AN/0944/2017
Lärmschutz an Landesstraßen
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Anfrage (CDU BV5)
1600 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.06.2017 AN/0944/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Lärmschutz an Landesstraßen - Anfrage der CDU -. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, zur Errichtung von Lärmschutzwänden oder anderen Lärmschutzmaßnahmen, insbes. an Landes- straßen, die im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegen, bestehen Voraussetzungen, die den Betreiber der Straße u. U. zum Ergreifen von Lärmschutzmaßnahmen verpflichten. Die CDU-Fraktion fragt deshalb an: 1. Was bildet die gesetzliche Grundlage der Verpflichtung des Eigentümers/Betreibers einer Stra- ße zum Bau von Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzwänden? 2. Kann eine Verpflichtung zur Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen auch längere Zeit nach Errichtung einer Straße gegeben sein? 3. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 4. Ist zwingend ein Neubau, Ausbau oder Umbau einer Straße erforderlich oder kann das Ergrei- fen von Lärmschutzmaßnahmen bei veränderten Gegebenheiten auch nachträglich erfolgen? gez. Schmitz gez. Erkelenz CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0944/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (CDU)
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27