2007/0278
Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Einrichtung einer Beschwerdestelle, Fortbildungsangebote, Informationen
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2007/0278
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.06.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V ezernat I Dezernat II Amt: Dezernat V an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: I II V 110 30 530 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0278 Magistratsbeschluss-Nr. 392 Betreff: Umsetzung des Allgemeine n Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Einrichtung einer Beschwerdestelle, Fortbildungsangebote, Informationen und Fortbildungsangebote für Beschäftigte der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe Vorlage vom: 03.05.2007 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG im Büro des Oberbürgermeisters zu. 2. Das Hauptamt-Personalabteilung - Abteilung Fort- und Weiterbildung - wird in Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung beauftragt, ein Fortbildungskonzept zum AGG vorzulegen. 3. Die Personalabteilung informiert alle Beschäftigten umgehend über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.06.2007: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes beschrieben, das wie folgt lautet: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Kompakte Informationen über das Gesetz müssen alle Beschäftigen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben erhalten. Die Personalabteilung wird daher beauftragt, eine Informationsübersicht zusammenzustellen, die alle relevanten Aspekte enthält. Besonders Führungskräften, Personalverantwortlichen und Beteiligten an Stellenbesetzungsverfahren muss ein adäquates Fortbildungsangebot zur Verfügung stehen, damit erlernt werden kann, wie Benachteiligungen, die in § 1 AGG genannt sind, zu verhindern bzw. zu beseitigen sind. Insbesondere sind die gesetzlichen Grundlagen beim Stellenbesetzungsverfahren zwingend zu beachten, da eine Nichteinhaltung zu Klagen der Bewerberinnen und Bewerber führen kann. Nach § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei der zuständigen Stelle der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, Kollegen/ Kolleginnen oder Dritten aufgrund eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist inhaltlich zu prüfen, sorgfältig zu dokumentieren, nach den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns zu bearbeiten. Soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, einschließlich des Verbotes von sexuellen Belästigungen geht, ist die Frauenbeauftragte gemäß § 16 HGlG zu beteiligen und die „Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ anzuwenden. Gerade in größeren Organisationen muss der Inhaber/die Inhaberin einer Beschwerdestelle über vertiefte Kenntnisse der Vorschriften des AGG und anderer Rechtsnormen verfügen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Beschwerdestelle beim Büro des Oberbürgermeisters anzusiedeln. Die Umsetzung des Fortbildungsprogramms, der Information an die Beschäftigten und die Einrichtung der Beschwerdestelle beim Büro des Oberbürgermeisters soll bis Ende Juli 2007 erfolgen. 05.06.2007 Bak Dezernat I Dezernat II Dezernat V Walter Hoffmann Wolfang Glenz Jochen Partsch Oberbürgermeister Bürgmeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0278
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.05.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00