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Beantwortung zur Frage zur Auswertung Beschwerden über die Arbeit des ASD, des PKD, des GSD und im Bereich BE

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0205/2023 vom 23.01.2023

Stand: Am 31.01.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 23.01.2023 0205/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 Beantwortung zur Frage zur Auswertung Beschwerden über die Arbeit des ASD, des PKD, des GSD und im Bereich BE In der Sitzung des JHA vom 29.11.2022 wird unter TOP 8.3.1 zur Vorlage 4065/2022 „Aus- wertung Beschwerden über die Arbeit des ASD, des PKD, des GSD und im Bereich BE“ die nachfolgende Frage gestellt: Herr Gümüs nimmt Bezug auf die heutige Demonstration der Mitarbeiter der Bezirksjugend- ämter und fordert, diese Bereiche besser mit Personal auszustatten. Er weist darauf hin, dass es wichtig sei, keine Leute zu verlieren und erkundigt sich, wie die Jugendverwaltung damit umgehen werde. Frau Schalla bedankt sich bei den anwesenden Zuschauer*innen für die Demonstration und unterstützt, dass nur so auf die Probleme aufmerksam gemacht werden könne. Sie hinterfragt die Konsequenzen der zuvor angedeuteten Absenkung der Standards und möchte wissen, welche Bereiche das betreffe. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Um den Arbeitsanforderungen in den Arbeitsbereichen ASD, GSD und EGH in den Bezirksju- gendämtern auch im Rahmen einer angespannten Personalsituation mit vakanten Stellen kon- tinuierlich und verbindlich gerecht werden zu können, ist unter Umständen eine den jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasste Senkung der Qualitätsstandards erforderlich. Bevor eine Standardreduzierung in Kraft tritt, wird zunächst innerhalb der Arbeitsbereiche ge- prüft, inwieweit eine Entlastung, bzw. Unterstützung, bezirksintern möglich ist. Falls diese Maßnahmen nicht greifen, erfolgt eine dem jeweiligen Arbeitsbereich angepasste, mit der Abteilungsleitung abgestimmte, zeitlich befristete Standardreduzierung. Inhaltlich handelt es sich hier um einzelne Maßnahmen, z.B. - Reduzierung im administrativen Bereich, z.B. verkürzte Protokolle mit Verweis auf Sachstandsberichte, Verzicht auf eine Aktenchronologie, vereinfachtes Genehmi- gungsverfahren zur Einrichtung einer Hilfe - Verlängerung von Hilfen über einen längeren Zeitraum - Unterstützung durch die städt. Familienberatung bei Trennungs- und Scheidungsbera- tung, bei persönlicher Teilnahme an Gerichtsverfahren Verzicht auf Stellungnahmen vorab, vermehrter Einsatz von Trägern im Bereich Clearing - Reduzierung von gebundenen Zeiten im Organisationsablauf, Erhöhung des Turnus der Teamsitzungen, Dienstbesprechungen, Nutzung von Online-Konferenzen um Wegzeiten einzusparen 2 - Konzentration auf das Kerngeschäft des Jugendamtes, Reduzierung von Netzwerktref- fen, Außensprechstunden - Inkaufnahme längerer Wartezeiten bei Beratungsanfragen und bei der Prüfung erzie- herischer Hilfen Aufgrund des bereits seit längerer Zeit bestehenden Fachkräftemangels im ASD/GSD und der EGH besteht eine personelle Unterbesetzung und in der Folge eine sehr starke Belastung des Bestandspersonals. Die dargestellten Maßnahmen sollen dazu dienen, der akuten Belastung zu begegnen und somit den Dienstbetrieb und das Kerngeschäft der Sicherstellung des Kindeswohls aufrecht- erhalten zu können. Gleichzeitig soll einer Abwanderung von Fachkräften in andere pädagogi- sche Bereiche entgegengewirkt werden. Eine dem jeweiligen Bezirk angepasste Standardreduzierung ist aktuell notwendig, um der benannten Entwicklung zu begegnen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2023

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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