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V/0623/2023

Konzernabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 18.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 07.11.2023, TOP 7.8

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0623_2023_Anlage 2_AR-Vorlage 28_2023 SWMS GmbH KA 2022 Kurztestat-Testat

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V_0623_2023_Anlage 1_AR-Vorlage 28_2023 Konzernabschluss 2022 SWMS

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Beschlussvorlage

2486 Zeichen

V/0623/2023 
V/0623/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzernabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: 
 
1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2022 in der vorlie-
genden, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 
16.10.2023 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der 
Stadtwerke Münster GmbH festgestellt (Anlage 2). 
 
2)  Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be-
schlussfassung über die Feststellung des  Konzernabschlusses ist gem. § 9.4 lit. f. des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschafterversammlung. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das 
Geschäftsjahr 2022 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dort-
mund, hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2022 geprüft und einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
26.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0623/2023 
 
Einzelheiten zum Konzernabschluss 2022  können der beigefü gten Aufsichtsratsvorlage 
Nr. 28/2023 der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1) und den Bestandteilen des Konzernab-
schlusses sowie des Konzernlageberichtes (Anlage 2) entnommen werden.  Über die Vorlage 
stimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 03.11.2023 ab. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1:  Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 28/2023 
Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 der Stadtwerke Münster GmbH

Anlage A

2037 Zeichen

Anlage A zur V/0623/2023 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be-
schlussfassung über die Feststellung des Konzernabschlusses ist gem. § 9.4 lit. f. des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschafterversammlung. 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen 
und Wirtschaft notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, 
der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Be-
triebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Betei-
ligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu 
fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwe-
cken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen von 
Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der mit 
den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die 
der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. Gesellschaftsvertrag und § 290 HGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

V_0623_2023_Anlage 2_AR-Vorlage 28_2023 SWMS GmbH KA 2022 Kurztestat-Testat

155251 Zeichen

Konzernabschluss 
 
zum 31. Dezember 2022 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG  
Wirtschaft sprüfungsgesellschaft  
Steuerberatungsges ellschaft
Handelsregister: AG Dortmund HRA 13590
UStIdNr.: DE 121104786 
 Sitz der Gesellschaft:
     44141 Dortmund
                 Feldstraße 61-63
                 www.bkp-wp.de
Telefon: +49 231 952035-0
Telefax:  +49 231 952035-9
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0623/2023

Anlage 1
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2022
Stand Stand Stand Stand Stand Stand
31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
Aktivseite EUR EUR EUR Passivseite EUR EUR EUR
A. Anlageverm ögen A. Eigen kapital
I. I mmaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00
1. Entgelt lich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 7.133.832,88 7.792.068,88 II. K apitalrücklage 112.951.874,43 109.068.418,41
2. Ge schäfts- oder Firmenwert 2.552.038,82 2.916.615,78 III. Gewi nnrücklagen
9.685.871,70 10.708.684,66 Andere Gewinnrü cklagen 92.836.107,45 87.250.107,45
II. Sac hanlagen IV. Konzernb ilanzgewinn 14.812.064,86 4.531.642,08
1. Grundstü cke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten V. Nich t beherrschende Anteile 321.625,02 317.010,96
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 108.479.715,19 101.998.712,08 272.121.671,76 252.367.178,90
2. Verte ilungsanlagen 253.801.030,16 226.575.705,74
3. Glasfaseranlagen 21.215.072,47 19.445.323,07
4. Sonstige  technische Anlagen und Maschinen 54.262.956,65 57.041.001,65
5. Fahrzeuge  für Personenverkehr 12.449.491,00 11.156.711,00 B. Empfa ngene Ertragszuschüsse - 2.775,00
6. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.741.245,88 14.030.352,55
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 45.133.6 56,02 33.025.381,11
509.083.167,37 463.273.187,20
III. Fi nanzanlagen C. Rückste llungen
1. Bete iligungen an assoziierten Unternehmen 9.889.732,26 10.024.686,15
2. Sonstige Bete iligungen 2.439.973,22 2.637.397,14 1. Rü ckstellungen für Pensionen und
3. Ausleihungen an Unternehmen , mit denen ein ähnliche Verpflichtungen 65.176.582,00 61.484.490,00
Beteiligungsverhältnis besteht 9.110.697,82 6.835.126,46 2. Steue rrückstellungen 12.963.024,75 7.973.865,20
4. Sonstige Ausleihungen 1.439.099,61 1.632.093,53 3. Sonstige Rü ckstellungen 42.617.509,12 34.477.376,85
22.879.502,91 21.129.303,28 120.757.115,87 103.935.732,05
541.648.541,98 495.111.175,14
B. Umlaufverm ögen D. Verbind lichkeiten
I. Vo rräte 1. G enussscheinkapital 1.250.000,00 1.400.000,00
1. Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe 13.440.536,52 10.311.632,12 2. Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 178.384.277,87 197.686. 861,70
2. Unfertige Leistungen 11.001.543,02 4.197.777,24 3. Erhaltene Anzahlungen au f Bestellungen 5.336.387,08 291.728,38
3. Fertige Erzeugni sse und Waren 259.158,34 103.521,93 4. Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.448.808,23 60.67 4.054,09
4. Emi ssionsrechte 2.849.845,75 2.059.910,98 5. Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter 33.054.914,49 2.100.365,84
27.551.083,63 16.672.842,27 6. Verbind lichkeiten gegenüber Unternehmen , mit denen
II. For derungen und sonstige Vermögensgegenstände ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.095.752,55 913.968,94
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 68.772. 298,86 76.034.298,99 7. Sonstige Verbind lichkeiten 24.686.450,64 15.910.991,23
2. Forderungen gegen den Gese llschafter 5.405.630,80 5.221.405,52 - davon aus Steuern E UR 6.256.574,42
3. Forderungen gegen Unternehmen , mit denen ein                     ( i. Vj.  EUR   5.948.136,18 )
Beteiligungsverhältnis besteht 503.768,09 491.963,84 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 609,47
4. Sonstige Vermögensgegenstände 31.791.992,91 26.713.970,16                                                 ( i . Vj. EUR 595,59 )
106.473.690,66 108.461.638,51 316.256.590,86 278.977.970,18
III. Ka ssenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 65.287.930,70 46.648.219,21
199.312.704,99 171.782.699,99
C. Rec hnungsabgrenzungsposten 1.982.655,67 954.089,47 E. Rec hnungsabgrenzungsposten 33.808.524,15 32.564.308,47
742.943.902,64 667.847.964,60 742.943.902,64 667.847.964,60
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH

Anlage 2
Konzern-Gewinn- und Verlustr echnung der Stadtwer ke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
1. Brutto-Umsatzerlöse 824.984.876,69 640.033.980,56
Abzüglich darin enthaltener Energiesteuer -34.597.039,24 -34.978.588,46
790.387.837,45 605.055.392,10
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 6.803.765,78 92.747,98
3. Andere aktivierte Eigenleist ungen 15.246.280,96 12.873.331,37
4. Sonstige betrieb liche Erträge 22.899.621,68 20.245.862,28
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für 
bezogene Waren 461.828.999,72 317.327.904,61
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 145.560.197,99 125.291.817,53
607.389.197,71 442.619.722,14
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 71.234.851,91 69.844.648,47
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung  
und für Unterstützung 21.924.787,11 22.015.988,21
davon für Altersversorgung EUR 7.932.876,04 93.159.639,02 91.860.636,68
                                 (i. Vj. E UR  8.356.879,11)
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 34.604.011,78 32.217.372,99
8. Sonstige betrieb liche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben 17.333.914,35 18.195.117,17
b) Übrige betrieb liche Aufwendungen 42.081.283,03 36.912.573,24
59.415.197,38 55.107.690,41
9. Ergebnis aus Bete iligungen an assoziierten Unternehmen 216.047,23 405.115,55
10. Erträge aus sonstigen Bete iligungen 484.441,46 691.876,54
11. Erträge aus anderen Wertpapieren 
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 111.794,34 77.756,70
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 99.403,77 37.881,48
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.883.456,02 2.090.093,01
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.104.640,21 4.462.188,75
15. Steuern vom Einko mmen und vom Ertrag 13.356.637,89 2.924.675,98
16. Ergebnis nach Steuern 18.336.412,66 8.197.584,04
17. Sonstige Steuern 2.435.375,82 2.051.814,72
18. Konzernjahresüberschuss 15.901.036,84 6.145.769,32
19. Nich t beherrschende Anteile 34.614,06 13.590,28
20. Gewi nnvortrag 4.531.642,08 5.817.463,04
21. Einste llung in andere Gewinnrücklagen 5.586.000,00 1.710.000,00
22. Entnahme aus anderen Gewi nnrücklagen - 792.000,00
23. Vorabgewi nnausschüttung - 6. 500.000,00
24. Konzernbilanzgewinn 14.812.064,86 4.531.642,08
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH

Anlage 3
TEUR TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss 15.901 6.146 9.755
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 38.618 34.438 4.180
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewert ung - 382 -536 154
Zunahme der Rückstellungen 7.365 153 7.212
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen -2 - 745 743
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -404 -1.721 1.317
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva , die nicht 
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.100 -32.756 27.656
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der 
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 21.591 20.413 1.178
Zinsaufwendungen/Zinserträge 5.893 4.347 1.546
Sonstige Beteiligungserträge -484 -692 208
Ertragsteueraufwand/-ertrag 13.356 2.925 10.431
Ertragsteuerzahlungen -5.392 -8.084 2.692
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 90.960 23.888 67.072
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -857 -827 -30
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagever mögens 2.677 2.253 424
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -91.426 -84.681 -6.745
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 1.253 1.234 19
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -11.171 -5.299 -5.872
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
soweit nicht dem Finanzmittelfonds zuzuordnen - - 142 142
Erhaltene Zinsen 211 99 112
Erhaltene Dividenden 484 692 -208
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -98.829 -86.671 -12.158
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 3. 883 2.090 1.793
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens - - 147 147
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 47.971 107.500 -59.529
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -37.105 -9.729 -27.376
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 14.296 5.006 9.290
Gezahlte Zinsen -4.941 -2.874 -2.067
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens - -6. 500 6.500
Gezahlte Dividenden an andere Gese llschafter -30 -30 0
Cash Flow aus der Finanzier ungstätigkeit 24.074 95.316 -71.242
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 16.205 32.533 -16.328
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 46.648 14.115 32.533
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 62.853 46.648 16.205
          davon Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 65.288 46.648 18.640
          davon andere kurzfristige Kreditaufnahmen mi t Zurechnung zur Liquiditätsdisposition -2.435 - -2.435
Der Finanzmittelfonds setzt sich im Berichtsjahr aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (65.288 T€) sowie  aus
anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur Liquiditä tsdisposition zusammen (-2.435 T€). Die anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur
Liquiditätsdisposition sind in der Konzernb ilanz unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber dem  Gesellschafter ausgewiesen. Im
Vorjahr bestand der Finanzmittelfonds mangels anderer kurzfristiger Kreditaufnahmen zur Liqu iditätsdisposition au sschließlich aus
Kassenbeständen und Guthaben  bei Kreditinstituten (46.648 T€).
348 T€ des Finanzmittelfonds entfallen auf  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten der quotal einbezogenen W estfälische
Fernwärmeversorgung GmbH (Vorjahr 26 T€).
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwer ke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
2022 2021 Veränder ung

Anlage 4
K o n z e r n
Gezeichnetes 
Kapital
Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Andere
Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn Eigen kapital
Nicht beherr-
schende Anteile
vor Jahresergebnis
Auf nicht beherr-
schende Anteile
entfallende 
Gewinne/Verluste
Eigenkapital K onzerneigenkapital
€ € € € € € € € €
Stand 31.Dezember 2020 51.200.000,00 107.125.325,40 86.332.107,45 5.817.463,0 4 250.474.895,89 315.830,17 17.590,51 333.420,68 250.808 .316,57
Einstellung in Rücklagen 2021 - 1.943.093,01 1.710.000,00 -1.710.000,00 1.943.093,01 - - - 1.943.093,01
Entnahmen aus Rücklagen 2021 - - -792.000,00 792.000,00 - - - - -
Ausschüttung 2021 - - - -6.500.000,00 -6.500.000,00 - -30.000,00 -30.000,00 - 6.530.000,00
Sonstige Veränderungen 2021 - - - - - - - - -
 Konzern-
 Jahresüberschuss 2021 - - - 6.132.179,04 6.132.179,04 - 13.590,28 13.590,28 6.145 .769,32
Stand 31.Dezember 2021 51.200.000,00 109.068.418,41 87.250.107,45 4.531.642,0 8 252.050.167,94 315.830,17 1.180,79 317.010,96 252.367. 178,90
Einstellung in Rücklagen 2022 - 3.883.456,02 5.586.000,00 -5.586.000,00 3.883.456,02 - - - 3.883.456,02
Entnahmen aus Rücklagen 2022 - - - - - - - - -
Ausschüttung 2022 - - - - - - -30.000,00 -30.000,00 -30.000,00
Sonstige Veränderungen 2022 - - - - - - - - -
 Konzern-
 Jahresüberschuss 2022 - - - 15.866.422,78 15.866.422,78 - 34.614,06 34.614,06 15. 901.036,84
Stand 31.Dezember 2022 51.200.000,00 112.951.874,43 92.836.107,45 14.812.064, 86 271.800.046,74 315.830,17 5.794,85 321.625,02 272.121 .671,76
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 (01.01. - 31.12.)
M u t t e r u n t e r n e h m e n M i n d e r h e i t e n g e s e l l s c h a f t e r
Entwicklung
Posten

Anlage 5/1 
 
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. – 31.12.) 
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343 
 
 
I. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der  Stadtwerke Münster 
GmbH, Münster - nachfolgend auch kurz Stadtwerke Mü nster - wurden nach den für große 
Kapitalgesellschaften geltenden Vor schriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der 
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv- und Passivposten 
in der Konzernbilanz erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB): 
 
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie- und Wasserversor-
gung), Glasfaseranlagen (Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis) und Fahr-
zeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den Posten Emis-
sionsrechte erweitert. 
 
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell-
schafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun-
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt. 
 
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie-
dert. 
 
 
II. Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz 
 
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die 
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2022: 
 
Name/Sitz Kapitalanteil in % 
 
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert: 
Stadtnetze Münster GmbH, Münster 100 
Bauwerke Münster GmbH, Münster 100 
(bis zum 25.07.2022 firmierend als Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH) 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 100 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 1 00 
Bädermanagement Münster GmbH, Münster 100 
 
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen: 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 50 
 
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen: 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 32 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 50 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35 
Items management GmbH, Münster 29 
(bis zum 22.12.2021 firmierend als items GmbH) 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande 50 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH, Münster 29

Anlage 5/2 
 
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet: 
 
Name/Sitz Kapitalanteil in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 25,0 
 
Die Unternehmen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein-
fluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage d es Konzerns - auch zusa mmengefasst - 
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei-
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen. 
 
Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu Anschaf-
fungskosten bewertet: 
Name und Sitz der Gesellschaft
Anteil am 
Kapital per 
31.12.2022
in %
Eigenkapital
per 
31.12.2022
in TEUR
Ergebnis
2022
in TEUR
Green Gecco
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 36. 149 5.855
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14,13 4.111 ./. 1.849
Tarifgemeinschaft
Münsterland - Ruhr - Lippe GmbH, Münster 3,57 55 5

Anlage 5/3 
 
III. Konsolidierungsmethoden 
 
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapit alkonsolidierung der Ve rrechnung 
von Beteiligungsbuchwert und ante iligem Eigenkapital jewe ils zugrunde gelegten Methoden 
und Verrechnungszeitpunkte wieder.  
 
Erstmalige
Einbeziehung
Erwerb/
Gründung
Westfälische Bauindustrie 31.12.1997 31.12.1997 - Erwerbsmethode Buchwert
Westfälische Fernwärme 31.12.1997 31.12.1997 - Erwerbsmethode Buchwert
Flughafen Münster/Osnab. 31.12.1997 31.12.1997 - Equity -Methode Buchwert
items bis 2008 31.12.1999 - 21.05.1999 Erwerbsmethode Bu chwert
items ab 2009 - - - Equity-Methode Buchwert
Bauwerke Münster GmbH
(bis 25.07.2022 firmierend als 
Verkehrsservice Ges.) 31.12.2002 - 11.06.2001 Erwerbsmethode Buchwert
Nederlands-Duitse Internet 31.12.2003 - 25.11.2003 Equity-Methode Buchwert
Stadtnetze Münster GmbH 31.12.2005 - 24.09.2005 Erwerbs methode Neubewert ung
smart OPTIMO KG 31.12.2008 - 23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
smart OPTIMO GmbH 31.12.2008 - 23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
Bürgerwindpark
Löningen KG 31.12.2013 01.01.2013 - Erwerbsmethode Neube wertung
Bürgerwindpark
Löningen GmbH 31.12.2013 01.01.2013 - Erwerbsmethode Neu bewertung
Bädermanagement
Münster GmbH 31.12.2019 17.04.2019 Erwerbsmethode Neube wertung
Stadtteilauto CarSharing
Münster GmbH 31.12.2020 31.03.2020 Equity-Methode Buchwert
Übersicht über Methode und Verrechnungszeitpunkt der Kapitalkonsolidierung
Kurzbezeichnung
Einbezogene Gesellschaften
Erstkonso-
lidierungs-
stichtag
Kapitalkonsolidierung
Verrechnungszeitpunkt
Methode Variante
 
 
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie 
Aufwendungen und Erträge zwi schen den konso lidierten Unternehmen wurden im Rahmen 
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragseliminierung miteinander verrechnet. 
 
Für die in den Konzernab schluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferun-
gen oder Leistungen zwi schen den in den Konzernab schluss ei nbezogenen Unternehmen 
beruhen, wurden Zwischenergebnisse eliminiert. 
 
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von  1 EUR unter den Bete iligungen an 
assoziierten Unter nehmen angesetz t. Zum 31. 12.2022 ergab sich aus der statisti schen 
Wertfortschreibung ein zum Vorjahr unveränderter negativer Equity -Wert in Höhe von  
-3.220 TEUR.

Anlage 5/4 
 
IV. Erläuter ungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewin n- und Verlust- 
rechnung 
 
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz 
erläutert. 
 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegens tände der Energie- und Wa sser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berü cksichtigt. Die Zu schlagsätze für die 
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten techni schen 
Funktionsbereichen zwischen zwei und fünf Prozent. S ie bemessen sich nach den Herstel-
lungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zu schlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt drei-
undzwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Frem dkapitalzinsen sind nicht in die Her-
stellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten abgesetzt worden. 
 
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 50 Metern und mehr er-
reichen, werden ab dem 01.01.2022 aktiviert. Bis zu m 31.12.2021 wurden Erneuerungsmaß-
nahmen ab einer Leitungslänge von 200 Metern aktiviert. 
 
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben. 
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 250 EUR wurden als Auf-
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR 
bis 800 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert. 
 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: 
 
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 -   7 Jahre 
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten     7 - 50 Jahre 
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre 
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre 
Technischen Anlagen und Maschinen  5 - 22 Jahre 
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung  5 - 14 Jahre 
 
Der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde - soweit aus der in 2013 erfolgten 
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resul tierend - mit einem 
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark 
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit 
der Ge schäfts- oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Ve rrechnung nachträg licher 
Anschaffungskosten für die Ante ile am Bürgerwi ndpark Löningen resultiert, wurde der 
Abschreibung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene 
Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt. 
 
Die Bete iligungen an a ssoziierten Unternehmen wurden mit dem ante iligen Eigenkapital 
gemäß § 312 HGB angesetzt. Der Unterschiedsbetrag von 783 TEUR nach § 312 Abs. 1 Satz 
2 HGB zum Erwerbszeitpunkt 31.03.2020 betraf ausschließlich einen Geschäfts- oder Firmen-
wert bei der Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH. Dieser wird in Orientierung an der durch 
die Gesellschaft genutzten Fahrzeugflotte auf 6 Jahre abgeschrieben.

Anlage 5/5 
 
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert. 
Die übrigen Finanzanlagen werden zu An schaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert-
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. 
 
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß 
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortge schriebenen, durchschni ttlichen An schaffungskosten oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. 
 
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten, 
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinko sten, zugrunde gelegt. Soweit die 
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu-
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben. 
 
Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen, für den Vertrieb bestimmten 
CO2-Vermeidungszertifikate und Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 
 
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emi ssionshan-
delsgesetz) i. V. m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zute ilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 
1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emi ssionsrechte wurden zu Anschaffung skosten bzw. dem 
niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet. 
 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flü ssige Mi ttel wur den zum Nennwert 
oder - soweit erforderlich - unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
 
 
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) wer-
den auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird 
der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst. 
 
Ertragszuschüsse im Zeitraum vom 01. 01.2003 – 31.12.2019 wurden in Bezug auf die Was-
ser- und Wärmenetze direkt gegen die Positionen des  Anlagevermögens verrechnet und wir-
ken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindernd aus. Für 
Anschlüsse an die der R egulierung nach Energiewirt schaftsrecht unterliegenden Netze der 
Strom- und Ga sversorgung von den An schlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte Er-
tragszuschüsse wur den dagegen als Netzentgeltvorau szahlungen betrachtet und in einen 
passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre erfolgswirksam aufge-
löst wird. 
 
In Folge der zum 01.01.2020 durchgeführten Ausg liederung der Versorgungsnetze von den 
Stadtwerken Münster auf die Stadtnetze Münster und dem damit verbundenen Übergang des 
Eigentums an den Versorgungsnetzen auf die Stadtnet ze Münster war die B ilanzierung der 
Ertragszuschüsse ab dem 01.01.2020 anzupassen: Die ab diesem Datum vereinnahmten Er-
tragszuschüsse wer den einheit lich über a lle Versor gungsnetze (Strom, Gas, Wa sser u nd 
Wärme) im pa ssiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über 20 J ahre erfolgswirk-
sam aufgelöst. 
 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähn liche Verpflichtungen wurden nach dem versiche-
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (M ethode der laufenden 
Einmalprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz-
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis-
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Gemäß § 253 Abs. 2 
S. 1 HGB wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren e rgibt, abgezinst.

Anlage 5/6 
 
Entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurd e eine Restlaufzeit v on 
pauschal 15 Jahren angeno mmen. Mit 1,78 % wur de der Abzinsung der von der Deut schen 
Bundesbank nach Maßgabe der Abzinsung sverordnung für den 31.12.2022 ermi ttelte Abzin-
sungssatz für Restlaufzeiten von 15 Jahren zugrunde gelegt. Als Rechnu ngsgrundlage dien-
ten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. 
 
Bei der Berechnung der Pensionsrü ckstellungen für Direktzusagen wurde eine Rentendyna-
mik von 2,0% p. a. in die versicherungsmathematischen Berechnungen einbezogen. 
 
Hiervon abweichend wurde für die unter den Pensions rückstellungen ausgewiesenen Depu-
tatverpflichtungen von einer Kostensteigerung in Höhe von 2,50 % ausgegangen. Der Ermitt-
lung der Deputatverpflichtungen wurde des Weiteren eine Fluktuation von 2 % p. a. bei einem 
Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1 % p. a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren zugrunde gelegt. 
 
Die Rückstellung zur Abde ckung der Unterde ckung von Versorgung sverpflichtungen in der 
Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis versiche-
rungsmathematischer Gutacht en zum 31.12.2022 bewertet (Rechnung szins 1,78 %, Ge-
haltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,0 % p. a.). Für die hiernach auf den Konzern entfallen-
den mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2022 ein Unterdeckungs-
betrag von 113.548 TEUR ermittelt. 
Unter Berücksichtigung der von den versicherten Mitarbeitern durchschnittlich noch zu leisten-
den Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im 
Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt 3.436 TEUR zugeführt. 
Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2022 52.698 TE UR. Die nicht b ilanzierte Unterdeckung 
beträgt 60.850 TE UR. Es ist vor gesehen, diese De ckungslücke durch ratier liche Rü ckstel-
lungszuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. 
 
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 gebildet; die Abzinsung erfolgt gemäß 
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durch schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben 
Geschäftsjahre. Entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2  S. 2 HGB wurde eine 
Restlaufzeit von pauschal 15 Jahren angenommen. Mit 1,44 % wurde der Abzinsung der von 
der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Abzinsung sverordnung für den 31.12.2022 
ermittelte Abzinsung ssatz für Restl aufzeiten von 15 Jahren zugrunde geleg t. Es wur de ein 
Gehaltstrend von 2 % p. a. berü cksichtigt. Der vertraglichen Ausgestaltung der Alterszeitver-
pflichtung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde. 
 
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F., die gemäß Artikel 67 
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2022 4.118 TEUR. 
 
Die übrigen Rü ckstellungen wurden in Höhe des nach vernün ftiger kaufmännischer Beurtei-
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 
 
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
 
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die mit den 
Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst werden. 
 
Die Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in Anwendung 
des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einze lbewertung zu Vertragspor tfolien 
zusammengefasst. Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, 
aus dem die geb ildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wur-
den. Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis- und Ergebnisplanung der Portfolien. 
Die konkreten Beschaffungs- und Vermarktungsproze sse sowie deren Überwachung setzen 
die Vorgaben des Steuerungssystems um. 
Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom oder Gas 
werden durch das Portfo liomanagement je Kundenvertrag einzeln (back – to – ba ck) oder

Anlage 5/7 
 
zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement die für die Energieer-
zeugung in der Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und den weiteren Erzeugungs-
einheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen Gas beschafft sowie der erzeugte 
Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement strukturiert die Beschaffung und den Absatz der 
Energiemengen Strom oder Gas jewe ils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeu-
gungsbuch und das Hedgebuch, sowie den darin geführten Portfolien. 
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im Hedge-
buch auf Basis von vorgegebenen Risiko limiten, die ebenso wie die zur Angebot skalkulation 
und zur Bewertung verwendeten Prei skurven täglich durch das Risikocontro lling überwacht 
werden. 
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst  jedes geb ildete Vertragspor tfolio. 
Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingun-
gen abge schlossen u nd in die jewe ilige De ckungsbeitragsrechnung einbezogen. 
Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. 
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der ro llierenden Durchführung der Sicherungs-
transaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum Lieferjahr 2027 
betroffen. 
Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlustrückstel-
lung gebildet. Bis zum Bilanzstichtag wurden für negative Deckungsbeiträge Drohverlustrück-
stellungen in Höhe von 4.194 TEUR gebildet. 
 
 
3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen 
 
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf 
den 31.12.2022 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden 
angewandt: Für geringwertige Wirt schaftsgüter mit An schaffungskosten von mehr als 
250 EUR bis 1.000 EUR hat die Gesellschaft entsprechend § 6 Abs. 2a EStG einen Sammel-
posten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den darauffolgenden vier Geschäftsjahren mit 
einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften 
auf die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den 
die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich 
den Pensionsrü ckstellungen zuführt. Zum 31.12.2022 beträgt die sich hier aus ergebende 
Unterdeckung der Pensionsrückstellungen 51 TEUR. Eine Rückstellung für die mittelbare Ver-
pflichtung aus der Unterdeckung von Versorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegen über der 
KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet. 
 
Die at-equity einbezogene smart OPTIMO GmbH & Co. KG hat in ihrem Jahresabschluss von 
dem Ansatzwahlrecht für selbst ge schaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 werden selbst geschaffene 
immaterielle Verm ögensgegenstände im Wert von 162 TE UR ausgewiesen. Für selbst ge-
schaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Entstehen wird ein Wert von 5.465 TEUR 
ausgewiesen. Im Konzernab schluss der Stadtwerke M ünster wurde von dem Aktivierungs-
wahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskos-
ten von mehr als 250 EUR bis 1.000 E UR bildet die Gesellschaft einen über fünf Jahre linear 
aufzulösenden Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EstG. Der Bewertung der Rü ckstellung für 
Jubiläumsverpflichtungen hat die Gesellschaft das Teilwertverfahren zugrunde gelegt. Im Kon-
zern wurde die Rü ckstellung für Jub iläumsverpflichtungen nach der sogenannten PUC-Me-
thode (Projected Unit Credit Method) ermittelt. 
 
Für die at-equity einbezogene Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. wurde der nach nie-
derländischem Recht auf den 31.12.2022 aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss unverän-
dert übernommen. 
 
In diesen Fä llen wurde auf eine Anpa ssung der Bewertung im Konzernab schluss in Anwen-
dung des § 312 Abs. 5 HGB verzichtet.

Anlage 5/8 
 
4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz 
 
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt. 
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonso lidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf 
angefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts- 
oder Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibu ng des Geschäfts- oder Firmenwerts 
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren - für den goodwill aus der Erstkonso-
lidierung in 2013 - bzw. von 16 Jahren - angewandt auf de n Zugang in 2014 - jewe ils die 
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der z um Windpark gehörenden Wind-
energieanlagen zugrunde gelegt. Zum 31.12.2022 betr ägt der Restbuchwert des Ge schäfts- 
oder Firmenwerts 2.552 TEUR (Vorjahr 2.917 TEUR). 
 
Auf die Bete iligungen an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH,  Greven, und der 
Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, Lippstad t, (WLE) wur den außerplanmäßige Ab-
schreibungen nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB in Höhe von i nsgesamt 3.884 TEUR vorge-
nommen. Auf den FMO entfallen davon 3.587 TEUR, auf die WLE 297 TEUR. 
 
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus Festgeldguthaben, die zum Zwecke 
der Besicherung langfristiger Bürg schaften sicherungsübereignet wurden (1.167 TE UR; Vor-
jahr 1.249 TEUR). Darüber hinaus sind im Wesentlichen niedrig verzinsliche Mitarbeiterdarle-
hen enthalten (267 TEUR; Vorjahr 383 TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nennwert 
der Forderungen. 
 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( 68.772 TEUR; Vorjahr 76.034 TEUR) 
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie- und Wasserlieferungen zwischen 
letztem Ablesestichtag und dem B ilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum B ilanz-
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden. 
 
Den Forderungen gegen den Gese llschafter (5.406 TEUR; Vorjahr 5.221 TEUR) liegen zum 
Stichtag 31.12.2022 insbesondere Energie- und Wa sserlieferungen (2.711 TE UR; Vorj ahr 
2.086 TEUR) Planungsleistungen für das Stadthaus IV (1.321 TEUR) sowie Netzbaumaßnah-
men (394 TEUR; Vorjahr 1.479 TEUR) für die Stadt Münster zugrunde.  
 
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be teiligungsverhältnis besteht 
(504 TEUR; Vorjahr 492 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forderun-
gen aus Energie- und Wasserlieferungen. In Höhe von 45 TEUR wurden im Berichtsjahr For-
derungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit den entspre-
chenden Verbindlichkeiten verrechnet. 
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände (31.792 TEUR; Vo rjahr 26.714 TEUR) beinhalten im 
Wesentlichen die Erdgassteuer betreffende Entlastungsbeträge (5.826 TEUR) insbesondere 
resultierend aus dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage , vornehmlich auf Energiebezüge ent-
fallende, noch nicht abziehbare Vorsteuer (7.511 TEUR), die Vorauszahlung auf den vollstän-
digen Erwerb der Ante ile an der Wes tfälischen Fernwärmeversorgung GmbH (4.500 TE UR) 
sowie Umsatzsteuer- (3.163 TEUR) und Stromsteuerguthaben (2.753 TEUR). Auf Erstattungs-
ansprüche gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber aus der Schlussabrechnung von Ein-
speisevergütungen und Umlagen resultieren 2.010 TEUR. 
 
Die Restlaufzeiten der Forderungen betragen nicht mehr als ein Jahr. 
 
Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und pa ssiven Steuerlatenzen in Bezug auf die 
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla-
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit 
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr 31 ,9 %) zur Anwendung gekom-
men. Steuerlatenzen von Personengese llschaften waren hiervon abweichend mit einem 
standortbezogenen Gewerbesteuersatz von 14,14% zu bewerten. Auf Steuerlatenzen, denen

Anlage 5/9 
 
Bewertungsdifferenzen für zu An schaffungskosten bewertete Beteiligungen an Personenge-
sellschaften zugrunde liegen, war ein Steuersatz von 15,83 % anzuwenden. 
 
Posten Latenzrechnung HBI HBII Konzern
Latente
Steuern
Aktivlatenzen
Immaterielle Vermögensgegenstände 17 17 5
Sachanlagen 4.364 4.364 621
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 92 92 29
Beteiligungen an Personengesellschaften 4.206 4. 206 666
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 86 86 27
Rückste llungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 58.792 816 59.608 19.032
Sonstige Rückstell ungen 20.363 20.363 6.410
Verbindlichkeiten 1.608 1. 608 514
Passiv er Rechnungsabgrenzungsposten 12.359 12.359 3.946
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdi fferenzen 101.887 816 102.703 31.250
Passivlatenzen
Sachanlagen -30.124 -6.793 -36.917 -11.181
Sonderposten mit Rücklageanteil -1.724 -1.724 -550
Summe Pass ivlatenzen aus  Buchwertdifferenzen - 31.848 -6.793 -38.641 -11.731
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 70.039 -5.977 64.062 19.519
Steuerlatenzen K onzern Stadtwerke Münster per 31. 12.2022 in TEUR
 
 
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten-
ten Steuern in Höhe von 19.519 TEUR (Vorjahr 18.244 TEUR) wurde verzichtet. 
 
 
5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz 
 
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR. 
 
Der Kapitalrücklage (112.952 TEUR; Vorjahr 109.068 TEUR) wurden aus  Gesellschaftermit-
teln 3.884 TEUR zugeführt. Der Zuführung lag insbes ondere der Belastungsausgleich für die 
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, gewährten Corona-Hilfe in Höhe von 
3.587 TE UR z ugrunde. Darüber hinaus wurde von der Stadt Münster  die ante ilig v on d en 
Stadtwerken Münster übernommene Verlustausgleich szahlung auf den Verlust 2022 der 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, in Höhe von 297 TEUR erstattet. 
 
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge schäftsjahr 2022 weist einen Konzern-
jahresüberschuss von 15.901 TEUR aus (Vorjahr 6.146 TEUR). Der Gewinnvortrag beträgt 
4.532 TEUR (Vorjahr 5.817 TEUR). Der vom Konzernjahresüberschuss abzusetzende, ande-
ren Gesellschaftern zustehende Gewinn beträgt 35 TEUR (Vorjahr 13 TEUR). In die anderen 
Gewinnrücklagen wurden 5.586 TEUR eingestellt (Vorjahr 1.710 TEUR). Entnahmen aus den 
anderen Gewinnrücklagen (Vorjahr 792 TE UR) und eine Vorabgewinnausschüttung (Vorjahr 
6.500 TEUR) sind im Berichtsjahr nicht erfolgt. Es ergibt sich für das Berichtsjahr ein Konzern-
bilanzgewinn in Höhe von 14.812 TEUR (Vorjahr: 4.532 TEUR). 
 
Die Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen (65.177 TEUR; Vorjahr 
61.484 TEUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in 
der KVW (Kommunale Versorgung skassen Westfalen-Lippe; 52.698 TE UR; Vorjahr 49.262 
TEUR), Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (9.884 TEUR; Vorjahr 9.561 TEUR), sowie 
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.595 TEUR; Vorjahr 2.661 TEUR).

Anlage 5/10 
 
 
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwi schen dem Ansatz der Rü ckstellun-
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat-
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rüc kstellungen nach Maßgabe des 
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 5.376 TEUR (Vo r-
jahr 7.897 TEUR).  
 
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Str om- und Erdga ssteuer 2022 
(2.917 TEUR; Vorjahr 6.745 TEUR) und den im Wesent lichen ertragsabhängigen Steuern 
(10.046 TEUR; Vorjahr 1.229 TEUR) sind unter den St euerrückstellungen ausgewiesen 
(12.963 TEUR; Vorjahr 7.974 TEUR). 
 
Die sonstigen Rückstellungen (42.618 TEUR; Vorjahr 34.477 TEUR) betreffen insbesondere 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (12.713 TEUR; Vorjahr 
8.510 TEUR), Ansprüche der Mitarbeiter aus Leistungszulage, Urlaubsrückständen und Gleit-
zeitguthaben (5.967 TEUR; Vorjahr: 6.124 TEUR),Entsorgungsverpflichtungen (4.118 TEUR; 
Vorjahr 4.118 TEUR); Zu schussrückzahlungen (4.007 TE UR; Vorjahr 1. 355 TE UR), unge-
wisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs aus der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen un-
ter den Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemein schaft Münsterland (VGM) (1.924 TE UR; 
Vorjahr 1.531 TEUR), Rückbauverpflichtungen (1.477 TEUR; Vorjahr: 1.151 TEUR) sowie be-
stehende Altersteilzeitverpflichtungen (1.380 TEUR; Vorjahr 1.489 TEUR). 
Den Drohverlustrückstellungen liegen insbesondere Unterdeckungen in den zu Vertragsport-
folien zusammengefa ssten Energiebe schaffungs- und Absat zverträgen Strom und Gas zu-
grunde. Für negative De ckungsbeiträge in den Vertragspor tfolien bestehen Drohverlustrück-
stellungen in Höhe von 4.194 TEUR (Vorjahr 4.214 TE UR). Für dr ohende Rückverkaufsver-
luste Strom wurde eine Rückstellung in Höhe von 4.775 TEUR gebildet. Für von Besitzstands-
regelungen begleitete betriebliche Umstrukturierungen bestehen Drohverlustrückstellungen in 
Höhe von 1.195 TEUR (Vorjahr 1.310 TEUR). 
 
Das Genussscheinkapital (1.250 TEUR; Vorjahr 1.400 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange-
setzt. Die Rückzahlung des Genussscheinkapitals erfolgt im Wesentlichen in jährlichen Raten 
von 10% des Genussscheinkapitals. Die Genussrechte haben sich im Jahr 2022 mit Zinssät-
zen von 5,4 % bis 8,0 % verzinst (77 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vorjahr 73 TEUR). 
 
Die Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (178.384 TE UR; Vorj ahr 197.687 TE UR) 
resultieren insbesondere aus den in den Jahren 2012 und 2021 bzw. 2022 zur Finanzierung 
der Strategien 2020 bzw. 2030 in mehreren Darlehens tranchen aufgenommenen endfälligen 
Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 70.000 TE UR bzw. 115.000 TEUR. Der Rest-
buchwert dieser Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag 31.12.2022 beträgt 143.000 TEUR. 
 
Im Jahr 2017 wurde zur Finanzierung neu errichteter Win denergieanlagen ein Darlehen über 
6.800 TEUR bei der Sparka sse Münsterl and Ost aufgenommen. Das Darlehen ist durch 
Sicherungsübereignung von Windenergieanlagen gesich ert. Per 31.12.2022 beträgt die Dar-
lehensvaluta 4.930 TEUR. 
 
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Dieselswaps abge-
schlossen. Zur Zin ssicherung von variabel verzins lichen Darlehen wurden Zin sswaps abge-
schlossen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Swapgeschäfte:

Anlage 5/11 
 
Lfd. Nr. Produkt Laufzeit Betr ag in TEUR Marktwer t in TEUR
1 Zin sswap 22. 11.13 - 22.11.24 3.000 50
2 Zin sswap 22. 10.17 - 22.10.27 2.550 7
3 Zin sswap 30. 03.12 - 30.12.26 5.300 28
4 Zin sswap 01. 09.17 - 30.06.37 6.800 536
5 Zin sswap 30. 08.12 - 30.03.27 3.000 32
6 Zin sswap 14. 12.21 - 30.12.46 7.500 1.732
∑ Zinsswap 28.150 2.385
7 Dieselswap 01.01.23 - 01.01.24 526 -38  
 
 
Für die Darlehen weisen die Grundgeschäfte und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) neben 
der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Sie wurden in Bewertungseinheiten zusam-
mengefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Nach bankinternen 
Berechnungsmodellen beträgt der Marktwert der Zinsswaps per 31.12.2022 2.385 TEUR. 
Für den Dieselswap wurde ein Marktwert von -38 TEUR ermittelt. Es wurde eine Drohverlust-
rückstellung in gleicher Höhe gebildet. 
 
Den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (5.336 TEUR; Vorjahr 292 TEUR) liegen Vor-
leistungen im Rahmen schwebender Geschäfte zugrunde . Es werden hier im Wesent lichen 
Anzahlungen für die Errichtung des städtischen Hallenbads Südbad Münster ausgewiesen. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (72.449 TEUR; Vorjahr 60.674 TEUR) 
resultieren vornehmlich aus dem Strom- und Gasbezug. Darüber hinaus entfallen wesentliche 
Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrich tenden Netzentgelte und Umlagen 
sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr. 
 
Die Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter (33. 055 TEUR; Vorjahr 2.100 TEUR) 
betreffen im Wesentlichen zwei Nachrangdarlehen der Stadt Münster über in sgesamt 30.000 
TEUR und Verbindlichkeiten aus der Teilnahme am Cashpool-Verfahren der Stadt Münster in 
Höhe von 2.435 TEUR. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 
(1.096 TEUR; Vorjahr: 914 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der 
items GmbH aus dem Bezug von IT-Dienstleistungen in  Höhe von 1.087 TEUR (Vorjahr 801 
TEUR). 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten (24.686 TEUR; Vorjahr: 15.911 TEUR) betreffen im Wesentli-
chen Kundenguthaben aus Energie- und Wa sserlieferungen (6.450 TE UR), Energiesteuern 
(3.231 TEUR), erhaltene noch nicht abgerechnete Zu schüsse, die im Wes entlichen auf die 
ÖPNV-Infrastruktur (4.822 TEUR), den Glasfaserausba u (2.176 TEUR) und auf den Ausbau 
erneuerbarer Energien (1.658 TE UR) entfallen. Darüber hinaus resultieren aus der Umsatz-
steuer 1.826 TEUR und aus der Lohnsteuer 836 TEUR.

Anlage 5/12 
 
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind d en 
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 
 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2022 (alle Angaben in TEUR): 
 
bis 1 1 bis 5 mehr als 5
Genussscheinkapital 1.250 150 750 350
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 178.384 6.347 26.685 145.352
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.336 5.336 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.449 71.904 420 125
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 33.055 3.055 - 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.096 1.096 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 24.686 24.287 399
Summe 316.256 112.175 27.855 176.226
Bilanzpositionen
Konzernbilanz
31.12.2022
davon mit Restlaufzeit in Jahren
 
 
 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2021 (alle Angaben in TEUR): 
 
bis 1 1 bis 5 mehr als 5
Genussscheinkapital 1.400 150 750 500
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 197.687 34.713 14.669 148.305
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 292 292 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.661 61.526 10 125
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1. 113 1.113 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 914 914 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 15.911 15.247 77 587
Summe 278.978 113.955 15.506 149.517
Bilanzpositionen
Konzernbilanz
31.12.2021
davon mit Restlaufzeit in Jahren
 
 
Der Gesamtbetrag der Verbind lichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähn liche Rechte gesi-
chert sind, beträgt 20.355 TEUR (Vorjahr 22.762 TE UR). Auf die Besicher ung durch Grund-
schulden entfallen davon 10.398 TEUR (Vorjahr 11.335 TEUR), auf Sicherungsübereignungen 
9.957 TEUR (Vorjahr 11.427 TEUR). Grundschulden und Sicherungsübereignungen betreffen 
vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hinaus 
bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche Sicherheiten. Mit ei-
ner Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (33.809 TEUR; Vorjahr 32.564 TEUR) beinhaltet 
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzan schlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und 
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für die Ne tze der Energie- u nd 
Wasserversorgung in Höhe von 31.424 TEUR (Vorjahr: 29.963 TEUR) . Die Auflösung dieser 
Beträge erfolgt jährlich mit 5 % gegen die Umsatzerlöse.

Anlage 5/13 
 
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr für die Tätigkeitsbereiche wie folgt entwickelt: 
 
Tätigkeitsbereiche 2022 2021 %
Energie- und Wasserversorgung 738.004 555.340 32,89
Busverkehr ÖPNV 32.388 33.066 -2,05
Parkeinrichtungen 10.958 8.088 35,48
Sonstiges 9.038 8.561 5,57
∑ Tätigkeitsbereiche 790.388 605.055 30,63
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in TEUR
 
 
Der Tätigkeitsbereich Sonstiges beinhaltet insbesondere Umsatzerlöse aus der Immobilienbe-
wirtschaftung. 
 
Der Bestandserhöhung (6.804 TEUR; Vorjahr 93 TEUR) liegen insbesondere die im Berichts-
jahr entstandenen Herste llungskosten der Bauprojekte Ha llenbad „Südbad Münster“ 
(3.668 TEUR) und Umbau des städtischen Preußenstadions (2.356 TEUR) zugrunde. 
 
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (15.246 TE UR; Vorjahr 12.873 TEUR) entfallen ins-
besondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (13.176 TEUR).  
 
Die s onstigen betrieb lichen Erträge (22.900 TEUR; Vorjahr 20.246 TEUR) resu ltieren im 
Wesentlichen aus Schadensersatzansprüchen (16.726 TEUR) und periodenfremden Erträgen 
(3.858 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen Erträge aus der Auflösung sonstiger 
Rückstellungen (3.361 TEUR) und Erträge aus dem Abgang von G egenständen des Anlage-
vermögens (497 TEUR) zugrunde. Die Schadensersatzansprüche basieren überw iegend auf 
der Gewährung von B illigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ö ffentlichen Perso-
nennahverkehr im Zusa mmenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 sowie dem Ausg leich 
von Einnahmeverlusten aufgrund des temporär eingeführten 9-Euro-Tickets. 
 
Die Aufw endungen für Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
(461.829 TEUR; Vorjahr 317.328 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch 
Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen (410.008 TEUR), EEG-Zahlungen 
an Übertragungsnetzbetreiber (21.755 TEUR) und Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- 
und KWK-Anlagen (19.010 TEUR). 
 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (145.560 TEUR; Vorjahr: 125.292 TEUR) betref-
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent-
richtenden Netznutzungsentgelte (76.327 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von 
Busfahrleistungen im ÖPNV (20.863 TEUR), Aufwendung en für den Me ssstellenbetrieb, die 
Messdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendunge n für das Zählerwesen 
(7.052 TEUR) sowie die Aufw endungen aus der Bewirt schaftung von Parkhäusern 
(5.966 TEUR). 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (59.415 TEUR; Vorjahr: 55.108 TEUR ) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17.334 TEUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst-
leistungen (10.848 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (6.507 TEUR), für War-
tung und Pflege von Software (4.489 TE UR), für Öffentlichkeitsarbeit (3.021 TEUR), für Prü-
fung und Beratung (2.978 TEUR), Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (2.023 TEUR), für 
Versicherungen (1.565 TE UR), Aufw endungen für Porto, Telefonie und Frachten (1.483 
TEUR) sowie für Abgaben (942 TEUR). 
 
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betragen 3.884 TE UR (Vorjahr 2.090 TEUR). Ihnen 
liegen Wertberichtigungen nachträg licher An schaffungskosten aus Einzahlungen in das  
Eigenkapital der Bete iligungsgesellschaften FMO Fl ughafen Münster/Osnabrück GmbH,

Anlage 5/14 
 
Greven, (3.587 TEUR) und Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (297 TEUR) zu-
grunde. 
 
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (6.105 TEUR; Vor jahr 4.462 TEUR) setzt sich im 
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (4.298 TEU R; Vorjahr 2.913 TEUR) 
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristig er Personalrückstellungen (1.187 TEUR; 
Vorjahr 1.269 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich im 
Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kommu-
nalen Versorgung skassen Wes tfalen-Lippe ( KVW) ( 921 TE UR; Vorjahr: 893 TE UR), auf  
Deputatzusagen (177 TE UR; Vorj ahr: 211 TEUR), auf Direktzusagen (47 TE UR; Vorj ahr: 
60 TEUR) und auf Rü ckbauverpflichtungen für regenerative Stromerzeugungsanlagen 
(11 TEUR; Vorjahr: 73 TEUR). 
 
Die sonstigen Steuern in Höhe von 2.435 TEUR (Vorjahr 2.052 TEUR) entfallen im Wesentli-
chen auf Grundsteuer (765 TE UR; Vorj ahr 763 TE UR) Erdgasst euer (696 TE UR; Vorj ahr 
720 TEUR), Stromsteuer (318 TEUR; Vorjahr 424 TEUR) und Umsatzsteuer (621 TEUR). 
 
 
V. Haftungsverhältnisse 
 
Zum 31. Dezember 2022 besteht eine Bürgschaft (Vorjahr zwei Bürgschaften) zugunsten der 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanz-
stichtag in Höhe von insgesamt 1.360 TEUR (Vorjahr 1.888 TEUR). Der FMO wurde aufgrund 
des von den Gese llschaftern im Jahr 2014 be schlossenen Finanzierungskonzepts durch Er-
höhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft gestärkt. Von 
den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehn planmäßig abge-
löst bzw. werden noch abgelöst werden. Eine Inanspr uchnahme aus der Bürgschaft ist bei 
Umsetzung der Be schlüsse und Fortsetzung der positiven Entwi cklungsprognose, trotz der 
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten. 
 
Zugunsten der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, bestehen drei Bürgschaften 
mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 535 TE UR (Vorjahr: 597 TEUR) 
für drei Darlehen. Die Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen 
über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jahren, i m Jahr 2015 ein Darlehen über 
2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und im Jahr 2018 ein wei teres Darlehen über 
1.300 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darle hen werden durch 
die drei Hauptgese llschafter Kreis War endorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH 
verbürgt. Aufgrund einer bestehenden Verlustausglei chsregelung ist das Risiko einer Inan-
spruchnahme nahezu auszuschließen. 
 
Des Weiteren besteht jeweils eine Bürgschaft zugunsten der Projektgesellschaft Stubengasse 
Münster mbH mit einer Bürg schaftsvaluta zum B ilanzstichtag in Höhe von 138 TEUR bzw. 
zugunsten der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit einer Bürg-
schaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 220 TE UR. Die Bürgschaften dienen der Besi-
cherung von Ansprüchen aus Pachtverträgen, deren Ge genstand ein auf dem Grundstück 
Stubengasse, Münster, gelegene Tiefgarage bzw. Parkhausflächen im Einkauf szentrum 
Münster Arkaden, Münster, sind. Zur Absicherung die ser Bürgschaften wurden Festgelder in 
Höhe von 360 TE UR verpfändet. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der E rtrags- und 
Finanzlage des Schuldners nicht zu rechnen.

Anlage 5/15 
 
VI. Ergänzende Angaben 
 
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Beste llverpflichtungen im Investitionsbereich be liefen sich zum 31.12.2022 auf 39.712 
TEUR. Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen mit Laufzeiten zwischen 1 und 5 Jahren resul-
tieren jährliche Verpflichtungen von 699 TEUR. Aus langfristen Pacht- und Erbb aurechtsver-
trägen resultieren jährliche Verpflichtungen von 2.314 TEUR – insgesamt 30.135 TE UR. Aus 
mit der smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrü ck, geschlossenen Pacht- und Dienstleis-
tungsverträgen zur Durchführung von Me ssstellenbetrieb und Me ssdienstleistungen ergibt 
sich für das Jahr 2023 eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 7.600 TEUR. 
 
Zur Absicherung von Lieferverpf lichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags-  
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind Verträ ge über den Bezug von Energie zum 
Nominalwert von 808.688 TEUR geschlossen worden. 
 
 
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat 
 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 585 TEUR. Sie setzen 
sich wie folgt zusammen (Angaben in TEUR): 
 
Vergütungsbestandteile
Sebastian Jurczyk
(01.01. - 31.12.2022)
Frank Gäfgen
(01.01. - 31.12.2022) ∑
Festvergütung
(inkl. geldwertem Vorteil) 258 197 455
Leistungsorientierte Vergütung 50 50 100
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
zur Altersversorgung 15 15 30
Gesamt 323 262 585
 
 
 
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr Gesamtbe-
züge in Höhe von 197 TEUR gewährt. Für sie bestehen per 31.12.2022 Pensionsrückstellun-
gen in Höhe von 2.595 TEUR. 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Te ilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs-
geld. Die Bezüge für den Aufsichtsrat betrugen insg esamt 52.400 EUR. Die nachfolgende 
Übersicht zeigt deren Verteilung auf die Aufsichtsratsmitglieder:

Anlage 5/16 
 
Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsrats bezüge 2022 in €
Berens,Jörg 2.600
Bühl, Astrid 2.400
Gringel, Guido 2.400
Hölken, Hugo 2.400
Korte, Robin 2.400
Ludorf, Ines 2.400
Möllenhoff, Ulrich 2.400
Peters, Carsten 2.400
Pike, Wayne 2.400
Rietenberg, Sylvia 2.400
Röhricht, Dominic 4.200
Szcepanek, Anneliese 2.400
Steinmann, Ludger 2.400
Thoden, Ulrich 2.400
Von Göwels, Walter 9.600
Vorholt, Marcus 2.400
Winkel, Maria 4.800
∑ Aufsichtsratsbezüge 52.400  
 
 
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen 
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf-
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum 
31.12.2022 3,5 TEUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Im Berichtsjahr wur den Tilgungen 
in Höhe von 4,8 TEUR geleistet. Lohn- und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.  
 
 
3. Belegschaft 
 
Im Geschäftsjahr 2022 wurden durchschnittlich 1.253 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.230). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 991 (Vorjahr: 974) vollzeitbeschäftigten und 262 
(Vorjahr: 256) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig kon-
solidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2 Arbeitnehmer in Vo llzeit (Vorj ahr: 2 
Arbeitnehmer). 
 
 
4. Abschlussprüferhonorar 
 
Das vom Ab schlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 berechnete 
Gesamthonorar beträgt 202 TEUR (Vorjahr: 134 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent-
fallen davon 175 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 10 TEUR, auf Steuerberatungsleis-
tungen 5 TEUR und auf sonstige Leistungen 12 TEUR. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr 
für das Vorjahr 143 TEUR berechnet. Diese Nachtragskosten verteilen sich auf andere Bestäti-
gungsleistungen 109 TEUR, sonstige Leistungen 20 TEUR und Steuerberatungsleistungen 14 
TEUR. 
 
 
5. Geschäfte mit nahestehe nden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüb li-
chen Bedingungen zustande gekommen sind 
 
Im Geschäftsjahr 2022 wurden weiterhin keine Ge schäfte mit nahestehenden Unternehmen 
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen 
sind.

Anlage 5/18
A n s c h a f f u n g s  -  u n d   H e r s t e l l u n g s k o s t e n
            Wertentwicklung Vor Abrechnung von Zu schüssen Erhaltene Zuschüsse
Stand Zugänge Abgänge
Umbu-
chungen Stand Stand Zugänge Abgänge
Umbu-
chungen Stand Stand Abgänge Umbuchungen Zu schreibungen Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2 022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022 31.12. 2022 31.12.2021
Anlagevermögens T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltliche erworbene Konze ssionen
und ähnliche Rechte 51.462 857 - 1.120 53.439 3.962 170 - - 4.132 39.708 pA 2.469 - - 4 42.173 7.134 7.792
2. Geschäfts- oder Firmenwert 6.188 - - - 6.188 - - - - - 3.271 pA 365 - - - 3.636 2.552 2.917
57.650 857 - 1.120 59.627 3.962 170 - - 4.132 42.979 pA 2.834 - - 4 45.809 9.686 10.709
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf 302.548 6.162 9 7.215 315.916 12.954 - - - 12.954 187.595 pA 6. 892 5 - - 194.482 108.480 101.999
fremden Grundstü cken
2. Verteilungsanlagen 866.530 32.618 766 10.527 908.909 69.120 3.469 - - 72.589 570 .834 pA 12.086 387 - 14 582.519 253.801 226.576
3. Glasfaseranlagen 21.626 3.158 - 2.327 27.111 1.182 2.662 - - 3.844 999 pA 1.053 - - - 2.052 21.215 19.445
4. Sonstige technische Anlagen
und Maschinen 254.186 2.164 301 1.928 257.977 4.015 776 - - 4.791 193.130 pA 6.076 283 - - 198.923 54.263 57.041
5. Fahrzeuge fü r Personenverkehr 42.172 4.456 3.745 2.561 45.444 15.036 3.529 1.307 - 17.258 1 5.979 pA 2.196 2.439 - - 15.736 12.450 11.157
6. Andere Anlagen , Betriebs- und
Geschäftsausstattung 71.086 1.727 872 1.507 73.448 5.415 49 59 - 5.405 51.641 pA 3.4 66 788 - 17 54.302 13.741 14.030
7. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 33.025 41.141 1.848 -27.185 45.133 - - - - - 0 apA - - - - - 45.133 33.025
1.591.173 91.426 7.541 -1.120 1.673.938 107.722 10.485 1.3 66 - 116.841 1.020.178 pA 31.769 3.902 - 31 1.048.014 509.083 463.273
apA -
∑ 31.769III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen 62.265 3.587 3 - 65.501 - - - - - 52.240 apA 3.587 - - - 55.611 9.89 0 10.025
E 348 E 131 E 347
2. Sonstige Bete iligungen 6.745 297 197 - 6.845 - - - - - 4.108 apA 297 - - - 4.405 2.440 2.637
3. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Bete iligungsver-
hältnis besteht 6.835 2.776 501 - 9.110 - - - - - - - - - - - 9.110 6.835
4. Sonstige Ausleihungen 1.632 11 204 - 1.439 - - - - - - - - - - - 1.439 1.632
77.477 6.671 905 - 82.895 - - - - - 56.348 apA 3.884 - - - 60.016 22 .879 21.129
E 348 E 131 E 347
∑ 1.253 ∑ 4.015 ∑ 347
Gesamt 1.726.300 98.954 8.446 0 1.816.460 111.684 10.655 1.366 - 12 0.973 1.119.505 pA 34.603 3.902 - 35 1.153.839 541.648 495.1 11
E 348 apA 3.884 E 347
∑ 8.794 E 131 ∑ 382
∑ 38.618
Erläuterung der Abkürzungen:
pA = planmäßige Abschreibungen
apA = außerplanmäßige Ab schreibungen
E = Equity-Fort schreibung
Erläuterung der Equity-Fort schreibung:
Anschaffungskosten Abgang E: Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen  = 348 T€
Abschreibungen Zugänge E: Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert Stadtteilauto Carsharing Münster  GmbH: 131 T€
Abschreibungen Zuschreibungen E: Anteilige Jahresergebnisse assoziierter Unternehmen: 347 T€
A b s c h r e i b u n g e n  /  W e r t b e r i c h t i g u n g e n B u c h w e r t e
Zugänge
2022
E n t w i c k l u n g   d e s   A n l a g e v e r m ö g e n s   i m   K o n z e r n a b s c h l u s s   S  t a d t w e r k e   M ü n s t e r   f ü r   d a s   G e s c h ä f t s j a h r  2 0 2 2    -    A n l a g e   z u m   A n h a n g

Anlage 6/1 
 
 
Konzernlagebericht  
 
der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2022 
 
Grundlagen des Konzerns 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) ist als 100-prozentige Tochtergese ll-
schaft der Stadt Münster in der Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Energie und Was-
ser, im öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für Bür-
gerinnen und Bürger in Münster und der Region tätig. Zweigniederlassungen außerhalb Müns-
ters bestehen nicht. 
 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster g liedert sich in die Ge schäftsfelder 
Energie- und Wasservertrieb, Energieerzeugung, Verkehr und Glasfaser. Das Ge schäftsfeld 
Glasfaser befindet sich im Aufbau. Das Ge schäftsfeld Versorgungsnetze sowie die Wa sser-
gewinnung wird durch die Stadtnetze Münster GmbH (S tadtnetze Münster) verantwortet, die 
eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster ist.  
 
Dem Geschäftsfeld Erzeugung ist auch die Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zuge-
ordnet. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im 
Bereich Parken (ruhender Verkehr) und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet. 
 
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münst er eine umfassende Strategie entwi-
ckelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt und  die für die langfristige 
Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich sein wird. Die Kernele-
mente der Strategie werden im Prognosebericht dargestellt. 
 
Wirtschaftsbericht 
 
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
 
Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2022 nach Berechnungen des statistischen Bundesamts 
um 1,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Nettostromerzeugung stieg laut Bundesnetz-
agentur um 0,4% auf 506,8 TWh (2021: 505,0 TWh). De r Anteil des aus erneuerbaren Ener-
gien erzeugten Stroms am Verbrauch lag im Jahr 2022 bei 48,3 % (2021: 42,7 %). Den größten 
Beitrag dazu leisteten Windkra ftanlagen – vor allem an Land. On- und Offshore-Anlagen ka-
men gemeinsam auf einen Anteil von 25,9 %. 
 
Das Vertriebs- und Versorgungsgebiet der Stadtwerke  Münster ist stark vom Handels- und 
Dienstleistungssektor sowie von Privatkundinnen und -kunden geprägt. Die konjunkturelle Ent-
wicklung wirkt sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung 
aus. Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskundinnen und -kunden zeigt eine stärkere Ab-
hängigkeit von der Konjunkturentwicklung. 
 
Der Absatz von Gas und Wärme hängt in starkem Maße von der Witterung in der Heizperiode 
ab. Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der gestiegenen Energiepreise wirken 
sich in allen Versorgungssparten aus.

Anlage 6/2 
 
 
Geschäftsverlauf  
 
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Teilbereich Stadtwer ke Münster GmbH mit einem Jahres-
überschuss von 8,7 Mio. EUR das gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans übertroffen. Zu beach-
ten ist, dass das Ergebnis eine außerplanmäßige Bel astung aus einer Eigenkapitalzuführung 
in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR an den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) zur Kompensation 
der finanziellen Schäden durch die Coronakrise beinhalte t. Die Zuf ührung war aufgrund der 
dauerhaften Verlustsituation des FMO auf Seiten der  Stadtwerke Münster unmi ttelbar abzu-
schreiben. Die Belastung wurde aber durch eine betragsgleiche Zuführung in die Kapitalrück-
lage der Stadtwerke Münster durch die Gese llschafterin Stadt M ünster liquiditätsmäßig aus-
geglichen. Ohne die Abschreibung läge das bereinigte Erge bnis entsprechend höher. Durch 
aktives Kostenmanagement, durch die erfolgreiche Beantragung von Mitteln aus dem ÖPNV-
Rettungsschirm, durch die intelligente Fahrweise und Vermarktung des Kraftwerks, aber auch 
durch eine risikoadjustierte Beschaffungsstrategie konnten die Herausforderungen im opera-
tiven Geschäft, insbesondere infolge der extremen Entwi cklungen der Energiepreise, insge-
samt sehr gut bewältigt werden.  
 
Im Geschäftsfeld Verkehr nutzten wieder mehr Fahrgäste unser Angebot im ÖPNV, unter an-
derem in den Monaten Juni bis August, in denen es d as „9-Euro-Ticket“ gab. Die Zahl der 
Fahrgäste liegt aber immer noch nicht auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. 
 
Im Teilbereich Stadtnetze Münster GmbH liegt das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 
19,8 Mio. EUR unter dem Planergebnis von 27,2 Mio. EUR. Ursächlich hierfür sind insbeson-
dere die im Zusammenhang mit der Energiekrise und einer milden Witterung erheblich verrin-
gerten Erlöse aus Strom- und Gasnetzentgelten. Dies e verbrauchsbedingten Mindererlöse 
können jedoch über das Regu lierungskonto in Folgejahren nachgeholt werden. Die höheren 
Strom- und Gaspreise führten zu einem Anstieg der A ufwendungen für Netzverluste und Be-
triebsverbräuche. Die Aufwendungen für Instandhaltungsleistungen liegen aufgrund gestiege-
ner Preise für Material und Tiefbauleistungen in Verbindung mit einer etwas umfangreicheren 
Wartungs- und Entstörungstätigkeit über dem geplant en Niveau. Höher als geplante Perso-
nalaufwendungen sind unter anderem auf einmalige Aufwendungen zurückzuführen. 
 
An der als a ssoziiertes Unter nehmen einbezogenen FMO Flughafen Münster/Osnabrück  
GmbH sind die Stadtwerke Münster GmbH mit einem Ant eil von 35,87 % beteiligt. Das Ge-
schäftsjahr 2022 war durch die Normalisierung des Flughafenbetriebs geprägt. Der Flughafen 
Münster/Osnabrück konnte gegenüber dem Vorjahr eine n Anstieg der Pa ssagiere auf 834 
Tausend verzeichnen. Im Wirt schaftsplan 2022 ist die Ge schäftsführung noch von 601 Tau-
send Passagieren ausgegangen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Umsatzerlösen 
wider, die von 17,1 Mio. EUR auf 29,4 Mio. EUR gestiegen sind. Der Jahresfehlbetrag ist von 
6,8 Mio. EUR auf 4,3 Mio. E UR gesunken (FMO-Teilkonzernabschluss). Die Finanzlage war 
geprägt durch eine Einzahlung von 10,0 Mio. E UR in die K apitalrücklage durch die Gese ll-
schafter. 
 
Das K onzernergebnis des Ge schäftsjahres 2022 mit einem Konzernjahresüberschuss v on 
15,9 Mio. EUR ist in Anbetracht der herausfordernde n Rahmenbedingungen als sehr gut zu 
bezeichnen.

Anlage 6/3 
 
 
Leistungsindikatoren 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern 
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert,  da die Konzerngese llschaften dezentral 
gesteuert werden. Folgende finanzie lle und nichtfinanzie lle Leistungsindikatoren der Stadt-
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange-
zogen: 
 
Finanzielle  
Indikatoren 
Ist 
2022 
Plan 
2022 
Relative  
Abweichung 
Jahresüberschuss 8,7 Mio. EUR  8,4 Mio. EUR + 3,6% 
Umsatzerlöse 745,9 Mio. EUR    527,3 Mio. EUR  + 41,5% 
Investitionen* 24,5 Mio. EUR    50,3 Mio. EUR  - 51,3% 
 
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse  
 
Nicht-finanzielle  
Indikatoren 
Ist 
2022 
Plan 
2022 
Relative  
Abweichung 
Stromabsatz  1.297 Mio. kWh  1.356 Mio. kWh  - 4,4%  
Erdgasabsatz 2.057 Mio. kWh   2.243 Mio. kWh    - 8,3%  
Wärmeabsatz 554 Mio. kWh  614 Mio. kWh - 9,8% 
Wasserabsatz 16,8 Mio. m 3  17,5 Mio. m 3  - 4,0%  
Stromerzeugung 323 Mio. kWh   429 Mio. kWh   -24,7%  
Fahrgäste  46,8 Mio.   45,8 Mio. + 2,2% 
 
Die Umsatzerlöse lagen insgesamt um + 41,5 % über d em Planansatz. Die Erhöhung ergibt 
sich weitestgehend aus den gestiegenen Preisen für Strom und Gas. Im Strommarkt haben 
sich die abgesetzten Mengen insgesamt um 6,7 % gege nüber dem Vorjahr erhöht und lagen 
um 4,4 % unter der geplanten Menge. Der gestiegene Absatz resultiert im Wesentlichen aus 
Lieferungen an Gewerbekunden. Das Privatkundengeschäft in Münster konnte stabil gehalten 
werden. Bei den Ökostromprodukten wurde erneut eine  höhere Menge gegenüber dem Vor-
jahr abgesetzt. 
 
Im Gasmarkt hat sich die abgesetzte Menge deut lich um 14,5 % gegenüber dem Jahr 2021 
reduziert. Der geminderte Absatz resultiert im Wesentlichen aus der warmen Witterung sowie 
den deutlichen Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der Energiekrise. Im Wär-
memarkt ergab sich, bei nahezu konstanter Kundenzahl, eine ge genüber dem Vorjahr eben-
falls um 14,5 % niedrigere Absatzmenge, die aus denselben Gründen die geplante Menge um 
9,8 % unterschritten hat. 
 
Die abgesetzte Menge Wasser liegt unterhalb der geplanten Menge, was ebenfa lls durch ei-
nen sparsamen Verbrauch durch Kundinnen und Kunden zurückzuführen ist.

Anlage 6/4 
 
 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage b lieb hinter der für das Jahr 2022 angesetzten Plan-
menge zurück. Dies lag u.a. an der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunden. 
Hierdurch wird im Rahmen der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hinaus war 
die Stromproduktion zeitweise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen und 
es gab eine größere Revision an der Dampfturbine. 
 
Die Zahl der Fahrgäste ist deut lich gegenüber dem Vorjahr gestiegen, unter anderem in d en 
Monaten Juni bis August, in denen es das „9-Euro-Ti cket“ gab. Die Zahl der Fahrgäste liegt 
aber immer noch nicht auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. 
 
In 2022 lagen die Investitionen um rd. 51,3 % unter den geplanten Werten, da sich der Ausbau 
von Breitbandinfrastruktur und Windenergieanlagen v erzögert hat. Zudem haben sich Liefer-
fristen für Elektrobusse über den Jahreswechsel hinaus verlängert. 
 
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen sind der Geschäftsverlauf und das 
Jahresergebnis der Stadtwerke Münter GmbH in Höhe v on 8,7 Mio. EUR als sehr gut zu be-
zeichnen. 
 
 
Ertragslage 
 
Die Umsatzerlöse des Konzerns - ohne Strom- und Erd gassteuer - (790,4 Mio. EUR, im Vor-
jahr 605,0 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf den Versorgungsbereich (738,0 Mio. EUR, 
im Vorjahr 555,3 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich inkl. Parkraumbewirt schaftung 
(43,3 Mio. EUR, im Vorjahr 41,2 Mio. EUR).  
 
Der Bestandsveränderung (Bestandserhöhung 6,8 Mio. EUR; im Vorjahr 0,1 Mio. EUR) liegen 
insbesondere die im Berichtsjahr entstandenen Herste llungskosten des in Bau befind lichen 
Hallenbads „Südbad Münster“ (3,7 Mio. EUR) sowie des im Umbau befindlichen Stadions an 
der Hammer Straße „Preußenstadion“ (2,4 Mio. EUR) zugrunde. 
 
Die sonstigen betrieb lichen Erträge (22,9 Mio. E UR; Vorjahr 20,2 Mio. EUR) resultieren im 
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (4,0 Mio. EUR) und Schadensersatzansprüchen 
16,7 Mio. E UR). Den periodenfremden Erträgen liegen insbesondere Erträge aus der Auflö-
sung sonstiger Rückstellungen (3,4 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenstän-
den des Anlagevermögens (0,5 Mio. EUR) zugrunde. Die Schadensersatzansprüche basieren 
überwiegend auf der Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öf-
fentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. 
 
Die Aufwendungen für Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe und für bezog ene Waren ( 461,8 Mio. 
EUR; Vorjahr 317,3 Mio. EUR) sind, wie im Vorjahr, im Wes entlichen geprägt durch Bezugs-
aufwendungen für Energie- und Wa sserlieferungen (410,0 Mio. E UR), EEG-Zahlungen an 
Übertragungsnetzbetreiber (21,8 Mio. E UR) und Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- 
und KWK-Anlagen (19,0 Mio. EUR). 
 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (145,6 Mio. E UR; Vorjahr: 125,5 Mio. EUR) be-
treffen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und ande re fremde Netzbetreiber zu 
entrichtenden Netznutzungsentgelte (76,3 Mio. EUR), die Aufwendungen aus der Anmietung 
von Busfahrleistungen im ÖPNV (20,9 Mio. EUR), Aufwendungen für den Messstellenbetrieb, 
die Me ssdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendunge n für das Zählerwesen 
(7,1 Mio. EUR) sowie die Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaftung (6,0 Mio. EUR).

Anlage 6/5 
 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (59,4 Mio. EUR; Vorjahr: 55,1 Mio. EUR) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17,3 Mio. EUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst-
leistungen (10,8 Mio. EUR), für bezogene Dienstleis tungen im Bereich Verwaltung, Vertri eb 
und Verkehr (6,5 Mio. EUR), für Wartung und Pflege von Software (4,5 Mio. EUR), für Öffent-
lichkeitsarbeit (3,0 Mio. E UR), für Prüf ung und Beratung (3,0 Mio. EUR), für Provisionen 
(2,6 Mio. E UR), Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (2,0 Mio. E UR), Versicher ungen 
(1,6 Mio. EUR), Aufwendungen für Porto, Telefonie und Frachten (1,5 Mio . EUR) sowie Ge-
bühren und Abgaben (0,9 Mio. EUR). 
 
Das negative Finanzergebnis von ./. 9,1 Mio. EUR (Vorjahr: ./. 5,3 Mio. EUR) hat sich erhöht. 
Dem liegt insbesondere eine Erhöhung der Zinsaufwendungen für Darlehen zugrunde. Zudem 
betragen die Abschreibungen auf Finanzanlagen 3,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR). Ihnen 
liegen Wertberichtigungen nachträg licher An schaffungskosten aus Einzahlungen in das Ei-
genkapital der Bete iligungsgesellschaften FMO Flughafen Münster/Osnabrü ck GmbH, Gre-
ven, (3,6 Mio. E UR) und Wes tfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (0,3 Mio. E UR) 
zugrunde.  
 
Energie- und Wasservertrieb 
 
Das Geschäftsfeld Energie- und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022 trotz 
schwieriger Rahmenbedingungen insgesamt weiterhin zufriedenstellend. Im Strommarkt stieg 
die abgesetzte Menge bei erhöhter Kundenzahl um 6,7  %. Die Erlöse stiegen para llel um 
14,7 %. Überproportional stieg die abgesetzte Menge bei den Ökostromprodukten.  
 
Im Ga svertrieb sank die abgesetzte Menge gegenüber dem Vorjahr über a lle K undenseg-
mente um 14,5 % auf 2.057 Mio. kWh (im Vorjahr 2.406 Mio. kWh, jeweils ohne Verbrauch der 
GuD-Anlage). Über a lle K undensegmente stiegen in Su mme die Erlöse preis bedingt um 
20,6 %. Im Wärmevertrieb sank bei annähernd konstanter Anzahl an Kundinnen und Kunden 
die Absatzmenge auf 554 Mio. kWh. Die Erlöse stiegen preisbedingt um 27,7 % auf 49,9 Mio. 
EUR. Gemäß dem Gesetz über die Dezember-Soforthilfe haben die Stadtwerke Münster ihre 
Kundinnen und Kunden beim Dezemberabschlag für Gas und für Wärme entlastet und haben 
ihrerseits die Kompensation bei der KfW beantragt. 
 
Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2022 mit 16,8 Mio. m³ nach 17,0 Mio. m³ 
in 2021 um 1,0 % niedriger. Die Erlöse stiegen um 0,9 % auf 38,8 Mio. EUR. 
 
Stromerzeugung 
 
Die erzeugte Menge von 323 Mio. kWh lag um 24,7 % unter de m Planwert. Dies lag u.a. an 
der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunde n. Hierdurch wird im Rahmen der 
Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hin aus war die Stromproduktion zeitweise 
weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen und es gab eine größere Revision 
an der Dampfturbine. 
 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesonde re der Windenergieanlagen, lag um 
ca. 9 % unter der Planung, was insbesondere am geringeren Windaufkommen lag. Die Erlöse 
lagen um ca. 30% über den Planerlösen, was auf gestiegene Marktpreise und die vertragliche 
Fixierung der Einspeisevergütung von Mai bis zum Jahresende zurückzuführen ist.

Anlage 6/6 
 
 
Versorgungsnetze 
 
Im Geschäftsjahr 2022 wurden durch die Stadtnetze Münster GmbH 51,6 Mio. € in die Versor-
gungsnetze und Wa sserwerke investiert. N eben dem kontinuier lichen Ausbau des Leitungs-
netzes und der Hausanschlüsse einschließlich der zugehörigen Anlagen war ein wesentlicher 
Schwerpunkt die Erneuerung der Wasserwerke. Die Investitionsausgaben liegen aufgrund von 
Lieferverzögerungen und Kapazitätsengpä ssen bei Dienstleistern unter dem Niveau der ge-
planten Investitionen von 59,5 Mio. €. 
 
Verkehr 
 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr wurde auch im 
Jahr 2022 von den Folgen der Corona-Pandemie geprägt. Die Zahl der Fahrgäste bewegt sich 
weiterhin unterhalb des Niveaus vor der Pandemie. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der statistisch 
erfassten Fahrgäste von 41,0 auf 46,8 Millionen. Die Steigerung bei den Fahrgästen hing u.a. 
mit dem sogenannten 9-Euro-Ticket zusammen, das für die Monate Juni bis August 2022 ein-
geführt wurde. 
 
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs liegen im Geschäftsjahr 2022 mit 33,2 Mio. E UR auf 
dem Niveau des Vorjahres. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr liegt mit 68,9 % nied-
riger als im Vorjahr. Grund sind gestiegene Kosten für bezogene Leistungen sowie fehlende 
Sondereffekte, die sich im Vorjahr durch das zeitliche Zusammenfallen von drei Einnahmeauf-
teilungen ergeben haben. 
 
Zum Ausgleich von Schäden im ö ffentlichen Personennahverkehr erhielt die Stadtwerke 
Münster GmbH aus dem sog. ÖPNV-Rettung sschirm insgesamt 12,9 Mio. EUR. Die Leistun-
gen dienten zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie 
dem Ausgleich von Einnahmeverlusten aufgrund des te mporär eingeführten 9-Euro-Ti ckets. 
Von dem Betrag wurden 3,8 Mio. EUR für die Rückzahlung wegen Überzahlung zurückgestellt. 
Aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2021 resultiert ein weiterer Ertrag in 
Höhe von 1,1 Mio. EUR. 
 
Glasfaser 
 
Der weitere Ausbau und die Verpachtung des Glasfase rnetzes im Rahmen der Kooperati on 
mit der Telekom sind angelaufen. Parallel erfolgte im Jahr 2022 die Suche nach einem Eigen-
kapitalpartner für die Finanzierung des weiteren Netzausbaus. Als strategischer Partner über-
nimmt Palladio Partners eine Minderheitsbeteiligung von 30 Prozent an der von den Stadtwer-
ken im Mai 2023 gegründeten Glasfaser Münster GmbH & Co. KG. 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Das Sachanlagevermögen macht einen leicht gesunkenen Anteil von 68,5 % (Vorjahr 69,4 %) 
der Konzernbilanzsumme aus und zeigt die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Ver-
sorgungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens 
um 45,8 Mio. EUR (9,9 %) bei einem parallelen Ansti eg der Bilanzsumme um 75,0 Mio. EUR 
(11,2 %).  
 
Die Finanzanlagen erhöhten sich im Geschäftsjahr um  1,8 Mio. EUR auf 22,9 Mio. EUR. Die 
Erhöhung entfiel vor allem auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht.

Anlage 6/7 
 
 
Die Vorräte erhöhten sich um 10,9 Mio. EUR auf 27,6 Mio. EUR. Hier haben sich insbesondere 
erhöhte Unfertige Leistungen und Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewirkt. 
 
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (5,4 Mio. EUR; Vorjahr 5,2 Mio. EUR) liegen zum 
Stichtag 31.12.2022 insbesondere Energie- und Wa sserlieferungen (2,7 Mio. E UR; Vorjahr 
2,1 Mio. EUR), Planungsleistungen (1,3 Mio. EUR) sowie Netzbaumaßnahmen (0,4 Mio. EUR; 
Vorjahr 1,5 Mio. EUR) für die Stadt Münster zugrunde. 
 
Die liquiden Mittel sind um 18,6 Mio. EUR auf 65,3 Mio. EUR gestiegen. Die Liquidität wird zur 
Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der Erweiterungsinvestitio-
nen vorgehalten. Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten 
Kapitalflussrechnung dargeste llt. Der K onzern war jederzeit in der Lage, seine finanzie llen 
Verpflichtungen zu erfüllen und hat durch die Beschaffung zusätzlicher Kontokorrentlinien vor-
gesorgt, auch zukünftig alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. 
 
Die Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen (65,2 Mio. E UR; Vorjahr 
61,5 Mio. EUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in 
der KVW (Ko mmunale Versorgung skassen Westfalen-Li ppe; (52,7 Mio. E UR; Vorjahr 
49,3 Mio. EUR), Rückstellungen für Deputate (9,9 Mio. E UR; Vorjahr 9,6 Mio. EUR), sowie 
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2,6 Mio. EUR; Vorjahr 2,7 Mio. TEUR). Der Un-
terschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwi schen dem Ansatz der Rü ckstellungen für 
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der 
vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rü ckstellungen nach Maßgabe des durch-
schnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre be trägt 5,4 Mio. E UR (Vorjahr 
7,9 Mio. EUR).  
 
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um 19,3 Mio. EUR  (-9,8 %) auf 
178,4 Mio. EUR gesunken. Die laufenden T ilgungen haben die Au szahlung einer weiteren 
Tranche der im Vorjahr emi ttierten Sc huldscheindarlehen überstiegen. Die Verzinsung der 
Verbindlichkeiten ist laufzeit-adäquat und marktüb lich. Wesentliche Zinsänderungen bei den 
Verbindlichkeiten gab es im Jahr 2022 nicht. 
 
Die aus der Konzernb ilanz abgeleitete Eigenkapitalquote ist durch die Erhöhun g der B ilanz-
summe um 75,1 Mio. EUR (11,2 %) bei einem um 19,7 Mio. EUR (7,8 %) gestiegenen Eigen-
kapital auf 36,6 % gesunken. Der Anlagendeckungsgrad (Anteil des durch Eigenkapital finan-
zierten Anlagevermögens) ist nach 51,0 % im Vorjahr auf 50,2 % im Berichtsjahr gesunken.  
 
Die Kapitalflu ssrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Ge schäftstätigkeit im 
Berichtsjahr einen Anstieg um 67,1 Mio. EUR auf 91,0 Mio. EUR aus. Diese Entwicklung ergibt 
sich wesentlich aus dem höheren Konzernjahresüber schuss, nicht zahlungswir ksamem Er-
tragsteueraufwand sowie der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der 
negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 98,8 Mio. EUR nach 86,7 Mio. EUR um 
14,0 % gestiegen, wesent lich verursacht durch h öhere Auszahlungen für Investitionen in Fi-
nanz- und Sachanlagen. 
 
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sank de utlich um 71,2 Mio. E UR auf 24,1 Mio. 
EUR. Dies ergibt sich wesentlich aus geringeren Einzahlungen aus der Aufnahme von Kredi-
ten sowie höheren Auszahlungen für die T ilgung von Krediten. Der Finanzmittelfonds zum 
Ende des Geschäftsjahres ist um 16,2 Mio. EUR auf 62,9 Mio. EUR (Vorjahr 46,6 Mio. EUR) 
gestiegen. 
 
Die Vermögens- und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die 
weitere Strategie- und Geschäftsentwicklung.

Anlage 6/8 
 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
 
Im Geschäftsjahr 2022 wurden durchschnittlich 1.253 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.230). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 991 (Vorjahr: 974) vollzeitbeschäftigten und 262 
(Vorjahr: 256) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die ante ilmäßig kon-
solidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2 Arbeitnehmer in Vo llzeit (Vorj ahr: 2 
Arbeitnehmer). 
 
Prognosebericht ein schließlich C hancen und Risiken der  
zukünftigen Entwicklung 
 
 
Konjunkturelle Entwicklung 
 
Seit Februar 2022 dominiert der Angriff Russlands auf die Ukraine das politische, gesellschaft-
liche und wirtschaftliche Geschehen. Der Krieg in der Ukraine hat zu erheblichen Preisanstie-
gen und Turbulenzen an den Energiemärken geführt.  
 
Durch die Einstellung der Gas lieferungen aus Russland drohte eine Gasmange llage mit po-
tenziell verheerenden Folgen für Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durch das 
Gasspeichergesetz wurden Füllstandvorgaben zu definierten Zeitpunkten für Gasspeicheran-
lagen festgeschrieben, die eine sichere Ga sversorgung im Winter sicherste llen sollten. Der 
Gesamtspeicherstand Ende Februar 2023 lag bei über 70% und damit deutlich über den ge-
setzlichen Vorgaben und dem Vergleichswert aus dem Vorjahr . Einsparungen und erhöhte 
Importe aus anderen Ländern zeigen Wirkung. Ferner erleichterte der milde Winter den Ver-
brauch zu senken. Die Bundesnetzagentur beurte ilt die Ga sversorgung Ende Februar 2023 
als stabil. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Die Vorbereitung auf den Winter 
2023/2024 bleibt gleichwohl eine zentrale Herausforderung. Die Logistik zum Import von Flüs-
siggas (LNG) macht deut liche Fort schritte. Drei Termi nals für Flü ssiggas (W ilhelmshaven, 
Brunsbüttel und Lubmin) haben bereits ihren Betrieb  aufgenommen. Insgesamt hat die Bun-
desregierung die Errichtung von fünf schwimmenden Flüssigerdgasterminals vorgesehen, um 
die Gasversorgung zu sichern. 
 
Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion vom 25.01.2023 davon aus, dass sich 
nach einem schwachen Winterhalbjahr die wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf 2023 wie-
der etwas belebt und bei sicherer Versorgungslage im Gesamtjahr das preisbereinigte Brutto-
inlandsprodukt (BIP) um 0,2 % zulegt. Mi ttlerweile gehen Institute eher von einem Minus aus 
(Kieler Institut für Weltwirtschaft: -0,3 %). Für die Weltwirt schaft prognostiziert der Internatio-
nale Währungsfonds (IWF) Ende Januar 2023 ein Wachstum von 2,9 % für das laufende Jahr. 
 
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % ge-
genüber 2021 erhöht. Damit lag die Jahresteuerungsr ate deutlich höher als in den vorange-
gangenen Jahren. Im Jahr 2021 hatte sie noch bei 3, 1% gelegen. Die Jahresteuerungsrate 
wurde vor a llem von den extrem en Preisanstiegen für Energieprodukte (+34,7 %) und  Nah-
rungsmittel (+13,4 %) seit Beginn des Kriegs in der  Ukraine in die Höhe getrieben. Für 2023 
geht die Bundesbank in ihrem Monatsbericht aus Deze mber 2022 von einer Inflation in Höhe 
von 7,2 % aus, die bis 2025 auf 2,8 % absinken soll. 
 
Sowohl die Corona-Pandemie als auch Ukrainekrieg haben  dazu geführt, da ss Lieferketten 
gestört wurden und dass die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen und Produkten zum Teil 
nicht und nur mit Zeitverzug bedient werden kann. E s sind lange Zeit nicht mehr gekannte

Anlage 6/9 
 
 
Güterknappheiten aufgetreten, zum Teil ebenfalls verbunden mit enormen Preisschüben. An-
fang 2023 deutet sich hier eine leichte Entspannung an. 
 
Die mikroökonomische Vorschau auf Ebene der Stadtwerke Münster lässt für das Jahr 2023 
eine differenzierte Entwicklung zwischen den Geschäftsbereichen Energie und Verkehr erwar-
ten. Beim Absatz in der Sparte Wasser ist ein moderates Mengenwachstum zu erwarten, wäh-
rend in der Sparte Strom mit einem moderaten Mengenrückgang zu rechnen ist. In den Spar-
ten Gas und Wärme ist insbesondere in den Heizmonat en Oktober bis Apr il auf Grund von 
Einsparungen der Kundinnen und Kunden mit einem deutlichen Mengenrückgang zu rechnen. 
Durch gravierende Einbußen bei der Nutzung des ÖPNV  während der Corona-Pandemie 
ergibt sich eine niedrige Ausgangsbasis für die Ver kehrssparte. Hier ist mit einem Wachstum 
zu rechnen, das einerseits aus Aufholungseffekten resultiert und andererseits durch Deutsch-
landticket und Münster-Abo angeregt wird.  
 
Energiepolitische Rahmenbedingungen 
 
Grundlegende Weichenstellungen für die Energiebranche sind der Anfang 2020 beschlossene 
Kohleausstieg und die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im April 2023. Die Ampel-Ko-
alition hat im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Klimaneutralität bereits im Jahr 2045 zu 
erreichen und die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad auszurichten. 
Dazu so ll der K ohleausstieg laut Koa litionsvertrag „idealerweise“ schon bis 2030 ge lingen. 
Laut Koalitionsvertrag sollen die Ziele zur beschleunigten Umsetzung der Energiewende unter 
anderem durch die Anhebung des Erneuerbaren-Energien-Anteils am Stromverbrauch im Jahr 
2030 auf 80 % sowie mit der Zielsetzung, 50 % der Wärme bis 2030 klimaneutral zu erzeugen, 
erreicht werden. Diese Vorgaben werden ma ssive Investitionen in die Erzeugungs- und Net-
zinfrastrukturen erfordern. Der Angriff Russlands a uf die Ukraine im Februar 2022 erfordert 
darüber hinaus, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. 
 
Die zentrale Bedeutung des Ausbaus der Stromerzeugu ng aus erneuerbaren Energieträgern 
und die Notwendigkeit des Abbaus von Hemmnissen wird seitens der Politik erkannt, ebenso 
die Tatsache, dass mit einem steigenden Bruttostrom bedarf zu rechnen is t. Die genannte 
Spannbreite von 680-750 TWh für das Jahr 2030 er scheint realistischer als die 580 TWh, die 
den Ausbaumengen des EEG 2021 für 2030 zugrunde gelegt wurden. Die Zielmarke  von 80 
Prozent ist äußerst ambitioniert. Parallel gehen in den 20er Jahren nennenswerte Stromerzeu-
gungskapazitäten vom Netz. Die Energiewirtschaft wird in erheblichem Umfang erneuerbare 
Kapazitäten errichten müssen und wird hierbei auf die Unterstützung von Bund,  Ländern und 
Kommunen angewiesen sein. Aufgrund der Verknüpfung unterschiedlicher Politikfelder (Ener-
gie, Naturschutz, Baurecht, Flugsicherheit etc.) und verschiedener föd eraler Ebenen ist eine 
zielorientierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, damit die not-
wendige politische Verbindlichkeit erzeugt wird, die bislang nicht ausreichend vorhanden war. 
 
Im Zuge des sog. Oster- und des Sommerpakets wurde im Jahr 2022 der rechtliche Rahmen 
stärker als bisher auf einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet. In § 2 
EEG wird klargestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bei Abwägungse ntschei-
dungen in Genehmigung sverfahren als vo rrangiger Belang zu berü cksichtigen ist. Bislang 
nicht genutzte Flächenpotenziale werden durch neue Anlagenklassen wie „Agri-PV“ erschlos-
sen. Auch bei Dachanlagen werden neue Anreize ge schaffen. Es wird für die fi nanzielle För-
derung in Anlagen, die den Strom vo ll ins Netz eins peisen, und solche, die dem te ilweisen 
Eigenverbrauch dienen, unterschieden. Die Volleinspeisung wird stärker gefördert.  
 
Durch das Sommerpaket wird insbesondere der Planungsrahmen für Windenergieanlagen an 
Land angepasst. Kern ist, dass die Bundesländer 2 % der Fläche für Windenergie ausweisen

Anlage 6/10 
 
 
müssen. B eachtenswert ist zudem, da ss der Ent scheidungsspielraum der Länder bei Ab-
standsregelungen – wie der 10-H-Regelung – einge schränkt wird. Sch ließlich enthält das 
Sommerpaket auch inhaltliche Erleichterungen für den Windenergieausbau, insbesondere im 
Artenschutzrecht, um die Prüf ung effizienter und einfacher zu gestalten und so G enehmi-
gungsverfahren zu beschleunigen. Inwieweit der neue Rahmen den Planungsprozess tatsäch-
lich vereinfacht und beschleunigt, muss sich in der Praxis allerdings noch zeigen. 
 
Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ will die Bundesregie-
rung den Ausbau der Windenergie in Deut schland deutlich schneller voranbringen. Nunmehr 
müssen die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie aus-
weisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen. 
 
Laut Fortschrittsmonitor vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) 
und EY (Ernst & Young GmbH) schreitet der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin zu 
langsam voran. Um die für 2030 anvisierten Ziele zu erreichen, müsste die installierte Leistung 
bei den Erneuerbaren Energien erheblich gesteigert werden (bei PV muss der jährliche Netto-
zubau im Vergleich zu 2021/2022 mehr als verdoppel t, bei Onshore-Wind mehr als verdrei-
facht werden). Zentrale Aspekte für eine Beschleunigung sind vor allem die Zurverfügungstel-
lung von Flächen, schnellere G enehmigungsverfahren und ein verlä sslicher Regu lierungs- 
und Förderrahmen. Mit der gesetzlichen Umsetzung des 2-Prozent-Flächenziels für die Wind-
energie an Land und umfangreichen Nove llierungen im Planungs- und Genehmigungsrecht 
wurden richtige Hebel betätigt, die absehbar auch W irkung zeigen werden. Aufgrund einiger 
getroffener Kompromisse (z. B. Erreichung des 2-Prozent-Ziels erst 2032, zu zaghafte Ände-
rungen im BNatSchG etc.) wird das Tempo vorau ssichtlich nicht ausreichen. Hier wird es 
Nachbesserungen geben müssen. 
 
Ein Gleichklang zwischen dem Ausbau und der Digita lisierung der Netze mit dem Zubau Er-
neuerbarer Energien und der Elektrifizierung des Mo bilitäts- und Wärmesektors ist grundle-
gend für das Ge lingen der Energiewende. Nur so sind die Zielvorgaben  aus der nationalen 
Klimapolitik zu erreichen. Dabei hat sich der Transformationsbedarf der G asnetze durch den 
Krieg in der Ukraine gewandelt: Neben dem bestehenden Bestreben, die Netze für klimaneut-
rale Gase zu ertüchtigen, müssen jetzt auch notwend ige Anbindungen an neue und diversifi-
zierte Versorgungsquellen (LNG-Anlagen) geschaffen werden. 
 
Die Transformation der bestehenden Infrastruktur zu  einem k limaneutralen Energie system 
umfasst die Dim ensionen Netzausbau und -umbau sowie die Sicherste llung einer weiterhin 
wirtschaftlichen Versorgung mit Strom und Gas. Zentrale Handlungsfelder im Bereich der Stro-
mübertragungsnetze und -verteilnetze sind unter anderem der Ausbau bzw. der Neubau  von 
Nord-Süd-Trassen, um die Erz eugungsschwerpunkte für Windenergie in Norddeut schland 
(Offshore und Onshore) mit den industriellen und großstädtischen Verbrauchszentren in West- 
und Süddeutschland zu verbinden und die Integration von Energiewende-Technologien (Pho-
tovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Ladepunkte). Laut Fo rtschrittsmonitor von BDEW und EY 
werden die Ziele beim Netzausbau bisher deutlich unterschritten. Insbesondere die Beschleu-
nigung der Genehmigungsproze sse ist ein wichti ger Erfolgsfaktor. Unter anderem die soge-
nannte EU-Notfa llverordnung so ll G enehmigungsverfahren be schleunigen. Es kann jedoch 
bezweifelt werden, dass diese zeitlich zudem befristete Regelung ausreichend ist. 
 
Zur Abmilderung der Energiepreissteigerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh-
men hat die Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Ma ßnahmen ergriffen. Neben einer ein-
maligen Energiepreispau schale von 300 E UR für einkomm ensteuerpflichtige Erwerbstätige 
wurden die Umsatzsteuersätze für Gas und Wärme zeit lich befristet auf 7 % ges enkt. Durch 
das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe wurden die Kosten für den Dezember-Abschlag für

Anlage 6/11 
 
 
Gas und Wärme übernommen. Ab März 2023 gelten mit Rückwirkung auf Januar 2023 Preis-
bremsen für den Preis von Strom, Gas und Wärme. Wer den definierte Preise über schritten, 
werden diese für Verbraucher und Unternehmen gede ckelt und Versorgungsunternehmen 
können insoweit einen finanziellen Ausgleich beantragen. Bei der Umsetzung der vorgenann-
ten Maßnahmen hat der Gesetzgeber die Versorgungsun ternehmen als Erfü llungsgehilfe in 
die Pflicht genommen. Handwerkliche Mängel, die in den sehr kurzfristigen Gesetzgebu ngs-
verfahren aufgetreten sind, haben die Umsetzung der  Maßnahmen in der Branche enorm er-
schwert. Damit wurde die bereits durch die Preisturbulenzen hohe Bela stung der Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen noch weiter strapaziert. 
 
Die EEG-Umlage wird mit der Nove lle des EEG 2023 dauerhaft abge schafft. Künftig erfolgt 
die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien vollständig aus dem Bundeshaushalt. Grund-
lage ist das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). 
 
Die Stadtwerke Münster sind bereit, die energiewirt schaftliche Transformation vor Ort zu ge-
stalten, benötigen aber rechtlich verbindliche und tragfähige Rahmenbedingungen, um durch 
Investitionen wirksam und wirtschaftlich sinnvoll zur Energiewende beitragen zu können. 
 
Aktuelle Preisentwicklungen 
 
Die Forward-Preise für Strom, Gas, K ohle und Öl sowie die CO2-Preise unterlagen auch im  
Jahr 2022 erheblichen Schwankungen und bewegen sich im Vergleich zu Vorjahren auf einem 
deutlich höheren Niveau. Ende August hatten sich die Forward-Preise für Gas gegenüber Jah-
resbeginn ungefähr versiebenfacht und die Forward-Preise für Strom hatten sich ungefähr ver-
achtfacht. Zum Jahresende lagen die Forward-Preise für Gas und Strom immer noch ungefähr 
doppelt so hoch wie am Jahresanfang. Der Preis für Kohle hat sich unterjährig vervierfacht 
und liegt zum Jahresende ebenfalls etwa doppelt so hoch wie zum Jahresanfang. Der Ölpreis 
ist mit einigen Schwankungen über das Jahr etwa um 16 % gestiegen. Die CO2-Preise unter-
lagen erheblichen Schwankungen, lagen aber am Jahresende nahe den Preisen zum Jahres-
beginn. Die Entwi cklung zwischen Strom -und Gaspreis unter scheidet sich für ver schiedene 
Laufzeiten, so dass sich uneinheit liche Auswirkungen auf den Clean-Spark-Spread ergeben 
und die Wirtschaftlichkeitsperspektive von Gaskraftwerken und insbesondere umweltfreundli-
chen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen je nach Zeitraum u nterschiedlich ausfallen. Die Stadt-
werke Münster beobachten die Preisentwi cklungen engmaschig, um jederzeit kurzfristig rea-
gieren zu können. 
 
Die mehrjährige Be schaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas ist ein 
wichtiger Faktor, die erheb lichen Herausforderungen auf den Energiemärkten bewält igen zu 
können. Infolge des deutlichen Strompreisanstiegs am Großhandelsmarkt wurden Strompreis-
anpassungen für die Privatkundinnen und -kunden in der Gr undversorgung der Stadtwerke 
Münster zum 01. Oktober 2022 (+22,0 %) und zum 01. Februar 2023 (+19,4 %) vorgenommen. 
Zuvor ist der Strompreis zum 01. Ju li 2022 gegenläufig um 13,2 % gesenkt worden, da die 
EEG-Umlage abgeschafft wurde. Die Gaspreise k onnten von 2018 bis 2020 stab il gehalten 
werden, mussten aber zu Jahresbeginn 2021 aufgrund der neuen CO2-Besteuerung von Erd-
gas nach dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz (BEHG) angehoben werden. Seit Jahres-
beginn 2022 waren aufgrund der steigenden CO2-Besteuerung und insbesondere wegen der 
Entwicklung an den Bescha ffungsmärkten mehrere Erhöhungen des Gaspreises erfor derlich 
(in der Grundversorgung: zum 01. Januar 2022 +14,4 %, z um 01. Apr il 2022 +14,3 %, zum 
01. Oktober 2022 +20,4 %, zum 01. November 2022 +5,9 %, zum 01. Februar 2023 +17,2 %). 
Die Erhöhung des Gaspreises zum 01. Oktober 2022 wird durch die Absenkung des Umsatz-
steuersatzes auf leitungsgebundene Gaslieferungen von 19 % auf 7 % teilweise kompensiert. 
Die Erhöhung zum 01. November 2022 resultiert aus d er Erhebung der Ga sspeicherumlage

Anlage 6/12 
 
 
und der Bilanzierungsumlage. Die Erhöhung des Gaspreises zum 01. Februar 2023 wird durch 
das Eingreifen der Preisbremse effektiv etwas niedriger ausfallen.  
 
Die Fernwärmepreise sind zum 01. Oktober 2022 durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes 
um ca. 10,1 % gesunken. Zum 01. Januar 2023 stiegen die Fernwärmepreis um 139,9 %. Dies 
liegt an gestiegenen CO2-Preisen und insbesondere am gestiegenen Gaspreis, der sich im 
Rahmen der preisformelbedingten gestaffelten Be schaffung über ein Jahr hier schneller und 
damit stärker auswirk t. Durch die Preisbremse wird der Preisanstieg aber effektiv niedriger 
ausfallen, in einem Musterfall bei etwa +40 %. Nach einer Anpassung des Wasserpreises zum 
01. April 2021, wurde der Preis seither stabil gehalten. Im ÖPNV wurde neben dem Deutsch-
landticket für 49 EUR ein in Münster geltendes Ticket (Münster Abo) eingeführt, welches zu-
nächst für 29 EUR pro Monat zu erwerben sein wird. Die Finanzierung wird a us einer dritten 
Finanzierungssäule erfolgen, die unter anderem aus einer deutlich intensivierten Parkraumbe-
wirtschaftung in der Münsteraner Innenstadt gespeist werden soll. 
 
Durch die geopolitischen Entwicklungen ist die Bedeutung von Preisrisiken für die Stadtwerke 
Münster deutlich gestiegen. Mit der langfristigen Be schaffungsstrategie, mit Preisanpa ssun-
gen, die zur Sicherste llung der Kostendeckung erforderlich sind, und mit einer internen Task 
Force, welche schnelle und fundierte Reaktionen ermög licht, sind die Stadtwerke für die an-
stehenden Herausforderungen gut aufgestellt. 
 
Entwicklung der Absatzmengen 
 
Für die Absatzmengen der wärmegeführten Sparten Gas und Fernwärme ist die Witterung im 
Verlauf des ersten Quartals des Jahres von signifik anter Bedeutung. Die Gradtag szahl als 
Indikator für den witterungsbedingten Absatzverlauf lag in diesen Monaten unter dem Nive au 
des langjährigen Durchschnitts. Des Weiteren zeigen sich weiterhin Verbrauchseinsparungen 
der Kundinnen und Kunden. Insofern liegen die Absatzmengen hier unter Planniveau. Auch 
die Absatzmenge in der Sparte Strom liegt aufgrund kundenspezifischer Einsparungen unter 
dem Planniveau. Die Absatzmenge in der Wassersparte  liegt auf Planniveau. Die Fahrgast-
zahlen im ÖPNV liegen im ersten Halbjahr rund 1,5 % über dem Planniveau. 
 
Strategie, Chancen und Risiken 
 
Im Jahr 2020 haben die Stadtwerke Münster eine umfa ssende Strategie entwickelt, die sich 
bis zum Jahr 2030 erstreckt. Die Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Leitgedan-
ken, die für die langfristige Ausgestaltung des Unt ernehmens in den nächsten Jahren maß-
geblich sein werden: 
 
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
2. Mi t uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
3. Wir gewinnen gemeinsam 
 
Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
 
Mit ihrer Infrastruktur, die die gesamte Stadt durc hzieht – Versorgungsnetze, Erzeugungsan-
lagen und das Liniennetz mit seinen Bussen – prägen die Stadtwerke Münster und Stadtnetze 
Münster auf vielfältige Weise die Lebensadern der Stadt und sorgen damit für den Herzschlag 
Münsters.

Anlage 6/13 
 
 
Im Rahmen einer innovativen, k limaschutzorientierten Energieversorgung werden die Stadt-
werke Münster in erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten investieren. Bis 
zum Jahr 2030 wollen die Stadtwerke Münster alle Haushalte in Münster mit Wind- und Solar-
strom aus eigener Erzeugung versorgen und dabei auch gezielt Bürgerbeteiligungen ermögli-
chen, um die Menschen vor Ort am finanziellen Erfolg von regenerativen Projekten te ilhaben 
zu lassen. 
 
Zudem wird in diesem Zeitraum auch der Umbau der Wä rmeerzeugung auf „grüne Wärme“ 
eingeleitet. Bei der Erarbeitung des Konzepts hat sich angesichts der geologischen Ausgangs-
situation unter anderem der Einsatz von Tiefengeothermie als eine vielversprechende Option 
herausgestellt. Nach positiven Ergebnissen der 2D-Seismik-Untersuchungen folgt nun die 3D-
Seismik zur deta illierteren Erkundung des Untergrunds. Eine vo llständige Umste llung auf 
grüne Wärmeerzeugung wird rea listisch betrachtet nicht bis zum J ahr 2030 möglich sein. Es 
bedarf Übergangslösungen mit umwelteffizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie. 
 
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Her zschlag Münsters ist die Umstellung der Busflotte 
auf elektrische und emissionsfreie Antriebe sowie die Entwicklung des Verkehrs zu einem sys-
tematisch ineinandergreifenden multimodalen Mobilitätssystem. Ende 2022 waren bereits 38 
Stadtwerke-Busse mit elektrischem Antrieb in Münster unterwegs. Bis 2029 sollen 100 % der 
eigenen 116 Busse und ebenso 60 % der rd. 100 angemieteten Bu sse aus den dezentralen 
Depots am Stadtrand elektrifiziert sein. Das multimo dale Mobilitätssystem wird verschiedene 
Verkehrsmittel, unter anderem das Stadtteilauto über unsere Beteiligung an dem gleichnami-
gen lokalen Carsharing-Anbieter integrieren. 
 
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung wird als S tandortfaktor für Münster zuk ünftig noch 
viel entscheidender werden, daher wo llen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen Herz-
schlag“ ihrer Stadt sicherstellen. Bis zum Jahr 2030 sollen 80% der Haushalte in Münster mit 
Glasfaserverbindungen bis ins Haus versorgt sein. D azu haben wir eine umfassende Koope-
ration mit der deut schen Telekom vereinbart, bei der die Stadtwerke ihre  Expertise für die 
Verlegung der Glasfaserleitungen einbringen werden und die Telekom ihr Knowhow bereit-
stellt. Um die enormen Investitionen bis 2030 zu stemmen, haben wir ab 2023 einen strategi-
schen Finanzpartner am Ausbau unseres Glasfasernetzes in Münster beteiligt. Das deutsche 
Investmentunternehmen Palladio Partners hat eine Minderheitsbeteiligung von 30 Prozent an 
der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG übernommen, die den Glasfasernetz-Ausbau umsetzt. 
 
Mit der „Herzschlag-Strategie“ möchten die Stadtwerke sowohl Mitverantwortung für eine in-
novations- und k limaschutzorientierte Weiterentwicklung in Münster als auch signifikante fi-
nanzielle Beiträge für die Gestaltung von Münsters Zukunft leisten. So soll nachhaltig ein Jah-
resergebnis von mindestens 10 Mio. EUR erzielt werden, das gleichermaßen Ausschüttungs-
potenziale für den städti schen Haushalt und Thesaurierungen zur Eigenkapitalst ärkung er-
möglicht. Darüber hinaus soll die lokale Wert schöpfung der Stadtwerke Münster mindestens 
80 Mio. EUR p.a. betragen. Dies umfasst neben dem Jahresergebnis und der Abdeckung des 
Verkehrsverlustes insbesondere auch die vielfältigen Aufträge an lokale Unternehmen, die vor 
Ort wiederum Arbeitsplätze und damit lokale Kaufkraft sichern. 
 
Mit uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
 
Die St adtwerke Münster wo llen mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen s pürbaren 
Beitrag zur Lebensqualität in Münster und für die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger leisten. 
Über ein gut strukturiertes Vertrieb skanalmanagement möchten wir unsere Kundinnen u nd 
Kunden noch besser kennenlernen, um ihnen maßge schneiderte Angebote machen zu kön-
nen. Dabei wird das Thema „Bündelprodukte“ stärker in den Fokus rücken als bisher. Dies

Anlage 6/14 
 
 
wird zum einen eine Intensivierung des gemeinsamen Marktauftritts von Energie und Mobilität 
umfassen, zum anderen die Einbeziehung der neuen Option d er Breitbandversorgung. Im 
Laufe des Jahres 2023 wurde das „Münster Abo“ für die Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet 
eingeführt. 
 
Die besondere Attraktivität für das Produktportfolio soll neben einem exzellenten Service und 
einfacher Zugäng lichkeit über digitale Kanäle insbesondere mit der durchgäng igen, konse-
quenten Ausrichtung des gesamten Produktprogramms an Klimaschutzzielen erreicht werden. 
Bereits bestehende Produkte wie das „Grüne-Strom-La bel (GSL)“ zertifizierte Ökostrompro-
dukt werden sukzessive durch einen emissionsfreien Mobilitätsmix ergänzt, die in der Bürger-
schaft der Stadt Münster mit ihrer schon heute großen Zugewandtheit zur Klimaschutzthematik 
auf hohe Nachfrage treffen werden. 
 
Zur grünen und digitalen Rundumversorgung der Stadt werke für die Men schen in Münster 
werden weitere Produkte und Services gehören. Breit bandausbau, 5G-Versorgung und die 
Nutzung des bereits e rrichteten LoRaWan-Netzes eröffnen zahlreiche weitere Mög lichkeiten 
für kundenorientierte smarte Anwendungen, wie das multim odale Mobilitätsmanagement im 
Mix aus inte lligentem Parkraummanagement einschließlich des z ugehörigen Datenmanage-
ments zur Optimierung der Services oder auch adaptive Beleuchtungskonzepte. 
 
Leitgedanke für all diese Aktivitäten ist, dass die Stadtwerke Münster von ihren Kundinnen und 
Kunden und den Menschen dieser Stadt noch intensiver als bisher als der gute, vertraute und 
verlässliche Nachbar wahrgenommen werden, der sie im Grunde immer schon waren. 
 
Wir gewinnen gemeinsam 
 
Die neue Ausrichtung der Stadtwerke Münster nach außen wird durch die Stärkung der „One 
Company“-Perspektive im Inneren des Unternehmens un terstützt. Das unternehmensweite 
Anreizsystem stützt sich ab 2021 nicht mehr wie bisher auf individuelle Bereichsziele, sondern 
orientiert sich an monetären und qualitativen Zielen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Stadtwerke Münster gleichermaßen gelten. Di es so ll zusätzliche Motivati on für den 
„One Company-Spirit“ sein. 
 
Prozessexzellenz nach außen bedarf in hohem Maße auch Prozessexzellenz im Inneren des 
Unternehmens. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen der Strategieentwick-
lung ein umfangreiches neues Personalentwi cklungsprogramm erarbeitet, wozu u.a. ei ne In-
tensivierung des Arbeitens in bereichsübergreifenden Teams, das Vermitteln und das Erlernen 
neuer agiler Arbeitsmethoden und die Digitalkompetenz zählen. 
 
Die Umsetzung der Strategie 2030 in a ll ihren Facetten wird der Belegschaft der Stadtwerke 
Münster viel Kraft und einen langen Atem abverlange n. Vor diesem Hintergrund und auch in 
Anbetracht des demographischen Wandels sind umfangreiche Angebote im betrieblichen Ge-
sundheitsmanagement Bestandteil der Strategie. 
 
Schließlich bietet ei ne neue Betrieb svereinbarung flexible Mög lichkeiten, ortsunabhängig zu 
arbeiten und zwi schen dem Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen und der  Arbeit im Home-
Office zu wählen und so den individue llen Bedürfnissen der Mitarbeitenden noch be sser ge-
recht zu werden.

Anlage 6/15 
 
 
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft 
 
Die neue Strategie wird von einem kontinuier lichen Maßnahmenpaket begleitet, das sich auf 
die Optimierung der internen Proze ssqualität und Prozesseffizienz richtet. Auch im R ahmen 
der laufenden SAP S/4 HANA-Einführung werden Prozesse mit dem Ziel der Vereinfachung 
und Automatisierung auf den Prüfstand geste llt. Mit dem Aufbau des Kompetenzcenters für 
den Einsatz der „Celonis“-Software zur fundierten und kontinuierlichen Analyse von Massen-
prozessen wird zudem eine datenbasierte Prozessanalyse und -steuerung in verschiedensten 
Unternehmensbereichen ermöglicht; so ist die Optimierung des Procure-to-Pay-Prozesses be-
reits im Gange. 
 
Die finanzie lle Unter nehmenssteuerung und das damit verbundene Reporting  wurden neu 
ausgerichtet. Dies ermöglicht den Geschäftsbereichsverantwortlichen einen ganzheitlicheren 
Blick auf ihr Ge schäftsfeld über verschiedene Deckungsbeitragsstufen hinweg bis zum Be-
reichs-EBIT und ermöglicht damit auch eine neue unternehmensweite Steuerungsphilosophie, 
bei der neben den Margen auch die Strukturkosten in den Blick genommen werden.  
 
Die im Jahr 2020 entwi ckelte Strat egie hält dem Druck der aktue llen geopo litischen Lage 
stand. Die Maßnahmen, wie der erheb liche Ausbau von Windenergie- und PV-Anlagen oder 
die Entwicklung einer Wärmestrategie, pa ssen genau zu den aktue llen Herausforderungen. 
Diverse Bausteine der Strategie, wie die Beschaffung von Elektrobussen, der Ausbau der La-
deinfrastruktur oder der Ausbau von PV-Kapazitäten unter Ermöglichung von Bürgerbete ili-
gungen, befinden sich bereits in der Umsetzung. 
 
Weitere Chancen und Risiken 
 
Vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine konnte davo n ausgegangen werden, dass wegen 
tendenziell milder Winter und erhöhter Förderung die Gasversorgung in Deutschland langfris-
tig gesichert ist. Nachdem die Liefermengen aus Russland erheblich reduziert wurden, gilt seit 
dem 23. Juni 2022 die Alarmstufe des No tfallplans Gas. Später wurden die Lieferungen aus 
Russland gänzlich eingestellt. Mittlerweile k onnten die Lieferungen weitgehend mit Gas aus 
Norwegen und den Niederlanden substituiert werden und parallel nehmen LNG-Terminals ih-
ren Betrieb auf. Der nächste Winter wird trotzdem eine Herausforderung. Eine Gasmangellage 
kann nicht gänz lich ausgeschlossen werden. Die Ausgangslage hat sich a llerdings deutlich 
verbessert.  
 
Ferner ist zu beachten, dass Münster mit L-Gas versorgt wird. Die Hauptversorgungsquelle ist 
das Gasfeld im niederländischen Groningen, so dass rein logistisch betrachtet keine unmittel-
bare physische Abhängigkeit von ru ssischem Gas besteht. Auch wenn die Niederlande sich 
aufgrund der durch die Gasförderung verursachten Er dbebenproblematik schon Ende des 
Jahres 2023 aus der Förderung verabschieden; die Versorgung mit L-Gas scheint durch aus-
reichende Konvertierung skapazitäten (Umwandlung von H-Gas in L-Gas) der Nied erländer 
sowie entsprechende Ersatzbeschaffungen des Landes für den zukünftigen Wegfa ll der För-
derungen gesichert. Insofern gehen wir aktue ll sehr stark davon aus, dass die ab dem Jahr 
2026 planmäßig startende Umstellung der L-Gas-Versorgung auf H-Gas in Münster nicht vor-
gezogen werden muss. 
 
Neben den Erdgaspreisen hat der Krieg in der Ukraine auch den Ölpreis und damit den Preis 
für Diesel in die Höhe getrieben. Der Ölpreis hat z wischenzeitlich etwas nachgegeben, per-
spektivisch ist jedoch weiter mit steigenden Preisen zu rechnen. Bis zur vollständigen Umstel-
lung der Flotte auf elektri sche Antriebe werden die Stadtwerke durch die Prei ssteigerungen 
wirtschaftlich belastet sein.

Anlage 6/16 
 
 
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch u nd birgt das Risiko von we ttbe-
werbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster s teuern dem mit Kundenservice 
und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhandelsmärkten 
für Strom und Gas entgegen. Eine besondere Herausfo rderung stellt die tr ansparente und 
verständliche Kommunikation der durch gestiegenen Beschaffungspreise notwendigen Preis-
erhöhungen sowie die Umsetzung der gesetzgeberi sch mit heißer Nadel gestrickten Entlas-
tungsmaßnahmen dar. 
 
Für alle Sparten der Stadtwerke besteht ein er höhtes Risiko von Insolvenzen bei Kundinnen 
und Kunden, nachdem das Preisniveau für Gas, Wärme, aber auch Strom weiter deutlich über 
dem Niveau der Vorjahre liegt und parallel das Zinsniveau erheblich gestiegen ist. Ein Liquidi-
tätsrisiko wird daraus für die Stadtwerke Münster a ber nicht eintreten. Die Stadtwerke betrei-
ben ein proaktives Liquiditätsmanagement und haben für entsprechende Reserven gesorgt.  
 
Weiterhin sind immer noch Folgen der Corona-Pandemie für die Stadtwerke Münster in Form 
eines anhaltenden Rückgangs von Fahrgästen im ÖPNV zu erkennen. Über die Dauer der 
Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass nicht nur der Absatz der Einzelfahrkarten eing ebro-
chen ist, sondern es auch zu Kündigungen von Abos kam. Auf der Angebotsseite ist nur eine 
geringe Reaktionsflexib ilität gegeben, da das ö ffentliche Leben durch ein funktionierendes 
ÖPNV-Angebot aufrechterhalten werden muss. Insofern sind nur geringfügig Reduktionen der 
Strukturkosten für den Busbetrieb mög lich. Bis 2022 haben ÖPNV-Rettungsschirme entstan-
dene Umsatzverluste kompensiert.  
 
Bundesweit, so auch in Münster, werden in der politischen Diskussion verschiedenste Ansätze 
zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV auf a llen Ebenen, wie eine massive Erhöhung der 
Taktfrequenzen des Busverkehrs bei erheblicher Verbilligung der Ticketpreise bis hin zu einem 
für die Kundinnen und Kunden kostenlosen ÖPNV aufgerufen. Die Stadtwerke Münster möch-
ten den lokalen K limaschutz durch einen qua litativ hochwertigen, attraktiven und k limascho-
nenden ÖPNV strategisch unterstützen. A llerdings sind damit sehr hohe sprungfixe Kosten 
durch eine signifikante Angebotsausweitung im Busverkehr verbunden, bei einem stark verbil-
ligten oder gar kostenlosen Busangebot selbstverständ lich auch zusätzlich ein gravier ender 
Ausfall operativer Einnahmen, die heute dazu beitragen, die Kosten des ÖPNV zu 60-70% zu 
decken und so den ÖPNV-Verlust in einem für die Stadtwe rke Münster tragfähigen Rahmen 
halten. 
 
Im Jahr 2022 wurde beschlossen, das „Deutschland-Ticket“ für anfänglich 49 EUR pro Monat 
einzuführen. Darüber hinaus wurde im Rat der Stadt Münster beschlossen, ein „Münster Abo“ 
für 29 EUR pro Monat für den Nahverkehr in Münster einzuführen. Die  daraus resultierende 
Finanzierungslücke so ll mit Ei nnahmen beim Bewohnerparken ge schlossen werden. Damit 
das ÖPNV-Angebot für die Stadtwerke nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, ist es ent-
scheidend, dass zusätzliche, externe Finanzierung ssäulen (neben Kundeneinnahmen und 
Verlustabdeckung durch die positiven Ergebnisse der Energiespart en) in Form von öffent li-
chen Mitteln des Bundes, der Länder und/oder der Ko mmunen in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. Die Stadtwerke allein könnten die Finanzierung aus eigener Kraft nicht leis-
ten und liefen Gefahr, den enormen Finanzmi ttelbedarf für weitere zentrale Strategiefelder, 
wie den Breitbandausbau und den Ausbau der regenera tiven Erzeugung, nicht bereitste llen 
zu können. 
 
Die Personalgewinnung und -nachbesetzung ist insbesondere im ÖPNV ein wesentliches Ri-
siko für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Angebots geworden. Laut dem Bundes-
verband Deutscher Omnibusunternehmen fehlen derzeit  bundesweit bereits mehr als 5.000 
Busfahrerinnen und Busfahrer. Durch die geplante Verkehrswende werde sich dieser Mangel 
bis zum Jahr 2030 auf rund 76.000 erhöhen. Personal mangel kann zu einer Ein schränkung

Anlage 6/17 
 
 
des Angebots führen, was dem Ziel entgegenläuft, da ss mehr Men schen vom Auto auf den 
Bus umsteigen. 
 
Weitere Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den politischen und rechtli-
chen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergie an Land. Das im Jahr 2020 ent-
wickelte strat egische Programm des Unternehmens sieht erheb liche Investitionen in Wind-
energie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn die Maß nahmen der Ampelkoa lition nicht die 
gewünschte Wirkung zeigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung der ehrgeizigen und 
für die Umsetzung der Energiewende notwendigen Ausbauziele behindern. 
 
Ein signifikantes Risiko für die Stadtwerke Münster  als Muttergesellschaft und Organträgerin 
der Stadtnetze Münster liegt in der Entwi cklung der Netznutzungsentgelte in den regu lierten 
Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt  – insbesondere über die Absen-
kung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens – permanenten 
Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein Absin ken der Netznutzungsentgelte 
wird planerisch bereits antizipiert. Die mehrjährigen Regulierungsperioden stehen zunehmend 
in einem Spannungsfeld mit dem für die Energie- und Wärmewende notwendigen erheblichen 
Ausbau der Stromnetze. Dieses Spannungsfeld verstärkt sich aktuell durch steigende Tiefbau-
preise und Finanzierungszinsen. Die Stadtwerke Münster setzen sich aktiv dafür ein, dieses 
Spannungsfeld aufzulösen. Die Bundesnetzagentur prüft eine Anpassung der regulatorischen 
Fremdkapitalverzinsung. Es ist a llerdings fraglich, ob dies allein ausreichend ist, die Heraus-
forderungen der wirt schaftlichen Rahmenbedingungen und die Investitionsbedarfe f ür die 
Energiewende bewältigen zu können. 
Am 11. Januar 2023 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisie-
rung der Energiewende zugestimmt. Damit soll der zwischenzeitlich ausgebremste Smart-Me-
ter-Rollout wieder in Gang kommen. Der Gesetzentwurf enthält einen Fahrplan und neue Vor-
gaben für die Smart Meter und ihre Nutzung. Bis 203 2 sollen intelligente Stromzähler Pflicht 
werden. Auch nach der mehrjährigen Verzögerung beim Start ist mit Engpässen bei den Mon-
tagekapazitäten und nachfragebedingt erhöhten Monta gekosten zu rechnen, welche die 
Amortisationszeit der insta llierten smarten Zähler verlängern werden, was die Stadtw erke 
Münster über ihre Beteiligung an der smartOptimo GmbH & Co. KG spüren werden. 
 
Den beschriebenen Risiken haben die Stadtwerke Münster eine proaktive Strategie entgegen-
gestellt, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten un d Services und neuen Ge-
schäftsfeldern, wie dem Glasfaserausbau und dem Ausbau der regenerativen Erzeugung, mit 
marktadäquaten und kundenorientierten Geschäftsmodellen konsequent verfolgt werden. Die 
Strategie-Umsetzung orientiert sich konsequent an den Kr iterien Ergebnis, Rentab ilität und 
Liquidität bei gleichzeitiger Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalquote. Dies wird gestützt 
durch eine nachhaltige Ausgestaltung der unternehme nsinternen Prozessabläufe mit moder-
nen IT-Systemen und der zunehmenden Nutzung von Pot enzialen zur Proze ssautomatisie-
rung.

Anlage 6/18 
 
 
Leistungsindikatoren 
 
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2023 beträgt 10,2 Mio. € und repräsentie rt die 
operative Ergebniserwartung. Für die finanzie llen und nichtfinanzie llen Leistungsindikatoren 
der Stadtwerke Münster GmbH wird folgende Entwicklung erwartet: 
 
Finanzielle  
Indikatoren 
Ist 
2022 
Plan 
2023 
Relative  
Abweichung 
Jahresüberschuss 
8,7 Mio. EUR 
  
 10,2 Mio. EUR + 17,2% 
Umsatzerlöse 745,9 Mio. EUR   1.231,0 Mio. EUR + 65,0% 
Investitionen* 24,5 Mio. EUR    51,7 Mio. EUR  + 111,0% 
 
   * Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse 
 
Ab dem J ahr 2020 beeinflu sst die Auspr ägung der Stadtnetze Münster GmbH das Investiti-
onsniveau. Das Vermögen der Versorgungsnetze und Wasserwerke wurde mit wirtschaftlicher 
Wirkung zum 01.01.2020 auf die Stadtnetze Münster G mbH übertragen. Insofern bilden sich 
sämtliche Investitionen in die Versorgungsnetze für Strom,  Gas, Fernwärme und Wa sser ab 
diesem Zeitpunkt in der Stadtnetze Münster GmbH ab. Die Investitionen der Stadtwerke Müns-
ter GmbH beziehen sich insbesondere auf den Ausbau des Breitbandnetzes und die Beschaf-
fung von neuen Bussen.  
 
nicht-finanzielle 
Indikatoren 
Ist 
2022 
Plan 
2023 
Relative 
Veränderung 
Stromabsatz  1.297 Mio. kWh  1.207 Mio. kWh  - 6,9  
Erdgasabsatz  2.057 Mio. kWh  2.153 Mio. kWh  + 4,7 % 
Wärmeabsatz  554 Mio. kWh  583 Mio. kWh  + 5,2% 
Wasserabsatz  16,8 Mio. m 3  17,3 Mio. m 3  + 2,7% 
Stromerzeugung  323 Mio. kWh  366 Mio. kWh  + 13,2%  
Fahrgastzahlen  46,8 Mio.   46,8 Mio.  + 0,0% 
 
Beim Stromabsatz wird für das Jahr 2023 aufgrund de r Energiemarktkrise eine Absatzreduk-
tion von drei Prozent zum Vorkrisenniveau unterstellt. Beim geplanten Erdgasabsatz wird ein 
zehnprozentiger Abschlag zum Vorjahresniveau der Vertriebsmenge in den Heizmonaten Ok-
tober bis April unterstellt. Gleiches gilt für den Wärmeabsatz. Im Vergleich mit den Ist-Mengen 
2022 ergeben bei Gas und Wärme trotzdem Zuwächse, da insbesondere die warme Witterung 
im Jahr 2022 für eine niedrigere Ist-Ausgangsbasis gesorgt hat. Beim Wasserabsatz geht die 
Planung wiederum von einem langjährigen Durchschnittswert für die wachsende Stadt Müns-

Anlage 6/19 
 
 
ter aus. Bei der Stromerzeugung ist berüc ksichtigt, dass in der GuD-Anlage infolge des Ein-
sparens von Energie durch Kundinnen und Kunden weni ger Wärme erzeugt werden wird. 
Nachdem im Jahr 2019 die Fahrgastzahlen des ÖPNV noch bei ca. 49 Mio. Fahrgästen lagen, 
zeigen sich weiterhin die Folgewirkungen der Corona -Pandemie in der Verkehr ssparte. Die 
Ist-Zahlen des Jahres 2022 (46,8 Mio. Fahrgäste) beinhalten den positiven Sondereffekt durch 
das „9-EUR-Ticket“ in den Monaten Juni bis August 2022. Die Planung liegt auf diesem Ni-
veau. 
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke  Münster ihren Anteil an der Westfäli-
schen Fernwärmeversorgung von 50 % durch Erwerb der G eschäftsanteile der Stadtwerke 
Dinslaken auf 100 % erhöh t. Zum gleic hen Stichtag wurde die Westfä lische Fernwärmever-
sorgung auf die Stadtwerke Münster ver schmolzen. Das Fernwärmenetz der auf die Stadt-
werke Münster verschmolzenen Westfälischen Fernwärmeversorgung wurde sodann auf die 
Stadtnetze Münster ausgeg liedert. Beide Umwandlungsvorgänge wurden im Juli bzw. Sep-
tember 2023 in das Handelsregister eingetragen. 
Unter Berücksichtigung des Fortschritts bei der Umsetzung der Strategie und der Wirtschafts-
planung wird ein guter Ge schäftsverlauf und eine gute Lage der Gese llschaft zum Ende des 
Jahres 2023 erwartet. 
Seitens der Stadtnetze Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2023 mit einem im Vergleich 
zum Ge schäftsjahr 2022 erheb lich ni edrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 
12.306 T€ gerechnet. Der Ergebnisrü ckgang ist insbesondere durch erheb lich gestiegene 
Preise für Betriebsverbräuche und Netzverluste verursacht, welche insbesondere in den Spar-
ten Wasser- und Wärmenetz nicht durch höhere Netzentgelte kompensiert werden können. 
 
Die "at-equity" konso lidierte FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH erwartet weiter eine  
spürbare Markterholung nach den Corona-bedingten Einschränkungen. Für das Geschäftsjahr 
2023 erwartet die Ge schäftsführung des FMO ca. 709 Tausend Pa ssagiere. Andere globale 
Krisen wie der Ukraine-Krieg und die damit einherge henden Folgen, wie Energiepreiserhö-
hungen, die allgemeine Inflation und steigende Tariflöhne, ste llen zum Teil massive Heraus-
forderungen für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Der FMO versucht, diesen Preisdruck am 
Markt an die Airlines weiterzugeben, was jedoch im äußerst umkämpften Airportmarkt nur be-
dingt möglich sein wird. Die einge schlagene Entschuldung des FMO und die Erholung des 
operativen Ergebnisses ermöglicht es nach Einschätzung der Geschäftsführung des FMO, die 
Notwendigkeit externer Kapitalzuführung zu minimieren.  
 
Die "at-equity" konsolidierte items management GmbH plant für das Geschäftsjahr 2023 einen 
Jahresüberschuss in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine, der anhal-
tenden Inflation sowie Problemen bei den Lieferke tten geht die Geschäftsführung von erhöh-
ten Kosten im Bereich der Be schaffung aus und potenziell von einer Erhöhung der Aufwe n-
dungen aufgrund des Fachkräftemangels und dem daraus resultierenden Einsatz externer Ar-
beitskräfte.

Anlage 7/1 
BESTÄTIGUNGSVERMERK 
An die Stadtwerke Münster GmbH 
 
Prüfungsurteile 
Wir ha ben den Konzernab schluss der Stadtwerke Münster GmbH und ihrer Tocht ergesellschaften (der Konzern) – 
bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 20 22, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-
eigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrech nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 
31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschli eßlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer tungsme-
thoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  
● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in a llen wes entlichen Belangen den deut schen handelsrechtlich en 
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Gru ndsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 
2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und  
● vermi ttelt der beigef ügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen 
wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlageberic ht in Einklang mit dem Konzernab schluss, entspricht den 
deutschen gesetzlichen Vor schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukün ftigen Entwicklung zutreffend 
dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurte ile 
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlu sses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB 
unter Beachtung der vom Institut der Wirtscha ftsprüfer (IDW) festgeste llten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschri ften und Grundsätzen ist im Ab schnitt 
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern abschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend be schrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Überein-
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsr echtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns 
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile  zum Kon-
zernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Anlage 7/2 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den K onzernabschluss und den 
Konzernlagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handels-
rechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchf ührung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprec hendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern s vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die inter nen Kontro llen, die sie in Ü bereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnun gsmäßiger 
Buchführung als notwendig besti mmt haben, um die Aufste llung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der fre i 
von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.  
 
Bei der Aufste llung des Konzernab schlusses si nd die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  die Fähigkeit des 
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurte ilen. Des Weiteren h aben sie die Verantwortung, Sach-
verhalte in Zusa mmenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit , sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes d er Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.  
 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort lich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, d er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns ver mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit de m Konzernab-
schluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf-
tigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen u nd 
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hab en, um die Aufste llung eines Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetz lichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend e 
geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. 
 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwac hung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
lung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüf ung des Konzernabschlusses und des Konzernla-
geberichts 
Unsere Zielsetz ung is t, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzer nabschluss als G anzes frei von 
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten  – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernla gebericht 
insgesamt ein zutreffendes B ild von der Lage des Konzerns vermi ttelt sowie in a llen wesentlichen Belangen mit dem 
Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi ken der zukün ftigen Entwickl ung zutre ffend darstell t, sowie 
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Konzer nabschluss und zum Konzernlagebe-
richt beinhaltet.  
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, a ber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimm ung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung  eine wesentliche falsche Darste llung stets aufdeck t. Falsche 
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul tieren und werden als wesentlich angesehen, we nn 
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln o der insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzerna b-
schlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.  
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grun dhaltung. Darüber 
hinaus

Anlage 7/3 
● i dentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesent licher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – fal scher Darstel-
lungen im Konzernab schluss und Konzernlageberich t, plan en und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf 
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweis e, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundl age für 
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, da ss wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Ver stöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, b eab-
sichtigte Unvollständigkeiten, i rreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen int erner Kontrollen beinhalten 
können.  
● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfu ng des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem 
und den für die Prüfung des Konzernlageberichts rel evanten Vorkehrungen und Maßn ahmen, um Prüfungshand-
lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.  
● beurte ilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden 
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen V ertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.  
● ziehen wir Schlussfolgerung en über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ve rtretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterne hmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangt en Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im  Zusa mmenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be-
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, da ss eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichte t, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern abschluss und im Konzernlagebericht aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigung svermerks erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen , dass der Konzern sei-
ne Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  
● beurte ilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernab schlusses einschließlich der Anga-
ben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der 
Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä ßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.  
● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehm en 
oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ei n, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Kon-
zernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der  Kon-
zernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.  
● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und 
das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.  
● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den geset zlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben 
im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichende r geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei  insbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von de n gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeuts amen 
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei tung der zukun ftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukun ftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden 
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent-
lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.  
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit planung 
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen , einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontro llsystem, die 
wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dortmund, den 16. Oktober 2023 
 
 Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner 
 GmbH & Co. KG 
 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 (Börner) (Black) 
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Allgemeine Au ftragsbedi ngungen 
für  
Wirtschaftsprüfer und Wirt schaftsprüf ungsgesellscha ften 
vom 1 . Januar 2017 
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50261  . PN 5 5495/0/0 
1. Geltungsbereich 
(1) Die Au ftragsbedingungen gelten  für Vertr äge zwi schen Wirt schaftsprüfern 
oder Wirt schaftsprüfungsgesell schaften (im Nachstehenden zusa mmenfas-
send „Wirtscha ftsprüfer" genannt) und ihren Au ftraggebern über Prüfungen, 
Steuerberatung, Beratungen in wirt schaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrück lich schriftlich verei nbart 
oder gesetzlich zwi ngend vorgeschrieben ist. 
(2) Dritte k önnen nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwi schen Wirt-
schaftsprüfer und Au ftraggeber herleiten, wenn dies ausdrück lich verei nbart 
ist oder sich aus zwingenden gesetz lichen Regelungen ergib t. Im Hi nblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Au ftragsbedingungen auch diesen Dri tten 
gegenüber. 
 
2. Umfang und Ausführung d es Auftrags 
(1) Gegenstand des Au ftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm -
ter wirtscha ftlicher Erfolg. Der Au ftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführ t. Der Wirt schaftsprüfer übernimmt im 
Zusamm enhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Ge schäftsfüh-
rung. Der Wirt schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwort lich. Der Wirt schaftsprüfer ist berechtigt, 
sich zur Durchf ührung des Au ftrags sachverst ändiger Personen zu bedienen. 
(2) Die Berücksichtigung ausländi schen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrück lichen schriftlichen Vereinbarung. 
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der ab schließenden 
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtscha ftsprüfer nicht verpf lichtet, den 
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende F olgerungen 
hinzuweisen. 
 
3. Mitwirk ungspf lichten d es Auftraggebers 
(1) Der Au ftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirt schaftsprüfer alle für 
die Ausf ührung des Au ftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermi ttelt wer den und ihm von a llen Vorgängen u nd 
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung  des Au ftrags von 
Bedeutung sein können. Dies g ilt auch für die Unterlagen und weiteren 
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst währ end der Tätigkeit des 
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Au ftraggeber wird dem Wirt schafts-
prüfer geeignete Au skunftspersonen benennen. 
(2) Auf Verlangen des Wirtscha ftsprüfers hat der Au ftraggeber die Vo llstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informa tionen sowie der 
gegebenen Auskün fte und Erklärungen in einer vom Wirt schaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 
 
4. Sicher ung der Unabhängigkeit 
(1) Der Au ftraggeber hat a lles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der 
Mitarbeiter des Wirt schaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D auer des 
Auftragsverhältni sses ins besondere für Angebote auf Anste llung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Au fträge auf ei gene Rech-
nung zu übernehmen. 
(2) Sollte die Durchf ührung des Au ftrags die Unabhängigkeit des Wirt schafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm a ssoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvor schriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den 
Wirtschaftsprüfer, in anderen Au ftragsverhältni ssen beeinträchtigen, ist der 
Wirtschaftsprüfer zur außerordent lichen Kündigung des Au ftrags berechtigt. 
 
5. Berichtersta ttung und münd liche Au skünfte 
Soweit der Wirt schaftsprüfer Er gebnisse im R ahmen der Bearbeitung des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist a lleine diese schriftlic he Darste llung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbind lich. Sofern 
nicht anders vereinbar t, si nd münd liche Erklärungen und Au skünfte des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbind lich, w enn sie schriftlich bestätigt werden. 
Erklärungen und Au skünfte des Wirt schaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbind lich. 
6. Weitergabe einer beruflichen Ä ußerung des Wirt schaftsprüfers 
(1) Die Weiter gabe beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers (Ar beits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebni ssen – sei es im Entwurf oder in 
der Endfa ssung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dri tten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirt schaftsprüfers, es sei denn, der Au ftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen 
Anordnung verpf lichtet. 
(2) Die Verw endung beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers und die 
Information über das Tätigwerden des Wirt schaftsprüfers für den Au ftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Au ftraggeber sind unzulä ssig. 
 
7. Mängelbe seitigung 
(1) Bei etwai gen Mängeln hat der Au ftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung 
durch den Wirt schaftsprüfer. Nur bei Fehl schlagen, Unterla ssen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmög lichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag  zurücktreten; ist der 
Auftrag nicht von einem Verbraucher erte ilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurü cktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehl schlagens, Unterla ssung, Unzumutbarkeit oder 
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Intere sse is t. Soweit darüber 
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen , gilt Nr. 9. 
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln mu ss vom Au ftraggeber 
unverzüglich in Tex tform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, 
die nicht auf einer vorsätz lichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf 
eines Jahres ab dem gesetz lichen Verjährungsbeginn. 
(3) O ffenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rec henfehler u nd 
formelle M ängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berich t, Gutacht en u nd 
dgl.) des Wirt schaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dri tten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, di e 
geeignet sind, in der beruf lichen Äußerung des Wirt schaftsprüfers enthaltene 
Ergebnisse infr age zu ste llen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dri tten 
gegenüber zurü ckzunehmen. In den vorgenannten Fä llen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtscha ftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 
 
8. Schweigepflicht gege nüber Dri tten, Daten schutz 
(1) Der Wirt schaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs . 1 HGB, 
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpf lichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm 
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, St illschwei gen zu 
bewahren, es sei denn, da ss der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepf licht 
entbindet. 
(2) Der Wirtscha ftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogen en 
Daten die nationalen und europarecht lichen Regelungen zum Daten schutz 
beachten. 
 
9. Haftung 
(1) Für gesetzlich vor geschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jewe ils anzuwendenden gesetz lichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Ha ftungsbeschränkung des § 323 
Abs. 2 HGB. 
(2) Sofern w eder eine gesetz liche Ha ftungsbeschränkung Anwendung findet 
noch eine einzelvertrag liche Ha ftungsbeschränkung besteh t, ist die Haftu ng 
des Wirt schaftsprüfers für Sc hadensersatzansprüche jeder Ar t, mit Aus nah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper  und Gesundheit, 
sowie von Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 1 
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzel nen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs . 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältni s mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtscha ftsprüfer auch gegenüber Dri tten zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wir tschaftsprüfer 
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtscha ftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
für die betre ffenden Ansprüche a ller Anspruchsteller ins gesamt.

(5) Ein einzel ner Schadensfa ll im Si nne von Abs. 2 ist auch bezüg lich ei nes 
aus mehreren Pf lichtverletzu ngen sta mmenden einheit lichen Schadens 
gegeben. Der einzelne Schadensfa ll umfa sst sämtlic he Folgen einer Pf licht-
verletzung ohne Rücksicht darau f, ob Sc häden in einem oder in mehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt m ehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes  Tun oder Unterlassen als 
einheitliche Pf lichtverletz ung, wenn die betre ffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirt schaftlichem Zusammenhang stehen. In 
diesem Fall kann der Wirt schaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in 
Anspruch geno mmen werden. Die Begrenzung auf das Fün ffache der Min-
destversicherung ssumme gilt nicht bei gesetz lich vor geschriebenen Pf licht-
prüfungen. 
(6) Ein Schadensersatzanspruch er lischt, w enn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies g ilt nicht 
für Sc hadensersatzansprüche, die auf vorsätz liches Verhalten zurüc kzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 
1 ProdHa ftG begründen. Das Rech t, die Einr ede der Verjährung geltend zu 
 machen, bleibt unberührt.
 
10. Ergänze nde Bestimmungen für Prüfung saufträge 
(1) Ä ndert der Au ftraggeber nachträg lich den durch den Wirtscha ftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Ab schluss oder 
Lageberich t, darf er diesen Bestätigungsvermerk nich t weiterverwe nden. 
Hat der Wirt schaftsprüfer ei nen Bestätigungsvermerk nicht erte ilt, so ist ein 
Hinweis auf die durch den Wirt schaftsprüfer durchgeführte Prüfung im 
Lage¬bericht oder an anderer für die Ö ffentlichkeit bestimmter Ste lle nur mit 
schrift¬licher Einwilligung des Wirtscha ftsprüfers und mit dem von ihm 
genehmigten Wortlau t zulässig. 
(2) Wide rruft der Wirt schaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. H at der Au ftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwende t, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. 
(3) Der Au ftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigunge n. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung geste llt. 
 
11. Ergänze nde Bestimmungen für H ilfeleist ung in Steuer sachen 
(1) Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt, sow ohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Fa lle der Dauerberatung die vom Au ftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vo llstän-
dig zugrunde zu legen; dies g ilt auch für Buchführungsau fträge. Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm  festgestellte Unrichtigkeit en hinzuweisen. 
(2) Der Steuerberatungsau ftrag umfa sst nicht die zur W ahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da ss der Wirtscha ftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag über nommen hat. In diesem Fa ll hat der Au ftragge-
ber dem Wirt schaftsprüfer alle für die W ahrung von Fristen wesent lichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbe scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirt schaftsprüfer ei ne angeme ssene Bearbeitungszeit zur Verfügu ng 
steht. 
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa sst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdau er fa llenden Tätigkei-
ten: 
a) Ausarbeitung der Jahre ssteuererklärungen für die Einko mmensteuer, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkl ä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforder licher Aufste llungen 
und Nachweise 
b) Nachprüfung von Steuerbe scheiden zu den unter a) genannten Steuern 
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenha ng mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Be scheiden 
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung de r Ergebni sse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten St euern 
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Be schwerdeverf ahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern. 
Der Wirtscha ftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprec hung und Verwaltungsauffa ssung. 
(4) Erhält der Wirt schaftsprüfer für die l aufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die 
unter Abs. 3 Buchs t. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren. 
(5) Sofern der Wirtscha ftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Beme ssung der Vergütung anzuwenden ist, 
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetz liche Vergütung in Textform 
vereinbart werden. 
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einko mmensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögen steuer sowie 
aller Fr agen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuer n und Abgab en 
erfolgt auf Grund eines besonderen Au ftrags. Dies gilt auch für 
a) die B earbeitung einma lig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebie t der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer , Grunderwerbsteuer, 
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den  Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkei t sowie in St euerstrafsachen, 
c) die beratende und gutacht liche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung, Eintri tt und 
Ausscheiden eines Gesell schafters, Betri ebsveräußerung, Liquidation und 
dergleichen und 
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahre serklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die  Überprüfu ng 
etwaiger besonderer buchmäßiger Vorau ssetzungen sowie die Frage , ob alle 
in Betracht ko mmenden umsatzsteue rrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vo llständige Erfa ssung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird n icht übernommen. 
 
12. Elektr onische Ko mmunikation 
Die Ko mmunikati on zwi schen dem Wirt schaftsprüfer und dem Au ftraggeber 
kann auch per E-Ma il erfol gen. Soweit der Auftraggeber eine Ko mmunikation 
per E-Mail nicht w ünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ste llt, wie 
etwa die Ver schlüssel ung von E-Ma ils, wird der Au ftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Tex tform informier en. 
 
13. Vergütung 
(1) Der Wirtsc haftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderu ng 
Anspruch auf Ersta ttung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätz lich 
berechnet. Er ka nn angeme ssene Vor schüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Aus lieferung seiner Leistung von der vo llen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Au ftraggeber ha ften als 
Gesamtschul dner. 
(2) Ist der Au ftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung geg en 
Forderungen des Wirt schaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulä ssig. 
 
14. Streit schlichtungen 
Der Wirt schaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbe ilegungsverfahren vor einer 
Verbraucher schlichtungsstelle im Si nne des § 2 des Verbraucherstreitbe ile-
gungsgesetzes  teilzunehmen. 
 
15. Anzuwe ndend es Recht 
Für den Au ftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergeben den An-
sprüche g ilt nur deutsches Recht.

V_0623_2023_Anlage 1_AR-Vorlage 28_2023 Konzernabschluss 2022 SWMS

4436 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0623/2023 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 28/2023 
 
 
Betreff 
Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Sebastian Jurczyk 
 
 
Anlage 
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils als 
Anlage 
 
Konzernabschluss zum 31.12.2022 
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2022 in der 
vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 
16.10.2023 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin 
der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt.  
 
2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
  
Münster, 16.10.2023

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das 
Geschäftsjahr 2022 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. 
 
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die 
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2022: 
 
Name/Sitz         Kapitalanteil in % 
 
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert: 
Stadtnetze Münster GmbH, Münster       100 
Bauwerke Münster GmbH, Münster        100 
(bis 25.07.2022 firmierend als Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH) 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster       99 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen     100 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster     100 
Bädermanagement Münster GmbH, Münster      100 
 
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen: 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster     50 
 
Als assoziierte Unternehmen wurden "at-equity" einbezogen: 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück      32 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück      50 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven     35 
items management GmbH, Münster       29 
(bis 22.12.2021 firmierend als items GmbH) 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande   50 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH, Münster     29

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet: 
 
Name/Sitz         Kapitalanteil in % 
 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum     49,9 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster   25,0 
 
Die Unternehmen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht "at-equity" bewertet, weil deren 
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns - auch zusammengefasst - 
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der 
jeweiligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen. 
 
Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu 
Anschaffungskosten bewertet: 
 
Name/Sitz         Kapitalanteil in % 
 
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14,13 
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr - Lippe GmbH, Münster 3,57 
 
 
Aus dem Konzernjahresüberschuss von 15,9 Mio. € ergibt sich unter Berücksichtigung des 
Gewinnvortrags von 4,5 Mio. € und der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 
5,6 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn von 14,8 Mio. €. 
 
Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2022 sowie die Prognose 
für 2023 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. 
 
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von der BKP 
Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft worden. 
Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde 
erteilt. 
 
Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat ergibt sich 
aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 170 AktG, die Vorlage an die Gesellschafterversammlung 
erfolgt nach § 46 GmbHG.

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Beratungsverlauf (1)

07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stubengasse
  • Hammer Straße
  • Preußenstadion

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Details

Aktenzeichen
V/0623/2023
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2023
Erstellt
18.10.2023 16:47