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AN/0081/2023

Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03;

Gem. Änderungsantrag (Klima) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2023, TOP 1.1.2

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

5514 Zeichen

KLIMA FREUNDE 
Laurenzplatz 5 
50667 Köln 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Unter Goldschmied 6 
50677 Köln 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2023 
 
AN/0081/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss - Stadtentwicklungsausschuss 19.01.2023 
 
Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie 
Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; ; Arbeitsti-
tel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die in-
nere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Einzelmandatsträger von Die FRAKTION und KLIMA FREUNDE bitten Sie, folgenden 
Änderungsantrag in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- 
und Verkehrsausschuss am 19.01.2023 aufzunehmen: 
 
 
 
 
Der Rat 
1. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten 
Begründung vorerst nicht. Statt dessen soll das Lärmgutachten fachlich 
überarbeitet werden. Dabei ist zunächst die Verkehrsuntersuchung und 
anschließend die Straßenverkehrslärmuntersuchung zu aktualisieren. 
 
2. beschließt, mit der Bahn Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die 
Güterbahnstrecke einzuhausen. Die Seitenwände der Einhausung könnten für 
Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Erst mit einem guten Lärmschutz für Köln-
Poll darf der Deutzer Hafen bebaut werden. 
Das Lärmgutachten basiert auf veralteten Normen, die nicht mehr gültig sind. Die 
schalltechnische Untersuchung ist auf dem Stand vom Februar 2021, während die 
Verkehrsuntersuchung den Stand Januar 2022 enthält.

- 2 - 
 
 
In der schalltechnischen Untersuchung wird der Straßenverkehrslärm nach der Richtlinie für 
den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 ermittelt. Diese war zum Zeitpunkt der Erstellung des 
schalltechnischen Gutachtens noch in Kraft. Am 1. März 2021 wurde die RLS-90 durch die 
RLS-19 ersetzt. Die Ermittlung des Straßenverkehrslärms in der vorliegenden schall-
technischen Untersuchung erfolgt somit auf einer (inzwischen) ungültigen Grundlage. 
Bei vielen Streckenabschnitten im Untersuchungsbereich zeigen sich Abweichungen 
zwischen den im Lärmgutachten und im Verkehrsgutachten zugrunde gelegten Zah-
len. 
 
Da die Verkehrslärmberechnung auf keiner aktuellen Richtlinie basiert und auch nicht 
auf aktuellen Verkehrsdaten, ist sie folglich nicht (mehr) als Abwägungsmaterial für 
den Bebauungsplanentwurf geeignet. Auch die darauf aufbauenden Schallschutzmaß-
nahmen im Plangebiet und die Anspruchsermittlung für Schallschutzmaßnahmen an Immis-
sionsorten in der Nachbarschaft sind in der Folge nicht mehr aktuell. 
 
Es bestehen darüber hinaus Zweifel an der Plausibilität der Ausgangswerte und Annahmen 
des Mobilitätskonzeptes und der Verkehrsuntersuchung. Mit den gewählten Ansätzen ergibt 
sich eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden Verkehrsaufkommen, was in der Fol-
ge auch zu einer Unterschätzung der Verkehrslärmauswirkungen und der daraus abgeleite-
ten Maßnahmen führt. 
 
In der Schienenverkehrslärmbetrachtung wurden u.a. die KVB-Linien und die DB Strecken 
2641 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln-Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln 
Gremberg-Nord) berücksichtigt. Es besteht die Sorge, dass nach Realisierung der bis zu 
80 m hohen Gebäude im südlichen Bereich des Plangebiets der Schienenverkehrslärm 
ausgehend von den DB Strecken reflektiert wird und zu einer Überhöhung der Ge-
räuscheinwirkungen in Köln-Poll führt. Betroffen sind insbesondere die nahen Wohnbe-
reiche im Poller Kirchweg, Raiffeisenstraße, Krückelstraße, Allerseelenstraße, An den Maien 
ff. Die dortigen Anwohner*innen haben allesamt ein schutzwürdiges Interesse. 
 
In der Untersuchung wird zwar pauschal für alle Lärmarten gesagt, dass ein Geländemodell 
erstellt wurde und auch Reflexionen berücksichtigt werden. Diese pauschale Angabe reicht 
aber hier nicht aus, um eine zutreffende und vollständige Ermittlung dieses erheblichen 
Sachverhalts vorzunehmen und in nachvollziehbarer Weise abzuwägen. In der schalltech-
nischen Untersuchung fehlt eine konkrete Untersuchung und Darstellung der oben 
genannten Lärmreflexionen. Denn es ist aufgrund der Gebäudehöhen und damit einherge-
hender Reflexionen nicht auszuschließen, dass durch die Planung ein Konflikt erzeugt oder 
ein bereits bestehender Konflikt weiter verschärft werden könnte. 
 
Die KLIMA FREUNDE und die FRAKTION regen an, den Sachverhalt zu untersuchen und zu 
prüfen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz gegen überhöhte Schienenverkehrs-
lärmeinwirkungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit getroffen werden können. 
Dabei kommen vorzugsweise emissionsseitige Lärmschutzmaßnahmen (z.B. absorbierende 
Lärmschutzwände seitlich des Schienenverkehrsweges bzw. vollständige Einhausung) und 
ggf. ergänzend oder alternativ immissionsseitige Maßnahmen (z.B. Schallschutzfenster an 
Gebäuden in Verbindung mit fensterunabhängigen Lüftungsanlagen) in Betracht.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Frank Caris-Taube 
Rolf Beierling-Hemonet 
Nicolin Gabrysch 
Karina Syndicus

Beratungsverlauf (2)

19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0081/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (Klima)
Datum
18.01.2023
Erstellt
17.01.2023 13:28