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2394/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Installation Parkscheinautomat Dülkenstraße Köln-Porz (Az.: 02-1600-228-20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 2.2

Anlage 2 - Verkehrsuntersuchungsgebiete Dülkenstr. bzw. Heidbergweg

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Anlage 1- Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr.

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Anlage 3- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Verkehrsuntersuchungsgebiete Dülkenstr. bzw. Heidbergweg

192 Zeichen

Verkehrsuntersuchungsgebiete 
Dülkenstr. bzw. Heidbergweg und
Schildgenweg, Stadtbezirk Porz
Gebietsabgrenzung
N
Dülkenstraße
Porz Krankenhaus
Heidbergweg/ 
Schildgenweg
BWP Porz-City
Anlage 2

Anlage 1- Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr.

88 Zeichen

N
Verkehrsuntersuchungsgebiet 
Dülkenstraße, Stadtbezirk Porz
Gebietsabgrenzung
Anlage 1

Anlage 3- Eingabe

830 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Postfach 80 10 29 
51010 Köln 
Antrag auf Install
ierung eines Parkscheinautomaten 
in der Dülkenstraße: Köln Porz -City 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin. 
sehr geehrte Frau Stiller, 
30.12.2020 
hiermit bitte ich Sie, den o. g. Antrag, der von vielen Eigentümern der Wohnanlage Dülken­
straße 1 - 19 unterstützt wird- auf den Weg zu bringen. 
Die Installierung würde auch die optimale Bewirtschaftung öffentlicher Parkgelegenheiten 
unterstützen. Insbesondere während der Ferienzeiten parken in der Dülkenstraße Kraftfahr­
zeuge über zwei bis drei Wochen ununterbrochen. Die Nähe zum Flughafen inspiriert die Kfz 
-Halter mit nicht Kölner Kennzeichen dazu.
Für interessierte Anwohner könnte man eine Dauerparkregelung gegen Gebühr einrichten. 
Mit freundlichen Grüßen 
Anlage

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2394/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Installation Parkscheinautomat Dülkenstraße Köln-Porz 
(Az.: 02-1600-228-20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der 
Durchführung einer Parkraumuntersuchung im Bereich um das Wohnquartier Dülkenstraße und der 
Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksvertretung Porz. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent bittet um die Aufstellung eines Parkscheinautomaten in Köln Porz im Bereich der Dülken-
straße, um damit die dort vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften. 
Durch die Nähe zum Flughafen (Luftlinie ca. 5 km, ca. 10 Min. Autofahrt, ca. 30 Min. Fahrt mit dem 
ÖPNV) würden Flugreisende ihre Fahrzeuge, insbesondere in der Ferienzeit, im genannten Bereich 
mehrere Wochen abstellen. Diese ausschließlich von Flugreisenden praktizierte Parkabsicht ließe 
sich, der Beobachtung des Petenten nach, anhand der Kfz mit auswärtigem Kennzeichen feststellen. 
Der Petent schlägt als weiteres vor, für Anwohner*innen im Falle einer Bewirtschaftung eine Dauer-
parkregelung gegen Gebühr einzuführen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Bei Parkraum im öffentlichen Straßenland handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßen-land, 
das grundsätzlich im Sinne des Gemeingebrauchs allen Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung 
steht. Das Abstellen von Kfz aus der Nachbarschaft oder von auswärts ist demnach zulässig, soweit 
die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Die Auto-Kennzeichen lassen kei-
ne Rückschlüsse auf Auswärtige oder Anwohner*innen zu, denn mit einem Umzug innerhalb des 
Bundeslandes ist kein neues Kennzeichen erforderlich. Parkflächen ausschließlich einem bestimmten 
Personenkreis zuzuordnen, widerspricht dem Widmungscharakter und ist aus rechtlichen Gründen 
nicht umsetzbar. Eine Dauerparkregelung für Anwohner*innen, wie sie der Petent vorschlägt, ist nicht 
möglich. 
 
Stattdessen kann eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten für ein größeres Quar-
tier eingeführt werden. 
Bewohnerparkvorrechte können jedoch nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur 
unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann 
eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Park-
raumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stell-
flächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Be-
wohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüb-
lich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug 
zu finden. 
 
Durch das in der Dülkenstraße befindliche Curanum-Seniorenstift wird durch dessen Mitarbei-
ter*innen und Besucher*innen Parkraum nachgefragt. Auch aufgrund der umliegenden Bebauungs-
struktur ist die zu erwartende Nachfrage nach Parkraum hoch. Unmittelbar vor dem Stiftsgebäude 
werden bereits sieben Parkplätze bewirtschaftet, die komplett ausgelastet sind. Die Anregung des 
Petenten nach weiterer Bewirtschaftung von Parkplätzen erachtet die Verwaltung als nachvollziehbar. 
 
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln Porz sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur 
mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von 
der Bezirksvertretung Porz ein Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. Die Verwaltung

3 
hat auf dem beiliegenden Plan (Anlage 1) mögliche Grenzen des sinnvoll erachteten Untersuchungs-
gebietes skizziert. 
 
Die in der Anlage 2 skizzierte Gesamtübersicht stellt zudem den bereits bewirtschafteten Bereich des 
Krankenhauses und ein weiteres Untersuchungsgebiet nördlich des Krankenhauses dar. 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 04.03.2021 die Verwaltung beauftragt, in den 
Straßen Heidbergweg und Schildgenweg im Stadtteil Ensen ein Bewohnerparkgebiet einzurichten. 
Auch hier sind die möglichen Grenzen des Untersuchungsgebietes dargestellt. Der Zwischenbereich 
der Untersuchungsgebiete im Bereich des Krankenhauses wird bereits heute an Werktagen, also 
Montag bis Samstag zwischen 9 und 18 Uhr, bewirtschaftet. Somit werden aktuell 63 Stellplätze im 
Umfeld des Porzer Krankenhauses für krankenhausbezogene Parkbedürfnisse bereitgestellt. 
 
Zu erwähnen ist, dass der Verwaltung weitere zu bearbeitende Beschlüsse aus anderen Bezirksver-
tretungen vorliegen, so dass ein eventueller Beschluss in die Liste offener Beschlüsse aus allen Be-
zirksvertretungen aufgenommen wird. Die Beschlüsse werden sukzessive bearbeitet. Die o. g. Park-
raumuntersuchung kann erst dann begonnen und folglich bearbeitet und durchgeführt werden, wenn 
der entsprechende Beschluss laut Listenreihenfolge zur Bearbeitung ansteht. Dies wird nach derzeiti-
gem Stand nicht in den nächsten drei Jahren erfolgen können. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Flugreisende mit Kfz werden durch die Gebührenpflicht nach Einrichtung des Bewohnerparkgebietes 
diesen Bereich in Zukunft meiden und idealerweise ohne Umwege und Parksuchverkehr die Parkinf-
rastruktur des Flughafens direkt nutzen.  
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
1. Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr. 
2. Verkehrsuntersuchungsgebiet Dülkenstr. bzw. Heidbergweg 
3. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dülkenstraße 2
  • Schildgenweg
  • Heidbergweg 3
  • Straße 1 19

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Details

Aktenzeichen
2394/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.06.2021
Erstellt
22.06.2021 14:15