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V/0503/2019

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 17.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.06.2019, TOP 6.2

Anlage A

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2493 Zeichen

Anlage A zur V/0503/2019 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-West entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-West auf Grund-
lage der Richtlinien in Kraft getreten am 01.01.2007. 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden zweimal jährlich gewährt. Im Jahr 2019 wurde ein Budget 
in Höhe von 74.883,15 € durch die Bezirksvertretung Münster-West zur Verfügung gestellt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat-
zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Ver-
eine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West. Über die 
Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-West im 
Rahmen der Haushaltsberatungen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von 
Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, 
insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.

Anlage 1

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

3555 Zeichen

V/0503/2019 
V/0503/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs-
se in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein/Institution Zweck Zuschusshöhe 
Fastnachtskumpanei „Die Wiedertäufer 
am Buddenturm zu Münster“ 
Kinderkarneval 388,75 € 
MusikKultur Albachten e. V. Künstlerische Gestaltung 
der Stromkästen 
1.500,00 € 
Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten 
1929 e. V. 
Festwochenende zum 
90jährigen Bestehen mit 
Oktoberfest vom 18. – 
20.10.2019 
Max. 2.200,00 €  
Bürgerverein für Mecklenbeck e. V. Technische Ausstattung 
für den Kaminraum 
2.890,00 € 
DJK Wacker Mecklenbeck e. V. Tag der offenen Tür am 
01.05.2019 
500,00 € 
Förderverein Meckmannshof e. V. Übernahme der Kosten für 
den Therapiehund Mayla 
1.200,00 € 
BSV Roxel e. V. 
 
Integrationsprojekt 1.725,00 € 
Flüchtlingshilfe Roxel 
 
Heilpädagogisches Reiten 500,00 € 
Förderverein der Marienschule Roxel e. V. Theateraufführung zum 
Thema Energie 
1.059,30 € 
Gesamt 
 
11.963,05 € 
 
Bezirksverwaltung Münster-
West 
 
24.05.2019 
 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
V/0503/2019 
2. Die Anträge der unten aufgeführten Vereine und Institutionen werden zurückgestellt: 
 
Verein/Institution Zweck 
Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Angebot für Schulponys erweitern 
Heimat- und Kulturkreis Roxel e. V. Liederabend mit Gedichten der Annette von 
Droste Hülshoff 
 
3. Der – redaktionellen – Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -West in 
den Ziffern 3 und 9 (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2019   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 1.888,75  
Zeile 15 Transferaufwendungen  10.074,30  
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster -West wurden l e-
diglich redaktionell angepasst.  Unter Ziffer 3 wurde der § 20 in § 21 der Hauptsatzung der Stadt 
Münster berichtigt. Unter Ziffer 9 wurde der aktuelle Internetlink eingetragen. 
 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 09.05.2019 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Remmers 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0503/2019
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37