BV8/243/2025
Spielplatz Am Hackenbruch
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Informationsvorlage BV
2872 Zeichen
BV8/243/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Spielplatz Am Hackenbruch Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der Spielplatz Am Hackenbruch (mit Durchgang zum Wäschlacker Weg) durch folgende Maßnahmen attraktiviert werden kann und welche Möglichkeiten zur Finanzierung nachgenannter Maßnahmen bestehen: Zusätzliche Spielgeräte für den Kleinkindbereich und für größere Kinder (insbesondere Wiederaufstellung einer Rutsche) Schattenelemente (Segel o. ä.) und/oder weitere Baumpflanzungen Einzelne Bänke für Begleitpersonen Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen Am Hackenbruch und Wäschlacker Weg (bewegungsgesteuert und nachtgedimmt/ - abgeschaltet) Angebot einer „CityToilette“ im angrenzenden Familienzentrum Am Hackenbruch 29. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass f ür das kommende Jahr die Aufstellung einer Bockrutsche bereits geplant ist. Zusätzlich werden auf dem Kinderspielplatz zwei Bankstandorte geschaffen sowie die Pflanzung von bis zu vier schattenspendenden Bäume durchgeführt. Bezüglich der zusätzlichen Beleuchtung ist die Verwaltung bestrebt, sogenannte "Lichtverschmutzung" in öffentlichen Grünanlagen zu vermeiden, da diese Bereiche wichtige Rückzugsgebiete für Tiere im urbanen Raum darstellen. Bei der Verwendung von Licht ist auf die Verträglichkeit mit der Natur, insbesondere der Insekten zu achten. Der negative Einfluss von Beleuchtung auf die Natur ist nach fachlichen Herausgaben des Bund esamtes für Naturschutz (BfN) hinreichend belegt. Lediglich Seite 2 wenn eine öffentliche Grünanlage eine besondere Wegeverbindung darstellt und somit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Beleuchtung erforderlich ist, wird diese eingerichtet. Die konkrete Örtlichkeit zählt nicht zu einer solchen Wegeverbindung und kann über einen zumutbaren Umweg über die Reisholzer Straße umgangen werden. Auch von der Möglichkeit einer Lichtverteilung und/oder dem Einsatz technisch optimierter und steuerbarer Leuchten mi t einem verträglichen Lichtspektrum wird abgesehen, da Erhebungen ergeben haben, dass hierdurch weiterhin eine Vielzahl nachtaktiver Insekten angelockt werden. Dies führt mitunter zu deren Absterben. Die Verwaltung hält daher an ihrem Standpunkt fest, auf zusätzliche Lichtquellen in Grünanlagen zu verzichten. Bei dem Familienzentrum handelt es sich um eine Kindertagesstätte. Kindertagesstätten sind aufgrund Ihrer Bestimmung, Kinder in einem ruhigen und sicheren Umfeld zu betreuen, somit generell ungeeignet für die Teilnahme am Kooperationsprogramm „CityToilette“.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/243/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 16.10.2025
- Erstellt
- 16.10.2025 11:54