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AN/0944/2017

Lärmschutz an Landesstraßen

Anfrage nach § 4 BV5 (CDU) 21.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.06.2017, TOP 7.2.5

Anfrage (CDU BV5)

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Anfrage (CDU BV5)

1600 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.06.2017 
AN/0944/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Lärmschutz an Landesstraßen 
- Anfrage der CDU -. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
zur Errichtung von Lärmschutzwänden oder anderen Lärmschutzmaßnahmen, insbes. an Landes-
straßen, die im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegen, bestehen Voraussetzungen, die 
den Betreiber der Straße u. U. zum Ergreifen von Lärmschutzmaßnahmen verpflichten. 
 
Die CDU-Fraktion fragt deshalb an: 
 
1. Was bildet die gesetzliche Grundlage der Verpflichtung des Eigentümers/Betreibers einer Stra-
ße zum Bau von Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzwänden? 
2. Kann eine Verpflichtung zur Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen auch längere Zeit nach 
Errichtung einer Straße gegeben sein?  
3. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 
4. Ist zwingend ein Neubau, Ausbau oder Umbau einer Straße erforderlich oder kann das Ergrei-
fen von Lärmschutzmaßnahmen bei veränderten Gegebenheiten auch nachträglich erfolgen? 
 
 
 
gez. Schmitz    gez. Erkelenz 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Tel: 0221-221 95 305 
Fax: 0221-221 95 394 
 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-bv5@stadt-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes  
Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.5 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0944/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (CDU)
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27