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AnS/0018/2024

Anregung zur Vorlage V/0416/2024

Anregung in der BV Südost 13.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 02.09.2025, TOP 8.3

StellungnahmeAmt61

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Originalanregung Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL

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StellungnahmeAmt61

4591 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Südost

2 1. Aug. 2025

13.08.2025
492-6153

61.33.0011
Marius Kather

Bezirksvertretung Münster-Südost

Hauptausschuss
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Vorlage V/0416/2024 Ortsmitte Gremmendorf: Umgestaltung des öffentlichen Raumes -
Gestaltungskonzept und verkehrstechnischer Entwurf - Planungsbeschluss

Antrag Ifd Nr. AnS/0018/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirks-
vertretung Münster-Südost vom 09.12.2024

Im Rahmen der Beratung der Vorlage V/0416/2024 wurden vom Hauptausschuss auf Grund-
lage des o. g. Änderungsantrages vier Prüfaufträge an die Verwaltung. gerichtet.

Die finalen Ergebnisse der Prüfaufträge werden den politischen Gremien im Rahmen der Be-
schlussvorlage zur Ausführungsplanung zur Entscheidung vorgelegt.

Hier vorab der aktuelle Zwischenstand der Prüfung.

Prüfauftrag 1: Die weitere Planung zur Gestaltung der Gremmendorfer Meile erfolgt integriert
mit der Kanalplanung. D.h. Baumfällungen, die im Zuge der Kanalarbeiten unvermeidbar
sind, werden gestalterisch bei den Planungen zur Gremmendorfer Meile angewendet. Zu-
sätzliche Fällungen aus rein optischen Gründen sind zu vermeiden.

Die weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanungen für den Straßen- und Kanalbau erfolgen integriert.
Es ist das Ziel, möglichst viele Bäume zu erhalten. Das noch zu erstellende dendrologische Gutachten
wird hierzu neue Erkenntnisse liefern.

Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Vorlage zur Ausführungsplanung.

Prüfauftrag 2: Der Erhalt der Linde gegenüber Tayibat ist durch technische Lösungen wie
eine befahrbare Baumscheibe (‚flächenbündige Baumscheibe) und/oder eine leichte Verklei-
nerung des Boulevards (ca. 0,5 bis 0,8 m erforderlich) der Straße an dieser Stelle zu ermög-
lichen. .

Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wird das Amt für Mobilität und Tiefbau gemeinsam
mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit alle technischen Möglichkeiten prüfen, um
diese Linde zu erhalten.

Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Vorlage zur Ausführungsplanung.

Prüfauftrag 3: Alle Bäume innerhalb der Grünstreifen, die zur Fällung vorgesehen sind (Kar-
ten s. Begründung), sind erneut zu überprüfen, insbesondere die Möglichkeit der Anwendung
flächenbündiger, befahrbarer Baumscheiben. Dies gilt insbesondere für die Eiche an der Kita
am Albersloher Weg, da hier bereits in der Vergangenheit alle anderen Bäume bis auf diese
Eiche und einen jüngeren Ahorn gefällt wurden. Ggf. ist hier auf die Abbiegespur für Radfah-
rende zu verzichten, um den Baum zu erhalten.

-2-

Die Anregung wird im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Prüfauftrag 4: Die Möglichkeit der Installation von Trinkwasserbrunnen und E-Ladestationen
(Fahrrad, Auto) ist zu überprüfen sowie die Aufstellung öffentlicher Bänke.

Die Stadt Münster sieht derzeit von der Installation von Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs im
öffentlichen Raum ab. Dies wird wie folgt begründet:

Die Reichweiten moderner Pedelecs und E-Bikes sind mittlerweile so ausgelegt, dass eine regelmä-
Rige Nutzung im Alltag, ohne das Zwischen-Laden im öffentlichen Raum, problemlos möglich ist. Die
Ladevorgänge für alltägliche Radfahrten werden daher größtenteils zu Hause oder am Arbeitsplatz
durchgeführt. j .

Darüber hinaus gibt es für Freizeitfahrten, wie etwa Tagesausflüge oder Radtouren, bereits eine flä-
chendeckend ausreichende Anzahl an Lademöglichkeiten. Diese befinden sich in Hotels, Gaststätten,
Radstationen, im Einzelhandel und an touristischen Zielen, wie zum Beispiel am Zoo oder einigen Mu-
seen. Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Münster derzeit’ keine Notwendigkeit, zusätzliche La-
destationen im öffentlichen Raum zu installieren.

Ergänzend zu Ladepunkten für E-Autos in den Mobilstationen und im York-Quartier ist angedacht die
Gremmendorfer Ortsmitte um 2-4 Ladepunkte zu erweitern, um so eine ausreichende Abdeckung er-
reichen zu können.

Öffentliche Bänke wurden in der Planung bereits berücksichtigt.

Unter der Federführung des Gesundheitsamtes wurden in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und
der Stadtnetze Münster GmbH eine Standortanalyse für Trinkwasserbrunnen in Münster erarbeitet
und 25 potenzielle Standorte ermittelt. Für Gremmendorf ist bisher kein Standort vorgesehen. Außer-
dem verfügt derzeit kein Amt über Haushaltmittel für die Bereitstellung von Trinkwasserbrunnenspen-
dern, die eine Umsetzung und den dauerhaften Betrieb ermöglichen würden. Dennoch wird dieser
Punkt in der weiteren Ausführungsplanung durch die zuständigen Fachämter geprüft.

estersen

Originalanregung Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL

4134 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
Anja Tepe 
Fraktionssprecherin 
Tel. 0251 / 6095487  
tepe@gruene-muenster.de 
 
Münster, den 09.12.2024 
 
 
Antrag zur Vorlage V/0416/2024 
 
1. Die weitere Planung zur Gestaltung der Gremmendorfer Meile erfolgt integriert mit der 
Kanalplanung. D.h. Baumfällungen, die im Zuge der Kanalarbeiten unvermeidbar 
sind, werden gestalterisch bei den Planungen zur Gremmendorfer Meile angewendet. 
Zusätzliche Fällungen aus rein optischen Gründen sind zu vermeiden. 
2. Der Erhalt der Linde gegenüber Tayibat ist durch technische L ösungen wie eine 
befahrbare Baumscheibe  („flächenbündige Baumscheibe)  und/oder eine leichte 
Verkleinerung des Boulevards ( ca. 0,5 bis 0,8 m  erforderlich) der Straße an dieser 
Stelle zu ermöglichen. 
3. An der Zufahrt zum York -Quartier gegenüber der Linden -Apotheke ist auf die 
Abbiegespuren zu verzichten um die Straße an dieser Stelle sicherer zu machen und 
das Queren zu erleichtern. 
4. Auf die Einengung der Straße vor dem Wiegandweg ist zu verzichten. 
5. Alle Bäume innerhalb der Grünstreifen, die zur Fällung vorgesehen sind ( Karten s . 
Begründung), sind erneut  zu überprüfen, insbesondere die Möglichkeit der 
Anwendung flächenbündiger, befahrbarer Ba umscheiben. Dies gilt insbesondere für 
die Eiche an der Kita am Albersloher Weg, da hier bereits in der Vergangenheit alle 
anderen Bäume bis auf diese Eiche und einen jüngeren Ahorn gefällt wurden. Ggf. ist 
hier auf die Abbiegespur für Radfahrende zu verzichten, um den Baum zu erhalten. 
6. Die Möglichkeit der  Installation von Trinkwasserbrunnen und E -Ladestationen 
(Fahrrad, Auto) ist zu überprüfen sowie die Aufstellung öffentlicher Bänke.  
 
Begründung: 
 
zu 1: Derzeit liegen weder die Kanalplanungen noch das Dendrologische Gutachten vor. Der 
Antrag zielt darauf, zusätzliche Baumfällungen zu vermeiden. Eine integrierte Betrachtung 
aller Planunterlagen ist hierzu erforderlich. 
 
zu 2: Die Linde stellt den grö ßten Baum in der Einkaufszeile dar und weist daher einen 
prägenden Charakter auf. Der Erhalt des Baumes wertet die Einkaufszeile auf, da er nach 
der Umgestaltung noch stärker zur Geltung kommt . Mit  der großen Krone sorgt er für 
Beschattung sorgt und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität. Eine 
Neuanpflanzung kann über Jahrzehnte die Funktion des vorhandenen Baumes nicht

übernehmen. Gerade mit der Lindenapotheke in der Nachbarschaft wäre es zudem ein 
Verlust, wenn keine einzige Linde mehr vorhanden ist. 
 
zu 3: Trotz des vorliegenden verkehrstechnischen Gutachtens ist auf die separaten 
Abbiegespuren zu verzichten. Abgesehen von dem neuen Knotenpunkt am Gremmendorfer 
Weg weist lediglich noch der Erbdrostenweg als einzige Straße  aus einem Quartier entlang 
des Albersloher Weges eine Abbiegespur auf. Reine Anbindungen aus Wohngebieten haben 
i.d.R. keine Abbiegespuren (z.B. Angelsachsenweg, Heidestraße, Paul -Engelhard-Weg, 
Letterhausweg, Münnichweg, Homannstr.). Durch den V erzicht der Abbie gespur verringert 
sich der Versiegelungsgrad. Das Queren der Straße durch Fußgänger wird erleichtert und die 
Fahrgeschwindigkeit auf dem Heinrich -Hoffschulte-Weg reduziert, wodurch sich die 
Verkehrssicherheit erhöht. Zudem können 2  Bäume erhalten werden, d a die zweite 
Ampelanlage um einige Meter nach Norden verschoben werden kann.  
 
 
 
 
zu 4: Die Verengung am Wiegandweg stellt eine Gefährdung da. Rettungsfahrzeuge werden 
ausgebremst und müssen sich in den Verkehr einordnen. Zudem verschärft sich die Situation 
im Berufsverkehr, da ein Zwangspunkt geschaffen wird, der die Unfallgefahr erhöht.

zu 5: Es sind eine ganze Reihe von Bäumen zur Fällung vorgesehen, die sich auch nach der 
Umsetzung der Planung innerhalb von Grünstreifen befinden. Diese sind zu erhalten, ggf. 
durch die Umsetzung technischer Maßnahmen. Im Folgenden ha ndelt es sich um f olgende 
Bäume (Rot umkreist): 
 
 
 
 
 
 
zu 6: Die Überprüfung auf Standorte für Trinkwasserbrunnen, Ladestationen und öffentliche 
Sitzbänke sollten standardmäßig bei Planungen öffentlicher Räume mitgedacht werden. 
 
 
Für die Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 8.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Heidestraße
  • Homannstraße
  • Wiegandweg
  • Albersloher Weg
  • Erbdrostenweg
  • Angelsachsenweg
  • Letterhausweg
  • Münnichweg
  • Gremmendorfer Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Heinrich-Hoffschulte-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0018/2024
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
13.12.2024
Erstellt
13.12.2024 08:56