V/0623/2023
Konzernabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
2486 Zeichen
V/0623/2023 V/0623/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzernabschluss 2022 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: 1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2022 in der vorlie- genden, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 16.10.2023 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt (Anlage 2). 2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be- schlussfassung über die Feststellung des Konzernabschlusses ist gem. § 9.4 lit. f. des Gesell- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschafterversammlung. Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2022 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dort- mund, hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2022 geprüft und einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 26.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0623/2023 Einzelheiten zum Konzernabschluss 2022 können der beigefü gten Aufsichtsratsvorlage Nr. 28/2023 der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1) und den Bestandteilen des Konzernab- schlusses sowie des Konzernlageberichtes (Anlage 2) entnommen werden. Über die Vorlage stimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 03.11.2023 ab. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 28/2023 Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 der Stadtwerke Münster GmbH
Anlage A
2037 Zeichen
Anlage A zur V/0623/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be- schlussfassung über die Feststellung des Konzernabschlusses ist gem. § 9.4 lit. f. des Gesell- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Be- triebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Betei- ligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwe- cken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. Gesellschaftsvertrag und § 290 HGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
V_0623_2023_Anlage 2_AR-Vorlage 28_2023 SWMS GmbH KA 2022 Kurztestat-Testat
155251 Zeichen
Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2022
Stadtwerke Münster GmbH
Münster
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaft sprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsges ellschaft
Handelsregister: AG Dortmund HRA 13590
UStIdNr.: DE 121104786
Sitz der Gesellschaft:
44141 Dortmund
Feldstraße 61-63
www.bkp-wp.de
Telefon: +49 231 952035-0
Telefax: +49 231 952035-9
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0623/2023
Anlage 1
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2022
Stand Stand Stand Stand Stand Stand
31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
Aktivseite EUR EUR EUR Passivseite EUR EUR EUR
A. Anlageverm ögen A. Eigen kapital
I. I mmaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00
1. Entgelt lich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 7.133.832,88 7.792.068,88 II. K apitalrücklage 112.951.874,43 109.068.418,41
2. Ge schäfts- oder Firmenwert 2.552.038,82 2.916.615,78 III. Gewi nnrücklagen
9.685.871,70 10.708.684,66 Andere Gewinnrü cklagen 92.836.107,45 87.250.107,45
II. Sac hanlagen IV. Konzernb ilanzgewinn 14.812.064,86 4.531.642,08
1. Grundstü cke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten V. Nich t beherrschende Anteile 321.625,02 317.010,96
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 108.479.715,19 101.998.712,08 272.121.671,76 252.367.178,90
2. Verte ilungsanlagen 253.801.030,16 226.575.705,74
3. Glasfaseranlagen 21.215.072,47 19.445.323,07
4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 54.262.956,65 57.041.001,65
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 12.449.491,00 11.156.711,00 B. Empfa ngene Ertragszuschüsse - 2.775,00
6. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.741.245,88 14.030.352,55
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 45.133.6 56,02 33.025.381,11
509.083.167,37 463.273.187,20
III. Fi nanzanlagen C. Rückste llungen
1. Bete iligungen an assoziierten Unternehmen 9.889.732,26 10.024.686,15
2. Sonstige Bete iligungen 2.439.973,22 2.637.397,14 1. Rü ckstellungen für Pensionen und
3. Ausleihungen an Unternehmen , mit denen ein ähnliche Verpflichtungen 65.176.582,00 61.484.490,00
Beteiligungsverhältnis besteht 9.110.697,82 6.835.126,46 2. Steue rrückstellungen 12.963.024,75 7.973.865,20
4. Sonstige Ausleihungen 1.439.099,61 1.632.093,53 3. Sonstige Rü ckstellungen 42.617.509,12 34.477.376,85
22.879.502,91 21.129.303,28 120.757.115,87 103.935.732,05
541.648.541,98 495.111.175,14
B. Umlaufverm ögen D. Verbind lichkeiten
I. Vo rräte 1. G enussscheinkapital 1.250.000,00 1.400.000,00
1. Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe 13.440.536,52 10.311.632,12 2. Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 178.384.277,87 197.686. 861,70
2. Unfertige Leistungen 11.001.543,02 4.197.777,24 3. Erhaltene Anzahlungen au f Bestellungen 5.336.387,08 291.728,38
3. Fertige Erzeugni sse und Waren 259.158,34 103.521,93 4. Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.448.808,23 60.67 4.054,09
4. Emi ssionsrechte 2.849.845,75 2.059.910,98 5. Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter 33.054.914,49 2.100.365,84
27.551.083,63 16.672.842,27 6. Verbind lichkeiten gegenüber Unternehmen , mit denen
II. For derungen und sonstige Vermögensgegenstände ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.095.752,55 913.968,94
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 68.772. 298,86 76.034.298,99 7. Sonstige Verbind lichkeiten 24.686.450,64 15.910.991,23
2. Forderungen gegen den Gese llschafter 5.405.630,80 5.221.405,52 - davon aus Steuern E UR 6.256.574,42
3. Forderungen gegen Unternehmen , mit denen ein ( i. Vj. EUR 5.948.136,18 )
Beteiligungsverhältnis besteht 503.768,09 491.963,84 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 609,47
4. Sonstige Vermögensgegenstände 31.791.992,91 26.713.970,16 ( i . Vj. EUR 595,59 )
106.473.690,66 108.461.638,51 316.256.590,86 278.977.970,18
III. Ka ssenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 65.287.930,70 46.648.219,21
199.312.704,99 171.782.699,99
C. Rec hnungsabgrenzungsposten 1.982.655,67 954.089,47 E. Rec hnungsabgrenzungsposten 33.808.524,15 32.564.308,47
742.943.902,64 667.847.964,60 742.943.902,64 667.847.964,60
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Anlage 2
Konzern-Gewinn- und Verlustr echnung der Stadtwer ke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
1. Brutto-Umsatzerlöse 824.984.876,69 640.033.980,56
Abzüglich darin enthaltener Energiesteuer -34.597.039,24 -34.978.588,46
790.387.837,45 605.055.392,10
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 6.803.765,78 92.747,98
3. Andere aktivierte Eigenleist ungen 15.246.280,96 12.873.331,37
4. Sonstige betrieb liche Erträge 22.899.621,68 20.245.862,28
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren 461.828.999,72 317.327.904,61
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 145.560.197,99 125.291.817,53
607.389.197,71 442.619.722,14
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 71.234.851,91 69.844.648,47
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 21.924.787,11 22.015.988,21
davon für Altersversorgung EUR 7.932.876,04 93.159.639,02 91.860.636,68
(i. Vj. E UR 8.356.879,11)
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 34.604.011,78 32.217.372,99
8. Sonstige betrieb liche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben 17.333.914,35 18.195.117,17
b) Übrige betrieb liche Aufwendungen 42.081.283,03 36.912.573,24
59.415.197,38 55.107.690,41
9. Ergebnis aus Bete iligungen an assoziierten Unternehmen 216.047,23 405.115,55
10. Erträge aus sonstigen Bete iligungen 484.441,46 691.876,54
11. Erträge aus anderen Wertpapieren
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 111.794,34 77.756,70
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 99.403,77 37.881,48
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.883.456,02 2.090.093,01
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.104.640,21 4.462.188,75
15. Steuern vom Einko mmen und vom Ertrag 13.356.637,89 2.924.675,98
16. Ergebnis nach Steuern 18.336.412,66 8.197.584,04
17. Sonstige Steuern 2.435.375,82 2.051.814,72
18. Konzernjahresüberschuss 15.901.036,84 6.145.769,32
19. Nich t beherrschende Anteile 34.614,06 13.590,28
20. Gewi nnvortrag 4.531.642,08 5.817.463,04
21. Einste llung in andere Gewinnrücklagen 5.586.000,00 1.710.000,00
22. Entnahme aus anderen Gewi nnrücklagen - 792.000,00
23. Vorabgewi nnausschüttung - 6. 500.000,00
24. Konzernbilanzgewinn 14.812.064,86 4.531.642,08
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Anlage 3
TEUR TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss 15.901 6.146 9.755
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 38.618 34.438 4.180
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewert ung - 382 -536 154
Zunahme der Rückstellungen 7.365 153 7.212
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen -2 - 745 743
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -404 -1.721 1.317
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva , die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.100 -32.756 27.656
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 21.591 20.413 1.178
Zinsaufwendungen/Zinserträge 5.893 4.347 1.546
Sonstige Beteiligungserträge -484 -692 208
Ertragsteueraufwand/-ertrag 13.356 2.925 10.431
Ertragsteuerzahlungen -5.392 -8.084 2.692
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 90.960 23.888 67.072
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -857 -827 -30
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagever mögens 2.677 2.253 424
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -91.426 -84.681 -6.745
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 1.253 1.234 19
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -11.171 -5.299 -5.872
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
soweit nicht dem Finanzmittelfonds zuzuordnen - - 142 142
Erhaltene Zinsen 211 99 112
Erhaltene Dividenden 484 692 -208
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -98.829 -86.671 -12.158
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 3. 883 2.090 1.793
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens - - 147 147
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 47.971 107.500 -59.529
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -37.105 -9.729 -27.376
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 14.296 5.006 9.290
Gezahlte Zinsen -4.941 -2.874 -2.067
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens - -6. 500 6.500
Gezahlte Dividenden an andere Gese llschafter -30 -30 0
Cash Flow aus der Finanzier ungstätigkeit 24.074 95.316 -71.242
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 16.205 32.533 -16.328
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 46.648 14.115 32.533
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 62.853 46.648 16.205
davon Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 65.288 46.648 18.640
davon andere kurzfristige Kreditaufnahmen mi t Zurechnung zur Liquiditätsdisposition -2.435 - -2.435
Der Finanzmittelfonds setzt sich im Berichtsjahr aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (65.288 T€) sowie aus
anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur Liquiditä tsdisposition zusammen (-2.435 T€). Die anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur
Liquiditätsdisposition sind in der Konzernb ilanz unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen. Im
Vorjahr bestand der Finanzmittelfonds mangels anderer kurzfristiger Kreditaufnahmen zur Liqu iditätsdisposition au sschließlich aus
Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten (46.648 T€).
348 T€ des Finanzmittelfonds entfallen auf Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten der quotal einbezogenen W estfälische
Fernwärmeversorgung GmbH (Vorjahr 26 T€).
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwer ke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)
2022 2021 Veränder ung
Anlage 4
K o n z e r n
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Andere
Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn Eigen kapital
Nicht beherr-
schende Anteile
vor Jahresergebnis
Auf nicht beherr-
schende Anteile
entfallende
Gewinne/Verluste
Eigenkapital K onzerneigenkapital
€ € € € € € € € €
Stand 31.Dezember 2020 51.200.000,00 107.125.325,40 86.332.107,45 5.817.463,0 4 250.474.895,89 315.830,17 17.590,51 333.420,68 250.808 .316,57
Einstellung in Rücklagen 2021 - 1.943.093,01 1.710.000,00 -1.710.000,00 1.943.093,01 - - - 1.943.093,01
Entnahmen aus Rücklagen 2021 - - -792.000,00 792.000,00 - - - - -
Ausschüttung 2021 - - - -6.500.000,00 -6.500.000,00 - -30.000,00 -30.000,00 - 6.530.000,00
Sonstige Veränderungen 2021 - - - - - - - - -
Konzern-
Jahresüberschuss 2021 - - - 6.132.179,04 6.132.179,04 - 13.590,28 13.590,28 6.145 .769,32
Stand 31.Dezember 2021 51.200.000,00 109.068.418,41 87.250.107,45 4.531.642,0 8 252.050.167,94 315.830,17 1.180,79 317.010,96 252.367. 178,90
Einstellung in Rücklagen 2022 - 3.883.456,02 5.586.000,00 -5.586.000,00 3.883.456,02 - - - 3.883.456,02
Entnahmen aus Rücklagen 2022 - - - - - - - - -
Ausschüttung 2022 - - - - - - -30.000,00 -30.000,00 -30.000,00
Sonstige Veränderungen 2022 - - - - - - - - -
Konzern-
Jahresüberschuss 2022 - - - 15.866.422,78 15.866.422,78 - 34.614,06 34.614,06 15. 901.036,84
Stand 31.Dezember 2022 51.200.000,00 112.951.874,43 92.836.107,45 14.812.064, 86 271.800.046,74 315.830,17 5.794,85 321.625,02 272.121 .671,76
Münster, am 25. September 2023
Stadtwerke Münster GmbH
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 (01.01. - 31.12.)
M u t t e r u n t e r n e h m e n M i n d e r h e i t e n g e s e l l s c h a f t e r
Entwicklung
Posten
Anlage 5/1
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 (01.01. – 31.12.)
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343
I. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster
GmbH, Münster - nachfolgend auch kurz Stadtwerke Mü nster - wurden nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vor schriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv- und Passivposten
in der Konzernbilanz erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB):
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie- und Wasserversor-
gung), Glasfaseranlagen (Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis) und Fahr-
zeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den Posten Emis-
sionsrechte erweitert.
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell-
schafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun-
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie-
dert.
II. Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2022:
Name/Sitz Kapitalanteil in %
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert:
Stadtnetze Münster GmbH, Münster 100
Bauwerke Münster GmbH, Münster 100
(bis zum 25.07.2022 firmierend als Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH)
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 100
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 1 00
Bädermanagement Münster GmbH, Münster 100
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen:
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 50
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen:
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 32
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 50
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35
Items management GmbH, Münster 29
(bis zum 22.12.2021 firmierend als items GmbH)
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande 50
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH, Münster 29
Anlage 5/2
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet:
Name/Sitz Kapitalanteil in %
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 25,0
Die Unternehmen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein-
fluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage d es Konzerns - auch zusa mmengefasst -
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei-
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen.
Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu Anschaf-
fungskosten bewertet:
Name und Sitz der Gesellschaft
Anteil am
Kapital per
31.12.2022
in %
Eigenkapital
per
31.12.2022
in TEUR
Ergebnis
2022
in TEUR
Green Gecco
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 36. 149 5.855
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14,13 4.111 ./. 1.849
Tarifgemeinschaft
Münsterland - Ruhr - Lippe GmbH, Münster 3,57 55 5
Anlage 5/3
III. Konsolidierungsmethoden
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapit alkonsolidierung der Ve rrechnung
von Beteiligungsbuchwert und ante iligem Eigenkapital jewe ils zugrunde gelegten Methoden
und Verrechnungszeitpunkte wieder.
Erstmalige
Einbeziehung
Erwerb/
Gründung
Westfälische Bauindustrie 31.12.1997 31.12.1997 - Erwerbsmethode Buchwert
Westfälische Fernwärme 31.12.1997 31.12.1997 - Erwerbsmethode Buchwert
Flughafen Münster/Osnab. 31.12.1997 31.12.1997 - Equity -Methode Buchwert
items bis 2008 31.12.1999 - 21.05.1999 Erwerbsmethode Bu chwert
items ab 2009 - - - Equity-Methode Buchwert
Bauwerke Münster GmbH
(bis 25.07.2022 firmierend als
Verkehrsservice Ges.) 31.12.2002 - 11.06.2001 Erwerbsmethode Buchwert
Nederlands-Duitse Internet 31.12.2003 - 25.11.2003 Equity-Methode Buchwert
Stadtnetze Münster GmbH 31.12.2005 - 24.09.2005 Erwerbs methode Neubewert ung
smart OPTIMO KG 31.12.2008 - 23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
smart OPTIMO GmbH 31.12.2008 - 23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
Bürgerwindpark
Löningen KG 31.12.2013 01.01.2013 - Erwerbsmethode Neube wertung
Bürgerwindpark
Löningen GmbH 31.12.2013 01.01.2013 - Erwerbsmethode Neu bewertung
Bädermanagement
Münster GmbH 31.12.2019 17.04.2019 Erwerbsmethode Neube wertung
Stadtteilauto CarSharing
Münster GmbH 31.12.2020 31.03.2020 Equity-Methode Buchwert
Übersicht über Methode und Verrechnungszeitpunkt der Kapitalkonsolidierung
Kurzbezeichnung
Einbezogene Gesellschaften
Erstkonso-
lidierungs-
stichtag
Kapitalkonsolidierung
Verrechnungszeitpunkt
Methode Variante
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie
Aufwendungen und Erträge zwi schen den konso lidierten Unternehmen wurden im Rahmen
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragseliminierung miteinander verrechnet.
Für die in den Konzernab schluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferun-
gen oder Leistungen zwi schen den in den Konzernab schluss ei nbezogenen Unternehmen
beruhen, wurden Zwischenergebnisse eliminiert.
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von 1 EUR unter den Bete iligungen an
assoziierten Unter nehmen angesetz t. Zum 31. 12.2022 ergab sich aus der statisti schen
Wertfortschreibung ein zum Vorjahr unveränderter negativer Equity -Wert in Höhe von
-3.220 TEUR.
Anlage 5/4
IV. Erläuter ungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewin n- und Verlust-
rechnung
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz
erläutert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegens tände der Energie- und Wa sser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berü cksichtigt. Die Zu schlagsätze für die
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten techni schen
Funktionsbereichen zwischen zwei und fünf Prozent. S ie bemessen sich nach den Herstel-
lungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zu schlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt drei-
undzwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Frem dkapitalzinsen sind nicht in die Her-
stellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten abgesetzt worden.
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 50 Metern und mehr er-
reichen, werden ab dem 01.01.2022 aktiviert. Bis zu m 31.12.2021 wurden Erneuerungsmaß-
nahmen ab einer Leitungslänge von 200 Metern aktiviert.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 250 EUR wurden als Auf-
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR
bis 800 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 - 7 Jahre
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 7 - 50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 14 Jahre
Der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde - soweit aus der in 2013 erfolgten
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resul tierend - mit einem
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit
der Ge schäfts- oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Ve rrechnung nachträg licher
Anschaffungskosten für die Ante ile am Bürgerwi ndpark Löningen resultiert, wurde der
Abschreibung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene
Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt.
Die Bete iligungen an a ssoziierten Unternehmen wurden mit dem ante iligen Eigenkapital
gemäß § 312 HGB angesetzt. Der Unterschiedsbetrag von 783 TEUR nach § 312 Abs. 1 Satz
2 HGB zum Erwerbszeitpunkt 31.03.2020 betraf ausschließlich einen Geschäfts- oder Firmen-
wert bei der Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH. Dieser wird in Orientierung an der durch
die Gesellschaft genutzten Fahrzeugflotte auf 6 Jahre abgeschrieben.
Anlage 5/5
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert.
Die übrigen Finanzanlagen werden zu An schaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert-
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortge schriebenen, durchschni ttlichen An schaffungskosten oder zum
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten,
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinko sten, zugrunde gelegt. Soweit die
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu-
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben.
Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen, für den Vertrieb bestimmten
CO2-Vermeidungszertifikate und Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emi ssionshan-
delsgesetz) i. V. m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zute ilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von
1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emi ssionsrechte wurden zu Anschaffung skosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flü ssige Mi ttel wur den zum Nennwert
oder - soweit erforderlich - unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) wer-
den auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird
der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst.
Ertragszuschüsse im Zeitraum vom 01. 01.2003 – 31.12.2019 wurden in Bezug auf die Was-
ser- und Wärmenetze direkt gegen die Positionen des Anlagevermögens verrechnet und wir-
ken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindernd aus. Für
Anschlüsse an die der R egulierung nach Energiewirt schaftsrecht unterliegenden Netze der
Strom- und Ga sversorgung von den An schlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte Er-
tragszuschüsse wur den dagegen als Netzentgeltvorau szahlungen betrachtet und in einen
passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre erfolgswirksam aufge-
löst wird.
In Folge der zum 01.01.2020 durchgeführten Ausg liederung der Versorgungsnetze von den
Stadtwerken Münster auf die Stadtnetze Münster und dem damit verbundenen Übergang des
Eigentums an den Versorgungsnetzen auf die Stadtnet ze Münster war die B ilanzierung der
Ertragszuschüsse ab dem 01.01.2020 anzupassen: Die ab diesem Datum vereinnahmten Er-
tragszuschüsse wer den einheit lich über a lle Versor gungsnetze (Strom, Gas, Wa sser u nd
Wärme) im pa ssiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über 20 J ahre erfolgswirk-
sam aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähn liche Verpflichtungen wurden nach dem versiche-
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (M ethode der laufenden
Einmalprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz-
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis-
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Gemäß § 253 Abs. 2
S. 1 HGB wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren e rgibt, abgezinst.
Anlage 5/6
Entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurd e eine Restlaufzeit v on
pauschal 15 Jahren angeno mmen. Mit 1,78 % wur de der Abzinsung der von der Deut schen
Bundesbank nach Maßgabe der Abzinsung sverordnung für den 31.12.2022 ermi ttelte Abzin-
sungssatz für Restlaufzeiten von 15 Jahren zugrunde gelegt. Als Rechnu ngsgrundlage dien-
ten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Bei der Berechnung der Pensionsrü ckstellungen für Direktzusagen wurde eine Rentendyna-
mik von 2,0% p. a. in die versicherungsmathematischen Berechnungen einbezogen.
Hiervon abweichend wurde für die unter den Pensions rückstellungen ausgewiesenen Depu-
tatverpflichtungen von einer Kostensteigerung in Höhe von 2,50 % ausgegangen. Der Ermitt-
lung der Deputatverpflichtungen wurde des Weiteren eine Fluktuation von 2 % p. a. bei einem
Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1 % p. a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren zugrunde gelegt.
Die Rückstellung zur Abde ckung der Unterde ckung von Versorgung sverpflichtungen in der
Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis versiche-
rungsmathematischer Gutacht en zum 31.12.2022 bewertet (Rechnung szins 1,78 %, Ge-
haltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,0 % p. a.). Für die hiernach auf den Konzern entfallen-
den mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2022 ein Unterdeckungs-
betrag von 113.548 TEUR ermittelt.
Unter Berücksichtigung der von den versicherten Mitarbeitern durchschnittlich noch zu leisten-
den Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im
Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt 3.436 TEUR zugeführt.
Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2022 52.698 TE UR. Die nicht b ilanzierte Unterdeckung
beträgt 60.850 TE UR. Es ist vor gesehen, diese De ckungslücke durch ratier liche Rü ckstel-
lungszuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen.
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 gebildet; die Abzinsung erfolgt gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durch schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre. Entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde eine
Restlaufzeit von pauschal 15 Jahren angenommen. Mit 1,44 % wurde der Abzinsung der von
der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Abzinsung sverordnung für den 31.12.2022
ermittelte Abzinsung ssatz für Restl aufzeiten von 15 Jahren zugrunde geleg t. Es wur de ein
Gehaltstrend von 2 % p. a. berü cksichtigt. Der vertraglichen Ausgestaltung der Alterszeitver-
pflichtung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde.
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F., die gemäß Artikel 67
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2022 4.118 TEUR.
Die übrigen Rü ckstellungen wurden in Höhe des nach vernün ftiger kaufmännischer Beurtei-
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die mit den
Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst werden.
Die Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in Anwendung
des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einze lbewertung zu Vertragspor tfolien
zusammengefasst. Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem,
aus dem die geb ildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wur-
den. Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis- und Ergebnisplanung der Portfolien.
Die konkreten Beschaffungs- und Vermarktungsproze sse sowie deren Überwachung setzen
die Vorgaben des Steuerungssystems um.
Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom oder Gas
werden durch das Portfo liomanagement je Kundenvertrag einzeln (back – to – ba ck) oder
Anlage 5/7
zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement die für die Energieer-
zeugung in der Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und den weiteren Erzeugungs-
einheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen Gas beschafft sowie der erzeugte
Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement strukturiert die Beschaffung und den Absatz der
Energiemengen Strom oder Gas jewe ils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeu-
gungsbuch und das Hedgebuch, sowie den darin geführten Portfolien.
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im Hedge-
buch auf Basis von vorgegebenen Risiko limiten, die ebenso wie die zur Angebot skalkulation
und zur Bewertung verwendeten Prei skurven täglich durch das Risikocontro lling überwacht
werden.
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes geb ildete Vertragspor tfolio.
Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingun-
gen abge schlossen u nd in die jewe ilige De ckungsbeitragsrechnung einbezogen.
Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt.
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der ro llierenden Durchführung der Sicherungs-
transaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum Lieferjahr 2027
betroffen.
Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlustrückstel-
lung gebildet. Bis zum Bilanzstichtag wurden für negative Deckungsbeiträge Drohverlustrück-
stellungen in Höhe von 4.194 TEUR gebildet.
3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf
den 31.12.2022 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden
angewandt: Für geringwertige Wirt schaftsgüter mit An schaffungskosten von mehr als
250 EUR bis 1.000 EUR hat die Gesellschaft entsprechend § 6 Abs. 2a EStG einen Sammel-
posten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den darauffolgenden vier Geschäftsjahren mit
einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften
auf die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den
die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich
den Pensionsrü ckstellungen zuführt. Zum 31.12.2022 beträgt die sich hier aus ergebende
Unterdeckung der Pensionsrückstellungen 51 TEUR. Eine Rückstellung für die mittelbare Ver-
pflichtung aus der Unterdeckung von Versorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegen über der
KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet.
Die at-equity einbezogene smart OPTIMO GmbH & Co. KG hat in ihrem Jahresabschluss von
dem Ansatzwahlrecht für selbst ge schaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 werden selbst geschaffene
immaterielle Verm ögensgegenstände im Wert von 162 TE UR ausgewiesen. Für selbst ge-
schaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Entstehen wird ein Wert von 5.465 TEUR
ausgewiesen. Im Konzernab schluss der Stadtwerke M ünster wurde von dem Aktivierungs-
wahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskos-
ten von mehr als 250 EUR bis 1.000 E UR bildet die Gesellschaft einen über fünf Jahre linear
aufzulösenden Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EstG. Der Bewertung der Rü ckstellung für
Jubiläumsverpflichtungen hat die Gesellschaft das Teilwertverfahren zugrunde gelegt. Im Kon-
zern wurde die Rü ckstellung für Jub iläumsverpflichtungen nach der sogenannten PUC-Me-
thode (Projected Unit Credit Method) ermittelt.
Für die at-equity einbezogene Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. wurde der nach nie-
derländischem Recht auf den 31.12.2022 aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss unverän-
dert übernommen.
In diesen Fä llen wurde auf eine Anpa ssung der Bewertung im Konzernab schluss in Anwen-
dung des § 312 Abs. 5 HGB verzichtet.
Anlage 5/8
4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt.
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonso lidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG
resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf
angefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts-
oder Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibu ng des Geschäfts- oder Firmenwerts
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren - für den goodwill aus der Erstkonso-
lidierung in 2013 - bzw. von 16 Jahren - angewandt auf de n Zugang in 2014 - jewe ils die
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der z um Windpark gehörenden Wind-
energieanlagen zugrunde gelegt. Zum 31.12.2022 betr ägt der Restbuchwert des Ge schäfts-
oder Firmenwerts 2.552 TEUR (Vorjahr 2.917 TEUR).
Auf die Bete iligungen an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, und der
Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, Lippstad t, (WLE) wur den außerplanmäßige Ab-
schreibungen nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB in Höhe von i nsgesamt 3.884 TEUR vorge-
nommen. Auf den FMO entfallen davon 3.587 TEUR, auf die WLE 297 TEUR.
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus Festgeldguthaben, die zum Zwecke
der Besicherung langfristiger Bürg schaften sicherungsübereignet wurden (1.167 TE UR; Vor-
jahr 1.249 TEUR). Darüber hinaus sind im Wesentlichen niedrig verzinsliche Mitarbeiterdarle-
hen enthalten (267 TEUR; Vorjahr 383 TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nennwert
der Forderungen.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( 68.772 TEUR; Vorjahr 76.034 TEUR)
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie- und Wasserlieferungen zwischen
letztem Ablesestichtag und dem B ilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum B ilanz-
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden.
Den Forderungen gegen den Gese llschafter (5.406 TEUR; Vorjahr 5.221 TEUR) liegen zum
Stichtag 31.12.2022 insbesondere Energie- und Wa sserlieferungen (2.711 TE UR; Vorj ahr
2.086 TEUR) Planungsleistungen für das Stadthaus IV (1.321 TEUR) sowie Netzbaumaßnah-
men (394 TEUR; Vorjahr 1.479 TEUR) für die Stadt Münster zugrunde.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be teiligungsverhältnis besteht
(504 TEUR; Vorjahr 492 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forderun-
gen aus Energie- und Wasserlieferungen. In Höhe von 45 TEUR wurden im Berichtsjahr For-
derungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit den entspre-
chenden Verbindlichkeiten verrechnet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände (31.792 TEUR; Vo rjahr 26.714 TEUR) beinhalten im
Wesentlichen die Erdgassteuer betreffende Entlastungsbeträge (5.826 TEUR) insbesondere
resultierend aus dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage , vornehmlich auf Energiebezüge ent-
fallende, noch nicht abziehbare Vorsteuer (7.511 TEUR), die Vorauszahlung auf den vollstän-
digen Erwerb der Ante ile an der Wes tfälischen Fernwärmeversorgung GmbH (4.500 TE UR)
sowie Umsatzsteuer- (3.163 TEUR) und Stromsteuerguthaben (2.753 TEUR). Auf Erstattungs-
ansprüche gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber aus der Schlussabrechnung von Ein-
speisevergütungen und Umlagen resultieren 2.010 TEUR.
Die Restlaufzeiten der Forderungen betragen nicht mehr als ein Jahr.
Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und pa ssiven Steuerlatenzen in Bezug auf die
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla-
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr 31 ,9 %) zur Anwendung gekom-
men. Steuerlatenzen von Personengese llschaften waren hiervon abweichend mit einem
standortbezogenen Gewerbesteuersatz von 14,14% zu bewerten. Auf Steuerlatenzen, denen
Anlage 5/9
Bewertungsdifferenzen für zu An schaffungskosten bewertete Beteiligungen an Personenge-
sellschaften zugrunde liegen, war ein Steuersatz von 15,83 % anzuwenden.
Posten Latenzrechnung HBI HBII Konzern
Latente
Steuern
Aktivlatenzen
Immaterielle Vermögensgegenstände 17 17 5
Sachanlagen 4.364 4.364 621
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 92 92 29
Beteiligungen an Personengesellschaften 4.206 4. 206 666
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 86 86 27
Rückste llungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 58.792 816 59.608 19.032
Sonstige Rückstell ungen 20.363 20.363 6.410
Verbindlichkeiten 1.608 1. 608 514
Passiv er Rechnungsabgrenzungsposten 12.359 12.359 3.946
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdi fferenzen 101.887 816 102.703 31.250
Passivlatenzen
Sachanlagen -30.124 -6.793 -36.917 -11.181
Sonderposten mit Rücklageanteil -1.724 -1.724 -550
Summe Pass ivlatenzen aus Buchwertdifferenzen - 31.848 -6.793 -38.641 -11.731
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 70.039 -5.977 64.062 19.519
Steuerlatenzen K onzern Stadtwerke Münster per 31. 12.2022 in TEUR
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten-
ten Steuern in Höhe von 19.519 TEUR (Vorjahr 18.244 TEUR) wurde verzichtet.
5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR.
Der Kapitalrücklage (112.952 TEUR; Vorjahr 109.068 TEUR) wurden aus Gesellschaftermit-
teln 3.884 TEUR zugeführt. Der Zuführung lag insbes ondere der Belastungsausgleich für die
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, gewährten Corona-Hilfe in Höhe von
3.587 TE UR z ugrunde. Darüber hinaus wurde von der Stadt Münster die ante ilig v on d en
Stadtwerken Münster übernommene Verlustausgleich szahlung auf den Verlust 2022 der
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, in Höhe von 297 TEUR erstattet.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge schäftsjahr 2022 weist einen Konzern-
jahresüberschuss von 15.901 TEUR aus (Vorjahr 6.146 TEUR). Der Gewinnvortrag beträgt
4.532 TEUR (Vorjahr 5.817 TEUR). Der vom Konzernjahresüberschuss abzusetzende, ande-
ren Gesellschaftern zustehende Gewinn beträgt 35 TEUR (Vorjahr 13 TEUR). In die anderen
Gewinnrücklagen wurden 5.586 TEUR eingestellt (Vorjahr 1.710 TEUR). Entnahmen aus den
anderen Gewinnrücklagen (Vorjahr 792 TE UR) und eine Vorabgewinnausschüttung (Vorjahr
6.500 TEUR) sind im Berichtsjahr nicht erfolgt. Es ergibt sich für das Berichtsjahr ein Konzern-
bilanzgewinn in Höhe von 14.812 TEUR (Vorjahr: 4.532 TEUR).
Die Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen (65.177 TEUR; Vorjahr
61.484 TEUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in
der KVW (Kommunale Versorgung skassen Westfalen-Lippe; 52.698 TE UR; Vorjahr 49.262
TEUR), Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (9.884 TEUR; Vorjahr 9.561 TEUR), sowie
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.595 TEUR; Vorjahr 2.661 TEUR).
Anlage 5/10
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwi schen dem Ansatz der Rü ckstellun-
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat-
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rüc kstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 5.376 TEUR (Vo r-
jahr 7.897 TEUR).
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Str om- und Erdga ssteuer 2022
(2.917 TEUR; Vorjahr 6.745 TEUR) und den im Wesent lichen ertragsabhängigen Steuern
(10.046 TEUR; Vorjahr 1.229 TEUR) sind unter den St euerrückstellungen ausgewiesen
(12.963 TEUR; Vorjahr 7.974 TEUR).
Die sonstigen Rückstellungen (42.618 TEUR; Vorjahr 34.477 TEUR) betreffen insbesondere
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (12.713 TEUR; Vorjahr
8.510 TEUR), Ansprüche der Mitarbeiter aus Leistungszulage, Urlaubsrückständen und Gleit-
zeitguthaben (5.967 TEUR; Vorjahr: 6.124 TEUR),Entsorgungsverpflichtungen (4.118 TEUR;
Vorjahr 4.118 TEUR); Zu schussrückzahlungen (4.007 TE UR; Vorjahr 1. 355 TE UR), unge-
wisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs aus der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen un-
ter den Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemein schaft Münsterland (VGM) (1.924 TE UR;
Vorjahr 1.531 TEUR), Rückbauverpflichtungen (1.477 TEUR; Vorjahr: 1.151 TEUR) sowie be-
stehende Altersteilzeitverpflichtungen (1.380 TEUR; Vorjahr 1.489 TEUR).
Den Drohverlustrückstellungen liegen insbesondere Unterdeckungen in den zu Vertragsport-
folien zusammengefa ssten Energiebe schaffungs- und Absat zverträgen Strom und Gas zu-
grunde. Für negative De ckungsbeiträge in den Vertragspor tfolien bestehen Drohverlustrück-
stellungen in Höhe von 4.194 TEUR (Vorjahr 4.214 TE UR). Für dr ohende Rückverkaufsver-
luste Strom wurde eine Rückstellung in Höhe von 4.775 TEUR gebildet. Für von Besitzstands-
regelungen begleitete betriebliche Umstrukturierungen bestehen Drohverlustrückstellungen in
Höhe von 1.195 TEUR (Vorjahr 1.310 TEUR).
Das Genussscheinkapital (1.250 TEUR; Vorjahr 1.400 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange-
setzt. Die Rückzahlung des Genussscheinkapitals erfolgt im Wesentlichen in jährlichen Raten
von 10% des Genussscheinkapitals. Die Genussrechte haben sich im Jahr 2022 mit Zinssät-
zen von 5,4 % bis 8,0 % verzinst (77 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vorjahr 73 TEUR).
Die Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (178.384 TE UR; Vorj ahr 197.687 TE UR)
resultieren insbesondere aus den in den Jahren 2012 und 2021 bzw. 2022 zur Finanzierung
der Strategien 2020 bzw. 2030 in mehreren Darlehens tranchen aufgenommenen endfälligen
Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 70.000 TE UR bzw. 115.000 TEUR. Der Rest-
buchwert dieser Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag 31.12.2022 beträgt 143.000 TEUR.
Im Jahr 2017 wurde zur Finanzierung neu errichteter Win denergieanlagen ein Darlehen über
6.800 TEUR bei der Sparka sse Münsterl and Ost aufgenommen. Das Darlehen ist durch
Sicherungsübereignung von Windenergieanlagen gesich ert. Per 31.12.2022 beträgt die Dar-
lehensvaluta 4.930 TEUR.
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Dieselswaps abge-
schlossen. Zur Zin ssicherung von variabel verzins lichen Darlehen wurden Zin sswaps abge-
schlossen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Swapgeschäfte:
Anlage 5/11
Lfd. Nr. Produkt Laufzeit Betr ag in TEUR Marktwer t in TEUR
1 Zin sswap 22. 11.13 - 22.11.24 3.000 50
2 Zin sswap 22. 10.17 - 22.10.27 2.550 7
3 Zin sswap 30. 03.12 - 30.12.26 5.300 28
4 Zin sswap 01. 09.17 - 30.06.37 6.800 536
5 Zin sswap 30. 08.12 - 30.03.27 3.000 32
6 Zin sswap 14. 12.21 - 30.12.46 7.500 1.732
∑ Zinsswap 28.150 2.385
7 Dieselswap 01.01.23 - 01.01.24 526 -38
Für die Darlehen weisen die Grundgeschäfte und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) neben
der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Sie wurden in Bewertungseinheiten zusam-
mengefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Nach bankinternen
Berechnungsmodellen beträgt der Marktwert der Zinsswaps per 31.12.2022 2.385 TEUR.
Für den Dieselswap wurde ein Marktwert von -38 TEUR ermittelt. Es wurde eine Drohverlust-
rückstellung in gleicher Höhe gebildet.
Den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (5.336 TEUR; Vorjahr 292 TEUR) liegen Vor-
leistungen im Rahmen schwebender Geschäfte zugrunde . Es werden hier im Wesent lichen
Anzahlungen für die Errichtung des städtischen Hallenbads Südbad Münster ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (72.449 TEUR; Vorjahr 60.674 TEUR)
resultieren vornehmlich aus dem Strom- und Gasbezug. Darüber hinaus entfallen wesentliche
Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrich tenden Netzentgelte und Umlagen
sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr.
Die Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter (33. 055 TEUR; Vorjahr 2.100 TEUR)
betreffen im Wesentlichen zwei Nachrangdarlehen der Stadt Münster über in sgesamt 30.000
TEUR und Verbindlichkeiten aus der Teilnahme am Cashpool-Verfahren der Stadt Münster in
Höhe von 2.435 TEUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
(1.096 TEUR; Vorjahr: 914 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der
items GmbH aus dem Bezug von IT-Dienstleistungen in Höhe von 1.087 TEUR (Vorjahr 801
TEUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten (24.686 TEUR; Vorjahr: 15.911 TEUR) betreffen im Wesentli-
chen Kundenguthaben aus Energie- und Wa sserlieferungen (6.450 TE UR), Energiesteuern
(3.231 TEUR), erhaltene noch nicht abgerechnete Zu schüsse, die im Wes entlichen auf die
ÖPNV-Infrastruktur (4.822 TEUR), den Glasfaserausba u (2.176 TEUR) und auf den Ausbau
erneuerbarer Energien (1.658 TE UR) entfallen. Darüber hinaus resultieren aus der Umsatz-
steuer 1.826 TEUR und aus der Lohnsteuer 836 TEUR.
Anlage 5/12
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind d en
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2022 (alle Angaben in TEUR):
bis 1 1 bis 5 mehr als 5
Genussscheinkapital 1.250 150 750 350
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 178.384 6.347 26.685 145.352
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.336 5.336 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.449 71.904 420 125
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 33.055 3.055 - 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.096 1.096 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 24.686 24.287 399
Summe 316.256 112.175 27.855 176.226
Bilanzpositionen
Konzernbilanz
31.12.2022
davon mit Restlaufzeit in Jahren
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2021 (alle Angaben in TEUR):
bis 1 1 bis 5 mehr als 5
Genussscheinkapital 1.400 150 750 500
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 197.687 34.713 14.669 148.305
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 292 292 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.661 61.526 10 125
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1. 113 1.113 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 914 914 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 15.911 15.247 77 587
Summe 278.978 113.955 15.506 149.517
Bilanzpositionen
Konzernbilanz
31.12.2021
davon mit Restlaufzeit in Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbind lichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähn liche Rechte gesi-
chert sind, beträgt 20.355 TEUR (Vorjahr 22.762 TE UR). Auf die Besicher ung durch Grund-
schulden entfallen davon 10.398 TEUR (Vorjahr 11.335 TEUR), auf Sicherungsübereignungen
9.957 TEUR (Vorjahr 11.427 TEUR). Grundschulden und Sicherungsübereignungen betreffen
vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hinaus
bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche Sicherheiten. Mit ei-
ner Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (33.809 TEUR; Vorjahr 32.564 TEUR) beinhaltet
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzan schlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für die Ne tze der Energie- u nd
Wasserversorgung in Höhe von 31.424 TEUR (Vorjahr: 29.963 TEUR) . Die Auflösung dieser
Beträge erfolgt jährlich mit 5 % gegen die Umsatzerlöse.
Anlage 5/13
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr für die Tätigkeitsbereiche wie folgt entwickelt:
Tätigkeitsbereiche 2022 2021 %
Energie- und Wasserversorgung 738.004 555.340 32,89
Busverkehr ÖPNV 32.388 33.066 -2,05
Parkeinrichtungen 10.958 8.088 35,48
Sonstiges 9.038 8.561 5,57
∑ Tätigkeitsbereiche 790.388 605.055 30,63
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in TEUR
Der Tätigkeitsbereich Sonstiges beinhaltet insbesondere Umsatzerlöse aus der Immobilienbe-
wirtschaftung.
Der Bestandserhöhung (6.804 TEUR; Vorjahr 93 TEUR) liegen insbesondere die im Berichts-
jahr entstandenen Herste llungskosten der Bauprojekte Ha llenbad „Südbad Münster“
(3.668 TEUR) und Umbau des städtischen Preußenstadions (2.356 TEUR) zugrunde.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (15.246 TE UR; Vorjahr 12.873 TEUR) entfallen ins-
besondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (13.176 TEUR).
Die s onstigen betrieb lichen Erträge (22.900 TEUR; Vorjahr 20.246 TEUR) resu ltieren im
Wesentlichen aus Schadensersatzansprüchen (16.726 TEUR) und periodenfremden Erträgen
(3.858 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen Erträge aus der Auflösung sonstiger
Rückstellungen (3.361 TEUR) und Erträge aus dem Abgang von G egenständen des Anlage-
vermögens (497 TEUR) zugrunde. Die Schadensersatzansprüche basieren überw iegend auf
der Gewährung von B illigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ö ffentlichen Perso-
nennahverkehr im Zusa mmenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 sowie dem Ausg leich
von Einnahmeverlusten aufgrund des temporär eingeführten 9-Euro-Tickets.
Die Aufw endungen für Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
(461.829 TEUR; Vorjahr 317.328 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch
Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen (410.008 TEUR), EEG-Zahlungen
an Übertragungsnetzbetreiber (21.755 TEUR) und Einspeisevergütungen für Strom aus EEG-
und KWK-Anlagen (19.010 TEUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (145.560 TEUR; Vorjahr: 125.292 TEUR) betref-
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent-
richtenden Netznutzungsentgelte (76.327 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von
Busfahrleistungen im ÖPNV (20.863 TEUR), Aufwendung en für den Me ssstellenbetrieb, die
Messdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendunge n für das Zählerwesen
(7.052 TEUR) sowie die Aufw endungen aus der Bewirt schaftung von Parkhäusern
(5.966 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (59.415 TEUR; Vorjahr: 55.108 TEUR ) enthalten
neben der Konzessionsabgabe (17.334 TEUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst-
leistungen (10.848 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (6.507 TEUR), für War-
tung und Pflege von Software (4.489 TE UR), für Öffentlichkeitsarbeit (3.021 TEUR), für Prü-
fung und Beratung (2.978 TEUR), Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (2.023 TEUR), für
Versicherungen (1.565 TE UR), Aufw endungen für Porto, Telefonie und Frachten (1.483
TEUR) sowie für Abgaben (942 TEUR).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betragen 3.884 TE UR (Vorjahr 2.090 TEUR). Ihnen
liegen Wertberichtigungen nachträg licher An schaffungskosten aus Einzahlungen in das
Eigenkapital der Bete iligungsgesellschaften FMO Fl ughafen Münster/Osnabrück GmbH,
Anlage 5/14
Greven, (3.587 TEUR) und Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (297 TEUR) zu-
grunde.
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (6.105 TEUR; Vor jahr 4.462 TEUR) setzt sich im
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (4.298 TEU R; Vorjahr 2.913 TEUR)
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristig er Personalrückstellungen (1.187 TEUR;
Vorjahr 1.269 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich im
Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kommu-
nalen Versorgung skassen Wes tfalen-Lippe ( KVW) ( 921 TE UR; Vorjahr: 893 TE UR), auf
Deputatzusagen (177 TE UR; Vorj ahr: 211 TEUR), auf Direktzusagen (47 TE UR; Vorj ahr:
60 TEUR) und auf Rü ckbauverpflichtungen für regenerative Stromerzeugungsanlagen
(11 TEUR; Vorjahr: 73 TEUR).
Die sonstigen Steuern in Höhe von 2.435 TEUR (Vorjahr 2.052 TEUR) entfallen im Wesentli-
chen auf Grundsteuer (765 TE UR; Vorj ahr 763 TE UR) Erdgasst euer (696 TE UR; Vorj ahr
720 TEUR), Stromsteuer (318 TEUR; Vorjahr 424 TEUR) und Umsatzsteuer (621 TEUR).
V. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2022 besteht eine Bürgschaft (Vorjahr zwei Bürgschaften) zugunsten der
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanz-
stichtag in Höhe von insgesamt 1.360 TEUR (Vorjahr 1.888 TEUR). Der FMO wurde aufgrund
des von den Gese llschaftern im Jahr 2014 be schlossenen Finanzierungskonzepts durch Er-
höhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft gestärkt. Von
den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehn planmäßig abge-
löst bzw. werden noch abgelöst werden. Eine Inanspr uchnahme aus der Bürgschaft ist bei
Umsetzung der Be schlüsse und Fortsetzung der positiven Entwi cklungsprognose, trotz der
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten.
Zugunsten der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, bestehen drei Bürgschaften
mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 535 TE UR (Vorjahr: 597 TEUR)
für drei Darlehen. Die Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen
über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jahren, i m Jahr 2015 ein Darlehen über
2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und im Jahr 2018 ein wei teres Darlehen über
1.300 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darle hen werden durch
die drei Hauptgese llschafter Kreis War endorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH
verbürgt. Aufgrund einer bestehenden Verlustausglei chsregelung ist das Risiko einer Inan-
spruchnahme nahezu auszuschließen.
Des Weiteren besteht jeweils eine Bürgschaft zugunsten der Projektgesellschaft Stubengasse
Münster mbH mit einer Bürg schaftsvaluta zum B ilanzstichtag in Höhe von 138 TEUR bzw.
zugunsten der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit einer Bürg-
schaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 220 TE UR. Die Bürgschaften dienen der Besi-
cherung von Ansprüchen aus Pachtverträgen, deren Ge genstand ein auf dem Grundstück
Stubengasse, Münster, gelegene Tiefgarage bzw. Parkhausflächen im Einkauf szentrum
Münster Arkaden, Münster, sind. Zur Absicherung die ser Bürgschaften wurden Festgelder in
Höhe von 360 TE UR verpfändet. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der E rtrags- und
Finanzlage des Schuldners nicht zu rechnen.
Anlage 5/15
VI. Ergänzende Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Beste llverpflichtungen im Investitionsbereich be liefen sich zum 31.12.2022 auf 39.712
TEUR. Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen mit Laufzeiten zwischen 1 und 5 Jahren resul-
tieren jährliche Verpflichtungen von 699 TEUR. Aus langfristen Pacht- und Erbb aurechtsver-
trägen resultieren jährliche Verpflichtungen von 2.314 TEUR – insgesamt 30.135 TE UR. Aus
mit der smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrü ck, geschlossenen Pacht- und Dienstleis-
tungsverträgen zur Durchführung von Me ssstellenbetrieb und Me ssdienstleistungen ergibt
sich für das Jahr 2023 eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 7.600 TEUR.
Zur Absicherung von Lieferverpf lichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags-
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind Verträ ge über den Bezug von Energie zum
Nominalwert von 808.688 TEUR geschlossen worden.
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 585 TEUR. Sie setzen
sich wie folgt zusammen (Angaben in TEUR):
Vergütungsbestandteile
Sebastian Jurczyk
(01.01. - 31.12.2022)
Frank Gäfgen
(01.01. - 31.12.2022) ∑
Festvergütung
(inkl. geldwertem Vorteil) 258 197 455
Leistungsorientierte Vergütung 50 50 100
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
zur Altersversorgung 15 15 30
Gesamt 323 262 585
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr Gesamtbe-
züge in Höhe von 197 TEUR gewährt. Für sie bestehen per 31.12.2022 Pensionsrückstellun-
gen in Höhe von 2.595 TEUR.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Te ilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs-
geld. Die Bezüge für den Aufsichtsrat betrugen insg esamt 52.400 EUR. Die nachfolgende
Übersicht zeigt deren Verteilung auf die Aufsichtsratsmitglieder:
Anlage 5/16
Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsrats bezüge 2022 in €
Berens,Jörg 2.600
Bühl, Astrid 2.400
Gringel, Guido 2.400
Hölken, Hugo 2.400
Korte, Robin 2.400
Ludorf, Ines 2.400
Möllenhoff, Ulrich 2.400
Peters, Carsten 2.400
Pike, Wayne 2.400
Rietenberg, Sylvia 2.400
Röhricht, Dominic 4.200
Szcepanek, Anneliese 2.400
Steinmann, Ludger 2.400
Thoden, Ulrich 2.400
Von Göwels, Walter 9.600
Vorholt, Marcus 2.400
Winkel, Maria 4.800
∑ Aufsichtsratsbezüge 52.400
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf-
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum
31.12.2022 3,5 TEUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Im Berichtsjahr wur den Tilgungen
in Höhe von 4,8 TEUR geleistet. Lohn- und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.
3. Belegschaft
Im Geschäftsjahr 2022 wurden durchschnittlich 1.253 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.230).
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 991 (Vorjahr: 974) vollzeitbeschäftigten und 262
(Vorjahr: 256) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig kon-
solidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2 Arbeitnehmer in Vo llzeit (Vorj ahr: 2
Arbeitnehmer).
4. Abschlussprüferhonorar
Das vom Ab schlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 berechnete
Gesamthonorar beträgt 202 TEUR (Vorjahr: 134 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent-
fallen davon 175 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 10 TEUR, auf Steuerberatungsleis-
tungen 5 TEUR und auf sonstige Leistungen 12 TEUR. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr
für das Vorjahr 143 TEUR berechnet. Diese Nachtragskosten verteilen sich auf andere Bestäti-
gungsleistungen 109 TEUR, sonstige Leistungen 20 TEUR und Steuerberatungsleistungen 14
TEUR.
5. Geschäfte mit nahestehe nden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüb li-
chen Bedingungen zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2022 wurden weiterhin keine Ge schäfte mit nahestehenden Unternehmen
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen
sind.
Anlage 5/18
A n s c h a f f u n g s - u n d H e r s t e l l u n g s k o s t e n
Wertentwicklung Vor Abrechnung von Zu schüssen Erhaltene Zuschüsse
Stand Zugänge Abgänge
Umbu-
chungen Stand Stand Zugänge Abgänge
Umbu-
chungen Stand Stand Abgänge Umbuchungen Zu schreibungen Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2 022 31.12.2022 01.01.2022 2022 2022 2022 31.12.2022 31.12. 2022 31.12.2021
Anlagevermögens T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltliche erworbene Konze ssionen
und ähnliche Rechte 51.462 857 - 1.120 53.439 3.962 170 - - 4.132 39.708 pA 2.469 - - 4 42.173 7.134 7.792
2. Geschäfts- oder Firmenwert 6.188 - - - 6.188 - - - - - 3.271 pA 365 - - - 3.636 2.552 2.917
57.650 857 - 1.120 59.627 3.962 170 - - 4.132 42.979 pA 2.834 - - 4 45.809 9.686 10.709
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf 302.548 6.162 9 7.215 315.916 12.954 - - - 12.954 187.595 pA 6. 892 5 - - 194.482 108.480 101.999
fremden Grundstü cken
2. Verteilungsanlagen 866.530 32.618 766 10.527 908.909 69.120 3.469 - - 72.589 570 .834 pA 12.086 387 - 14 582.519 253.801 226.576
3. Glasfaseranlagen 21.626 3.158 - 2.327 27.111 1.182 2.662 - - 3.844 999 pA 1.053 - - - 2.052 21.215 19.445
4. Sonstige technische Anlagen
und Maschinen 254.186 2.164 301 1.928 257.977 4.015 776 - - 4.791 193.130 pA 6.076 283 - - 198.923 54.263 57.041
5. Fahrzeuge fü r Personenverkehr 42.172 4.456 3.745 2.561 45.444 15.036 3.529 1.307 - 17.258 1 5.979 pA 2.196 2.439 - - 15.736 12.450 11.157
6. Andere Anlagen , Betriebs- und
Geschäftsausstattung 71.086 1.727 872 1.507 73.448 5.415 49 59 - 5.405 51.641 pA 3.4 66 788 - 17 54.302 13.741 14.030
7. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 33.025 41.141 1.848 -27.185 45.133 - - - - - 0 apA - - - - - 45.133 33.025
1.591.173 91.426 7.541 -1.120 1.673.938 107.722 10.485 1.3 66 - 116.841 1.020.178 pA 31.769 3.902 - 31 1.048.014 509.083 463.273
apA -
∑ 31.769III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen 62.265 3.587 3 - 65.501 - - - - - 52.240 apA 3.587 - - - 55.611 9.89 0 10.025
E 348 E 131 E 347
2. Sonstige Bete iligungen 6.745 297 197 - 6.845 - - - - - 4.108 apA 297 - - - 4.405 2.440 2.637
3. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Bete iligungsver-
hältnis besteht 6.835 2.776 501 - 9.110 - - - - - - - - - - - 9.110 6.835
4. Sonstige Ausleihungen 1.632 11 204 - 1.439 - - - - - - - - - - - 1.439 1.632
77.477 6.671 905 - 82.895 - - - - - 56.348 apA 3.884 - - - 60.016 22 .879 21.129
E 348 E 131 E 347
∑ 1.253 ∑ 4.015 ∑ 347
Gesamt 1.726.300 98.954 8.446 0 1.816.460 111.684 10.655 1.366 - 12 0.973 1.119.505 pA 34.603 3.902 - 35 1.153.839 541.648 495.1 11
E 348 apA 3.884 E 347
∑ 8.794 E 131 ∑ 382
∑ 38.618
Erläuterung der Abkürzungen:
pA = planmäßige Abschreibungen
apA = außerplanmäßige Ab schreibungen
E = Equity-Fort schreibung
Erläuterung der Equity-Fort schreibung:
Anschaffungskosten Abgang E: Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen = 348 T€
Abschreibungen Zugänge E: Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH: 131 T€
Abschreibungen Zuschreibungen E: Anteilige Jahresergebnisse assoziierter Unternehmen: 347 T€
A b s c h r e i b u n g e n / W e r t b e r i c h t i g u n g e n B u c h w e r t e
Zugänge
2022
E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s i m K o n z e r n a b s c h l u s s S t a d t w e r k e M ü n s t e r f ü r d a s G e s c h ä f t s j a h r 2 0 2 2 - A n l a g e z u m A n h a n g
Anlage 6/1
Konzernlagebericht
der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2022
Grundlagen des Konzerns
Die Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) ist als 100-prozentige Tochtergese ll-
schaft der Stadt Münster in der Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Energie und Was-
ser, im öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für Bür-
gerinnen und Bürger in Münster und der Region tätig. Zweigniederlassungen außerhalb Müns-
ters bestehen nicht.
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster g liedert sich in die Ge schäftsfelder
Energie- und Wasservertrieb, Energieerzeugung, Verkehr und Glasfaser. Das Ge schäftsfeld
Glasfaser befindet sich im Aufbau. Das Ge schäftsfeld Versorgungsnetze sowie die Wa sser-
gewinnung wird durch die Stadtnetze Münster GmbH (S tadtnetze Münster) verantwortet, die
eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster ist.
Dem Geschäftsfeld Erzeugung ist auch die Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zuge-
ordnet. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im
Bereich Parken (ruhender Verkehr) und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet.
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münst er eine umfassende Strategie entwi-
ckelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt und die für die langfristige
Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich sein wird. Die Kernele-
mente der Strategie werden im Prognosebericht dargestellt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2022 nach Berechnungen des statistischen Bundesamts
um 1,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Nettostromerzeugung stieg laut Bundesnetz-
agentur um 0,4% auf 506,8 TWh (2021: 505,0 TWh). De r Anteil des aus erneuerbaren Ener-
gien erzeugten Stroms am Verbrauch lag im Jahr 2022 bei 48,3 % (2021: 42,7 %). Den größten
Beitrag dazu leisteten Windkra ftanlagen – vor allem an Land. On- und Offshore-Anlagen ka-
men gemeinsam auf einen Anteil von 25,9 %.
Das Vertriebs- und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels- und
Dienstleistungssektor sowie von Privatkundinnen und -kunden geprägt. Die konjunkturelle Ent-
wicklung wirkt sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung
aus. Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskundinnen und -kunden zeigt eine stärkere Ab-
hängigkeit von der Konjunkturentwicklung.
Der Absatz von Gas und Wärme hängt in starkem Maße von der Witterung in der Heizperiode
ab. Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der gestiegenen Energiepreise wirken
sich in allen Versorgungssparten aus.
Anlage 6/2
Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Teilbereich Stadtwer ke Münster GmbH mit einem Jahres-
überschuss von 8,7 Mio. EUR das gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans übertroffen. Zu beach-
ten ist, dass das Ergebnis eine außerplanmäßige Bel astung aus einer Eigenkapitalzuführung
in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR an den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) zur Kompensation
der finanziellen Schäden durch die Coronakrise beinhalte t. Die Zuf ührung war aufgrund der
dauerhaften Verlustsituation des FMO auf Seiten der Stadtwerke Münster unmi ttelbar abzu-
schreiben. Die Belastung wurde aber durch eine betragsgleiche Zuführung in die Kapitalrück-
lage der Stadtwerke Münster durch die Gese llschafterin Stadt M ünster liquiditätsmäßig aus-
geglichen. Ohne die Abschreibung läge das bereinigte Erge bnis entsprechend höher. Durch
aktives Kostenmanagement, durch die erfolgreiche Beantragung von Mitteln aus dem ÖPNV-
Rettungsschirm, durch die intelligente Fahrweise und Vermarktung des Kraftwerks, aber auch
durch eine risikoadjustierte Beschaffungsstrategie konnten die Herausforderungen im opera-
tiven Geschäft, insbesondere infolge der extremen Entwi cklungen der Energiepreise, insge-
samt sehr gut bewältigt werden.
Im Geschäftsfeld Verkehr nutzten wieder mehr Fahrgäste unser Angebot im ÖPNV, unter an-
derem in den Monaten Juni bis August, in denen es d as „9-Euro-Ticket“ gab. Die Zahl der
Fahrgäste liegt aber immer noch nicht auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
Im Teilbereich Stadtnetze Münster GmbH liegt das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von
19,8 Mio. EUR unter dem Planergebnis von 27,2 Mio. EUR. Ursächlich hierfür sind insbeson-
dere die im Zusammenhang mit der Energiekrise und einer milden Witterung erheblich verrin-
gerten Erlöse aus Strom- und Gasnetzentgelten. Dies e verbrauchsbedingten Mindererlöse
können jedoch über das Regu lierungskonto in Folgejahren nachgeholt werden. Die höheren
Strom- und Gaspreise führten zu einem Anstieg der A ufwendungen für Netzverluste und Be-
triebsverbräuche. Die Aufwendungen für Instandhaltungsleistungen liegen aufgrund gestiege-
ner Preise für Material und Tiefbauleistungen in Verbindung mit einer etwas umfangreicheren
Wartungs- und Entstörungstätigkeit über dem geplant en Niveau. Höher als geplante Perso-
nalaufwendungen sind unter anderem auf einmalige Aufwendungen zurückzuführen.
An der als a ssoziiertes Unter nehmen einbezogenen FMO Flughafen Münster/Osnabrück
GmbH sind die Stadtwerke Münster GmbH mit einem Ant eil von 35,87 % beteiligt. Das Ge-
schäftsjahr 2022 war durch die Normalisierung des Flughafenbetriebs geprägt. Der Flughafen
Münster/Osnabrück konnte gegenüber dem Vorjahr eine n Anstieg der Pa ssagiere auf 834
Tausend verzeichnen. Im Wirt schaftsplan 2022 ist die Ge schäftsführung noch von 601 Tau-
send Passagieren ausgegangen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Umsatzerlösen
wider, die von 17,1 Mio. EUR auf 29,4 Mio. EUR gestiegen sind. Der Jahresfehlbetrag ist von
6,8 Mio. EUR auf 4,3 Mio. E UR gesunken (FMO-Teilkonzernabschluss). Die Finanzlage war
geprägt durch eine Einzahlung von 10,0 Mio. E UR in die K apitalrücklage durch die Gese ll-
schafter.
Das K onzernergebnis des Ge schäftsjahres 2022 mit einem Konzernjahresüberschuss v on
15,9 Mio. EUR ist in Anbetracht der herausfordernde n Rahmenbedingungen als sehr gut zu
bezeichnen.
Anlage 6/3
Leistungsindikatoren
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert, da die Konzerngese llschaften dezentral
gesteuert werden. Folgende finanzie lle und nichtfinanzie lle Leistungsindikatoren der Stadt-
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange-
zogen:
Finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2022
Relative
Abweichung
Jahresüberschuss 8,7 Mio. EUR 8,4 Mio. EUR + 3,6%
Umsatzerlöse 745,9 Mio. EUR 527,3 Mio. EUR + 41,5%
Investitionen* 24,5 Mio. EUR 50,3 Mio. EUR - 51,3%
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
Nicht-finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2022
Relative
Abweichung
Stromabsatz 1.297 Mio. kWh 1.356 Mio. kWh - 4,4%
Erdgasabsatz 2.057 Mio. kWh 2.243 Mio. kWh - 8,3%
Wärmeabsatz 554 Mio. kWh 614 Mio. kWh - 9,8%
Wasserabsatz 16,8 Mio. m 3 17,5 Mio. m 3 - 4,0%
Stromerzeugung 323 Mio. kWh 429 Mio. kWh -24,7%
Fahrgäste 46,8 Mio. 45,8 Mio. + 2,2%
Die Umsatzerlöse lagen insgesamt um + 41,5 % über d em Planansatz. Die Erhöhung ergibt
sich weitestgehend aus den gestiegenen Preisen für Strom und Gas. Im Strommarkt haben
sich die abgesetzten Mengen insgesamt um 6,7 % gege nüber dem Vorjahr erhöht und lagen
um 4,4 % unter der geplanten Menge. Der gestiegene Absatz resultiert im Wesentlichen aus
Lieferungen an Gewerbekunden. Das Privatkundengeschäft in Münster konnte stabil gehalten
werden. Bei den Ökostromprodukten wurde erneut eine höhere Menge gegenüber dem Vor-
jahr abgesetzt.
Im Gasmarkt hat sich die abgesetzte Menge deut lich um 14,5 % gegenüber dem Jahr 2021
reduziert. Der geminderte Absatz resultiert im Wesentlichen aus der warmen Witterung sowie
den deutlichen Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der Energiekrise. Im Wär-
memarkt ergab sich, bei nahezu konstanter Kundenzahl, eine ge genüber dem Vorjahr eben-
falls um 14,5 % niedrigere Absatzmenge, die aus denselben Gründen die geplante Menge um
9,8 % unterschritten hat.
Die abgesetzte Menge Wasser liegt unterhalb der geplanten Menge, was ebenfa lls durch ei-
nen sparsamen Verbrauch durch Kundinnen und Kunden zurückzuführen ist.
Anlage 6/4
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage b lieb hinter der für das Jahr 2022 angesetzten Plan-
menge zurück. Dies lag u.a. an der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunden.
Hierdurch wird im Rahmen der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hinaus war
die Stromproduktion zeitweise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen und
es gab eine größere Revision an der Dampfturbine.
Die Zahl der Fahrgäste ist deut lich gegenüber dem Vorjahr gestiegen, unter anderem in d en
Monaten Juni bis August, in denen es das „9-Euro-Ti cket“ gab. Die Zahl der Fahrgäste liegt
aber immer noch nicht auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
In 2022 lagen die Investitionen um rd. 51,3 % unter den geplanten Werten, da sich der Ausbau
von Breitbandinfrastruktur und Windenergieanlagen v erzögert hat. Zudem haben sich Liefer-
fristen für Elektrobusse über den Jahreswechsel hinaus verlängert.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen sind der Geschäftsverlauf und das
Jahresergebnis der Stadtwerke Münter GmbH in Höhe v on 8,7 Mio. EUR als sehr gut zu be-
zeichnen.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse des Konzerns - ohne Strom- und Erd gassteuer - (790,4 Mio. EUR, im Vor-
jahr 605,0 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf den Versorgungsbereich (738,0 Mio. EUR,
im Vorjahr 555,3 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich inkl. Parkraumbewirt schaftung
(43,3 Mio. EUR, im Vorjahr 41,2 Mio. EUR).
Der Bestandsveränderung (Bestandserhöhung 6,8 Mio. EUR; im Vorjahr 0,1 Mio. EUR) liegen
insbesondere die im Berichtsjahr entstandenen Herste llungskosten des in Bau befind lichen
Hallenbads „Südbad Münster“ (3,7 Mio. EUR) sowie des im Umbau befindlichen Stadions an
der Hammer Straße „Preußenstadion“ (2,4 Mio. EUR) zugrunde.
Die sonstigen betrieb lichen Erträge (22,9 Mio. E UR; Vorjahr 20,2 Mio. EUR) resultieren im
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (4,0 Mio. EUR) und Schadensersatzansprüchen
16,7 Mio. E UR). Den periodenfremden Erträgen liegen insbesondere Erträge aus der Auflö-
sung sonstiger Rückstellungen (3,4 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenstän-
den des Anlagevermögens (0,5 Mio. EUR) zugrunde. Die Schadensersatzansprüche basieren
überwiegend auf der Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öf-
fentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Die Aufwendungen für Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe und für bezog ene Waren ( 461,8 Mio.
EUR; Vorjahr 317,3 Mio. EUR) sind, wie im Vorjahr, im Wes entlichen geprägt durch Bezugs-
aufwendungen für Energie- und Wa sserlieferungen (410,0 Mio. E UR), EEG-Zahlungen an
Übertragungsnetzbetreiber (21,8 Mio. E UR) und Einspeisevergütungen für Strom aus EEG-
und KWK-Anlagen (19,0 Mio. EUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (145,6 Mio. E UR; Vorjahr: 125,5 Mio. EUR) be-
treffen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und ande re fremde Netzbetreiber zu
entrichtenden Netznutzungsentgelte (76,3 Mio. EUR), die Aufwendungen aus der Anmietung
von Busfahrleistungen im ÖPNV (20,9 Mio. EUR), Aufwendungen für den Messstellenbetrieb,
die Me ssdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendunge n für das Zählerwesen
(7,1 Mio. EUR) sowie die Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaftung (6,0 Mio. EUR).
Anlage 6/5
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (59,4 Mio. EUR; Vorjahr: 55,1 Mio. EUR) enthalten
neben der Konzessionsabgabe (17,3 Mio. EUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst-
leistungen (10,8 Mio. EUR), für bezogene Dienstleis tungen im Bereich Verwaltung, Vertri eb
und Verkehr (6,5 Mio. EUR), für Wartung und Pflege von Software (4,5 Mio. EUR), für Öffent-
lichkeitsarbeit (3,0 Mio. E UR), für Prüf ung und Beratung (3,0 Mio. EUR), für Provisionen
(2,6 Mio. E UR), Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (2,0 Mio. E UR), Versicher ungen
(1,6 Mio. EUR), Aufwendungen für Porto, Telefonie und Frachten (1,5 Mio . EUR) sowie Ge-
bühren und Abgaben (0,9 Mio. EUR).
Das negative Finanzergebnis von ./. 9,1 Mio. EUR (Vorjahr: ./. 5,3 Mio. EUR) hat sich erhöht.
Dem liegt insbesondere eine Erhöhung der Zinsaufwendungen für Darlehen zugrunde. Zudem
betragen die Abschreibungen auf Finanzanlagen 3,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR). Ihnen
liegen Wertberichtigungen nachträg licher An schaffungskosten aus Einzahlungen in das Ei-
genkapital der Bete iligungsgesellschaften FMO Flughafen Münster/Osnabrü ck GmbH, Gre-
ven, (3,6 Mio. E UR) und Wes tfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (0,3 Mio. E UR)
zugrunde.
Energie- und Wasservertrieb
Das Geschäftsfeld Energie- und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022 trotz
schwieriger Rahmenbedingungen insgesamt weiterhin zufriedenstellend. Im Strommarkt stieg
die abgesetzte Menge bei erhöhter Kundenzahl um 6,7 %. Die Erlöse stiegen para llel um
14,7 %. Überproportional stieg die abgesetzte Menge bei den Ökostromprodukten.
Im Ga svertrieb sank die abgesetzte Menge gegenüber dem Vorjahr über a lle K undenseg-
mente um 14,5 % auf 2.057 Mio. kWh (im Vorjahr 2.406 Mio. kWh, jeweils ohne Verbrauch der
GuD-Anlage). Über a lle K undensegmente stiegen in Su mme die Erlöse preis bedingt um
20,6 %. Im Wärmevertrieb sank bei annähernd konstanter Anzahl an Kundinnen und Kunden
die Absatzmenge auf 554 Mio. kWh. Die Erlöse stiegen preisbedingt um 27,7 % auf 49,9 Mio.
EUR. Gemäß dem Gesetz über die Dezember-Soforthilfe haben die Stadtwerke Münster ihre
Kundinnen und Kunden beim Dezemberabschlag für Gas und für Wärme entlastet und haben
ihrerseits die Kompensation bei der KfW beantragt.
Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2022 mit 16,8 Mio. m³ nach 17,0 Mio. m³
in 2021 um 1,0 % niedriger. Die Erlöse stiegen um 0,9 % auf 38,8 Mio. EUR.
Stromerzeugung
Die erzeugte Menge von 323 Mio. kWh lag um 24,7 % unter de m Planwert. Dies lag u.a. an
der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunde n. Hierdurch wird im Rahmen der
Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hin aus war die Stromproduktion zeitweise
weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen und es gab eine größere Revision
an der Dampfturbine.
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesonde re der Windenergieanlagen, lag um
ca. 9 % unter der Planung, was insbesondere am geringeren Windaufkommen lag. Die Erlöse
lagen um ca. 30% über den Planerlösen, was auf gestiegene Marktpreise und die vertragliche
Fixierung der Einspeisevergütung von Mai bis zum Jahresende zurückzuführen ist.
Anlage 6/6
Versorgungsnetze
Im Geschäftsjahr 2022 wurden durch die Stadtnetze Münster GmbH 51,6 Mio. € in die Versor-
gungsnetze und Wa sserwerke investiert. N eben dem kontinuier lichen Ausbau des Leitungs-
netzes und der Hausanschlüsse einschließlich der zugehörigen Anlagen war ein wesentlicher
Schwerpunkt die Erneuerung der Wasserwerke. Die Investitionsausgaben liegen aufgrund von
Lieferverzögerungen und Kapazitätsengpä ssen bei Dienstleistern unter dem Niveau der ge-
planten Investitionen von 59,5 Mio. €.
Verkehr
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr wurde auch im
Jahr 2022 von den Folgen der Corona-Pandemie geprägt. Die Zahl der Fahrgäste bewegt sich
weiterhin unterhalb des Niveaus vor der Pandemie. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der statistisch
erfassten Fahrgäste von 41,0 auf 46,8 Millionen. Die Steigerung bei den Fahrgästen hing u.a.
mit dem sogenannten 9-Euro-Ticket zusammen, das für die Monate Juni bis August 2022 ein-
geführt wurde.
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs liegen im Geschäftsjahr 2022 mit 33,2 Mio. E UR auf
dem Niveau des Vorjahres. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr liegt mit 68,9 % nied-
riger als im Vorjahr. Grund sind gestiegene Kosten für bezogene Leistungen sowie fehlende
Sondereffekte, die sich im Vorjahr durch das zeitliche Zusammenfallen von drei Einnahmeauf-
teilungen ergeben haben.
Zum Ausgleich von Schäden im ö ffentlichen Personennahverkehr erhielt die Stadtwerke
Münster GmbH aus dem sog. ÖPNV-Rettung sschirm insgesamt 12,9 Mio. EUR. Die Leistun-
gen dienten zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie
dem Ausgleich von Einnahmeverlusten aufgrund des te mporär eingeführten 9-Euro-Ti ckets.
Von dem Betrag wurden 3,8 Mio. EUR für die Rückzahlung wegen Überzahlung zurückgestellt.
Aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2021 resultiert ein weiterer Ertrag in
Höhe von 1,1 Mio. EUR.
Glasfaser
Der weitere Ausbau und die Verpachtung des Glasfase rnetzes im Rahmen der Kooperati on
mit der Telekom sind angelaufen. Parallel erfolgte im Jahr 2022 die Suche nach einem Eigen-
kapitalpartner für die Finanzierung des weiteren Netzausbaus. Als strategischer Partner über-
nimmt Palladio Partners eine Minderheitsbeteiligung von 30 Prozent an der von den Stadtwer-
ken im Mai 2023 gegründeten Glasfaser Münster GmbH & Co. KG.
Vermögens- und Finanzlage
Das Sachanlagevermögen macht einen leicht gesunkenen Anteil von 68,5 % (Vorjahr 69,4 %)
der Konzernbilanzsumme aus und zeigt die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Ver-
sorgungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens
um 45,8 Mio. EUR (9,9 %) bei einem parallelen Ansti eg der Bilanzsumme um 75,0 Mio. EUR
(11,2 %).
Die Finanzanlagen erhöhten sich im Geschäftsjahr um 1,8 Mio. EUR auf 22,9 Mio. EUR. Die
Erhöhung entfiel vor allem auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht.
Anlage 6/7
Die Vorräte erhöhten sich um 10,9 Mio. EUR auf 27,6 Mio. EUR. Hier haben sich insbesondere
erhöhte Unfertige Leistungen und Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewirkt.
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (5,4 Mio. EUR; Vorjahr 5,2 Mio. EUR) liegen zum
Stichtag 31.12.2022 insbesondere Energie- und Wa sserlieferungen (2,7 Mio. E UR; Vorjahr
2,1 Mio. EUR), Planungsleistungen (1,3 Mio. EUR) sowie Netzbaumaßnahmen (0,4 Mio. EUR;
Vorjahr 1,5 Mio. EUR) für die Stadt Münster zugrunde.
Die liquiden Mittel sind um 18,6 Mio. EUR auf 65,3 Mio. EUR gestiegen. Die Liquidität wird zur
Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der Erweiterungsinvestitio-
nen vorgehalten. Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten
Kapitalflussrechnung dargeste llt. Der K onzern war jederzeit in der Lage, seine finanzie llen
Verpflichtungen zu erfüllen und hat durch die Beschaffung zusätzlicher Kontokorrentlinien vor-
gesorgt, auch zukünftig alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Die Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen (65,2 Mio. E UR; Vorjahr
61,5 Mio. EUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in
der KVW (Ko mmunale Versorgung skassen Westfalen-Li ppe; (52,7 Mio. E UR; Vorjahr
49,3 Mio. EUR), Rückstellungen für Deputate (9,9 Mio. E UR; Vorjahr 9,6 Mio. EUR), sowie
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2,6 Mio. EUR; Vorjahr 2,7 Mio. TEUR). Der Un-
terschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwi schen dem Ansatz der Rü ckstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rü ckstellungen nach Maßgabe des durch-
schnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre be trägt 5,4 Mio. E UR (Vorjahr
7,9 Mio. EUR).
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um 19,3 Mio. EUR (-9,8 %) auf
178,4 Mio. EUR gesunken. Die laufenden T ilgungen haben die Au szahlung einer weiteren
Tranche der im Vorjahr emi ttierten Sc huldscheindarlehen überstiegen. Die Verzinsung der
Verbindlichkeiten ist laufzeit-adäquat und marktüb lich. Wesentliche Zinsänderungen bei den
Verbindlichkeiten gab es im Jahr 2022 nicht.
Die aus der Konzernb ilanz abgeleitete Eigenkapitalquote ist durch die Erhöhun g der B ilanz-
summe um 75,1 Mio. EUR (11,2 %) bei einem um 19,7 Mio. EUR (7,8 %) gestiegenen Eigen-
kapital auf 36,6 % gesunken. Der Anlagendeckungsgrad (Anteil des durch Eigenkapital finan-
zierten Anlagevermögens) ist nach 51,0 % im Vorjahr auf 50,2 % im Berichtsjahr gesunken.
Die Kapitalflu ssrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Ge schäftstätigkeit im
Berichtsjahr einen Anstieg um 67,1 Mio. EUR auf 91,0 Mio. EUR aus. Diese Entwicklung ergibt
sich wesentlich aus dem höheren Konzernjahresüber schuss, nicht zahlungswir ksamem Er-
tragsteueraufwand sowie der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der
negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 98,8 Mio. EUR nach 86,7 Mio. EUR um
14,0 % gestiegen, wesent lich verursacht durch h öhere Auszahlungen für Investitionen in Fi-
nanz- und Sachanlagen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sank de utlich um 71,2 Mio. E UR auf 24,1 Mio.
EUR. Dies ergibt sich wesentlich aus geringeren Einzahlungen aus der Aufnahme von Kredi-
ten sowie höheren Auszahlungen für die T ilgung von Krediten. Der Finanzmittelfonds zum
Ende des Geschäftsjahres ist um 16,2 Mio. EUR auf 62,9 Mio. EUR (Vorjahr 46,6 Mio. EUR)
gestiegen.
Die Vermögens- und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die
weitere Strategie- und Geschäftsentwicklung.
Anlage 6/8
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2022 wurden durchschnittlich 1.253 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.230).
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 991 (Vorjahr: 974) vollzeitbeschäftigten und 262
(Vorjahr: 256) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die ante ilmäßig kon-
solidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2 Arbeitnehmer in Vo llzeit (Vorj ahr: 2
Arbeitnehmer).
Prognosebericht ein schließlich C hancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung
Konjunkturelle Entwicklung
Seit Februar 2022 dominiert der Angriff Russlands auf die Ukraine das politische, gesellschaft-
liche und wirtschaftliche Geschehen. Der Krieg in der Ukraine hat zu erheblichen Preisanstie-
gen und Turbulenzen an den Energiemärken geführt.
Durch die Einstellung der Gas lieferungen aus Russland drohte eine Gasmange llage mit po-
tenziell verheerenden Folgen für Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durch das
Gasspeichergesetz wurden Füllstandvorgaben zu definierten Zeitpunkten für Gasspeicheran-
lagen festgeschrieben, die eine sichere Ga sversorgung im Winter sicherste llen sollten. Der
Gesamtspeicherstand Ende Februar 2023 lag bei über 70% und damit deutlich über den ge-
setzlichen Vorgaben und dem Vergleichswert aus dem Vorjahr . Einsparungen und erhöhte
Importe aus anderen Ländern zeigen Wirkung. Ferner erleichterte der milde Winter den Ver-
brauch zu senken. Die Bundesnetzagentur beurte ilt die Ga sversorgung Ende Februar 2023
als stabil. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Die Vorbereitung auf den Winter
2023/2024 bleibt gleichwohl eine zentrale Herausforderung. Die Logistik zum Import von Flüs-
siggas (LNG) macht deut liche Fort schritte. Drei Termi nals für Flü ssiggas (W ilhelmshaven,
Brunsbüttel und Lubmin) haben bereits ihren Betrieb aufgenommen. Insgesamt hat die Bun-
desregierung die Errichtung von fünf schwimmenden Flüssigerdgasterminals vorgesehen, um
die Gasversorgung zu sichern.
Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion vom 25.01.2023 davon aus, dass sich
nach einem schwachen Winterhalbjahr die wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf 2023 wie-
der etwas belebt und bei sicherer Versorgungslage im Gesamtjahr das preisbereinigte Brutto-
inlandsprodukt (BIP) um 0,2 % zulegt. Mi ttlerweile gehen Institute eher von einem Minus aus
(Kieler Institut für Weltwirtschaft: -0,3 %). Für die Weltwirt schaft prognostiziert der Internatio-
nale Währungsfonds (IWF) Ende Januar 2023 ein Wachstum von 2,9 % für das laufende Jahr.
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % ge-
genüber 2021 erhöht. Damit lag die Jahresteuerungsr ate deutlich höher als in den vorange-
gangenen Jahren. Im Jahr 2021 hatte sie noch bei 3, 1% gelegen. Die Jahresteuerungsrate
wurde vor a llem von den extrem en Preisanstiegen für Energieprodukte (+34,7 %) und Nah-
rungsmittel (+13,4 %) seit Beginn des Kriegs in der Ukraine in die Höhe getrieben. Für 2023
geht die Bundesbank in ihrem Monatsbericht aus Deze mber 2022 von einer Inflation in Höhe
von 7,2 % aus, die bis 2025 auf 2,8 % absinken soll.
Sowohl die Corona-Pandemie als auch Ukrainekrieg haben dazu geführt, da ss Lieferketten
gestört wurden und dass die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen und Produkten zum Teil
nicht und nur mit Zeitverzug bedient werden kann. E s sind lange Zeit nicht mehr gekannte
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Güterknappheiten aufgetreten, zum Teil ebenfalls verbunden mit enormen Preisschüben. An-
fang 2023 deutet sich hier eine leichte Entspannung an.
Die mikroökonomische Vorschau auf Ebene der Stadtwerke Münster lässt für das Jahr 2023
eine differenzierte Entwicklung zwischen den Geschäftsbereichen Energie und Verkehr erwar-
ten. Beim Absatz in der Sparte Wasser ist ein moderates Mengenwachstum zu erwarten, wäh-
rend in der Sparte Strom mit einem moderaten Mengenrückgang zu rechnen ist. In den Spar-
ten Gas und Wärme ist insbesondere in den Heizmonat en Oktober bis Apr il auf Grund von
Einsparungen der Kundinnen und Kunden mit einem deutlichen Mengenrückgang zu rechnen.
Durch gravierende Einbußen bei der Nutzung des ÖPNV während der Corona-Pandemie
ergibt sich eine niedrige Ausgangsbasis für die Ver kehrssparte. Hier ist mit einem Wachstum
zu rechnen, das einerseits aus Aufholungseffekten resultiert und andererseits durch Deutsch-
landticket und Münster-Abo angeregt wird.
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Grundlegende Weichenstellungen für die Energiebranche sind der Anfang 2020 beschlossene
Kohleausstieg und die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im April 2023. Die Ampel-Ko-
alition hat im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Klimaneutralität bereits im Jahr 2045 zu
erreichen und die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad auszurichten.
Dazu so ll der K ohleausstieg laut Koa litionsvertrag „idealerweise“ schon bis 2030 ge lingen.
Laut Koalitionsvertrag sollen die Ziele zur beschleunigten Umsetzung der Energiewende unter
anderem durch die Anhebung des Erneuerbaren-Energien-Anteils am Stromverbrauch im Jahr
2030 auf 80 % sowie mit der Zielsetzung, 50 % der Wärme bis 2030 klimaneutral zu erzeugen,
erreicht werden. Diese Vorgaben werden ma ssive Investitionen in die Erzeugungs- und Net-
zinfrastrukturen erfordern. Der Angriff Russlands a uf die Ukraine im Februar 2022 erfordert
darüber hinaus, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.
Die zentrale Bedeutung des Ausbaus der Stromerzeugu ng aus erneuerbaren Energieträgern
und die Notwendigkeit des Abbaus von Hemmnissen wird seitens der Politik erkannt, ebenso
die Tatsache, dass mit einem steigenden Bruttostrom bedarf zu rechnen is t. Die genannte
Spannbreite von 680-750 TWh für das Jahr 2030 er scheint realistischer als die 580 TWh, die
den Ausbaumengen des EEG 2021 für 2030 zugrunde gelegt wurden. Die Zielmarke von 80
Prozent ist äußerst ambitioniert. Parallel gehen in den 20er Jahren nennenswerte Stromerzeu-
gungskapazitäten vom Netz. Die Energiewirtschaft wird in erheblichem Umfang erneuerbare
Kapazitäten errichten müssen und wird hierbei auf die Unterstützung von Bund, Ländern und
Kommunen angewiesen sein. Aufgrund der Verknüpfung unterschiedlicher Politikfelder (Ener-
gie, Naturschutz, Baurecht, Flugsicherheit etc.) und verschiedener föd eraler Ebenen ist eine
zielorientierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, damit die not-
wendige politische Verbindlichkeit erzeugt wird, die bislang nicht ausreichend vorhanden war.
Im Zuge des sog. Oster- und des Sommerpakets wurde im Jahr 2022 der rechtliche Rahmen
stärker als bisher auf einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet. In § 2
EEG wird klargestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bei Abwägungse ntschei-
dungen in Genehmigung sverfahren als vo rrangiger Belang zu berü cksichtigen ist. Bislang
nicht genutzte Flächenpotenziale werden durch neue Anlagenklassen wie „Agri-PV“ erschlos-
sen. Auch bei Dachanlagen werden neue Anreize ge schaffen. Es wird für die fi nanzielle För-
derung in Anlagen, die den Strom vo ll ins Netz eins peisen, und solche, die dem te ilweisen
Eigenverbrauch dienen, unterschieden. Die Volleinspeisung wird stärker gefördert.
Durch das Sommerpaket wird insbesondere der Planungsrahmen für Windenergieanlagen an
Land angepasst. Kern ist, dass die Bundesländer 2 % der Fläche für Windenergie ausweisen
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müssen. B eachtenswert ist zudem, da ss der Ent scheidungsspielraum der Länder bei Ab-
standsregelungen – wie der 10-H-Regelung – einge schränkt wird. Sch ließlich enthält das
Sommerpaket auch inhaltliche Erleichterungen für den Windenergieausbau, insbesondere im
Artenschutzrecht, um die Prüf ung effizienter und einfacher zu gestalten und so G enehmi-
gungsverfahren zu beschleunigen. Inwieweit der neue Rahmen den Planungsprozess tatsäch-
lich vereinfacht und beschleunigt, muss sich in der Praxis allerdings noch zeigen.
Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ will die Bundesregie-
rung den Ausbau der Windenergie in Deut schland deutlich schneller voranbringen. Nunmehr
müssen die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie aus-
weisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen.
Laut Fortschrittsmonitor vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
und EY (Ernst & Young GmbH) schreitet der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin zu
langsam voran. Um die für 2030 anvisierten Ziele zu erreichen, müsste die installierte Leistung
bei den Erneuerbaren Energien erheblich gesteigert werden (bei PV muss der jährliche Netto-
zubau im Vergleich zu 2021/2022 mehr als verdoppel t, bei Onshore-Wind mehr als verdrei-
facht werden). Zentrale Aspekte für eine Beschleunigung sind vor allem die Zurverfügungstel-
lung von Flächen, schnellere G enehmigungsverfahren und ein verlä sslicher Regu lierungs-
und Förderrahmen. Mit der gesetzlichen Umsetzung des 2-Prozent-Flächenziels für die Wind-
energie an Land und umfangreichen Nove llierungen im Planungs- und Genehmigungsrecht
wurden richtige Hebel betätigt, die absehbar auch W irkung zeigen werden. Aufgrund einiger
getroffener Kompromisse (z. B. Erreichung des 2-Prozent-Ziels erst 2032, zu zaghafte Ände-
rungen im BNatSchG etc.) wird das Tempo vorau ssichtlich nicht ausreichen. Hier wird es
Nachbesserungen geben müssen.
Ein Gleichklang zwischen dem Ausbau und der Digita lisierung der Netze mit dem Zubau Er-
neuerbarer Energien und der Elektrifizierung des Mo bilitäts- und Wärmesektors ist grundle-
gend für das Ge lingen der Energiewende. Nur so sind die Zielvorgaben aus der nationalen
Klimapolitik zu erreichen. Dabei hat sich der Transformationsbedarf der G asnetze durch den
Krieg in der Ukraine gewandelt: Neben dem bestehenden Bestreben, die Netze für klimaneut-
rale Gase zu ertüchtigen, müssen jetzt auch notwend ige Anbindungen an neue und diversifi-
zierte Versorgungsquellen (LNG-Anlagen) geschaffen werden.
Die Transformation der bestehenden Infrastruktur zu einem k limaneutralen Energie system
umfasst die Dim ensionen Netzausbau und -umbau sowie die Sicherste llung einer weiterhin
wirtschaftlichen Versorgung mit Strom und Gas. Zentrale Handlungsfelder im Bereich der Stro-
mübertragungsnetze und -verteilnetze sind unter anderem der Ausbau bzw. der Neubau von
Nord-Süd-Trassen, um die Erz eugungsschwerpunkte für Windenergie in Norddeut schland
(Offshore und Onshore) mit den industriellen und großstädtischen Verbrauchszentren in West-
und Süddeutschland zu verbinden und die Integration von Energiewende-Technologien (Pho-
tovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Ladepunkte). Laut Fo rtschrittsmonitor von BDEW und EY
werden die Ziele beim Netzausbau bisher deutlich unterschritten. Insbesondere die Beschleu-
nigung der Genehmigungsproze sse ist ein wichti ger Erfolgsfaktor. Unter anderem die soge-
nannte EU-Notfa llverordnung so ll G enehmigungsverfahren be schleunigen. Es kann jedoch
bezweifelt werden, dass diese zeitlich zudem befristete Regelung ausreichend ist.
Zur Abmilderung der Energiepreissteigerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh-
men hat die Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Ma ßnahmen ergriffen. Neben einer ein-
maligen Energiepreispau schale von 300 E UR für einkomm ensteuerpflichtige Erwerbstätige
wurden die Umsatzsteuersätze für Gas und Wärme zeit lich befristet auf 7 % ges enkt. Durch
das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe wurden die Kosten für den Dezember-Abschlag für
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Gas und Wärme übernommen. Ab März 2023 gelten mit Rückwirkung auf Januar 2023 Preis-
bremsen für den Preis von Strom, Gas und Wärme. Wer den definierte Preise über schritten,
werden diese für Verbraucher und Unternehmen gede ckelt und Versorgungsunternehmen
können insoweit einen finanziellen Ausgleich beantragen. Bei der Umsetzung der vorgenann-
ten Maßnahmen hat der Gesetzgeber die Versorgungsun ternehmen als Erfü llungsgehilfe in
die Pflicht genommen. Handwerkliche Mängel, die in den sehr kurzfristigen Gesetzgebu ngs-
verfahren aufgetreten sind, haben die Umsetzung der Maßnahmen in der Branche enorm er-
schwert. Damit wurde die bereits durch die Preisturbulenzen hohe Bela stung der Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen noch weiter strapaziert.
Die EEG-Umlage wird mit der Nove lle des EEG 2023 dauerhaft abge schafft. Künftig erfolgt
die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien vollständig aus dem Bundeshaushalt. Grund-
lage ist das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Die Stadtwerke Münster sind bereit, die energiewirt schaftliche Transformation vor Ort zu ge-
stalten, benötigen aber rechtlich verbindliche und tragfähige Rahmenbedingungen, um durch
Investitionen wirksam und wirtschaftlich sinnvoll zur Energiewende beitragen zu können.
Aktuelle Preisentwicklungen
Die Forward-Preise für Strom, Gas, K ohle und Öl sowie die CO2-Preise unterlagen auch im
Jahr 2022 erheblichen Schwankungen und bewegen sich im Vergleich zu Vorjahren auf einem
deutlich höheren Niveau. Ende August hatten sich die Forward-Preise für Gas gegenüber Jah-
resbeginn ungefähr versiebenfacht und die Forward-Preise für Strom hatten sich ungefähr ver-
achtfacht. Zum Jahresende lagen die Forward-Preise für Gas und Strom immer noch ungefähr
doppelt so hoch wie am Jahresanfang. Der Preis für Kohle hat sich unterjährig vervierfacht
und liegt zum Jahresende ebenfalls etwa doppelt so hoch wie zum Jahresanfang. Der Ölpreis
ist mit einigen Schwankungen über das Jahr etwa um 16 % gestiegen. Die CO2-Preise unter-
lagen erheblichen Schwankungen, lagen aber am Jahresende nahe den Preisen zum Jahres-
beginn. Die Entwi cklung zwischen Strom -und Gaspreis unter scheidet sich für ver schiedene
Laufzeiten, so dass sich uneinheit liche Auswirkungen auf den Clean-Spark-Spread ergeben
und die Wirtschaftlichkeitsperspektive von Gaskraftwerken und insbesondere umweltfreundli-
chen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen je nach Zeitraum u nterschiedlich ausfallen. Die Stadt-
werke Münster beobachten die Preisentwi cklungen engmaschig, um jederzeit kurzfristig rea-
gieren zu können.
Die mehrjährige Be schaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas ist ein
wichtiger Faktor, die erheb lichen Herausforderungen auf den Energiemärkten bewält igen zu
können. Infolge des deutlichen Strompreisanstiegs am Großhandelsmarkt wurden Strompreis-
anpassungen für die Privatkundinnen und -kunden in der Gr undversorgung der Stadtwerke
Münster zum 01. Oktober 2022 (+22,0 %) und zum 01. Februar 2023 (+19,4 %) vorgenommen.
Zuvor ist der Strompreis zum 01. Ju li 2022 gegenläufig um 13,2 % gesenkt worden, da die
EEG-Umlage abgeschafft wurde. Die Gaspreise k onnten von 2018 bis 2020 stab il gehalten
werden, mussten aber zu Jahresbeginn 2021 aufgrund der neuen CO2-Besteuerung von Erd-
gas nach dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz (BEHG) angehoben werden. Seit Jahres-
beginn 2022 waren aufgrund der steigenden CO2-Besteuerung und insbesondere wegen der
Entwicklung an den Bescha ffungsmärkten mehrere Erhöhungen des Gaspreises erfor derlich
(in der Grundversorgung: zum 01. Januar 2022 +14,4 %, z um 01. Apr il 2022 +14,3 %, zum
01. Oktober 2022 +20,4 %, zum 01. November 2022 +5,9 %, zum 01. Februar 2023 +17,2 %).
Die Erhöhung des Gaspreises zum 01. Oktober 2022 wird durch die Absenkung des Umsatz-
steuersatzes auf leitungsgebundene Gaslieferungen von 19 % auf 7 % teilweise kompensiert.
Die Erhöhung zum 01. November 2022 resultiert aus d er Erhebung der Ga sspeicherumlage
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und der Bilanzierungsumlage. Die Erhöhung des Gaspreises zum 01. Februar 2023 wird durch
das Eingreifen der Preisbremse effektiv etwas niedriger ausfallen.
Die Fernwärmepreise sind zum 01. Oktober 2022 durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes
um ca. 10,1 % gesunken. Zum 01. Januar 2023 stiegen die Fernwärmepreis um 139,9 %. Dies
liegt an gestiegenen CO2-Preisen und insbesondere am gestiegenen Gaspreis, der sich im
Rahmen der preisformelbedingten gestaffelten Be schaffung über ein Jahr hier schneller und
damit stärker auswirk t. Durch die Preisbremse wird der Preisanstieg aber effektiv niedriger
ausfallen, in einem Musterfall bei etwa +40 %. Nach einer Anpassung des Wasserpreises zum
01. April 2021, wurde der Preis seither stabil gehalten. Im ÖPNV wurde neben dem Deutsch-
landticket für 49 EUR ein in Münster geltendes Ticket (Münster Abo) eingeführt, welches zu-
nächst für 29 EUR pro Monat zu erwerben sein wird. Die Finanzierung wird a us einer dritten
Finanzierungssäule erfolgen, die unter anderem aus einer deutlich intensivierten Parkraumbe-
wirtschaftung in der Münsteraner Innenstadt gespeist werden soll.
Durch die geopolitischen Entwicklungen ist die Bedeutung von Preisrisiken für die Stadtwerke
Münster deutlich gestiegen. Mit der langfristigen Be schaffungsstrategie, mit Preisanpa ssun-
gen, die zur Sicherste llung der Kostendeckung erforderlich sind, und mit einer internen Task
Force, welche schnelle und fundierte Reaktionen ermög licht, sind die Stadtwerke für die an-
stehenden Herausforderungen gut aufgestellt.
Entwicklung der Absatzmengen
Für die Absatzmengen der wärmegeführten Sparten Gas und Fernwärme ist die Witterung im
Verlauf des ersten Quartals des Jahres von signifik anter Bedeutung. Die Gradtag szahl als
Indikator für den witterungsbedingten Absatzverlauf lag in diesen Monaten unter dem Nive au
des langjährigen Durchschnitts. Des Weiteren zeigen sich weiterhin Verbrauchseinsparungen
der Kundinnen und Kunden. Insofern liegen die Absatzmengen hier unter Planniveau. Auch
die Absatzmenge in der Sparte Strom liegt aufgrund kundenspezifischer Einsparungen unter
dem Planniveau. Die Absatzmenge in der Wassersparte liegt auf Planniveau. Die Fahrgast-
zahlen im ÖPNV liegen im ersten Halbjahr rund 1,5 % über dem Planniveau.
Strategie, Chancen und Risiken
Im Jahr 2020 haben die Stadtwerke Münster eine umfa ssende Strategie entwickelt, die sich
bis zum Jahr 2030 erstreckt. Die Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Leitgedan-
ken, die für die langfristige Ausgestaltung des Unt ernehmens in den nächsten Jahren maß-
geblich sein werden:
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
2. Mi t uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich
3. Wir gewinnen gemeinsam
Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
Mit ihrer Infrastruktur, die die gesamte Stadt durc hzieht – Versorgungsnetze, Erzeugungsan-
lagen und das Liniennetz mit seinen Bussen – prägen die Stadtwerke Münster und Stadtnetze
Münster auf vielfältige Weise die Lebensadern der Stadt und sorgen damit für den Herzschlag
Münsters.
Anlage 6/13
Im Rahmen einer innovativen, k limaschutzorientierten Energieversorgung werden die Stadt-
werke Münster in erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten investieren. Bis
zum Jahr 2030 wollen die Stadtwerke Münster alle Haushalte in Münster mit Wind- und Solar-
strom aus eigener Erzeugung versorgen und dabei auch gezielt Bürgerbeteiligungen ermögli-
chen, um die Menschen vor Ort am finanziellen Erfolg von regenerativen Projekten te ilhaben
zu lassen.
Zudem wird in diesem Zeitraum auch der Umbau der Wä rmeerzeugung auf „grüne Wärme“
eingeleitet. Bei der Erarbeitung des Konzepts hat sich angesichts der geologischen Ausgangs-
situation unter anderem der Einsatz von Tiefengeothermie als eine vielversprechende Option
herausgestellt. Nach positiven Ergebnissen der 2D-Seismik-Untersuchungen folgt nun die 3D-
Seismik zur deta illierteren Erkundung des Untergrunds. Eine vo llständige Umste llung auf
grüne Wärmeerzeugung wird rea listisch betrachtet nicht bis zum J ahr 2030 möglich sein. Es
bedarf Übergangslösungen mit umwelteffizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie.
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Her zschlag Münsters ist die Umstellung der Busflotte
auf elektrische und emissionsfreie Antriebe sowie die Entwicklung des Verkehrs zu einem sys-
tematisch ineinandergreifenden multimodalen Mobilitätssystem. Ende 2022 waren bereits 38
Stadtwerke-Busse mit elektrischem Antrieb in Münster unterwegs. Bis 2029 sollen 100 % der
eigenen 116 Busse und ebenso 60 % der rd. 100 angemieteten Bu sse aus den dezentralen
Depots am Stadtrand elektrifiziert sein. Das multimo dale Mobilitätssystem wird verschiedene
Verkehrsmittel, unter anderem das Stadtteilauto über unsere Beteiligung an dem gleichnami-
gen lokalen Carsharing-Anbieter integrieren.
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung wird als S tandortfaktor für Münster zuk ünftig noch
viel entscheidender werden, daher wo llen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen Herz-
schlag“ ihrer Stadt sicherstellen. Bis zum Jahr 2030 sollen 80% der Haushalte in Münster mit
Glasfaserverbindungen bis ins Haus versorgt sein. D azu haben wir eine umfassende Koope-
ration mit der deut schen Telekom vereinbart, bei der die Stadtwerke ihre Expertise für die
Verlegung der Glasfaserleitungen einbringen werden und die Telekom ihr Knowhow bereit-
stellt. Um die enormen Investitionen bis 2030 zu stemmen, haben wir ab 2023 einen strategi-
schen Finanzpartner am Ausbau unseres Glasfasernetzes in Münster beteiligt. Das deutsche
Investmentunternehmen Palladio Partners hat eine Minderheitsbeteiligung von 30 Prozent an
der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG übernommen, die den Glasfasernetz-Ausbau umsetzt.
Mit der „Herzschlag-Strategie“ möchten die Stadtwerke sowohl Mitverantwortung für eine in-
novations- und k limaschutzorientierte Weiterentwicklung in Münster als auch signifikante fi-
nanzielle Beiträge für die Gestaltung von Münsters Zukunft leisten. So soll nachhaltig ein Jah-
resergebnis von mindestens 10 Mio. EUR erzielt werden, das gleichermaßen Ausschüttungs-
potenziale für den städti schen Haushalt und Thesaurierungen zur Eigenkapitalst ärkung er-
möglicht. Darüber hinaus soll die lokale Wert schöpfung der Stadtwerke Münster mindestens
80 Mio. EUR p.a. betragen. Dies umfasst neben dem Jahresergebnis und der Abdeckung des
Verkehrsverlustes insbesondere auch die vielfältigen Aufträge an lokale Unternehmen, die vor
Ort wiederum Arbeitsplätze und damit lokale Kaufkraft sichern.
Mit uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich
Die St adtwerke Münster wo llen mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen s pürbaren
Beitrag zur Lebensqualität in Münster und für die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger leisten.
Über ein gut strukturiertes Vertrieb skanalmanagement möchten wir unsere Kundinnen u nd
Kunden noch besser kennenlernen, um ihnen maßge schneiderte Angebote machen zu kön-
nen. Dabei wird das Thema „Bündelprodukte“ stärker in den Fokus rücken als bisher. Dies
Anlage 6/14
wird zum einen eine Intensivierung des gemeinsamen Marktauftritts von Energie und Mobilität
umfassen, zum anderen die Einbeziehung der neuen Option d er Breitbandversorgung. Im
Laufe des Jahres 2023 wurde das „Münster Abo“ für die Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet
eingeführt.
Die besondere Attraktivität für das Produktportfolio soll neben einem exzellenten Service und
einfacher Zugäng lichkeit über digitale Kanäle insbesondere mit der durchgäng igen, konse-
quenten Ausrichtung des gesamten Produktprogramms an Klimaschutzzielen erreicht werden.
Bereits bestehende Produkte wie das „Grüne-Strom-La bel (GSL)“ zertifizierte Ökostrompro-
dukt werden sukzessive durch einen emissionsfreien Mobilitätsmix ergänzt, die in der Bürger-
schaft der Stadt Münster mit ihrer schon heute großen Zugewandtheit zur Klimaschutzthematik
auf hohe Nachfrage treffen werden.
Zur grünen und digitalen Rundumversorgung der Stadt werke für die Men schen in Münster
werden weitere Produkte und Services gehören. Breit bandausbau, 5G-Versorgung und die
Nutzung des bereits e rrichteten LoRaWan-Netzes eröffnen zahlreiche weitere Mög lichkeiten
für kundenorientierte smarte Anwendungen, wie das multim odale Mobilitätsmanagement im
Mix aus inte lligentem Parkraummanagement einschließlich des z ugehörigen Datenmanage-
ments zur Optimierung der Services oder auch adaptive Beleuchtungskonzepte.
Leitgedanke für all diese Aktivitäten ist, dass die Stadtwerke Münster von ihren Kundinnen und
Kunden und den Menschen dieser Stadt noch intensiver als bisher als der gute, vertraute und
verlässliche Nachbar wahrgenommen werden, der sie im Grunde immer schon waren.
Wir gewinnen gemeinsam
Die neue Ausrichtung der Stadtwerke Münster nach außen wird durch die Stärkung der „One
Company“-Perspektive im Inneren des Unternehmens un terstützt. Das unternehmensweite
Anreizsystem stützt sich ab 2021 nicht mehr wie bisher auf individuelle Bereichsziele, sondern
orientiert sich an monetären und qualitativen Zielen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Stadtwerke Münster gleichermaßen gelten. Di es so ll zusätzliche Motivati on für den
„One Company-Spirit“ sein.
Prozessexzellenz nach außen bedarf in hohem Maße auch Prozessexzellenz im Inneren des
Unternehmens. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen der Strategieentwick-
lung ein umfangreiches neues Personalentwi cklungsprogramm erarbeitet, wozu u.a. ei ne In-
tensivierung des Arbeitens in bereichsübergreifenden Teams, das Vermitteln und das Erlernen
neuer agiler Arbeitsmethoden und die Digitalkompetenz zählen.
Die Umsetzung der Strategie 2030 in a ll ihren Facetten wird der Belegschaft der Stadtwerke
Münster viel Kraft und einen langen Atem abverlange n. Vor diesem Hintergrund und auch in
Anbetracht des demographischen Wandels sind umfangreiche Angebote im betrieblichen Ge-
sundheitsmanagement Bestandteil der Strategie.
Schließlich bietet ei ne neue Betrieb svereinbarung flexible Mög lichkeiten, ortsunabhängig zu
arbeiten und zwi schen dem Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen und der Arbeit im Home-
Office zu wählen und so den individue llen Bedürfnissen der Mitarbeitenden noch be sser ge-
recht zu werden.
Anlage 6/15
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft
Die neue Strategie wird von einem kontinuier lichen Maßnahmenpaket begleitet, das sich auf
die Optimierung der internen Proze ssqualität und Prozesseffizienz richtet. Auch im R ahmen
der laufenden SAP S/4 HANA-Einführung werden Prozesse mit dem Ziel der Vereinfachung
und Automatisierung auf den Prüfstand geste llt. Mit dem Aufbau des Kompetenzcenters für
den Einsatz der „Celonis“-Software zur fundierten und kontinuierlichen Analyse von Massen-
prozessen wird zudem eine datenbasierte Prozessanalyse und -steuerung in verschiedensten
Unternehmensbereichen ermöglicht; so ist die Optimierung des Procure-to-Pay-Prozesses be-
reits im Gange.
Die finanzie lle Unter nehmenssteuerung und das damit verbundene Reporting wurden neu
ausgerichtet. Dies ermöglicht den Geschäftsbereichsverantwortlichen einen ganzheitlicheren
Blick auf ihr Ge schäftsfeld über verschiedene Deckungsbeitragsstufen hinweg bis zum Be-
reichs-EBIT und ermöglicht damit auch eine neue unternehmensweite Steuerungsphilosophie,
bei der neben den Margen auch die Strukturkosten in den Blick genommen werden.
Die im Jahr 2020 entwi ckelte Strat egie hält dem Druck der aktue llen geopo litischen Lage
stand. Die Maßnahmen, wie der erheb liche Ausbau von Windenergie- und PV-Anlagen oder
die Entwicklung einer Wärmestrategie, pa ssen genau zu den aktue llen Herausforderungen.
Diverse Bausteine der Strategie, wie die Beschaffung von Elektrobussen, der Ausbau der La-
deinfrastruktur oder der Ausbau von PV-Kapazitäten unter Ermöglichung von Bürgerbete ili-
gungen, befinden sich bereits in der Umsetzung.
Weitere Chancen und Risiken
Vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine konnte davo n ausgegangen werden, dass wegen
tendenziell milder Winter und erhöhter Förderung die Gasversorgung in Deutschland langfris-
tig gesichert ist. Nachdem die Liefermengen aus Russland erheblich reduziert wurden, gilt seit
dem 23. Juni 2022 die Alarmstufe des No tfallplans Gas. Später wurden die Lieferungen aus
Russland gänzlich eingestellt. Mittlerweile k onnten die Lieferungen weitgehend mit Gas aus
Norwegen und den Niederlanden substituiert werden und parallel nehmen LNG-Terminals ih-
ren Betrieb auf. Der nächste Winter wird trotzdem eine Herausforderung. Eine Gasmangellage
kann nicht gänz lich ausgeschlossen werden. Die Ausgangslage hat sich a llerdings deutlich
verbessert.
Ferner ist zu beachten, dass Münster mit L-Gas versorgt wird. Die Hauptversorgungsquelle ist
das Gasfeld im niederländischen Groningen, so dass rein logistisch betrachtet keine unmittel-
bare physische Abhängigkeit von ru ssischem Gas besteht. Auch wenn die Niederlande sich
aufgrund der durch die Gasförderung verursachten Er dbebenproblematik schon Ende des
Jahres 2023 aus der Förderung verabschieden; die Versorgung mit L-Gas scheint durch aus-
reichende Konvertierung skapazitäten (Umwandlung von H-Gas in L-Gas) der Nied erländer
sowie entsprechende Ersatzbeschaffungen des Landes für den zukünftigen Wegfa ll der För-
derungen gesichert. Insofern gehen wir aktue ll sehr stark davon aus, dass die ab dem Jahr
2026 planmäßig startende Umstellung der L-Gas-Versorgung auf H-Gas in Münster nicht vor-
gezogen werden muss.
Neben den Erdgaspreisen hat der Krieg in der Ukraine auch den Ölpreis und damit den Preis
für Diesel in die Höhe getrieben. Der Ölpreis hat z wischenzeitlich etwas nachgegeben, per-
spektivisch ist jedoch weiter mit steigenden Preisen zu rechnen. Bis zur vollständigen Umstel-
lung der Flotte auf elektri sche Antriebe werden die Stadtwerke durch die Prei ssteigerungen
wirtschaftlich belastet sein.
Anlage 6/16
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch u nd birgt das Risiko von we ttbe-
werbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster s teuern dem mit Kundenservice
und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhandelsmärkten
für Strom und Gas entgegen. Eine besondere Herausfo rderung stellt die tr ansparente und
verständliche Kommunikation der durch gestiegenen Beschaffungspreise notwendigen Preis-
erhöhungen sowie die Umsetzung der gesetzgeberi sch mit heißer Nadel gestrickten Entlas-
tungsmaßnahmen dar.
Für alle Sparten der Stadtwerke besteht ein er höhtes Risiko von Insolvenzen bei Kundinnen
und Kunden, nachdem das Preisniveau für Gas, Wärme, aber auch Strom weiter deutlich über
dem Niveau der Vorjahre liegt und parallel das Zinsniveau erheblich gestiegen ist. Ein Liquidi-
tätsrisiko wird daraus für die Stadtwerke Münster a ber nicht eintreten. Die Stadtwerke betrei-
ben ein proaktives Liquiditätsmanagement und haben für entsprechende Reserven gesorgt.
Weiterhin sind immer noch Folgen der Corona-Pandemie für die Stadtwerke Münster in Form
eines anhaltenden Rückgangs von Fahrgästen im ÖPNV zu erkennen. Über die Dauer der
Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass nicht nur der Absatz der Einzelfahrkarten eing ebro-
chen ist, sondern es auch zu Kündigungen von Abos kam. Auf der Angebotsseite ist nur eine
geringe Reaktionsflexib ilität gegeben, da das ö ffentliche Leben durch ein funktionierendes
ÖPNV-Angebot aufrechterhalten werden muss. Insofern sind nur geringfügig Reduktionen der
Strukturkosten für den Busbetrieb mög lich. Bis 2022 haben ÖPNV-Rettungsschirme entstan-
dene Umsatzverluste kompensiert.
Bundesweit, so auch in Münster, werden in der politischen Diskussion verschiedenste Ansätze
zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV auf a llen Ebenen, wie eine massive Erhöhung der
Taktfrequenzen des Busverkehrs bei erheblicher Verbilligung der Ticketpreise bis hin zu einem
für die Kundinnen und Kunden kostenlosen ÖPNV aufgerufen. Die Stadtwerke Münster möch-
ten den lokalen K limaschutz durch einen qua litativ hochwertigen, attraktiven und k limascho-
nenden ÖPNV strategisch unterstützen. A llerdings sind damit sehr hohe sprungfixe Kosten
durch eine signifikante Angebotsausweitung im Busverkehr verbunden, bei einem stark verbil-
ligten oder gar kostenlosen Busangebot selbstverständ lich auch zusätzlich ein gravier ender
Ausfall operativer Einnahmen, die heute dazu beitragen, die Kosten des ÖPNV zu 60-70% zu
decken und so den ÖPNV-Verlust in einem für die Stadtwe rke Münster tragfähigen Rahmen
halten.
Im Jahr 2022 wurde beschlossen, das „Deutschland-Ticket“ für anfänglich 49 EUR pro Monat
einzuführen. Darüber hinaus wurde im Rat der Stadt Münster beschlossen, ein „Münster Abo“
für 29 EUR pro Monat für den Nahverkehr in Münster einzuführen. Die daraus resultierende
Finanzierungslücke so ll mit Ei nnahmen beim Bewohnerparken ge schlossen werden. Damit
das ÖPNV-Angebot für die Stadtwerke nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, ist es ent-
scheidend, dass zusätzliche, externe Finanzierung ssäulen (neben Kundeneinnahmen und
Verlustabdeckung durch die positiven Ergebnisse der Energiespart en) in Form von öffent li-
chen Mitteln des Bundes, der Länder und/oder der Ko mmunen in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. Die Stadtwerke allein könnten die Finanzierung aus eigener Kraft nicht leis-
ten und liefen Gefahr, den enormen Finanzmi ttelbedarf für weitere zentrale Strategiefelder,
wie den Breitbandausbau und den Ausbau der regenera tiven Erzeugung, nicht bereitste llen
zu können.
Die Personalgewinnung und -nachbesetzung ist insbesondere im ÖPNV ein wesentliches Ri-
siko für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Angebots geworden. Laut dem Bundes-
verband Deutscher Omnibusunternehmen fehlen derzeit bundesweit bereits mehr als 5.000
Busfahrerinnen und Busfahrer. Durch die geplante Verkehrswende werde sich dieser Mangel
bis zum Jahr 2030 auf rund 76.000 erhöhen. Personal mangel kann zu einer Ein schränkung
Anlage 6/17
des Angebots führen, was dem Ziel entgegenläuft, da ss mehr Men schen vom Auto auf den
Bus umsteigen.
Weitere Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den politischen und rechtli-
chen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergie an Land. Das im Jahr 2020 ent-
wickelte strat egische Programm des Unternehmens sieht erheb liche Investitionen in Wind-
energie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn die Maß nahmen der Ampelkoa lition nicht die
gewünschte Wirkung zeigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung der ehrgeizigen und
für die Umsetzung der Energiewende notwendigen Ausbauziele behindern.
Ein signifikantes Risiko für die Stadtwerke Münster als Muttergesellschaft und Organträgerin
der Stadtnetze Münster liegt in der Entwi cklung der Netznutzungsentgelte in den regu lierten
Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt – insbesondere über die Absen-
kung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens – permanenten
Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein Absin ken der Netznutzungsentgelte
wird planerisch bereits antizipiert. Die mehrjährigen Regulierungsperioden stehen zunehmend
in einem Spannungsfeld mit dem für die Energie- und Wärmewende notwendigen erheblichen
Ausbau der Stromnetze. Dieses Spannungsfeld verstärkt sich aktuell durch steigende Tiefbau-
preise und Finanzierungszinsen. Die Stadtwerke Münster setzen sich aktiv dafür ein, dieses
Spannungsfeld aufzulösen. Die Bundesnetzagentur prüft eine Anpassung der regulatorischen
Fremdkapitalverzinsung. Es ist a llerdings fraglich, ob dies allein ausreichend ist, die Heraus-
forderungen der wirt schaftlichen Rahmenbedingungen und die Investitionsbedarfe f ür die
Energiewende bewältigen zu können.
Am 11. Januar 2023 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisie-
rung der Energiewende zugestimmt. Damit soll der zwischenzeitlich ausgebremste Smart-Me-
ter-Rollout wieder in Gang kommen. Der Gesetzentwurf enthält einen Fahrplan und neue Vor-
gaben für die Smart Meter und ihre Nutzung. Bis 203 2 sollen intelligente Stromzähler Pflicht
werden. Auch nach der mehrjährigen Verzögerung beim Start ist mit Engpässen bei den Mon-
tagekapazitäten und nachfragebedingt erhöhten Monta gekosten zu rechnen, welche die
Amortisationszeit der insta llierten smarten Zähler verlängern werden, was die Stadtw erke
Münster über ihre Beteiligung an der smartOptimo GmbH & Co. KG spüren werden.
Den beschriebenen Risiken haben die Stadtwerke Münster eine proaktive Strategie entgegen-
gestellt, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten un d Services und neuen Ge-
schäftsfeldern, wie dem Glasfaserausbau und dem Ausbau der regenerativen Erzeugung, mit
marktadäquaten und kundenorientierten Geschäftsmodellen konsequent verfolgt werden. Die
Strategie-Umsetzung orientiert sich konsequent an den Kr iterien Ergebnis, Rentab ilität und
Liquidität bei gleichzeitiger Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalquote. Dies wird gestützt
durch eine nachhaltige Ausgestaltung der unternehme nsinternen Prozessabläufe mit moder-
nen IT-Systemen und der zunehmenden Nutzung von Pot enzialen zur Proze ssautomatisie-
rung.
Anlage 6/18
Leistungsindikatoren
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2023 beträgt 10,2 Mio. € und repräsentie rt die
operative Ergebniserwartung. Für die finanzie llen und nichtfinanzie llen Leistungsindikatoren
der Stadtwerke Münster GmbH wird folgende Entwicklung erwartet:
Finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2023
Relative
Abweichung
Jahresüberschuss
8,7 Mio. EUR
10,2 Mio. EUR + 17,2%
Umsatzerlöse 745,9 Mio. EUR 1.231,0 Mio. EUR + 65,0%
Investitionen* 24,5 Mio. EUR 51,7 Mio. EUR + 111,0%
* Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
Ab dem J ahr 2020 beeinflu sst die Auspr ägung der Stadtnetze Münster GmbH das Investiti-
onsniveau. Das Vermögen der Versorgungsnetze und Wasserwerke wurde mit wirtschaftlicher
Wirkung zum 01.01.2020 auf die Stadtnetze Münster G mbH übertragen. Insofern bilden sich
sämtliche Investitionen in die Versorgungsnetze für Strom, Gas, Fernwärme und Wa sser ab
diesem Zeitpunkt in der Stadtnetze Münster GmbH ab. Die Investitionen der Stadtwerke Müns-
ter GmbH beziehen sich insbesondere auf den Ausbau des Breitbandnetzes und die Beschaf-
fung von neuen Bussen.
nicht-finanzielle
Indikatoren
Ist
2022
Plan
2023
Relative
Veränderung
Stromabsatz 1.297 Mio. kWh 1.207 Mio. kWh - 6,9
Erdgasabsatz 2.057 Mio. kWh 2.153 Mio. kWh + 4,7 %
Wärmeabsatz 554 Mio. kWh 583 Mio. kWh + 5,2%
Wasserabsatz 16,8 Mio. m 3 17,3 Mio. m 3 + 2,7%
Stromerzeugung 323 Mio. kWh 366 Mio. kWh + 13,2%
Fahrgastzahlen 46,8 Mio. 46,8 Mio. + 0,0%
Beim Stromabsatz wird für das Jahr 2023 aufgrund de r Energiemarktkrise eine Absatzreduk-
tion von drei Prozent zum Vorkrisenniveau unterstellt. Beim geplanten Erdgasabsatz wird ein
zehnprozentiger Abschlag zum Vorjahresniveau der Vertriebsmenge in den Heizmonaten Ok-
tober bis April unterstellt. Gleiches gilt für den Wärmeabsatz. Im Vergleich mit den Ist-Mengen
2022 ergeben bei Gas und Wärme trotzdem Zuwächse, da insbesondere die warme Witterung
im Jahr 2022 für eine niedrigere Ist-Ausgangsbasis gesorgt hat. Beim Wasserabsatz geht die
Planung wiederum von einem langjährigen Durchschnittswert für die wachsende Stadt Müns-
Anlage 6/19
ter aus. Bei der Stromerzeugung ist berüc ksichtigt, dass in der GuD-Anlage infolge des Ein-
sparens von Energie durch Kundinnen und Kunden weni ger Wärme erzeugt werden wird.
Nachdem im Jahr 2019 die Fahrgastzahlen des ÖPNV noch bei ca. 49 Mio. Fahrgästen lagen,
zeigen sich weiterhin die Folgewirkungen der Corona -Pandemie in der Verkehr ssparte. Die
Ist-Zahlen des Jahres 2022 (46,8 Mio. Fahrgäste) beinhalten den positiven Sondereffekt durch
das „9-EUR-Ticket“ in den Monaten Juni bis August 2022. Die Planung liegt auf diesem Ni-
veau.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke Münster ihren Anteil an der Westfäli-
schen Fernwärmeversorgung von 50 % durch Erwerb der G eschäftsanteile der Stadtwerke
Dinslaken auf 100 % erhöh t. Zum gleic hen Stichtag wurde die Westfä lische Fernwärmever-
sorgung auf die Stadtwerke Münster ver schmolzen. Das Fernwärmenetz der auf die Stadt-
werke Münster verschmolzenen Westfälischen Fernwärmeversorgung wurde sodann auf die
Stadtnetze Münster ausgeg liedert. Beide Umwandlungsvorgänge wurden im Juli bzw. Sep-
tember 2023 in das Handelsregister eingetragen.
Unter Berücksichtigung des Fortschritts bei der Umsetzung der Strategie und der Wirtschafts-
planung wird ein guter Ge schäftsverlauf und eine gute Lage der Gese llschaft zum Ende des
Jahres 2023 erwartet.
Seitens der Stadtnetze Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2023 mit einem im Vergleich
zum Ge schäftsjahr 2022 erheb lich ni edrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von
12.306 T€ gerechnet. Der Ergebnisrü ckgang ist insbesondere durch erheb lich gestiegene
Preise für Betriebsverbräuche und Netzverluste verursacht, welche insbesondere in den Spar-
ten Wasser- und Wärmenetz nicht durch höhere Netzentgelte kompensiert werden können.
Die "at-equity" konso lidierte FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH erwartet weiter eine
spürbare Markterholung nach den Corona-bedingten Einschränkungen. Für das Geschäftsjahr
2023 erwartet die Ge schäftsführung des FMO ca. 709 Tausend Pa ssagiere. Andere globale
Krisen wie der Ukraine-Krieg und die damit einherge henden Folgen, wie Energiepreiserhö-
hungen, die allgemeine Inflation und steigende Tariflöhne, ste llen zum Teil massive Heraus-
forderungen für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Der FMO versucht, diesen Preisdruck am
Markt an die Airlines weiterzugeben, was jedoch im äußerst umkämpften Airportmarkt nur be-
dingt möglich sein wird. Die einge schlagene Entschuldung des FMO und die Erholung des
operativen Ergebnisses ermöglicht es nach Einschätzung der Geschäftsführung des FMO, die
Notwendigkeit externer Kapitalzuführung zu minimieren.
Die "at-equity" konsolidierte items management GmbH plant für das Geschäftsjahr 2023 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine, der anhal-
tenden Inflation sowie Problemen bei den Lieferke tten geht die Geschäftsführung von erhöh-
ten Kosten im Bereich der Be schaffung aus und potenziell von einer Erhöhung der Aufwe n-
dungen aufgrund des Fachkräftemangels und dem daraus resultierenden Einsatz externer Ar-
beitskräfte.
Anlage 7/1
BESTÄTIGUNGSVERMERK
An die Stadtwerke Münster GmbH
Prüfungsurteile
Wir ha ben den Konzernab schluss der Stadtwerke Münster GmbH und ihrer Tocht ergesellschaften (der Konzern) –
bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 20 22, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-
eigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrech nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschli eßlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer tungsme-
thoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in a llen wes entlichen Belangen den deut schen handelsrechtlich en
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Gru ndsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember
2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
● vermi ttelt der beigef ügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen
wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlageberic ht in Einklang mit dem Konzernab schluss, entspricht den
deutschen gesetzlichen Vor schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukün ftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurte ile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlu sses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtscha ftsprüfer (IDW) festgeste llten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschri ften und Grundsätzen ist im Ab schnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern abschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend be schrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Überein-
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsr echtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Kon-
zernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Anlage 7/2
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den K onzernabschluss und den
Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handels-
rechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchf ührung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprec hendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern s vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die inter nen Kontro llen, die sie in Ü bereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnun gsmäßiger
Buchführung als notwendig besti mmt haben, um die Aufste llung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der fre i
von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufste llung des Konzernab schlusses si nd die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurte ilen. Des Weiteren h aben sie die Verantwortung, Sach-
verhalte in Zusa mmenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit , sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes d er Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort lich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, d er insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns ver mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit de m Konzernab-
schluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf-
tigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen u nd
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hab en, um die Aufste llung eines Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetz lichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend e
geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwac hung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
lung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüf ung des Konzernabschlusses und des Konzernla-
geberichts
Unsere Zielsetz ung is t, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzer nabschluss als G anzes frei von
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernla gebericht
insgesamt ein zutreffendes B ild von der Lage des Konzerns vermi ttelt sowie in a llen wesentlichen Belangen mit dem
Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi ken der zukün ftigen Entwickl ung zutre ffend darstell t, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Konzer nabschluss und zum Konzernlagebe-
richt beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, a ber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimm ung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darste llung stets aufdeck t. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul tieren und werden als wesentlich angesehen, we nn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln o der insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzerna b-
schlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grun dhaltung. Darüber
hinaus
Anlage 7/3
● i dentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesent licher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – fal scher Darstel-
lungen im Konzernab schluss und Konzernlageberich t, plan en und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweis e, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundl age für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, da ss wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Ver stöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, b eab-
sichtigte Unvollständigkeiten, i rreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen int erner Kontrollen beinhalten
können.
● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfu ng des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des Konzernlageberichts rel evanten Vorkehrungen und Maßn ahmen, um Prüfungshand-
lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
● beurte ilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen V ertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.
● ziehen wir Schlussfolgerung en über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ve rtretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterne hmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangt en Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusa mmenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be-
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, da ss eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichte t, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern abschluss und im Konzernlagebericht aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigung svermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen , dass der Konzern sei-
ne Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
● beurte ilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernab schlusses einschließlich der Anga-
ben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der
Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä ßiger Buchführung ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehm en
oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ei n, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Kon-
zernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Kon-
zernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und
das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den geset zlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichende r geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von de n gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeuts amen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei tung der zukun ftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukun ftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent-
lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit planung
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen , einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontro llsystem, die
wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, den 16. Oktober 2023
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Börner) (Black)
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
opy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - electronic copy - Elektronische Kopie - elec
Allgemeine Au ftragsbedi ngungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirt schaftsprüf ungsgesellscha ften
vom 1 . Januar 2017
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Ge nehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachz udrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronisc hem Wege zu vervielfälti gen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsse ldorf
50261 . PN 5 5495/0/0
1. Geltungsbereich
(1) Die Au ftragsbedingungen gelten für Vertr äge zwi schen Wirt schaftsprüfern
oder Wirt schaftsprüfungsgesell schaften (im Nachstehenden zusa mmenfas-
send „Wirtscha ftsprüfer" genannt) und ihren Au ftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirt schaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrück lich schriftlich verei nbart
oder gesetzlich zwi ngend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte k önnen nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwi schen Wirt-
schaftsprüfer und Au ftraggeber herleiten, wenn dies ausdrück lich verei nbart
ist oder sich aus zwingenden gesetz lichen Regelungen ergib t. Im Hi nblick auf
solche Ansprüche gelten diese Au ftragsbedingungen auch diesen Dri tten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung d es Auftrags
(1) Gegenstand des Au ftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm -
ter wirtscha ftlicher Erfolg. Der Au ftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführ t. Der Wirt schaftsprüfer übernimmt im
Zusamm enhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Ge schäftsfüh-
rung. Der Wirt schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwort lich. Der Wirt schaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchf ührung des Au ftrags sachverst ändiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländi schen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrück lichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der ab schließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtscha ftsprüfer nicht verpf lichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende F olgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirk ungspf lichten d es Auftraggebers
(1) Der Au ftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirt schaftsprüfer alle für
die Ausf ührung des Au ftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermi ttelt wer den und ihm von a llen Vorgängen u nd
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Au ftrags von
Bedeutung sein können. Dies g ilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst währ end der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Au ftraggeber wird dem Wirt schafts-
prüfer geeignete Au skunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtscha ftsprüfers hat der Au ftraggeber die Vo llstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informa tionen sowie der
gegebenen Auskün fte und Erklärungen in einer vom Wirt schaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicher ung der Unabhängigkeit
(1) Der Au ftraggeber hat a lles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirt schaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D auer des
Auftragsverhältni sses ins besondere für Angebote auf Anste llung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Au fträge auf ei gene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchf ührung des Au ftrags die Unabhängigkeit des Wirt schafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm a ssoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvor schriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Au ftragsverhältni ssen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordent lichen Kündigung des Au ftrags berechtigt.
5. Berichtersta ttung und münd liche Au skünfte
Soweit der Wirt schaftsprüfer Er gebnisse im R ahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist a lleine diese schriftlic he Darste llung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbind lich. Sofern
nicht anders vereinbar t, si nd münd liche Erklärungen und Au skünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbind lich, w enn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Au skünfte des Wirt schaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbind lich.
6. Weitergabe einer beruflichen Ä ußerung des Wirt schaftsprüfers
(1) Die Weiter gabe beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers (Ar beits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebni ssen – sei es im Entwurf oder in
der Endfa ssung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dri tten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirt schaftsprüfers, es sei denn, der Au ftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpf lichtet.
(2) Die Verw endung beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirt schaftsprüfers für den Au ftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Au ftraggeber sind unzulä ssig.
7. Mängelbe seitigung
(1) Bei etwai gen Mängeln hat der Au ftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirt schaftsprüfer. Nur bei Fehl schlagen, Unterla ssen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmög lichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erte ilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurü cktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehl schlagens, Unterla ssung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Intere sse is t. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen , gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln mu ss vom Au ftraggeber
unverzüglich in Tex tform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätz lichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetz lichen Verjährungsbeginn.
(3) O ffenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rec henfehler u nd
formelle M ängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berich t, Gutacht en u nd
dgl.) des Wirt schaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dri tten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, di e
geeignet sind, in der beruf lichen Äußerung des Wirt schaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infr age zu ste llen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dri tten
gegenüber zurü ckzunehmen. In den vorgenannten Fä llen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtscha ftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gege nüber Dri tten, Daten schutz
(1) Der Wirt schaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs . 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpf lichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, St illschwei gen zu
bewahren, es sei denn, da ss der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepf licht
entbindet.
(2) Der Wirtscha ftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogen en
Daten die nationalen und europarecht lichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vor geschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jewe ils anzuwendenden gesetz lichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Ha ftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern w eder eine gesetz liche Ha ftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertrag liche Ha ftungsbeschränkung besteh t, ist die Haftu ng
des Wirt schaftsprüfers für Sc hadensersatzansprüche jeder Ar t, mit Aus nah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzel nen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs . 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältni s mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtscha ftsprüfer auch gegenüber Dri tten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wir tschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtscha ftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betre ffenden Ansprüche a ller Anspruchsteller ins gesamt.
(5) Ein einzel ner Schadensfa ll im Si nne von Abs. 2 ist auch bezüg lich ei nes
aus mehreren Pf lichtverletzu ngen sta mmenden einheit lichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfa ll umfa sst sämtlic he Folgen einer Pf licht-
verletzung ohne Rücksicht darau f, ob Sc häden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt m ehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pf lichtverletz ung, wenn die betre ffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirt schaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirt schaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch geno mmen werden. Die Begrenzung auf das Fün ffache der Min-
destversicherung ssumme gilt nicht bei gesetz lich vor geschriebenen Pf licht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch er lischt, w enn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies g ilt nicht
für Sc hadensersatzansprüche, die auf vorsätz liches Verhalten zurüc kzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach §
1 ProdHa ftG begründen. Das Rech t, die Einr ede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänze nde Bestimmungen für Prüfung saufträge
(1) Ä ndert der Au ftraggeber nachträg lich den durch den Wirtscha ftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Ab schluss oder
Lageberich t, darf er diesen Bestätigungsvermerk nich t weiterverwe nden.
Hat der Wirt schaftsprüfer ei nen Bestätigungsvermerk nicht erte ilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirt schaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
Lage¬bericht oder an anderer für die Ö ffentlichkeit bestimmter Ste lle nur mit
schrift¬licher Einwilligung des Wirtscha ftsprüfers und mit dem von ihm
genehmigten Wortlau t zulässig.
(2) Wide rruft der Wirt schaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. H at der Au ftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwende t, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Au ftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigunge n. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung geste llt.
11. Ergänze nde Bestimmungen für H ilfeleist ung in Steuer sachen
(1) Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt, sow ohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Fa lle der Dauerberatung die vom Au ftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vo llstän-
dig zugrunde zu legen; dies g ilt auch für Buchführungsau fträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeit en hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsau ftrag umfa sst nicht die zur W ahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da ss der Wirtscha ftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag über nommen hat. In diesem Fa ll hat der Au ftragge-
ber dem Wirt schaftsprüfer alle für die W ahrung von Fristen wesent lichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbe scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirt schaftsprüfer ei ne angeme ssene Bearbeitungszeit zur Verfügu ng
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa sst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdau er fa llenden Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahre ssteuererklärungen für die Einko mmensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkl ä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforder licher Aufste llungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbe scheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenha ng mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Be scheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung de r Ergebni sse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten St euern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Be schwerdeverf ahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtscha ftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprec hung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirt schaftsprüfer für die l aufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchs t. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtscha ftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Beme ssung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetz liche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einko mmensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögen steuer sowie
aller Fr agen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuer n und Abgab en
erfolgt auf Grund eines besonderen Au ftrags. Dies gilt auch für
a) die B earbeitung einma lig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebie t der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer , Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkei t sowie in St euerstrafsachen,
c) die beratende und gutacht liche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung, Eintri tt und
Ausscheiden eines Gesell schafters, Betri ebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahre serklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfu ng
etwaiger besonderer buchmäßiger Vorau ssetzungen sowie die Frage , ob alle
in Betracht ko mmenden umsatzsteue rrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vo llständige Erfa ssung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird n icht übernommen.
12. Elektr onische Ko mmunikation
Die Ko mmunikati on zwi schen dem Wirt schaftsprüfer und dem Au ftraggeber
kann auch per E-Ma il erfol gen. Soweit der Auftraggeber eine Ko mmunikation
per E-Mail nicht w ünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ste llt, wie
etwa die Ver schlüssel ung von E-Ma ils, wird der Au ftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Tex tform informier en.
13. Vergütung
(1) Der Wirtsc haftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderu ng
Anspruch auf Ersta ttung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätz lich
berechnet. Er ka nn angeme ssene Vor schüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Aus lieferung seiner Leistung von der vo llen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Au ftraggeber ha ften als
Gesamtschul dner.
(2) Ist der Au ftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung geg en
Forderungen des Wirt schaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulä ssig.
14. Streit schlichtungen
Der Wirt schaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbe ilegungsverfahren vor einer
Verbraucher schlichtungsstelle im Si nne des § 2 des Verbraucherstreitbe ile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwe ndend es Recht
Für den Au ftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergeben den An-
sprüche g ilt nur deutsches Recht.
V_0623_2023_Anlage 1_AR-Vorlage 28_2023 Konzernabschluss 2022 SWMS
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0623/2023 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 28/2023 Betreff Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils als Anlage Konzernabschluss zum 31.12.2022 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2022 in der vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 16.10.2023 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. 2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. Münster, 16.10.2023 Seite 2 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Begründung Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das Geschäftsjahr 2022 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2022: Name/Sitz Kapitalanteil in % Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert: Stadtnetze Münster GmbH, Münster 100 Bauwerke Münster GmbH, Münster 100 (bis 25.07.2022 firmierend als Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH) Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 100 Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 100 Bädermanagement Münster GmbH, Münster 100 Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen: Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 50 Als assoziierte Unternehmen wurden "at-equity" einbezogen: smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 32 smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 50 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35 items management GmbH, Münster 29 (bis 22.12.2021 firmierend als items GmbH) Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande 50 Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH, Münster 29 Seite 3 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet: Name/Sitz Kapitalanteil in % Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 25,0 Die Unternehmen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht "at-equity" bewertet, weil deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns - auch zusammengefasst - von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jeweiligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen. Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu Anschaffungskosten bewertet: Name/Sitz Kapitalanteil in % Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14,13 Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr - Lippe GmbH, Münster 3,57 Aus dem Konzernjahresüberschuss von 15,9 Mio. € ergibt sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 4,5 Mio. € und der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 5,6 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn von 14,8 Mio. €. Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2022 sowie die Prognose für 2023 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind von der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 170 AktG, die Vorlage an die Gesellschafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. Seite 4 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Stubengasse
- Hammer Straße
- Preußenstadion
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0623/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2023
- Erstellt
- 18.10.2023 16:47