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4237/2022

Sofortmaßnahmen Radverkehr Kempener Straße

Mitteilung BV 22.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 10.2.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3083 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 4237/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 
 
Sofortmaßnahmen Radverkehr Kempener Straße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 17.06.2021, TOP 8.1.18 
Beschluss: 
 
„Die Radwegbindung auf der Kempener Straße soll aufgehoben werden und zeitgleich soll, 
wie bereits 2016 beschlossen (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=209915 und 2019 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=278434) und mit einem weiteren Antrag in dieser Sitzung 
nochmal priorisiert, Tempo 30 eingeführt werden. Die gleichzeitige Aufhebung der Radweg-
bindung und Einführung von Tempo 30 soll bis spätestens zum 15.9.2021, also innerhalb von 
3 Monaten, umgesetzt werden. Spätestens bis Ende des Jahres 2021 sollen auf der Fahrspur 
der Kempener Straße Fahrrad Piktogramme zur deutlichen Kennzeichnung der Fahroption 
angebracht werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht kommt derzeit auf der Kempener Straße nicht in 
Betracht. Eine konkrete Gefahrenlage, welche die Radwegbenutzungspflicht für Radfahrende 
zwingend erfordert, stellt die durchgängige unübersichtliche Linienführung durch die zahlrei-
chen Abbiegespuren dar. Zudem finden Radfahrende in den Räumzeiten der Signalanlagen 
keine Berücksichtigung. Da die Signalanlagen für die Planung mit alternativen Betriebsformen 
vorgesehen sind, findet auch kein Austausch der Anlagen statt. Eine Aufhebung der Radweg-
benutzungspflicht ist aus Sicht der Verwaltung im Zuge der Planung und Einführung der alter-
nativen Betriebsformen im Bereich der Kempener Straße weiterzuverfolgen. 
 
Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stundenkilo-
meter vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es sich um eine 
Hauptverkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere 
handelt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Ge-
schwindigkeit auf 30 Stundenkilometer sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor, da keine 
Eingänge zu schützenswerten Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kitas oder Senio-
renwohnheime unmittelbar an der Straße gelegenen sind. Die Stadt Köln beteiligt sich an der 
Tempo 30-Städteinitiative, welche die eine Liberalisierung der Anordnungsbefugnis für mehr 
Tempo 30 im Straßenverkehrsrecht zum Ziel hat. 
 
Hinsichtlich der Reduktion bezüglich der Lärmminderung ist ein Lärmgutachten Vorausset-
zung der Anordnung. Nach Feststellung von Grenzwertüberschreitungen (nach RLS) sind 
Maßnahmen der Minderung abzuwägen. Dabei ist die Reduktion der Fahrgeschwindigkeit nur 
eine Möglichkeit zur Reduktion. Verkehrsverlagerungen, Minderung des Schwerverkehrsan-
teils oder Einbau von lärmmindernder Asphalt sind weitere Optionen. Reine Anordnung der

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Geschwindigkeitsbeschränkung kann bei fehlender Koordinierung der Ampeln als auch bei 
Linienführung des ÖPNV sogar gegenteiliger Wirkung entfalten.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4237/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.12.2022
Erstellt
13.12.2022 15:07