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AN/2030/2023

Prüfauftrag: Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zur den Niehler Auen

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 16.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3647 Zeichen

Die Grünen 
SPD 
Gut/Klima Freunde 
FDP 
Linke 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.11.2023 
AN/2030/2023 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Prüfauftrag: Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zur den Niehler Auen 
- Gemeinsamer Antrag von Grüne, SPD, Gut/Klima Freunde, FDP und Linke - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz-Fährver-
bindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe des Niehler 
Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu angesichts der Dringlich-
keit einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegenehmigung vom Gebietsschutz 
bedarf. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu beschlie-
ßen. 
 
Begründung: 
 
Die demolierte Brücke über der Niehler Hafeneinfahrt wird über Jahre gesperrt sein. Damit 
ergeben sich für Pendler:innen, Spaziergänger:innen oder Ausflügler:innen erhebliche Um-
wege über viel befahrene Straßen.

- 2 - 
 
Daher gilt es, eine Fußgänger- und Fahrradfähre von den Niehler Auen zur Niehler Rampe 
etablieren. 
 
Hintergrund: Am Freitag, 20. Oktober 2023, havarierte ein niederländisches Schiff im Hafen 
Köln-Niehl und beschädigte die dortige Fußgängerbrücke mit dem Ergebnis, dass die ge-
samte Brücke komplett gesperrt werden musste. Die Brücke selbst gehört der Stadt Köln. 
Zuständig ist das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. 
 
Es muss nun ein Schadensgutachten erstellt werden, die den Schaden taxiert und die not-
wendigen Sanierungsalternativen bewertet. Es muss vermutet werden, dass die Brücke so-
wohl für eine Reparatur als auch für einen Neubau als Ganzes abgebaut und abtransportiert 
werden muss. Ein wahrscheinlicher Neubau muss ausgeschrieben werden. 
 
Der Stadtteil Niehl wird nunmehr mit den Sperrungen am Niehler Damm (Düker), Mülheimer 
Brücke (Sanierung) und jetzt die Niehler Aue (Havarie) konfrontiert. 
 
Die geschätzte Sperrung der Brücke wird nach groben Schätzungen im besten Fall mindes-
tens zwei Jahre in Anspruch nehmen. In dieser Zeit existiert: 
 
 kein Zugang von Niehl in das Naherholungsgebiet der Niehler Aue, weder für Spazier-
gänger:innen, noch für Hundebesitzer:innen, noch für die für die Flora wichtigen Schaf-
herden, noch für Erholungssuchende, 
 
 keine Durchfahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer:innen, weder für Berufspendler:innen 
noch Ausflügler:innen, 
 
 eine Umleitung für Fahrradfahrer:innen durch den Niehler Hafen auszuweisen würde be-
deuten, eine holprige, nicht für das Fahrradfahren ausgebaute und unfallträchtige Strecke 
mit Lade-/LKW-Verkehr, vielen Pflastersteinstellen, Schlaglöchern zur Verfügung zu stel-
len. 
 
Für Niehl würde eine solche Umleitung bedeuten: 
 
 Der ohnehin knappe Anteil an Naherholungsflächen für Niehl wird deutlich reduziert. 
 
 Die Lebensqualität leidet signifikant – nicht nur für Niehler:innen: Das Einzugsgebiet der 
Niehler Aue umfasst den ganzen Bezirk Nippes. 
 
 Umsatzrückgang für Handel und Gewerbe durch das Ausbleiben des Fahrradtourismus. 
 
Dies gilt es zu vermeiden. 
 
Wir gehen davon aus, dass die Kosten für den Ersatz-Fährverkehr von den Verursacher:in-
nen des Brückenschadens zu begleichen sind. 
 
 
 
gez. Robert Spieß  gez. Ulrich Müller..gez. Inga Feuser  gez. Marc Urmetzer  gez. Markus 
Frank

Sachstandsbericht BV

1391 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2030/2023
Stand: 19.06.2024 
Sachstandsbericht  
Prüfauftrag: Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zur den Niehler Auen 
- Gemeinsamer Antrag von Grüne, SPD, Gut/Klima Freunde, FDP und Linke - 
Beschluss: 
 
Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz-Fährverbin-
dung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe des Niehler 
Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu angesichts der Dringlichkeit 
einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegenehmigung vom Gebietsschutz be-
darf. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu beschlie-
ßen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Rat hat den Beschluss der BV Nippes am 21.03.2024 unter TOP 3.2.1 zur Kenntnis ge-
nommen und in den Verkehrsausschuss verwiesen. Dieser hat am 11.06.2024 unter TOP 2.1 
folgenden Beschluss gefasst: 
„Der Verkehrsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung 
am 30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Be-
schilderung der Umgehung zu optimieren und die genutzten Geh- und Radwege zu verbes-
sern.“ 
Nächste Schritte: 
Keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein neuer Sachstandsbericht notwendig.

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Niehler Damm
  • Mülheimer Brücke

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Details

Aktenzeichen
AN/2030/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
16.11.2023
Erstellt
16.11.2023 09:38