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BV8/243/2025

Spielplatz Am Hackenbruch

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 27.11.2025, TOP 25

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2872 Zeichen

BV8/243/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Spielplatz Am Hackenbruch 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 8 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der Spielplatz Am Hackenbruch 
(mit Durchgang zum Wäschlacker Weg) durch folgende Maßnahmen 
attraktiviert werden kann und welche Möglichkeiten zur Finanzierung 
nachgenannter Maßnahmen bestehen: 
 
 Zusätzliche Spielgeräte für den Kleinkindbereich und für größere Kinder 
(insbesondere Wiederaufstellung einer Rutsche) 
 Schattenelemente (Segel o. ä.) und/oder weitere Baumpflanzungen 
 Einzelne Bänke für Begleitpersonen 
 Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen Am Hackenbruch und 
Wäschlacker Weg (bewegungsgesteuert und nachtgedimmt/ -
abgeschaltet) 
 Angebot einer „CityToilette“ im angrenzenden Familienzentrum Am 
Hackenbruch 29. 
 
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass f ür das kommende Jahr die 
Aufstellung einer Bockrutsche bereits geplant ist. Zusätzlich werden auf dem 
Kinderspielplatz zwei Bankstandorte geschaffen sowie die Pflanzung von bis zu vier 
schattenspendenden Bäume durchgeführt.  
 
Bezüglich der zusätzlichen Beleuchtung ist die Verwaltung bestrebt, sogenannte 
"Lichtverschmutzung" in öffentlichen Grünanlagen zu vermeiden, da diese Bereiche 
wichtige Rückzugsgebiete für Tiere im urbanen Raum darstellen. Bei der Verwendung 
von Licht ist auf die Verträglichkeit mit der Natur, insbesondere der Insekten zu 
achten. Der negative Einfluss von Beleuchtung auf die Natur ist nach fachlichen 
Herausgaben des Bund esamtes für Naturschutz (BfN) hinreichend belegt. Lediglich

Seite 2 
wenn eine öffentliche Grünanlage eine besondere Wegeverbindung darstellt und 
somit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Beleuchtung erforderlich ist, 
wird diese eingerichtet. Die konkrete Örtlichkeit zählt nicht zu einer solchen 
Wegeverbindung und kann über einen zumutbaren Umweg über die Reisholzer 
Straße umgangen werden.  
 
Auch von der Möglichkeit einer Lichtverteilung und/oder dem Einsatz technisch 
optimierter und steuerbarer Leuchten mi t einem verträglichen Lichtspektrum wird 
abgesehen, da Erhebungen ergeben haben, dass hierdurch weiterhin eine Vielzahl 
nachtaktiver Insekten angelockt werden. Dies führt mitunter zu deren Absterben. Die 
Verwaltung hält daher an ihrem Standpunkt fest, auf zusätzliche Lichtquellen in 
Grünanlagen zu verzichten. 
 
Bei dem Familienzentrum handelt es sich um eine Kindertagesstätte. 
Kindertagesstätten sind aufgrund Ihrer Bestimmung, Kinder in einem ruhigen und 
sicheren Umfeld zu betreuen, somit generell ungeeignet  für die Teilnahme am 
Kooperationsprogramm „CityToilette“.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 25 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/243/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 11:54