2394/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Installation Parkscheinautomat Dülkenstraße Köln-Porz (Az.: 02-1600-228-20)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Verkehrsuntersuchungsgebiete Dülkenstr. bzw. Heidbergweg
192 Zeichen
Verkehrsuntersuchungsgebiete Dülkenstr. bzw. Heidbergweg und Schildgenweg, Stadtbezirk Porz Gebietsabgrenzung N Dülkenstraße Porz Krankenhaus Heidbergweg/ Schildgenweg BWP Porz-City Anlage 2
Anlage 1- Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr.
88 Zeichen
N Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstraße, Stadtbezirk Porz Gebietsabgrenzung Anlage 1
Anlage 3- Eingabe
830 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Postfach 80 10 29 51010 Köln Antrag auf Install ierung eines Parkscheinautomaten in der Dülkenstraße: Köln Porz -City Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin. sehr geehrte Frau Stiller, 30.12.2020 hiermit bitte ich Sie, den o. g. Antrag, der von vielen Eigentümern der Wohnanlage Dülken straße 1 - 19 unterstützt wird- auf den Weg zu bringen. Die Installierung würde auch die optimale Bewirtschaftung öffentlicher Parkgelegenheiten unterstützen. Insbesondere während der Ferienzeiten parken in der Dülkenstraße Kraftfahr zeuge über zwei bis drei Wochen ununterbrochen. Die Nähe zum Flughafen inspiriert die Kfz -Halter mit nicht Kölner Kennzeichen dazu. Für interessierte Anwohner könnte man eine Dauerparkregelung gegen Gebühr einrichten. Mit freundlichen Grüßen Anlage
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6055 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2394/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Installation Parkscheinautomat Dülkenstraße Köln-Porz (Az.: 02-1600-228-20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung im Bereich um das Wohnquartier Dülkenstraße und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksvertretung Porz. Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent bittet um die Aufstellung eines Parkscheinautomaten in Köln Porz im Bereich der Dülken- straße, um damit die dort vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften. Durch die Nähe zum Flughafen (Luftlinie ca. 5 km, ca. 10 Min. Autofahrt, ca. 30 Min. Fahrt mit dem ÖPNV) würden Flugreisende ihre Fahrzeuge, insbesondere in der Ferienzeit, im genannten Bereich mehrere Wochen abstellen. Diese ausschließlich von Flugreisenden praktizierte Parkabsicht ließe sich, der Beobachtung des Petenten nach, anhand der Kfz mit auswärtigem Kennzeichen feststellen. Der Petent schlägt als weiteres vor, für Anwohner*innen im Falle einer Bewirtschaftung eine Dauer- parkregelung gegen Gebühr einzuführen. Stellungnahme der Verwaltung: Bei Parkraum im öffentlichen Straßenland handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßen-land, das grundsätzlich im Sinne des Gemeingebrauchs allen Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung steht. Das Abstellen von Kfz aus der Nachbarschaft oder von auswärts ist demnach zulässig, soweit die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Die Auto-Kennzeichen lassen kei- ne Rückschlüsse auf Auswärtige oder Anwohner*innen zu, denn mit einem Umzug innerhalb des Bundeslandes ist kein neues Kennzeichen erforderlich. Parkflächen ausschließlich einem bestimmten Personenkreis zuzuordnen, widerspricht dem Widmungscharakter und ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Eine Dauerparkregelung für Anwohner*innen, wie sie der Petent vorschlägt, ist nicht möglich. Stattdessen kann eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten für ein größeres Quar- tier eingeführt werden. Bewohnerparkvorrechte können jedoch nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Park- raumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stell- flächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Be- wohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüb- lich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Durch das in der Dülkenstraße befindliche Curanum-Seniorenstift wird durch dessen Mitarbei- ter*innen und Besucher*innen Parkraum nachgefragt. Auch aufgrund der umliegenden Bebauungs- struktur ist die zu erwartende Nachfrage nach Parkraum hoch. Unmittelbar vor dem Stiftsgebäude werden bereits sieben Parkplätze bewirtschaftet, die komplett ausgelastet sind. Die Anregung des Petenten nach weiterer Bewirtschaftung von Parkplätzen erachtet die Verwaltung als nachvollziehbar. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln Porz sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von der Bezirksvertretung Porz ein Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. Die Verwaltung 3 hat auf dem beiliegenden Plan (Anlage 1) mögliche Grenzen des sinnvoll erachteten Untersuchungs- gebietes skizziert. Die in der Anlage 2 skizzierte Gesamtübersicht stellt zudem den bereits bewirtschafteten Bereich des Krankenhauses und ein weiteres Untersuchungsgebiet nördlich des Krankenhauses dar. Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 04.03.2021 die Verwaltung beauftragt, in den Straßen Heidbergweg und Schildgenweg im Stadtteil Ensen ein Bewohnerparkgebiet einzurichten. Auch hier sind die möglichen Grenzen des Untersuchungsgebietes dargestellt. Der Zwischenbereich der Untersuchungsgebiete im Bereich des Krankenhauses wird bereits heute an Werktagen, also Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr, bewirtschaftet. Somit werden aktuell 63 Stellplätze im Umfeld des Porzer Krankenhauses für krankenhausbezogene Parkbedürfnisse bereitgestellt. Zu erwähnen ist, dass der Verwaltung weitere zu bearbeitende Beschlüsse aus anderen Bezirksver- tretungen vorliegen, so dass ein eventueller Beschluss in die Liste offener Beschlüsse aus allen Be- zirksvertretungen aufgenommen wird. Die Beschlüsse werden sukzessive bearbeitet. Die o. g. Park- raumuntersuchung kann erst dann begonnen und folglich bearbeitet und durchgeführt werden, wenn der entsprechende Beschluss laut Listenreihenfolge zur Bearbeitung ansteht. Dies wird nach derzeiti- gem Stand nicht in den nächsten drei Jahren erfolgen können. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Flugreisende mit Kfz werden durch die Gebührenpflicht nach Einrichtung des Bewohnerparkgebietes diesen Bereich in Zukunft meiden und idealerweise ohne Umwege und Parksuchverkehr die Parkinf- rastruktur des Flughafens direkt nutzen. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr. 2. Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr. bzw. Heidbergweg 3. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Dülkenstraße 2
- Schildgenweg
- Heidbergweg 3
- Straße 1 19
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2394/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.06.2021
- Erstellt
- 22.06.2021 14:15