2331/2021
Gleichheitsgrundsatz bei städtischen Toilettenanlagen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4587 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 22.10.2021 2331/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 Gleichheitsgrundsatz bei städtischen Toilettenanlagen hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt AN/1120/2021 Mit Schreiben vom 25.05.2021 stellten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt un- ter der Vorlagen-Nummer AN/1120/2021 eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Sitzung am 21.06.2021. 1.) Im Gegensatz zu Männern* müssen Frauen* für die Nutzung öffentlicher Toilettenanlagen häufig Geld bezahlen (z.B. Brüsseler Platz). Warum ist dies der Fall? 2.) Wieso wird eine Prüfung des Gleichheitsgrundsatzes bei städtischen Toilettenanlagen nicht praktiziert? 3.) Wie lässt sich das im Sinne des Gleichstellungsausschusses ändern? 4.) Wie stellt sich das Finanziell dar? Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Zunächst ist festzuhalten, dass alle City-WC Anlagen (CWC) als barrierefreie Unisextoiletten mit Wi- ckeltisch ausgestaltet sind. Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2013 (Vorlagen-Nummer 2594/2013) zur Umsetzung eines städtischen Toilettenkonzeptes wurden vier Arten von CWC Anla- gen eingeführt. Dies sind: 1. Einraumanlagen und 2. drei Arten von Zweiraumanlagen: -Unisex mit einem Urinal, -einer Urinalrinne, -zwei Urinalrinnen. Die beiden kürzlich errichteten CWC Anlagen besitzen zusätzlich zu den Piktogrammen für Männer und Frauen auch das Piktogramm Divers auf der Unisextoilette. Alle Unisextoiletten sind bezahlpflichtig, seit 2015 unverändert 0,50 € pro Benutzung. Neben der not- wendigen Teilfinanzierung des Projektes ermöglicht die Erzielung von Einnahmen als Betrieb gewerb- licher Art den sogenannten Vorsteuerabzug. Der Rat hat 2013 beschlossen, dass die Zweiraumanla- gen mit kostenfreiem Urinal dort errichtet werden, wo es Probleme mit „Wildpinkeln“ gibt. Dadurch liegt eine Ungleichbehandlung beim Urinieren vor, welche der Rat als ordnungspolitische Maßnahme in Kauf genommen hat, da ein kostenpflichtiges Urinal schlicht nicht angenommen und damit das Problem nicht beseitigt wird. 2 Antwort zu Frage 2: Durch die generelle Errichtung von barrierefreien Unisextoiletten wird der Gleichheitsgrundsatz prak- tiziert. Das kostenlose Urinal ist ein zusätzliches Angebot an besonders stark frequentierten Plätzen (z.B. Brüsseler oder Zülpicher Platz) zur Aufrechterhaltung der Stadthygiene. (siehe Hinweis zur Wildpinkelproblematik Antworten zu Fragen 1 und 3) Antwort zu Frage 3: Die bisherige Praxis der kostenfreien Urinale hat sich bewährt, um das persönliche Fehlverhalten in der Öffentlichkeit einzudämmen und in Teilen sogar zu verhindern. Damit steigt nicht nur die Aufent- haltsqualität in der näheren Umgebung der Zweiraum CWC Anlagen durch deutlich geringere Ver- schmutzung und Geruchsbildung, aus Sicht der Verwaltung gibt es auch keine kostengünstigere und effektivere Maßnahme, um das Wildpinkeln zu unterbinden. Antwort zu Frage 4: Alternative: alle zahlen Die notwendige Technik zur Nachrüstung der CWC Anlagen mit Urinalen durch ein elektrisches Münzgerät am Urinal müsste über die AWB beim Hersteller angefragt werden. Aus Erfahrung mit der Nachrüstung an der Stein-auf-Stein Toilettenanlage am Rheinauhafen / Skaterpark muss aber mit mindestens 10.000 € pro CWC Anlage gerechnet werden. Ob und wie sich die Nachrüstung durch Einnahmen refinanzieren lässt, ist äußerst fraglich. Alternative: keiner zahlt Die Finanzierung des Toilettenkonzeptes ist abhängig von der Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die durch die Einnahmeerzielungsabsicht entsteht. Sollte dieser erhebliche Anteil der Refinanzierung entfallen, könnte das Angebot an öffentlichen Toiletten nicht aufrechterhalten werden. Beispielsweise hätte für 2020 der Verlust dieses Status einen 19%/16%igen Zuschlag in Höhe von ca. 200.000 € bedeutet. Zudem besteht bei einem kostenlosen Angebot erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko für Vandalis- mus oder unsachgemäße Benutzung (beispielsweise Drogenkonsum), was Folgekosten wahrschein- lich macht. Derzeit ist für das Toilettenkonzept ein Defizit aus den Vorjahren von ca. 700.000 € für den Bestand aufgelaufen, welches noch auszugleichen ist. Sofern nicht gleichzeitig die Finanzierung gesichert werden kann, empfiehlt die Verwaltung den Sta- tus Quo nicht zu ändern. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2331/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.10.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 08:04