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V/0664/2018

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0027/2017 "Kommunale Eingliederungsleistungen bündeln und optimieren"

Vorlagen 30.07.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 12.09.2018, TOP 9

V_0664_2018_Kommunale_Eingliederungsleistungen_buendeln_Anlage_Ratsantrag

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0664_2018_Kommunale_Eingliederungsleistungen_buendeln_Anlage_Ratsantrag

4693 Zeichen

Antrag an den Rat Nr . A-R/0027/2017  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
08. Mai 2017 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln und 
optimieren 
 
Beschluss 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, mit dem Ziel,  
zukünftig kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II gemeinsam 
innerhalb der Stadtverwaltung, unter Ausschöpfung interner Potentiale und 
mit den freien Trägern in der Stadt Münster für die Betroffenen „Leistungen 
aus einer Hand“ zu erbringen.  
2.  In dem Konzept wird dargelegt, wie in den Stadtbezirken in den sogenannten 
„Jobcentern im Jobcenter“ eine ganzheitliche Beratung für die 
Leistungsbezieher*innen gemeinsam mit den Trägern organisatorisch 
wahrgenommen werden kann. 
1 
3.  Die Verwaltung wird zudem beauftragt,  
- im Konzept ggf. vorhandene Versorgungslücken (z.B. bei der psycho-
sozialen Betreuung) aufzuzeigen; 
- darzulegen, wie künftig eine ganzheitliche Berichterstattung von allen 
Trägern zu der Leistungserbringung erfolgen kann.  
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Optionskommune. Ziel der Optionskommune ist es möglichst ALLE 
Leistungen für die Leistungsempfänger*innen aus einer Hand anzubieten. Die kommunalen 
Eingliederungsleistungen sollen deshalb, flankierend zu den vorwiegend direkt arbeitsmarkt-
rechtlich ausgerichteten Förderinstrumenten des SGB II, eine ganzheitliche und umfassende 
Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglichen und dadurch auf die Eingliederung in das 
Erwerbsleben einwirken. 
  
                                                           
1 Vgl. Vorlage V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt 
Münster 2017, S. 7

2 
 
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei 
der Eingliederung in Arbeit, können die folgenden Leistungen gemäß § 16a SGB II, die für 
die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leitungsberechtigten in das Erwerbsleben 
erforderlich sind erbracht werden: 
− Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder o der die häusliche Pflege von 
Angehörigen, 
− Schuldnerberatung, 
− psychosoziale Betreuung, 
− Suchtberatung. 
 
Nach wie vor werden jedoch die vier oben angeführten Leistungen innerhalb der 
Stadtverwaltung sowie bei den verschiedenen Trägern in der Stadt (siehe Anlage 11 Vorlage 
V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017)  zum 
größten Teil noch isoliert erbracht. So erbringt beispielsweise die Suchtberatung nur wenige 
Beratungsleistungen für Empfänger*innen von SGB II Leistungen.  
Gleichwohl belegen eine Vielzahl von Studien, dass eine hohe Korrelation zwischen einem 
Leistungsbezug und einer Suchtproblematik gegeben ist. So stellen beispielswwiese die 
psychosozialen Folgen einer Suchterkrankung multiple Vermittlungshemmnisse für die 
Betroffenen dar. Ihre Erwerbsbiografien sind auf Grund der Erkrankung oft brüchig und es 
fehlen häufig Schul- und Ausbildungsabschlüsse. Die  berufliche Leistungsfähigkeit ist nicht 
immer voll ausgebildet, und es bestehen deutliche gesundheitliche und psychischen 
Einschränkungen. 
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 wird in der Anlage 11 „Die kommunalen 
Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II“ auf der Seite 115 problematisiert, dass ggf. 
bei der psychosozialen Betreuung eine Versorgungslücke im Rahmen des § 16a SGB II 
existiert. 
Eine alleinige Konzentration auf Beschäftigung und Qualifizierung ist im Hinblick auf die 
Symptomatik dieser Zielgruppe ohne gleichzeitige psychosoziale Betreuung zu kurz 
gegriffen. Vielmehr bedarf es einer guten Förderung und Betreuung durch unterschiedliche 
Stellen und Fachkräfte, die kooperierend und orientiert am Einzelfall Unterstützungs- 
möglichkeiten anbieten, um bestehende  Vermittlungshemmnisse langfristig abzubauen und 
so eine nachhaltige Vermittlung dieses Personenkreises  in den Arbeitsmarkt zu 
ermöglichen.  
Nach der Studie von Kaps und Kaltenborn konnte zwar ein System messbarer 
Zielindikatoren zur Wirkung der kommunalen Eingliederungsleistungen nicht ausgemacht 
werden. 
2 Gleichwohl besteht die Notwendigkeit die Transparenz zu den in der Stadt Münster 
jährlich erbrachten Leistungen zu erhöhen, um Optimierungsbedarfe zu ermitteln.  
 
 
 
gez.        gez. 
Otto Reiners       Stefan Weber   
Sylvia Rietenberg       Richard Halberstadt 
Harald Wölter  
 
und Fraktion       und Fraktion 
                                                           
2 Vgl. Vorlage V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt 
Münster 2017, S. 118

Anlage A

1729 Zeichen

Anlage A zur V/0664/2018 
Kurzüberblick 
Auf der Basis des Ratsantrags A-R/0027/2017 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung be-
auftragt ein Konzept zu entwickeln, das darstellt, wie zukünftig die Erbringung der kommunalen 
Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II aus einer Hand sichergestellt werden können. 
Mit der Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. Sie stellt Maßnahmen zur Bünde-
lung und Optimierung der kommunalen Eingliederungsleistungen vor, initiiert ein Modellvorhaben 
zur inhaltlichen Verzahnung der Leistungen und stellt das Angebot an kommunalen Eingliede-
rungsleistungen künftig sozialräumlich auf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage zielt auf eine optimale Bündelung und Verzahnung der kommunalen  
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II ab und leistet somit einen Beitrag zur besseren  
Versorgung der Leistungsberechtigten in den Stadtbezirken / Sozialräumen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Kommunalen Eingliederungsleistungen sind in § 16a SGB II beschrieben und durch die Kom-
mune zu erbringen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Beschlussvorlage

24480 Zeichen

V/0664/2018 
V/0664/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0027/2017 
"Kommunale Eingliederungsleistungen bündeln und optimieren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Begründung unter Ziffer 1 dargestellten Maßnahmen zur Optimierung und Bündelung 
der kommunalen § 16a SGB II Eingliederungsleistungen werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Dem Modellvorhaben zur inhaltlichen Verzahnung der § 16a SGB II Leistungen wird zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt über das Ergebnis des Modellvorhabens zu berichten.  
 
3. Der sozialräumlichen und der vertieften inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen de m Jobcenter 
der Stadt Münster und Leistungserbringern der § 16a SGB II Leistungen wird zugestimmt. 
 
4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0027/2017 erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Eine Finanzierung aus Bundesmitteln ist bei den kommunalen Eingliederungsleistungen ausg e-
schlossen. Ein durch die beabsichtige Weiterentwicklung der Schuldner - und Suchtberatung ggf. ent-
stehender Mehrbedarf ist in den durch die Ämter 50 und 53 mit den freien Trägern zu schließenden 
Leistungsvereinbarungen zu berücksichtigen.  
Dadurch eventuell entstehende Kosten werden zu den Haushaltsberatungen 2019 angemeldet. 
 
Jobcenter 
 
09.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schölling 
Telefon: 492-9100 
Schoelling@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0664/2018 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Mit dem o. g. Ratsantrag soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept zu entwickeln, das da r-
stellt, wie zukünftig die Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II aus 
einer Hand sichergestellt werden kann. Die als ganzheitlich angelegte Beratung soll gemeinsam i n-
nerhalb der Stadtverwaltung unter Einbeziehung freier Träger in den Stadtbezirken erbracht werden. 
Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden darzulegen, wie eine Berichterstattung zu der Lei s-
tungserbringung erfolgen kann. 
 
Ausgangslage: 
 
Auf der Basis einer im Jahr 2009 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Münster 
und der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) startete unter Federführung des Sozialdezernats im A u-
gust 2010 ein Projekt mit dem Auftrag, die Zugangsvoraussetzungen, Verfahrensweisen und Q uali-
tätsstandards differenziert für jede Leistungsart nach § 16a SGB II  
 
Nr. 1 die Betreuung minderjähriger oder behinderter oder die häusliche Pflege von  
Angehörigen 
Nr. 2  die Schuldnerberatung 
Nr. 3  die psychosoziale Betreuung 
Nr. 4  die Suchtberatung 
 
zu erarbeiten.  
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) sollen Sachleistungen der Stadt Münster oder von geeigne-
ten Trägern in Anspruch nehmen können, wenn dies erforderlich ist. Dabei orientiert sich die Erforder-
lichkeit am Ziel der Eingliederung in Arbeit bzw. an der Verbesserung von Integrationschancen. Nicht 
jeder erkannte Bedarf ist als vermittlungsrelevant einzuschätzen, es kommt in jedem Fall auf die ind i-
viduelle konkrete Situation, in der sich der Leistungsberechtigte befindet, an.  
 
Beteiligt waren jeweils Mitarbeiter*innen des Jobcenters und der entsprechenden Fachämter 50, 51 
und 53, die in Arbeitsgruppen die Prozesse und deren Umsetzung in der Praxis erarbeitet haben. 
Der Gesamtprozess war Ende 2012 vorerst abgeschlossen, seit diesem Zeitpunkt 
 
 gibt es für jede Leistungsart mindestens ein Angebot, 
 sind die Prozesse für alle Leistungen beschrieben und abgebildet, 
 sind die Kriterien/ Indikationen für die Erbringung festgelegt, 
 sind die Verfahren (Beauftragung und Rückmeldung über die Erbringung) mit allen Beteiligten 
abgestimmt, kommuniziert und im Fachverfahren des Jobcenters implementiert. 
 
Der Großteil der eLb kann damit flankierend ganzheitlich und umfassend beraten und unterstützt 
werden.

- 3 - 
V/0664/2018 
Die Ausgestaltung der Leistungen im Einzelnen: 
 
Leistung Zuständiges Fachamt Beteiligter Kooperationspartner/ Leis-
tungserbringer/ Leistung 
§16a Ziffer 1, Betreu-
ung minderjähriger und 
behinderter Kinder 
Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien Beratung im Familienbüro  
Indikationen für die Beauftragung  
Das bestehende Betreuungsarrangement erschwert oder verhindert eine Arbeits- oder Ausbil-
dungsaufnahme. 
§16a Ziffer 1, Häusli-
che Pflege von Ange-
hörigen 
Sozialamt Beratung im Informationsbüro Pflege im 
Gesundheitshaus 
Indikationen für die Beauftragung  
Es wird eine Pflegeleistung erbracht, die die Aufnahme einer Erwerbsarbeit verhindert oder ein-
schränkt. 
§16a Ziffer 2, Schuld-
nerberatung  Sozialamt 
Beratung und Begleitung bei Kriseninterven-
tion und Entschuldung durch Sozialamt, 
Verbraucherzentrale Münster, Beratungs- 
und Bildungszentrum der Diakonie, Arbei-
terwohlfahrt, Caritas  
Indikationen für die Beauftragung  
Laufende Zwangsvollstreckungen, akute Zahlungsrückstände und offene Forderungen im existen-
ziellen Bereich, Darlehnsverpflichtungen zahlungsunfähiger Personen, dauerhaft überzogenes 
Girokonto 
§16a Ziffer 3, Psycho-
soziale Betreuung 
a) Gesundheitsamt 
 
b) Amt für Kinder, 
Jugendliche und 
Familien 
 
c) Sozialamt 
Sprechstunde im Jobcenter (Fallclearing) 2 
halbe Tage/ Monat 
Beratung i.R. des Hilfeplanverfahrens durch 
den Sozialpsychiatrischen Dienst 
 
Beratung i.R. aufsuchender Arbeit durch 
den Kommunalen Sozialdienst 
 
Migrationsberatung durch: AWO, DRK, Cari-
tas, Beratungs- und Bildungszentrum der 
Diakonie zentral und in verschiedenen 
Stadtteilen 
Indikationen für die Beauftragung  
a) Überempfindlichkeit, aggressives oder abwehrendes Verhalten, zwanghafte Gedanken/ Hand-
lungen, wahnhafte Gedanken, Überforderungen, lebensmüde Gedanken, Schuldzuweisungen, 
Konflikte, Hinweise auf Selbstverletzungen, soziale Isolation 
b) Fragen zu Familie, Erziehung, Trennung, Scheidung, Wohnsituation (Voraussetzung: es 
leb(t)en Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren im Haushalt) 
c) Beratungsbedarf wegen Migrationsvorgeschichte, Sprachprobleme und daraus folgende 
Kommunikationsschwierigkeiten, herkunftsbezogene berufsspezifische Probleme 
§16a Ziffer 4, Sucht-
beratung 
a) Gesundheitsamt 
 
 
b) Amt für Kinder, 
Jugendliche und 
Familien 
Beratung durch Caritas, Beratungs- und 
Bildungszentrum der Diakonie an verschie-
denen Standorten/ legale Drogen 
 
Beratung durch Drogenhilfe der Stadt Müns-
ter: Drobs/ illegale Drogen 
 
Indikationen für die Beauftragung  
Vermutung eines Suchtproblems, erste Anzeichen von Suchtproblemen, bekannte Suchterkran-
kung, Hilfebedarf zur Krankheitsbewältigung, Hilfe in der Nachsorgephase, familiäre Probleme 
durch die Suchterkrankung eines Familienmitglieds

- 4 - 
V/0664/2018 
Der Überblick verdeutlicht, dass sich das Angebot stark an der bestehenden, etablierten Struktur or i-
entiert, die die Stadt Münster für seine Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der allgemeinen Daseins-
vorsorge vorhält. Vorhandende Ressourcen werden genutzt oder umgewidmet.  
Ein umfassendes Berichtswesen durch die Träger wurde bislang nicht flächendeckend aufgebaut. In 
zukünftigen Leistungsvereinbarungen soll dies entsprechend berücksichtigt werden.  
 
Zu § 16a Nr. 1 SGB II 
Die Erbringung der Leistung wird komplex, wenn sie im Spannungsfeld verschiedener Sozialgeset z-
bücher stattfindet. So deklariert der Gesetzgeber unter § 16a Nr. 1 SGB II die Betreuung minderjähr i-
ger Kinder, die allerdings umfassend im SGB VIII geregelt ist. Eine Abgrenzung wird im Gesetz nicht 
dargelegt und ist in der Praxis schwer nachzuweisen und umzusetzen. Betreuungsangebote für mi n-
derjährige Kinder, die explizit auf den Tatbestand des §  16a SGB II aufse tzen, existieren nicht und 
wären auch ohne erhebliche zusätzliche Haushaltsmittel nicht bereitzustellen. Hier geht es eher d a-
rum bestehende und immer wieder neu entstehende Bedarfe an zusätzlicher oder anders strukturie r-
ter Kinderbetreuung deutlich zu mach en und darauf hinzuwirken, dass sich städtische Betreuung s-
strukturen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit verändern. Die Beratung, die 
im Rahmen des §  16a Nr. 1 SGB II angeboten wird, zielt momentan darauf ab, einzelfallbezogene 
Nischenlösungen zu erarbeiten oder schlicht festzustellen, dass der Betreuungsbedarf (noch) nicht 
gedeckt werden kann. Die Herausforderung wird von Mitarbeiter*innen der Ämter 51 und 59 beobach-
tet und reflektiert, insbesondere an der Thematik der bedarfsgerechten Betreuung zu sensiblen Zeiten 
wird fortlaufend gearbeitet. Die Angebotsstruktur hat sich in den vergangenen Jahren deutlich ve r-
bessert. 
 
Zu § 16a Nr. 2 und Nr. 4 
§ 16a Nr. 2 (Schuldnerberatung) und Nr. 4 (Suchtberatung) SGB II beschreiben Leistungen, die aus 
der zugrundeliegenden Bedarfslage an den Standorten erbracht werden, wo die entsprechenden Trä-
ger Beratungseinrichtungen unterhalten. 
 
Zu § 16a Nr. 3 
Für die kommunale Eingliederungsleistung nach §16a Nr. 3 SGB II (psychosoziale Betreuung) hat der 
Gesetzgeber keine näheren Angaben zur Ausgestaltung gemacht. 
 
Ausgehend von bekannten und vermuteten Bedarfen wurden für die Leistungsbeziehenden in Mün s-
ter drei Angebote installiert, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen: 
 
a) Psychisch kranke oder psychisch beeinträchtigte Personen, 
b) Erziehende mit einer Erziehungs- oder Trennungsproblematik  
c) und Menschen mit Migrationsvorgeschichte. 
 
Zu a: 
Das Angebotsspektrum enthält eine Leistung, die es bislang im Rahmen der Daseinsvorsorge nicht 
gab. Zunehmend sind viele Menschen, die ins SGB II einmünden, besonders aber Langzeitbeziehe n-
de, psychisch instabil oder zeigen im Beratungszusammenhang Verhaltensweisen, die der Jobcoach 
nicht mehr erklären oder einordnen kann. Eine konstruktive Integrationsplanung ist unter  diesen Vor-
raussetzungen kaum möglich. Für diese Fälle bietet der sozialpsychiatrische Dienst zweimal im M o-
nat eine Sprechstunde im Jobcenter an. Der Zugang für die Kund*innen, allein oder in Begleitung des 
Jobcoach, ist niedrigschwellig. Eine Beratung des  Jobcoach allein ist auch möglich. In allen Fällen 
findet eine Klärung darüber statt, ob weitere Schritte notwendig sind, um die erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten ggf. psychiatrisch zu unterstützen oder anderweitig passgenau an geeignete Ste l-
len zu verweisen. 
Die Nachfrage für dieses Angebot ist gleichbleibend groß, die anfangs nur vormittags angebotene 
Sprechstunde findet mittlerweile jeweils im Wechsel vormittags und nachmittags statt. 
Ergänzt wird das Angebot des sozialpsychiatrischen Dienstes durch e in Hilfeplanverfahren (i. d. R. 3-
5 Gespräche), das anschließend oder unabhängig von der Sprechstunde beauftragt werden kann.

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V/0664/2018 
Zu b: 
Das Angebot des KSD , psychosoziale Beratung in den Feldern Familien und Erziehung, Trennung 
und Scheidung im Rahmen des § 16a SGB II wahrzunehmen , wird kaum genutzt. Dies liegt mit gr o-
ßer Wahrscheinlichkeit daran, dass in vielen Fällen bereits Hilfen zur Erziehung in der Familie insta l-
liert sind und damit die freiwillige Inanspruchnahme eines weiteren Angebotes eher ausgeschlossen 
wird. 
 
Zu c) 
Seit 2009 wurden die Beratungsfachdienste für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorg e-
schichte von den beteiligten Trägern im Rahmen ihrer Migrationsdienste bereitgestellt. Daraus entw i-
ckelte sich die Migrationsberatung nach § 16a SGB II. 
 
Die beteiligten Träger bieten ihren Dienst jeweils für konkrete Stadtteile an, wodurch alle Stadtteile 
Münsters erreicht werden. 
 
Im letzten Jahr ist im Jobcenter das Angebot der Beratungsfachdienste quantitativ und qualitativ au s-
gewertet worden. Auf dieser Grundlage können Aussagen dazu gemacht werden, welche Teilbere i-
che des Beratungs- und Betreuungsangebots mit der Beauftragung der Leistung in welcher Häufigkeit 
angesteuert worden sind. 
Der Großteil der Kundenanliegen bezieht sich auf einen Unterstützungsbedarf bei behördlichen Ange-
legenheiten (bes. Ausfüllen von Anträgen jedweder Art, Hilfe beim Schriftwechsel und generell durch 
Sprachschwierigkeiten induzierte Bedarfe), Anerkennung von Bildungsabschlüssen bzw. Zeugnissen 
und Hilfe bei de r Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Daneben gab es Beauftragungen bei Unte r-
stützungsbedarf in unterschiedlich gelagerten belastenden Lebenssituationen. Generell wird das A n-
gebot sowohl von den beteiligten Mitarbeiter*innen des Jobcenters als auch von de n Ratsuchenden 
überwiegend als positiv wahrgenommen. Obwohl das erbrachte Angebot  zu den festgestellten B e-
darfen passt, tauchte aber die Frage auf, inwieweit die vorhandene Angebotsstruktur tatsächlich die 
Merkmale einer psychosozialen Betreuung aufweist.  
 
In einem Gespräch im Juni des vergangenen Jahres wurde der Wunsch vom Jobcenter und dem S o-
zialamt der Stadt Münster an die Träger herangetragen das Profil ihres Angebots zukünftig zu schä r-
fen und sich mehr an den Anforderungen einer psychosozialen Betre uung zu orientieren. Dabei st e-
hen insbesondere die  Beratung und Vermittlung in passende Hilfesysteme, Begleitung zu anderen 
Fachdiensten und vor allem Unterstützung in belastenden Lebenssituationen  im Vordergrund. 
Für die häufig gewählten Beratungsinhalt e, die eher einen beruflichen Kontext aufweisen (Berufsor i-
entierung, Bewerbung, Stellensuche, Anerkennung von Zeugnissen und Berufsabschlüssen) bietet 
sich aus Sicht des Jobcenters eher ein Eingliederungsinstrument an, das aus Bundesmitteln finanziert 
wird. 
Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wurde ein Modellprojekt mit dem Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V. entwickelt, das im Folgenden näher vorgestellt werden soll. 
 
 
Zu 2. 
 
Modellvorhaben zur Verzahnung von Eingliederungsinstrumenten  
 
In einem ersten Schritt haben das Jobcenter und der Caritasverband für die Stadt Münster e. V. zu r-
zeit ein auf drei Jahre Laufzeit angelegtes Modellprojekt, das die Instrumente § 16a SGB II und § 45 
SGB III im Beratungsfeld Menschen mit Migrationsvorgeschichte im S GB II miteinander verzahnt, 
entwickelt. Eine entsprechende Zertifizierung des § 45 SGB III Moduls steht kurz vor dem Abschluss. 
Der zuständige Jobcoach identifiziert im Beratungskontakt mit dem erwerbsfähigen Leistungsberec h-
tigten mit Migrationsvorgeschichte einen Bedarf an Unterstützung und Betreuung, der notwendig ist, 
um einen Integrationsfortschritt zu erzielen. Dieser muss zunächst nicht näher spezifiziert werden. 
 
Der tatsächliche Bedarf an Betreuung zeigt sich in den ersten Beratungskontakten, die im  Rahmen 
der § 16a SGB II-Beratung mit der Caritas stattfinden.

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V/0664/2018 
 
1. Werden Themen mit beruflichem Bezug angesprochen, z. B. Verwertbarkeit der im Heimatland 
ausgeübten Berufe, Anerkennung von Abschlüssen und Qualifizierungen, nicht übersetzte Zeu g-
nisse, nicht ausreichende Kenntnisse des deutschen Arbeitsmarkts, Wunsch nach Berufsfelde r-
kundungen etc., dann erfolgt die Zuweisung über den Aktivierungs - und Vermittlungsgutschein 
(AVGS) in die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.  Der 
Gutschein ist im Dokumentenpaket enthalten, den der Jobcoach mit der Beauftragung ausgehä n-
digt hat. 
Diese Maßnahme dauert max. 3 Monate. Bestandteile sind sowohl regelmäßige Gruppenangeb o-
te wie auch individuelle Termine für ein Einzelcoaching. Die Inhalte orientieren sich an den Bedar-
fen der Teilnehmenden. Die Maßnahme endet mit einem gemeinsamen Auswertungs - und Über-
gabegespräch mit dem zuständigen Jobcoach. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse kann 
der Jobcoach dann mit dem Kunden/ der Kundin d ie weiteren Integrationsschritte planen und 
durchführen. Ein weitergehender Bedarf an Betreuung durch die Caritas besteht hier nicht. 
Eine Verlaufsvariante ergibt sich, wenn während der Maßnahme oder zum Ende der Maßnahme 
psychosozialer Unterstützungsbedarf deutlich wird. Hier ermöglicht der enge Austausch entweder 
einen kurzfristigen Wechsel oder eine sich anschließende Betreuung durch den § 16a SGB II, um 
ggf. an Fachberatungsstellen weiter zu verweisen oder durch eigene Beratungen die Ressourcen 
des Ratsuchenden zu stärken. 
 
2. Werden in den ersten Gesprächen eindeutige psychosoziale Betreuungsbedarfe identifiziert, z. B. 
familiäre oder partnerschaftliche Probleme, gesundheitliche Themen oder Konflikte, die in der 
Migrationsgeschichte begründet sind , oder die Lebenssituation, die  insgesamt als so belastend 
empfunden wird, dass zu diesem Zeitpunkt keine Ressourcen für die berufliche Integration zur 
Verfügung stehen, greift die Betreuung nach §  16a die jeweilige Problematik auf und bietet unte r-
stützende Beratung an, begleitet zu anderen Einrichtungen oder Fachdiensten oder verweist an 
diese und hilft auch dabei entsprechende Formalitäten (z.B. Anträge) zu erledigen. 
Sobald der Kunde wieder über Ressourcen für berufliche Planungen verfügt, ist ein Übergang in 
die berufliche Maßnahme möglich. Auch in diesem Fall wird dann der bereits ausgehändigte Gu t-
schein eingelöst. Der Jobcoach wird über den Wechsel informiert und bei Beendigung der Ma ß-
nahme findet, wie bereits oben dargestellt, das gemeinsame Auswertungsgespräch statt. 
 
3. Die psychosoziale Betreuung wird, wie bei den anderen Leistungen auch, zunächst für 6 Monate 
angeboten. Eine Verlängerung von 6 Monaten ist optional. 
 
Das Modellprojekt bietet für den Anbieter und den Ratsuchenden den Vorteil, dass auf unte r-
schiedlich gelagerte Betreuungsbedarfe fachlich adäquat und angemessen reagiert wird. Re s-
sourcen werden gebündelt und Synergieeffekte erzielt. Die Angebote aus einer Hand ermöglichen 
eine breit gefächerte bedarfsgerechte Unterstützung für Arbeitssuchende mit Mi grationsvorge-
schichte. 
Im Durchführungszeitraum werden die Ergebnisse von den Beteiligten gesammelt und  in einem 
zu vereinbarenden Turnus zusammengefasst und dargestellt. 
 
Bei erfolgreichem Verlauf des Projektes ist es vorgesehen, diese Konzeption auch auf die Gruppea l-
leinstehender eLb ohne Migrationsgeschichte auszuweiten , um die letzte Versorgungslücke zu 
schließen.  
 
 
Zu 3. 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen im Sozialraum / vor Ort im Jobcenter 
 
Wie bereits ausgeführt, wurde bei der Entwicklung und Ausgestaltung auf bestehende kommunale 
Beratungsstrukturen zurückgegriffen. 
Die Sozialräume Hiltrup (mit Amelsbüren und Berg -Fidel) und Nord (mit Kinderhaus, Coerde und 
Sprakel) weisen auch in der Beratungslandschaft teilweise eigene Strukturen auf. Es handelt sich um

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V/0664/2018 
gewachsene Räume, die mit eigenen Bezirksverwaltungen insgesamt etwas anders strukturiert sind 
und aufgrund der Geschichte eher eigenständig aufgestellt sind. In der Angebotspalette der komm u-
nalen Eingliederungsleistungen schlägt sich das bei der Schuldnerberatung, Suchtberatung und Mi g-
rationsberatung nieder - die Diakonie hält ein Beratungsangebot zur Entschuldung im Stadtteil Ki n-
derhaus vor. Ebenfalls in Kinderhaus berät die Caritas zu Suchtproblemen. Die Migrationsber atung 
findet in Coerde, Berg-Fidel und Kinderhaus statt. 
 
Das Jobcenter selbst ist nach Umsetzung der Organisationsentwicklung ebenfalls sozialräumlich g e-
gliedert. Leistungsgewährung, Beratung und Vermittlung werden in einer gemeinsamen Organisat i-
onsform, dem sogenannten Jobcenter in Jobcenter(JiJ), erbracht. Neben den Standorten Hiltrup und 
Nord gibt es seitdem auch einen eigenen Standort in Ost/Südost in Wolbeck. Mitte -Nord, Mitte-Süd 
und West haben ihren Standort im Stadthaus II am Ludgeriplatz. Das Jobcenter für Geflüchtete befin-
det sich in der ehemaligen Oxford-Kaserne. 
 
Eine sozialräumliche Angebotsversorgung durch die Träger mit unterschiedlichen Beratungsmöglic h-
keiten ist unter dem Gesichtspunkt kurzer Wege und einer guten Erreichbarkeit sicherlich g rundsätz-
lich zu begrüßen. Zielführender für eine erfolgreiche und wirksame Umsetzung der kommunalen Ei n-
gliederungsleistungen dürfte aber bei bestimmten Beratungsbedarfen eher die Anbindung der Lei s-
tungserbringung direkt an den Standort des Jobcenters sein. Hier kann ein niedrigschwelliger Zugang 
- eventuell auch mit dem Jobcoach als Lotsen - bei Sachverhalten, bei denen das zugrundeliegende 
Thema ohnehin schwierig zu besprechen oder die Motivation für eine Beratung wechselnd und ve r-
änderlich ist, geschaffen  werden. Das trifft vor allem auf die Beratung bei Suchtproblemen und ps y-
chischen Erkrankungen zu. Hilfreich für den Abbau vorhandener Hemmschwellen ist an dieser Stelle 
ein unkomplizierter Erstkontakt oder der (begleitete) Besuch in einer Eingangssprechstunde der Bera-
tungsstelle. 
 
Die überaus erfolgreiche Umsetzung der Sprechstunde des sozialpsychiatrischen Dienstes im Jo b-
center und nachfolgend die Inanspruchnahme des sich daran anschließenden Hilfeplanverfahrens 
belegt diese Annahme und wird als Blaupause zur Weiterentwicklung der Sucht – und Schuldnerbera-
tung genutzt. 
 
Angebot Suchtberatung 
 
Ein ähnliches Angebot wie zur sozialpsychologischen Betreuung ist für die Suchtberatung sinnvoll 
und wünschenswert und sollte durch die mit der Suchtberatung beauftragten Träger realisiert werden. 
Dies wird in den nächsten zu verhandelnden Leistungsvereinbarungen aufgenommen. 
Mit der Einrichtung einer vor Ort Sprechstunde an den Jobcenter im Jobcenter Standorten Hiltrup, 
Nord, Südost und Mitte würde ein Angebot für das  Gros der Kundinnen und Kunden zur Verfügung 
stehen. Für die Organisation und Ausgestaltung der Inanspruchnahme kann die Umsetzung der 
Sprechstunde des sozialpsychiatrischen Dienstes modellhaft dienen. Auch hier ist es denkbar, dass 
sich der Adressatenkreis nicht nur auf die Ratsuchenden bezieht, sondern auch die gemeinsame B e-
ratung mit dem Jobcoach oder die alleinige Inanspruchnahme durch den Jobcoach möglich ist. Nach 
einem erfolgreichen Erstkontakt ist der Weg in das „Regelgeschäft“ der Suchtberatung vor bereitet 
oder bestenfalls sogar geebnet.  
Das Jobcenter profitiert von einer derartigen vor Ort Sprechstunde auf verschiedenen Ebenen. Zum 
einen ist das Thema Sucht im Jobcenter verortet, das hat Signalwirkung für alle Beteiligten (wir g u-
cken hin…). Damit ist gewährleistet, dass Suchtberatung in den Integrationsprozess im Jobcenter 
eingebettet ist und ggf. zeitnah weitere erforderliche Unterstützungsangebote hinzukommen können. 
Zum anderen unterstützt die Expertise der Suchtberater die Professionalisierung der Jobcoaches in 
deren eigener Beratungsarbeit. Umgekehrt wird das Thema Sucht im Kontext von Erwerbsfähigkeit / 
Erwerbstätigkeit für die Berater*innen der Suchtberatung sichtbarer. 
 
Entwicklung präventiver Beratungsangebote gegen Überschuldung 
 
Mit einem weiteren Angebot soll der Bedarf an niedrigschwelliger Beratung im Bereich der materiellen 
Versorgung/ Haushaltsführung aufgegriffen werden. Dieser wird im Rahmen des Profilings oder durch

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V/0664/2018 
Vorsprachen in der Leistungsgewährung sichtbar. Es geht a n dieser Stelle nicht nur um ein klass i-
sches Instrument des §16a SGB II, sondern auch um ein präventives Beratungsangebot, das im Vo r-
feld von originärer Schuldnerberatung angesiedelt ist. 
Auch hier ist eine vor Ort Beratung an den jeweiligen Jobcenterstandorten sinnvoll; Inhalte, Angebots-
formate und ihre Umsetzung möchte das Jobcenter gemeinsam mit den Trägern entwickeln, die 
Schuldnerberatung in Münster anbieten. Hierzu sind in den Jobcentern im Jobcenter Einzelberatu n-
gen aber auch Gruppenveranstaltungen z .B. zur Thematik „sparsame Haushaltsführung“ (Budgetb e-
ratung) als Präventionsangebot vorgesehen. 
 
Mit den genannten Weiterentwicklungen werden die kommunalen Eingliederungsleistungen im Ra h-
men einer ganzheitlichen Beratung gemeinsam mit den Trägern erbracht. 
 
Insgesamt ist die Stadt Münster nach Implementierung im Hinblick auf die Umsetzung der kommun a-
len Eingliederungsleistungen gut und zukunftsfähig aufgestellt. Das Jobcenter der Stadt Münster wird 
im Rahmen der zukünftigen (2020 ff) Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramme die Ergebnisse der 
Träger zusammenfassen und darüber berichten. 
 
Der Ratsantrag Nr. A -R/0027/2017 – „Kommunale Eingliederungsleistungen bündeln und optimieren 
ist damit aufgegriffen und umgesetzt. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: Ratsantrag A-R/0027/2017

Beratungsverlauf (1)

12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludgeriplatz
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0664/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37