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2331/2021

Gleichheitsgrundsatz bei städtischen Toilettenanlagen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 08.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 22.10.2021 
 2331/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 
 
Gleichheitsgrundsatz bei städtischen Toilettenanlagen 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt AN/1120/2021 
Mit Schreiben vom 25.05.2021 stellten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt un-
ter der Vorlagen-Nummer AN/1120/2021 eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
zur Sitzung am 21.06.2021. 
 
1.) Im Gegensatz zu Männern* müssen Frauen* für die Nutzung öffentlicher Toilettenanlagen 
häufig Geld bezahlen (z.B. Brüsseler Platz). Warum ist dies der Fall? 
 
2.) Wieso wird eine Prüfung des Gleichheitsgrundsatzes bei städtischen Toilettenanlagen nicht 
praktiziert? 
 
3.) Wie lässt sich das im Sinne des Gleichstellungsausschusses ändern? 
 
4.) Wie stellt sich das Finanziell dar? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
Zunächst ist festzuhalten, dass alle City-WC Anlagen (CWC) als barrierefreie Unisextoiletten mit Wi-
ckeltisch ausgestaltet sind. Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2013 (Vorlagen-Nummer 
2594/2013) zur Umsetzung eines städtischen Toilettenkonzeptes wurden vier Arten von CWC Anla-
gen eingeführt.  
Dies sind: 
1. Einraumanlagen und 
2. drei Arten von Zweiraumanlagen: 
-Unisex mit einem Urinal,  
-einer Urinalrinne, 
-zwei Urinalrinnen. 
Die beiden kürzlich errichteten CWC Anlagen besitzen zusätzlich zu den Piktogrammen für Männer 
und Frauen auch das Piktogramm Divers auf der Unisextoilette. 
 
Alle Unisextoiletten sind bezahlpflichtig, seit 2015 unverändert 0,50 € pro Benutzung. Neben der not-
wendigen Teilfinanzierung des Projektes ermöglicht die Erzielung von Einnahmen als Betrieb gewerb-
licher Art den sogenannten Vorsteuerabzug. Der Rat hat 2013 beschlossen, dass die Zweiraumanla-
gen mit kostenfreiem Urinal dort errichtet werden, wo es Probleme mit „Wildpinkeln“ gibt. Dadurch 
liegt eine Ungleichbehandlung beim Urinieren vor, welche der Rat als ordnungspolitische Maßnahme 
in Kauf genommen hat, da ein kostenpflichtiges Urinal schlicht nicht angenommen und damit das 
Problem nicht beseitigt wird.

2 
 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
Durch die generelle Errichtung von barrierefreien Unisextoiletten wird der Gleichheitsgrundsatz prak-
tiziert. Das kostenlose Urinal ist ein zusätzliches Angebot an besonders stark frequentierten Plätzen 
(z.B. Brüsseler oder Zülpicher Platz) zur Aufrechterhaltung der Stadthygiene. (siehe Hinweis zur 
Wildpinkelproblematik Antworten zu Fragen 1 und 3) 
 
 
Antwort zu Frage 3: 
Die bisherige Praxis der kostenfreien Urinale hat sich bewährt, um das persönliche Fehlverhalten in 
der Öffentlichkeit einzudämmen und in Teilen sogar zu verhindern. Damit steigt nicht nur die Aufent-
haltsqualität in der näheren Umgebung der Zweiraum CWC Anlagen durch deutlich geringere Ver-
schmutzung und Geruchsbildung, aus Sicht der Verwaltung gibt es auch keine kostengünstigere und 
effektivere Maßnahme, um das Wildpinkeln zu unterbinden. 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
Alternative: alle zahlen 
Die notwendige Technik zur Nachrüstung der CWC Anlagen mit Urinalen durch ein elektrisches 
Münzgerät am Urinal müsste über die AWB beim Hersteller angefragt werden. Aus Erfahrung mit der 
Nachrüstung an der Stein-auf-Stein Toilettenanlage am Rheinauhafen / Skaterpark muss aber mit 
mindestens 10.000 € pro CWC Anlage gerechnet werden. Ob und wie sich die Nachrüstung durch 
Einnahmen refinanzieren lässt, ist äußerst fraglich. 
 
Alternative: keiner zahlt 
Die Finanzierung des Toilettenkonzeptes ist abhängig von der Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die 
durch die Einnahmeerzielungsabsicht entsteht. Sollte dieser erhebliche Anteil der Refinanzierung 
entfallen, könnte das Angebot an öffentlichen Toiletten nicht aufrechterhalten werden. Beispielsweise 
hätte für 2020 der Verlust dieses Status einen 19%/16%igen Zuschlag in Höhe von ca. 200.000 € 
bedeutet.  
Zudem besteht bei einem kostenlosen Angebot erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko für Vandalis-
mus oder unsachgemäße Benutzung (beispielsweise Drogenkonsum), was Folgekosten wahrschein-
lich macht. 
 
Derzeit ist für das Toilettenkonzept ein Defizit aus den Vorjahren von ca. 700.000 € für den Bestand 
aufgelaufen, welches noch auszugleichen ist. 
 
Sofern nicht gleichzeitig die Finanzierung gesichert werden kann, empfiehlt die Verwaltung den Sta-
tus Quo nicht zu ändern. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2331/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.10.2021
Erstellt
16.06.2021 08:04