeichen

Entscheidungsmatrix Seite 1/2
A Spundwandbau
Spundwandbau mit Anpassung der Entwässerung
Räumliche Ausdehnung: 360 m entlang Faulbach Bemerkungen:
Kosten Spundwand 2.000.000 € Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal-
a
bgabengesetz NRW (KAG) - 70% der beitragsfähigen
Kosten für die Anpassung der Entwässerung 200.000 € Kosten.
Gesamtkosten A) Spundwandbau 2.200.000 €
B Straßenbau
Variante Vollausbau Bemerkungen:
Räumliche Ausdehnung: rd. 540 m (von Ostmerheimer- bis Rüdigerstraße) Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal-
a
bgabengesetz NRW (KAG) - 70% der beitragsfähigen
Kostenschätzung für den Vollausbau 1.500.000 € Kosten.
Variante östliche Gehwegergänzung (Baustein 1)
Räumliche Ausdehnung: Auf der südlichen Straßenseite auf etwa 200 m Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal-
a
bgabengesetz NRW (KAG) - 70% der beitragsfähigen
Kostenschätzung für östliche Gehwegergänzung 120.000 € Kosten.
Variante Mischverkehrsfläche (Baustein 2)
Räumliche Ausdehnung: Umfahrung Haus Nr. 57, Ausdehnung rd. 50 m Keine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 Kommunal -
abgabengesetz NRW (KAG).
Kostenschätzung für Mischverkehrsfläche 125.000 €
Anlage 2

Entscheidungsmatrix Seite 2/2 
Kombinationsmöglichkeiten der Varianten 
Umlagefähige Kombinationen Teilweise 
umlagefähige Kombinationen 
Spundwandbau mit Anpassung der Entwässerung 2.200.000 € 2.200.000 € 2.200.000 € 2.200.000 € 2.200.0 00 €
Variante Vollausbau 1.500.000 €
Variante östliche Gehwegergänzung (Baustein 1) 120.000 € 120.000 €
Variante Mischverkehrsfläche (Baustein 2) 125.000 € 125.000 €
Gesamtsumme 2.200.000 € 3.700.000 € 2.320.000 € 2.445.000 € 2.325.000 €

Anlage 1: Übersichtslageplan 2 mit den Bausteinen 1 und 2

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rüdigerstraße
  • Ostmerheimer Straße
  • Abshofstraße 57

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Details

Aktenzeichen
0961/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.03.2020
Erstellt
25.03.2020 12:08