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2586/2019

Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung am 27.06.2019 - Summer Jam 2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 10.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1841 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 2586/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 
 
Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung am 27.06.2019 - Summer Jam 
2019 
10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof 
 
 
In der Zeit vom 05.07.- 07.07. fand das 34. Summer Jam Festival am Fühlinger See statt. Für den 
Zeitraum des Festivals ist es den Besuchern ausnahmsweise gestattet am Fühlinger See in festge-
legten Bereichen zu zelten.  
 
Hierzu gibt es nun folgende Anfragen:  
 
1. Wie werden die übernachtenden Besucher kontrolliert, da ja offiziell Übernachtungsverbot außer-
halb der festgelegten Zeiten besteht? 
 
2. Was wird unternommen, um wildes Zelten zu unterbinden? 
 
Der Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung ist bereits mit Anreise der ersten Festivalbe-
sucher am Fühlinger See im Dienst und kontrolliert die Bereiche die nicht für das Zelten freigegeben 
sind.  
 
Unabhängig vom Festival ist der Ordnungsdienst regelmäßig in den Flächen am Fühlinger See auf 
Kontrollgängen und verwarnt bzw. verweist Personen die unerlaubt Zelten. 
 
3. Wo liegt die Zuständigkeit um Zerstörung und Schädigungen der Vegetation zu unterbinden? 
 
Bezogen auf das Summer Jam Festival, wie auf alle anderen Veranstaltungen, gibt es eine sog. öko-
logische Baubegleitung. Diese wird dem jeweiligen Veranstalter durch die Verwaltung im Rahmen der 
Genehmigung auferlegt. In dieser sind Schutzbereiche und Schutzmaßnahmen definiert die Schäden 
verhindern sollen. Etwaige entstandene Schäden sind auf Kosten der Veranstalter durch Fachfirmen 
zu beseitigen. Am Beispiel Summer Jam wurde die Einrichtung der Schutzbereiche durch das Amt für 
Grünflächen begleitet.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2586/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.07.2019
Erstellt
25.07.2019 11:12