1297/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Straßenbeleuchtung in der Mercatorstraße (Az.: 02-1600-06/18)
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Anlage 3 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 Ergänzende Stellungnahme zu der Beschlussvorlage Straßenbeleuchtung in der Mercatorstraße, 1297/2018 Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21.06.2018 „Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg möchte wissen was unter der Aussage „Ebenso ist eine flexible Schaltung z. B. von 17.00 bis 21.00 Uhr unter den jetzigen Voraussetzungen nicht möglich.“ genau zu verstehen ist und was denn möglich wäre. Zudem schlägt Herr Stuhlweißenburg vor, diesen Teil der Mercatorstraße in den Antrag unter TOP 8.3.2 ebenfalls aufzunehmen. Über die Vorlage sollte bis zur Klärung nicht beschlossen werden. Bezirksvertreterin Frau Heinrich schlägt für eine bessere Sicherheit zusätzlich vor, das Straßenbegleitgrün zurückzuschneiden. Bezirksbürgermeister Herr Zöllner möchte wissen, warum nur von 17 bis 17.27 Uhr beleuchtet wird und nicht länger. Die Fragen sollen zuerst beantwortet werden, bevor ein Beschluss gefasst wird. Auch laut Frau Heinrich macht eine Beleuchtung von 17 bis 17.27 Uhr überhaupt keinen Sinn, der Vorschlag für eine Beleuchtung bis 21 Uhr ist durchaus sinnvoll.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die RheinEnergie AG verfügt über kein anderes Schaltkommando für die Abschaltung von Straßenbeleuchtung als das, was unter anderem an der Mercatorstraße verwendet wird. Eine flexible Schaltung ist darüber hinaus nicht möglich. Die erwähnte, beispielhafte Uhrzeit (17.00 bis 21.00 Uhr) wurde aufgegriffen, da der Petent diesen konkreten Vorschlag in seiner Eingabe unterbreitet hat. Eine Beleuchtung in der Zeit von 17.00 bis 17.27 Uhr findet aktuell nicht statt bzw. die Beobachtung des Petenten wird sich vermutlich auf die Wintermonate beziehen. Über das oben genannte Schaltkommando geht das Licht mit Inbetriebnahme der abendlichen Straßenbeleuchtung an und erlischt nach 15 Minuten wieder, während die übrige Straßenbeleuchtung weiter in Betrieb ist. In den Morgenstunden wird dort das Licht in der Winterzeit um sechs Uhr und in der Sommerzeit um sieben Uhr eingeschaltet, um mit der Straßenbeleuchtung wieder abgeschaltet zu werden. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die abendliche Straßenbeleuchtung um 22.25 Uhr in Betrieb und die Leuchtenmasten entlang der Mercatorstraße erlöschen um 22.40 Uhr. Die Prüfung des Rückschnittes des Straßenbegleitgrüns obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Eine Weiterleitung ist dorthin erfolgt.
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Chorweiler/Heimersdorf, frohes neues Jahr! Meine Familie und ich wohnen an der Oranjehofstr. in Seeberg. Ein Grossteil unserer Kinder in der Siedlung müssen täglich nach Heimersdorf in die Schule. Seit jetzt nun mehr mehreren Jahren stehe ich mit Mitarbeitern von der Stadt Köln und der Rheinenergie im E-Mail Kontakt wegen der Beleuchtungssituation an der Merkatorstr. . Folgendes Bild stellt sich zur Zeit da: Die Strassenbeleuchtung der Mercatorstr. wird in der Abenddämmerung um 17:00 Uhr eingeschaltet und um 17:27 Uhr wieder ausgeschaltet. Es werden dann nur noch die Zu- und Abfahrten beleuchtet. Alle Fussgängerbrücken (Brücke Stallagsweg/Lawendelweg; Brücke Oranjehofstr.; und Brücke Pingenweg) werden auch ausgeschaltet oder sind defekt. Morgens früh bietet sich ein ähnliches Bild. Mir wurde erklärt das diese Beschaltung so abgestimmt wurde und auch erstmal nicht verändert wird. Die defekte Beleuchtung wurde mir eine schnelle Reparatur versprochen (Die wurde bis heute noch nicht erledigt) Nun zu meinen Anliegen: Meiner Meinung besteht dringender Handlungsbedarf, dass die Beschaltung verändert wird. Denn so dunkel wie die Brücken zur Zeit sind können Menschen bei Minustemperaturen ausrutschen. Unsere Kinder haben im dunkeln Angst. Die wollen nicht alleine über die dunkle Brücke. Kinder die von der Jugendfarm Wilhelmshof abends nach Hause kommen, müssen in kleinen Gruppen nach Hause kommen, weil auch die Angst haben vor „bösen“ Menschen. Es muss doch nicht immer etwas passieren, dass dann dannach die Politik handelt. Mein Vorschlag wäre die Strassenbeleuchtung auf der Mercatorstr. von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr komplett leuchten zu lassen. Nach 21 Uhr Beleuchtung minimieren jede 3. Lampe anschalten. Die Brücken werden die ganze Nacht beleuchtet. Die angefügten Bilder sind von der Qualität leider nicht optimal (wegen der schlechten Beleuchtung ), aber sie sollen ein wenig die Situation wiederspiegeln. Ich habe auch noch ein schönes Video aber leider 60MB gross und ich kann es nicht verschicken. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie dieses Thema in einer ihrer nächsten Sitzungen besprechen würden und mir eine Rückmeldung geben würden. Besten Dank! mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 EMail
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Sehr geehrter Herr Koch, für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Nach nochmaliger, heutiger Auskunft der RheinEnergie AG wurden die Störungsbehebungen durchgeführt und vor und hinter den Brücken sind die Leuchten in Betrieb. Die Abschaltung entlang der Leuchten an der Mercatorstraße ist nicht anders schaltbar. Die Steuerung läuft über ein Signal, wie dieses bei Park- und Grünanlagen zum Einsatz kommt. Dieses Signal geht mit der Straßenbeleuchtung in Betrieb und nach 15 Minuten wieder aus. In den Morgenstunden geht es dann für kurze Zeit wieder an und verlischt mit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung. An der Abschaltung der Lichter entlang der Mercatorstraße wird bis auf weiteres festgehalten. Mögliche, zukünftige Leuchtenausfälle bei den Brückenbereichen werden weiterhin nach Bekanntgabe so schnell wie möglich instandgesetzt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Britta Neunerdt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrstechnik Öffentliche Beleuchtung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Tel.: 0221/221-27167 Fax: 0221/221-27801 E-mail: Beleuchtunq@Stadt-Koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Von: 66-Poststelle Amt für Strassen + Verkehrstechnik Gesendet: Freitag, 24. November 2017 06:03 An: 66 Beleuchtung Betreff: WG: Strassenbeleuchtung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 1297/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Straßenbeleuchtung in der Mercatorstraße (Az.: 02-1600- 06/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt dem Petenten für die Eingabe und empfiehlt der Verwaltung, die Abschaltung der Beleuchtung entlang der Mercatorstraße beizubehalten. Für die querenden Fuß- gängerbrücken wird die Beleuchtung weiter aufrechterhalten. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt eine Änderung in der Schaltung der Straßenbeleuchtung in der Mercatorstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Auf die Hinweise der defekten Beleuchtung wurde dem Petenten in der Vergangenheit geantwortet (zuletzt mit E-Mail vom 30.11.2017). Die RheinEnergie AG konnte einige defekte Leuchten instand- setzen. Bedingt durch eine größere Kabelstörung waren jedoch zwei Leuchten nicht zeitnah zuschaltbar. Hierbei handelte es sich um den Leuchtenmast Nr. 31 im Brückenbereich Oranjehofstraße und den Leuchtenmast Nr. 26 in Höhe des Föhrenweges 6. Die Behebungen von Kabelstörungen nehmen durch den höheren Aufwand - wie Aufgrabungsarbei- ten, Kabelverlegungsarbeiten – einen längeren Zeitraum in Anspruch und sind in den Wintermonaten nur abhängig von der Wetterlage durchführbar. Ein konkreter Ausführungszeitpunkt lässt sich bei die- sen Maßnahmen grundsätzlich nicht benennen. Mittlerweile konnte die RheinEnergie AG auch diese Arbeiten durchführen. Da es sich um eine anbaufreie Strecke handelt und die praktischen Erfahrungen keine verkehrssi- cherheitsrelevanten Aspekte zur Notwendigkeit der Beleuchtung ergeben haben, ist an der bisherigen Abschaltung festzuhalten. Entsprechend des Beschlusses, Park- und Grünanlagen beleuchtungsfrei zu lassen, wird bei anbaufreien Strecken verfahren. Neben den Kosteneinsparungen dient diese Maßnahme der Umwelt und der Vermeidung von Lichtemissionen. Die Ausleuchtung in den Brücken- bereichen ist jedoch sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Eine Teilabschaltung jedes zweiten oder dritten Lichtpunktes, wie vom Petenten vorgeschlagen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig und findet im Kölner Straßenland keine Anwen- dung. Die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung und die Erkennbarkeit von Hindernissen sind dadurch nicht gegeben. Die Straßenbeleuchtung im öffentlichen Straßenland wird entweder komplett zuge- schaltet oder, wie oben beschrieben, abgeschaltet. Ebenso ist eine flexible Schaltung z. B. von 17.00 bis 21.00 Uhr unter den jetzigen Voraussetzungen nicht möglich. Anlage 1. Eingabe 2. E-Mail vom 30.11.2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1297/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.07.2018
- Erstellt
- 19.04.2018 15:29