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AN/0880/2017

Unterbringung, Teilhabe- und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete bei Volljährigkeit

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 12.06.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.09.2017, TOP 6.1.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

4171 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.06.2017 
 
AN/0880/2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
 
Unterbringung, Teilhabe- und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete 
bei Volljährigkeit 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in 
Deutschland Schutz suchen, gelten als besonders schutzwürdige Gruppe. Sie unter-
liegen daher bis zu ihrer Volljährigkeit der staatlichen Fürsorgepflicht im Rahmen der 
Kinder- und Jugendhilfe.  
Die Zahl der „unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA)“ ist in Köln in den ver-
gangenen Jahren stark angestiegen. Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Ver-
besserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und 
Jugendlicher“ zum 1. November 2015 reduzierte sich die Anzahl der neuaufzuneh-
menden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) in Köln. Dennoch bleibt die 
Unterbringung sowie die Gewährleistung von Teilhabe- und Integrationschancen für 
unbegleitete junge Geflüchtete eine sehr große Herausforderung für das Jugendhil-
fesystem.  
Viele der unbegleiteten Minderjährigen, die bislang unter das Jugendhilferecht fielen, 
erreichen naturgemäß im Laufe ihres Aufenthaltes in Köln die Volljährigkeit. Dieser 
Umstand bedeutet, dass der Anspruch auf Maßnahmen nach dem SGB VIII und so-
mit das Recht auf Jugendhilfe nicht mehr automatisch besteht, sondern eine Verlän-

- 2 - 
 
gerung beantragt werden kann. Sofern keine Verlängerung der Jugendhilfe erfolgt, 
hat das Auswirkungen auf die gesamte Lebenssituation der jungen Menschen, wie 
z.B. auf ihre Unterbringung und Vormundschaft, den schulischen und beruflichen 
Werdegang als auch möglicherweise auf den Aufenthaltsstatus.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Jugendamt der Stadt Köln auf 
die Herausforderung im Umgang mit dieser Gruppe der volljährig Werdenden rea-
giert.  
 
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie viele der sich in der Zuständigkeit Kölns befindenden unbegleiteten min-
derjährigen Ausländerinnen und Ausländer erreichten bereits im Jahr 2016 
und erreichen im Jahr 2017 die Volljährigkeit? Bitte aufschlüsseln nach Jahr 
und Geschlecht. Welche Veränderungen des Aufenthaltstitels gehen mit der 
Volljährigkeit einher? Welche Perspektiven haben die jungen Geflüchteten be-
züglich eines Bleiberechts?  
2. Für wie viele von diesen jungen Erwachsenen wurde die Verlängerung des 
Jugendhilfebedarfs beantragt bzw. mit welcher Anzahl an Verlängerungen des 
Jugendhilfebedarfs geht das Jugendamt der Stadt Köln in seinen Planungen 
aus? Bitte ebenfalls aufschlüsseln nach Geschlecht. Welche Auswirkungen 
hat diese Prognose für die bestehenden Jugendhilfeeinrichtungen und welche 
weiteren Planungsschritte leiten sich daraus ab?  
3. Wo wohnen gegenwärtig die jungen Geflüchteten mit Vollendung des 18. Le-
bensjahres, die keine Verlängerung des Jugendhilfebedarfs erhalten? Welche 
Maßnahmen werden ergriffen um die jungen Volljährigen bei dem Einstieg in 
das Erwachsenenleben zu unterstützen? Wie bewertet das Jugendamt das 
bestehende Angebot quantitativ und qualitativ?  
4. Wo werden junge Geflüchtete untergebracht, die suchtkrank sind oder psychi-
sche Erkrankungen haben und welche Rolle spielt dabei das Erreichen der 
Volljährigkeit?  
5. Welche Auswirkungen hat die Volljährigkeit bzw. der veränderte Aufenthalts-
status auf die Bildungs- und Ausbildungssituation? Mit welchen Angeboten

- 3 - 
 
stellt die Stadt Köln eine adäquate Integration dieser jungen, aber inzwischen 
volljährigen Geflüchteten sicher?  
 
Die Beantwortung bitten wir auch dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur 
Kenntnis zu geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0880/2017
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27