Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Louna Kitas gGmbH"
Beschlussvorlage Ausschuss 1910/2020 vom 08.07.2020
Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Anlage 3 Schutzauftrag Konzeption gGmbH
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Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit mehreren Fachkräften einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung mit einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zu Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) Hält das Jugendamt das Tätigenden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisiko mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigenden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personenberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. (4) In Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. Deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung von ihnen betreuten Kind oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. 2. Bei der pädagogischen Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrenen Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendliche nicht in Frage gestellt wird. In der Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratenden hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gesprächs zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge: (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Dieses Recht gilt uneingeschränkt. Den staatlichen Schutzauftrag nimmt die Louna Kitas gGmbH wahr, indem wir uns nach einem Verfahrensablauf des Deutschen Kinderschutzbundes zur Gefahrenabschätzung richten und im entsprechenden Fall eine erfahrene Fachkraft in beratender Funktion hinzuziehen. Sollten wir uns um das Wohl eines Kindes Sorgen machen, beziehen wir die Sorgeberechtigten mit ein, sofern es dem Wohl des Kindes nicht schadet. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Von den Beschäftigten wird überdies die folgende Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben: Louna Kitas gGmbH Selbstverpflichtungserklärung Von ______________________ ________________________ ________________ (Nachname) (Vorname) (Geburtsdatum) Ich verpflichte mich, die vorhergehenden Grundlagen für meine Arbeit anzuerkennen und zu beachten. Weiter erkläre ich, dass ich wegen einer Straftat nach •§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht •§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen •§ 174a StGB Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen •§ 174b StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung •§ 174c StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses •§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern •§ 176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern •§ 176b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge •§ 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung •§ 178 StGB Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge •§ 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen •§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger •§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten •§ 181a StGB Zuhälterei •§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen •§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen •§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses •§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften •§ 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften Louna Kitas gGmbH •§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften •§ 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften •§ 184d StGB Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste •§ 184e StGB Ausübung der verbotenen Prostitution •§ 184f StGB Jugendgefährdende Prostitution •§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen •§ 232 StGB Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung •§ 233 StGB Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft •§ 233a StGB Förderung des Menschenhandels •§ 234 StGB Menschenraub •§ 235 StGB Entziehung Minderjähriger •§ 236 StGB Kinderhandel weder rechtskräftig verurteilt bin noch derzeit ein gerichtliches Verfahren oder ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet bzw. anhängig ist. Für den Fall, dass wegen einer der genannten Straftaten ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, die Louna Kitas gGmbH umgehend in Kenntnis zu setzen. ________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift Beschäftigter -
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Louna Kitas gGmbH
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Vorgang 30400 Gesellschaftsvertrag $ı Eirma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: Louna Kitas gGmbH Der Sitz der Gesellschaft ist Köln. 82 nstan Un Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Ab- gabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung im Sinne von 8 58 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Kindertagesstätten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleich- artigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen. 83 D r isch häf Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endend mit dem auf die Eintragung in das Handelsregister folgenden 31. Dezember. Im Innenverhältnis gelten jedoch schon alle vor Eintragung der Gesellschaft vorgenommenen einschlägigen Geschäfte als für die Rechnung der Gesellschaft geführt. 84 Stammkapital, Geschäftsanteile, Nennbeträge Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend). Als Gesellschafter übernehme ich, Frau Jessica Katharina Mestrum, hierdurch die Geschäftsanteile Ifd. Nrn. 1 bis 12.500 im Nennbetrag von je EUR 1,00, insgesamt somit EUR 12.500,00. Als weiterer Gesellschafter übernehme ich, Herr Daniel Mestrum, hier- durch die Geschäftsanteile Ifd. Nrn. 12.501 bis 25.000 im Nennbetrag von je EUR 1,00, insgesamt somit EUR 12.500,00. Die Geschäftsanteile sind jeweils in Höhe von 50 vom Hundert der Nennbeträge vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Geld zu entrichten. Die Restbeträge sind zahlbar auf jederzeit zulässige Anforderung durch die Geschäftsführung. Mehrere Geschäftsanteile können durch Beschluss der Gesellschafter zu einem einheitlichen Geschäftsanteil zusammengelegt werden, wenn sie voll eingezahlt sind, sie keine unterschiedlichen Rechte und Prflich- ten vermitteln und keine Nachschusspflicht besteht. Die Teilung eines Geschäftsanteils erklärt der betroffene Gesellschaf- ter. 85 Geschäftsführung, Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesell- schaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Ge- sellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Ge- schäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder ein- zelnen Geschäftsführern die Befugnis übertragen werden, die Gesell- schaft allein zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können alle oder ein- zelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des 8 181 BGB befreit werden. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft gelten diese Bestimmungen für den Liquidator. 86 Gesellschafterversammlung Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in Gesellschafterversamm- lungen. Anstelle der Beschlussfassung in einer Gesellschafterversammlung ist auch schriftliche oder fernmündliche Abstimmung bzw. Abstimmung per Telefax oder Email zulässig, falls kein Gesellschafter einem solchen Verfahren widerspricht. Die schriftliche oder fernmündliche Abstimmung bzw. Abstimmung per Telefax oder Email ist unzulässig, wenn durch sie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages herbeigeführt werden soll oder nach dem Ge- setz eine andere Form vorgeschrieben ist. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Angehörigen der rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprü- fenden Berufe, der gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist, vertreten lassen oder sich des Beistandes einer solchen Person be- dienen. Im Übrigen ist eine Vertretung nur durch Mitgesellschafter o- der - ggf. - durch Testamentsvollstrecker gestattet. Die Vertreter müs- sen sich durch schriftliche Vollmacht ausweisen. Jeder EUR 1,00 (in Worten: Euro ein) des Stammkapitals gewährt eine Stimme. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgege- benen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder dieser Vertrag eine andere Mehrheit vorschreiben. 87 Gemeinnützigkeit und Gewinn, Jahresabschluss Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wohltätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Ge- sellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke, Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln, der Gesellschaft erhalten. Etwaige Gewinne sind entsprechend dem Gesell- schaftszweck zu verwenden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begüns- tigt werden. Ein Gesellschafter erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. Der Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr ist innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres aufzustellen. Sofern nicht eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Ab- schlussprüfer gemäß 88 316 ff. HGB zwingend vorgeschrieben ist, kann der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidig- ten Buchprüfer auf Kosten der Gesellschaft geprüft werden. Die Gesellschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan auf. 58 A ng, Belastung und Teilung von häftsanteil Die Teilung von Geschäftsantellen bedarf der Zustimmung der Gesell- schaft. Diese erteilt die Geschäftsführung. Die Abtretung von Geschäftsanteilen sowie von Teilen von Geschäfts- anteilen sowie deren Belastung (insbesondere Verpfändung oder Nieß- brauchsbestellung) bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter und der Gesellschaft. 3. Bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils oder Teilen von Geschäfts- antellen an Gesellschafter sind die übrigen Gesellschafter und die Ge- sellschaft verpflichtet, ihre Zustimmung zur Veräußerung zu erteilen. 89 Tod.eines Gesellschafters 1. Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt. 2. Sind mehrere Erben/Vermächtnisnehmer vorhanden, so haben diese ihre Rechte und Pflichten der Gesellschaft gegenüber durch einen ge- .meinschaftlichen Vertreter oder durch einen Testamentsvollstrecker er- füllen zu lassen. Solange ein solcher Vertreter nicht bestellt ist, ruht das Stimmrecht aus dem vererbten bzw. vermachten Geschäftsanteil. 810 We wer Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, mit einfacher Mehrheit jeden Gesellschafter und jeden Geschäftsführer vom Wettbewerbsverbot zu be- freien, die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche des Gesellschafters bzw. Ge- schäftsführers durch eine Abgrenzungsvereinbarung festzulegen und eine angemessene Gegenleistung als Entschädigung für die Befreiung vom Wett- bewerbsverbot festzusetzen. Die Gründungsgesellschafter sind stets vom Wettbewerbsverbot befreit. 811 Auflösung, Abwicklung, Vermögensbindun 1. Im Falle der Auflösung bzw. Abwicklung der Gesellschaft sind der/die Geschäftsführer Liquidator/en, sofern die Gesellschafter nicht einstim- mig etwas anderes beschließen. 2. Die Auflösung der Gesellschaft kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder beim Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemein- samen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützi- ge Zwecke verfolgende, Körperschaft zwecks Verwendung zur Förde- rung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung. 812 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. 813 Schlussbestimmungen 1. Die mit dieser Urkunde verbundenen Kosten, insbesondere Notar-, Ge- richts-, Eintragungs- und Steuerberatungskosten sowie Steuern, trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag von EUR 2.000,00; darüber hin- aus entstehende Gründungskosten tragen die Gesellschafter. F 2. Soweit vorstehend nicht etwas anderes vereinbart oder bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter.Haftung. j 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. ‘Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. — Als Anlage zur Urkunde vom heutigen Tage, urn. 1673 /2019 -Z- des Notars Dr. iur. Rene Zöller in Köln, genommen. Köln, den 20. August 2019 Un BZ -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 17 01 Vorlagen-Nummer 1910/2020 Freigabedatum 08.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Louna Kitas gGmbH" Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die „Louna Kitas gGmbH, vorübergehende Geschäftsanschrift. Else-Lang-Str. 12, 50858 Köln, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „Louna Kitas gGmbH, vorübergehende Geschäftsanschrift: Else-Lang-Str. 12, 50858 Köln wurde am 20.08.2019 gegründet und am 01.10.2019 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB- Nr. 99400 eingetragen. Die Gesellschaft beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck der Gesellschaft „Louna Kitas gGmbH“ ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages, die Förde- rung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung im Sinne von § 58 der Abgabenord- nung. Den Satzungszweck will die Gesellschaft durch den Betrieb von Kindertagesstätten verwirkli- chen. Derzeit ist der Betrieb und Unterhalt einer dreigruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Weiden, Möri- ckestr. 14, 50858 Köln geplant. Die Einrichtung soll in Vollzeit, im Tagesbetrieb, auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII sowie § 3.1 / 3.2 KiBiz, als auch den Bildungsgrundsätzen NRW entsprechend geführt werden. Das Leitbild der (zukünftigen) Einrichtung sieht in seiner pädagogischen Konzeption das Kind als ei- gene Persönlichkeit, die es durch altersgerechte Förderung und Unterstützung der eigenen Potentiale als Individuum zu fördern gilt. Bei diesen Kernaufgaben der Kindertagesstätte sollen auch die Eltern durch integrierte Elternarbeit in den Förderprozess ihres Kindes einbezogen und beteiligt werden. Die pädagogischen Angebote im Gruppenalltag orientieren sich am situationsbezogenen Ansatz. Die in diesem Kontext zu fördernden Bildungsbereiche sind: Bewegung, Gesundheit, Ernährung Sprache und Kommunikation soziale und kulturelle Bildung musische, ästhetische Bildung Religion, Ethik naturwissenschaftlicher, technischer Bereich Ökologie, Medien Darüber hinaus soll die Selbst- und Sozialkompetenz der Kinder gefördert werden. Das pädagogische Konzept wird durch partizipative Arbeit getragen, die kindgerecht vermittelt wird. Die erzieherische und betreuende Arbeit soll ausschließlich durch pädagogische Fachkräfte gemäß KiBiz (Fachkräftegebot) erfolgen. Der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII ist Bestandteil der Konzeption und findet im Schutzauftrag in der täglichen Arbeit Berücksichtigung. Das Finanzamt Köln-West hat am 13.09.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 3 Geschäftsführerin der “Louna Kitas gGmbH” ist Frau Jessica Mestrum. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigte Person vor, die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Der zu erwartende Betrieb der Kindertagesstätte und das Konzept entsprechen dem vom Gesetzge- ber geforderten Standard. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die Gesellschaft eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Sie lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII zunächst befristet für 2 Jahre vor, weil es keine Erfahrungswerte mit dem Träger gibt. Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeptionen sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 1910/2020 hinterlegt. -
Anlage 2 Konzeption Louna Kitas gGmbH
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Konzeption der Kindertagesstätte Träger Louna Kitas gGmbH Else-Lang-Straße 12 50858 Köln info@lounakitas.de Louna Kitas gGmbH Inhaltsverzeichnis 1.) Allgemeines 1.1) Gesetzliche Grundlagen 1.2) Der Auftrag der Kindertagesstätte 2.) Unser Leitbild 2.1 Unser pädagogisches Leitbild aus drei Ebenen 3.) Pädagogische Arbeit 3.1 Die zehn Bildungsbereiche im Überblick 3.2 Unsere drei Kernkompetenzen 3.3 Partizipation 3.4 Gesundheitsförderung 3.5 Freispiel und gruppenübergreifende Aktionen 3.6 Verkehrserziehung 3.7 Ausflüge 4.) Eingewöhnung 5.) Tagesablauf 6.) Tägliche Verpflegung 7.) Öffnungs- und Schließzeiten 8.) Gestaltung von Übergängen 9.) Elternarbeit 10.) Zusammenarbeit im Team 11.) Qualitätssicherung 12.) Öffentlichkeitsarbeit 13.) Beschwerdemanagement 14.) Inklusion 15.) Schutzauftrag 16.) Aufsicht und Haftung 1.) Allgemeines 1.1) Gesetzliche Grundlagen Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) bildet die gesetzliche Grundlage für die Kindertagesstätte (KiTa), welche u.a. die Aufgaben, Planung und Finanzierung der KiTa sowie die Eltern- und Kindermitwirkung beinhalten. Die KiTa unterliegt der Aufsicht des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln und des Fachdienst Jugend der Stadt Köln zur Gewährung der Erziehung zum Wohle des Kindes (§§ 45,1,46 KJHG). 1.2) Der Auftrag der Kindertagesstätte §3 KiBiz Aufgaben und Ziele (1)Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. (2)Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter oder -vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigem Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten. Mit den Bildungsgrundsätzen NRW wurden Rahmeninhalte zur Stärkung des Bildungsauftrages im Elementar- und Primarbereich und damit einhergehend mehr Chancen für Bildung von Anfang an geschaffen. Sie geben Hinweise zur Gestaltung von Bildungsaufgaben in den zehn Bildungsbereichen und beschreiben die wichtigsten Bildungsziele. Spielen und Lernen sind keine Gegensätze, sondern gehören untrennbar zusammen. Das Spiel bedeutet sowohl zweckfreie Selbstentfaltung als auch Ausprobieren. Demnach sind sowohl das zweckfreie als auch das gezielte Spiel wichtige Bestandteile von Bildungsprozessen. Die Qualität der Bildungsprozesse ist maßgeblich abhängig von der Beziehung zwischen Kind und Fachkraft und der Beziehung der Kinder untereinander. Kinder können in einem Umfeld, in dem sie sich sicher und geborgen fühlen besser und nachhaltiger lernen und sich entwickeln und bilden. 2.) Unser Leitbild Das Kind mit seiner eigenen Persönlichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Wir sehen das Kind als kompetent, mit all seinen Facetten. Wir begleiten das Kind in seiner Entwicklung, dass es lernt es selbst zu tun, denn Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Louna Kitas bieten Plätze für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, mit und ohne Behinderung. Basierend auf unserer Grundhaltung richten wir unsere Arbeit nach dem für Nordrhein-Westfalen geltenden Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser ist mit seinen pädagogischen Inhalten im KiBiz festgeschrieben. Darüberhinaus verstehen wir uns als Ergänzung und Bereicherung des Familiensystems. Das Leben in der Kindertagesstätte bedeutet für uns, einen Ort für Kinder zu schaffen, an dem sie sich wohl fühlen. Darüberhinaus möchten wir ihre Selbstbildungsprozesse begleiten und unterstützen. Im Mittelpunkt der Pädagogik steht das Individuum. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch die wesentlichen Voraussetzungen zum Lernen mitbringt. Unser Blick auf das Kind orientiert sich an seinen Ressourcen, Stärken und Interessen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es, die ganz persönlichen Stärken zu erkennen und entsprechend dem individuellen Lernweg zu fördern. Freiheit Ein Kernpunkt unserer Arbeit ist die Freiheit, die Welt in Ruhe und in eigenem Tempo zu entdecken und die Begeisterung am Lernen zu erhalten. Denn Kinder sind von Geburt an kompetent und reich an Potenzialen. Sie nehmen bereits von den ersten Lebensmonaten an aktiv an den Vorgängen ihrer Mit- und Umwelt teil und gestalten ihre Entwicklung und ihr Leben mit. Die verantwortungsvolle und liebevolle Betreuung der Kinder ist dafür eine Grundvoraussetzung. Kommunikationsfähigkeit Wir schaffen Rahmenbedingungen, die es den Kindern ermöglichen, soziale Kontakte auch außerhalb der eigenen Familie zu knüpfen. Hier erfahren die Kinder sehr deutlich ihre eigenen Kompetenzen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Eltern bieten wir, durch unsere Öffnungszeiten, Gesprächsangebote und Elternabende, Hilfe bei der Erziehung und bessere Rahmenbedingungen, um ihrer Berufstätigkeit nachkommen zu können. Spielen - Forschen - Entdecken Die Kinder haben im Gruppenverband die Möglichkeit, andere Kinder kennenzulernen und ein vertrautes Verhältnis zu ihnen und den Betreuern zu entwickeln. In einer familiären Atmosphäre wird viel Zeit für das freie Spiel, das Erforschen und Entdecken der Welt und die Entstehung einer sozialen Gemeinschaft gegeben. Zusammen mit den Kindern wird das Leben in der Gruppe organisiert und mit Freude geführt. Starke Kinder - Verantwortung und Selbstwertgefühl Im Alltag stehen authentische Beziehungen, Aufmerksamkeit, Beobachtung, Anerkennung, Empathie, Respekt, sowie Partizipation an höchster Stelle. Diese wichtigen Komponenten stärken das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen der Kinder. Das Selbstwertgefühl entwickelt sich in eine gute Richtung wenn es uns als begleitende Bezugspersonen gelingt, das Kind so anzunehmen wie es ist und seine Integrität zu wahren und zu schützen. Wir möchten den Kindern auf ihrem Weg zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung eine wichtige Orientierung sein. Wir übernehmen die nötige Verantwortung für sie, bieten ihnen aber auch die Chance, im individuell möglichen Rahmen und dem Entwicklungsstand angepasst, eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. Ständiger Bildungsbegriff Wir gehen von einem ständigen Bildungsbegriff aus, nach dem das Kind in guter Atmosphäre und in geeignetem Umfeld immer und ständig lernt und begreift. Voraussetzung für solch positive Lernerfahrungen ist in erster Linie die Freude und Begeisterung. Dies gilt gleichermaßen für die Kinder wie für uns Erwachsene. Wenn wir selbst von einer Sache begeistert sind, können wir die Neugierde und das Interesse der Kinder wecken. Sind die Kinder aus sich selbst heraus motiviert, machen sie spielerisch wichtige Lebenserfahrungen. Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz. Das Kind in seinem Lebensumfeld steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. 2.1) Unser pädagogisches Leitbild besteht dabei aus drei Ebenen: 1. Authentisches pädagogisches Fachpersonal Die pädagogischen Fachkräfte sind sensible Begleiter, die die Fähigkeiten und Ressourcen jedes Kindes erkennen. Wichtig dabei ist, jedes Kind ernst zu nehmen und wertzuschätzen. Kinder benötigen ein förderliches emotionales und soziales Umfeld, um stetige Lernerfolge zu erreichen. Wenn Pädagogen daran glauben, dass jedes Kind seine Potenziale einsetzen kann, können sie die Kinder effektiv fordern und fördern. Pädagogen sind Vorbilder für die Kinder. Sie betrachten das Lernen der Kinder als Teil ihres eigenen Lernprozesses. Stetige Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns ist unabdingbar. 2. Die gestaltete Umgebung Erfolgreiches Lernen setzt eine vorbereitete Umgebung voraus, die so gestaltet ist, dass sie Anreize zum Lernen bietet. In unseren Räumen stehen Materialien bereit, die neugierig machen, Ordnungssinn erzeugen und zum Entdecken anregen. Wichtig ist die Anpassung der Umgebung passend zum Entwicklungsstand und zum aktuellen Bildungsthema. Die Pädagogen wählen das Material aus und passen es regelmäßig den neuen Themen und Interessen der Kinder an. Neben Raum- und Materialgestaltung zählt auch die zeitliche Struktur: Unsere Pädagogen geben den Kindern Orientierung und Sicherheit durch Rituale. Für die Kinder haben einerseits die Lernmaterialien einen festen Platz und andererseits der Tagesablauf eine bekannte Reihenfolge. Wir schaffen damit eine Atmosphäre, in der die Kinder gerne lernen und sich wohlfühlen. 3. Individualisiertes Lernen Lernen heißt, sich Herausforderungen zu stellen und dabei Kompetenzen zu erwerben. Dieser Prozess ist von Mensch zu Mensch anders. Jeder lernt auf ganz individuelle Weise und in seinem eigenen Tempo. Louna Kitas misst den Kompetenzerwerb der Kinder deshalb nicht am Durchschnitt aller Menschen gleichen Alters, sondern an den individuellen Bedürfnissen der Kinder. Die Individualität zu erkennen und zu respektieren, ist eine große Aufgabe. Unsere Pädagogen ermutigen die Kinder, sich auch mit komplexen Themen auseinanderzusetzen, wenn sie dafür Interesse zeigen. Den sensiblen Phasen wird deshalb besonders viel Aufmerksamkeit entgegengebracht. Was Menschen aus sich selbst heraus wach und freudig erleben, lernen sie leichter und nachhaltiger. 3.) Pädagogische Arbeit Basierend auf unserer Grundhaltung, richten wir unsere Arbeit an dem für Nordrhein- Westfalen geltendem Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser ist mit seinen pädagogischen Inhalten im KiBiz festgeschrieben. Erziehung und Bildung erfolgen ganzheitlich. Die zehn Bildungsbereiche dienen dazu, die Vielfalt der Erfahrungsmöglichkeiten zu strukturieren. Sie sind inhaltlich voneinander abgetrennt, obwohl es in der pädagogischen Praxis viele Überschneidungen gibt. Mit ein und derselben Tätigkeit können verschiedene Bildungsbereiche angesprochen werden. Auch wenn bei Louna Kitas der Fokus auf drei Erziehungs- und Bildungsbereiche gelegt wird, erfolgen Erziehung, Bildung und Betreuung in der realen Situation gleichzeitig und sind nicht voneinander isolierbar. 3.1) Die zehn Bildungsbereiche im Überblick: 1. Bildungsbereich Bewegung Dieser Bildungsbereich ist einer der Schwerpunkte bei Louna Kitas, denn Kinder lernen durch Bewegung. Denken, Fühlen und Handeln beeinflussen sich gegenseitig. Kinder machen über Bewegung Erfahrungen, die sie in ihrer Persönlichkeit wachsen lassen und zur Entwicklung von Bewegungssicherheit und Selbstständigkeit beitragen. Bewegungserziehung wird verstanden als ein Stück Lebensbegleitung durch Erwachsene (Eltern, Erzieher/Innen, Lehrer) zur Entwicklung einer vollwertigen Persönlichkeit (vgl. Balster 2002, S. 66f). Daraus ergibt sich für uns, dass wir Bildungsprozesse durch vielfältige Bewegungsangebote gestalten und unterstützen und so für die Kinder optimale Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung und breitgefächerte Bildung schaffen. Kinder haben von sich aus ein natürliches Bewegungsbedürfnis. Das Ausleben dieses Bedürfnisses wird durch ihre Umwelt begleitet, unterstützt und gefördert oder auch behindert und eingeschränkt. Wir legen deshalb Wert darauf, dass die Ausstattung der Gruppenräume, sowie die Gestaltung der Bewegungsräume kindgerecht und besonders bewegungsfreundlich sind. Gezielte Angebote fördern die körperlich-motorische, sozial-emotionale, kognitive und sprachliche Entwicklung des Kindes. Die Bewegungsfreude der Kinder in den Alltag zu integrieren ist einer der Kernpunkte bei Louna Kitas, denn sie Erforschen und Begreifen so ihre Welt. 2. Bildungsbereich Körper, Gesundheit und Ernährung Unser Ziel ist es, Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung entwicklungsgerecht zu begleiten, ihnen ein erstes Verständnis über ihren Körper zu vermitteln und sie darin zu befähigen, ein positives Körper- und Selbstbild zu konstruieren. Je differenzierter Sinneserfahrungen sind, die dem Kind ermöglicht werden, und je mehr Raum ihm zum Ausprobieren und Gestalten geboten wird, desto mehr Selbstwirksamkeit erfährt es. So kann das Kind seine Identität und sein Selbstbewusstsein entwickeln. Darüberhinaus ist ein Ziel der Kindertagesstätte, den Kindern die Freude und den Genuss an Essen und Trinken zu vermitteln. Wir legen großen Wert auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. 3. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Dieser Bildungsbereich wird bei allen Tätigkeiten angesprochen. Wir können nicht - nicht kommunizieren, denn kommunizieren heißt nicht immer sprechen. Jedes Verhalten ist Kommunikation. Bei Louna Kitas fördern wir sowohl die verbale als auch die nonverbale Kommunikation. Kinder lernen das Sprechen durch Nachahmung und korrektives Feedback. Deshalb sind die Fachkräfte für Kinder ein sprachliches Vorbild. Wir schaffen im Alltag Sprachanreize und begleiten unser Handeln und Tun mit Worten wie beispielsweise beim Spielen, Wickeln, Essen, An- und Ausziehen. Wir lernen gemeinsam mit den Kindern Fingerspiele, Reime, Verse, Lieder, Gedichte und fördern somit die Sprachentwicklung und die Freude am Sprechen. Durch Bilderbücher, Geschichten und Rollenspiele wird die sprachliche Entwicklung unterstützt und der Sprachschatz kreativ erweitert. Die Kinder lernen grammatikalisch richtig zu sprechen, Gehörtes nachzuerzählen oder themenbezogene Gespräche zu führen. 4. Bildungsbereich Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung Ziel ist es, die Kinder auf das Leben in einer vielfältigen Gesellschaft mit unterschiedlichen Lebensstilen und Kulturen vorzubereiten. Wir wollen sie dabei unterstützen ihre eigene Herkunft und Kultur kennenzulernen und darauf aufbauend einen persönlichen Lebensstil zu entwickeln. 5. Bildungsbereich Musisch - ästhetische Bildung Malend, zeichnend, singend, formend und bauend bringen die Kinder ihre Gefühle und Gedanken zum Ausdruck. Im Laufe der Kita-Zeit lernen sie bei uns verschiedene Materialien kennen, die die kindlichen Gestaltungskräfte anregen. Denn Kinder verstehen Dinge, indem sie sich gestaltend mit ihnen auseinandersetzen. Lieder unterstützen die Rituale in der Kita und bereichern die Sprachentwicklung der Kinder. In unseren Musikangeboten erfahren die Kinder, wie viel Freude es macht, beim Klatschen oder Trommeln erste Klänge zu erzeugen, zusammen zu singen oder verschiedene Instrumente erklingen zu lassen. 6. Bildungsbereich Religion und Ethik Offenheit und Akzeptanz sind wichtige Qualitätsmerkmale der pädagogischen Arbeit im interreligiösen Dialog, da unsere Gesellschaft zunehmend multireligiös geprägt ist. Neben der Gestaltung der jahreszeitlichen Festen thematisieren wir mit den Kindern auch Feste aus anderen Kulturkreisen. Das Vermitteln von anderen Bräuchen und Sitten ist ebenfalls fester Bestandteil unserer Arbeit. 7. Bildungsbereich Mathematische Bildung Die mathematischen Erfahrungen in der Kita sind nicht vergleichbar mit dem späteren Mathematikunterricht in der Schule. Im Kindergarten werden die mathematischen Kenntnisse der Kinder geschult. Beim Zählen, Vergleichen, Klassifizieren und Ordnen im alltäglichen Erleben. Dazu gehört auch Zusammenhänge, Gemeinsamkeiten, Unterschiede erkennen und verbal beschreiben. Die Kinder unterscheiden unterschiedliche Gewichte, messen, schütten und gießen. Sie lernen Geld kennen und den Umgang damit (z.B. im Rollenspiel oder beim Einkaufen). Werden Kinder bereits im Kindergartenalter mathematisch gefördert, entwickeln sie eine erstes Interesse für Zahlen. 8. Bildungsbereich Naturwissenschaftlich - technische Bildung Im diesem Bildungsbereich machen die Kinder naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen. Die Kinder können all ihre Fragen über die Zusammenhänge der belebten und unbelebten Natur stellen, etwa: Was bedeutet „viel“, „wenig“, „laut“, „leise“, „leicht“ und „schwer“? Was ist Schnee? Welche Tiere leben im Wald oder unter Wasser? In Experimenten und Forschungsprojekten finden sie darauf eigene Antworten. 9. Bildungsbereich Ökologische Bildung Im Mittelpunkt der ökologischen Bildung stehen der achtsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen, das Erleben ökologisch intakter Lebensräume und praktische Projekte, die den Kindern den Umweltschutz nahe bringen, ohne zu moralisieren. 10. Bildungsbereich Medien Medienerlebnisse sind ein immer aktuelleres Thema in der heutigen Zeit, weshalb diesem Bildungsbereich eine zentrale Aufmerksamkeit bei Louna Kitas zukommt. Eine Pädagogik, die sich stark an der kindlichen Lebenswelt orientiert, hat die Aufgabe, sich allen Einflussfaktoren der sich ständig verändernden Lebenswelt von Kindern anzunehmen und sie bei dieser Entwicklungsaufgabe zu unterstützen. Viele Kinder wachsen mit verschiedenen Medien auf und nutzen diese wie selbstverständlich. Die medienpädagogische Arbeit geht bei Louna Kitas mit dem Spielen, Produzieren und der der Veröffentlichung eigener Werke in die Alltagskommunikation mit ein. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, sich als kompetent zu erleben und sich mitzuteilen. Das Ziel früher Medienbildung ist es, die Kind-Medien-Interaktion verantwortungsvoll einzuschätzen und entwicklungsfördernd einzusetzen. Alle wichtigen Entwicklungs- und Lernschritte der Kinder werden in ihren persönlichen digitalen Portfolios dokumentiert. Im Laufe der Kindergartenzeit entsteht eine Geschichte über die Entwicklung und das Lernen der Kinder, die sowohl für sie selbst als auf für ihre Eltern und die Pädagogen spannend und wichtig ist. Mit Text, Bild und Video erzählt das digitales Portfolio, wie das Kind lernt und was es schon geschafft hat. Das Kind entwickelt durch sein digitales Portfolio Selbstbewusstsein, da es sich auf seinen persönlichen Ich-Seiten vorstellen und zum Ausdruck bringen kann, was ihm wichtig ist. Das gemeinsame Betrachten, zeigt dem Kind was es schon alles gelernt hat und macht es stolz und selbstsicher. Ein zentraler Punkt unserer pädagogischen Arbeit ist die individuelle Entwicklungsbegleitung. Das Portfolio dient als Werkzeug, denn die Pädagogen können anhand der genauen Dokumentation jederzeit den aktuellen Entwicklungsstand und die Lernwege jedes einzelnen Kindes nachvollziehen. Durch die einfache Struktur der digitalen Portfolios und die Zusammenarbeit mit den Kindern, verlieren die Pädagogen keine wertvolle Betreuungszeit. Die Eltern können durch die Digitalität am Kita-Leben und am Lernen ihres Kindes teilnehmen und sehen so immer welche Kompetenzen ihr Kind erworben hat. Der Zugang zum digitalen Portfolio ist passwortgeschützt. Nur die Eltern, die Pädagogen, die Kita-Leitung und die IT-Administratoren haben Zugriff. Unsere Mitarbeiter arbeiten ausschließlich an freigegebenen Dienstgeräten und übertragen Daten stets über eine verschlüsselte Verbindung. 3.2) Unsere drei Kernkompetenzen Vor dem Hintergrund einer sich stetig wandelnden Welt kommt es darauf an, Kernkompetenzen zu erwerben. Gemeint sind Kompetenzen, die den Menschen dazu befähigen eigenständig und sozial zu Denken, zu Handeln und zu Gestalten. Es geht also um den Erwerb von grundsätzlichen sozialen, fachlichen und methodischen Fähigkeiten. Wir fördern im Besonderen drei Schlüsselkompetenzen. 1. Selbst-Kompetenz Durch die Förderung der Selbst-Kompetenz wird das Selbstbewusstsein und die Selbstreflexion der Kinder gestärkt. Ziel ist die Entwicklung einer individuellen Persönlichkeit. Selbstbewusste und eigenständige Menschen kennen ihre Fähigkeiten, ihre Potenziale und ihre Bedürfnisse. Kinder mit Selbst-Kompetenz haben den Mut, ihre Meinung zu sagen und auch zu vertreten und im Abgleich mit anderen Meinungen kritisch zu hinterfragen. Sie können ihre Gefühle erkennen und mit ihnen umgehen. Louna Kitas sieht es als eine wichtige Entwicklungsaufgabe die Kinder stark zu machen. 2. Sozialkompetenz Menschen mit Sozialkompetenz gehen freundlich und rücksichtsvoll mit anderen um und handeln solidarisch. Sie sind in der Lage, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und auf ihre Bedürfnisse und Interessen einzugehen. Die Kinder knüpfen soziale Kontakte, auch außerhalb ihrer Familie. Damit verbunden ist Kooperations- und Teamfähigkeit. Wir legen großen Wert darauf, dass die Kinder lernen, miteinander Regeln zu vereinbaren und sich daran zu halten. Bei Louna Kitas lernen die Kinder das Leben in einer Gemeinschaft und in einer demokratischen Gesellschaft und ihre damit verbundenen Rechte näher kennen. 3. Lernkompetenz Das Ziel dieser Schlüsselkompetenz ist es die Kinder zu befähigen bereits früh ihr Lernen selbst zu organisieren. Sie entscheiden bedürfnisorientiert, was und in welchem Tempo sie lernen möchten. Dabei legen wir großen Wert auf die sensiblen Phasen der Kinder, um einer Überlastung entgegenzuwirken. Die Kinder entscheiden frei nach ihrem eigenen Interesse wozu sie bereit sind. Dabei können sie sich selbst Ziele setzen. 3.3) Partizipation Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen von Beteiligung, Teilhabe bzw. Mitbestimmung. Partizipation bei Louna Kitas ist die ernst gemeinte, altersgemäße Beteiligung der Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung. Grundvoraussetzung für eine gelingende Partizipation ist eine positive Grundhaltung der Pädagogen. Die Kinder müssen als Gesprächspartner wahr- und ernst genommen werden, ohne dass die Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern verwischt werden. Hierbei spielt unser Bild vom kompetenten Kind eine tragende Rolle. Das Kind ist als eigenständiges, individuelles Wesen zu betrachten, das ein Recht darauf hat, an Entscheidungen, die es selbst betreffen, beteiligt zu werden. Auch den bereits benannten Schlüsselkompetenzen kommen bei der partizipatorischen Arbeit bei Louna Kitas eine tragende Rolle zu. Mit der partizipativen pädagogischen Arbeit werden bei Louna Kitas die folgenden Ziele verfolgt: - Positives Selbstkonzept des Kindes - Perspektivübernahme/ Empathie - Kommunikative Kompetenz - Kooperationsfähigkeit - Fähigkeit zur Konfliktbewältigung - Kennenlernen demokratischer Strukturen - Moralentwicklung (Gerechtigkeitsempfinden, Regelakzeptanz, Rücksichtnahme) - Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen 3.4) Gesundheitsförderung Essen und Trinken ist viel mehr als nur Nahrungsaufnahme. Die Atmosphäre, die die Kinder während der Esssituation erleben, beeinflusst ihre Ernährungsgewohnheiten und ihre Fähigkeiten, etwas zu genießen. Mahlzeiten sind immer auch ein kulturelles und soziales Ereignis mit Ritualen. Kleine Aufgaben, wie Tisch eindecken und abräumen etc. erledigen die Kinder selbständig. Ein wöchentlich ausgewogener, ausgehängter Speiseplan vor den Gruppen informiert Eltern und Kinder über das Angebot. Die Mahlzeiten werden täglich frisch in unserer Küche zubereitet. Vor jedem Essen gibt es einen gemeinsamen Tischspruch. Der selbständige Umgang mit Besteck wird gefördert. Das Kind entscheidet, in welchem Tempo und wie viel es isst. Wir regen die Kinder an, von allen angebotenen Speisen und Getränken zu probieren. Im U3-Bereich werden die Kinder teilweise gefüttert. Der Blickkontakt zum Kind wird beim Füttern gehalten und die Kinder essen zunehmend mit dem eigenen Löffel. Für unsere ganz Kleinen, können Gläschen zum Aufwärmen mitgebracht werden. Wir sorgen für eine ausreichende Belüftung der Räume und regelmäßige Aufenthalte im Freien um Krankheiten vorzubeugen. Zusätzlich zu den Wickelrunden werden die Windeln der Kinder individuell nach Bedarf gewechselt. 3.5) Freispiel und gruppenübergreifende Aktionen Im spielerischen Auseinandersetzen mit seiner Umwelt lernt das Kind seine Bedürfnisse und Interessen kennen, es entdeckt seine Stärken und seine Schwächen. Die Aufgabe, die den pädagogischen Fachkräften im Freispiel zukommt, ist es aufmerksam und wertschätzend die Interessen der Kinder zu beobachten und passende Impulse zu setzen. Eine vorbereitete Umgebung, die die Neugierde der Kinder erweckt ist bereits ein Impuls. Es gilt die Stärken der Kinder zu stärken und die Schwächen, zu schwächen. So machen wir die Kinder stark und helfen ihnen dabei sich selbst kennenzulernen. Spielen heißt Lernen. Das selbstbestimmte Spiel ist für eine ganzheitliche Entwicklung der Kinder unabdingbar. Im Freispiel wählen die Kinder ihre Tätigkeit frei aus und gehen ihren individuellen Spielbedürfnissen nach. Sie entscheiden frei über den Verlauf und die Dauer ihres Spiels. Sie wählen ihre Spielmaterialien und ihre Spielpartner frei aus und lernen so in einer sozialen Gemeinschaft zu leben. Sich zu arrangieren und Regeln auszuhandeln. Sie lernen zu teilen und zu warten, bis sie an der Reihe sind. Die Geduld der Kinder wird so gestärkt. Die Kinder lernen im Spiel mit Frustration umzugehen, sich durchzusetzen und sich zu konzentrieren. Die Kinder gehen ihrem Bewegungsdrang und ihrer Experimentierfreude nach, sie entfalten ihre Stärken und lernen ihre Grenzen kennen. Dem Freispiel kommt eine ganz zentrale Aufgabe zu, denn Spielen und Lernen sind nicht isoliert voneinander zu betrachten. Die gruppenübergreifenden Erfahrungen sind ein wichtiges Merkmal bei Louna Kitas. Das teiloffene Konzept ermöglicht den Kindern auch die Kinder der anderen Gruppen kennenzulernen und soziale Kontakte zu knüpfen. Durch Projektarbeit, Ausflüge und das Freispiel sind die einzelnen Gruppen nicht voneinander isoliert. Lediglich der Morgenkreis, das Mittagessen und die Ruhezeit werden in den jeweiligen Gruppen verbracht, um den Kindern einen festen Bezugsort und Sicherheit in einem geschützten Rahmen zu bieten. Die Möglichkeit das gesamte Haus für ihre Spiel- und Lernerfahrungen zu nutzen unterstützt die Kinder in ihrer Selbständigkeitsentwicklung. 3.6) Verkehrserziehung Im Alltag lernen die Kinder spielerisch Begriffe, Regeln und das Verhalten im Strassenverkehr kennen. Die Verkehrssicherheit wird bei Spaziergängen und Ausflügen immer wieder mit der ganzen Gruppe trainiert. Allerdings finden Ausflüge erst statt, wenn die Pädagogen davon überzeugt sind, dass die Kinder die Verkehrserziehung verinnerlicht haben und bereit sind diese anzuwenden. Hierbei ist uns auch eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig, z.B. Elternabend. 3.7) Ausflüge Neben den wöchentlich stattfindenden Aktionen, unternehmen wir auch mehrmals im Jahr andere Ausflüge wie z.B. Museumsbesuche, Theaterbesuche, interessenorientierte Besuche etc. 4.) Eingewöhnung Bei Louna Kitas arbeiten wir mit dem Handlungskonzept des Berliner Eingewöhnungsmodells. Dieses versteht sich als Richtlinie, mit Vorschlägen für die Gestaltung von Übergangssituationen von Kindern und allen daran Beteiligten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Eingewöhnungsprozesse von Kindern individuell vielfältig und unterschiedlich verlaufen. Die Kooperation beginnt bereits bei der Anmeldung des Kindes und wird als Bedingung gesehen für eine erfolgsversprechende Bewältigung der Trennungszeit in den ersten Eingewöhnungstagen. Es ist ein Konzept, das auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern, dem Bezug zu seinen Eltern und eine sorgsame Beachtung der damit in Verbindung stehenden Entwicklungsprozesse der Kinder einhergeht. Das Modell unterteilt sich in fünf Schritte: 1. Die Information der Eltern des Kindes und die damit verbundene Beteiligung am Eingewöhnungsprozess 2. Eine dreitägige Grundphase der Eingewöhnung, an der ein Elternteil des Kindes in der Einrichtung anwesend ist 3. Eine gemeinsam zu treffende Entscheidung über die Dauer der Eingewöhnungszeit und den ersten Trennungsversuch 4. Eine Stabilisierungsphase, in der der Bezugspädagoge im zunehmenden Maß die Versorgung des Kindes, trotz Anwesenheit des Elternteils, übernimmt 5. Eine Schlussphase der Eingewöhnung, in der Eltern nicht mehr anwesend, aber erreichbar für das Kind sind (vgl. Laewen, Andres u. Hédervári-Heller 2013, S. 43ff.) 5.) Tagesablauf Bei Louna Kitas können sich die Kinder auf einen klar gestalteten Tagesablauf mit wiederkehrenden Ritualen verlassen. Wir leben ein teiloffenes Konzept: Die Kinder nehmen an Morgenkreis, Mittagessen und Ruhezeit in ihrer Bezugsgruppe teil. Freispielphasen, Angebote und Projekte finden gruppenübergreifend statt. 7:30 Uhr - 9:30 Uhr - Bring- und Freispielzeit - offenes Frühstück in den Gruppen 9:30 Uhr - 11:45 Uhr - Morgenkreis mit pädagogischen Angeboten - Freispielzeit - Kleingruppenangebote; Bewegungsangebote; Portfolio Arbeit; Projekte - Spiel auf dem Außengelände - Waldtag; Ausflüge - Obst- oder Gemüsesnack 11:45 Uhr - 14:30 Uhr - gemeinsames Mittagessen der Kleinstkinder - Schlaf- und Ruhezeit 12:00 Uhr - 12:30 Uhr - gemeinsames Mittagessen der Ü3 Kinder 12:30 - 13:30 Uhr - Ruhezeit & Entspannung 13:30 - 16:30 Uhr - Freispielzeit - Projekte; Aktionen in Kleingruppen - Spielen auf dem Außengelände 14:30 Uhr - 15:00 Uhr - Nachmittagssnack 15:00 Uhr - 16:30 Uhr - gleitende Abholzeit - Freispielzeit Um 16:30 Uhr schließt die Kita 6.) Tägliche Verpflegung Bei Louna Kitas gibt es täglich ein gesundes Frühstück, Mittagessen und Snacks. Wir unterstützen die Kinder hierbei auch in ihrer Selbständigkeitsentwicklung. Das Frühstück und die Snacks werden von dem pädagogischen Personal, teilweise mit Unterstützung der Kinder frisch vorbereitet und variieren täglich. Das Mittagessen wird von unserem Küchenpersonal täglich frisch zubereitet. Die Mahlzeiten sind auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt, ausgewogen und gesund. Die Kinder entscheiden bei der Auswahl der Gerichte mit. Eine Vielseitigkeit bei der Auswahl der Gerichte ist uns sehr wichtig. So haben die Kinder, die Möglichkeit verschiedene Lebensmittel zu probieren und ihre Vorlieben, aber auch Abneigungen kennen zu lernen. Lebensmittelunverträglichkeiten werden natürlich berücksichtigt. Bei der Auswahl und der Zusammenstellung unserer Mahlzeiten richten wir uns nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sowie nach aktuellen ernährungsphysiologischen Grundlagen. Getränke in Form von Tee und Wasser stehen jederzeit bereit. Regelmäßige Trinkpausen außerhalb der Essenszeiten werden eingelegt, während der Spielzeit erinnern wir die Kinder an das Trinken. Wir vermitteln den Kindern einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln. Die Kinder lernen, dass es besondere Gelegenheiten gibt, wo Süßigkeiten genossen werden können. Essen soll Genuss und Spaß bedeuten und die Kinder ein Leben lang positiv prägen. Solche Anlässe können sein: Geburtstage, Feste, Backaktionen in der Gruppe etc. 7.) Öffnungs- und Schließzeiten Öffnungszeiten Die Einrichtung ist Montag - Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Folgende Betreuungszeiten bieten wir an: - 45 Stunden pro Woche, max. 9 Std. pro Tag - 35 Stunden pro Woche, max. 7 Std. pro Tag - 25 Stunden pro Woche, max. 5 Std. pro Tag Schließzeiten Die Einrichtung bleibt jedes Jahr zu folgenden Zeiten geschlossen: - von Heiligabend bis einschließlich Neujahr (bis zum ersten Werktag im neuen Jahr) - Weiberfastnacht ab 12:00 Uhr - drei Wochen während der Sommerferien - zwei pädagogische Tage (Konzeptionsweiterentwicklung & Teamschulung) - ein Tag für einen Betriebsausflug - bei Bedarf weitere Schließtage, z.B. für Brandschutzschulung Die Termine werden den Eltern zum Beginn des neuen Kita-Jahres mitgeteilt. Änderungen und Zusatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 8.) Gestaltung von Übergängen „Transition“ : (=Übergang). Als Transition werden komplexe Wandlungsprozesse bezeichnet, wenn Lebenszusammenhänge eine massive Umstrukturierung erfahren. Charakteristisch für eine Transition ist, dass das Kind dabei Phasen beschleunigter Veränderung und eine Verdichtung von Belastungsfaktoren erlebt. Transitionen sind Wendepunkte im Leben eines Kindes, sie sind nicht spontan, sondern ein länger andauernder Prozess. Louna Kitas begleitet die Kinder dabei auf drei Ebenen (vgl. Griebel und Niesel): 1. Ebene des Einzelnen: Das Kind durchlebt eine Veränderung seiner Identität, welche mit starken Emotionen einhergeht. Wir begleiten das Kind bestmöglich, bei seiner neuen Rollenfindung und dem Erwerb neuer Kompetenzen. 2. Ebene der Beziehungen: Auf dieser Ebene entsteht eine Veränderung der bestehenden Rollen im sozialen Umfeld und neue Beziehungen entwickeln sich. 3. Ebene der Lebensumwelt: Wir bereiten das Kind auf die veränderten Leistungsanforderungen vor und bringen die verschiedenen Lebenswelten (Kita und Schule) in Einklang. Louna Kitas bereitet die Kinder in ihrem letzten Kita Jahr, durch Vorschularbeit und gezielte Projekte und Ausflüge, auf den bevorstehenden Veränderungsprozess sensibel vor. 9.) Elternarbeit Das Paradigma des Dreiecks der Zusammenarbeit berücksichtigt die Interessen, Bedarfe und Ressourcen von Kindern, Eltern und Erzieher/innen. Die Gleichseitigkeit veranschaulicht die gleichwertige Berücksichtigung der Position aller Beteiligten im Sinne von Erziehungspartnerschaft (vgl. Fialka (2010), 5f.). Es ergeben sich verschiedene Anforderungen an eine konstruktive Zusammenarbeit, etwa das Gebot der Transparenz, das einerseits die individuelle Situation in der Familie und der Einrichtung betrifft, andererseits auch die sozialen und konzeptionellen Kontexte berücksichtigt. Konkret geht es bei Louna Kitas um den den stetigen, gemeinsamen, respektvollen Informationsaustausch zwischen Eltern und Erzieher/innen, wobei gegenseitig Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung sowohl vorausgesetzt werden als auch wachsen müssen, ohne die die Zusammenarbeit auf Zeit nicht gelingen kann. Die gesetzliche Grundlage der Kooperation bieten das KJHG welches die Rechte definiert, die den Kindern und den Erziehungsberechtigten - auch gegenüber der Kindertagesstätte - zustehen. Das Erziehungsrecht liegt zuvörderst bei den Erziehungsberechtigten. Ihre grundsätzlichen Einstellungen und Werte müssen respektiert werden. Dabei werden sie durch die pädagogische Arbeit der Kita beraten und unterstützt. Das Recht der Eltern in Bezug auf die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder umfasst die individuelle, soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Dabei sollen die Unterschiede von sozialen und kulturellen Eigenarten berücksichtigt und Kinder mit und ohne Behinderung wenn möglich gemeinsam gefördert werden. Das KJHG verlangt die Beachtung des Genderaspekts, indem Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen berücksichtigt, Benachteiligung abgebaut und Gleichberechtigung gefördert werden. Zusammenarbeit bei Louna Kitas: - Aufnahmegespräch - Eingewöhnungsgespräch - Entwicklungsgespräche - Gesprächsbereitschaft auch für tägliche Tür- und Angelgespräche - Größtmögliche Transparenz unserer Arbeit (z.B. Wochenrückblick) - Regelmäßige Rückmeldungen über unsere Beobachtungen - Elternabende - Beantwortung von Fragen der Eltern - Thematische Veranstaltungen - Elternbeiratssitzungen - Elektronische Elternbriefe - Elternbefragung Das Bindeglied zwischen Elternschaft, Kindergartenteam und Träger ist der Elternbeirat. Seine Vertreter werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres neu gewählt. Der Kindergartenbeirat besitzt eine beratende und unterstützende Funktion. Wichtige Voraussetzung für seine Arbeit ist die gegenseitige Information aller Beteiligten. 10.) Zusammenarbeit im Team Das Team arbeitet konstruktiv und vertrauensvoll zusammen, denn die Zusammenarbeit ist für Louna Kitas eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte pädagogische Arbeit. Dabei steht nicht der Einzelne mit seinen individuellen Interessen im Mittelpunkt, sondern die mit dem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag verbundene Anforderungen. Alle Mitarbeiter werden über wichtige Informationen in Kenntnis gesetzt, um eine qualitative Zusammenarbeit zu garantieren. Regelmäßige Teamsitzungen und Fallbesprechungen dienen der Entwicklung einer gemeinsamen Handlungsweise und einer guten Teamkultur. Wir legen großen Wert auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang, welcher durch Kommunikation, Transparenz, Austausch und Kooperation gekennzeichnet ist. Um pädagogische Schwerpunkte weiterzuentwickeln finden Konzeptionstage bei Louna Kitas statt. Qualifizierte Kindergartenarbeit erfordert auch Fort- und Weiterbildungen. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit sich mit seinem Wissen auf den neusten Stand zu bringen. 11.) Qualitätssicherung Eine hoher Qualitätsstandard ist die Voraussetzung für eine professionelle pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte. Um diesen Standard zu sichern und weiter zu entwickeln richten wir uns bei Prozessentwicklungen nach dem QM-System LQK (lernorientierte Qualitätstestierung für Kindertagesstätten). Die Lernenden, d.h. die Kinder stehen im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen. Es geht um eine begründete und reflektierte Organisation in Kindertagesstätten. Bei unserer Qualitätssicherung geht es um die Begründung des eigenen Handelns im Interesse der Kinder und um den Einsatz geeigneter Verfahren und Methoden zur Steuerung der Arbeit. Außerdem ist das Erzielen nachweisbar brauchbarer Ergebnisse von großer Bedeutung. Die lernorientierte Qualitätstestierung versteht sich somit nicht in erster Linie als ein Prüfverfahren, sondern als ein Beitrag zur Organisations- und Qualitätsentwicklung der Bildungsbranche. - Regelmäßige Teamsitzungen und Besprechungen im Kleinteam mit Reflektionen - Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzeption - Teilnahme des Personals an Fortbildungsveranstaltungen - Bereitstellungen von aktuellen Fachzeitschriften und Fachliteratur für das Personal 12.) Öffentlichkeitsarbeit Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit soll die pädagogische Arbeit der Louna Kitas gGmbH bekannt machen. Folgende Formen der Öffentlichkeitsarbeit werden hierzu genutzt: - Internetseite der Louna Kitas gGmbH - Konzeption der Louna Kitas gGmbH - Tag der offenen Tür - öffentliche Informationsabende - Flyer und Broschüren 13.) Beschwerdemanagement Beschwerden zeichnen sich bei Louna Kitas in Form von konstruktiver Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen aus. Alle Beschwerden von Kindern, Eltern und Mitarbeitern finden Gehör. Achtsamkeit und eine dialogische Haltung der pädagogischen Fachkraft sind dabei eine wesentliche Voraussetzung. Die Beschwerde ernst zunehmen und eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufriedenstellt ist die Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit in der Einrichtung. Das Beschwerdeverfahren für die Kinder bietet eine Chance, das Recht der Kinder auf Beteiligung umzusetzen. Wir regen die Kinder an Beschwerden zu äußern, in dem wir eine partizipatorische Grundhaltung leben. Wir schaffen einen Rahmen, in dem die Kinder ihre Beschwerden angstfrei äußern können und diese wertschätzend angenommen werden. Auch die Beschwerden der Eltern werden ernstgenommen und dokumentiert. Beschwerden können an das pädagogische Fachpersonal, die Einrichtungsleitung oder den Elternrat herangetragen werden. Der Träger wird über alle Beschwerden informiert und unterstützt in schwierigen Fällen bei der Problemlösung. Auch die pädagogischen Fachkräfte, die eine Vorbildfunktion haben und alle Beschwerden sachlich entgegennehmen, haben jederzeit das Recht Beschwerden und konstruktive Kritik zu äußern. Regelmäßige Teamsitzungen werden zur Reflexion aller Beschwerden und dem Suchen nach Lösungen genutzt. 14.) Inklusion „Inklusion ist ein beidseitiger Prozess der Bewältigung und der Annahme von menschlicher Vielfalt, der uns alle einschließt.“ (Fred Ziebarth) Wir bei Louna Kitas legen großen Wert darauf, keine Minderheiten entstehen zu lassen. „Inklusion bedeutet: Alle sind gleich und alle sind verschieden, keiner wird ausgeschlossen.“ Dieser Gedanke wird von den pädagogischen Fachkräften gelebt. Jedes Kind wird so angenommen und wertgeschätzt wie es ist. Wir erkennen die Stärken und die Schwächen jedes Einzelnen und ermöglichen allen Kindern die gleiche Teilhabe am Kita-Alltag. Wir bieten allen Kindern die gleichen Lern- und Entwicklungschancen. Einerseits ist die Verschiedenheit anzuerkennen und wertzuschätzen, andererseits ist das Recht auf Gleichheit im Sinne einer Nicht-Benachteiligung zu wahren. Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf gemeinsames Lernen. Durch intensives Beobachten nehmen die pädagogischen Fachkräfte die Interessen, Bedürfnisse, Stärken und Schwächen jedes einzelnen Kindes individuell wahr. Demnach werden Impulse gesetzt und Angebote gemacht, die dem Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes entsprechen. Wir arbeiten in Gruppen und in Form von Projekten, um den Kindern das Leben in einer Gemeinschaft zu verdeutlichen. Wir lernen in einer Gemeinschaft von- und miteinander. Wir behandeln jedes Kind gleich, ganz egal welche Ressourcen und Bedürfnisse es mitbringt. Wir bieten den Kindern vielfältige Anregungen, um im gemeinsamen Spiel alles mitzumachen und nachahmen zu können. Wir bieten den Kindern und deren Eltern ihrer Situation entsprechend angemessene Unterstützung. Der Leitgedanke jeglicher Art von Förderung ist das Bestreben nach größtmöglicher Selbstständigkeit und Kompetenz des einzelnen Kindes. Unser Ziel ist es eine gemeinsame Lernumgebung zu schaffen, die die Vielfältigkeit aller Kinder und Familien widerspiegelt und repräsentiert. 15.) Schutzauftrag Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a und § 72 a SGB VIII 1. Der Träger und seine Fachkräfte werden bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. 2. Der Träger wird bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. 3. Der Träger wird die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung einbeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. 4. Der Träger stellt sicher, dass keine Personen (haupt- neben- oder ehrenamtlich) beschäftigt werden, die wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII verurteilt worden sind. Hierzu ist von den Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme zwingend ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorzulegen. Von den Beschäftigten wird überdies eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben (siehe Konzeption Schutzauftrag Louna Kitas gGmbH). 16.) Aufsicht und Haftung Während des Aufenthalts in der Kita muss das Kind vor möglichen Gefährdungen geschützt werden. Die Aufsichtspflicht der Eltern vgl. §1631 Abs. 1 BGB, geht durch den Betreuungsvertrag auf den Träger der Einrichtung über. Louna Kitas wiederum beauftragt die Einrichtung, die die konkrete Ausübung der Aufsicht an alle ihre Mitarbeiter (möglicherweise auch Praktikanten und sonstige in der Einrichtung beschäftigte Personen) weitergibt. Die endgültige Verantwortung bleibt bei der Leitung der Einrichtung. Sie muss also sicherstellen, dass die einzelnen Personen für die konkreten Aufgaben der Aufsichtsführung geeignet sind. Es gibt keine gesetzliche Definition zur Aufsichtspflicht: Aufsicht orientiert sich an der konkreten Situation. Die Kriterien für die Art und Weise der Aufsichtsführung können nur im Einzelfall begründet liegen. Wesentlich ist es darauf zu achten, wie die konkreten äußeren Umstände des Einzelfalls aussehen und wie das betroffene Kind in seiner Person und Persönlichkeit strukturiert ist.
Beratungsverlauf
-
31.08.2020
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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