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Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 1 und § 2 GO NRW
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1268/2020 vom 26.10.2020
Stand: Am 05.11.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1268/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 1 und § 2 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Ausspra- che das Ratsmitglied Herrn/Frau ___________________ zur ersten Stellvertreterin bzw. zum ersten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Herrn/Frau ___________________ zur zweiten Stellvertreterin bzw. zum zweiten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Herrn/Frau ___________________ zur dritten Stellvertreterin bzw. zum dritten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Herrn/Frau ___________________ zur vierten Stellvertreterin bzw. zum vierten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Alternative (drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter): Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Ausspra- che das Ratsmitglied Herrn/Frau ___________________ zur ersten Stellvertreterin bzw. zum ersten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Herrn/Frau ___________________ zur zweiten Stellvertreterin bzw. zum zweiten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Herrn/Frau ___________________ zur dritten Stellvertreterin bzw. zum dritten Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. Rat 05.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters der Oberbürgermeisterin erfolgt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 GO NRW nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Diese Vorschrift bestimmt: (1) Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters….. (2) Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Ver- hältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge ent- fallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürger- meisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertre- ter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bür- germeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist ge- wählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag er- schöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Listen der Wahlvorschläge können Fraktionen, mehrere Fraktionen gemeinsam und Gruppen von Ratsmitgliedern, nicht aber einzelne Ratsmitglieder einreichen. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang in geheimer Abstimmung. Alle Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter werden in einem Wahlgang nach dem Rang der Höchst- zahlen gewählt. Hinweis zur Alternative: Da der Rat die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zunächst festlegen muss, sieht die Vorlage alternativ drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreten vor. Eine andere Anzahl ist ebenfalls möglich (s. Vorlage 1266/2020).
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