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AN/0549/2017

Änderungsantrag zu TOP 10.29: Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 04.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3541 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.04.2017 
AN/0549/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.29: Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte 
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder 
Generalunternehmer (DS-Nr. 0864/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.29: Maßnahmenpaket 
für Schulbauprojekte 
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder 
Generalunternehmer auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:  
 
1.1. In den Beschlusspunkt 1 wird zwischen dem ersten und zweiten Satz der folgende 
Satz eingefügt: 
 
Eine Bedingung der Ausschreibung ist es, dass der General- bzw. 
Totalunternehmer mindestens 50 % der Handwerkerleistungen an örtliche 
Handwerksbetriebe vergeben muss. 
 
1.2. Am Ende des Beschlusspunktes 1 wird der folgende Satz eingefügt: 
 
Die Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer darf nur eine 
Übergangslösung sein, die zwingend zur Ertüchtigung der Gebäudewirtschaft 
genutzt werden muss.

1.3. Der geänderte Absatz lautet dann: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten 
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Anlage 1 genannten 15 
Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch Totalunternehmer planen und errichten 
bzw. durch Generalunternehmer errichten zu lassen.  
Eine Bedingung der Ausschreibung ist es, dass der General- bzw. Totalunternehmer 
mindestens 50 % der Handwerkerleistungen an örtliche Handwerksbetriebe vergeben 
muss. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der 15 Maßnahmen liegt 
zwischen 240 Mio. Euro und 340 Mio. Euro.  
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der 
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen 
Spartenverrechnungspreises. 
Die Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer darf nur eine Übergangslösung sein, 
die zwingend zur Ertüchtigung der Gebäudewirtschaft genutzt werden muss.  
 
2. Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt: 
 
Die Gebäudewirtschaft wird schnellstmöglich ertüchtigt, indem folgende 
Maßnahmen ergriffen werden:  
 
- Das Stellenbesetzungsverfahren wird beschleunigt und qualitativ verbessert.  
- Alle tariflichen Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Erhaltung sind 
auszuschöpfen. 
- Die Potentiale der Bewerber und der bereits Beschäftigten werden bestmöglich 
gefördert.  
- Entsprechende Qualifizierungen werden zwingend Bestandteil der 
Personalentwicklung. 
 
3. Ein neuer Beschlusspunkt 3 wird ergänzt: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Task Force Schulbau einzurichten, die mit 
ausreichend Personal aus der Gebäudewirtschaft sowie den Fachverwaltungen 
besetzt sein muss, um den Schulbau in den kommenden Jahren schneller und 
effizienter zu planen und umzusetzen.  
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.04.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0549/2017
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
04.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27