mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung am 27.06.2019 - Summer Jam 2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2586/2019 vom 25.07.2019

Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 2586/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung am 27.06.2019 - Summer Jam 2019 10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof In der Zeit vom 05.07.- 07.07. fand das 34. Summer Jam Festival am Fühlinger See statt. Für den Zeitraum des Festivals ist es den Besuchern ausnahmsweise gestattet am Fühlinger See in festge- legten Bereichen zu zelten. Hierzu gibt es nun folgende Anfragen: 1. Wie werden die übernachtenden Besucher kontrolliert, da ja offiziell Übernachtungsverbot außer- halb der festgelegten Zeiten besteht? 2. Was wird unternommen, um wildes Zelten zu unterbinden? Der Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung ist bereits mit Anreise der ersten Festivalbe- sucher am Fühlinger See im Dienst und kontrolliert die Bereiche die nicht für das Zelten freigegeben sind. Unabhängig vom Festival ist der Ordnungsdienst regelmäßig in den Flächen am Fühlinger See auf Kontrollgängen und verwarnt bzw. verweist Personen die unerlaubt Zelten. 3. Wo liegt die Zuständigkeit um Zerstörung und Schädigungen der Vegetation zu unterbinden? Bezogen auf das Summer Jam Festival, wie auf alle anderen Veranstaltungen, gibt es eine sog. öko- logische Baubegleitung. Diese wird dem jeweiligen Veranstalter durch die Verwaltung im Rahmen der Genehmigung auferlegt. In dieser sind Schutzbereiche und Schutzmaßnahmen definiert die Schäden verhindern sollen. Etwaige entstandene Schäden sind auf Kosten der Veranstalter durch Fachfirmen zu beseitigen. Am Beispiel Summer Jam wurde die Einrichtung der Schutzbereiche durch das Amt für Grünflächen begleitet.

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz