3434/2022
Anfrage AN/1751/2022 - "Trägerförderung aus den Konnexitätsausgleichsmitteln in der mittelfristigen Finanzplanung?"
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Anlage 4 der Vorlage 2975 2022
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Anlage 4 Session 2975/2022 – Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027 Fortzuführende Förderungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, die ursprünglich bis 2022 befristet waren, unter Heranziehung der Konnexitätsausgleichsmittel: Maßnahme Betrag 2023 Betrag 2024 Makerspace 25.000€ 25.000€ Handwerkerinnenhaus e. V. 91.000€ 91.000€ Kulturpädagogische Facheinrichtungen 350.000€ 350.000€ ConAction e. V. 60.000€ 60.000€ Anyway 58.000€ 58.000€ Stadtteilmütter 249.000€ 249.000€ Projektförderung „Kinder stärken und schützen“ (A.R.T. e. V., Fair stärken e. V., Hennamond e. V., Lesewelten) 200.000€ 200.000€ Jugendtreffplätze 100.000€ 100.000€ VfJ e. V. (TAS) 180.117€ 202.501€
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 19.10.2022 3434/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 31.10.2022 AN/1751/2022 - "Trägerförderung aus den Konnexitätsausgleichsmitteln in der mittelfristigen Finanzplanung?" Die Fraktion „Die Linke“ bittet mit AN/1751/2022 um Beantwortung folgender Frage: „Ist die Förderung der in der „Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027“, Ds 2975/2022, Anlage 4 genann- ten Träger auf die Jahre 2023/24 beschränkt oder sind diese in die mittelfristige Finanzpla- nung aufgenommen?“ Bereits mit Mail vom 07.10.2022 wurde diese Frage klarstellend gegenüber der Fraktion „Die Linke“ beantwortet, und wird, weil gewünscht, zusätzlich in Form einer schriftlichen Beant- wortung zur Verfügung gestellt: Bei dem in der Anfrage in Bezug genommenen Dokument handelt es sich um die Anlage 4 zur Vorlage "Session 2975/2022 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027". Den Ausführungen in der Anlage ist zu entnehmen, dass die Fortführung der Trägerförde- rung eindeutig die beiden Haushaltsjahre 2023 und 2024 und nicht die mittelfristige Finanz- planung betrifft. Zum einen sind die beiden Jahresspalten mit den jeweiligen Zusetzungen mit 2023 und 2024 unmissverständlich bezeichnet und es finden sich keine Spalten für die Jahre der mittelfristi- gen Finanzplanung. Zum anderen heißt es im einleitenden Erläuterungstext: „fortzuführende Förderungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024". Dies ist auch konsequent und richtig, da der Bescheid zu den Konnexitätsausgleichsmitteln nur für diesen Zeitraum gilt. Eine Deckung für die Folgejahre ist derzeit nicht gegeben. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3434/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 17.10.2022 18:39