AN/0081/2023
Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03;
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)
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KLIMA FREUNDE Laurenzplatz 5 50667 Köln Fraktion Die FRAKTION Unter Goldschmied 6 50677 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2023 AN/0081/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss - Stadtentwicklungsausschuss 19.01.2023 Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; ; Arbeitsti- tel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die in- nere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Einzelmandatsträger von Die FRAKTION und KLIMA FREUNDE bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 19.01.2023 aufzunehmen: Der Rat 1. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung vorerst nicht. Statt dessen soll das Lärmgutachten fachlich überarbeitet werden. Dabei ist zunächst die Verkehrsuntersuchung und anschließend die Straßenverkehrslärmuntersuchung zu aktualisieren. 2. beschließt, mit der Bahn Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die Güterbahnstrecke einzuhausen. Die Seitenwände der Einhausung könnten für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Erst mit einem guten Lärmschutz für Köln- Poll darf der Deutzer Hafen bebaut werden. Das Lärmgutachten basiert auf veralteten Normen, die nicht mehr gültig sind. Die schalltechnische Untersuchung ist auf dem Stand vom Februar 2021, während die Verkehrsuntersuchung den Stand Januar 2022 enthält. - 2 - In der schalltechnischen Untersuchung wird der Straßenverkehrslärm nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 ermittelt. Diese war zum Zeitpunkt der Erstellung des schalltechnischen Gutachtens noch in Kraft. Am 1. März 2021 wurde die RLS-90 durch die RLS-19 ersetzt. Die Ermittlung des Straßenverkehrslärms in der vorliegenden schall- technischen Untersuchung erfolgt somit auf einer (inzwischen) ungültigen Grundlage. Bei vielen Streckenabschnitten im Untersuchungsbereich zeigen sich Abweichungen zwischen den im Lärmgutachten und im Verkehrsgutachten zugrunde gelegten Zah- len. Da die Verkehrslärmberechnung auf keiner aktuellen Richtlinie basiert und auch nicht auf aktuellen Verkehrsdaten, ist sie folglich nicht (mehr) als Abwägungsmaterial für den Bebauungsplanentwurf geeignet. Auch die darauf aufbauenden Schallschutzmaß- nahmen im Plangebiet und die Anspruchsermittlung für Schallschutzmaßnahmen an Immis- sionsorten in der Nachbarschaft sind in der Folge nicht mehr aktuell. Es bestehen darüber hinaus Zweifel an der Plausibilität der Ausgangswerte und Annahmen des Mobilitätskonzeptes und der Verkehrsuntersuchung. Mit den gewählten Ansätzen ergibt sich eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden Verkehrsaufkommen, was in der Fol- ge auch zu einer Unterschätzung der Verkehrslärmauswirkungen und der daraus abgeleite- ten Maßnahmen führt. In der Schienenverkehrslärmbetrachtung wurden u.a. die KVB-Linien und die DB Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln-Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg-Nord) berücksichtigt. Es besteht die Sorge, dass nach Realisierung der bis zu 80 m hohen Gebäude im südlichen Bereich des Plangebiets der Schienenverkehrslärm ausgehend von den DB Strecken reflektiert wird und zu einer Überhöhung der Ge- räuscheinwirkungen in Köln-Poll führt. Betroffen sind insbesondere die nahen Wohnbe- reiche im Poller Kirchweg, Raiffeisenstraße, Krückelstraße, Allerseelenstraße, An den Maien ff. Die dortigen Anwohner*innen haben allesamt ein schutzwürdiges Interesse. In der Untersuchung wird zwar pauschal für alle Lärmarten gesagt, dass ein Geländemodell erstellt wurde und auch Reflexionen berücksichtigt werden. Diese pauschale Angabe reicht aber hier nicht aus, um eine zutreffende und vollständige Ermittlung dieses erheblichen Sachverhalts vorzunehmen und in nachvollziehbarer Weise abzuwägen. In der schalltech- nischen Untersuchung fehlt eine konkrete Untersuchung und Darstellung der oben genannten Lärmreflexionen. Denn es ist aufgrund der Gebäudehöhen und damit einherge- hender Reflexionen nicht auszuschließen, dass durch die Planung ein Konflikt erzeugt oder ein bereits bestehender Konflikt weiter verschärft werden könnte. Die KLIMA FREUNDE und die FRAKTION regen an, den Sachverhalt zu untersuchen und zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz gegen überhöhte Schienenverkehrs- lärmeinwirkungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit getroffen werden können. Dabei kommen vorzugsweise emissionsseitige Lärmschutzmaßnahmen (z.B. absorbierende Lärmschutzwände seitlich des Schienenverkehrsweges bzw. vollständige Einhausung) und ggf. ergänzend oder alternativ immissionsseitige Maßnahmen (z.B. Schallschutzfenster an Gebäuden in Verbindung mit fensterunabhängigen Lüftungsanlagen) in Betracht. - 3 - Mit freundlichen Grüßen Frank Caris-Taube Rolf Beierling-Hemonet Nicolin Gabrysch Karina Syndicus
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0081/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Klima)
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 13:28