0898/2023
Wasserwerk Str./Heide Str.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2253 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 0898/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.04.2023 Wasserwerk Str./Heide Str. hier: Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 13.03.2023, TOP 7.2.4 Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Die Hecke steht auf dem Gelände eines ausgewiesenen Wasserschutz- Geländes. lst die Fläche des Wasserschutzgebietes in städtischem Besitz?“ Antwort von Straßen NRW: Das Flurstück 162 (Flur 10, Gemarkung 4968) befindet sich weder im Eigentum des Landes- betriebes Straßenbau NRW noch der Stadt Köln. „2. Die Hecke verläuft nicht durchgängig und wurde an manchen Stellen bereits verändert. Welchem Zweck dient diese Bepflanzung?“ Antwort von Straßen NRW: Die Hecke befindet sich nicht im Eigentum des Landebetriebes, daher kann keine Stellung- nahme zur Heckenstruktur gegeben werden. „3. Es verhält sich so, dass die Bepflanzung dichte Blätter ausbildet, die eine Durchsicht ver- hindert, wäre es möglich Teil- Bereiche zu lichten oder zu roden, um eine Verbesserung der Einsicht in die Straße zu erreichen?“ Antwort von Straßen NRW: Der Landesbetrieb prüft, ob ggf. ein Rückschnitt erfolgen muss. „4. Welche Kosten wären für die Veränderung, ( Rückschnitt ) anzusetzen und wäre diese Maßnahme kurzfristig umsetzbar? Antwort von Straßen NRW: Eine Aussage ist erst nach Durchführung der Prüfung (siehe Frage 3) möglich. 5. Welche laufenden Planungen und Eingriffe in das Straßenkonzept, stehen hier noch zur Durchführung an, die eine zeitnahe Verbesserung der Situation blockieren? Antwort von Straßen NRW: 2 Das UAIIa Programm (Um- und Ausbau von Landesstraßen <3 Mio. €) beinhaltet die Maß- nahme „Um- und Ausbau Wasserwerkstraße“ auf Rang 3. Die Priorisierung im UAIIa Pro- gramm erfolgt durch den Regionalrat der Bezirksregierung Köln, darauf hat der Landesbetrieb keinen Einfluss. Die Maßnahme wird derzeit mittels einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Deutscher Bahn und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW durch die DB geplant. Die Planungsleistungen sind in 2022 durch die DB vergeben worden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0898/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.04.2023
- Erstellt
- 09.03.2023 16:07