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1268/2020

Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 1 und § 2 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2020, TOP 6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4031 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 1268/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 1 
und § 2 GO NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Ausspra-
che das Ratsmitglied 
Herrn/Frau ___________________  zur ersten Stellvertreterin bzw. zum ersten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
Herrn/Frau ___________________ zur zweiten Stellvertreterin bzw. zum zweiten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
Herrn/Frau ___________________ zur dritten Stellvertreterin bzw. zum dritten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
Herrn/Frau ___________________ zur vierten Stellvertreterin bzw. zum vierten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
 
Alternative (drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter): 
Der Rat wählt gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW in geheimer Wahl ohne Ausspra-
che das Ratsmitglied 
Herrn/Frau ___________________  zur ersten Stellvertreterin bzw. zum ersten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
Herrn/Frau ___________________ zur zweiten Stellvertreterin bzw. zum zweiten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
Herrn/Frau ___________________ zur dritten Stellvertreterin bzw. zum dritten Stellvertreter 
der Oberbürgermeisterin in Wahlperiode 2020 - 2025. 
 
 
Rat 05.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters der Oberbürgermeisterin erfolgt gemäß § 67 
Absatz 1 und 2 GO NRW nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren.  
 
Diese Vorschrift bestimmt: 
 
(1) Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache  
ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters….. 
 
(2) Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Ver-
hältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die 
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der 
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge ent-
fallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürger-
meisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl 
entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster  noch nicht in Anspruch genommener 
Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertre-
ter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags 
steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen 
Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bür-
germeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist ge-
wählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag er-
schöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. 
Listen der Wahlvorschläge können Fraktionen, mehrere Fraktionen gemeinsam und Gruppen von 
Ratsmitgliedern, nicht aber einzelne Ratsmitglieder einreichen. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang in 
geheimer Abstimmung. 
 
Alle Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter werden in einem Wahlgang nach dem Rang der Höchst-
zahlen gewählt.  
 
 
Hinweis zur Alternative: 
 
Da der Rat die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zunächst festlegen 
muss, sieht die Vorlage alternativ drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreten vor. Eine andere Anzahl 
ist ebenfalls möglich (s. Vorlage 1266/2020).

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Rat
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1268/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
29.04.2020 15:05