Mandari Insight

3434/2022

Anfrage AN/1751/2022 - "Trägerförderung aus den Konnexitätsausgleichsmitteln in der mittelfristigen Finanzplanung?"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.10.2022, TOP 4.3.1

Anlage 4 der Vorlage 2975 2022

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 der Vorlage 2975 2022

780 Zeichen

Anlage 4 
Session 2975/2022 – Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 
 
 Fortzuführende Förderungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, die ursprünglich bis 
2022 befristet waren, unter Heranziehung der Konnexitätsausgleichsmittel: 
 
Maßnahme  Betrag  
2023 
Betrag 
2024 
Makerspace 25.000€ 25.000€ 
Handwerkerinnenhaus e. V. 91.000€  91.000€ 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen 350.000€  350.000€ 
ConAction e. V. 60.000€  60.000€ 
Anyway 58.000€ 58.000€ 
Stadtteilmütter 249.000€  249.000€ 
Projektförderung „Kinder stärken und 
schützen“ (A.R.T. e. V., Fair stärken e. V., 
Hennamond e. V., Lesewelten) 
200.000€
 200.000€ 
Jugendtreffplätze 100.000€  100.000€ 
VfJ e. V. (TAS) 180.117€  202.501€

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1901 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 19.10.2022 
 3434/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.10.2022 
 
AN/1751/2022 -  "Trägerförderung aus den Konnexitätsausgleichsmitteln in der mittelfristigen 
Finanzplanung?" 
Die Fraktion „Die Linke“ bittet mit AN/1751/2022 um Beantwortung folgender Frage: 
„Ist die Förderung der in der „Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027“, Ds 2975/2022, Anlage 4 genann-
ten Träger auf die Jahre 2023/24 beschränkt oder sind diese in die mittelfristige Finanzpla-
nung aufgenommen?“ 
 
Bereits mit Mail vom 07.10.2022 wurde diese Frage klarstellend gegenüber der Fraktion „Die 
Linke“ beantwortet, und wird, weil gewünscht, zusätzlich in Form einer schriftlichen Beant-
wortung zur Verfügung gestellt: 
 
Bei dem in der Anfrage in Bezug genommenen Dokument handelt es sich um die Anlage 4 
zur Vorlage "Session 2975/2022 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027".  
 
Den Ausführungen in der Anlage ist zu entnehmen, dass die Fortführung der Trägerförde-
rung eindeutig die beiden Haushaltsjahre 2023 und 2024 und nicht die mittelfristige Finanz-
planung betrifft.  
Zum einen sind die beiden Jahresspalten mit den jeweiligen Zusetzungen mit 2023 und 2024 
unmissverständlich bezeichnet und es finden sich keine Spalten für die Jahre der mittelfristi-
gen Finanzplanung. Zum anderen heißt es im einleitenden Erläuterungstext: „fortzuführende 
Förderungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024". 
 
Dies ist auch konsequent und richtig, da der Bescheid zu den Konnexitätsausgleichsmitteln 
nur für diesen Zeitraum gilt. Eine Deckung für die Folgejahre ist derzeit nicht gegeben.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 4.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3434/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.10.2022
Erstellt
17.10.2022 18:39