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RR 19/2025

Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Feststellungsbeschluss

Sitzungsvorlage RR 11.07.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.07.2025, TOP 5.

Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Planunterlage)

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Sitzungsvorlage RR (Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Feststellungsbeschluss)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Planunterlage)

2872 Zeichen

Anlage 1: Planunterlage
Die Planunterlage kann über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:
https://membox.nrw.de/index.php/s/aZtRJn9AEDppWlZ 
Passwort: Rplan2025
Teil A: Textliche Festlegungen
A-1_Textliche_Festlegungen
A-2_Anhang-A1_Erlaeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel
A-3_Anhang-A2_Erlaeuterungskarte_S1_zASB
A-4_ Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F1_UZVR
A-5_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F2_Schutzwuerdige_Boeden
A-6_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F3_RG
A-7_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F4_Landwirtschaft
A-8_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F5_Regionaler_Biotopverbund
A-9_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F6_BSLE
A-10_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F7_Wald
A-11_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F8_Extremhochwasser
A-12_ Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F9_Trinkwasservorsorge
A-13_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F10_Ueberschwemmungsbereiche
A-14_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F11_Potentielle Ueberflutungen
A-15_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I1_Entsorgungsinfrastruktur
A-16_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I2_Radwege
A-17_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I3_Stromtrassen
A-18_Anhang-B_Erlaeuterungskarte-1_Kulturlandschaften
A-19_Anhang-B_Erlaeuterungskarte-2_Regionalbedeutsame_Kulturlandschaften
A-20_Anhang-B_Tabelle_Erhaltende_Kulturlandschaftsentwicklung
A-21_Anhang-C_Erlaeuterungskarte_Landschaftsraeume
A-22_Anhang-C_Tabelle_Landschaftsraeume
Teil B: Zeichnerische Festlegungen
B-1_Blatt01_Kreis_Heinsberg
B-2_Blatt02-03_Kreis_Dueren
B-3_Blatt04_Rhein_Erft_Kreis
B-4_Blatt05_Leverkusen_Koeln_Rheinisch_Bergischer Kreis
B-5_Blatt06-07_Oberbergischer_Kreis
B-6_Blatt08-09_Staedteregion_Aachen
B-7_Blatt10-11_Kreis_Euskirchen
B-8_Blatt12-13_Bonn_Rhein_Sieg_Kreis
Teil C: Umweltprüfung
C-1_Umweltbericht
C-2_Anhang-A_Bewertungsmaßstaebe
C-3_Anhang-B_Natura_2000
C-4_Anhang-C_ASB_ASBz
C-5_Anhang-D_ASBF
C-6_Anhang-E_GIB_GIBz
C-7_Anhang-F_GIBF
C-8_Anhang-G_Deponien
C-9_Anhang-H_Haefen
C-10_Anhang-I_Talsperren
C-11_Anhang-J_Infrastruktur
C-12_Anhang-K_Flughafen
C-13_Anhang-L_Alternativen
C-14_Anhang-M_Gesamtuebersicht
C-15_Anhang-N_Gutachten-Flughafen
Teil D: Begründung
D-1_Begruendung
D-2_Anhang-D_Dokumentation_Region+_Wohnen-Verteilung_regionaler_Bedarfe
D-3_Anhang-E_Dokumentation_Region+_Wirtschaft-Regionales_Gewerbeflächenkonzept
D-4_Zusammenfassende_Erklärung
Teil E: Erste Beteiligung
E-1_Erste_Beteiligung_Synopse_Öffentliche_Stellen
E-2_Erste_Beteiligung_Synopse_Öffentlichkeit
E-3_Erste_Beteiligung_Synopse_Autorenkorrekturen RPB
E-4_Erste_Beteiligung_Synopse_Änderungsantrag Regionalrat 
E-5_Erste_Beteiligung_Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar) 
Teil F: Zweite Beteiligung
F-1_Zweite_Beteiligung_Synopse_Öffentliche_Stellen
F-2_Zweite_Beteiligung_Synopse_Öffentlichkeit
F-3_Zweite_Beteiligung_Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)

Sitzungsvorlage RR (Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Feststellungsbeschluss)

11664 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 19/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Paul Schleef 
Telefon 0221-147- 2927 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.07.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.07.2025 5. beschließend 
 
TOP: 
Neuaufstellung des Regionalplans Köln – Feststellungsbeschluss 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Regionalrat nimmt zur Kenntnis, dass die Regionalplanungsbehörde die Öffentlichkeit und 
die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungs-
gesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) in einer ersten 
und in einer zweiten Beteiligung in die Planaufstellung eingebunden hat. 
 
2. Mit Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage RR 39/2024 hat der Regionalrat die Abwägungsvor-
schläge entsprechend der Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil E) zu den im Rahmen 
der ersten Beteiligung (öffentliche Auslegung vom 10.12.2021 bis 31.08.2022) eingegangenen 
Stellungnahmen inklusive Änderungsanträge beschlossen und bestätigt diese hiermit. Der Re-
gionalrat nimmt die Abwägungsvorschläge entsprechend der Beteiligungssynopsen (s. Planun-
terlage Teil F) zu den im Rahmen der zweiten Beteiligung (öffentliche Auslegung vom 
15.10.2024 bis 15.11.2024) eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt 
diese. (Abwägung) 
 
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs.4 LPlG NRW die Feststellung des Regionalplans 
Köln in der Fassung dieser Vorlage (s. Planunterlage Teil A-D). (Feststellungsbeschluss) 
 
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 4 und 7 LPlG NRW 
den Regionalplan Köln der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. 
 
 
 
Erläuterungen: 
Anlass und Ziel  
Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen sowie Änderungen gesetzlicher Vorgaben 
und Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung des Regionalplans im Regierungsbezirk 
Köln erforderlich. 
 
Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung stellt sich mit diesem Raumordnungsplan die Auf-
gabe, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktio-
nen in Einklang zu bringen. Dabei werden eine dauerhafte, großräumig ausgewogene Ordnung so-
wie gleichwertige Lebensverhältnisse in den Teilräumen des Landes gemäß den raumordnungs-
rechtlichen Vorgaben angestrebt.

Sitzungsvorlage RR RR 19/2025 Seite 2 von 4 
 
Mit der Neuaufstellung soll der rechtswirksame Regionalplan mit dem Teilabschnitt Region Köln 
(2001), dem Teilabschnitt Region Aachen (2003), dem Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg 
(2004) sowie der Sachliche Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz (2006 und 2010) künf-
tig in einem räumlichen Gesamtplan zusammengefasst werden. Ziel der Neuaufstellung ist es, ei-
nen zukunftsweisenden, verlässlichen und erstmals gesamträumlichen raumordnungsrechtlichen 
Rahmen für die Zukunft des Regierungsbezirks zu bieten. Der Regionalplan formuliert die raum-
ordnerischen Leitvorstellungen für die nächsten mindestens zwei Jahrzehnte im Regierungsbezirk 
Köln. Er hat zudem die Funktion als Landschaftsrahmenplan und als forstwirtschaftlicher Rah-
menplan. 
 
Parallel dazu werden die Verfahren für die sachlichen Teilpläne „Nichtenergetische Rohstoffe (Lo-
ckergesteine)“ (Teilplan NR) und „Erneuerbare Energien“ (Teilplan EE) durchgeführt. 
 
 
Verfahrensablauf 
Den formellen Verfahrensschritten zur Neuaufstellung war ein breit angelegter, partizipativer und 
informeller Planungsprozess vorangestellt. Bereits frühzeitig hat die Regionalplanungsbehörde die 
regionalen Akteure in den Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans eingebunden. Erste 
Handlungsfelder wurden in den „Regionalen Perspektiven“ skizziert. Diese wurden im Weiteren ge-
meinsam mit dem Regionalrat, den Kommunen, Kreisen sowie den regionalen Akteuren konkreti-
siert. In unterschiedlichen Partizipationsformaten, beispielsweise im Rahmen der Kommunal- und 
Kreisgespräche oder der Region+ Prozesse Wohnen und Wirtschaft und auf Grundlage zahlrei-
cher Fachbeiträge und Konzeptionen einzelner Akteure, fand eine intensive, inhaltliche Auseinan-
dersetzung mit den künftigen räumlichen Leitvorstellungen für die Region statt. Mit dem Beschluss 
des Regionalrats zum Plankonzept 2020 am 13.03.2020 (DS Nr.: RR-01/2020) wurden als Ergeb-
nis dieses umfangreichen informellen Prozesses die Grundzüge für die räumliche Entwicklung des 
Regierungsbezirks bestätigt. 
 
Mit Bekanntmachung der Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz 
(ROG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 17 vom 29.04.2019 wurde das formelle Ver-
fahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln eingeleitet. 
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2021 (DS Nr.: RR-72/2021) hat der Regionalrat die Re-
gionalplanungsbehörde beauftragt, auf der Grundlage des 1. Planentwurfs (Planentwurf 2021) die 
erste öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln durchzuführen. Die Öffent-
lichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten innerhalb der Ausle-
gungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstel-
lung des Regionalplans. Insgesamt haben sich ca. 2500 Stellungnehmende mit ca. 7000 einzelnen 
Anregungen, Bedenken und Hinweisen beteiligt. Der Umgang mit den einzelnen Stellungnahmen 
ist den Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil E) zu entnehmen. Die Auswertung und Abstim-
mung der eingegangenen Stellungnahmen mit dem Regionalrat führte in Teilen zu Änderungen 
des Plans sowie redaktionellen und inhaltlichen Anpassungen (z.B. Klarstellungen in den Be-
gründungen und Erläuterungen) und damit zur Erarbeitung eines 2. Planentwurfs. 
 
 Mit Beschluss des 2. Planentwurfs (Planentwurf 2024) und der zweiten öffentlichen Auslegung 
vom 11.10.2024 (DS Nr.: RR-39/2024) hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauf-
tragt, die geänderten Teile des Planentwurfs erneut öffentlich auszulegen und in Bezug auf die Än-
derungen erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Auslegung erfolgte vom 
15.10.2024 bis zum 15.11.2024. Insgesamt haben sich ca. 600 Stellungnehmende mit ca. 1600 
einzelnen Anregungen, Bedenken und Hinweisen beteiligt. Der Umgang mit den einzelnen Stel-
lungnahmen ist den Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil F) zu entnehmen. Die Auswer-
tung und Abstimmung der eingegangenen Stellungnahmen mit dem Regionalrat führte zudem zu 
redaktionellen Anpassungen bzw. Änderungen durch die Belange nicht erstmalig oder stärker be-
rührt wurden, sodass eine weitere öffentliche Auslegung nicht erforderlich ist.

Sitzungsvorlage RR RR 19/2025 Seite 3 von 4 
Der Regionalrat als regionaler Planungsträger entscheidet mit dem heutigen Beschluss über die 
Feststellung des Regionalplans. Für die abschließende Beschlussfassung hat der Regionalrat 
die im Rahmen der ersten und zweiten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen, soweit sie 
für die Ebene der Regionalplanung relevant und von Bedeutung waren, berücksichtigt. Damit 
findet eine Gesamtabwägung aller vorgebrachten Stellungnahmen statt. 
 
 
 
Planunterlage 
Die Planunterlage umfassen zum einen den Regionalplan Köln (s. Teil A-D) und zum anderen die 
Dokumentation des Beteiligungsverfahren (s. Teil E-F). 
Teil A: Textliche Festlegungen 
A-1_Textliche_Festlegungen 
A-2_Anhang-A1_Erlaeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel 
A-3_Anhang-A2_Erlaeuterungskarte_S1_zASB 
A-4_ Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F1_UZVR 
A-5_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F2_Schutzwuerdige_Boeden 
A-6_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F3_RG 
A-7_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F4_Landwirtschaft 
A-8_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F5_Regionaler_Biotopverbund 
A-9_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F6_BSLE 
A-10_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F7_Wald 
A-11_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F8_Extremhochwasser 
A-12_ Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F9_Trinkwasservorsorge 
A-13_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F10_Ueberschwemmungsbereiche 
A-14_Anhang-A3_Erlaeuterungskarte_F11_Potentielle Ueberflutungen 
A-15_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I1_Entsorgungsinfrastruktur 
A-16_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I2_Radwege 
A-17_Anhang-A4_Erlaeuterungskarte_I3_Stromtrassen 
A-18_Anhang-B_Erlaeuterungskarte-1_Kulturlandschaften 
A-19_Anhang-B_Erlaeuterungskarte-2_Regionalbedeutsame_Kulturlandschaften 
A-20_Anhang-B_Tabelle_Erhaltende_Kulturlandschaftsentwicklung 
A-21_Anhang-C_Erlaeuterungskarte_Landschaftsraeume 
A-22_Anhang-C_Tabelle_Landschaftsraeume 
Teil B: Zeichnerische Festlegungen 
B-1_Blatt01_Kreis_Heinsberg 
B-2_Blatt02-03_Kreis_Dueren 
B-3_Blatt04_Rhein_Erft_Kreis 
B-4_Blatt05_Leverkusen_Koeln_Rheinisch_Bergischer Kreis 
B-5_Blatt06-07_Oberbergischer_Kreis 
B-6_Blatt08-09_Staedteregion_Aachen 
B-7_Blatt10-11_Kreis_Euskirchen 
B-8_Blatt12-13_Bonn_Rhein_Sieg_Kreis 
Teil C: Umweltprüfung 
C-1_Umweltbericht 
C-2_Anhang-A_Bewertungsmaßstaebe 
C-3_Anhang-B_Natura_2000 
C-4_Anhang-C_ASB_ASBz 
C-5_Anhang-D_ASBF 
C-6_Anhang-E_GIB_GIBz 
C-7_Anhang-F_GIBF 
C-8_Anhang-G_Deponien 
C-9_Anhang-H_Haefen 
C-10_Anhang-I_Talsperren 
C-11_Anhang-J_Infrastruktur 
C-12_Anhang-K_Flughafen 
C-13_Anhang-L_Alternativen 
C-14_Anhang-M_Gesamtuebersicht 
C-15_Anhang-N_Gutachten-Flughafen 
Teil D: Begründung 
D-1_Begruendung 
D-2_Anhang-D_Dokumentation_Region+_Wohnen-Verteilung_regionaler_Bedarfe 
D-3_Anhang-E_Dokumentation_Region+_Wirtschaft-Regionales_Gewerbeflächenkonzept

Sitzungsvorlage RR RR 19/2025 Seite 4 von 4 
D-4_Zusammenfassende_Erklärung 
Teil E: Erste Beteiligung 
E-1_Erste_Beteiligung_Synopse_Öffentliche_Stellen 
E-2_Erste_Beteiligung_Synopse_Öffentlichkeit 
E-3_Erste_Beteiligung_Synopse_Autorenkorrekturen RPB 
E-4_Erste_Beteiligung_Synopse_Änderungsantrag Regionalrat  
E-5_Erste_Beteiligung_Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)  
Teil F: Zweite Beteiligung 
F-1_Zweite_Beteiligung_Synopse_Öffentliche_Stellen 
F-2_Zweite_Beteiligung_Synopse_Öffentlichkeit 
F-3_Zweite_Beteiligung_Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)  
 
Die Planunterlage ist unter dem folgenden Link abrufbar: 
https://membox.nrw.de/index.php/s/aZtRJn9AEDppWlZ (Passwort: Rplan2025) 
Die Original-Stellungnahmen der Beteiligungsverfahren werden allein dem Regionalrat als Plange-
ber im Vorfeld des Feststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt. Hierdurch ist gewährleistet, 
dass der Plangeber die Abwägung auf Basis einer vollständigen Entscheidungsgrundlage vollzie-
hen kann. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
Nach der Feststellung des Regionalplans Köln durch den Regionalrat (Feststellungsbeschluss) 
wird dieser gemäß § 19 Abs. 4 und 7 LPlG NRW mit einem Bericht und den abwägungsrelevanten 
Unterlagen bei der Landesplanungsbehörde angezeigt. 
 
Die Bekanntmachung des Regionalplans erfolgt gemäß § 14 Satz 1 LPlG NRW im Gesetz- und 
Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn die Landesplanungsbehörde nicht inner-
halb einer Frist von höchstens zwei Monaten nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Ein-
vernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen er-
hoben hat. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen, die von den Regionalpla-
nungsbehörden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. 
 
Mit der Bekanntmachung wird der neue Regionalplan Köln wirksam. Die im Plan enthaltenen textli-
chen und zeichnerischen Ziele sind gemäß §§ 4 und 5 ROG zu beachten und die enthaltenen 
Grundsätze bei Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anlage 1_Planunterlage

Beratungsverlauf (1)

11.07.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 5.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 19/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.07.2025
Erstellt
18.06.2025 13:41