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2007/0278

Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Einrichtung einer Beschwerdestelle, Fortbildungsangebote, Informationen

Magistratsvorlage 03.05.2007

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2007/0278

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2007/0278

3977 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V ezernat I 
Dezernat II 
 
Amt: Dezernat V  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                        II 
V                      110 
30                    530 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0278  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
392  
 
 
Betreff: Umsetzung des Allgemeine n Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)  
Einrichtung einer Beschwerdestelle, Fortbildungsangebote, Informationen und 
Fortbildungsangebote für Beschäftigte der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe 
 
Vorlage vom: 03.05.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG im Büro des 
Oberbürgermeisters zu.  
2. Das Hauptamt-Personalabteilung - Abteilung Fort- und Weiterbildung - wird in Zusammenarbeit 
mit der Personalentwicklung beauftragt, ein Fortbildungskonzept zum AGG vorzulegen. 
3. Die Personalabteilung informiert alle Beschäftigten umgehend über das Allgemeine 
Gleichbehandlungsgesetz.  
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
  
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.06.2007: 
 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft. 
 
In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes beschrieben, das wie folgt lautet: 
„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen 
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder 
der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ 
 
Kompakte Informationen über das Gesetz müssen alle Beschäftigen in der Stadtverwaltung und den 
Eigenbetrieben erhalten. Die Personalabteilung wird daher beauftragt, eine Informationsübersicht 
zusammenzustellen, die alle relevanten Aspekte enthält. 
 
Besonders Führungskräften, Personalverantwortlichen und Beteiligten an 
Stellenbesetzungsverfahren muss ein adäquates Fortbildungsangebot zur Verfügung stehen, damit 
erlernt werden kann, wie Benachteiligungen, die in § 1 AGG genannt sind, zu verhindern bzw. zu 
beseitigen sind. Insbesondere sind die gesetzlichen Grundlagen beim Stellenbesetzungsverfahren 
zwingend zu beachten, da eine Nichteinhaltung zu Klagen der Bewerberinnen und Bewerber führen 
kann. 
 
Nach § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei der zuständigen Stelle der Dienststelle zu 
beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, Kollegen/ Kolleginnen oder Dritten 
aufgrund eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist inhaltlich 
zu prüfen, sorgfältig zu dokumentieren, nach den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns zu 
bearbeiten. 
Soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, einschließlich des 
Verbotes von sexuellen Belästigungen geht, ist die Frauenbeauftragte gemäß § 16 HGlG zu 
beteiligen und die „Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt 
Darmstadt vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ anzuwenden. 
 
Gerade in größeren Organisationen muss der Inhaber/die Inhaberin einer Beschwerdestelle über 
vertiefte Kenntnisse der Vorschriften des AGG und anderer Rechtsnormen verfügen. 
Deshalb wird vorgeschlagen, die Beschwerdestelle beim Büro des Oberbürgermeisters  
anzusiedeln. 
 
Die Umsetzung des Fortbildungsprogramms, der Information an die Beschäftigten und die 
Einrichtung der Beschwerdestelle beim Büro des Oberbürgermeisters soll bis Ende Juli 2007  
erfolgen. 
 
 
05.06.2007 
Bak 
 
Dezernat I     Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
Walter Hoffmann    Wolfang Glenz    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister    Bürgmeister    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0278
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.05.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00