0604/2023
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3618 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0604/2023
Stand: 09.09.2025
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens
einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer
Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses (Anlage 2) und des Finanzausschus-
ses (Anlage 4):
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbe-
zirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht
ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II.
Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.
Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zü-
gen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle
Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten
die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den
Suchgebieten befinden sich in der Anlage.
Gesamtschule Nippes 1:
Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl
Gesamtschule Nippes 2:
Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Gebiet be-
findet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt.
Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6
Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in
der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle, maximal einer Sechsfachsport-
halle
Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit min-
destens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer
Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Se-
kundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung
einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt.
Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1.
Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich
das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unterbringung einer
7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle o-
der jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsporthalle geeignet sein.
2
Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich
mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 ge-
eignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung ent-
sprechen, finden.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausschreibung wird derzeit abschließend abgestimmt.
Nächste Schritte:
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt ist für die 33. Kalender-
woche vorgesehen.
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Derzeit ruht das Projekt, da seitens des Amts für Schulentwicklung der Bedarf an Gesamt-
schulplätzen in Nippes, nach Eingang der neuen Einwohnerprognosen voraussichtlich im III
Quartal 2025 überarbeitet werden soll.
Nächste Schritte:
Die Einwohnerprognose wird abgewartet. Das Fertigstellungsjahr ist gegebenenfalls anzupas-
sen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
09.09.2026
Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss 15.05.2023
3211 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 15.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.05.2023 öffentlich 10.7 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes 0604/2023 Beschluss in der Fassung des Sportausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II. Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich. Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage. Gesamtschule Nippes 1: Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl Gesamtschule Nippes 2: Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Ge- biet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen be- grenzt. Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle, maximal einer Sechsfachsporthalle Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, so- wie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsport- halle benötigt. Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unter- bringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsport- halle geeignet sein. Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, finden. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt
Anlage 1 - Suchgebiete
92 Zeichen
Anlage 1 - Suchgebiete Suchgebiet Gesamtschule Nippes 1 Suchgebiet Gesamtschule Nippes 2
Beschlussvorlage Rat
5532 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0604/2023 Freigabedatum 13.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbe- zirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II. Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich. Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage. Gesamtschule Nippes 1: Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl Gesamtschule Nippes 2: Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Gebiet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 Sportausschuss 04.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisie- rung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt. Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unterbringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsporthalle geeignet sein. Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, finden. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich- tung umfassen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Entsprechend der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung besteht ein Bedarf an einer Gesamtschule in Köln-Nippes. Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Nippes nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst ein Schulgebäude zu bauen. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgen- des Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes oder von zwei Gesamtschulgebäuden für den Stadtbezirk Nippes. Das Grundstück beziehungsweise die Grundstücke werden im Stadtbezirk Nippes gesucht und sind vom Investor oder von der Investorin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf das beschriebene Suchgebiet. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt beziehungsweise dieses kurzfristig erwerben kann, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan- gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat- tungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Der Neubau einer Gesamtschule im Stadtbezirk Nippes ist Bestandteil der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Vorlagen-Nummer 0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nummer 495 in Priorität A. Anlagen Anlage 1 - Suchgebiete
Anlage 3, Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023
7642 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.05.2023 öffentlich 9.2.3 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes 0604/2023 Die Grünen und GUT & Klima Freunde verweisen darauf, dass die BV Beschlüsse ge- fasst habe, die Platznot an Gesamtschulen zu lindern, indem Haupt- und Realschulen in Gesamtschulen umgewandelt werden. Die Vorlage zeige, dass keine Bereitschaft bestehe, die vorhandenen Schulplätze zugunsten der Kinder umzuwandeln. Das habe den als Tischvorlage eingereichten Zusatzantrag der Grünen notwendig gemacht. In der Folge werden das Für und Wider des Schulbaus im Wege des Investorenmo- dells sowie die Anforderungen, die an ein Schulgrundstück gestellt werden, ausgiebig und kontrovers diskutiert. Weiterhin weist Herr Müller auf einen Fehler in der Vorlage hin, es sei Ost und West vertauscht worden. Herr Mayer beantwortet Fragen von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert wie folgt: Die Stadt unternehme große Anstrengungen, Schulen zu sanieren und neue Schulplätze zu schaffen. Insbesondere im Stadtbezirk Nippes passiere aktuell sehr viel. Die Vorlage enthalte keine Aussage dazu, ob die zu errichtende Gesamtschule in privater Hand verbleibe oder von der Stadt Köln übernommen werde. Möglich sei daher beides. Die Vorlage sei ein Versuch, das Tempo zur Einrichtung weiterer Schulplätze nochmals zu steigern. Der Standort Schmiedegasse bleibe von der Vorlage unberührt. Zur nächsten Sit- zung werde von der Verwaltung eine Vorlage zur Errichtung einer neuen Gesamt- schule am Interimsstandort Escher Straße und zur Errichtung eines neuen Schul- standortes am Interimsstandort Toni-Steingass-Park eingebracht. Herr Schwark führt weiter aus, dass die Bezirksvertretung vor der Grundstückswahl durch einen Planungsbeschluss beteiligt werde. Ferner sei der Beschluss zur Schmie- degasse durch diese Vorlage nicht berührt. Auch habe man gute Erfahrungen mit dem Investorenmodell gemacht, diese diene einer Beschleunigung. 1. Abstimmung über Änderungsantrag der Grünen Beschluss: 1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023, AN/0240/2023, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do , in welchem in einem ersten Schritt die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbauten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden, soll, bleibt unberührt. 2. Der Beschluss zur 200. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Schule auf dem Gelände der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche an der Schmiede- gasse/Merheimer Straße 3589/2018 vom 06.12.2018 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=687528&type=do mit https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=80876 einschließlich des Beschlusses der BV Nip- pes vom 28.03.2019 AN/0312/2019 (CDU) https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=86210 bleibt unberührt 3. Als zusätzliches, aber nicht ausschließendes "K.O.-Kriterium" soll bei der Investo- rensuche der Aspekt berücksichtigt werden, dass in der Schule (bzw. bei der "2 mal 4-Lösung" einer der Schulen) ein Lehrschwimmbecken installiert werden kann. Abstimmungsergebnis: Auf Wunsch von Herrn Schmitz wird über die einzelnen Punkte des Zusatzantrags der Grünen wie folgt getrennt abgestimmt: Punkt 1: Mehrheitlich gegen die CDU beschlossen Punkt 2: Einstimmig beschlossen Punkt 3: Bei Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen In der Gesamtabstimmung wird der Änderungsantrag bei Enthaltung der Linken ein- stimmig beschlossen. 2. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II. Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich. Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage. Gesamtschule Nippes 1: Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl Gesamtschule Nippes 2: Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Ge- biet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen be- grenzt. Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, so- wie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsport- halle benötigt. Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unter- bringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsport- halle geeignet sein. Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, finden. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Köln: 1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023, AN/0240/2023, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do , in welchem in einem ersten Schritt die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbauten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden, soll, bleibt unberührt. 2. Der Beschluss zur 200. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Schule auf dem Gelände der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche an der Schmiede- gasse/Merheimer Straße 3589/2018 vom 06.12.2018 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=687528&type=do mit https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=80876 einschließlich des Beschlusses der BV Nip- pes vom 28.03.2019 AN/0312/2019 (CDU) https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=86210 bleibt unberührt. 3. Als zusätzliches, aber nicht ausschließendes "K.O.-Kriterium" soll bei der Investo- rensuche der Aspekt berücksichtigt werden, dass in der Schule (bzw. bei der "2 mal 4-Lösung" einer der Schulen) ein Lehrschwimmbecken installiert werden kann. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen.
Anlage 2, Auszug Sportausschuss 04.05.2023
3322 Zeichen
Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax: (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 04.05.2023 öffentlich 4.2 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes 0604/2023 Auf Vorschlag von RM Klemm besteht interfraktionell Einvernehmen, den fettgedruck- ten Beschlusstext zur Variante 2 gemäß dargestellter Alternative um die Maximallö- sung zu ergänzen. Anschließend lässt RM Seeck über den so geänderten Beschlussvorschlag abstim- men: Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe | sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe Il. Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich. Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe Il mit jeweils einer Dreifachsporthalle Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage. Gesamtschule Nippes 1: Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl Gesamtschule Nippes 2: Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Gebiet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt. Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe Il, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in der Sekundarstufe Il sowie einer Fünffachsporthalle, maximal einer Sechsfachsporthalle. Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe Il, so- wie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsport- halle benötigt. . Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unter- bringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsport- halle geeignet sein. Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, finden. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0604/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.04.2023
- Erstellt
- 15.02.2023 12:56