1688/2025
Beantwortung der Anfrage AN/0667/2025 der SPD-Fraktion: Höhen(entwicklungs)konzept Innere Stadt / Innenstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4222 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 03.06.2025 1688/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0667/2025 der SPD-Fraktion: Höhen(entwicklungs)konzept Innere Stadt / Innenstadt Mit Anfrage AN/0667/2025 hat die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet: 1. Welchen rechtlichen Status hat das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt 2025 (3029/2024) im Verhältnis zum Höhenkonzept Innenstadt 2007(3951/2006)? 2. Die Verwaltung führte in der Sitzung vom 6.2.2025 nach der Abstimmung aus, dass aus ihrer Sicht bestimmte Regelung aus dem HK 2007 durch das HEK 2025 ersetzt werden sollen. Insbesondere die detaillierten Höhenfestlegungen im HK 2007 wurden genannt. Das HEK 2025 wiederum nimmt an mehreren Stellen ausdrücklich Bezug auf die gültige Regelung im HK 2007. Wo werden in der Beschlussvorlage 3029/2024 diejenigen Bestim- mungen aus dem HK 2007 genannt, welche ihre Gültigkeit behalten, und welche entfallen bzw. außer Kraft gesetzt werden? 3. Kann ein Ratsbeschluss, wie im vorliegenden Fall der Beschluss zu 3951/2006, durch ei- nen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, im vorliegenden Fall zu 3029/2024, verfahrensrechtlich aufgehoben oder geändert werden oder braucht es dazu einen geson- derten, erneuten Ratsbeschluss? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Fragen 1 und 2: Das „Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt“ (kurz: HEK; 3029/2024) sowie das Höhenkon- zept Innenstadt 2007 (3951/2006) sind informelle städtebauliche Konzepte, die keine unmittel- bare Rechtsverbindlichkeit entfalten. Beide Konzepte basieren auf politischen Beschlüssen und dienen als strategische, fachliche Grundlage für die Stadtentwicklung, insbesondere für die Anwendung und Abwägung im Rahmen hochbaulicher Einzelvorhaben und städtebauli- cher Entwicklungen. Im Verhältnis zueinander gilt: Das neue Höhenentwicklungskonzept aus dem Jahr 2024 stellt eine aktualisierte und fachlich fortgeschriebene Position zur Höhenentwicklung in der Innen- stadt dar. Durch seine politische Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss besitzt es die aktuelle Steuerungskompetenz für das Verwaltungshandeln. Auch wenn es das ältere Konzept von 2007 nicht formell aufhebt, überlagert es dieses inhaltlich und faktisch. Das be- deutet, dass für die städtische Praxis – bei Prüfungen entsprechender Projektvorhaben – das neuere Konzept maßgeblich berücksichtigt wird. 2 Hinsichtlich der Abgrenzung der Inhalte beider Konzepte bedeutet dies: Die Abgrenzung des Schutzbereichs stützt sich auf dem Geltungsbereich des Höhenkonzept 2007 und erweitert dessen Einzugsbereich bis an den Inneren Grüngürtel. Innerhalb dieser Bereiche sind neue Vorhaben über 40 Meter sowie über 30% zur Umgebungsbebauung grundsätzlich auszu- schließen. Zu Frage 3: Ein durch den Rat der Stadt gefasster Beschluss – wie im Fall des Höhenkonzepts Innenstadt 2007 (3951/2006) – kann aus formaler Sicht nur durch einen erneuten Beschluss desselben Gremiums, also des Rates, aufgehoben oder geändert werden. Der Stadtentwicklungsaus- schuss verfügt zwar über eine eigene Beschlusskompetenz im Rahmen seiner Zuständigkeit, ist jedoch nicht befugt, eine Entscheidung des Rates verfahrensrechtlich außer Kraft zu set- zen oder abzuändern. Der Ausschussbeschluss zum neuen Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt (3029/2024) stellt insofern keine formelle Aufhebung des Ratsbeschlusses von 2006 dar. Er ist als fachli- che Fortschreibung und politische Aktualisierung zu verstehen, die im Verwaltungshandeln maßgeblich berücksichtigt wird. Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt damit beauftragt, eine Evaluation dessen Anwendung in einem Zeitraum von zwei Jahren vorzuneh- men. In diesem Zuge wird die Verwaltung die Steuerungsweise des neuen HEK auch gegen- über dem Höhenkonzept 2007 prüfen, präzisieren und eine ggf. erforderliche Aufhebung nach diesem Zeitraum einleiten. Bis dahin sind die aktuellen, konkretisierten und politisch beschlos- senen Inhalte des HEK für das städtische Handeln maßgeblich. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1688/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 13:35