Mandari Insight

1910/2020

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Louna Kitas gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 08.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.5

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Louna Kitas gGmbH

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schutzauftrag Konzeption gGmbH

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Konzeption Louna Kitas gGmbH

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4413 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 1910/2020 
Freigabedatum 
 08.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Louna Kitas 
gGmbH" 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die „Louna Kitas 
gGmbH, vorübergehende Geschäftsanschrift. Else-Lang-Str. 12, 50858 Köln, zunächst befristet für 
die Dauer von 2 Jahren gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die „Louna Kitas gGmbH, vorübergehende Geschäftsanschrift: Else-Lang-Str. 12, 50858 Köln wurde 
am 20.08.2019 gegründet und am 01.10.2019 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB-
Nr. 99400 eingetragen. 
Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck der Gesellschaft „Louna Kitas gGmbH“ ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages, die Förde-
rung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung im Sinne von § 58 der Abgabenord-
nung. Den Satzungszweck will die Gesellschaft durch den Betrieb von Kindertagesstätten verwirkli-
chen. 
Derzeit ist der Betrieb und Unterhalt einer dreigruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Weiden, Möri-
ckestr. 14, 50858 Köln geplant. 
Die Einrichtung soll in Vollzeit, im Tagesbetrieb, auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII sowie § 
3.1 / 3.2 KiBiz, als auch den Bildungsgrundsätzen NRW entsprechend geführt werden.  
 
Das Leitbild der (zukünftigen) Einrichtung sieht in seiner pädagogischen Konzeption das Kind als ei-
gene Persönlichkeit, die es durch altersgerechte Förderung und Unterstützung der eigenen Potentiale 
als Individuum zu fördern gilt. 
Bei diesen Kernaufgaben der Kindertagesstätte sollen auch die Eltern durch integrierte Elternarbeit in 
den Förderprozess ihres Kindes einbezogen und beteiligt werden. 
Die pädagogischen Angebote im Gruppenalltag orientieren sich am situationsbezogenen Ansatz. Die 
in diesem Kontext zu fördernden Bildungsbereiche sind: 
 Bewegung, Gesundheit, Ernährung 
 Sprache und Kommunikation 
 soziale und kulturelle Bildung 
 musische, ästhetische Bildung 
 Religion, Ethik 
 naturwissenschaftlicher, technischer Bereich 
 Ökologie, Medien 
 
Darüber hinaus soll die Selbst- und Sozialkompetenz der Kinder gefördert werden. 
Das pädagogische Konzept wird durch partizipative Arbeit getragen, die kindgerecht vermittelt wird.  
Die erzieherische und betreuende Arbeit soll ausschließlich durch pädagogische Fachkräfte gemäß 
KiBiz (Fachkräftegebot) erfolgen. 
 
Der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII ist Bestandteil der Konzeption und findet im Schutzauftrag in 
der täglichen Arbeit Berücksichtigung. 
 
Das Finanzamt Köln-West hat am 13.09.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung 
als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen.

3 
Geschäftsführerin der “Louna Kitas gGmbH” ist Frau Jessica Mestrum. 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigte Person vor, die einer 
Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Der zu erwartende Betrieb der Kindertagesstätte und das Konzept entsprechen dem vom Gesetzge-
ber geforderten Standard.  
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die Gesellschaft eine den Zielen des § 75 Abs. 1 
SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Sie lässt aufgrund der fachlichen und personellen 
Voraussetzungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung 
der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. 
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII zunächst befristet für 2 Jahre vor, weil es keine Erfahrungswerte mit dem Träger gibt. 
 
Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeptionen sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 
1910/2020 hinterlegt.

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Louna Kitas gGmbH

9391 Zeichen

Vorgang 30400

Gesellschaftsvertrag

$ı
Eirma und Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet:
Louna Kitas gGmbH
Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

82

nstan Un

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Ab-
gabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder
und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung im Sinne von 8 58 der
Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch den Betrieb

von Kindertagesstätten.

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar
oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die
Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleich-
artigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und

deren Geschäftsführung übernehmen.

83
D r isch häf

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister und endend mit dem auf die Eintragung in das
Handelsregister folgenden 31. Dezember. Im Innenverhältnis gelten
jedoch schon alle vor Eintragung der Gesellschaft vorgenommenen
einschlägigen Geschäfte als für die Rechnung der Gesellschaft geführt.

84
Stammkapital, Geschäftsanteile, Nennbeträge

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt

EUR 25.000,00
(in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend).

Als Gesellschafter übernehme ich, Frau Jessica Katharina Mestrum,
hierdurch die Geschäftsanteile Ifd. Nrn. 1 bis 12.500 im Nennbetrag
von je EUR 1,00, insgesamt somit EUR 12.500,00.

Als weiterer Gesellschafter übernehme ich, Herr Daniel Mestrum, hier-
durch die Geschäftsanteile Ifd. Nrn. 12.501 bis 25.000 im Nennbetrag
von je EUR 1,00, insgesamt somit EUR 12.500,00.

Die Geschäftsanteile sind jeweils in Höhe von 50 vom Hundert der
Nennbeträge vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in
Geld zu entrichten. Die Restbeträge sind zahlbar auf jederzeit zulässige
Anforderung durch die Geschäftsführung.

Mehrere Geschäftsanteile können durch Beschluss der Gesellschafter
zu einem einheitlichen Geschäftsanteil zusammengelegt werden, wenn
sie voll eingezahlt sind, sie keine unterschiedlichen Rechte und Prflich-
ten vermitteln und keine Nachschusspflicht besteht.

Die Teilung eines Geschäftsanteils erklärt der betroffene Gesellschaf-

ter.

85
Geschäftsführung, Vertretung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesell-
schaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Ge-
sellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Ge-

schäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder ein-
zelnen Geschäftsführern die Befugnis übertragen werden, die Gesell-

schaft allein zu vertreten.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können alle oder ein-
zelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des 8 181 BGB befreit

werden.

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft gelten diese Bestimmungen für
den Liquidator.

86
Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in Gesellschafterversamm-

lungen.

Anstelle der Beschlussfassung in einer Gesellschafterversammlung ist
auch schriftliche oder fernmündliche Abstimmung bzw. Abstimmung

per Telefax oder Email zulässig, falls kein Gesellschafter einem solchen
Verfahren widerspricht.

Die schriftliche oder fernmündliche Abstimmung bzw. Abstimmung per
Telefax oder Email ist unzulässig, wenn durch sie eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages herbeigeführt werden soll oder nach dem Ge-

setz eine andere Form vorgeschrieben ist.

Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch
einen Angehörigen der rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprü-
fenden Berufe, der gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet
ist, vertreten lassen oder sich des Beistandes einer solchen Person be-
dienen. Im Übrigen ist eine Vertretung nur durch Mitgesellschafter o-
der - ggf. - durch Testamentsvollstrecker gestattet. Die Vertreter müs-
sen sich durch schriftliche Vollmacht ausweisen.

Jeder EUR 1,00 (in Worten: Euro ein) des Stammkapitals gewährt eine
Stimme.

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgege-
benen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder dieser Vertrag

eine andere Mehrheit vorschreiben.

87
Gemeinnützigkeit und Gewinn, Jahresabschluss

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und wohltätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Ge-
sellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-

schaftliche Zwecke,

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke

verwendet werden.

Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft
als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln, der
Gesellschaft erhalten. Etwaige Gewinne sind entsprechend dem Gesell-

schaftszweck zu verwenden.

Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begüns-

tigt werden.

Ein Gesellschafter erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und
den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.

Der Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr ist innerhalb der ersten
sechs Monate des Folgejahres aufzustellen.

Sofern nicht eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Ab-
schlussprüfer gemäß 88 316 ff. HGB zwingend vorgeschrieben ist,
kann der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidig-
ten Buchprüfer auf Kosten der Gesellschaft geprüft werden.

Die Gesellschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan

auf.

58
A ng, Belastung und Teilung von häftsanteil

Die Teilung von Geschäftsantellen bedarf der Zustimmung der Gesell-
schaft. Diese erteilt die Geschäftsführung.

Die Abtretung von Geschäftsanteilen sowie von Teilen von Geschäfts-
anteilen sowie deren Belastung (insbesondere Verpfändung oder Nieß-

brauchsbestellung) bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter und
der Gesellschaft.

3. Bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils oder Teilen von Geschäfts-
antellen an Gesellschafter sind die übrigen Gesellschafter und die Ge-
sellschaft verpflichtet, ihre Zustimmung zur Veräußerung zu erteilen.

89
Tod.eines Gesellschafters

1. Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den
Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.

2. Sind mehrere Erben/Vermächtnisnehmer vorhanden, so haben diese
ihre Rechte und Pflichten der Gesellschaft gegenüber durch einen ge-
.meinschaftlichen Vertreter oder durch einen Testamentsvollstrecker er-

füllen zu lassen.

Solange ein solcher Vertreter nicht bestellt ist, ruht das Stimmrecht
aus dem vererbten bzw. vermachten Geschäftsanteil.

810
We wer

Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, mit einfacher Mehrheit jeden
Gesellschafter und jeden Geschäftsführer vom Wettbewerbsverbot zu be-
freien, die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche des Gesellschafters bzw. Ge-
schäftsführers durch eine Abgrenzungsvereinbarung festzulegen und eine
angemessene Gegenleistung als Entschädigung für die Befreiung vom Wett-
bewerbsverbot festzusetzen. Die Gründungsgesellschafter sind stets vom
Wettbewerbsverbot befreit.

811
Auflösung, Abwicklung, Vermögensbindun

1. Im Falle der Auflösung bzw. Abwicklung der Gesellschaft sind der/die
Geschäftsführer Liquidator/en, sofern die Gesellschafter nicht einstim-

mig etwas anderes beschließen.

2. Die Auflösung der Gesellschaft kann nur mit einer Mehrheit von 3/4
der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder beim Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit
es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemein-
samen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen
übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine
andere steuerbegünstigte, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützi-
ge Zwecke verfolgende, Körperschaft zwecks Verwendung zur Förde-
rung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung.

812
Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

813
Schlussbestimmungen

1. Die mit dieser Urkunde verbundenen Kosten, insbesondere Notar-, Ge-
richts-, Eintragungs- und Steuerberatungskosten sowie Steuern, trägt
die Gesellschaft bis zu einem Betrag von EUR 2.000,00; darüber hin-

aus entstehende Gründungskosten tragen die Gesellschafter.

F

2. Soweit vorstehend nicht etwas anderes vereinbart oder bestimmt ist,
gelten die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit
beschränkter.Haftung. j

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. ‘Die betreffende Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck

möglichst nahe kommt. —

Als Anlage zur Urkunde vom heutigen Tage, urn. 1673 /2019 -Z-
des Notars Dr. iur. Rene Zöller in Köln, genommen.

Köln, den 20. August 2019
Un BZ

Anlage 3 Schutzauftrag Konzeption gGmbH

8067 Zeichen

Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch

Kinder- und Jugendhilfe  
§ 8a SGB VIII  
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung  
(1)Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines 
Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken 
mit mehreren Fachkräften einzuschätzen. 

Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage 
gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den 
Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung mit einzubeziehen und, sofern dies nach 
fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem 
Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zu 
Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so 
hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. 
(2) Hält das Jugendamt das Tätigenden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es 
das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder 
in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisiko mitzuwirken. Besteht eine 
dringende Gefahr und kann die Entscheidung nicht abgewartet werden, so ist das 
Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. 
(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigenden anderer Leistungsträger, der 
Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf 
die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. 

Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personenberechtigten oder die 
Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung 
der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. 
(4) In Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach 
diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 

1. Deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung 
von ihnen betreuten Kind oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. 
2. Bei der pädagogischen Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrenen Fachkraft 
beratend hinzugezogen wird sowie

3. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die 
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz 
des Kindes oder Jugendliche nicht in Frage gestellt wird. 
In der Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratenden 
hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung 
aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die 
Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das 
Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. 
(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des 
Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind die Gewährung von 
Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur 
Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. 
Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gesprächs zwischen den Fachkräften der beiden 
örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der 
Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes 
oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

§1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge:

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische 
Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Dieses Recht gilt uneingeschränkt.
Den staatlichen Schutzauftrag nimmt die Louna Kitas gGmbH wahr, indem wir uns nach 
einem Verfahrensablauf des Deutschen Kinderschutzbundes zur Gefahrenabschätzung 
richten und im entsprechenden Fall eine erfahrene Fachkraft in beratender Funktion 
hinzuziehen. Sollten wir uns um das Wohl eines Kindes Sorgen machen, beziehen wir die 
Sorgeberechtigten mit ein, sofern es dem Wohl des Kindes nicht schadet. Gemeinsam 
finden wir eine Lösung.



Von den Beschäftigten  wird überdies die folgende Selbstverpflichtungserklärung 
unterschrieben:

Louna Kitas gGmbH

Selbstverpflichtungserklärung
Von ______________________   ________________________ ________________ 
               (Nachname)                           (Vorname)                              (Geburtsdatum) 
Ich verpflichte mich, die vorhergehenden Grundlagen für meine Arbeit anzuerkennen und 
zu beachten. Weiter erkläre ich, dass ich wegen einer Straftat nach 
•§ 171         StGB            Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht             
•§ 174         StGB            Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen  
•§ 174a       StGB            Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich

                                       Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in

                                       Einrichtungen 
•§ 174b       StGB            Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer

                                       Amtsstellung 
•§ 174c        StGB           Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-,

                                       Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses 
•§ 176          StGB           Sexueller Missbrauch von Kindern 
•§ 176a        StGB           Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 
•§ 176b        StGB           Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge 
•§ 177          StGB           Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 
•§ 178          StGB           Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge 
•§ 179          StGB           Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen 
•§ 180           StGB           Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 
•§ 180a         StGB           Ausbeutung von Prostituierten 
•§ 181a         StGB           Zuhälterei 
•§ 182           StGB           Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 
•§ 183           StGB           Exhibitionistische Handlungen 
•§ 183a         StGB           Erregung öffentlichen Ärgernisses 
•§ 184           StGB           Verbreitung pornographischer Schriften 
•§ 184a         StGB           Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

Louna Kitas gGmbH
•§ 184b         StGB            Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer

                                         Schriften 
•§ 184c         StGB             Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer

                                          Schriften 
•§ 184d         StGB             Verbreitung pornographischer Darbietungen durch

                                          Rundfunk, Medien- oder Teledienste  
•§ 184e          StGB             Ausübung der verbotenen Prostitution 
•§ 184f           StGB            Jugendgefährdende Prostitution 
•§ 225            StGB            Misshandlung von Schutzbefohlenen 
•§ 232            StGB            Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen

                                          Ausbeutung 
•§ 233            StGB            Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der

                                          Arbeitskraft 
•§ 233a          StGB             Förderung des Menschenhandels 
•§ 234            StGB             Menschenraub 
•§ 235            StGB             Entziehung Minderjähriger 
•§ 236            StGB             Kinderhandel 

 


weder rechtskräftig verurteilt bin 

 
noch derzeit ein gerichtliches Verfahren oder ein Ermittlungsverfahren gegen mich 
eingeleitet bzw. anhängig ist. 





Für den Fall, dass wegen einer der genannten Straftaten ein Ermittlungsverfahren gegen 
mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, die Louna Kitas gGmbH umgehend in Kenntnis 
zu setzen. 









________________                                            ____________________________ 

Ort, Datum                                                                          Unterschrift Beschäftigter

Anlage 2 Konzeption Louna Kitas gGmbH

44480 Zeichen

Konzeption der Kindertagesstätte 
 
Träger

Louna Kitas gGmbH

Else-Lang-Straße 12 
50858 Köln 
info@lounakitas.de 




Louna Kitas gGmbH

Inhaltsverzeichnis  
1.)  Allgemeines 

     1.1) Gesetzliche Grundlagen

     1.2) Der Auftrag der Kindertagesstätte 
2.)  Unser Leitbild 

      2.1 Unser pädagogisches Leitbild aus drei Ebenen 



 3.)  Pädagogische Arbeit

       3.1 Die zehn Bildungsbereiche im Überblick 
       3.2 Unsere drei Kernkompetenzen  
       3.3 Partizipation

       3.4 Gesundheitsförderung

       3.5 Freispiel und gruppenübergreifende Aktionen 

       3.6 Verkehrserziehung
       3.7 Ausflüge
 4.)  Eingewöhnung 
 5.)  Tagesablauf  
 6.)  Tägliche Verpflegung  
 7.)  Öffnungs- und Schließzeiten  
 8.)  Gestaltung von Übergängen

 9.) Elternarbeit  
10.)  Zusammenarbeit im Team 

11.) Qualitätssicherung  
12.) Öffentlichkeitsarbeit  
13.) Beschwerdemanagement  
14.) Inklusion 
15.) Schutzauftrag

16.) Aufsicht und Haftung

1.) Allgemeines 

1.1) Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) 
bildet die gesetzliche Grundlage für die Kindertagesstätte (KiTa), welche u.a. die 
Aufgaben, Planung und Finanzierung der KiTa sowie die Eltern- und Kindermitwirkung 
beinhalten. Die KiTa unterliegt der Aufsicht des Landesjugendamtes des 
Landschaftsverbandes Rheinland in Köln und des Fachdienst Jugend der Stadt Köln zur 
Gewährung der Erziehung zum Wohle des Kindes (§§ 45,1,46 KJHG). 
1.2) Der Auftrag der Kindertagesstätte 

§3 KiBiz Aufgaben und Ziele 

(1)Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen 
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. 
(2)Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung 
und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind 
Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das 
pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen 
(Tagesmutter oder -vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigem 
Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.



Mit den Bildungsgrundsätzen NRW wurden Rahmeninhalte zur Stärkung des 
Bildungsauftrages im Elementar- und Primarbereich und damit einhergehend mehr 
Chancen für Bildung von Anfang an geschaffen. Sie geben Hinweise zur Gestaltung von 
Bildungsaufgaben in den zehn Bildungsbereichen und beschreiben die wichtigsten 
Bildungsziele.

Spielen und Lernen sind keine Gegensätze, sondern gehören untrennbar zusammen. Das 
Spiel bedeutet sowohl zweckfreie Selbstentfaltung als auch Ausprobieren. Demnach sind 
sowohl das zweckfreie als auch das gezielte Spiel wichtige Bestandteile von 
Bildungsprozessen. Die Qualität der Bildungsprozesse ist maßgeblich abhängig von der 
Beziehung zwischen Kind und Fachkraft und der Beziehung der Kinder untereinander. 
Kinder können in einem Umfeld, in dem sie sich sicher und geborgen fühlen besser und 
nachhaltiger lernen und sich entwickeln und bilden.

2.) Unser Leitbild  
Das Kind mit seiner eigenen Persönlichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Jedes 
Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Wir sehen das Kind als kompetent, mit all 
seinen Facetten. Wir begleiten das Kind in seiner Entwicklung, dass es lernt es selbst zu 
tun, denn Lernen ist ein lebenslanger Prozess. 



Louna Kitas bieten Plätze für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, mit 
und ohne Behinderung. Basierend auf unserer Grundhaltung richten wir unsere Arbeit  
nach dem für Nordrhein-Westfalen geltenden Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser ist mit 
seinen pädagogischen Inhalten im KiBiz festgeschrieben. Darüberhinaus verstehen wir 
uns als Ergänzung und Bereicherung des Familiensystems.  

Das Leben in der Kindertagesstätte bedeutet für uns, einen Ort für Kinder zu schaffen, an 
dem sie sich wohl fühlen. Darüberhinaus möchten wir ihre Selbstbildungsprozesse 
begleiten und unterstützen.



Im Mittelpunkt der Pädagogik steht das Individuum. Wir gehen davon aus, dass jeder 
Mensch die wesentlichen Voraussetzungen zum Lernen mitbringt. Unser Blick auf das 
Kind orientiert sich an seinen Ressourcen, Stärken und Interessen. Aufgabe der 
pädagogischen Fachkräfte ist es, die ganz persönlichen Stärken zu erkennen und 
entsprechend dem individuellen Lernweg zu fördern.



Freiheit

Ein Kernpunkt unserer Arbeit ist die Freiheit, die Welt in Ruhe und in eigenem Tempo zu 
entdecken und die Begeisterung am Lernen zu erhalten. Denn Kinder sind von Geburt an 
kompetent und reich an Potenzialen. Sie nehmen bereits von den ersten Lebensmonaten 
an aktiv an den Vorgängen ihrer Mit- und Umwelt teil und gestalten ihre Entwicklung und 
ihr Leben mit. Die verantwortungsvolle und liebevolle Betreuung der Kinder ist dafür  eine 
Grundvoraussetzung. 



Kommunikationsfähigkeit

Wir schaffen Rahmenbedingungen, die es den Kindern ermöglichen, soziale Kontakte 
auch außerhalb der eigenen Familie zu knüpfen. Hier erfahren die Kinder sehr deutlich ihre 
eigenen Kompetenzen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Eltern bieten wir, durch unsere Öffnungszeiten, Gesprächsangebote und Elternabende, 
Hilfe bei der Erziehung und bessere Rahmenbedingungen, um ihrer Berufstätigkeit 
nachkommen zu können. 



Spielen - Forschen - Entdecken

Die Kinder haben im Gruppenverband die Möglichkeit, andere Kinder kennenzulernen und 
ein vertrautes Verhältnis zu ihnen und den Betreuern zu entwickeln. In einer familiären 
Atmosphäre wird viel Zeit für das freie Spiel, das Erforschen und Entdecken der Welt und 
die Entstehung einer sozialen Gemeinschaft gegeben. Zusammen mit den Kindern wird 
das Leben in der Gruppe organisiert und mit Freude geführt. 



Starke Kinder - Verantwortung und Selbstwertgefühl

Im Alltag stehen authentische Beziehungen, Aufmerksamkeit, Beobachtung, 
Anerkennung, Empathie, Respekt, sowie Partizipation an höchster Stelle. Diese wichtigen 
Komponenten  stärken das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen der Kinder. Das 
Selbstwertgefühl entwickelt sich in eine gute Richtung wenn es uns als begleitende 
Bezugspersonen gelingt, das Kind so anzunehmen wie es ist und seine Integrität zu 
wahren und zu schützen. Wir möchten den Kindern auf ihrem Weg zur Selbständigkeit 
und Selbstbestimmung eine wichtige Orientierung sein. Wir übernehmen die nötige 
Verantwortung für sie, bieten ihnen aber  auch die Chance, im individuell möglichen 
Rahmen und dem Entwicklungsstand angepasst, eigenverantwortlich zu handeln und zu 
entscheiden.  



Ständiger Bildungsbegriff 

Wir gehen von einem ständigen Bildungsbegriff aus, nach dem das Kind in guter 
Atmosphäre und in geeignetem Umfeld immer und ständig lernt und begreift. 
Voraussetzung für solch positive Lernerfahrungen ist in erster Linie die Freude und 
Begeisterung. Dies gilt gleichermaßen für die Kinder wie für uns Erwachsene. Wenn wir 
selbst von einer Sache begeistert sind, können wir die Neugierde und das Interesse der 
Kinder wecken. Sind die Kinder aus sich selbst heraus motiviert, machen sie spielerisch 
wichtige Lebenserfahrungen. 

Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz. Das Kind in seinem Lebensumfeld 
steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

2.1) Unser pädagogisches Leitbild besteht dabei aus drei Ebenen: 



1. Authentisches pädagogisches Fachpersonal

Die pädagogischen Fachkräfte sind sensible Begleiter, die die 
Fähigkeiten und Ressourcen jedes Kindes erkennen. Wichtig dabei ist, jedes Kind ernst 
zu nehmen und wertzuschätzen. Kinder benötigen ein förderliches emotionales und 
soziales Umfeld, um stetige Lernerfolge zu erreichen. Wenn Pädagogen daran glauben, 
dass jedes Kind seine Potenziale einsetzen kann, können sie die Kinder effektiv fordern 
und fördern. Pädagogen sind Vorbilder für die Kinder. Sie betrachten das Lernen der 
Kinder als Teil ihres eigenen Lernprozesses. Stetige Reflexion des eigenen 
pädagogischen Handelns ist unabdingbar.



2. Die gestaltete Umgebung 

Erfolgreiches Lernen setzt eine vorbereitete Umgebung voraus, die so gestaltet ist, dass 
sie Anreize zum Lernen bietet. In unseren Räumen stehen Materialien bereit, die neugierig 

machen, Ordnungssinn erzeugen und zum Entdecken anregen. Wichtig ist die Anpassung 
der Umgebung passend zum Entwicklungsstand und zum aktuellen Bildungsthema. Die 
Pädagogen wählen das Material aus und passen es regelmäßig den neuen Themen und 
Interessen der Kinder an. Neben Raum- und Materialgestaltung zählt auch die zeitliche 
Struktur: Unsere Pädagogen geben den Kindern Orientierung und Sicherheit durch 
Rituale. Für die Kinder haben einerseits die Lernmaterialien einen festen Platz und 
andererseits der Tagesablauf eine bekannte Reihenfolge. Wir schaffen damit eine 
Atmosphäre, in der die Kinder gerne lernen und sich wohlfühlen. 



3. Individualisiertes Lernen

Lernen heißt, sich Herausforderungen zu stellen und dabei Kompetenzen zu erwerben. 
Dieser Prozess ist von Mensch zu Mensch anders. Jeder lernt auf ganz individuelle Weise 
und in seinem eigenen Tempo. Louna Kitas misst den Kompetenzerwerb der Kinder 
deshalb nicht am Durchschnitt aller Menschen gleichen Alters, sondern an den 
individuellen Bedürfnissen der Kinder. Die Individualität zu erkennen und zu respektieren, 
ist eine große Aufgabe. Unsere Pädagogen ermutigen die Kinder, sich auch mit 
komplexen Themen auseinanderzusetzen, wenn sie dafür Interesse zeigen. Den sensiblen 
Phasen wird deshalb besonders viel Aufmerksamkeit entgegengebracht. Was Menschen 
aus sich selbst heraus wach und freudig erleben, lernen sie leichter und nachhaltiger.

3.) Pädagogische Arbeit

Basierend auf unserer Grundhaltung, richten wir unsere Arbeit an dem für Nordrhein- 
Westfalen geltendem Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser ist mit seinen pädagogischen 
Inhalten im KiBiz festgeschrieben. Erziehung und Bildung erfolgen ganzheitlich. Die zehn 
Bildungsbereiche dienen dazu, die Vielfalt der Erfahrungsmöglichkeiten zu strukturieren. 
Sie sind inhaltlich voneinander abgetrennt, obwohl es in der pädagogischen Praxis viele 
Überschneidungen gibt. Mit ein und derselben Tätigkeit können verschiedene 
Bildungsbereiche angesprochen werden. Auch wenn bei Louna Kitas der Fokus auf drei 
Erziehungs- und Bildungsbereiche gelegt wird, erfolgen Erziehung, Bildung und 
Betreuung in der realen Situation gleichzeitig und sind nicht voneinander isolierbar.



3.1) Die zehn Bildungsbereiche im Überblick:



1.  Bildungsbereich Bewegung

     Dieser Bildungsbereich ist einer der Schwerpunkte bei Louna Kitas, denn Kinder

     lernen durch Bewegung. Denken, Fühlen und Handeln beeinflussen sich

     gegenseitig. Kinder machen über Bewegung Erfahrungen, die sie in ihrer

     Persönlichkeit wachsen lassen und zur Entwicklung von Bewegungssicherheit und

     Selbstständigkeit beitragen. 

     Bewegungserziehung wird verstanden als ein Stück Lebensbegleitung durch 

     Erwachsene (Eltern, Erzieher/Innen, Lehrer) zur Entwicklung einer vollwertigen

     Persönlichkeit (vgl. Balster 2002, S. 66f). Daraus ergibt sich für uns, dass wir

     Bildungsprozesse durch vielfältige Bewegungsangebote gestalten und unterstützen

     und so für die Kinder optimale Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung und

     breitgefächerte Bildung schaffen.

     Kinder haben von sich aus ein natürliches Bewegungsbedürfnis. Das Ausleben dieses

     Bedürfnisses wird durch ihre Umwelt begleitet, unterstützt und gefördert oder auch

     behindert und eingeschränkt. Wir legen deshalb Wert darauf, dass die Ausstattung der

     Gruppenräume, sowie die Gestaltung der Bewegungsräume kindgerecht und

     besonders bewegungsfreundlich sind.

     Gezielte Angebote  fördern die körperlich-motorische, sozial-emotionale, kognitive und

     sprachliche Entwicklung des Kindes.

     Die Bewegungsfreude der Kinder in den Alltag zu integrieren ist einer der Kernpunkte  

     bei Louna Kitas, denn sie Erforschen und Begreifen so ihre Welt.

2.  Bildungsbereich Körper, Gesundheit und Ernährung

     Unser Ziel ist es, Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung entwicklungsgerecht zu

     begleiten, ihnen ein erstes Verständnis über ihren Körper zu vermitteln und sie darin

     zu befähigen, ein positives Körper- und Selbstbild zu konstruieren. Je differenzierter

     Sinneserfahrungen sind, die dem Kind ermöglicht werden, und je mehr Raum ihm zum

     Ausprobieren und Gestalten geboten wird, desto mehr Selbstwirksamkeit erfährt es.

     So kann das Kind seine Identität und sein Selbstbewusstsein entwickeln. 

     Darüberhinaus ist ein Ziel der Kindertagesstätte, den Kindern die Freude und

     den Genuss an Essen und Trinken zu vermitteln. Wir legen großen Wert auf eine

     gesunde und ausgewogene Ernährung. 



3.  Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

     Dieser Bildungsbereich wird bei allen Tätigkeiten angesprochen. Wir können nicht -

     nicht kommunizieren, denn kommunizieren heißt nicht immer sprechen. Jedes

     Verhalten ist Kommunikation. Bei Louna Kitas fördern wir sowohl die verbale als auch

     die nonverbale Kommunikation. Kinder lernen das Sprechen durch Nachahmung und

     korrektives Feedback. Deshalb sind die Fachkräfte für Kinder ein sprachliches Vorbild.

     Wir schaffen im Alltag Sprachanreize und begleiten unser Handeln und Tun mit Worten

     wie beispielsweise beim Spielen, Wickeln, Essen, An- und Ausziehen. Wir lernen

     gemeinsam mit den Kindern Fingerspiele, Reime, Verse, Lieder, Gedichte und fördern

     somit die Sprachentwicklung und die Freude am Sprechen. Durch Bilderbücher,

     Geschichten und Rollenspiele wird die sprachliche Entwicklung unterstützt und der

     Sprachschatz kreativ erweitert. Die Kinder lernen grammatikalisch richtig zu sprechen,

     Gehörtes nachzuerzählen oder themenbezogene Gespräche zu führen. 



4.  Bildungsbereich Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung

     Ziel ist es, die Kinder auf das Leben in einer vielfältigen Gesellschaft mit

     unterschiedlichen Lebensstilen und Kulturen vorzubereiten. Wir wollen sie dabei

     unterstützen ihre eigene Herkunft und Kultur kennenzulernen und darauf aufbauend

     einen persönlichen Lebensstil zu entwickeln.



5.  Bildungsbereich Musisch - ästhetische Bildung

    Malend, zeichnend, singend, formend und bauend bringen die Kinder ihre Gefühle und

    Gedanken zum Ausdruck. Im Laufe der Kita-Zeit lernen sie bei uns verschiedene

Materialien kennen, die die kindlichen Gestaltungskräfte anregen. Denn Kinder 

    verstehen Dinge, indem sie sich gestaltend mit ihnen auseinandersetzen. Lieder

    unterstützen die Rituale in der Kita und bereichern die Sprachentwicklung der Kinder. In

    unseren Musikangeboten erfahren die Kinder, wie viel Freude es macht, beim Klatschen

    oder Trommeln erste Klänge zu erzeugen, zusammen zu singen oder verschiedene

    Instrumente erklingen zu lassen. 



6.  Bildungsbereich Religion und Ethik

     Offenheit und Akzeptanz sind wichtige Qualitätsmerkmale der pädagogischen Arbeit

     im interreligiösen Dialog, da unsere Gesellschaft zunehmend multireligiös geprägt ist. 

     Neben der Gestaltung der jahreszeitlichen Festen thematisieren wir mit den Kindern

     auch Feste aus anderen Kulturkreisen. Das Vermitteln von anderen Bräuchen und

     Sitten ist ebenfalls fester Bestandteil unserer Arbeit. 



 7.  Bildungsbereich Mathematische Bildung

     Die mathematischen Erfahrungen in der Kita sind nicht vergleichbar mit dem späteren       

     Mathematikunterricht in der Schule. Im Kindergarten werden die mathematischen

     Kenntnisse der Kinder geschult. Beim Zählen, Vergleichen, Klassifizieren und Ordnen

     im alltäglichen Erleben. Dazu gehört auch Zusammenhänge, Gemeinsamkeiten,

     Unterschiede erkennen und verbal beschreiben. Die Kinder unterscheiden

     unterschiedliche Gewichte, messen, schütten und gießen. Sie lernen Geld kennen und

     den Umgang damit (z.B. im Rollenspiel oder beim Einkaufen). Werden Kinder bereits

     im Kindergartenalter mathematisch gefördert, entwickeln sie eine erstes Interesse für 

     Zahlen.



8.  Bildungsbereich Naturwissenschaftlich - technische Bildung

     Im diesem Bildungsbereich machen die Kinder naturwissenschaftliche

     und technische Grunderfahrungen. Die Kinder können all ihre Fragen über die

     Zusammenhänge der belebten und unbelebten Natur stellen, etwa: Was bedeutet

     „viel“, „wenig“, „laut“, „leise“, „leicht“ und „schwer“? Was ist Schnee? Welche Tiere

     leben im Wald oder unter Wasser? In Experimenten und Forschungsprojekten finden

     sie darauf eigene Antworten.

9.  Bildungsbereich Ökologische Bildung

     Im Mittelpunkt der ökologischen Bildung stehen der achtsame Umgang mit den

     natürlichen Ressourcen, das Erleben ökologisch intakter Lebensräume und praktische

     Projekte, die den Kindern den Umweltschutz nahe bringen, ohne zu moralisieren.



10. Bildungsbereich Medien

      Medienerlebnisse sind ein immer aktuelleres Thema in der heutigen Zeit, weshalb

      diesem Bildungsbereich eine zentrale Aufmerksamkeit bei Louna Kitas zukommt. Eine

      Pädagogik, die sich stark an der kindlichen Lebenswelt orientiert, hat die Aufgabe,

      sich allen Einflussfaktoren der sich ständig verändernden Lebenswelt von Kindern

      anzunehmen und sie bei dieser Entwicklungsaufgabe zu unterstützen. Viele Kinder   

      wachsen mit verschiedenen Medien auf und nutzen diese wie selbstverständlich.

      Die medienpädagogische Arbeit geht bei Louna Kitas mit dem Spielen, Produzieren

      und der der Veröffentlichung eigener Werke in die Alltagskommunikation mit ein. Die

      Kinder bekommen die Möglichkeit, sich als kompetent zu erleben und sich

      mitzuteilen. 

      Das Ziel früher Medienbildung ist es, die Kind-Medien-Interaktion  

      verantwortungsvoll einzuschätzen und entwicklungsfördernd einzusetzen. 

      Alle wichtigen Entwicklungs- und Lernschritte der Kinder werden in ihren persönlichen

      digitalen Portfolios dokumentiert. Im Laufe der Kindergartenzeit entsteht eine

      Geschichte über die Entwicklung und das Lernen der Kinder, die sowohl für sie selbst

      als auf für ihre Eltern und die Pädagogen spannend und wichtig ist. Mit Text, Bild und

      Video erzählt das digitales Portfolio, wie das Kind lernt und was es schon geschafft

      hat. Das Kind entwickelt durch sein digitales Portfolio Selbstbewusstsein, da es sich

      auf seinen persönlichen Ich-Seiten vorstellen und zum Ausdruck bringen kann, was

      ihm wichtig ist. Das gemeinsame Betrachten, zeigt dem Kind was es schon alles

      gelernt hat und macht es stolz und selbstsicher. 

      Ein zentraler Punkt unserer pädagogischen Arbeit ist die individuelle 

      Entwicklungsbegleitung. Das Portfolio dient als Werkzeug, denn die Pädagogen

      können anhand der genauen Dokumentation jederzeit den aktuellen

      Entwicklungsstand und die Lernwege jedes einzelnen Kindes nachvollziehen. Durch

      die einfache Struktur der digitalen Portfolios und die Zusammenarbeit mit den

      Kindern, verlieren die Pädagogen keine wertvolle Betreuungszeit. 

      Die Eltern können durch die Digitalität am Kita-Leben und am Lernen ihres Kindes

teilnehmen und sehen so immer welche Kompetenzen ihr Kind erworben hat.

      Der Zugang zum digitalen Portfolio ist passwortgeschützt. Nur die Eltern, die

      Pädagogen, die Kita-Leitung und die IT-Administratoren haben Zugriff. Unsere

      Mitarbeiter arbeiten ausschließlich an freigegebenen Dienstgeräten und übertragen

      Daten stets über eine verschlüsselte Verbindung. 


3.2) Unsere drei Kernkompetenzen 

Vor dem Hintergrund einer sich stetig wandelnden Welt kommt es darauf an, 
Kernkompetenzen zu erwerben. Gemeint sind Kompetenzen, die den Menschen dazu 
befähigen eigenständig und sozial zu Denken, zu Handeln und zu Gestalten. Es geht also 
um den Erwerb von grundsätzlichen sozialen, fachlichen und methodischen 
Fähigkeiten. Wir fördern im Besonderen drei Schlüsselkompetenzen.





1. Selbst-Kompetenz 

Durch die Förderung der Selbst-Kompetenz wird das Selbstbewusstsein und die 
Selbstreflexion der Kinder gestärkt. Ziel ist die Entwicklung einer individuellen 
Persönlichkeit. Selbstbewusste und eigenständige Menschen kennen ihre Fähigkeiten, 
ihre Potenziale und ihre Bedürfnisse. Kinder mit Selbst-Kompetenz haben den Mut, ihre 
Meinung zu sagen und auch zu vertreten und im Abgleich mit anderen Meinungen kritisch 
zu hinterfragen. Sie können ihre Gefühle erkennen und mit ihnen umgehen. Louna Kitas 
sieht es als eine wichtige Entwicklungsaufgabe die Kinder stark zu machen. 
2. Sozialkompetenz 

Menschen mit Sozialkompetenz gehen freundlich und rücksichtsvoll mit anderen um und 
handeln solidarisch. Sie sind in der Lage, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und 
auf ihre Bedürfnisse und Interessen einzugehen. Die Kinder knüpfen soziale Kontakte, 
auch außerhalb ihrer Familie. Damit verbunden ist Kooperations- und Teamfähigkeit. Wir 
legen großen Wert darauf, dass die Kinder lernen, miteinander Regeln zu vereinbaren und 
sich daran zu halten. Bei Louna Kitas lernen die Kinder das Leben in einer Gemeinschaft 
und in einer demokratischen Gesellschaft und ihre damit verbundenen Rechte näher 
kennen.

3. Lernkompetenz 

Das Ziel dieser Schlüsselkompetenz ist es die Kinder zu befähigen bereits früh ihr Lernen 
selbst zu organisieren. Sie entscheiden bedürfnisorientiert, was und in welchem Tempo 
sie lernen möchten. Dabei legen wir großen Wert auf die sensiblen Phasen der Kinder, um 
einer Überlastung entgegenzuwirken. Die Kinder entscheiden frei nach ihrem eigenen 
Interesse wozu sie bereit sind. Dabei können sie sich selbst Ziele setzen. 




3.3) Partizipation 

Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen von Beteiligung, Teilhabe 
bzw. Mitbestimmung. Partizipation bei Louna Kitas ist die ernst gemeinte, altersgemäße 
Beteiligung der Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung. 
Grundvoraussetzung für eine gelingende Partizipation ist eine positive Grundhaltung der 
Pädagogen. Die Kinder müssen als Gesprächspartner wahr- und ernst genommen 
werden, ohne dass die Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern verwischt werden. 

Hierbei spielt unser Bild vom kompetenten Kind eine tragende Rolle. Das Kind ist als 
eigenständiges, individuelles Wesen zu betrachten, das ein Recht darauf hat, an 
Entscheidungen, die es selbst betreffen, beteiligt zu werden. Auch den bereits benannten 
Schlüsselkompetenzen kommen bei der partizipatorischen Arbeit bei Louna Kitas eine 
tragende Rolle zu.



Mit der partizipativen pädagogischen Arbeit werden bei Louna Kitas die folgenden Ziele 
verfolgt:



- Positives Selbstkonzept des Kindes

- Perspektivübernahme/ Empathie 

- Kommunikative Kompetenz

- Kooperationsfähigkeit

- Fähigkeit zur Konfliktbewältigung

- Kennenlernen demokratischer Strukturen 

- Moralentwicklung (Gerechtigkeitsempfinden, Regelakzeptanz, Rücksichtnahme)

- Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen

3.4) Gesundheitsförderung 

Essen und Trinken ist viel mehr als nur Nahrungsaufnahme. Die Atmosphäre, die die 
Kinder während der Esssituation erleben, beeinflusst ihre Ernährungsgewohnheiten und 
ihre Fähigkeiten, etwas zu genießen. Mahlzeiten sind immer auch ein kulturelles und 
soziales Ereignis mit Ritualen. 

Kleine Aufgaben, wie Tisch eindecken und abräumen etc. erledigen die Kinder 
selbständig. Ein wöchentlich ausgewogener, ausgehängter Speiseplan vor den Gruppen 
informiert Eltern und Kinder über das Angebot. 

Die Mahlzeiten werden täglich frisch in unserer Küche zubereitet. 

Vor jedem Essen gibt es einen gemeinsamen Tischspruch. Der selbständige Umgang mit 
Besteck wird gefördert. Das Kind entscheidet, in welchem Tempo und wie viel es isst. Wir 
regen die Kinder an, von allen angebotenen Speisen und Getränken zu probieren.

Im U3-Bereich werden die Kinder teilweise gefüttert. Der Blickkontakt zum Kind wird beim 
Füttern gehalten und die Kinder essen zunehmend mit dem eigenen Löffel. Für unsere 
ganz Kleinen, können Gläschen zum Aufwärmen mitgebracht werden.

Wir sorgen für eine ausreichende Belüftung der Räume und regelmäßige Aufenthalte im 
Freien um Krankheiten vorzubeugen. Zusätzlich zu den Wickelrunden werden die Windeln 
der Kinder individuell nach Bedarf gewechselt.


3.5) Freispiel und gruppenübergreifende Aktionen

Im spielerischen Auseinandersetzen mit seiner Umwelt lernt das Kind seine Bedürfnisse 
und Interessen kennen, es entdeckt seine Stärken und seine Schwächen. Die Aufgabe, 
die den pädagogischen Fachkräften im Freispiel zukommt, ist es aufmerksam und 
wertschätzend die Interessen der Kinder zu beobachten und passende Impulse zu setzen. 
Eine vorbereitete Umgebung, die die Neugierde der Kinder erweckt ist bereits ein Impuls. 
Es gilt die Stärken der Kinder zu stärken und die Schwächen, zu schwächen. So machen 
wir die Kinder stark und helfen ihnen dabei sich selbst kennenzulernen.

Spielen heißt Lernen. Das selbstbestimmte Spiel ist für eine ganzheitliche Entwicklung der 
Kinder unabdingbar. Im Freispiel wählen die Kinder ihre Tätigkeit frei aus und gehen ihren 
individuellen Spielbedürfnissen nach. Sie entscheiden frei über den Verlauf und die Dauer 
ihres Spiels. Sie wählen ihre Spielmaterialien und ihre Spielpartner frei aus und lernen so 
in einer sozialen Gemeinschaft zu leben. Sich zu arrangieren und Regeln auszuhandeln. 
Sie lernen zu teilen und zu warten, bis sie an der Reihe sind. Die Geduld der Kinder wird

so gestärkt. Die Kinder lernen im Spiel mit Frustration umzugehen, sich durchzusetzen 
und sich zu konzentrieren. Die Kinder gehen ihrem Bewegungsdrang und ihrer 
Experimentierfreude nach, sie entfalten ihre Stärken und lernen ihre Grenzen kennen. 
Dem Freispiel kommt eine ganz zentrale Aufgabe zu, denn Spielen und Lernen sind nicht 
isoliert voneinander zu betrachten. 

Die gruppenübergreifenden Erfahrungen sind ein wichtiges Merkmal bei Louna Kitas. Das 
teiloffene Konzept ermöglicht den Kindern auch die Kinder der anderen Gruppen 
kennenzulernen und soziale Kontakte zu knüpfen. Durch Projektarbeit, Ausflüge und das 
Freispiel sind die einzelnen Gruppen nicht voneinander isoliert. Lediglich der Morgenkreis, 
das Mittagessen und die Ruhezeit werden in den jeweiligen Gruppen verbracht, um den 
Kindern einen festen Bezugsort und Sicherheit in einem geschützten Rahmen zu bieten. 

Die Möglichkeit das gesamte Haus für ihre Spiel- und Lernerfahrungen zu nutzen 
unterstützt die Kinder in ihrer Selbständigkeitsentwicklung. 




3.6) Verkehrserziehung 
Im Alltag lernen die Kinder spielerisch Begriffe, Regeln und das Verhalten im 
Strassenverkehr kennen. Die Verkehrssicherheit wird bei Spaziergängen und Ausflügen 
immer wieder mit der ganzen Gruppe trainiert. Allerdings finden Ausflüge erst statt, wenn 
die Pädagogen davon überzeugt sind, dass die Kinder die Verkehrserziehung verinnerlicht 
haben und bereit sind diese anzuwenden. Hierbei ist uns auch eine enge Zusammenarbeit 
mit den Eltern wichtig, z.B. Elternabend. 




3.7) Ausflüge

Neben den wöchentlich stattfindenden Aktionen, unternehmen wir auch mehrmals im 
Jahr andere Ausflüge wie z.B. Museumsbesuche, Theaterbesuche, interessenorientierte 
Besuche etc.

4.)  Eingewöhnung

Bei Louna Kitas arbeiten wir mit dem Handlungskonzept des Berliner 
Eingewöhnungsmodells. Dieses versteht sich als Richtlinie, mit Vorschlägen für die 
Gestaltung von Übergangssituationen von Kindern und allen daran Beteiligten. Allerdings 
ist darauf hinzuweisen, dass die Eingewöhnungsprozesse von Kindern individuell vielfältig 
und unterschiedlich verlaufen. Die Kooperation beginnt bereits bei der Anmeldung des 
Kindes und wird als Bedingung gesehen für eine erfolgsversprechende Bewältigung der 
Trennungszeit in den ersten Eingewöhnungstagen. Es ist ein Konzept, das auf die 
Bindungsbedürfnisse von Kindern, dem Bezug zu seinen Eltern und eine sorgsame 
Beachtung der damit in Verbindung stehenden Entwicklungsprozesse der Kinder 
einhergeht. 



Das Modell unterteilt sich in fünf Schritte:



1. Die Information der Eltern des Kindes und die damit verbundene Beteiligung am 
Eingewöhnungsprozess
2. Eine dreitägige Grundphase der Eingewöhnung, an der ein Elternteil des Kindes in der 
Einrichtung anwesend ist
3. Eine gemeinsam zu treffende Entscheidung über die Dauer der Eingewöhnungszeit 
und den ersten Trennungsversuch 
4. Eine Stabilisierungsphase, in der der Bezugspädagoge im zunehmenden Maß die 
Versorgung des Kindes, trotz Anwesenheit des Elternteils, übernimmt
5. Eine Schlussphase der Eingewöhnung, in der Eltern nicht mehr anwesend, aber 
erreichbar für das Kind sind (vgl. Laewen, Andres u. Hédervári-Heller 2013, S. 43ff.)

5.)  Tagesablauf  
Bei Louna Kitas können sich die Kinder auf einen klar gestalteten Tagesablauf mit 
wiederkehrenden Ritualen verlassen. Wir leben ein teiloffenes Konzept: Die Kinder 
nehmen an Morgenkreis, Mittagessen und Ruhezeit in ihrer Bezugsgruppe teil. 
Freispielphasen, Angebote und Projekte finden gruppenübergreifend statt.



7:30 Uhr - 9:30 Uhr 

- Bring- und Freispielzeit

- offenes Frühstück in den Gruppen
9:30 Uhr - 11:45 Uhr 

- Morgenkreis mit pädagogischen Angeboten 

 - Freispielzeit

- Kleingruppenangebote; Bewegungsangebote; Portfolio Arbeit; Projekte

- Spiel auf dem Außengelände

- Waldtag; Ausflüge 

- Obst- oder Gemüsesnack 
11:45 Uhr - 14:30 Uhr 

- gemeinsames Mittagessen der Kleinstkinder 

- Schlaf- und Ruhezeit 
12:00 Uhr - 12:30 Uhr 

- gemeinsames Mittagessen der Ü3 Kinder 

12:30 - 13:30 Uhr 

 - Ruhezeit & Entspannung 

13:30 - 16:30 Uhr 

 - Freispielzeit

 - Projekte; Aktionen in Kleingruppen 

 - Spielen auf dem Außengelände 

14:30 Uhr - 15:00 Uhr 

 - Nachmittagssnack 

15:00 Uhr - 16:30 Uhr 

- gleitende Abholzeit 

-  Freispielzeit
Um 16:30 Uhr schließt die Kita

6.)  Tägliche Verpflegung

Bei Louna Kitas gibt es täglich ein gesundes Frühstück, Mittagessen und Snacks. Wir 
unterstützen die Kinder hierbei auch in ihrer Selbständigkeitsentwicklung. 
Das Frühstück und die Snacks werden von dem pädagogischen Personal, teilweise mit 
Unterstützung der Kinder frisch vorbereitet und variieren täglich. 

Das Mittagessen wird von unserem Küchenpersonal täglich frisch zubereitet. 

Die Mahlzeiten sind auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt, ausgewogen und 
gesund. Die Kinder entscheiden bei der Auswahl der Gerichte mit. Eine Vielseitigkeit bei 
der Auswahl der Gerichte ist uns sehr wichtig. So haben die Kinder, die Möglichkeit 
verschiedene Lebensmittel zu probieren und ihre Vorlieben, aber auch Abneigungen 
kennen zu lernen. Lebensmittelunverträglichkeiten werden natürlich berücksichtigt. 

Bei der Auswahl und der Zusammenstellung unserer Mahlzeiten richten wir uns nach den 
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sowie nach aktuellen 
ernährungsphysiologischen Grundlagen. 

Getränke in Form von Tee und Wasser stehen jederzeit bereit. Regelmäßige Trinkpausen 
außerhalb der Essenszeiten werden eingelegt, während der Spielzeit erinnern wir die 
Kinder an das Trinken. Wir vermitteln den Kindern einen bewussten Umgang mit 
Lebensmitteln. 

Die Kinder lernen, dass es besondere Gelegenheiten gibt, wo Süßigkeiten genossen 
werden können. Essen soll Genuss und Spaß bedeuten und die Kinder ein Leben lang 
positiv prägen. 

Solche Anlässe können sein: Geburtstage, Feste, Backaktionen in der Gruppe etc.  
  
7.)  Öffnungs- und Schließzeiten 

Öffnungszeiten

Die Einrichtung ist Montag - Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. 



Folgende Betreuungszeiten bieten wir an: 

 - 45 Stunden pro Woche, max. 9 Std. pro Tag 

 - 35 Stunden pro Woche, max. 7 Std. pro Tag 

 - 25 Stunden pro Woche, max. 5 Std. pro Tag

Schließzeiten

Die Einrichtung bleibt jedes Jahr zu folgenden Zeiten geschlossen: 

-  von Heiligabend bis einschließlich Neujahr (bis zum ersten Werktag im neuen Jahr)

- Weiberfastnacht ab 12:00 Uhr 

- drei Wochen während der Sommerferien 

-  zwei pädagogische Tage (Konzeptionsweiterentwicklung & Teamschulung) 

-  ein Tag für einen Betriebsausflug 

-  bei Bedarf weitere Schließtage, z.B. für Brandschutzschulung 



Die Termine werden den Eltern zum Beginn des neuen Kita-Jahres mitgeteilt. Änderungen 
und Zusatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 



8.)  Gestaltung von Übergängen 
„Transition“ : (=Übergang). Als Transition werden komplexe Wandlungsprozesse 
bezeichnet, wenn Lebenszusammenhänge eine massive Umstrukturierung erfahren. 
Charakteristisch für eine Transition ist, dass das Kind dabei Phasen beschleunigter 
Veränderung und eine Verdichtung von Belastungsfaktoren erlebt. Transitionen sind 
Wendepunkte im Leben eines Kindes, sie sind nicht spontan, sondern ein länger 
andauernder Prozess.

Louna Kitas begleitet die Kinder dabei auf drei Ebenen (vgl. Griebel und Niesel):



1. Ebene des Einzelnen: Das Kind durchlebt eine Veränderung seiner Identität, welche

    mit starken Emotionen einhergeht. Wir begleiten das Kind bestmöglich, bei seiner  

    neuen Rollenfindung und dem Erwerb neuer Kompetenzen.  
2. Ebene der Beziehungen: Auf dieser Ebene entsteht eine Veränderung der

    bestehenden Rollen im sozialen Umfeld und neue Beziehungen entwickeln sich.
3. Ebene der Lebensumwelt: Wir bereiten das Kind auf die veränderten

    Leistungsanforderungen vor und bringen die verschiedenen Lebenswelten (Kita und

    Schule) in Einklang.
Louna Kitas bereitet die Kinder in ihrem letzten Kita Jahr, durch Vorschularbeit und 
gezielte Projekte und Ausflüge, auf den bevorstehenden Veränderungsprozess sensibel 
vor.

9.)  Elternarbeit 

















Das Paradigma des Dreiecks der Zusammenarbeit berücksichtigt die Interessen, Bedarfe 
und Ressourcen von Kindern, Eltern und Erzieher/innen. Die Gleichseitigkeit 
veranschaulicht die gleichwertige Berücksichtigung der Position aller Beteiligten im Sinne 
von Erziehungspartnerschaft (vgl. Fialka (2010), 5f.). 

Es ergeben sich verschiedene Anforderungen an eine konstruktive Zusammenarbeit, etwa 
das Gebot der Transparenz, das einerseits die individuelle Situation in der Familie und der 
Einrichtung betrifft, andererseits auch die sozialen und konzeptionellen Kontexte 
berücksichtigt. Konkret geht es bei Louna Kitas um den den stetigen, gemeinsamen, 
respektvollen Informationsaustausch zwischen Eltern und Erzieher/innen, wobei 
gegenseitig Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung sowohl vorausgesetzt werden als 
auch wachsen müssen, ohne die die Zusammenarbeit auf Zeit nicht gelingen kann. 

Die gesetzliche Grundlage der Kooperation bieten das KJHG welches die Rechte 
definiert, die den Kindern und den Erziehungsberechtigten - auch gegenüber der 
Kindertagesstätte - zustehen. Das Erziehungsrecht liegt zuvörderst bei den 
Erziehungsberechtigten. Ihre grundsätzlichen Einstellungen und Werte müssen respektiert 
werden. Dabei werden sie durch die pädagogische Arbeit der Kita beraten und 
unterstützt. 

Das Recht der Eltern in Bezug auf die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder umfasst die 
individuelle, soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Dabei sollen die 
Unterschiede von sozialen und kulturellen Eigenarten berücksichtigt und Kinder mit und 
ohne Behinderung wenn möglich gemeinsam gefördert werden. Das KJHG verlangt die 
Beachtung des Genderaspekts, indem Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen 

berücksichtigt, Benachteiligung abgebaut und Gleichberechtigung gefördert werden.

Zusammenarbeit bei Louna Kitas:

- Aufnahmegespräch

- Eingewöhnungsgespräch

- Entwicklungsgespräche

- Gesprächsbereitschaft auch für tägliche Tür- und Angelgespräche

- Größtmögliche Transparenz unserer Arbeit (z.B. Wochenrückblick)

- Regelmäßige Rückmeldungen über unsere Beobachtungen 

- Elternabende

- Beantwortung von Fragen der Eltern

- Thematische Veranstaltungen 

- Elternbeiratssitzungen

- Elektronische Elternbriefe 

- Elternbefragung 
Das Bindeglied zwischen Elternschaft, Kindergartenteam und Träger ist der Elternbeirat. 
Seine Vertreter werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres neu gewählt. Der 
Kindergartenbeirat besitzt eine beratende und unterstützende Funktion. Wichtige 
Voraussetzung für seine Arbeit ist die gegenseitige Information aller Beteiligten. 
10.)  Zusammenarbeit im Team  
Das Team arbeitet konstruktiv und vertrauensvoll zusammen, denn die Zusammenarbeit 
ist für Louna Kitas eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte pädagogische 
Arbeit. Dabei steht nicht der Einzelne mit seinen individuellen Interessen im Mittelpunkt, 
sondern die mit dem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag verbundene 
Anforderungen.

Alle Mitarbeiter werden über wichtige Informationen in Kenntnis gesetzt, um eine 
qualitative Zusammenarbeit zu garantieren. 

Regelmäßige Teamsitzungen und Fallbesprechungen dienen der Entwicklung einer 
gemeinsamen Handlungsweise und einer guten Teamkultur. Wir legen großen Wert auf 
einen wertschätzenden und respektvollen Umgang, welcher durch Kommunikation, 
Transparenz, Austausch und Kooperation gekennzeichnet ist. 

Um pädagogische Schwerpunkte weiterzuentwickeln finden Konzeptionstage bei Louna 
Kitas statt.

Qualifizierte Kindergartenarbeit erfordert auch Fort- und Weiterbildungen. Jeder 
Mitarbeiter hat die Möglichkeit sich mit seinem Wissen auf den neusten Stand zu bringen. 
 



11.) Qualitätssicherung 

Eine hoher Qualitätsstandard ist die Voraussetzung für eine professionelle pädagogische 
Arbeit in der Kindertagesstätte. Um diesen Standard zu sichern und weiter zu entwickeln 
richten wir uns bei Prozessentwicklungen nach dem QM-System LQK (lernorientierte 
Qualitätstestierung für Kindertagesstätten). 

Die Lernenden, d.h. die Kinder stehen im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen. Es geht 
um eine begründete und reflektierte Organisation in Kindertagesstätten. 

Bei unserer Qualitätssicherung geht es um die Begründung des eigenen Handelns im 
Interesse der Kinder und um den Einsatz geeigneter Verfahren und Methoden zur 
Steuerung der Arbeit. Außerdem ist das Erzielen nachweisbar brauchbarer Ergebnisse 
von großer Bedeutung. 

Die lernorientierte Qualitätstestierung versteht sich somit nicht in erster Linie als ein 
Prüfverfahren, sondern als ein Beitrag zur Organisations- und Qualitätsentwicklung der 
Bildungsbranche. 

                                  


- Regelmäßige Teamsitzungen und Besprechungen im Kleinteam mit Reflektionen

- Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzeption 

- Teilnahme des Personals an Fortbildungsveranstaltungen 

- Bereitstellungen von aktuellen Fachzeitschriften und Fachliteratur für das Personal

12.) Öffentlichkeitsarbeit

Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit soll die pädagogische Arbeit der Louna Kitas gGmbH 
bekannt machen. Folgende Formen der Öffentlichkeitsarbeit werden hierzu genutzt:



- Internetseite der Louna Kitas gGmbH

- Konzeption der Louna Kitas gGmbH

- Tag der offenen Tür

- öffentliche Informationsabende

- Flyer und Broschüren 





13.) Beschwerdemanagement 

Beschwerden zeichnen sich bei Louna Kitas in Form von konstruktiver Kritik, 
Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen aus. Alle Beschwerden von 
Kindern, Eltern und Mitarbeitern finden Gehör. 

Achtsamkeit und eine dialogische Haltung der pädagogischen Fachkraft sind dabei eine 
wesentliche Voraussetzung. Die Beschwerde ernst zunehmen und eine Lösung zu finden, 
die alle Beteiligten zufriedenstellt ist die Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung 
unserer Arbeit in der Einrichtung. 

Das Beschwerdeverfahren für die Kinder bietet eine Chance, das Recht der Kinder auf 
Beteiligung umzusetzen. Wir regen die Kinder an Beschwerden zu äußern, in dem wir eine 
partizipatorische Grundhaltung leben. Wir schaffen einen Rahmen, in dem die Kinder ihre 
Beschwerden angstfrei äußern können und diese wertschätzend angenommen werden. 

Auch die Beschwerden der Eltern werden ernstgenommen und dokumentiert. 
Beschwerden können an das pädagogische Fachpersonal, die Einrichtungsleitung oder 
den Elternrat herangetragen werden. Der Träger wird über alle Beschwerden informiert 
und unterstützt in schwierigen Fällen bei der Problemlösung.

Auch die pädagogischen Fachkräfte, die eine Vorbildfunktion haben und alle 
Beschwerden sachlich entgegennehmen, haben jederzeit das Recht Beschwerden und 
konstruktive Kritik zu äußern.

Regelmäßige Teamsitzungen werden zur Reflexion aller Beschwerden und dem Suchen 
nach Lösungen genutzt.

14.) Inklusion 
„Inklusion ist ein beidseitiger Prozess der Bewältigung und der Annahme von 
menschlicher Vielfalt, der uns alle einschließt.“ (Fred Ziebarth)

Wir bei Louna Kitas legen großen Wert darauf, keine Minderheiten entstehen zu lassen. 
„Inklusion bedeutet: Alle sind gleich und alle sind verschieden, keiner wird 
ausgeschlossen.“ Dieser Gedanke wird von den pädagogischen Fachkräften gelebt. 

Jedes Kind wird so angenommen und wertgeschätzt wie es ist. Wir erkennen die Stärken 
und die Schwächen jedes Einzelnen und ermöglichen allen Kindern die gleiche Teilhabe 
am Kita-Alltag. Wir bieten allen Kindern die gleichen Lern- und Entwicklungschancen. 
Einerseits ist die Verschiedenheit anzuerkennen und wertzuschätzen, andererseits ist das 
Recht auf Gleichheit im Sinne einer Nicht-Benachteiligung zu wahren. Kinder mit und 
ohne Behinderung haben ein Recht auf gemeinsames Lernen.

Durch intensives Beobachten nehmen die pädagogischen Fachkräfte die Interessen, 
Bedürfnisse, Stärken und Schwächen jedes einzelnen Kindes individuell wahr. Demnach 
werden Impulse gesetzt und Angebote gemacht, die dem Entwicklungsstand jedes 
einzelnen Kindes entsprechen. 

Wir arbeiten in Gruppen und in Form von Projekten, um den Kindern das Leben in einer 
Gemeinschaft zu verdeutlichen. Wir lernen in einer Gemeinschaft von- und miteinander. 
Wir behandeln jedes Kind gleich, ganz egal welche Ressourcen und Bedürfnisse es 
mitbringt. Wir bieten den Kindern vielfältige Anregungen, um im gemeinsamen Spiel alles 
mitzumachen und nachahmen zu können. 

Wir bieten den Kindern und deren Eltern ihrer Situation entsprechend angemessene 
Unterstützung. Der Leitgedanke jeglicher Art von Förderung ist das Bestreben nach 
größtmöglicher Selbstständigkeit und Kompetenz des einzelnen Kindes.

Unser Ziel ist es eine gemeinsame Lernumgebung zu schaffen, die die Vielfältigkeit aller 
Kinder und Familien widerspiegelt und repräsentiert.

15.) Schutzauftrag

Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a und § 72 a SGB VIII



1. Der Träger und seine Fachkräfte werden bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte 
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine 
Gefährdungseinschätzung vornehmen.

2. Der Träger wird bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft 
beratend hinzuziehen.

3. Der Träger wird die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die 
Gefährdungseinschätzung einbeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes 
nicht in Frage gestellt wird.

4. Der Träger stellt sicher, dass keine Personen (haupt- neben- oder ehrenamtlich) 
beschäftigt werden, die wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII verurteilt worden sind. 
Hierzu ist von den Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme zwingend ein erweitertes 
Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorzulegen. 



Von den Beschäftigten wird überdies eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben 
(siehe Konzeption Schutzauftrag Louna Kitas gGmbH).


16.) Aufsicht und Haftung 

Während des Aufenthalts in der Kita muss das Kind vor möglichen Gefährdungen 
geschützt werden. Die Aufsichtspflicht der Eltern vgl. §1631 Abs. 1 BGB, geht durch den 
Betreuungsvertrag auf den Träger der Einrichtung über. Louna Kitas wiederum beauftragt 
die Einrichtung, die die konkrete Ausübung der Aufsicht an alle ihre Mitarbeiter 
(möglicherweise auch Praktikanten und sonstige in der Einrichtung beschäftigte 
Personen) weitergibt. Die endgültige Verantwortung bleibt bei der Leitung der Einrichtung. 
Sie muss also sicherstellen, dass die einzelnen Personen für die konkreten Aufgaben der 
Aufsichtsführung geeignet sind. 

Es gibt keine gesetzliche Definition zur Aufsichtspflicht: Aufsicht orientiert sich an der 
konkreten Situation. Die Kriterien für die Art und Weise der Aufsichtsführung können nur 
im Einzelfall begründet liegen. Wesentlich ist es darauf zu achten, wie die konkreten 
äußeren Umstände des Einzelfalls aussehen und wie das betroffene Kind in seiner Person 

und Persönlichkeit strukturiert ist.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1910/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.07.2020
Erstellt
23.06.2020 15:41