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0604/2023

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.04.2023

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Anlage 2, Auszug Sportausschuss 04.05.2023

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Ansehen

Anlage 1 - Suchgebiete

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3, Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss 15.05.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2, Auszug Sportausschuss 04.05.2023

3322 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
Sportausschuss
Herr Willms
Telefon: (0221) 221 31203
Fax: (0221) 221 31244
E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de
Datum: 08.05.2023
Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 04.05.2023

öffentlich

4.2 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su-
che mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück
zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk
Nippes
0604/2023

Auf Vorschlag von RM Klemm besteht interfraktionell Einvernehmen, den fettgedruck-
ten Beschlusstext zur Variante 2 gemäß dargestellter Alternative um die Maximallö-
sung zu ergänzen.

Anschließend lässt RM Seeck über den so geänderten Beschlussvorschlag abstim-
men:

Geänderter Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den
Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden
soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe | sowie 6 Zügen in der
Sekundarstufe Il.

Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.

Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
4 Zügen in der Sekundarstufe Il mit jeweils einer Dreifachsporthalle

Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes
sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die
Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage.

Gesamtschule Nippes 1:
Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl

Gesamtschule Nippes 2:

Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das
Gebiet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen
begrenzt.

Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I
und 6 Zügen in der Sekundarstufe Il, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I
und 7 Zügen in der Sekundarstufe Il sowie einer Fünffachsporthalle, maximal
einer Sechsfachsporthalle.

Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit
mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe Il, so-
wie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8
Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden.
Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsport-
halle benötigt. .

Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1.

Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf
die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unter-
bringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise
Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsport-
halle geeignet sein.

Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden,
wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ
mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen
der Ausschreibung entsprechen, finden.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen

Anlage 1 - Suchgebiete

92 Zeichen

Anlage 1 - Suchgebiete 
Suchgebiet Gesamtschule Nippes 1 
 
Suchgebiet Gesamtschule Nippes 2

Beschlussvorlage Rat

5532 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0604/2023 
Freigabedatum 
 13.04.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens 
einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 
Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbe-
zirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht 
ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II. 
 
Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.  
 
Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und  
4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle 
 
Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten 
die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den 
Suchgebieten befinden sich in der Anlage. 
 
Gesamtschule Nippes 1: 
Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl 
 
Gesamtschule Nippes 2: 
Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Gebiet  
befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 
Sportausschuss 04.05.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Rat 16.05.2023

2 
 
Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 
Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle 
 
Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit  
mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer 
Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der  
Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisie-
rung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt. 
Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. 
 
 
Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich 
das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unterbringung einer 
7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle 
oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsporthalle geeignet sein. 
 
Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich 
mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens  
2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung 
entsprechen, finden. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Entsprechend der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung besteht ein Bedarf an einer 
Gesamtschule in Köln-Nippes.  
Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Nippes nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst 
ein Schulgebäude zu bauen. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgen-
des Verfahren implementiert werden: 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes oder 
von zwei Gesamtschulgebäuden für den Stadtbezirk Nippes. 
Das Grundstück beziehungsweise die Grundstücke werden im Stadtbezirk Nippes gesucht 
und sind vom Investor oder von der Investorin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt 
sich auf das beschriebene Suchgebiet. 
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der 
oder die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt beziehungsweise dieses  
kurzfristig erwerben kann, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren 
Verfahren realisieren kann.  
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der 
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. 
Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen 
ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso 
die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, 
Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsan-
gebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein.  
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen 
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf 
das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie 
im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
Der Neubau einer Gesamtschule im Stadtbezirk Nippes ist Bestandteil der priorisierenden 
Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Vorlagen-Nummer 0398/2021). Die Maßnahme befindet sich 
unter der laufenden Nummer 495 in Priorität A. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Suchgebiete

Anlage 3, Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023

7642 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes  vom 
04.05.2023  
öffentlich 
9.2.3 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su-
che mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück 
zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk 
Nippes 
0604/2023 
Die Grünen und GUT & Klima Freunde verweisen darauf, dass die BV Beschlüsse ge-
fasst habe, die Platznot an Gesamtschulen zu lindern, indem Haupt- und Realschulen 
in Gesamtschulen umgewandelt werden. Die Vorlage zeige, dass keine Bereitschaft 
bestehe, die vorhandenen Schulplätze zugunsten der Kinder umzuwandeln. Das habe 
den als Tischvorlage eingereichten Zusatzantrag der Grünen notwendig gemacht. 
 
In der Folge werden das Für und Wider des Schulbaus im Wege des Investorenmo-
dells sowie die Anforderungen, die an ein Schulgrundstück gestellt werden, ausgiebig 
und kontrovers diskutiert. 
 
Weiterhin weist Herr Müller auf einen Fehler in der Vorlage hin, es sei Ost und West 
vertauscht worden. 
 
Herr Mayer beantwortet Fragen von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert wie folgt: 
 
 Die Stadt unternehme große Anstrengungen, Schulen zu sanieren und neue 
Schulplätze zu schaffen. Insbesondere im Stadtbezirk Nippes passiere aktuell sehr 
viel. 
 Die Vorlage enthalte keine Aussage dazu, ob die zu errichtende Gesamtschule in 
privater Hand verbleibe oder von der Stadt Köln übernommen werde. Möglich sei 
daher beides. 
 Die Vorlage sei ein Versuch, das Tempo zur Einrichtung weiterer Schulplätze 
nochmals zu steigern. 
 Der Standort Schmiedegasse bleibe von der Vorlage unberührt. Zur nächsten Sit-
zung werde von der Verwaltung eine Vorlage zur Errichtung einer neuen Gesamt-
schule am Interimsstandort Escher Straße und zur Errichtung eines neuen Schul-
standortes am Interimsstandort Toni-Steingass-Park eingebracht.

Herr Schwark führt weiter aus, dass die Bezirksvertretung vor der Grundstückswahl 
durch einen Planungsbeschluss beteiligt werde. Ferner sei der Beschluss zur Schmie-
degasse durch diese Vorlage nicht berührt. Auch habe man gute Erfahrungen mit dem 
Investorenmodell gemacht, diese diene einer Beschleunigung. 
 
1. Abstimmung über Änderungsantrag der Grünen 
 
Beschluss: 
 
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023, AN/0240/2023, 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do , in welchem 
in einem ersten Schritt die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbauten) der 
bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im 
Stadtbezirk geprüft werden, soll, bleibt unberührt. 
2. Der Beschluss zur 200. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Schule auf 
dem Gelände der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche an der Schmiede-
gasse/Merheimer Straße 3589/2018 vom 06.12.2018 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=687528&type=do mit https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=80876 einschließlich des Beschlusses der BV Nip-
pes vom 28.03.2019 AN/0312/2019 (CDU) https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=86210 bleibt unberührt 
3. Als zusätzliches, aber nicht ausschließendes "K.O.-Kriterium" soll bei der Investo-
rensuche der Aspekt berücksichtigt werden, dass in der Schule (bzw. bei der "2 
mal 4-Lösung" einer der Schulen) ein Lehrschwimmbecken installiert werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Auf Wunsch von Herrn Schmitz wird über die einzelnen Punkte des Zusatzantrags der 
Grünen wie folgt getrennt abgestimmt: 
 
Punkt 1: Mehrheitlich gegen die CDU beschlossen 
Punkt 2: Einstimmig beschlossen 
Punkt 3: Bei Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen 
 
In der Gesamtabstimmung wird der Änderungsantrag bei Enthaltung der Linken ein-
stimmig beschlossen. 
 
2. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den 
Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden 
soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der 
Sekundarstufe II. 
 
Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.  
 
Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 
4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle 
  
Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes 
sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die 
Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage. 
 
Gesamtschule Nippes 1:

Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl 
 
Gesamtschule Nippes 2: 
Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Ge-
biet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen be-
grenzt. 
 
Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I 
und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle 
 
Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit 
mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, so-
wie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 
Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. 
Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsport-
halle benötigt. 
Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. 
 
 
Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf 
die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unter-
bringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise 
Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsport-
halle geeignet sein. 
 
Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, 
wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ 
mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen 
der Ausschreibung entsprechen, finden. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen. 
 
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Köln: 
 
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023, AN/0240/2023, 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917047&type=do , in welchem 
in einem ersten Schritt die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbauten) der 
bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im 
Stadtbezirk geprüft werden, soll, bleibt unberührt. 
2. Der Beschluss zur 200. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Schule auf 
dem Gelände der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche an der Schmiede-
gasse/Merheimer Straße 3589/2018 vom 06.12.2018 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=687528&type=do mit https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=80876 einschließlich des Beschlusses der BV Nip-
pes vom 28.03.2019 AN/0312/2019 (CDU) https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=86210 bleibt unberührt. 
3. Als zusätzliches, aber nicht ausschließendes "K.O.-Kriterium" soll bei der Investo-
rensuche der Aspekt berücksichtigt werden, dass in der Schule (bzw. bei der "2 
mal 4-Lösung" einer der Schulen) ein Lehrschwimmbecken installiert werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen.

Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss 15.05.2023

3211 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.05.2023  
öffentlich 
10.7 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su-
che mindestens einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück 
zur Planung und Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk 
Nippes 
0604/2023 
 
 
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den 
Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden 
soll. Es besteht ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der 
Sekundarstufe II. 
 
Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.  
 
Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 
4 Zügen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle 
  
Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes 
sollten die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die 
Pläne zu den Suchgebieten befinden sich in der Anlage. 
 
Gesamtschule Nippes 1: 
Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl 
 
Gesamtschule Nippes 2: 
Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Ge-
biet befindet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen be-
grenzt.

Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I 
und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I 
und 7 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle, maximal 
einer Sechsfachsporthalle 
 
Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit 
mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, so-
wie einer Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 
Zügen in der Sekundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. 
Im Falle der Realisierung einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsport-
halle benötigt. 
Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. 
 
 
Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf 
die sich das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unter-
bringung einer 7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise 
Sechsfachsporthalle oder jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsport-
halle geeignet sein. 
 
Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, 
wenn sich mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ 
mindestens 2 geeignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen 
der Ausschreibung entsprechen, finden. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3618 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0604/2023
Stand: 09.09.2025 
Sachstandsbericht  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche mindestens 
einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 
Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes 
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses (Anlage 2) und des Finanzausschus-
ses (Anlage 4): 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Gesamtschule für den Stadtbe-
zirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es besteht 
ein Bedarf von 7 Zügen in der Sekundarstufe I sowie 6 Zügen in der Sekundarstufe II. 
Es sind zwei Varianten der Realisierung möglich.  
Variante 1: Zwei Gesamtschulen mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zü-
gen in der Sekundarstufe II mit jeweils einer Dreifachsporthalle 
Zur Deckung des regionalen Bedarfes an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Nippes sollten 
die beiden Gesamtschulen in unterschiedlichen Regionen verortet sein. Die Pläne zu den 
Suchgebieten befinden sich in der Anlage. 
Gesamtschule Nippes 1: 
Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl 
Gesamtschule Nippes 2: 
Bereich nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße; das Gebiet be-
findet sich westlich der Neusser Straße und wird östlich vom Niehler Hafen begrenzt. 
Variante 2: Eine Gesamtschule mit mindestens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 
Zügen in der Sekundarstufe II, maximal 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen in 
der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle, maximal einer Sechsfachsport-
halle 
Alternativ zu zwei kleinen Gesamtschulen wird ein Standort für eine Gesamtschule mit min-
destens 7 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II, sowie einer 
Fünffachsporthalle gesucht. Maximal kann auch eine Gesamtschule mit 8 Zügen in der Se-
kundarstufe 1 und 7 Zügen in der Sekundarstufe 2 realisiert werden. Im Falle der Realisierung 
einer 8/7-zügigen Gesamtschule wird eine Sechsfachsporthalle benötigt. 
Das Suchgebiet ergibt sich aus den beiden Suchgebieten zur Variante 1. 
Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf die sich 
das Suchgebiet beschränkt. Das oder die Grundstücke müssen für die Unterbringung einer 
7/6 bis zu 8/7-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- beziehungsweise Sechsfachsporthalle o-
der jeweils einer 4/4 zügigen Gesamtschule mit Dreifachsporthalle geeignet sein.

2 
 
Die Variante der zwei 4/4-zügigen Gesamtschulen kann nur dann realisiert werden, wenn sich 
mindestens 1 geeignete*r Bewerber*in mit 2 Grundstücken oder alternativ mindestens 2 ge-
eignete Bewerber*innen mit Grundstücken, die den Anforderungen der Ausschreibung ent-
sprechen, finden. 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Stand 2024: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausschreibung wird derzeit abschließend abgestimmt. 
Nächste Schritte: 
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt ist für die 33. Kalender-
woche vorgesehen. 
Stand 2025: 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Derzeit ruht das Projekt, da seitens des Amts für Schulentwicklung der Bedarf an Gesamt-
schulplätzen in Nippes, nach Eingang der neuen Einwohnerprognosen voraussichtlich im III 
Quartal 2025 überarbeitet werden soll. 
 
Nächste Schritte: 
Die Einwohnerprognose wird abgewartet. Das Fertigstellungsjahr ist gegebenenfalls anzupas-
sen. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
09.09.2026

Beratungsverlauf (6)

24.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2023 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0604/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.04.2023
Erstellt
15.02.2023 12:56